Annahmerichtlinien. Einschließlich ergänzender Hinweise
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- Brigitte Thomas
- vor 7 Jahren
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1 Annahmerichtlinien Einschließlich ergänzender Hinweise Stand
2 Allgemeines Sofern in diesen Annahmerichtlinien ausschließlich männliche Sprachformen verwendet werden, dient dies lediglich der besseren Lesbarkeit und stellt keine Benachteiligung des anderen Geschlechts dar. Selbstverständlich gelten die Richtlinien für alle Geschlechter. Eine Antragsannahme kann erfolgen, wenn nach dem VVG 2008 die Voraussetzungen des Antrags-, des Invitatio- oder des Verzichtmodells erfüllt sind Tarifbeitragssätze vereinbart werden keine Vorschäden eingetreten sind, sofern nachfolgend in den Sparten keine anderen Vorgaben genannt werden ein Vorvertrag nicht vom Versicherer gekündigt wurde keine Sondervereinbarungen getroffen werden oder zu treffen sind (s. u.) die Annahmerichtlinien der jeweiligen Sparte beachtet wurden Versicherungsschutz ist nicht möglich bei Risiken, die vom Vorversicherer mangels Beitragszahlung gekündigt wurden Risiken, die vom Vorversicherer aufgrund einer Schadenregulierung gekündigt wurden Risiken, die bereits bei der GEV versichert waren, deren Verträge aber von der GEV nach einem Schadenfall oder anlässlich eines Mahnverfahrens oder zum Ablauf gekündigt wurden Anträge werden nicht angenommen, wenn die Versicherung erst später als ein Jahr nach Antragstellung beginnen soll ein Vorvertrag noch länger als ein Jahr anderweitig besteht eine unterjährige Vertragslaufzeit, also weniger als ein Kalenderjahr, beantragt wird. Annahmerichtlinien sind verbindlich! Über Abweichungen von den Annahmerichtlinien oder dem Tarif entscheidet das Fachcenter Betrieb.
3 Privathaftpflichtversicherung alleinige Verträge mit einem oder mehr Vorschäden in den letzten drei Jahren unabhängig, ob Versicherungsschutz bestand oder nicht Verträge mit mehreren Versicherungsnehmern Risiken, die vom Vorversicherer zum Ablauf gekündigt wurden Risiken mit Vorschäden in den letzten drei Jahren unabhängig, ob Versicherungsschutz bestand oder nicht - für Kunden, die bereits bei der GEV Versicherungsnehmer sind oder gleichzeitig Versicherungsschutz in einer anderen Sparte beantragen Hinweis Auch wenn der VN die gemeinsame Versicherungsnehmereigenschaft für sich und den Ehepartner wünscht, wird dieses nicht gezeichnet. Versicherungsschutz besteht durch die Bedingungen.
4 Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Wohnheime besetzte Gebäude zum Abriß bestimmte Gebäude Gebäude in denen sich chemische Reinigungen befinden zwei oder mehr Vorschäden in den letzten drei Jahren unabhängig, ob Versicherungsschutz bestand oder nicht leerstehende Gebäude unbebaute aber genutzte Grundstücke WEG, Versicherung Gemeinschaft- und Sondereigentum alle sonst. Verträge Gebäude für betreutes Wohnen Gebäude, die unter Zwangsverwaltung stehen
5 Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bei der GEV muß für das Versicherungsgrundstück eine Privathaftpflichtversicherungoder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bestehen oder gleichzeitig abgeschlossen werden der Öltank darf nur der Beheizung von Wohn- und Arbeitsräumen dienen bei Erdtanks, die älter als zwanzig Jahre sind, ist die gültige Betriebssicherheitsbescheinigung vorzulegen Keller- oder Erdtanks in leerstehenden Gebäuden und auf ungenutzten/ unbewohnten Grundstücken Öltanks, die in Zone 4 von Zürs liegen unterirdische Öltanks auf dem Gebiet der neuen Bundesländer, die vor dem eingebaut wurden Tanks mit einem Fassungsvermögen von über Liter Hinweis Übt der VN auf dem VR einen Beruf oder ein Gewerbe aus, gelten die Öltanks als Zusatzrisiko zur Betriebshaftpflichtversicherung und sind durch uns nicht versicherbar.
6 Tierhalterhaftpflichtversicherung bei der Versicherung von Mischlingshunden müssen in der Hundehalterhaftpflichtversicherung die (wahrscheinlichen) Rassen der Elterntiere angegeben werden. gefährliche Hunde (Kampfhunde) gemäß nachfolgender Liste Liste gefährlicher Hunde (A D) Akbas, Alano, Alaunt, American-Pittbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Argentinische Dogge Bandog, Berger de Beauce (Beauceron), Berger de Brie (Briard), Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier Ca de Bestiar, Ca de Bou, Cane Corso, Cane de Presa, Chinesische Kampfhund, Carpatin Deutsche Dogge, Dobermann, Dogo Argentino, Doque de Bordeaux Liste gefährlicher Hunde (E M) Estrela-Berghund Fila Brasileiro, Fila de Sao Miguel, Fila de Terceira Kangal, Karabash, Karakatschan, Karsthunde, Kaukasischer Owtscharka, Komondor, Kraski Ovkar, Kuba Dogge, Kuvasz Liptak (Goralenhund) Maremmaner Hirtenhund, Mastin(o), Mastin(o) Canario, Mastin de los Pirineos, Mastin(o) Espanol, Mastin(o) Napole(i)tano, Mastiff, Mittelasischer Owtscharka, Mioritik Liste gefährlicher Hunde (O T) Owtscharka Perro de Presa, Pit(t)-Bull, Pits, Pittbull-Terrier, Podhalanski, Polski Owczarek, Presa Canario, Presa Mallorquin, Pyrenäenberghund Raffeiro de Alentejo, Rhodesian Ridgeback, Römischer Kampfhund, Rottweiler Sarplaninc, Slowensky Cuvac, Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Staffordshire-Terrier, Südrussischer Owtscharka Tibetanischer Mastiff, Tornjak, Tosa-Inu Zusatz sowie Kreuzungen der genannten Rassen untereinander oder mit anderen Hunden
7 Bauherrenhaftpflichtversicherung Versicherungsnehmer ist Bauträger, Bauunternehmer o. ä. Planung, Bauleitung und Bauausführung werden nicht an Dritte vergeben Eigenbauleistungen überschreiten 50 % der Gesamtbausumme Versicherungen von einzelnen Wohnungseigentümern, die den Vertrag im eigenen Namen abschließen wollen. Entscheidung im Einzelfall wenn ein Mitglied einer WEG eine Versicherung für den Aus- oder Umbau einer einzelnen Wohnung beantragt Hinweis Beantragt ein Mitglied einer WEG eine Versicherung für den Aus- oder Umbau einer einzelnen Wohnung, wird der Antrag nur angenommen, wenn die WEG als Versicherungsnehmer vereinbart wird. Der betroffene Wohnungseigentümer wird als Versicherungsnehmer nicht aufgenommen.
8 Bauleistungsversicherung es gelten grundsätzlich die Annahmerichtlinien der Wohngebäudeversicherung es werden nur Mauerwerksbauten oder Fertighäuser versichert Versicherungsnehmer ist Bauträger, Bauunternehmer o. Ä. Baumaßnahmen nicht aus dem Wohnungsbaubereich Hallenbauten o. Ä., wenn die Bausumme höher als , 2 ist es sich bei dem zu versichernden Bauvorhaben um eine Lückenbebauung handelt Hinweis Bei Um- und Anbauten und Sanierungen sind Schäden an der Altbausubstanz nicht versichert.
9 Glasversicherung einzelne Scheiben mit einem Flächenanteil von mehr als 15 m² Verglasungen von leerstehenden Gebäuden und leerstehenden Ladenlokalen Gewächshäuser zwei oder mehr Vorschäden in den letzten drei Jahren unabhängig, ob Versicherungsschutz bestand oder nicht
10 Hausratversicherung Hausrat in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen wird gegen den tariflichen Beitragszuschlag nur versichert, wenn auch die Hausratversicherung des Hauptwohnsitzes bei der GEV besteht. Hausrat außerhalb Deutschlands (auch wenn nur vorübergehend) Hausrat in Wohnheimen Hausrat in Wohnwagen, Campingwagen, Baubuden und ähnlichen Objekten Risiken mit überwiegend gewerblichem Charakter (Inhaltsversicherung nötig) Hausrat in Gebäuden der Bauartenklasse IV und V Hausrat von Wohngemeinschaften (rechtlich getrenntes Eigentum mehrerer Personen in nicht getrennten Wohneinheiten/ klassische WG von mehreren Personen) Hausrat von Einzelpersonen (möblierte Zimmer) in Wohngemeinschaften eingelagerter Hausrat (Ausnahme bei Bestandskunden) Hausrat in Kleingartenanlagen Hausrat in landwirtschaftlichen Betrieben oder in deren Nachbarschaft Hausrat mit einem Wertsachenanteil von mehr als 50 % Mitversicherung von Fahrraddiebstahlschäden über 5 % der Versicherungssumme Hausstände mit einer Gesamtversicherungssumme von über , 1 Hausstände mit einem Wertsachenanteil von über 30 % Zwei oder mehr Vorschäden in den letzten drei Jahren unabhängig, ob Versicherungsschutz bestand oder nicht Verträge mit mehreren Versicherungsnehmern Hinweis Auch wenn der VN die gemeinsame Versicherungsnehmereigenschaft für sich und den Ehepartner wünscht, wird dieses nicht gezeichnet. Versicherungsschutz besteht durch die Bedingungen. Hausrat von Wohngemeinschaften: Gemeint ist hier nicht die eheähnliche Gemeinschaft oder das Zusammenwohnen von gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Personen in einer Wohnung, sondern der Begriff WG im herkömmlichen Sinne als alternatives Wohnen in einer Kommune.
11 Elementarrisiko zur Hausratversicherung Diese Deckung wird nur als Erweiterung einer bestehenden Hausratversicherung nach VHB 2008 Komfort und Premium angeboten. Es sind innerhalb der letzten 10 Jahre im Bereich der Elementardeckung keine (auch unversicherten) Schäden aufgetreten. Hausrat in Ferien- und Wochenendhäusern Hausrat in Gebäuden in den Postleitzahlgebieten , 07580, 08248, , 08393, , , , , 71111, 71126, , , 72181, ,72531, 72532, , 72585, 72654, , , , 78592, , 88515, 88605, 88631, Hausrat in Gebäuden, die gemäß ZÜRS der Gefährdungsklasse 3 oder 4 zuzuordnen sind Hausrat in Gebäuden, die nicht der Bauartklasse I und II bzw. der Fertighausgruppe F1 bis F3 zuzuordnen sind Abweichend vom ZÜRS-Programm wird die Mitversicherung von Elementarschäden nicht für Risiken gezeichnet, die im Einflussbereich der Elbe liegen. Dies gilt für das Gebiet von der Grenze zu Tschechien bis einschl. zum Ort Geesthacht. Einflussbereich: Von der Elbmitte jeweils einen Kilometer nach rechts oder links. Bei Nebenflüssen der Elbe jeweils 500 m nach rechts oder nach links. wenn ZÜRS die Gefährdungsklasse 0 vorsieht
12 Wohngebäudeversicherung versichert werden nur reine Wohngebäude und Wohngebäude mit einem Gewerbeanteil von bis zu 49 % größerer Gewerbeanteil: Anfrage Fachcenter Betrieb s. u. Gebäudedeklarationsbogen ist einzureichen, bei Gebäuden, die sich in den neuen Bundesländern befinden und vor 1991 errichtet wurden, bei leerstehenden Gebäuden, wenn ein subjektiver Zweifel an der baulichen Beschaffenheit des VR besteht. landwirtschaftlich genutzte Gebäude Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten Gebäude mit Außenwänden aus Holzfachwerk mit Lehmfüllung Gebäude, die in Lehmbauweise errichtet sind Gebäude der Bauartklasse IV oder V alleinstehende Hallen, Lager, Ställe und Garagenanlagen o. ä. Fabrikationsgebäude oder Wohngebäude mit Fabrikationsbetrieben Gebäude mit Betrieben der Tarifgruppe F7 Wohngebäude in Holzbauweise vor 1996 erbaut Ferien-/ Wochenendhäuser in Holzbauweise vor 1996 erbaut Gebäude, die sich im Verfall befinden und / oder die zum Abbruch bestimmt sind Sog. Nurdachhäuser Gebäude, in denen sich chemische Reinigungen befinden Gebäude mit Heu- und Strohlagerung Wohngebäude mit Gründachanlagen Gewächshäuser Einzelgefahrendeckungen bei Schutz 45
13 Zwei oder mehr Vorschäden in den letzten drei Jahren unabhängig, ob Versicherungsschutz bestand oder nicht Gewerbeanteil über 49 % Gebäude mit Gaststätten (auch Imbiß, Pizzerien, Hotels, Pensionen usw.) ehemals landwirtschaftliche Gebäude und Resthöfe überwiegend und komplett leerstehende und/oder zum Verkauf bestimmte Gebäude Wenn ein Deklarationsbogen erforderlich wurde Gebäude mit feuergefährlicher Nachbarschaft ganz oder teilweise unter Denkmalschutz stehende Gebäude räumlich nicht getrennte Gebäude mit einer Gesamt-VS von über Mark , 2 Gebäude über 8 Stockwerke wenn die beitragsfreie Feuer-Rohbau-Zeit über zwölf Monate hinaus verlängert werden soll Neubaurabatt bei sanierten Objekten Gebäude für betreutes Wohnen Gebäude, die unter Zwangsverwaltung stehen Gebäude, in denen sich Friseurbetriebe befinden Gebäude, die sich auf Inseln befinden, die keine Bahn- oder Brückenverbindungen zum Festland haben
14 Elementarrisiko zur Wohngebäudeversicherung diese Deckung wird nur als Erweiterung einer bestehenden Wohngebäudeversicherung auf Basis der kompletten Versicherung nach VGB 2008 angeboten (Schutz 60) es sind innerhalb der letzten 10 Jahre im Bereich der Elementardeckung keine Schäden eingetreten (Pos des Antragszusatzes) Es ist mind. ein Foto des Versicherungsobjektes einzureichen, auf dem das versicherte Gebäude sowie die angrenzende Landschaft ersichtlich sind. Ferien- und Wochenendhäuser Gebäude in den Postleitzahlgebieten , 07580, 08248, , 08393, , , , , 71111, 71126, , , 72181, ,72531, 72532, , 72585, 72654, , , , 78592, , 88515, 88605, 88631, Gebäude, die gemäß ZÜRS der Gefährdungsklasse 4 zuzuordnen sind (s. auch Pos des Antragszusatzes) Gebäude, die nicht der Bauartklasse I und II bzw. der Fertighausgruppe F1 bis F3 zuzuordnen sind Abweichend vom ZÜRS-Programm wird die Mitversicherung von Elementarschäden nicht für Risiken gezeichnet, die im Einflussbereich der Elbe liegen. Dies gilt für das Gebiet von der Grenze zu Tschechien bis einschl. zum Ort Geesthacht. Einflussbereich: Von der Elbmitte jeweils einen Kilometer nach rechts oder links. Bei Nebenflüssen der Elbe jeweils 500 m nach rechts oder links. Wenn aus dem Antragszusatz folgende Angaben zu entnehmen sind: Pos. 1: Lage des Grundstückes über einem unterirdischen Hohlraum und/oder an einem Hang Pos. 2: In der Umgebung des VR befinden sich unterirdische Hohlräume In der Umgebung des VR befinden sich Hänge und/oder Geländeabbrüche in einer Entfernung von weniger als 100 m Pos. 5: Erdgeschoßniveau des Gebäudes befindet sich unterhalb des Wasserspiegels umliegender Gewässer Pos. 6: Es sind Flußregulierungen oder Staudämme oberhalb des VR vorhanden. wenn Zürs die Gefährdungsklasse 0 vorsieht! Für Hamburg: Wenn Kunde nur LW bei GEV unterhält.
15 Bürohaftpflichtversicherung Versichert werden ausschließlich reine Bürobetriebe z. B. Vereine und Verbände der Haus- und Grundorganisation, Notariate, Rechtsanwaltskanzleien, Hausmakler und Hausverwalter, Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler. Betriebe in den Branchen Handel, Handwerk, Konstruktion, Fabrikation, Lagerung, Planung und Touristik Hinweis Die Bürohaftpflichtversicherung ersetzt keine Betriebshaftpflichtversicherung. Durch die Bürohaftpflichtversicherung werden keine Vermögensschäden abgedeckt.
16 Mietverlustversicherung Es gelten grundsätzlich die Annahmerichtlinien der Wohngebäudeversicherung. Gewerbebetriebe ab der Gefahrengruppe 5 zwei oder mehr Vorschäden in den letzten drei Jahren unabhängig, ob Versicherungsschutz bestand oder nicht Hinweis Betreiber eines Gewerbebetriebes oder Mieter von Gewerbeflächen können keine Mietverlustversicherung abschließen. Sie benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung.
17 Unfallversicherung Personen mit Berufen gem. nachfolgender Auflistung Personen, die Versicherungssummen beantragen, die über die tariflich versicherbaren Höchstsummen hinausgehen beruflich fliegendes Personal Diplomaten und Politiker Journalisten Künstler (z. B.: Schauspieler, Entertainer, Sänger, Musiker usw.) Mitversicherung von Übergangsleistungen Nicht versicherbare Berufsgruppen Angehörige von Feuerwehr, Bundeswehr, Bundespolizei (BGS), Polizei und Zoll Artisten/ Akrobaten Astronauten Bauarbeiter auf ausländischen Baustellen Bergarbeiterkolonnen unter Tage Bergleute unter Tage Bergsteiger Beruf- und Vertragssportler Boxlehrer Dompteure/ Tierbändiger Expeditionsteilnehmer Feuerwerker/ Pyrotechniker Höhlenforscher Kunstreiter Munitionssuch- und/ oder räumtrupps Offshore-Personal Rennreiter (Jockey) Schiffsbesatzung (auch Fischer) Sprengpersonal Tauchlehrer/ Berufstaucher
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