Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS
|
|
- Hermann Bayer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS Rechtliche Grundlagen für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei den Feuerwehren: Gesetze Verordnungen Erlasse Richtlinien Dienstvorschriften Rechtsprechung 1
2 Rechtliche Grundlagen für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei den Feuerwehren: Das Funkwesen als Teil der Telekommunikation gehört zur sogenannten ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes. Der Bund hat sich durch eine besondere Regelung im Grundgesetz die alleinige Gesetzgebungskompetenz vorbehalten. D. h. nur der Bund erlässt Gesetze im Bereich der Telekommunikation. Einführung Digitalfunk - Änderung diverser Gesetze und Verordnungen und Ergänzung um Regelungen zum Digitalfunk (Tetra) - Schaffung einer Digitalfunkbehörde auf Bundesebene: Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS - Einführung neuer / zusätzlicher Organisationsstrukturen - Einführung neuer Rufnamen als operativ-taktische Adresse (OPTA) 2
3 Rechtliche Grundlagen für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei den Feuerwehren: Die Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funkrichtlinie) vom Regelungsumfang: Frequenzverteilung Kanal-/ Gruppenraster Rufnamenzuteilung (analog) Betrieb und Zusammenarbeit der berechtigten BOS Zwecke der BOS-Funkrichtlinie Sicherstellung ausreichender (analoger) Funkverbindungen (Art, Anzahl, Qualität) Sicherstellung der Zusammenarbeit durch Gleichartigkeit der Organisation/ Technik Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs bei allen Behörden und Organisationen, die Sicherheitsaufgaben erfüllen 3
4 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Feuerwehr Katastrophenschutz Hilfsorganisationen DRK Polizei der Länder (KPB/ LKA) des Bundes (BKA/ BPol) Rettungsdienst Zivilschutz Zoll MHD JUH ASB DLRG THW als Gast: Bundeswehr(SAR) (keine BOS i. S. Meterwellenrichtlinie BOS) Technische Richtlinie BOS Die technischen Richtlinien für die BOS (TR BOS) regeln für diese abschließend die Zulassung von Funkanlagen sowie Funktionen, Größe, Gewicht Lage der Bedieneinrichtungen einzelner Funkgeräte (FuG) (Grundlage: BOS-Funkrichtlinie) Die in den TR aufgeführten Bedienelemente bzw. Funktionen müssen vorhanden sein, unabhängig davon, ob sie ggf. nicht genutzt werden dürfen. 4
5 Technische Richtlinie BOS Funkanlagen ohne eine Zulassung nach den TR BOS dürfen bei den BOS, also auch bei den Feuerwehren, nicht in Betrieb genommen werden. Digitalfunkgerätemüssen darüber hinaus eine besondere Zertifizierung der BDBOS haben, damit sie in Betrieb genommen werden dürfen (Netzseitige Sperre) Zur Teilnahme im Digitalfunk muss ein entsprechendes Gerät darüber hinaus eine besondere Sicherheitskarte (BSI-Karte) haben, sonst ist ein Betrieb des Gerätes nicht möglich. (Feuerwehr)Dienstvorschrift Durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) u. a. wird gefordert, dass im Besonderen bei den BOS durch eine Vorschrift Regelungen zu treffen sind, dass eine einheitliche Ausbildung und einheitliche Durchführung des Sprechfunkverkehrs gewährleistet werden. Dies geschieht bei den BOS durch die Dienstvorschrift DV
6 Telekommunikationsgesetz und DV Die DV gilt erst seit dem für die Feuerwehren. Als ehemalige Polizeidienstvorschrift wurde sie zunächst für den Katastrophenschutz übernommen. Die DV ist heute allen anderen FwDVen gleichgestellt! Diese gilt unabhängig davon, in welchem Netz (analog oder digital) gefunkt wird. Pflicht zur Verschwiegenheit Gemäß DV 810 ist jeder Sprechfunker zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu verpflichten. Das heißt theoretisch: Es darf wederdie Tatsache des Empfangsnoch der Inhalt der Nachrichten an Dritte weitergegeben werden. Außerdem darf der Sprechfunker keinen persönlichen Nutzen aus den bekannt gewordenen Nachrichten ziehen. 6
7 Pflicht zur Verschwiegenheit Entsprechend der Vorschriften für die BOS i. V. m. dem Verpflichtungsgesetz NRW ist jeder Sprechfunker, der am Sprechfunkverkehr der BOS teilnehmen soll, schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Bei Missachtung der Verschwiegenheitspflicht muss der Sprechfunker ggf. mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Gesetzgebung und Betriebsorganisation im Funk- und Fernmeldewesen Das Funk-und Fernmeldewesen fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes: Der Bund erlässt Gesetze zur einheitlichen Regelung des Funkund Fernmeldewesen in der Bundesrepublik Deutschland. D. h. der Bund hat die Fernmeldehoheit inne. Die daraus resultierenden Rechtsaufsicht über nachgeordnete Länder und Behörden wird wahrgenommen von der Bundesnetzagentur (BNetzA). 7
8 Funkaufsichtsbehörden Die BNetzA nimmt die Aufsichtsaufgaben als oberste Funkaufsichtsbehörde wahr, soweit nicht Aufgaben auf die BDBOS übertragen sind. Aufgrund der Größe des Bundesgebietes ist eine abschließende Funküberwachung und Rechtsaufsicht durch die BNetzAnicht möglich. Daher wurden verschiedene Aufsichtsaufgaben an die Länder abgegeben. Funkaufsichtsbehörden Die Innenminister der Länder nehmen diese Aufgaben als obere Funkaufsichtsbehörde wahr. Die obere Funkaufsichtsbehörde teilt Funkkanäle/Betriebsgruppen bei Großschadenslagen, Großveranstaltungen usw. zu vergibt Auslösenummern (FME/Sirenen) überwacht die von der obersten Funkaufsicht zugeteilten Betriebskanäle/ -gruppen 8
9 Funkaufsichtsbehörden Aufgrund der Vielzahl der Aufgaben und tlw. großen Flächen haben auch die Innenminister wieder Aufgaben an nachgeordnete Behörden delegiert. Der Landrat übernimmt demnach die Aufgabe der unteren Funkaufsichtsbehörde. Er unterhält dafür neben der Leitstelle der Polizei eine Leitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz(LtS FRK). Funkaufsichtsbehörden Diese LtSFRK nimmt für den Landrat die Aufgaben der unteren Funkaufsichtsbehörde im Zuständigkeitsbereich wahr durch: Überwachung der Sprechfunkkanäle-/ gruppen F-R-K Zuteilung von Auslösenummern für FME/Sirenen Zuteilung von FMS-Kennungen (Funkmeldesystem) Zuteilung von allg. / anlassbezogenen Betriebsgruppen In allen Angelegenheiten, die den Sprechfunkund die Funkalarmierungbetreffen, ist die Leitstelle als Funkaufsichtsbehörde weisungsbefugt. 9
10 Übersicht Funkaufsichtsbehörden allgemein Bund Bundesnetzagentur / BDBOS oberste Funkaufsicht Land Innenminister (Gabriel) obere Funkaufsicht Kreis Landrat LtS FRK untere Funkaufsicht Betriebsorganisation im Digitalfunk Betriebsorganisation BDBOS Bund z.b. autorisierte Stelle Leitstelle Endgeräte Endgeräte Endgeräte Land Kreis Gemeinde 10
Folie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk
Folie 1 im Digitalfunk Gliederung Folie 2 1. Einteilung der Funkdienste 1. Einteilung der Funkdienste Folie 3 Folie 4 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind: - Polizei der Länder - Polizei
Mehrrechtliche Grundlagen
LK Stade rechtliche Grundlagen 10 grundlegende Einteilung der Funkdienste 11 1 LK Stade Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Zu den BOS gehören : Polizei der Länder Polizei des Bundes Katastrophenschutzeinheiten
MehrTeilnehmerunterlage BOS-Sprechfunker. 2. Rechtliche Grundlagen
2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Im Einsatzdienst ist die sprachliche Verständigung unerlässlich. Zur Übermittlung von Nachrichten über weite Strecken bedienen sich die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
MehrSprechfunklehrgang Rechtliche Grundlagen
1 Rechtliche Grundlagen 2 Gesetze im Bereich der Telekommunikation Grundgesetz (GG) Strafgesetzbuch (StGB) Telekommunikationsgesetz (TKG) BOS-Funkrichtlinie PDV/DV 810 Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst
MehrTM 1 Grundausbildung
TM 1 Grundausbildung Städteverbund: Sankt Augustin Troisdorf Hennef Siegburg Ausbildung innerhalb der BOS: B Behörden O Organisationen S - Sicherheitsaufgaben Gesetze Verordnungen Richtlinien Dienstvorschriften
MehrRechtsgrundlagen Stufe 1
Rechtsgrundlagen Stufe 1 Lernziele Rechtliche Grundlagen Zuständigkeiten Gesetze, Richtlinien, usw. Berechtigte der BOS (OPTA) Bearbeiter: AK AD Thema: Rechtsgrundlagen Stufe 1 Version 1.00 Folie 2 Zuständigkeiten
MehrDie Teilnehmer müssen die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen kennen.
Lehrgang: Digitalfunk Multiplikatoren Seite 1 Thema: Rechtsgrundlagen Stufe 1 Gliederung 1. Einleitung 3 2. Zuständigkeiten im Fernmelderecht 3 3. Gesetze, Richtlinien und Abkommen 5 3.1. Telekommunikationsgesetz
MehrPolizeidienstvorschrift 810/Dienstvorschrift 810 (PDV 810/DV 810) (z. Zt. in Überarbeitung)
Seite 1 Thema Rechtsgrundlagen Gliederung 1. Einleitung 2. Zuständigkeiten im Fernmelderecht 3. Gesetze und Richtlinien 4. rufnamen 5. Zusammenfassung Lernziele Die Teilnehmer sollen nach diesem Ausbildungsabschnitt
MehrSprechfunkerausbildung. Rechtsgrundlagen im Sprechfunk
Sprechfunkerausbildung Rechtsgrundlagen im Sprechfunk 1 Rechtsgrundlagen im Funkverkehr Gesetze und Richtlinien Telekommunikationsgesetz (TKG) Strafgesetzbuch (StGB) Betriebsorganisation Digitalfunk der
MehrAusbildungsfolien Digitalfunk
Ausbildungsfolien Ausbildungsfolien Digitalfunk Technik - Taktik - Endgeräte Bearbeitet von Christof Linde, Jan Tino Demel 1. Auflage 2013. CD. ISBN 978 3 609 78622 3 Format (B x L): 12,5 x 19 cm Gewicht:
MehrSprechfunkausbildung Rechtliche Grundlagen. Einteilung der Funkdienste. Regelungen für den Funkdienst. Fachbereich EDV, Funk und Kommunikationstechnik
Einteilung der Funkdienste nach VO Funk Seefunk Landfunk Flugfunk fester Landfunk öffentlicher (öml) nichtöffentlicher (nöml) beweglicher Betriebsfunk Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
MehrLernziel: Erlernen der rechtlichen Grundlagen für den BOS-Funkverkehr
erstellt HBM T. Neumann 11/2011 Lernziel: Erlernen der rechtlichen Grundlagen für den BOS-Funkverkehr 1. Zuständigkeiten 2. Voraussetzungen zur Teilnahme am Funkverkehr 3. Vorrangstufen 4. Funkverkehrskreise
MehrPolizeidienstvorschrift 810/Dienstvorschrift 810 (PDV 810/DV 810) (z. Zt. in Überarbeitung)
Modulare Truppausbildung Funk Basis 14.1 Seite 1 Thema Rechtsgrundlagen Gliederung 1. Einleitung 2. Zuständigkeiten im Fernmelderecht 3. Gesetze und Richtlinien 4. Funkrufnamen 5. Zusammenfassung Lernziele
MehrKommunikation bei Großveranstaltungen
Kommunikation bei Großveranstaltungen Gemeinsame polizeiliche und nicht polizeiliche Kommunikation am Beispiel von Hamburg Vorstellung Sven Kessler Seit 11 Jahren DRK, ehrenamtlich Rettungssanitäter Zugführer
MehrRechtliche Grundlagen. Gruppenführerausbildung Teil 1 (GFA 1)
Rechtliche Grundlagen Gruppenführerausbildung Teil 1 (GFA 1) Rechtsgrundlagen externes Recht internationales Rotkreuz-Recht nationales Rotkreuz-Recht Rechtsgrundlagen für das Zusammenwirken von staatlichen
MehrSprechfunkausbildung 2019
Sprechfunkausbildung 2019 Version 1.1.9 1 2 Themengrundlage nach FwDV 2/2 1. Gesetzliche Voraussetzungen (Rechtsgrundlagen) 1.1 Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen
MehrRichtlinie Digitalfunk BOS
Richtlinie Digitalfunk BOS Richtlinie Digitalfunk BOS Vorbemerkung: Der Digitalfunk BOS ist ein bundesweit einheitliches und flächendeckendes digitales Sprech- und Datenfunksystem für die Behörden und
MehrInformationstag an der Landesfeuerwehrschule. Ausbildung und Ausbildungskonzept für die nichtpolizeilichen BOS in Schleswig- Holstein
Informationstag an der Landesfeuerwehrschule Ausbildung und Ausbildungskonzept für die nichtpolizeilichen BOS in Schleswig- Holstein Themen Digitalfunk ein kleiner, geschichtlicher Abriss Digitalfunk kommt
MehrAusbildungsunterlagen für den Sprechfunklehrgang
Ausbildungsunterlagen für den Sprechfunklehrgang Stand: März 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Physikalische Grundlagen Seite 3 2. Rechtliche Grundlagen Seite 7 3. Gemeinsames Funknetz Seite 9 4. Funkgerätekunde
MehrJUGENDFEUERWEHREN DER SÜDPFALZ Landkreis Südliche Weinstraße Stadt Landau
Im Einsatz- und Übungsdienst ist es oft sehr wichtig Informationen schnell zu übermitteln. Für diese Aufgaben ist in einer Gruppe der Melder zuständig. Eine einfachere und schnellere Möglichkeit Nachrichten
MehrDigitales Sprech- und Datenfunknetz für f r die BOS Seminar Digitalfunk der BOS 02. November 2011
Digitales Sprech- und Datenfunknetz für f r die BOS Seminar Digitalfunk der BOS 02. November 2011 Projektgruppe Digitalfunk BOS des Landes Sachsen-Anhalt Gliederung 1. Rechtsgrundlagen Digitalfunk BOS
MehrNiedersächsische Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy
Niedersächsische Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy Unterlagen für den Ausbilder Lehrgang Sprechfunker Stand: 04.07.2006 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Lehrstoff- und Stundengliederung...4 2 Lehrgangsablaufplan...5
MehrLehrgang Sprechfunker
Unterlagen für den Ausbilder Lehrgang Sprechfunker Hinweise: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, für gewerbliche Zwecke verboten. [ ] [ ] Stand: 18.01.2013 Seite 2 Inhalt 1 Lehrstoff-
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 11 2014 Verkündet am 15. Januar 2014 Nr. 7 Vorbemerkung: Richtlinie Digitalfunk BOS Der Digitalfunk BOS ist ein bundesweit einheitliches und flächendeckendes digitales
MehrDigitalfunk; Operativ-Taktische Adressen und Funkrufnamen für den Brand- und Katastrophenschutz sowie den Rettungsdienst
Digitalfunk; Operativ-Taktische Adressen und Funkrufnamen für den Brand- und Katastrophenschutz sowie den Rettungsdienst Bezug: RdErl. Vom 17.11.2011 (Nds. MBl. S. 917) VORIS 21100 1. Allgemeines RdErl.
MehrDer Digitalfunk BOS. Umwelt und Gesundheit EMVU. www.bdbos.bund.de. Ein Netz - digital. sicher. bundesweit - für Alle!
Der Digitalfunk BOS Umwelt und Gesundheit EMVU elektromagnetische Umweltverträglichkeit www.bdbos.bund.de Modernes Netz für alle Sicherheitsbehörden Sämtliche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
MehrAnerkennung der Leitungsgruppe der Arbeitsgemeinschaft Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz als Zentrale Einrichtung
Verantwortlich (i.s.d.p.) Eric Schaefer Pressesprecher Telefon 06131 16-3222 Telefax 06131 16-3720 eric.schaefer@ism.rlp.de Christina Hahn Stellv. Pressesprecherin Telefon 06131 16-3756 Telefax 06131 16-3720
MehrStadt Lübbenau/Spreewald OT Zerkwitz
Stadt Lübbenau/Spreewald OT Zerkwitz 18.10.2012 Digitalfunk BOS Brandenburg Bundesweit Einheitlich Sicher Fotos v.l.n.r: 1) bigman (photocase.de) 2) + 3) Fotograf Michael Richter 4) aireye (feuerwehr-doku.de)
MehrThema. Gliederung. Lernziele. Lerninhalte. Ausbilderunterlagen. Sprechfunker Analog. Modulare Truppausbildung. Basis 14.1a.
Modulare Truppausbildung Basis 14.1a Seite 1 Thema Rechtsgrundlagen Gliederung 1. Einleitung 2. Zuständigkeiten 3. Gesetze und Richtlinien 4. Zusammenfassung, Wiederholung, Lernkontrolle Lernziele Die
MehrAnweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG. Ergänzungsteil für den LV Rheinland-Pfalz
Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG Ergänzungsteil für den LV Rheinland-Pfalz Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG LV Rheinland-Pfalz Seite 2 Anweisung für den Sprechfunkdienst in
MehrTM 1 Grundausbildung
TM 1 Grundausbildung Städteverbund: Sankt Augustin Troisdorf Hennef Siegburg Die Funkaufsicht über den Sprechfunk im - offenen Kanal wird durch die jeweils für den Funkverkehrskreis verantwortliche Leitstelle
MehrLANDKREIS, CLOPPENBURG
LANDKREIS, CLOPPENBURG WIRiSTHIER. DIENSTANWEISUNG ZUM DIGITALFUNK IM LANDKREIS CLOPPENBURG Inhalt 1. Vorwort 2 2. Funkabwicklung 3 3. Rufgruppen 3 Werkfeuerwehren 7 Gatewayschaltung 7 Repeaterschaltung
MehrHinweise. zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren. (Hinweise BOS-Funkanlagen)
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Hinweise zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren (Hinweise BOS-Funkanlagen) vom 13.03.2009 - Az.: 14-12 / 0268.1/2 - - 2-1. Allgemeines Die Verwaltungsvorschrift
MehrAnweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG
Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG www.dlrg.de ANWEISUNG FÜR DEN SPRECHFUNKDIENST IN DER DLRG 1. Auflage 1982 2. überarbeitete Auflage 1984 3. überarbeitete Auflage 1986 4. überarbeitete Auflage
Mehr:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
BOS-Digitalfunk Einführung des Digitalfunks bei Feuerwehren, Rettungsdiensten und beim Katastrophenschutz in NRW Ulrich Marten, Arbeitsgruppe Digitalfunk der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen
MehrEin Netz - digital. sicher. bundesweit - für Alle! BOS. Der Digitalfunk BOS. Umwelt und Gesundheit EMVU.
BOS Der Digitalfunk BOS Umwelt und Gesundheit EMVU www.bdbos.bund.de Modernes Netz für alle Sicherheitsbehörden Die Feuerwehren, Rettungsdienste, Zollbehörden und Verfassungsschutzbehörden sowie die Polizeien
MehrBeantragung von BOS- Sicherheitskarten bei Feuerwehr und Katastrophenschutz
Beantragung von BOS- Sicherheitskarten bei Feuerwehr und Katastrophenschutz Digitalfunk BOS Regelungen zum Betriebshandbuch Seite 2 Beantragung von BOS-Sicherheitskarten Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung...
MehrSchulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v.
Schulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Referat Information und Kommunikation Version 1 Ausführungsbestimmungen zur PO 7 Sprechfunkausbildung Version 1 (2015)
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4562 27. 07. 2018 Antrag der Abg. Andrea Schwarz u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Mehr1995 Schengener Abkommen, u.a. grenzübergreifende Zusammenarbeit der Polizeibehörden
Abteilung V Brand- und Katastrophenschutz, Koordinierende Stelle Digitalfunk, Verteidigungswesen, Krisenmanagement Projekt Digitalfunk BOS Hessen - Rückblick und Ausblick - Jens Christiansen M.Sc. Wiesbaden,
MehrAGBF-Bund AG-ZK, c/o Feuerwehr Münster, York-Ring 25, 48159 Münster Thesen KatS-Bund 050623
ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in der Bundesrepublik Deutschland - Arbeitsgruppe Zivil- und Katastrophenschutz - AGBF -Bund- AG-ZK AGBF-Bund AG-ZK, c/o Feuerwehr Münster, York-Ring
MehrOPerativTaktischeAdresse
OPerativTaktischeAdresse 1 Die Richtlinie des Bundes regelt verbindlich die Umsetzung der OPerativTaktischeAdresse Opta in NRW für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Bereich der allgemeinen
MehrStand: VIS 56364/2007
Lfd. Lfd. GV 0.0. Gesetze 05 Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz ThürBKG ) in der Fassung vom 5. Februar
MehrRechts- und Verwaltungsvorschriften zum Feuerwehrwesen in Schleswig-Holstein
Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Feuerwehrwesen in Schleswig-Holstein 2000 2099 Stand: 2. Januar 2018 zusammengestellt von Karl-Heinz Mücke, Ehrenwehrführer der Gemeinde Kronshagen Erläuterungen
MehrDarstellung der Aufgaben des Nutzerbeirates sowie des Sachstandes zum Digitalfunk in
Darstellung der Aufgaben des Nutzerbeirates sowie des Sachstandes zum Digitalfunk in Darstellung der Aufgaben des Nutzerbeirates Sachstand zum Digitalfunk in Sitzung de Nutzerbeirates im Digitalfunk Behörden
MehrBOS Digitalfunk Ein Netz für alle. Grundlagen BOS-Digitalfunk
BOS Digitalfunk Ein Netz für alle. Grundlagen BOS-Digitalfunk Inhalt Warum Digitalfunk? Vorteile des Digitalfunks Wie funktioniert der Digitalfunk? Betriebsarten Betriebsorganisation BOS-Digitalfunk Betriebsorganisation
MehrDigitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Niedersachsen
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, Tannenbergallee 11, 30163 Hannover Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen Alle Nutzer von DMO in Verantwortung der ASDN Bearbeitet von Herrn Hemmerle E-Mail :
MehrDen ausgefüllten Antrag einfach zum Übungsdienst (Montags von 19:00 bis 21:00 Uhr) mitbringen
Bitte ALLE Seiten des Antrages ausdrucken (optimale wäre ein doppelseitiger Ausdruck. Die Seiten zwei (2) und drei (3) bitte vollständig ausfüllen (Datum und Unterschrift nicht vergessen). Die Seite vier
MehrSprechfunkerlehrgang. Landkreis Cloppenburg. Ausbilder:
Landkreis Cloppenburg Sprechfunkerlehrgang Ausbilder: Rolf Neumeister, Garrel Markus Olliges, Bösel Hubert Schröer, Cloppenburg Bernd Dockmann, Lastrup Philipp Michel, Cloppenburg Landkreis Cloppenburg
MehrEin Netz für alle! Und was ist mit Objektfunk?
PMRExpo 2015 - Fachforum Objektversorgung Ein Netz für alle! Und was ist mit Objektfunk? 1 PMRExpo 2015 - Fachforum Objektversorgung Dipl.-Ing. Jörg Leipe Ministerium für Inneres und Kommunales NRW BOS
MehrDer Digitalfunk BOS. Uwe Stöhr Referatsleiter B I 3 - Grundsätze des Betriebs, BDBOS. Berlin, 10. September 2015. www.bdbos.bund.
Der Digitalfunk BOS Uwe Stöhr Referatsleiter B I 3 - Grundsätze des Betriebs, BDBOS Berlin, 10. September 2015 Inhalt Infrastrukturkomponenten Funkversorgung Redundanz Netznutzung Die nächsten Schritte
Mehr1 Allgemeines. 1.1 Geltungsbereich. 1.2 Aufgaben und Gliederung
1 Allgemeines 5 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich 1.1.1 Diese Vorschrift gilt für den Fernmeldebetriebsdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). 1.1.2 Für das Betreiben von
Mehr1. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen 1 1. Rechtliche Grundlagen Um am Sprechfunkverkehr, vor allem wenn es sich um den der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben handelt, teilnehmen zu können, genügt es
MehrFunk als. Nachrichtenmittel
Grundlagen BOS-Funk Funk als Nachrichtenmittel Funk als Nachrichtenmittel ist eine wichtige Voraussetzung zur schnellen und wirksamen Hilfeleistung in allen Bedarfsfällen bei der Alarmierung bei Führung
MehrMedizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 10 Teileinheit Patiententransport
Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 10 Teileinheit Patiententransport Stand xx.2014 BBK. GemeinsamVorläufiger handeln. Sicher leben. unter Vorbehalt der Zustimmung Konzeptstand 1 Autor: Holger Schmidt
MehrStand: VIS 56364/2007
Stand:.07.0 VIS /007 Gesetze Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz ThürBKG ) in der Fassung vom. Februar 008,
MehrAnsprechpartner Holger Kerkmann Ingbert Röbig. Objektfunkanlagen (ehemals Feuerwehrgebäudefunk) Ein kurzer Überblick
Ansprechpartner Holger Kerkmann Ingbert Röbig Objektfunkanlagen (ehemals Feuerwehrgebäudefunk) Ein kurzer Überblick Grundlagen Aufbauend auf die Musterbauordnung (MBO) Fassung November 2002 ( 3(1), 14
MehrAusstattung der Feuerwehren
Ausstattung der Feuerwehren Digitalfunk BOS Regelungen zum Betriebshandbuch Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2.... 2.1 Gemeindefeuerwehren... 2.1.1 Einsatz-Fahrzeuge... 2.1.2 Feuerwehrboote...
MehrKonzept. Zuweisung von DMO-Gruppen für die nichtpolizeilichen BOS im Land Brandenburg Anlage 1. Teilprojekt 4
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg Konzept Zuweisung von DMO-Gruppen für die nichtpolizeilichen BOS im Land Brandenburg Anlage 1 Teilprojekt 4 Projektorganisation Digitalfunk BOS Brandenburg
MehrErgänzende Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in der DLRG in NRW
esverband Nordrhein e.v. esverband Westfalen e.v. Ergänzende Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in der DLRG in NRW Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in den DLRG esverbänden Nordrhein e.v. und Westfalen
MehrAFu-Kurs nach DJ4UF. Betriebstechnik/Vorschriften 05: Gesetze, Vorschriften, Regelungen. Amateurfunkgruppe der TU Berlin.
Betriebstechnik/Vorschriften 05: Gesetze, Vorschriften, Regelungen Amateurfunkgruppe der TU Berlin http://www.dk0tu.de Stand 05.11.2015 This work is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike
MehrGrundlagen Digitalfunk
Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge Biederitzer Straße 5 39175 Heyrothsberge Lehrunterlage Grundlagen Digitalfunk Lehrgang Fo Fu (A) GDF Lehrbereich AF 1 Fachliche Verantwortung BrA
MehrAfuTUB-Kurs Einleitung
Betriebstechnik/Vorschriften 05: Gesetze, Vorschriften, Regelungen Amateurfunkgruppe der TU Berlin https://dk0tu.de WiSe 2017/18 SoSe 2018 cbea This work is licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike
MehrFunkrufnamen und Funkgeräte
Funkrufnamen und Funkgeräte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) betreiben ortsfeste und bewegliche Funkanlagen, die vom Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ) geprüft werden. BOS sind
MehrAnaloger Sprechfunk. Grundausbildung Labor Diagnostik Arbeitstechniken Pflegehelfer und Alltagsbegleiter 87 b Abs. 3 SGB XI
Grundausbildung Labor Diagnostik Arbeitstechniken Pflegehelfer und Alltagsbegleiter 87 b Abs. 3 SGB XI Modul: Grundlagen Selbstpflege und berufliche Pflege Kapitel: 0 3 E03 I 1.2 Baustein: Lab-Diag-ArbTech
MehrAb Montag wird im Landkreis Schwandorf digital gefunkt.
Datum 01.04.2016 Hans-Jürgen Schlosser Telefon (0 96 06) 86 03 Mobil (0 17 0) 20 94 49 1 Mail hans-juergen.schlosser@kfv-schwandorf.de Ab Montag wird im digital gefunkt.. Ab Montag, 04. April 2016 um 9:00
MehrArbeitsgemeinschaft. Viernheimer Hilfsorganisationen. Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version
Arbeitsgemeinschaft Viernheimer Hilfsorganisationen Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version Verteiler: Feuerwehr Viernheim THW Viernheim JUH Viernheim MHD Viernheim DRK Viernheim DLRG
Mehr240,00 48,00 (zzgl. 7 % MwSt) 13,84 Freistaat Sachsen. 1 ST Technische Hilfe und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen. Freistaat Thüringen
Auflistung der Lehrgänge welche die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschulen der Länder -Anhalt (ST), (TH) und (SN) im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland anbieten 1 ST Technische Hilfe und Brandbekämpfung
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Projektgruppe DigiNet Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Vorab per E-Mail - im PDF-Format Anschriften lt. vorgehefteter Verteilerliste Ihr Zeichen,
MehrBetriebliche Aspekte der Digitalfunkeinführung. Einsatztaktik Brand-/Katastrophenschutz, Rettungswesen. Schulungsmaßnahmen für BOS-Nutzer
Inhalt 1 2 3 4 5 6 7 8 Öffentlichkeitsarbeit DigiNet Netzaufbau in Bayern Betriebliche Aspekte der Digitalfunkeinführung Einsatztaktik Brand-/Katastrophenschutz, Rettungswesen Schulungsmaßnahmen für BOS-Nutzer
MehrAusarbeitung über die Zusammenarbeit von Feuerwehren und Technischem Hilfswerk
Ausarbeitung über die Zusammenarbeit von Feuerwehren und Technischem Hilfswerk 1. Vorbemerkung Die in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich kommunalen Feuerwehren und das Technische Hilfswerk als
MehrDie Richtlinie regelt in den 17 bis 24 das Antragsverfahren für Berechtigte des BOS-Funks.
BOS - Funkrichtlinie Hinweise zum Anmeldeverfahren von BOS-Funkanlagen 1 Vorbemerkung Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die bisher für die Anmeldung und Genehmigung von
MehrHerzlich willkommen. Einführung Digitalfunk im Wetteraukreis. - Klausurtagung Digitalfunk im Wetteraukreis
Einführung Digitalfunk im Wetteraukreis - Klausurtagung 10.10.2015 - Herzlich willkommen Themen Aktueller Stand Bekannte Mängel Funknetz Statistik Betrieblich-taktische Regelungen Update 1-2015 Statusmeldungen
MehrPräsentation zum Lehrgang Sprechfunker Teil 1
Niedersächsische Folie 1 Präsentation zum Lehrgang Sprechfunker Teil 1 Folie 2 Gliederung: 1. Rechtliche Grundlagen 3. Sprechfunkbetrieb 4. Kartenkunde 1. Rechtliche Grundlagen Behörden und rganisationen
MehrLernzielkatalog. S p r e c h f u n k e r a u s b i l d u n g
S p r e c h f u n k e r a u s b i l d u n g Lehrgangsorganisation 3 Stundenverteilung 4 Rechtliche Grundlagen 5 Aufgabenbereiche 9 Physikalisch-technische Grundlagen 7 Sprechfunkbetrieb 9 Kartenkunde 11
MehrVerordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV)
Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV) EMVBeitrV Ausfertigungsdatum: 12.08.2002 Vollzitat:
MehrZum Einstieg... L.Angler
Zum Einstieg... Truppmann Teil 2 3 Samstage feuerwehrtechnische Ausbildung 1 Samstag Theorie 2 Samstage Praxis Thema: Wiederholung Rechte und Pflichten ZSNeuOrdG Erlasse des ThIM ThBKG Thüringer Brand-
MehrKleine Dienstversammlung. am in Bramsche
Kleine Dienstversammlung am 19.03.2014 in Bramsche Tagesordnung Begrüßung durch den KBM (G 26 Untersuchungen Ref.: Günter Götting) Neuigkeiten Digitalfunk Leitstelle Abschnittsführungsstellen FTZ Süd Umbau;
MehrHinweise. zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren. (Hinweise BOS-Funkanlagen)
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE Hinweise zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren (Hinweise BOS-Funkanlagen) vom 07.03.2014 - Az.: 16-0268.5-0 Urheberrechte: 2014 Regierungspräsidium
MehrAuszug aus der Richtlinie für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Auszug aus der Richtlinie für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 3. Funkrufnahmensystematik 3.1 Grundsätzlicher Aufbau eines Funkrufnamens
MehrHandreichung Digitalfunk. ILS Bereich Schweinfurt
Handreichung Digitalfunk ILS Bereich Schweinfurt Stand: 01.03.2017 Beschaffung und Inbetriebnahme von digitalen Funkgeräten 1. Beschaffung 1.1 Die Gemeinde bestellt direkt bei der Fa. Abel & Käufl: - Es
MehrV o r l a g e 8/10/0013
Drucksachennummer V o r l a g e 8/10/0013 Beratungsfolge Termin x öffentlich 1 2 3 4 Ausschuss für Gesundheits- und Rettungswesen und Verbraucherschutz 14.06.2010 nichtöffentlich Verantwortlich: Bereich
MehrAnweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG
Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG Impressum Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG Stand: 2014 1. Auflage 1982 2. überarbeitete Auflage 1984 3. überarbeitete Auflage 1986 4. überarbeitete
MehrFUNK. Stand 03/2006. Stand 03/2006 Ausbildung Jugendfeuerwehr 1
FUNK Stand 03/2006 Stand 03/2006 Ausbildung Jugendfeuerwehr 1 Was sind BOS Die Abkürzung BOS steht für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.b.: Feuerwehr, THW, Bundeszollverwaltung, Hilfsorganisationen
MehrRechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr
Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Feuerwehrdienstvorschrift 2/2 Allgemeine Grundlagen Rechtsgrundlagen Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit
MehrBAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Bayer. Staatsministerium des Innern 80524 München Anlage zur IMBek vom 5. Februar 2007, Az.: IC6-0265.111-3 Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden
MehrZusätzliche Bestimmungen zur Anweisung für den Sprechfunk der DLRG in NRW
Zusätzliche Bestimmungen zur Anweisung für den Sprechfunk der DLRG in NRW Stand 01/2006 Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Nordrhein e.v. Landesverband Westfalen e.v. Stand: 01/2006 Herausgeber:
MehrAusbildungskonzept. Digitalfunk der nichtpolizeilichen BOS in Schleswig-Holstein
Ausbildungskonzept Digitalfunk der nichtpolizeilichen BOS in Schleswig-Holstein Inhaltsverzeichnis 0. Änderungshistorie... 3 1. Einleitung... 4 2. Begriffsbestimmungen... 4 2.1. Dozent mit Digitalfunkqualifikation...
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. HFUK-Kommunalforum am 4. und 5. Dezember 2014 FEUERWEHR: Ehrenamt braucht Sicherheit
Schleswig-Holstein Der echte Norden HFUK-Kommunalforum am 4. und 5. Dezember 2014 FEUERWEHR: Ehrenamt braucht Sicherheit Einführung des Digitalfunks in den Feuerwehren Schleswig-Holsteins Sachstandsbericht
Mehr7 Ausbilden in der Feuerwehr
1. Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder GL-Ausb Kapazität 26 Teilnehmer: Landkreis Merzig-Wadern 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer
MehrSCHNOOR Objektfunksysteme
SCHNOOR Objektfunksysteme für das BOS-Digitalfunknetz SYSTEMVORSTELLUNG SCHNOOR Objektfunksysteme für das BOS-Digitalfunknetz Alle gängigen Standards für Objektfunk:, -A, DMO Besonders platzsparendes,
MehrLeitfaden Einsatzstellenkommunikation
Standard-Einsatz-Regel für die Freiwilligen Feuerwehren und Werkfeuerwehren im Kreisfeuerwehrverband Version 1 vom 01.01.2012 Vorwort Zahlreiche Übungen und Einsätze haben immer wieder gezeigt, dass die
MehrLernzielkatalog. Sprechfunker. Inhaltsverzeichnis. Lehrgangsübersicht Sprechfunker... Seite 3. Rechtsgrundlagen... Seite 4
Sprechfunker Inhaltsverzeichnis Lehrgangsübersicht Sprechfunker... Seite 3 Rechtsgrundlagen... Seite 4 Physikalisch-technische Grundlagen... Seite 6 Sprechfunkbetrieb... Seite 9 N:\Unterricht\\Doku\LZK_Sprechfunker.indd
MehrSCHNOOR Objektfunksysteme
SCHNOOR Objektfunksysteme für das BOS-Digitalfunknetz SYSTEMVORSTELLUNG SCHNOOR Objektfunksysteme FÜR DAS BOS-DIGITALFUNKNETZ Alle gängigen Standards für Objektfunk:, -A, DMO Besonders platzsparendes,
MehrTeilnahmeregelung für den. Netzabschnitt
Teilnahmeregelung für den Netzabschnitt zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, und vertreten durch im Folgenden Teilnehmer wird folgende Vereinbarung
MehrLernzielkatalog. Sprechfunker. Inhaltsverzeichnis. Lehrgangsübersicht Sprechfunker... Seite 3. Rechtsgrundlagen... Seite 4
Sprechfunker Inhaltsverzeichnis Lehrgangsübersicht Sprechfunker... Seite 3 Rechtsgrundlagen... Seite 4 Physikalisch-technische Grundlagen... Seite 6 Sprechfunkbetrieb... Seite 9 N:\Unterricht\\Doku\LZK_Sprechfunker.indd
MehrBOS-Funk Hessen. Inbetriebnahme der Basisstation Sandplacken. Ein Netz digital, sicher, bundesweit für Alle!
BOS-Funk Hessen Ein Netz digital, sicher, bundesweit für Alle! Inbetriebnahme der Basisstation Sandplacken Digitalfunk - bundesweit 2 Ein Netz für alle. 4.587 Basisstationen 772.000 Digitalfunknutzer Bundesweite
MehrVerordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV)
Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV) Vom 12. August 2002 Auf Grund des 11 Abs. 2 des Gesetzes
MehrAnalogfunk / Digitalfunk im Kreis Steinfurt. Migrationskonzept Einsatzstellenfunk 2m / digital LdF Tagung
Analogfunk / Digitalfunk im Kreis Steinfurt Migrationskonzept Einsatzstellenfunk 2m / digital LdF Tagung 28.06.2018 Welche BOS-Vorschriften sind zu beachten? BOS- Meterwellen-Funkrichtlinie BOS- Funkrichtlinie
Mehr