REPUBLIK ÖSTERREICH REPUBLIC OF AUSTRIA. Dieses AIC umfasst 20 Seiten. Durch dieses AIC wird AIC B 1/12 ersetzt. INKRAFTTRETUNGSDATUM: 15 NOV 2012
|
|
- Michaela Franke
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Towerstraße Objekt Wien-Flughafen AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Towerstrasse Objekt Wien-Flughafen AUSTRIA Phone: +43 (0)51703/2051 Telefax: +43 (0)51703/2056 AFTN: LOWWYNYX REPUBLIC OF AUSTRIA AIC B 5/12 1 NOV Dieses AIC umfasst 20 Seiten. Durch dieses AIC wird AIC B 1/12 ersetzt. INKRAFTTRETUNGSDATUM: 15 NOV 2012 Hinweise für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs 1. Einleitung Diese Hinweise gelten für Flüge innerhalb Österreichs. Sie sollen den Piloten/Innen neben der AIP als Unterstützung für die korrekte Flugplanaufgabe unter Einbeziehung österreichischer Besonderheiten dienen. Umfangreiche und international gültige Hinweise zum Ausfüllen des Flugplanformulars befinden sich im ÖNfL (Österreichisches Nachrichtenblatt für Luftfahrer), welches auch über SB/HB (Selfbriefing/Homebriefing) einsehbar ist. 2. Allgemeines zum Flugplan ACHTUNG: Seit 15. November 2012 sind Änderungen im ICAO Flugplanformular in Kraft, welche die FELDER 10 (Funk- und Navigationsausrüstung) und 18 (Sonstige Angaben) betreffen. Nähere Informationen dazu sind im betreffenden AIC ( FPL 2012 ) bzw. direkt bei EUROCONTROL zu finden. Aufgrund dieser Vorgaben wird für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs vor allem auf die geänderte Eintragungsweise von für die Flugverkehrskontrolle wichtigen Informationen (Verwendung von STS/ und RMK/ ) im FELD 18 hingewiesen (siehe Punkte 3.4.3/4). 2.1 Flugplanaufgabe bei AIS/ARO Wien Zurzeit gelten folgende Richtlinien: FPL Selfbriefing/Homebriefing persönlich/telefonisch/fax FPL mit ADEP in Österreich JA JA FPL mit ADEP außerhalb Österreichs JA NEIN Anmerkung: Flugpläne, die über SB/HB aufgegeben werden, können deutlich rascher verarbeitet werden. Bei telefonischer Flugplanaufgabe muss vor allem an verkehrsintensiven Tagen mit Wartezeiten gerechnet werden. Per Fax aufgegebene Flugpläne werden erst nach telefonischer Rückbestätigung (Anruf bei AIS/ARO Wien) bearbeitet. 2.2 Flugplanaufgabe über Selfbriefing und Homebriefing Je richtiger die Flugplanmaske im SB/HB bzw. das Flugplanformular ausgefüllt wird, desto schneller kann ein eingereichter Flugplan von AIS/ARO Wien weitergeleitet werden.
2 AIC B 5/12, Seite Flugplanaufgabe über Selfbriefing (SB) SB Stationen befinden sich auf allen österreichischen Flughäfen. Über die Terminals können Wetterdaten und NOTAM abgerufen, Unterlagen (AIP, AIC, ÖNfL etc.) eingesehen, sowie Flugpläne aufgegeben werden. Die Benützung ist kostenlos, eine Registrierung allerdings erforderlich. Zusätzlich befinden sich auch auf etlichen Flugfeldern SB Stationen, die von Vereinen, Flugschulen oder Flugplatzhaltern zur Verfügung gestellt werden. Gastzugang Login Passwort deutsche Version gast gast englische Version guest guest Mittels Gast-Login können auch ohne Registrierung Wetterdaten, NOTAM und österreichische Luftfahrtveröffentlichungen abgerufen, allerdings keine Flugpläne aufgegeben werden Flugplanaufgabe über Homebriefing (HB) Gegen einen geringen Kostenersatz besteht die Möglichkeit, mit dem persönlichen SB Login über Internet HB zu nutzen. Alle Hinweise dazu unter Flugplanaufgabe während des Fluges (AFIL) Flugpläne können während des Fluges aufgegeben werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (z.b. unvorhergesehene Wettererscheinungen, Notfälle). In diesem Fall akzeptiert der Fluginformationsdienst die Flugplandaten, der Flugplan wird an AIS/ARO Wien weitergeleitet, welches die Übermittlung an die zuständigen Stellen vornimmt. Nicht angenommen werden Flugpläne in das Ausland, ausgenommen: Flugpläne für Notfälle Flugpläne für Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die Bundesrepublik Deutschland, sofern der Flug über die deutsch-österreichische Grenze erfolgt, und kein Drittland betroffen ist; Nicht angenommen werden außerdem Flugpläne für weiterführende Flüge nach Zwischenlandungen, ausgenommen Notfälle (z.b. Rettungsflüge). Aufgrund hoher Frequenzbelastung und teilweise unvollständiger Funkabdeckung wird jedoch dringend empfohlen, Flugpläne auf einem anderen Weg als über die Frequenz des Fluginformationsdienstes abzugeben. Piloten von Sichtflügen, die beabsichtigen durch freigabepflichtige Lufträume zu fliegen, wird empfohlen, einen Flugplan vor Abflug aufzugeben. 2.4 Änderung der voraussichtlichen Abflugzeit (DLA) Wenn ein Flugplan aufgegeben wurde und die voraussichtliche Abblockzeit für einen VFR Flug um mehr als 30 Minuten für einen Flug mit IFR Anteil um mehr als 15 Minuten überschritten wird, so hat der Pilot vor Ablauf dieses Zeitraumes die berichtigte voraussichtliche Abblockzeit jener Stelle zu übermitteln, bei welcher der Flugplan aufgegeben wurde, oder ihr die Aufhebung (CNL) des Flugplanes ausdrücklich bekannt zu geben. 2.5 Abflugmeldung (DEP) Wenn ein Flugplan vor dem Abflug aufgegeben wurde und sich auf dem Abflugplatz keine Meldestelle für Flugverkehrsdienste im Dienst befindet, hat - ausgenommen für Flüge, für die keine Abflugmeldung übermittelt wird - der Pilot oder eine von ihm beauftragte Person den Abflug unverzüglich auf dem raschesten Weg jener Flugverkehrsdienststelle zu melden, bei welcher der Flugplan aufgegeben wurde. Dies kann mittels Anruf bei AIS/ARO Wien unter der Telefonnummer +43 (0)5 1703/3211 erfolgen No Actual Time of Departure (NOATD) Ist jedoch keine Möglichkeit für eine rasche Übermittlung der Abflugmeldung gegeben, kann diese unterbleiben, wenn: 1. die EOBT um nicht mehr als 15 Minuten überschritten wird und 2. im Flugplan angegeben wurde, dass keine Abflugmeldung übermittelt wird (RMK/NOATD)
3 AIC B 5/12, Seite Landemeldung (ARR) Wenn ein Flugplan abgegeben wurde in dem ein Zielflugplatz angegeben ist und sich am Flugplatz der Landung zur Landezeit keine Flugplatzkontrollstelle im Dienst befindet, so hat der Pilot unmittelbar nach der Landung eine Landemeldung an die in Betracht kommende Flugverkehrsdienststelle zu übermitteln. Dies kann über SB/HB oder mittels Anruf bei AIS/ARO Wien unter der Telefonnummer +43 (0)5 1703/3211 erfolgen. Wenn jedoch bekannt ist, dass am Flugplatz der Landung keine für eine rasche Übermittlung der Landemeldung geeigneten Fernmeldeeinrichtungen vorhanden sind, so hat der Pilot unmittelbar vor der Landung einer Flugverkehrsdienststelle sofern möglich im Sprechfunkweg die bevorstehende Landung zu melden. Anmerkung: Unter den Begriff geeignete Fernmeldeeinrichtungen fallen natürlich auch Telefone. Es wird nochmals mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass bei fehlender Landemeldung 30 Minuten nach geplanter Landung der Alarmdienst - und somit die ersten Schritte des Such- und Rettungsdienstes - eingeleitet wird, welcher erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand nach sich ziehen kann! No Actual Time of Arrival (NOATA) Für VFR Flüge innerhalb Österreichs, die auf einem österreichischen Flugplatz starten und nicht auf einem Flughafen (LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL, LOWS) landen, besteht die Möglichkeit, das Absetzen einer Landemeldung unterlassen zu können. Dafür ist im Flugplan im FELD 18 der Eintrag RMK/NOATA notwendig. Mit dieser Angabe wird allerdings auch auf die Einleitung des Alarmdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung verzichtet, daher sollte diese Angabe im eigenen Interesse mit großer Sorgfalt verwendet werden. Anmerkung: Bei Landung auf einem Ausweichflugplatz ist trotz RMK/NOATA eine Landemeldung zu übermitteln, da aufgrund internationaler Vorschriften in diesem Fall der Abflugplatz informiert werden muss. Die Verwendung von NOATA ist NICHT zulässig bei Flügen nach österreichischen Flughäfen (LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL und LOWS) - der Flugplan wird in diesem Fall durch die jeweilige Flugplatzkontrollstelle geschlossen; bei Flügen, die über nicht-österreichisches Hoheitsgebiet führen, da es sich um eine rein österreichsche Regelung handelt (Regelung für zivile VFR Flüge mit Zielflugplatz in Deutschland siehe Punkt 3.3.2); Erklärung: Das Unterlassen der Landemeldung ist nur für VFR Flüge innerhalb Österreichs vorgesehen, die nicht auf einem Flughafen landen; d.h. der Flug muss seinen Abflug- und Zielflugplatz in Österreich haben und darf das österreichische Hoheitsgebiet nicht verlassen - ausgenommen bei Verwendung des leaving-ctrindicator bei zivilen VFR Flügen nach Deutschland (siehe Punkt 3.3.2). Der Eintrag von RMK/NOATA im Flugplan bei VFR Flügen über nicht-österreichisches Hoheitsgebiet ist deswegen untersagt, weil es sich dabei um eine rein österreichische Regelung handelt RMK/NOATA ist im Ausland nicht bekannt. Der Pilot darf daher in diesem Fall RMK/NOATA nicht IM FLUGPLAN angeben. Wenn aber ein LFZ auf einem österreichischen Flugplatz (nicht Flughafen) landet und sich im österreichischen Luftraum befindet und diesen nicht mehr verlässt, spricht nichts gegen die Verwendung von NOATA auf dem Sprechfunkweg (unabhängig davon ob bereits ein Flugplan existiert oder z.b. gerade ein AFIL aufgegeben wird). 3. Flugplandaten 3.1 Luftfahrzeugtype (FELD 9) Für spezielle Luftfahrzeuge ohne ICAO Typenbezeichnung sind folgende Bezeichnungen zu verwenden: GYRO Ultralight/Microlight Autogyro GLID Glider SHIP Airship (Luftschiff) BALL Balloon (Freiballon) ULAC Ultralight/Microlight Aircraft UHEL Ultralight/Microlight Helicopter
4 AIC B 5/12, Seite Flugstrecke (FELD 15) Flugstrecke bei Sichtflügen (Beispielflugplan 4.1) Die VFR Flugstreckenbeschreibung sollte klar und möglichst kurz sein und insbesondere bei Ein-/Aus-/Durchflug einer Kontrollzone (CTR) bzw. bei Überfliegen einer Bundesgrenze Meldepunkte bzw. Pflichtmeldepunkte enthalten. Überflüssige DCT (direct) und Füllzeichen (z.b. Schrägstriche) sind nicht erlaubt CTR LOWW: Sektoren (inkl. Meldepunkte), Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR E E (RU OR) SECTOR S S (MU UW HI EB) Routen: KLOSTERNEUBURG KL (KL DT FR) Meldepunkte: DONAUTURM DT EBERGASSING EB FREUDENAU FR HIMBERG HI KLOSTERNEUBURG KL KREUZENSTEIN KR MÜNCHENDORF MU ORTH OR PETRONELL PE RUTZENDORF RU SCHÖNAU SC STRASSHOF ST UNTERWALTERSDORF UW CTR LOWG: Sektoren (inkl. Meldepunkte), Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR ECHO E (KD) SECTOR WHISKEY W (SD) Routen: GRATWEIN GW (GW AW) LASSNITZHÖHE LH (LH AO) - ACHTUNG: nur inbound routing! via LEIBNITZ zur slowenischen Grenze S LB (und z.b. GOLVA) Transitroute: Durchflug durch CTR entlang der A2 W LH (bzw. LH W) Meldepunkte: AUTOBAHN-OST AO AUTOBAHN-WEST AW GRATWEIN GW KALSDORF KD LEIBNITZ LB LASSNITZHÖHE LH SIERRA S SENDER DOBL SD CTR LOWI: Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Routen: MIKE M (M1 M2 M3) NOVEMBER N (N1 N2) WHISKEY W (W1 W2) Meldepunkte: BRENNER BR FOXTROT F GOLF G INDIA I MIKE 1 M1 MIKE 2 M2
5 AIC B 5/12, Seite 5 MIKE 3 NOVEMBER 1 NOVEMBER 2 SIERRA WHISKEY 1 WHISKEY 2 M3 N1 N2 S W1 W CTR LOWK: Sektoren (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR NORTH N (N3) SECTOR WEST W (W3) Meldepunkte: ECHO 1 E1 ECHO 2 E2 NOVEMBER 1 N1 NOVEMBER 2 N2 NOVEMBER 3 N3 SIERRA S WEST 1 W1 WEST 2 W2 WEST 3 W CTR LOWL: Sektoren (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR NORTH N SECTOR SOUTH S Meldepunkte: KILO K OSKAR O SIERRA S CTR LOWS: Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Routen: ADNET AD (S AD) EUGENDORF EU (MP GL EU) HALLEIN HA (GR HA) STRASSWALCHEN ST (MP SK ST) TEISENDORF TD (AI TD) WHISKEY W Transitroute: Durchflug durch CTR via SBG VOR: TS GS LE Meldepunkte: ADNET AD AINRING AI EUGENDORF EU GLASENBACH GL GRÖDIG GR GRABENSEE GS HALLEIN HA LENGAU LE MARIA PLAIN MP SEEKIRCHEN SK SIERRA S STRASSWALCHEN ST TACHINGER SEE TS TEISENDORF TD PASS LUEG PL VOGLAU VO WHISKEY W
6 AIC B 5/12, Seite Beispielbild der Routen und Meldepunkte in der CTR LOWS (Auszug aus der ICAO-Karte 1: ): Weitere mögliche VFR Flugstreckenbeschreibungen : BY RDO TP TC TGL GA HOV PARA by radio (Flugstrecke wird per Funk angegeben) traffic pattern (mit Anzahl; z.b. 2TP ) traffic circuit (mit Anzahl; z.b. 3TC ) touch and go landing (mit Anzahl; z.b. 4TGL ) glider area hovering flight (für Hubschrauber) parachute jumping (wenn möglich mit Absprungort); ergänzend ist die gewünschte Flughöhe (requested flight level) einzutragen; z.b. PARA RADFELD RFL140 ;
7 AIC B 5/12, Seite Flugstrecke bei Sichtflügen bei Nacht Nachtsichtflüge sind nur innerhalb der Lufträumen C, D und E zulässig (ausgenommen im reinen Flugplatzverkehr) Nachtsichtflüge im Flugplatzbereich Für Sichtflüge bei Nacht im Platzbereich ist das FELD 15 einem VFR Flug entsprechend auszufüllen. z.b. N0120VFR 3TP (sowie dem örtlichen Abkommen entsprechende Ergänzungen); Überlandnachtsichtflüge (Beispielflugplan 4.2) Bei Überlandsichtflügen bei Nacht sind als Reiseflughöhe VFR Flugflächen statt VFR zu verwenden. Zur besseren Verarbeitung der Flugplandaten und zur leichteren Zuordnung der Flugpläne zu den betroffenen Kontrollstellen wird empfohlen, die Flugstrecke bezogen auf markante IFR Punkte anzugeben. z.b. Flug von LOWW nach LOWK: N0120F095 SNU PUBEG GRZ KFT ; Flugstrecke bei IFR Flügen (Beispielflugpläne 4.3/ 4.4) Für jene Teile der Flugstrecke, die innerhalb der FIR WIEN liegen, dürfen im FELD 15 nur ATS Strecken, vordefinierte Streckenführungen (z.b. SID, STAR) und in der AIP verlautbarte markante IFR Punkte verwendet werden. Ein Flugregelwechsel ist im FELD 15 nur nach einem markanten IFR Punkt einzutragen. Ist jedoch ein Flugregelwechsel abseits eines markanten IFR Punktes geplant, ist im FELD 15 dieser Punkt und im FELD 18 nach RMK/ der Punkt und Richtung (3-stellige Gradangabe) und Entfernung (3-stellige Meilenangabe) zu diesem Punkt, wo der tatsächliche Flugregelwechsel stattfinden wird, mit dem Zusatz Y oder Z anzugeben. z.b. RMK/SBG Y (Streichung des IFR Status auf SBG Radial 090 in einer Entfernung von 20NM von VOR SBG); Für Y Flüge mit ADEP innerhalb der FIR WIEN und Streichung des IFR Status außerhalb der FIR WIEN, muss der Punkt des Flugregelwechsels im FELD 18 unter RMK/... Y eingetragen werden. z.b. RMK/KPT Y ; Z Flüge, die über einem Ablauffix des Zielflugplatzes (z.b. STO, SNU, GRZ etc.) auf IFR wechseln, haben im FELD 15 nach der Angabe des Flugregelwechsels keine weiteren ATS Strecken anzugeben. z.b. bei DEST LOWW: SNU/N0120F050 IFR ; Anmerkung: Bei Z Flügen, die auf einem markanten IFR Punkt auf IFR wechseln, ist die Angabe der EET bis zu diesem Punkt zwar nicht vorgeschrieben, für eine bessere Planung des Verkehrs jedoch erwünscht Flugstrecke bei lokalen IFR Trainingsflügen (Beispielflugplan 4.5) Bei lokalen IFR Trainingsflügen auf Flughäfen innerhalb der FIR WIEN beginnt die Streckenbeschreibung mit dem Ablauffix des jeweiligen Abflugplatzes, gefolgt von D sowie der nochmaligen Angabe des Ablauffixes. z.b. bei LOWK: KFTD KFT. Anmerkung: Als lokale Trainingsflüge werden Flüge bezeichnet, die nur einen Flugplatz betreffen (d.h. dort starten und landen) und sich innerhalb der TMA dieses Flugplatzes oder, falls sich der Flugplatz nicht in einer TMA befindet, innerhalb eines Radius von ca. 25NM um den Flugplatz mit einer Maximalhöhe von F160 bewegen Flüge mit Airwork nicht auf dem Zielflugplatz (Beispielflugpläne 4.6) Flugpläne für Flüge innerhalb der FIR WIEN, die auf einem anderen Flugplatz als dem Zielflugplatz Airwork (Übungsflüge etc.) durchzuführen beabsichtigen, sind, um den Erfordernissen der automatischen Flugplandatenauswertung zu entsprechen, in Teilstücke gegliedert einzureichen. Die EOBT des nachfolgenden Flugplans ergibt sich aus EOBT des vorhergehenden Flugplans plus TOTAL EET des vorhergehenden Flugplans. Beispiele für Flüge mit Airwork, die auf mehrere Flugpläne aufgeteilt werden müssen: Flug von A nach A (Airwork in B) 2 FPL (A nach B, B nach A) Flug von A nach B (Airwork in A) 2 FPL (A nach A, A nach B) Flug von A nach B (Airwork in C) 2 FPL (A nach C, C nach B) Flug von A nach A (Airwork in B und C) 3 FPL (A nach B, B nach C, C nach A)
8 AIC B 5/12, Seite 8 Flug von A nach B (Airwork in A und B) 2 FPL (A nach A, A nach B)!!! Im FELD 18 jedes Flugplans, für den ein Folgeflugplan vorhanden ist, ist RMK/FC einzutragen. Sonstige Informationen zum Trainingsablauf, die für den Flugverkehrsleiter von Bedeutung sind (siehe Punkt 3.4.4), sind ebenfalls im FELD 18 des jeweiligen Flugplans zu vermerken. 3.3 Zielflugplatz, Voraussichtliche Gesamtflugdauer, Ausweichflugplatz (FELD 16) Ausflug aus der Kontrollzone mit unbekanntem Zielflugplatz (Beispielflugplan 4.7) VFR Flüge, die auf einem österreichischen Flughafen (LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL, LOWS) starten und die Kontrollzone (CTR) mit unbekanntem Ziel innerhalb Österreichs verlassen, können als Zielflugplatz den jeweiligen leaving-ctr-indicator (LORx letzter Buchstabe gibt den Flughafen an, z.b. LORL für leaving CTR LOWL ) angeben! Für die Gesamtflugdauer wird eine fiktive Flugzeit von 0001 eingesetzt (siehe Punkt 3.3.3). Ergänzend muss im FELD 18 der Zusatz RMK/NOATA eingetragen werden, da eine Auslösung des Such- und Rettungsdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung aufgrund der fiktiven Flugzeit nicht möglich ist. Für den Rückflug in die Kontrollzone nach der Landung muss ein vollständiger Flugplan aufgegeben werden! Verwendung des leaving-ctr-indicator bei VFR Flügen nach Deutschland Da zivile VFR Flüge von Österreich nach Deutschland unter gewissen Umständen auch ohne Abgabe eines Flugplanes durchgeführt werden können, ist sofern nicht ein weiteres Land überflogen wird oder aus anderen Gründen im Ausland ein Flugplan benötigt wird die Verwendung des leaving-ctr-indicator auch für VFR Flüge nach Deutschland zulässig. Der Flugplan wird dann allerdings ausschließlich innerösterreichisch verteilt und nicht an die deutsche Flugsicherung weitergeleitet Voraussichtliche Gesamtflugdauer (Beispielflugpläne 4.7/4.8) Für spezielle Flüge innerhalb der FIR WIEN sind folgende Eintragungen zulässig für VFR Flüge mit leaving-ctr-indicator als Zielflugplatz 1111 bei Aufgabe eines Sammelflugplanes für aufeinanderfolgende VFR Flüge in der Nähe eines Flugplatzes (z.b. Fallschirmspringerabsetzflüge) oder im Rahmen von Luftfahrtveranstaltungen; Ergänzend muss im FELD 18 der Zusatz RMK/NOATA eingetragen werden, da eine Auslösung des Such- und Rettungsdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung aufgrund der fiktiven Flugzeit nicht möglich ist Ausweichflugplatz Die Angabe eines Ausweichflugplatzes ist - bis auf wenige Ausnahmen (z.b. VFR Flug im Platzbereich) - verpflichtend! 3.4 Sonstige Angaben (FELD 18) EET (estimated elapsed time) (Beispielflugpläne 4.1/4.3) In folgenden Fällen ist die Angabe einer (oder mehrerer) EET im FELD 18 notwendig: bei grenzüberschreitenden VFR Flügen (Angabe der/s Grenzüberflugpunkte/s inkl. Flugzeit) bei Z Flügen, wenn abseits eines markanten IFR Punktes auf IFR gewechselt wird (siehe Punkt 3.2.3) Anmerkung: Bei Z Flügen, die auf einem markanten IFR Punkt auf IFR wechseln, ist die Angabe der EET bis zu diesem Punkt zwar nicht vorgeschrieben, für eine bessere Planung des Verkehrs jedoch erwünscht.
9 AIC B 5/12, Seite Flugstatus (STS) Aufgrund von geänderten ICAO Vorgaben das Flugplanformular betreffend (siehe AIC FPL 2012 ) dürfen unter STS nur mehr folgende Angaben eingetragen werden: ALTRV ATFMX FFR FLTCK HAZMAT HEAD HOSP HUM MARSA MEDEVAC NONRVSM SAR STATE Angaben über besondere Flugabläufe (Beispielflugpläne 4.9/4.10) Achtung: Die Angaben über besondere Flugabläufe wurden reduziert bzw. aufgrund systembedingter Vorgaben geändert und sind der betroffenen Flugverkehrskontrollstelle beim Erstkontakt zu melden!!! Folgende Angaben über besondere Flugabläufe sind im Flugplan im FELD 18 unter RMK/ (statt STS/ ) einzutragen und der betroffenen Flugverkehrskontrollstelle beim Erstkontakt zu melden: ACRO Kunstflug (acrobatics) BANNER Bannerschleppflug CAL Vermessungsflug (calibration flight) FC Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug zu einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues) FOTO Fotoflug HAIL Hagelabwehrflug (hail suppression) LIC 1) Einweisungsflüge, sowie Schulungsflüge zum Erwerb einer Berechtigung (License) PARA Fallschirmspringerabsetzflug (parachute dropping) RTFT Funktraining (radio telephony training) SOLO Alleinflug; nur Flugschüler an Bord, Lehrer am Boden (Name und Telefonnummer des Lehrers unter RMK/ angeben) TOW Segelflugzeugschleppflug (glider towing) TRG Trainingsflug 1) Die Verantwortung über die korrekte Verwendung dieser Angabe, welche fallweise eine Reduktion der Flugplatzgebühren bewirkt, liegt beim verantwortlichen Piloten! sonstige Informationen (Beispielflugpläne 4.5/4.6) Sämtliche sonstige Informationen (z.b. Übungsablauf bei Trainingsflügen, Adressen, Telefonnummern etc.), für die es im FELD 18 keine passende Abkürzung (DEP, DEST, TYP, NAV etc.) gibt, können ebenfalls unter RMK/ eingetragen werden. Gängige Abkürzungen bei Übungsabläufen sind z.b.: APP Anflug (approach) LAPP Tiefanflug (low approach) MAPP Fehlanflug (missed approach) TGL aufsetzen und durchstarten (touch and go landing)
10 AIC B 5/12, Seite Beispielflugpläne anhand der Homebriefingmaske 4.1 grenzüberschreitender VFR Flug (siehe Punkt 3.2.1) Flugstrecke: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Grenzüberflugspunkt Sonstige Angaben: EET bis zum Grenzüberflugspunkt (siehe Punkt 3.4.1)
11 AIC B 5/12, Seite Überlandnachtsichtflug (siehe Punkt ) Flughöhe: VFR Level Flugstrecke: an IFR Route angelehnt
12 AIC B 5/12, Seite Z Flug (siehe Punkt 3.2.3) Flugregeln: Z Flugstrecke: zuerst VFR Route, dann Punkt des Flugregelwechsels, dann Schrägstrich, dann Geschwindigkeit und IFR Level, dann IFR, dann IFR Route; Sonstige Angaben: EET bis zum Punkt des Flugregelwechsels Anmerkung: Bei Z Flügen, die auf einem markanten IFR Punkt auf IFR wechseln, ist die Angabe der EET bis zu diesem Punkt zwar nicht vorgeschrieben, für eine bessere Planung des Verkehrs jedoch erwünscht.
13 AIC B 5/12, Seite Y Flug (siehe Punkt 3.2.3) Flugregeln: Y Flugstrecke: zuerst IFR Route bis zum Punkt des Flugregelwechsels, dann VFR, dann VFR Route (wenn vorhanden);
14 AIC B 5/12, Seite lokaler IFR Trainingsflug in LOWK (siehe Punkt ) Flugstrecke: Streckenbeschreibung für lokalen IFR Trainingsflug Sonstige Angaben: unter RMK nähere Angaben zum Trainingsprogramm eintragen (siehe Punkt 3.4.3);
15 AIC B 5/12, Seite IFR Trainingsflug mit Airwork nicht auf dem Zielflugplatz (siehe Punkt 3.2.4) Flug von LOWS nach LOAU möchte in LOWL 2 IFR Anflüge trainieren, danach über dem VOR STO auf VFR wechseln und ohne Abgabe einer Landemeldung nach LOAU weiterfliegen. Dieser Flugplan muss in 2 Teilpläne aufgeteilt werden: 1) IFR von LOWS nach LOWL 2) VFR von LOWL nach LOAU 1.Teilplan Sonstige Angaben: unter RMK sind nähere Angaben zum Trainingsprogramm und FC einzutragen (siehe Punkt 3.4.3);
16 AIC B 5/12, Seite 16 2.Teilplan EOBT des zweiten Teilplans: EOBT des ersten Teilplans + TOTAL EET des ersten Teilplans ( = 11.40) Flugstrecke: zuerst IFR Route bis zum Punkt des Flugregelwechsels, dann VFR, dann VFR Route (wenn vorhanden); Sonstige Angaben: RMK/NOATA
17 AIC B 5/12, Seite Ausflug aus der Kontrollzone mit unbekanntem Zielflugplatz (siehe Punkt 3.3.1) Flugstrecke: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird Zielflugplatz: leaving-ctr-indicator + fiktive EET 0001 Sonstige Angaben: RMK/NOATA (wegen leaving-ctr-indicator )
18 AIC B 5/12, Seite Fallschirmspringerabsetzflug - Flugplan soll für den ganzen Tag gelten (siehe Punkt /3.3.3) Flugstrecke: PARA und Absprungort und gewünschte Flughöhe Voraussichtliche Gesamtflugdauer: fiktive EET 1111 Sonstige Angaben: unter RMK ist NOATA (wegen fiktiver EET 1111 ) und Para-Club und Sprungverantwortlichen mit Telefonnummer einzutragen (siehe Punkt ), DEP/RADFELD (wegen ADEP ZZZZ), DEST/RADFELD (wegen DEST ZZZZ);
19 AIC B 5/12, Seite VFR Grundschulungsflug (siehe Punkt /3.4.3) Flugstrecke: z.b. 5 touch and go landings (siehe Punkt ) Sonstige Angabe: RMK/LIC (siehe Punkt 3.4.3)
20 AIC B 5/12, Seite VFR Grundschulungsflug ohne Fluglehrer an Bord - Solo (siehe Punkt 3.4.3) Flugstrecke: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird und über welchen Punkt/Sektor in die Kontrollzone eingeflogen wird Sonstige Angaben: unter RMK ist LIC und SOLO und Name und Telefonnummer des Fluglehrers (Flight Instructor) einzutragen (siehe Punkt 3.4.3); ENDE
REPUBLIK ÖSTERREICH REPUBLIC OF AUSTRIA. Dieses AIC umfasst 19 Seiten. Mit Wirkung vom 11 DEC 2014 wird AIC B 1/13 durch dieses AIC ersetzt.
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Towerstraße Objekt 120 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Towerstrasse Objekt 120 1300
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH REPUBLIC OF AUSTRIA. Dieses AIC umfasst 25 Seiten. Durch dieses AIC wird AIC B 4/06 ersetzt.
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Postfach 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE P.O.Box 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA Phone:
MehrSonderregelungen für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs
Dieses AIC umfasst 19 Seiten. Durch dieses AIC wird AIC B 2/14 ersetzt. AIC B 18/15 14 MAY Sonderregelungen für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs 1. Einleitung Die Sonderregelungen gelten für Flüge
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH REPUBLIC OF AUSTRIA. Dieses AIC umfasst 19 Seiten. Durch dieses AIC wird AIC B 18/15 ersetzt.
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Wagramer Straße 19 1220 Wien AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Wagramer Strasse 19 1220 Wien AUSTRIA Phone:
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH REPUBLIC OF AUSTRIA. Dieses AIC umfasst 28 Seiten. Durch dieses AIC wird AIC B 3/11 ersetzt.
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Towerstraße Objekt 120 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Towerstrasse Objekt 120 1300
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH REPUBLIC OF AUSTRIA. Dieses AIC umfaßt 15 Seiten. Hinweise für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Postfach 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE P.O.Box 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA Phone:
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH REPUBLIC OF AUSTRIA
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Wagramer Straße 19 1220 Wien AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Wagramer Strasse 19 1220 Wien AUSTRIA Phone:
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH REPUBLIC OF AUSTRIA
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Wagramer Straße 19 1220 Wien AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Wagramer Strasse 19 1220 Wien AUSTRIA Phone:
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH REPUBLIC OF AUSTRIA
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Wagramer Straße 19 1220 Wien AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Wagramer Strasse 19 1220 Wien AUSTRIA Phone:
MehrHINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES FLUGPLANFORMULARS
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES FLUGPLANFORMULARS ALLGEMEIN Das im Folgenden beschriebene Format und die Art, wie die Daten einzusetzen sind, ist genauestens einzuhalten. Die Daten sind beginnend bei der ersten
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH REPUBLIC OF AUSTRIA. Neue Lufträume: TMA LOWS 7, TMA LOWS 8, TMA LOWS 9. New airspaces: TMA LOWS 7, TMA LOWS 8, TMA LOWS 9.
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Wagramer Straße 19 1220 Wien AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Wagramer Strasse 19 1220 Wien AUSTRIA Phone:
MehrSearch & Rescue SAR Wieso gibt es Overdueund ELT-Alarme. Jörg Thurnheer, Fachverantwortlicher SAR Daniel Ponzini, Senior Expert ANS
Wieso gibt es Overdueund ELT-Alarme Jörg Thurnheer, Fachverantwortlicher SAR Daniel Ponzini, Senior Expert ANS Inhalt Organisation SAR Flugpläne und SAR Pflichten als Pilot ELT Handling Aktivitäten zum
MehrFlugring Clubabend April 2013 FPL 2012 Die wesentlichen Änderungen
Flugring Clubabend April 2013 FPL 2012 Die wesentlichen Änderungen 05. April 2013 Michael Hochenrieder michael@hochenrieder.de Inhalt Einführung Änderungen für VFR Piloten Änderungen für IFR Piloten Zusammenfassung
MehrPiloteninformation und Sichtflugverfahren. Flugtag Fischamend (LOWF)
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Postfach 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE P.O.Box 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA Phone:
MehrJahrgang 1968 Ausgegeben am 31. Jänner Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 511 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1968 Ausgegeben am 31. Jänner 1968 13. Stück 39. Bundesgesetz: 6. Novelle zum Heeresversorgungsgesetz
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 56. JAHRGANG LANGEN, 17. JULI 2008 NfL I 169 / 08 Bekanntmachung über die Festlegung von Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung Büro der Nachrichten für Luftfahrer DQS-zertifiziert
MehrPiloten Refresher Neuerungen im Bereich Luftraumstruktur / RTF
Piloten Refresher 2016 Neuerungen im Bereich Luftraumstruktur / RTF Luftraumverletzungen CTR2 LSZH / TMA 14 & 15 neu HX ZH Terminal 127.750 LPC "news" 2 Luftraumverletzungen 2014 2008 278 2009 302 + 24
MehrGliederung Lufträume FIR Wien
VFR AIC SRA s Innerhalb von TMA s wurden SRA s zum Schutz des IFR Flugverkehrs vor dem VFR Flugverkehr geschaffen. Die SRA s sind entweder mit C oder D klassifiziert.soweit sie mit D klassifiziert sind,
MehrSeason Opener 2016 Flugplatz Birrfeld
Season Opener 2016 Flugplatz Birrfeld Season Opener 2016 - Schulungsablauf 19:40 19:45 Einführung & Vorstellung 19:45 19:50 skybriefing "news & reminder" 19:50 20:25 Briefing Kurze Pause 20:35 21:00 Flugplan
MehrLuftfahrtkartographie
AGENDA Luftfahrtkartographie Grundlagen, Vorschriften und Kartentypen Einleitung Kartographie im Umfeld der Luftfahrt Internationale Anforderungen Kartentypen Kartographische Gestaltung Wien, am 16.06.2011
MehrSearch & Rescue SAR CH Wieso gibt es INCERFA & ELT-Alarme
CH Wieso gibt es INCERFA & ELT-Alarme Jörg Thurnheer, Fachbereichsleiter SAR Daniel Ponzini, Senior Expert ANS Simon Jäger, Tower & Approach Controller Skyguide / Zürich Inhalt SAR Fälle & Organisation
MehrHINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES FLUGPLANFORMULARS
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES FLUGPLANFORMULARS ALLGEMEIN : Verkürzte Version 2013 mit Hauptaugenmerk auf Sichtflüge - VFR Die Neuerungen im Zusammenhang mit FPL 2012 sind teilweise implementiert! Sonderregelungen
MehrSeason Opener MFGZ Motorfluggruppe Zürich
Season Opener 28.05.2015 MFGZ Motorfluggruppe Zürich Season Opener 2015 - Schulungsablauf 19:00 19:30 Willkommen / Einführung & skybriefing Neuerungen 19:30 20:10 Briefing Kurze Pause 20:20 21:05 Flugplan
MehrIFR Charts für Europa
IFR Charts für Europa Jeder kommt in seiner virtuellen Karriere irgendwann einmal an den Punkt, wo er nicht mehr nur auf direktem Weg von A nach B fliegen will. Spätestens dann, wenn der anzufliegende
MehrÄnderung luftrechtlicher Vorschriften zum 05. Dezember 2014 aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA-Verordnung)
Änderung luftrechtlicher Vorschriften zum 05. Dezember 2014 aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA-Verordnung) 26.11.2014 AIC IFR 09 16 OCT 2014 Die Durchführungsverordnung (EU) Nr.
MehrIm Dialog mit der Flugsicherung. Tipps für eine reibungslose Kommunikation und das Vermeiden von Luftraumverletzungen
Im Dialog mit der Flugsicherung Tipps für eine reibungslose Kommunikation und das Vermeiden von Luftraumverletzungen Schwerpunkte Kommunikation und Funk ATC Flugplan und Meldungen Luftraum Hotspots und
MehrAUSTRO CONTROL GmbH. im Auftrag des BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE
AUSTRO CONTROL GmbH im Auftrag des BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE Fragenkatalog für den Prüfungsgegenstand Sonderbestimmungen (für den Flugfunkdienst) EINGESCHRÄNKTES SPRECHFUNKZEUGNIS
MehrAIM Services Schweiz Tel: +41 (0) Fax: +41 (0) Vienna Flight Service Station Tel: +43 (0) Fax: +43 (0)
Wien, 24.05.2012 Sehr geehrter Homebriefing Kunde, in der Nacht vom 29. auf 30. Mai 2012 wird eine neue Software Version in das Homebriefing System eingespielt. Bitte beachten Sie, dass das System in der
MehrOptimale Nutzung der skyguide Dienste im Briefing und en-route. Melanie Streit & Yannik Peissard
Optimale Nutzung der skyguide Dienste im Briefing und en-route Melanie Streit & Yannik Peissard Zu meiner Person Yannik Peissard 4 Jahre bei skyguide Bei AIM Operations Angehender Segelflieger Erste Flugerfahrungen
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 60. JAHRGANG LANGEN, 9. AUGUST 2012 NfL I 194 / 12 BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE BESONDEREN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG VON FLUGVERKEHRSKONTROLLFREIGABEN WÄHREND DER LUFTFAHRTVERANSTALTUNG
MehrRichtiges Verhalten in einer Kontrollzone. Rosa Luftraum tut nicht weh!
Richtiges Verhalten in einer Kontrollzone Rosa Luftraum tut nicht weh! Michael Uhl Heimatplatz EDMU Fluglehrer seit 2001 für TMG SPL SEP UL Seit 2008 Fluglotse und seit 2010 in EDMA Seit 2011 BFL in EDMA
MehrNOTAM-Request via TELEFAX
NOTAM-Request via TELEFAX An FDB NOTAM-Zentrale (FAX 069/78072-660) (Mail: notam.office @ dfs.de) Bitte nachfolgende Information als NOTAM herausgeben: (Anmerkung: NOTAM-Request wird ergänzend auch per
Mehrverstärkte Trennung von IFR und VFR Errichtung eigener Gebiete für Flugsport Beste Nutzung der modernen Technologie Sicherheitsgewinn für alle
verstärkte Trennung von IFR und VFR Errichtung eigener Gebiete für Flugsport Beste Nutzung der modernen Technologie Sicherheitsgewinn für alle 1 Seasonopener Innsbruck 2014 10/10/2014 Was ist NEU? Geringfügige
MehrTulln Tower/Radar LOXT. V2.0 Februar 2017 AT-SOC Benjamin C. Krebs. Tulln Langenlebarn. IVAO Austria
Tulln Tower/Radar Tulln Langenlebarn LOXT V2.0 Februar 2017 AT-SOC Benjamin C. Krebs 1 Die Positionen LOXT_M_TWR Tulln Tower 118.900 LOXT_I_TWR Tulln Flugplatz 119.450 LOXT_APP Tulln Radar 136.125 LOXT_PA_APP*
MehrFIS Flight Information Service
FIS Flight Information Service Cleared to enter Allgemeines Lufträume, die wir, als VFR-Pilot, nicht ohne Freigabe befliegen dürfen, sind in Deutschland C, D Kontrollzone und D nicht Kontrollzone. In anderen
MehrLuftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Staatsbesuches des Präsidenten der Russischen Föderation
Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Staatsbesuches des Präsidenten der Russischen Föderation Eine Information durch: Streitkräfteführungskommando / Teilstab Luft Informationen für die allgemeine
MehrHeli Sitterdorf NIT / Helicamp Südfrankreich, März Christian Mueller
Heli Sitterdorf NIT / Helicamp Südfrankreich, März 2012 Christian Mueller 18.01.2011 Grundlagen Teilnehmer können entweder das NIT Camp oder VFR Camp besuchen Voraussetzungen für Ausbildungsbeginn NIT
MehrSERA (Standardized European Rules of the Air) LVR 2014. Inkraft seit 11. Dezember 2014
SERA (Standardized European Rules of the Air) LVR 2014 Inkraft seit 11. Dezember 2014 Prepared by II and CJ Jänner 2015 Integration EU Verordnung 923/2012 SERA: Standardised European Rules of the Air EASA:
MehrLuftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Sondergipfels der EU-Aussenminister vom Mai 2006 in Klosterneuburg
Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Sondergipfels der EU-Aussenminister vom 27. 28. Mai 2006 in Klosterneuburg Sehr geehrte Betriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde! Im ersten Halbjahr 2006
MehrWinterkurs LSZF RTF Refresher. ICAO Phraseologie / RMZ LSZG / ZH Terminal
Winterkurs LSZF RTF Refresher ICAO Phraseologie / RMZ LSZG / ZH Terminal Ich stelle mich vor Dagmar Hollerer Jurastudium in Graz (Österreich) CPL / IR & frozen ATPL Skyguide, LAT & ZHAW Fluglehrerin (A)
MehrLuftraum, Nutzungsregeln, Navigation
Luftraum, Nutzungsregeln, Navigation Grundlagekurs Auf Wunsch: Logo der eigenen Flugschule Version 20 (Januar 2015) LUFTRÄUME FLUCHT UND SEGEN Viele Bedürfnisse Viele Piloten nutzen den schweizerischen
MehrDFS Deutsche Flugsicherung GmbH (German Air Navigation Services)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (German Air Navigation Services) Büro der Nachrichten für Luftfahrer (Aeronautical Publication Agency) Am DFS-Campus
MehrCheckflug für das VATSIM P3 Rating
Checkflug für das Liebe Piloten, in diesem Dokument erhaltet ihr alle Informationen über den Checkflug für das VATSIM P3 Rating. Wir werden versuchen, alle notwendigen Hinweise hier aufzuführen. Für den
MehrLOXZ - Flugplatzverfahren
LOXZ - Flugplatzverfahren Zeltweg Hinterstoisser AB Inhaltsverzeichnis 1 ATC-Positionen 2 1.1 Handoffs...................................... 2 1.1.1 APP/CTR.................................. 2 1.1.2 TWR/APP..................................
MehrSELF- / HOMEBRIEFING
Allgemeine Informationen SELF- / HOMEBRIEFING Homebriefing.com ermöglicht eine umfassende Flugvorbereitung online über das Internet sowie von allen AMIE - Selfbriefing - Terminals [AIS MET Information
MehrLuftraum Infoabend Sektorhandhabung aus Sicht der Radarlotsen Langen Einführung SERA
Luftraum Infoabend 2015 Sektorhandhabung aus Sicht der Radarlotsen Langen Einführung SERA Sektorhandhabung aus Sicht des Lotsen Der Fluglotse hat folgende Hauptaufgaben: Die Flugverkehrskontrolle wird
MehrFlugdurchführung Teil 3:
Flugdurchführung Teil 3: Flugplanung und Monitoring Ein Lehrbuch für Piloten nach europäischen Richtlinien 1. Auflage April 2011 Final Version 1.11.04.11 Copyright 2011 bei K.L.S. Publishing, Köln Alle
MehrAlle Flüge, die eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen, sind kontrollierte Flüge
NVFR in Deutschland Bewusst ist die Überschrift NVFR in Deutschland. Denn es gibt vermutlich nur wenige Bereiche der Luftfahrt, die je Land so unterschiedlich geregelt sind. Von No VFR flights shall be
MehrVerordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge
Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VVR) Änderung vom 25. Oktober 2006 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verordnet: I Die Verordnung vom 4.
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 26. August 2003 Teil II
P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 26. August 2003 Teil II 385. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 1967
MehrSAFETY LETTER STANDARDISIERTE REGELN IM LUFTRAUM SERA WAS ÄNDERT SICH? Im Jahr 2009 wurde die europäische Flugsicherungsagentur
SAFETY LETTER STANDARDISIERTE REGELN IM LUFTRAUM Nr. 16, Dezember 2014 WAS ÄNDERT SICH? Im Jahr 2009 wurde die europäische Flugsicherungsagentur EUROCONTROL von der europäischen Kommission beauftragt,
MehrIntegration EU Verordnung 923/2012 SERA: Standardised European Rules of the Air (LVR 2014) DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION
Integration EU Verordnung 923/2012 SERA: Standardised European Rules of the Air (LVR 2014) DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION Integration EU Verordnung 923/2012 SERA: Standardised European Rules of the Air
MehrLuftrecht Sprechfunkverfahren Advanced PPL Guide Band 4
Luftrecht Sprechfunkverfahren Advanced PPL Guide Band 4 AIRCADEMY Ltd. All rights reserved. Herausgeber: Lührs, Henrik Redaktion: Lührs, Henrik Wechselberger, Sandra Grafiken und Fotos: Lührs, Henrik Grafiken
MehrSeason Opener Bregenz Philipp Kramer ATCO TWR EDNY
Season Opener Bregenz 2015 Philipp Kramer ATCO TWR EDNY Integration EU Verordnung 923/2012 Integration EU Verordnung 923/2012 SERA: Standardised European Rules of the Air EU Verordnung 923/2012? LuftVO
MehrHinweise zum Ausfüllen des Flugplan-Formulares
LVE-Anhang zu 24 ff LVR ÖNfL I-B 62/99 Hinweise zum Ausfüllen des Flugplan-Formulares ALLGEMEIN Das im folgenden beschriebene Format und die Art, wie die Daten einzusetzen sind, ist genauestens einzuhalten.
MehrSicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland
Sicherer Sichtflug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland Zur Sicherheit: Verantwortungsbewusstes Fliegen In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) geflogen
MehrLuftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des EU LAK Gipfel vom Mai 2006 in Wien
Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des EU LAK Gipfel vom 11. 13. Mai 2006 in Wien Sehr geehrte Betriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde! Im ersten Halbjahr 2006 hat Österreich den Vorsitz über
MehrHINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES FLUGPLANFORMULARS
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES FLUGPLANFORMULARS ALLGEMEIN Die Neuerungen im Zusammenhang mit FPL 2012 sind implementiert! Sonderregelungen für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs sind dem entsprechenden
MehrVFR-Beispielflug. Wir stellen uns also auf das General Aviation Terminal (GAT Parkbereich allgemeine Luftfahrt) und starten IVAp.
VFR-Beispielflug Dieser Beispielflug ist ein VFR-Flug. Das heißt, er findet nach Sicht statt und nicht nach Instrumentenflugregeln. Kurz beschrieben folgt man bei der Navigation meist Geländemerkmalen,
MehrFIS - Fluginformationsservice. Ein Service der DFS Deutsche Flugsicherung
FIS - Fluginformationsservice Ein Service der DFS Deutsche Flugsicherung FIS auch für Ballonfahrer Themenübersicht Luftraumstruktur Sprechfunk Navigation FIS in Deutschland Transponderschaltung Freigaben
Mehr7. Airport Forum 14. Okt A-CDM Verfahrensinhalte
7. Airport CDM@FRA Forum 14. Okt. 2015 A-CDM Verfahrensinhalte Inhalt Inhalt 1. TOBT Pflege/Update Verhalten 2. Pflege der MTTT 3. Regulierte Flüge (CTOT) 4. Reaktivierung FPL nach FLS 5. TOBT Eingabe
MehrSafety Letter. Zur Erhöhung der Flugsicherheit am Flugplatz Schwäbisch Hall
Safety Letter Zur Erhöhung der Flugsicherheit am Flugplatz Schwäbisch Hall Sehr geehrte Fliegerkameradinnen, sehr geehrte Fliegerkameraden, unser größtes Anliegen als Flugplatzbetreiber ist es, dass Sie
MehrIVAO-DE. Langen FIR Betriebsanweisung Approach Frankfurt-Hahn EDFH. Stand: 12.11.2015. 2015 edgg.ivao.de
IVAO-DE Langen FIR Betriebsanweisung Approach Frankfurt-Hahn EDFH Stand: 12.11.2015 ALLGEMEIN Grundlage für die Arbeit auf einer Radarposition in der Langen FIR ist die Prozedurenseite. Sie beinhaltet
MehrOSZE - Ministerrat LUFTRAUMSICHERUNG Dezember 2017 in WIEN. Eine Information der. Österreichischen Luftstreitkräfte
OSZE - Ministerrat 7. - 8. Dezember 2017 in WIEN LUFTRAUMSICHERUNG Eine Information der Österreichischen Luftstreitkräfte Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer, geschätzte Flugsportfreunde!
MehrJETZT AUCH MOBILE VERSION VERFÜGBAR
JETZT AUCH MOBILE VERSION VERFÜGBAR Homebriefing steht ab sofort auch in einer mobilen Version zur Verfügung. Schnelle und einfache Bedienung der wichtigsten Grundfunktionen stehen dabei im Vordergrund.
MehrLuftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Präsidententreffens George W. BUSH vom Juni 2006 in WIEN
Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Präsidententreffens George W. BUSH vom 20. 22. Juni 2006 in WIEN Sehr geehrte Betriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde! Im ersten Halbjahr 2006 hat Österreich
MehrBeschränkungen für den zivilen Flugverkehr
Übung des Österreichischen Bundesheers Schutz VIP-Transport Beschränkungen für den zivilen Flugverkehr vom 07. 09. März 2017 Raum WALDVIERTEL/NÖ Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde!
MehrRefresher Eigenheiten des schweizer Luftraums
Refresher Eigenheiten des schweizer Luftraums 11. Januar 2017 / 1900 LT / Clublokal Pintli MFG Basel Sasha Bonavia Ablauf Begrüssung und Vorstellung Ziele des Abends Airspace Infringements 2015 Virtueller
MehrLuftraumfächer Deutschland VFR
Luftraumfächer Deutschland VFR 60-2290-125 überreicht durch: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Unternehmenskommunikation Am DFS-Campus 10 63225 Langen Telefon: 06103/707-4111 Fax: 06103/707-4196 E-Mail:
MehrLuftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des World Economic Forum WEF 2017 in DAVOS/Schweiz
Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des World Economic Forum WEF 2017 in DAVOS/Schweiz World Economic Forum Annual Meeting 2017 Sehr geehrte Betriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde! Im Zeitraum
MehrHöhensegelfluggebiete Aktivierung abgesonderte Bereiche AIC 01/2010. Wieser Michael Föhnforum LOWZ
Höhensegelfluggebiete Aktivierung abgesonderte Bereiche AIC 01/2010 Wieser Michael Föhnforum LOWZ 27. 11. 2010 1 Höhensegelfluggebiete NEU BIS FL 160/190: Hintertux Gerlos Felbertauern Lienz West Wieser
MehrFIZ / RMZ Pilots Briefing. Airport Grenchen
FIZ / RMZ Pilots Briefing Airport Grenchen Einführung Die folgenden Kapitel umfassen relevante Informationen und Verfahren der verschiedenen Sparten (Motorflug, Segelflug, Heli und Para) während aktiver
MehrHängegleiter im Oberengadin Version
Hängegleiter im Oberengadin Version 12.2008 1 Inhaltsverzeichnis Beteiligte Seite 3 Gesetzliches Seite 4 Letter of Agreement (Luftarena) Seiten 5 / 6 Situation Sommer heute Seite 7 Situation Winter heute
MehrAustro Control GmbH AIRAC AMDT 161
LUFTFAHRTHANDBUCH ÖSTERREICH ENR 1.4-1 ENR 1.4 ATS LUFTRAUM-KLASSIFIKATION 1. LUFTRAUM KLASSIFIKATION Innerhalb der FIR WIEN wird der Luftraum in die vier Klassen C, D, E und G eingeteilt, die den diesbezüglichen
MehrSiehst Du dem Sack ins Maul, ist was faul Vier mal ROT ist tot Im Winter sind die Berge höher Auf dem Rücken musst du drücken! Geht die Sonne auf im
Siehst Du dem Sack ins Maul, ist was faul Vier mal ROT ist tot Im Winter sind die Berge höher Auf dem Rücken musst du drücken! Geht die Sonne auf im Westen musst du deinen Kompass testen Seven-Six: ich
MehrAFIS in Deutschland.
AFIS in Deutschland www.baf.bund.de Inhalte Situation in Deutschland Erklärungsansätze Abwehr einer Sicherheitsanweisung EASA Lösungsansätze Abwehr Sicherheitsanweisung EASA Nehmen, was schon da ist Identifikation,
MehrFliegen im Ausland Sicher mit Genuss
18. Mai 2017 Fliegen im Ausland Sicher mit Genuss Von Richard Beitinger und Markus Eiglsperger Themenüberblick Lohnende Ziele in Ost, West und Süd in 1-2 Std. Vorbemerkungen Checkliste für die Flugplanung
MehrSAFETY LETTER RICHTIG VORBEREITEN
SAFETY LETTER Nr. 17, Februar 2015 Foto: AOPA-Germany Jeder Flug, auch ein noch so kurzer, muss zuvor gewissenhaft vorbereitet werden. Je umfangreicher man den Flug bereits am Boden plant, die Flugstrecke
MehrVFR Pilot Info 01/2017
VFR Pilot Info 01/2017 Fakten Luftraum E Luftraum E ist kontrollierter Luftraum in dem IFR- und VFR-Verkehr erlaubt ist Untergrenze zwischen 1000 ft GND und 2500 ft GND, darunter (unkontrollierter) Luftraum
MehrB U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D F E D E R A L R E P U B L I C O F G E R M A N Y
B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D F E D E R A L R E P U B L I C O F G E R M A N Y DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (German Air Navigation Services) Büro der Nachrichten für Luftfahrer (Aeronautical
MehrAufgetragenes Verfahren abgesonderter Bereich Spitzerberg
Aufgetragenes Verfahren abgesonderter Bereich Spitzerberg Version 1.0 1 1. Allgemeines 1.1 Der Betrieb innerhalb des abgesonderten Bereiches Spitzerberg ist in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 21 OCT 2016 gültig ab: 01 NOV 2016 1-851-16 1-577-15 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen
MehrEU-Ratsvorsitz LUFTRAUMSICHERUNG
EU-Ratsvorsitz im August und September 2018 in WIEN LUFTRAUMSICHERUNG Eine Information der Österreichischen Luftstreitkräfte Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer, geschätzte Flugsportfreunde!
MehrLUFTRAUMSICHERUNG. 5. Juni 2018 in WIEN. Besuch des Präsidenten der russischen Föderation. Eine Information der. Österreichischen Luftstreitkräfte
Besuch des Präsidenten der russischen Föderation 5. Juni 2018 in WIEN LUFTRAUMSICHERUNG Eine Information der Österreichischen Luftstreitkräfte Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer,
MehrSchwäbisch-Hall (EDTY) Nürnberg (EDDN)
VFR-Kurs: Flugplanung: Streckennavigation Issue No.1 Jan 2013 Björn Huke DE-TA7 Schwäbisch-Hall (EDTY) Nürnberg (EDDN) In der Sichtfliegerei ist eine sorgfältige Flugplanung besonders wichtig. Wir sind
MehrNAVIGATIONSAUFGABE I
NAVIGATIONSAUFGABE I Planen und berechnen Sie einen Flug von Augsburg über Mindelheim-Mattsies und Nördlingen (Zwischenlandung) nach Landshut! Daten für den Flug: Wetter: CAVOK (Abweichungen hiervon siehe
MehrGezielte MET-Information für Air Traffic Management in Österreich und im Rahmen von SESAR
Gezielte MET-Information für Air Traffic Management in Österreich und im Rahmen von SESAR Markus Kerschbaum / Martin Steinheimer MET Entwicklung & Innovation Fortbildungstag 2016 der Österreichischen Gesellschaft
MehrFallschirmsprung. Die große Unbekannte?
Fallschirmsprung Die große Unbekannte? Die große Unbekannte? 2 Fallschirmsprung Bedeutung in der DFS Der Fallschirmsport wird durch die DFS unterstützt, jedoch sind nicht alle Sprungzonen frei von Beschränkungen.
MehrEU-Ratsvorsitz LUFTRAUMSICHERUNG
EU-Ratsvorsitz 17. 18. Dezember 2018 in WIEN LUFTRAUMSICHERUNG Eine Information der Österreichischen Luftstreitkräfte Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer, geschätzte Flugsportfreunde!
MehrHINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES FLUGPLANFORMULARS
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES FLUGPLANFORMULARS ALLGEMEIN Sonderregelungen für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs sind dem entsprechenden AIC Serie A zu entnehmen! Das im Folgenden beschriebene Format
MehrFliegerschule Birrfeld 1
Fliegerschule Birrfeld 1 Inhalt des AIP VFR Guide VFR AIP Luftfahrthandbuch VOL 2 Luftraumänderungen 2011 GPS Garmin Aera 500 Fliegerschule Birrfeld 2 VFR-Karte VFR Guide GEN (Allgemeines) AGA (Flugplätze,
MehrLOXT - Flugplatzverfahren
LOXT - Flugplatzverfahren Tulln Langenlebarn Inhaltsverzeichnis 1 ATC-Positionen 2 1.1 Handoffs TWR / APP................................ 2 2 Transition Altitude / Level 2 3 IFR 3 3.1 IFR-Anflüge.....................................
MehrVerfügung über die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2011
Verfügung über die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2011 vom 10. März 2011 Verfügende Behörde: Gegenstand: Rechtliche Grundlage: Inhalt der Verfügung: Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)
MehrProzeduren Klagenfurt LOWK/KLU For flight simulation use only!
Prozeduren Klagenfurt LOWK/KLU For flight simulation use only! Klagenfurt Prozeduren v0.1 1 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen... 3 Verfügbare Stationen auf IVAO... 3 Einstellungen im IVAC...
MehrPilotenrefresher Fliegerschule Altenrhein Luftrechtliche Neuerungen zur Flugvorbereitung und Flugdurchführung
Pilotenrefresher Fliegerschule Altenrhein 2016 Luftrechtliche Neuerungen zur Flugvorbereitung und Flugdurchführung Prof. Dr. iur. Roland Müller, Rechtsanwalt/Fluglehrer Titularprofessor an den Universitäten
MehrATM Season Opener 2012
ATM Season Opener 2012 Datum 02.03.2012 24.03.2012 Ort LOWI, LOWW, LOWS, LOWL, LOWK, LOWG Fragen & Antworten aus dem Bereich LFA Im Folgenden finden Sie die Antworten zu jenen Fragen, die im Rahmen der
Mehr