Neubaugebiet Neckarterrasse
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- Klara Schmitt
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2 Neubaugebiet Neckarterrasse Das Neubaugebiet Neckarterrasse Das Baugebiet Neckarterrasse ist eines der attraktiven Baugebiete, welche die Stadt Ludwigsburg entwickelt. Das Areal liegt am nördlichen Rand des Ludwigsburger Stadtteils Neckarweihingen. Es ist eingebettet in die Natur und besticht unter anderem durch den Blick auf die Weinberge und ins malerische Neckartal. Die Naherholung beginnt durch die umgebenden Felder, Wiesen und Weinberge und der Nähe zum Neckar praktisch vor der Haustüre. Das neue Baugebiet nutzt die Neigung des Geländes zur Anlage von vier parallel zueinander liegenden Terrassen, deren Höhenlagen sich jeweils um ein Stockwerk unterscheidet. Somit gelingt es, jedem Haus in den oberen Geschossen einen Ausblick ins Neckartal zu ermöglichen. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist vorhanden. Neckarweihingen ist ein bei seinen Einwohnern sehr beliebter Stadtteil, mit dem sie sich in hohem Maße identifizieren. Dies zeigt sich vor allem durch das große Engagement in Vereinen, Gruppen und Organisationen, die jedes Jahr ein großes Freizeit- und Veranstaltungsangebot bieten. Das Ortszentrum von Neckarweihingen ist gut zu erreichen. Die Innenstadt von Ludwigsburg mit den verschiedensten Einkaufsmöglichkeiten, weiterführenden Schulen, kulturellen Einrichtungen und Kindergärten sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen liegt nur wenige Minuten mit dem Auto oder dem öffentlichen Personennahverkehr vom Baugebiet entfernt. Neckarweihingen selbst verfügt über ein Kinder- und Familienzentrum und drei Kindergärten in fußläufiger Entfernung. Die Friedrich-Keller-Schule (Grund- und Hauptschule) befindet sich in unmittelbarer Nähe vom Baugebiet. Ziel der Stadt Ludwigsburg ist es, mit der Neckarterrasse ein attraktives und gleichzeitig energetisch und ökologisch nachhaltiges Baugebiet insbesondere für junge Familien zu realisieren. Die Baugrundstücke Im Baugebiet Neckarterrasse werden in bevorzugter Wohnlage Baugrundstücke für Einfamilienhäuser an private Einzelbauherren veräußert. Die Grundstücksgrößen bewegen sich zwischen 320 m² und 501 m². Kaufpreis, Kosten Im Kaufpreis von 475 /m² ist der Erschließungs- und Abwasserbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beziehungsweise Kommunalabgabengesetz (KAG), sowie die Kostenerstattungsbeiträge für die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten. Nicht enthalten sind die Kosten der Hausanschlüsse für die Abwasser und Regenwasserbeseitigung, die Kosten eines Hauskontrollschachtes sowie die für das Baugrundstück anfallenden Kosten/Baukostenzuschüsse für die Versorgung, z. B Wasser, Strom, Wärme, Telekommunikation usw. Diese Kosten sind direkt mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen abzurechnen. Die mit dem Abschluss und der Abwicklung des Kaufvertrags sowie der Eigentumsumschreibung verbundenen Kosten, Gebühren und Steuern sind vom Erwerber zu tragen. 2 Exposé Neubaugebiet Neckarterrasse, Stand Januar 2012
3 Der voraussichtliche Baubeginn Rechtliche Voraussetzung für die Überbauung des Baugebiets Neckarterrasse ist der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 113/21. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten ist mit einer Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke mit Hochbauvorhaben voraussichtlich ab Sommer 2012 zu rechnen. Bau- und planungsrechtliche Vorgaben Diese Unterlagen enthalten nicht alle für eine Bauplanung erforderliche Angaben. Wenn Ihnen das Baugebiet Neckarterrasse zusagt und Sie in Erwägung ziehen dort zu bauen, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall auch eine Beratung durch das Team Service des Bürgerbüros Bauen, Telefon: Der Bebauungsplan Neckarterrasse sieht im Teilbereich der Einfamilienhausbebauung auf der obersten Terrasse eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 vor. Die Höhenentwicklung der Gebäude in diesem Bereich wurde auf eine absolute Gebäudehöhe von bis zu 8,60 m begrenzt. Als Dachform zulässig sind Flachdächer mit einer Dachneigung von 0 bis 8. Für Wohngebäude mit nur einer Wohneinheit müssen 2 PKW-Stellplätze pro Gebäude nachgewiesen werden, entweder als Garage bzw. Carport, die innerhalb des Baufensters oder in den dafür ausgewiesenen Flächen realisiert werden müssen oder als Stellplatz in den dafür ausgewiesenen Flächen. Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung der Grundstücke erfolgt über die Immanuel-Dornfeld-Straße ins Neubaugebiet. Die Anlagen für die öffentliche Ver- und Entsorgung im Gebiet werden bis zum Baubeginn hergestellt. In dem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass im Baugebiet keine Versorgung mit Gas vorgesehen ist. Im Sinne einer nachhaltigen Energieversorgung und einer damit einhergehenden Senkung des Primärenergiebedarfs und Verringerung der CO 2 Emissionen wird ein zentrales Nahwärmenetz errichtet, das aus einer vorrangig mit regenerativen Energieträgern betriebenen Erzeugungsanlage gespeist wird. Geplant ist eine mit Biogas befeuerte Heizungsanlage einzusetzen oder alternativ eine Holzpelletanlage. Zur Spitzenlastabdeckung und Redundanzabsicherung wird es eine Gas-Brennwertkesselanlage geben. Bauherr und Betreiber der Heizzentrale und des Nahwärmenetzes und Wärmelieferant wird die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) sein. Der Erwerber hat sich zu verpflichten, das Gebäude auf Dauer an diese Nahwärmeversorgung anzuschließen und deren Leistungen zu nutzen. Der Erwerber verpflichtet sich mit dem Kaufvertrag den Anschlussantrag an die zentrale Wärmeversorgung zu stellen. Es ist bekannt, dass mit Annahme dieses Antrages durch das Wärmeversorgungsunternehmen der Baukostenzuschuss für diese Einrichtung zur Zahlung fällig wird. Die Kosten für den Fernwärme- und Wasseranschluss sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden noch separat von den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH in Rechnung gestellt. Im Zuge der Erschließung wurden die Hausanschlüsse für Fernwärme und Wasser hergestellt. Diese Anschlüsse sind bindend und müssen unmittelbar auf dem kürzesten Weg in das Gebäude eingeführt werden. Wünscht der Bauherr beim Bau eine andere Trasse, so müssen die vorab verlegten Hausanschlüsse an der jeweiligen Hauptleitung abgetrennt und neu verlegt werden. Diese Kosten trägt der Bauherr. Exposé Neubaugebiet Neckarterrasse, Stand Januar
4 Ökologie Das Wasser von Dach- und Straßenflächen wird unabhängig vom Schmutzwasser über ein separates Entwässerungssystem (Trennsystem) in einem Retensionsbereich gesammelt und dann über einen naturnah gestalteten Entwässerungsgraben dem Neckar zugeführt. Zur Minimierung des Versiegelungsgrades sind die Oberflächen von Stellplätzen und deren Zufahrten, der Zufahrten zu den Garagen und Carports sowie alle privaten Wege und Erschließungsflächen mit wasserdurchlässigen Belägen und Materialien herzustellen. Die Weiterverwendung von Regenwasser als Brauchwasser oder die Rückführung unbelasteten Regenwassers in den natürlichen Wasserkreislauf sowie die Reduzierung der Abflussmengen auf den Privatgrundstücken mittels Rückhaltung (Zisternen) und Verdunstung vor Ort ist erwünscht. Die Herstellung von Zisternen kann in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gefördert werden (Ludwigsburger Richtlinien zur Förderung von Natur-, Umweltschutz- und Grüngestaltung). Baugrundverhältnisse Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Verbreitung von Gesteinen des Oberen Muschelkalkes. Verkarstungserscheinungen im Untergrund wie Dolinen oder Erdfälle sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Weiterhin ist innerhalb der Lößlehmverbreitung mit einem saisonalen Schwinden und Quellen des tonig/tonigschluffigen Verwitterungsboden zu rechnen. Unter dem humosen Oberboden werden Löss- und Lösslehmböden in Mächtigkeiten zwischen 2,00 m und über 5,00 m angetroffen, die einen bindigen, aber kompressiblen Baugrund darstellen. Die darunter liegenden Schichten des Oberen Muschelkalks stellen abhängig vom Grad der Verwitterung einen tragfähigen bis gut tragfähigen Baugrund dar. Für das Baugebiet liegt ein ingenieurgeologisch-bodenmechanisches Gutachten vom Büro für angewandte Geowissenschaften Tübingen vor. Objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN 4020 werden empfohlen. Altlasten Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Sollten bei künftigen Baumaßnahmen bislang nicht bekannte Bodenverunreinigungen festgestellt werden, sind diese unverzüglich dem Landratsamt Ludwigsburg anzuzeigen. Bodendenkmale In Teilen des Bebauungsplangebietes werden nach Luftbildbefunden archäologisch relevante Siedlungsreste aus der Altsteinzeit vermutet. Stichprobenweise durchgeführte Baggerschürfe blieben jedoch ohne Befund. Auf die Meldepflicht beim Antreffen von Bodendenkmälern nach 20 DSchG wird hingewiesen. 4 Exposé Neubaugebiet Neckarterrasse, Stand Januar 2012
5 Ihre Bewerbung Dem Exposé ist ein Bewerbungsbogen angeschlossen. Die Adresse für die Rücksendung ist dort vermerkt. Wichtig ist, dass Sie in der Bewerbung Ihre Grundstücks- und Bauwünsche (Lage, Größe, Bauvorhaben) möglichst mit Alternativen angeben, da Ihr Wunschgrundstück eventuell anderweitig vergeben werden könnte. Bewerbungsschluss war der 31.Oktober Auf Seite 10 sind die Grundstücke erkennbar, welche noch nicht verkauft sind. Die noch nicht verkauften Grundstücke sind zurzeit jedoch reserviert. Sollten diese Grundstücke wieder zur Vermarktung stehen, werden wir sie den vorgemerkten Nachrückern zum Kauf anbieten. Bei Interesse am Erwerb eines Grundstücks können Sie sich gerne noch als Nachrücker vormerken lassen. Die Auswahl Die Entscheidung für die Vergabe des Bauplatzes trifft der Gemeinderat der Stadt Ludwigsburg. Sollten auf einen Bauplatz mehrere Bewerbungen entfallen, können Vergabekriterien wie zum Beispiel Kinderzahl, Wohnort, Arbeitsort angewandt werden. Bauverpflichtung In den Grundstückskaufverträgen werden Wiederkaufsrechte für die Stadt vereinbart, sofern das Grundstück nicht innerhalb von 3 Jahren ab Bebauubarkeit des Grundstücks, bzw. ab Vertragsbeurkundung vom Erwerber überbaut oder in unüberbautem Zustand weiterveräußert wird. Finanzierung Die Ankaufsfinanzierung für das Objekt sollte möglichst geklärt und sichergestellt sein. Vor Abschluss des Vertrags benötigt die Stadtverwaltung eine entsprechende formlose schriftliche Bestätigung der finanzierenden Bank bzw. Sparkasse. Gewähr Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Dennoch sind alle in diesem Exposé gemachten Angaben und abgedruckten Pläne unverbindlich. Exposé Neubaugebiet Neckarterrasse, Stand Januar
6 Maßgebend ist lediglich der abzuschließende Kaufvertrag. Ihre Ansprechpartner Erwerb eines Grundstücks: Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Liegenschaften, Mathildenstraße 21/1, Ludwigsburg Ursula Janner, Tel. ( ) , Fax: ( ) , u.janner@ludwigsburg.de Bau- und Planungsrecht: Stadt Ludwigsburg, Team Service beim Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 5, Ludwigsburg Tel. ( ) , Fax: ( ) , buergerburo.bauen@ludwigsburg.de Energiestandards: Ludwigsburger Energieagentur (LEA), Rheinlandstraße 10, Ludwigsburg, Tel. ( ) , Fax: ( ) , info@lea-lb.de, Internet: Terminvereinbarung Bauberatung Energie unter (07141) Weitere Informationen und Hinweise zum Bauen in Ludwigsburg können Sie unserer Internetseite entnehmen, die Sie unter abrufen können. 6 Exposé Neubaugebiet Neckarterrasse, Stand Januar 2012
7 Planungskonzept Das Urheberrecht an dem Plan liegt bei der Stadt Ludwigsburg. Exposé Neubaugebiet Neckarterrasse, Stand Januar
8 Bebauungsplanausschnitt Das Urheberrecht an dem Plan liegt bei der Stadt Ludwigsburg. 8 Exposé Neubaugebiet Neckarterrasse, Stand Januar 2012
9 Bebauungsplanlegende Das Urheberrecht an dem Plan liegt bei der Stadt Ludwigsburg. Exposé Neubaugebiet Neckarterrasse, Stand Januar
10 Grundstücksgröße Das Urheberrecht an dem Plan liegt bei der Stadt Ludwigsburg. 10 Exposé Neubaugebiet Neckarterrasse, Stand Januar 2012
11 Personenbogen für Bauplatzinteressenten Baugebiet Neckarterrasse - Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser Name, Vorname, Geburtsname: Geburtsdatum: Arbeitsstätte in Ludwigsburg? Ja, seit: Nein Name, Vorname, Geburtsname Ehegatte/Partner: Geburtsdatum: Arbeitsstätte in Ludwigsburg? Ja, seit: Nein Anschrift: (bei Wohnort in Ludwigsburg bitte angeben seit wann) in Ludwigsburg seit: Telefon Festnetz und mobil: -Adresse: Name und Geburtsdatum der Kinder: (zum Haushalt gehörend) An welchem Grundstück sind Sie interessiert? Flurstücksnummer und ggf Alternative angeben Versorgung von Familienangehörigen Grad d. Behinderung mind. 80 % im Haushalt? Pflegefall Ort, Datum Unterschrift(en) zurück an: STADT LUDWIGSBURG, Fachbereich Liegenschaften, Postfach 249, Ludwigsburg
12 Übersichtskarte Das Urheberrecht an der Karte liegt bei der Stadt Ludwigsburg. 12 Exposé Neubaugebiet Neckarterrasse, Stand Januar 2012
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