Arbeitsschutz-Merkblatt. Richtlinie für die Durchführung von Arbeiten beim EINSATZ VON FREMDFIRMEN UNIVERSITÄTSKLINIKUM AACHEN AÖR
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- Martha Fuchs
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1 Arbeitsschutz-Merkblatt Fremdfirmenrichtlinie Richtlinie für die Durchführung von Arbeiten beim EINSATZ VON FREMDFIRMEN IM UNIVERSITÄTSKLINIKUM AACHEN AÖR Vor Arbeitsausführung ist diese Richtlinie der beauftragten Fremdfirma durch das Universitätsklinikum Aachen AÖR Pauwelsstraße Aachen oder die ukafacilities GmbH Schneebergweg (ohne Nummer) Aachen auszuhändigen! Formulare für erforderliche Sonderausweise, Codierungen und Schlüssel sind über den Geschäftsbereich Immobilien (UKA) oder die ukafacilities GmbH zu beziehen. Firma Name Gewerk Adresse / / Mit meiner Unterschrift bestätige ich den Erhalt und die Einhaltung der Richtlinie Einsatz von Fremdfirmen im Universitätsklinikum Aachen. Firmenverantwortlicher (Name, Vorname und Tätigkeit) (Datum, Unterschrift) Durchschrift vom unterschrieben Deckblatt zurück an den Auftraggeber. Seite 1/13
2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen Sonderausweis, Codierung, Schlüssel Sonderausweis Zugangsberechtigungen Codierung Schlüssel Haftung Zufahrtsberechtigung Zugang und Materialtransport Gebäude : Versorgungsgebäude (VER) Gebäude : Hauptgebäude (UBFT/PF) Materiallagerung Baustellensicherung Arbeiten unter besonderen Sicherungsvorkehrungen Gefahrgeneigte Arbeiten Arbeiten in Installationsgeschossen und technischen Betriebsräumen Arbeiten im Decken- und Bodenbereich Arbeiten im Bereich der Luftansaugbauwerke Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen Arbeiten unter besonderen Schutzvorkehrungen und Anweisungen Arbeiten in gesundheitsgefährlichen Bereichen Sicherheitseinrichtungen Flucht- und Rettungswege Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung Brandmeldeeinrichtungen Verhütung von Fehlalarm Verhalten im Brandfall Verhalten bei Unfällen Verhalten im Schadensfall Baustellenreinigung Abfall- und Wertstoffentsorgung Spezielle Arbeits- oder Betriebsanweisungen (BA) Schadensersatzansprüche Anlage 1 Übersichtsplan Anlage 2 Genehmigung Zwischenlagerung Anlage 3 Schlüsselantrag und Kautionsvereinbarung Anlage 4 Heißarbeitserlaubnis Seite 2/13
3 Telefonverzeichnis und Kontakte Notruf Feuerwehr / Notarzt / Rettungsdienst: 112 Notruf Sicherheitsdienst: 114 Störstelle (24 Stunden) Werkfeuerwehr - Nachrichtenzentrale Notaufnahme (NOTA) [UBFT Etage -2 Gang A / Nähe Aufzug A5] GB Betriebe - Sicherheitsdienst Magazin [UBFT Etage E Gang C Raum 18 / Nähe Aufzug C5] - Öffnungszeiten: Montag: 08:00-12:00 Uhr Dienstag: 12:00-15:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 & 13:00-15:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr GB Recht - Arbeitssicherheit ukafacilities GmbH RWTH, Abt. Strahlenschutz [Bei Telefonaten von extern ist der Direktdurchwahl eine 80 vorzustellen.] Parkraumbewirtschaftung APAG ServiceCenter 0241/ Wirichsbongardstraße / Aachen info@apag.de Seite 3/13
4 1 Vorbemerkungen Das Universitätsklinikum Aachen AÖR (nachfolgend UKA genannt) ist ein Krankenhaus, das sich auch zur Aufgabe gemacht hat, seinen Patienten und Besuchern den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Selbstverständlich erwarten wir von den beauftragten Fremdfirmen ebenfalls dieses hohe Maß an Rücksichtnahme gegenüber unseren Patienten, Besuchern und Beschäftigen. Informationen zu Personen oder Patienten aus dem UKA unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht weitergegeben werden. Gegenüber Dritten ist es untersagt, Auskünfte über interne Angelegenheiten des Hauses weiterzugeben. In den Gebäuden des UKA dürfen grundsätzlich keine Fotos ohne Genehmigung durch das UKA gemacht werden. Geräte, Apparaturen (z. B. Diensttelefone, Kopierer usw.) und sonstiges Eigentum des UKA dürfen nicht außer Haus gebracht werden. Eine Nutzung ist nur dann möglich, wenn diese ausdrücklich von einem autorisierten Mitarbeiter des UKA im Zusammenhang mit der Arbeit gestattet wird. Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass sie den laufenden Betrieb im UKA so wenig wie möglich beeinträchtigen, eine Gefährdung von Personen vermeiden sowie Beschädigungen an den Einrichtungen ausschließen. Nicht nur deswegen ist es zwingend erforderlich, dass die Mitarbeiter der Fremdfirmen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Die Mitarbeiter müssen sich über die im Haus vorhandenen Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher, Wandhydranten, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Gas-Notschalter, Notausschalter, Absperreinrichtungen und Telefone informieren. Vor der ersten Arbeitsaufnahme hat sich der Firmenverantwortliche bei der zuständigen Projektleitung des UKA bzw. der ukafacilities unter Angabe der Tätigkeit, des Arbeitsbereiches, der Zeitdauer sowie eventueller besonderer Bedingungen für die Arbeitsausführung anzumelden. Die nachstehenden Ausführungen dienen der Arbeitssicherheit sowie der Sicherstellung des Umwelt- und Arbeitsschutzes und sind deshalb verbindlich für jeden Mitarbeiter der beauftragten Firmen und Bestandteil der Beauftragung, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Auftrag geregelt wird. Es besteht ein grundsätzliches Rauchverbot im UKA. Geraucht werden darf nur in den durch Schilder ausgewiesenen Raucherbereichen! Im UKA besteht ein grundsätzliches Mobilfunkverbot. Seite 4/13
5 2 Sonderausweis, Codierung, Schlüssel Der Auftragnehmer muss vor Beginn der Arbeiten das Anforderungsformular für Fremdfirmen (Sonderausweis, Codierung, Schlüssel) für jeden im UKA beschäftigten Mitarbeiter ausfüllen [Anlage 3]. Berechtigungen werden nur von der zuständigen Projektleitung des UKA bzw. der ukafacilities erteilt! 2.1 Sonderausweis Der Sonderausweis des UKA muss von allen Mitarbeitern der Fremdfirmen während des Aufenthalts im Haus sichtbar getragen werden. Jeder Fremdfirmenmitarbeiter muss sich vor dem ersten Arbeitsbeginn im Magazin mit dem ausgefüllten Formular zur Ausstellung und Ausgabe für den Sonderausweis melden. Für den Sonderausweis ist eine Kaution im Magazin zu hinterlegen, die bei Rückgabe erstattet wird. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist der Sonderausweis unaufgefordert an das Magazin zurückzugeben. Der Verlust eines Sonderausweises ist dem Magazin sofort mitzuteilen. 2.2 Zugangsberechtigungen Der Zutritt zu allen Bereichen des UKA muss in Abstimmung über die Projektleitung mit dem Nutzer erfolgen. Technikbereiche und Installationsgeschosse sowie die Dachzugänge sind grundsätzlich verschlossen. Der Zugang zu diesen Bereichen ist nur mit einer Codierung auf dem Sonderausweis oder der Technikschließung möglich, die die Projektleitung des UKA genehmigen muss. Mit dem Sonderausweis oder Technikschlüssel darf keine Tür für Dritte geöffnet werden! Diese Bereiche sind auch während der Arbeitszeit grundsätzlich verschlossen zu halten! Vorhandene Schließzylinder dürfen auf keinen Fall ausgetauscht werden! Codierung Die Codierung der Sonderausweise erfolgt im Magazin Schlüssel Die Ausgabe der Technikschlüssel erfolgt in der Regel über das automatische Ausgabesystem im Karrengang [Anlage 1 - F]; in Sonderfällen auch beim Sicherheitsdienst (Etage -2, Gang A, Raum 53, Nähe Aufzug A5). Technikschlüssel müssen täglich nach Arbeitsende an der Ausgabestelle zurückgegeben werden! 2.3 Haftung Der Auftragnehmer haftet für alle an Ihn ausgegebenen Sonderausweise und Schlüssel. Der Verlust ist dem Magazin sofort mitzuteilen. Die daraus entstehenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Seite 5/13
6 3 Zufahrtsberechtigung Fremdfirmenrichtlinie Das Befahren des Betriebsgeländes des UKA mit motorisierten Fahrzeugen ist nur zum Be- und Entladen und nur für die unbedingt notwendige Zeit über die Zufahrt am Steinbergweg zulässig [Anlage 1 - A]. Danach muss das Fahrzeug außerhalb des Geländes geparkt werden. Die Parkplätze des UKA werden von der APAG bewirtschaftet; für Fremdfirmen kann über die APAG eine Zufahrtsberechtigung zum Sonderpreis ( beantragt werden. 4 Zugang und Materialtransport Da in den Gebäuden der Uniklinik Aachen nicht alle Aufzüge uneingeschränkt zur Verfügung stehen, insbesondere die Aufzüge im Hauptgebäude, ist eine Abstimmung mit der Projektleitung erforderlich. Im Hauptgebäude kann in Abstimmung mit der Projektleitung der Aufzug A1 für Transporte auf das Dach genutzt werden. Der Transport großer und schwerer Lasten sowie der Einsatz von Flurförderzeugen dürfen nur in Abstimmung mit der Projektleitung erfolgen, da sowohl die Tragfähigkeit der Böden als auch die Größe und Traglast der Aufzüge in allen Gebäuden unterschiedlich sind. Kranarbeiten und Luftfahrthindernisse sind grundsätzlich vorher mit der Projektleitung abzustimmen und mindestens 2 Wochen vorher zur Genehmigung der Stabstelle Brandschutzbeauftragter vorzulegen. Hinweis: Aus der Beantragung lässt sich keine Aufstellungsgenehmigung ableiten! 4.1 Gebäude : Versorgungsgebäude (VER) Der Zugang sowie der Transport von Material und Werkzeug ins Versorgungsgebäude [Anlage 1 - B] müssen ausschließlich über folgende Zugänge erfolgen: Zugang an der Feuerwache [Anlage 1 - C] Zugang an der Warenannahme [Anlage 1 - D] 4.2 Gebäude : Hauptgebäude (UBFT/PF) Der Zugang sowie der Transport von Material und Werkzeug ins Hauptgebäude [Anlage 1 - E] müssen ausschließlich über den Zugang an der Rückseite des Hauptgebäudes erfolgen [Anlage 1 - F]. Hier stehen die Aufzüge C2, C3, C4, D1, D2 und D3 zur Verfügung. 5 Materiallagerung Das Lagern von Chemikalien und brennbaren Flüssigkeiten ist in den Gebäuden sowie auf dem Gelände des UKA grundsätzlich verboten. Holzpaletten, Verpackungsmaterial und ähnliches sind täglich aus den Gebäuden und vom Betriebsgelände zu entfernen. Die Zwischenlagerung von nicht brennbarem Material oder Behältern außerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen ist nur auf den durch die Projektleitung zugewiesenen Flächen mit unterschriebener Genehmigung [Anlage 2] erlaubt. Seite 6/13
7 Brennbares Material oder Geräte müssen grundsätzlich in feuerwiderstandsfähigen Behältern aufbewahrt werden. Leicht entzündliche oder selbstentzündliche Stoffe, die für den täglichen Arbeitsablauf benötigt werden, dürfen nur unter ständiger Aufsicht eines Firmenverantwortlichen für die Dauer der Arbeitsausführung abgestellt werden. 6 Baustellensicherung Die Gebäude und das Betriebsgelände des UKA sind zum Teil öffentlich zugänglich. Alle Baustellenbereiche sind deshalb während des gesamten Zeitraumes zu sichern und nach UKA-Vorgabe zu kennzeichnen. Die wichtigsten nachstehenden Vorgaben sind unbedingt zu beachten: Material, Behälter oder Geräte dürfen nicht in den Laufwegen abgestellt werden. Loses Verlegen von Kabeln ist verboten. Baustellenbereiche müssen abgeschottet sein. Baustellenbereiche sind unbedingt verschlossen zu halten. Für den Verschluss von Baustellen sind nur UKA-eigene Hausschließungen zulässig. 7 Arbeiten unter besonderen Sicherungsvorkehrungen Arbeiten an technischen Anlagen, für die eine Abschaltung erforderlich ist, sind mindestens 2 Tage vor Arbeitsbeginn durch die Projektleitung genehmigen zu lassen. Arbeiten in den Installationsschächten sowie feuergefährliche Arbeiten sind grundsätzlich durch die Projektleitung zu genehmigen. Das Betreten elektrischer Betriebsräume sowie der AWT-Trasse ist nur in Begleitung autorisierter Mitarbeiter des UKA gestattet. Notwendiges Öffnen elektronisch überwachter Türen ist über die Projektleitung dem Sicherheitsdienst mitzuteilen. Absperreinrichtungen aller Medien wie Schieber oder Ähnliches dürfen nur mit Zustimmung des Fachbereiches betätigt werden. 7.1 Gefahrgeneigte Arbeiten Gefahrgeneigte Arbeiten, wie zum Beispiel Heißarbeiten und/oder solche, die eine Störung oder Auslösung der Brandmelde- oder Löschsysteme bewirken können, sowie die Abschaltung brandschutztechnischer Einrichtungen sind im Bereich der Gebäude 100.xx und 200.xx mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn bei der Werkfeuerwehr des UKA mittels Erlaubnisschein anzumelden [Anlage 4]. Bei allen anderen Gebäuden und Einrichtungen der Uniklinik Aachen ist der Erlaubnisschein [Anlage 4] mindestens 2 Tage vor Arbeitsbeginn durch die Projektleitung genehmigen zu lassen. Die Projektleitung trägt in diesem Fall die Verantwortung für die Sicherheits- und Ersatzmaßnahmen. Die Abschaltung brandschutztechnischer Einrichtungen erfolgt (nach Antrag) durch den zuständigen Fachbereich; die Verantwortung der Projektleitung sowie des Arbeitsverantwortlichen hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen bleibt davon unberührt. Seite 7/13
8 Schaltungen an brandschutztechnischern Einrichtungen erfolgen grundsätzlich nur Werkstags (Montag bis Freitag) von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr in den Gebäuden 100.xx und 200.xx und von 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr in allen anderen Gebäuden. Arbeiten zu anderen Zeiten oder an anderen Tagen benötigen aus organisatorischen Gründen einen Vorlauf von mindestens zwei Wochen. Im Interesse aller Projektbeteiligten sind die Erlaubnisscheine auf die Zeit der tatsächlichen geplanten Arbeit zu beschränken. 7.2 Arbeiten in Installationsgeschossen und technischen Betriebsräumen Zur sicheren Orientierung sind dort stets netzunabhängige Lampen mitzuführen. Die Türen der Installationsgeschosse sowie der technischen Betriebsräume sind stets verschlossen zu halten. Kabelbühnen dürfen nicht als Ablage, Gerüst oder Auftritt benutzt werden. In den Installationsgeschossen ist Alleinarbeit grundsätzlich nicht zulässig. 7.3 Arbeiten im Decken- und Bodenbereich Das Öffnen der Systemdecken im Gebäude (UBFT/PF) auf den Etagen 7 bis 9, der Systemdecken in den MTI-Gebäuden [Anlage 1 - I] oder des Doppelbodens auf der Etage E im Gebäude (UBFT/PF) bedarf der besonderen Einweisung durch die Bauleitung. 7.4 Arbeiten im Bereich der Luftansaugbauwerke An der Nord- und Ostseite des Hauptgebäudes befinden sich Luftansaugbauwerke. Bei allen dort auszuführenden Arbeiten ist zu prüfen, ob geruchsbildende Stoffe freigesetzt werden. Einige Beispiele: Ausführung von Anstrich- und Dachdeckerarbeiten. Einsatz von Maschinen mit Verbrennungsmotoren, wie Zum Beispiel Kran und LKW. Durchführung von Schweiß- oder Trennarbeiten Ohne vorherige Abstimmung mit der Projektleitung dürfen derartige Arbeiten nicht ausgeführt werden. 7.5 Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen Die Ausführung ist grundsätzlich nur von autorisiertem Fachpersonal (Zulassung der Stadtwerke Aachen) erlaubt. Grundsätzlich ist die Information und Zustimmung durch die zuständige Fachabteilung erforderlich. Seite 8/13
9 8 Arbeiten unter besonderen Schutzvorkehrungen und Anweisungen Der Auftragnehmer muss dafür sorgen, dass alle von ihm eingesetzten Mitarbeiter durch eigene Fachvorgesetzte unterwiesen und beaufsichtigt werden. Hierzu gehören u. a.: Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes. Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und durch einen Betriebsarzt. Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutzmasken, Schutzbekleidung, Schutzhelm, etc.) sowie die Verwendung besonderer Schutzeinrichtungen sind in besonders gekennzeichneten Bereichen vorgeschrieben. Für die Ausrüstung der Mitarbeiter ist der Auftragnehmer verantwortlich. Beispiele möglicher Kennzeichnungen für persönliche Schutzausrüstungen: Beispiele für Bereiche mit Arbeitsausführungen unter besonderen Schutzvorkehrungen: Gebäudeteile wie AWT-Schächte, Balkone, Dächer und Wartungsstege o Hier sind Sicherungsgeräte, Auffanggurte, Absturzsicherungen erforderlich. o Vorhandene Sicherungseinrichtungen sind zu benutzen. Installationsschächte wie z.b. Elektroschächte und EDV-Räume o Diese werden im Brandfall mit Löschmitteln geflutet und müssen bei Alarm sofort verlassen werden. Es besteht durch ausströmendes Löschmittel Erstickungsgefahr. Installationsgeschosse in den Etagen -1, 4 und 6 sowie Technikbereiche der Etage -3 o In diesen Bereichen ist aufgrund der Raumhöhen und/oder Installationen das Tragen von Anstoßkappen (EN 812) verpflichtend. Sauerstoffwarnanlage Etage -3 am B6 o Bei Alarm ist der Raum sofort zu verlassen. Es besteht Brand- und Erstickungsgefahr. Laboratorien, Chemikalienlager oder Gaszentrale o Hier sind explosionsgeschützte Geräte, wie z.b. Lampen erforderlich. o Hier sind die Anweisungen und Hinweise zu beachten. Strahlenschutz-, Röntgen- und Gentechnikbereiche, Biogefährdung, Magnetfelder o Diese Bereiche sind deutlich mittels Hinweis- und Warnschildern gekennzeichnet, die zum Schutz der Umwelt und Gesundheit eingehalten werden müssen. Strahlenschutzbereich Etage -3 an der Ostseite vom Hauptgebäude [Anlage 1 - J] Seite 9/13
10 o o Nach 38 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) darf Personen der Zugang zu Kontrollbereichen nur gestattet werden, wenn sie vor dem erstmaligen Zutritt über mögliche Gefahren und die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurden. Diese Unterweisung ist jährlich zu wiederholen. Der Unterweisungsvordruck, der beim Sicherheitsdienst vorliegt, gilt nur für Personen mit Deutschkenntnissen in Wort und Schrift und nur für eine maximale Aufenthaltsdauer im Innenhofbereich von 30 Minuten pro Tag. Sollten Personen ohne Deutschkenntnisse zum Einsatz kommen, dann ist eine Kontaktaufnahme mit der RWTH, Abt. Strahlenschutz, erforderlich. Beispiele möglicher Warnhinweise: Allgemeines Warnzeichen Warnung vor elektrischer Spannung Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen Warnung vor Biogefährdung Warnung vor Gasflaschen Warnung vor Laserstrahl Warnung vor magnetischem Feld Warnung vor feuergefährlichen Stoffen Warnung vor giftigen Stoffen Warnung vor ätzenden Stoffen Betriebsanweisungen, örtliche Arbeitsanweisungen und Hygienepläne des UKA müssen beachtet werden! 9 Arbeiten in gesundheitsgefährlichen Bereichen Der Einsatz in Infektionsstationen, in Einheiten der Intensivmedizin, in OP-Bereichen, in der Versuchstierkunde, in der Medizinischen Mikrobiologie sowie in Bereichen erhöhter Infektionsgefährdung nach TRBA 250 ist nur dann gestattet, wenn die Mitarbeiter arbeitsmedizinisch durch den Auftragnehmer überwacht werden. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die in diesen Bereichen nur kurzzeitige Tätigkeiten ausführen, wie z.b. die Erstellung von Aufmaßen zur Angebotserstellung oder das Kalibrieren medizinischer Geräte usw. Hier ist eine besondere Einweisung durch den zuständigen Laborleiter erforderlich. Seite 10/13
11 10 Sicherheitseinrichtungen 10.1 Flucht- und Rettungswege Die Mitarbeiter der beauftragten Firmen sind verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn über die Bezeichnung des Arbeits- bzw. Standortes (Gebäude, Etage, Flur und Raum) sowie über die Fluchtwege (Treppenhäuser, Notausgänge) zu informieren. Flucht- und Rettungswege dürfen unter keinen Umständen versperrt oder eingeengt werden. Flure gelten als Flucht- und Rettungswege. Im Brandfall automatisch schließende Feuerschutztüren sowie Aufzugvorräume sind stets freizuhalten Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung Die Feuerlöscheinrichtungen, wie Wandhydranten oder Feuerlöscher, sind ausschließlich zur Brandbekämpfung vorgesehen. Jeder Missbrauch, wie beispielweise die Nutzung der Wandhydranten als Bauwasserzapfstelle sind ausdrücklich untersagt Brandmeldeeinrichtungen Die eigenmächtige Außerbetriebnahme, das Abdecken von Branderkennungselemente sowie die Demontage von Sicherheitseinrichtungen sind strafbar und daher untersagt. 11 Verhütung von Fehlalarm Vor jeder Arbeitsausführung ist zu prüfen, ob durch die Arbeiten ein Brandmelder ausgelöst werden kann. Brandmelder werden nur nach Antrag (siehe Ziffer 7) - ggf. unter Herbeiführung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen - abgeschaltet und wieder eingeschaltet. Die Sicherungsmaßnahmen werden vorgegeben [Anlage 4]. Zur Durchführung von Schweiß- und Lötarbeiten sind mindestens 2 Mitarbeiter erforderlich. Einige Beispiele bei denen es zur Auslösung von Fehlalarmen kommen kann: Rauchentwicklung durch Schweiß- oder Lötarbeiten. Staubentwicklung durch Säge- oder Abbrucharbeiten. Lösemitteldämpfe durch Anstrich- oder Klebearbeiten. Gasentwicklung beim Umgang mit Gasflaschen. Wasserdampfentwicklung durch Arbeiten an Heißwasserleitungen. Seite 11/13
12 12 Verhalten im Brandfall Verhalten bei Unfällen Notruf 112 Notruf 112 Zur Sicherstellung der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen seiner Mitarbeiter muss der Auftraggeber über eine ausreichende Anzahl Ersthelfer verfügen. Die NOTA - Notaufnahme des UKA - auf Etage -2, Gang A, Raum 53 (Nähe Aufzug A5) kann bei Arbeitsunfällen als BG-Unfallambulanz aufgesucht werden, Verhalten im Schadensfall Umweltschäden wie auslaufendes Öl oder Chemikalien, Gasaustritt: Information an die Feuerwehr 112 Schäden an technischen Einrichtungen oder Bauschäden: Information an die Störstelle (24 Stunden besetzt) Baustellenreinigung Auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz ist während der Arbeit und bei Arbeitsende zu achten. 15 Abfall- und Wertstoffentsorgung Die bei den Arbeiten anfallenden Abfälle und Wertstoffe müssen regelmäßig und sachgerecht in Eigenverantwortung durch den Auftragnehmer entsorgt werden. Die Abfall- und Wertstoffcontainer sowie die Abfall- und Wertstoffzentrale des UKA stehen hierfür nicht zur Verfügung. Die Bodeneinläufe in den Gebäuden, auf den Dächern oder im Freien dürfen nicht zur Entsorgung von Chemikalien und Farbresten benutzt werden. Seite 12/13
13 16 Spezielle Arbeits- oder Betriebsanweisungen (BA) (müssen je nach Arbeitsausführung zusätzlich beachtet werden) Allgemeine Arbeiten in kontaminierten Bereichen Kernbohrungen BA 98 Arbeiten in Installationsgeschossen Arbeiten im Außenbereich Hygieneplan Umgang mit Desinfektionsmitteln BA 21 Vermeidung der Gefährdung durch Asbeststäube BA 23 oder beim Bohren BA 94 Reinigung in Laboren BA 51 Arbeiten in besonderen Bereichen BA 60 Arbeiten in Kontrollbereichen Arbeiten in Genlaboren Diese und spezielle hier nicht aufgeführte Betriebs- oder Arbeitsanweisungen sind im Geschäftsbereich Recht (Arbeitssicherheit) erhältlich. 17 Schadensersatzansprüche Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorgaben können ggf. zu Schadensersatzansprüchen seitens des UKA, zur Beendigung des Vertrages und zum Ausschluss bei weiteren Auftragsvergaben führen. Die Folgekosten eines Brandes oder Fehlalarms (Feuerwehreinsatz) trägt der Verursacher. Seite 13/13
14 I H A C B D E F G L260
15 Tel: Fax: Anlage 2 Kennzeichnungsformular für Fremdfirmen und IC-Bereiche Material oder Behälter (nicht brennbar) Name/Gewerk: Anschrift: Telefon: GB-IC: Baumaßnahme Bezeichnung: Örtlichkeit: Gebäude Etage Flur Gang Raum sonstiges Stellfläche Örtlichkeit: Gebäude Etage Flur Gang Raum sonstiges Projektleitung: Projektleiter/in UKA Name, Vorname Projektleiter/in ukaf Name, Vorname Datum, gez. Unterschrift Genehmigung: Projektleiter/in UKA Datum, gez. Unterschrift
16 Anforderungsformular für Fremdfirmen Sonderausweis - Codierung - Schlüssel Firma Ausweisnummer Name / Gewerk Anschrift Telefon/ Die aktuelle "Richtlinie für die Durchführung von Arbeiten beim Einsatz von Fremdfirmen im Universitätsklinikum Aachen" habe ich erhalten und versichere, dass die von mir eingesetzten Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn im Universitätsklinikum über den Inhalt belehrt wurden und die Vorgaben eingehalten werden. Verantwortlicher Empfänger Berechtigung Name, Vorname Name, Vorname Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Dauer von.. bis.. Sonderausweis Fremdfirma Der "Sonderausweis Fremdfirma" ist eine zeitlich befristete Zugangsberechtigung für das Universitätsklinikum Aachen und muss während des Aufenthalts auf dem UKA Gelände sichtbar getragen werden. (Für den Sonderausweis ist eine Kaution in Höhe von 20,- im Magazin zu hinterlegen) Codierung Zugang Karrengang Etage -3 B1 Etage -3 C6 Etage -3 C6 Dach A1 Dach Sonstiges Schlüssel (nur zur täglichen Aus- und Rückgabe am Schlüsseltresor) Zugang Etage 6 Etage 4 Etage -1 A1 A2 A3 A4 A5 A6 B1 B2 B3 B4 B5 B6 C1 C2 C3 C4 C5 C6 D1 D2 D3 D4 D5 D6 Zugang A1 A3 A4a A6 C1a C3a C5 C6a Etage -3 A1a A3a A5 A6a C2 C4 C5a Feldzone A2 A4 A5a C1 C3 C4a C6 Genehmigung Projektleiter/in Bauleitung Firma, Name, Vorname Datum, Unterschrift Projektleiter/in UKA Name, Vorname Stand: Datum, Unterschrift Seite 1/1
17 Magazin Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., Fr. von 08:00 12:00 Di. von 12:00 15:00 Do. von 13:00 15:00 Kauonsvereinbarung für studensche Hilfskräe (SHK), wissenschaliche Hilfskräe, Prakkanten und Fremdfirmen Name : Datum : Vorname : Firma : Straße : Ausweis-Nr. : Wohnort : Matrikel-Nr. : 1) Studen%sche Hilfskräe, wissenschaliche Hilfskräe, Prak%kanten und Fremdfirmen erhalten gegen Vorlage des Studierendenausweises oder des Arbeitsvertrages einen elektronischen Ausweis und bei Bedarf einen Raumschlüssel. Für dieses Arbeitszubehör wird eine pauschale Kauon von 20,00 erhoben. Die Auszahlung erfolgt nur nach Abgabe des Arbeitszubehörs und gegen Vorlage des Einzahlbelegs sowie dieser Vereinbarung. 2) Es ist untersagt, das empfangene Arbeitszubehör an Dri6e weiterzugeben oder zu vervielfälgen. 3) Die Rückgabe (spätestens zum Ende des Arbeitsvertrages) muss durch den Benutzer persönlich erfolgen, andernfalls wird die Kau%on von 20,00 nicht ausbezahlt. Bei Nichtbeachtung dieser Regeln wird der registrierte Empfänger des Arbeitszubehörs für evtl. anfallende Kosten habar gemacht. 4) Bei Verlust des Arbeitszubehörs ist das Magazin, Etage E, Gang C, Raum 18, unverzüglich zu unterrichten. Die Kau%on verfällt in diesem Fall zur Bereitstellung des Ersatzzubehörs. Der Vertrag wird gleichzei%g aufgelöst und es muss ein neuer Vertrag mit einer erneuten Kau%onsleistung abgeschlossen werden. 5) Der elektronische Ausweis muss sichtbar getragen werden. Die Auszahlung der Kauon erfolgt nur gegen Vorlage dieser Vereinbarung, der Einzahlqui6ung, des elektronischen Ausweises und ggf. der Schlüssel. Unterschri : Ich erkenne die oben genannten Bedingungen an. Magazin
18 Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten und Abschaltung brandschutztechnischer Anlagen (Schweißerlaubnis nach 30, BGV D 1) Herrn/Frau/Firma Projekt Nr. wird am von : bis : die Erlaubnis erteilt, an der Arbeitsstelle Etage UBFT/PF Gerät/Anlage: Flur / Gang Raum Nr.: Raumbezeichnung: folgende Arbeiten durchzuführen Brand-/ explosionsgefährdeter Bereich Schweißen Schneiden Löten Wärmen Flammrichten Trennen Schleifen Räumliche Ausdehnung um die Arbeitsstelle Umkreis von m Höhe von m Tiefe von m Sicherheitsmaßnahmen zur Beseitigung der Brand- und Explosionsgefahren Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände, ggf. auch Staubablagerungen. Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände - auch Staubablagerungen - sowie Behältern mit gefährlichem Inhalt oder Resten. Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe & Gegenstände. Beseitigung der Explosionsgefahr in Rohrleitungen: Bereitstellung von Feuerlöschmitteln Entfernen von Wand- und Deckenbekleidungen, sowie sie brennbare Stoffe abdecken oder verdecken oder selbst brennbar sind. Abdichten von Öffnungen zu benachbarten Bereichen. Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen, die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben. Lufttechnische Maßnahmen nach EX-RL in Verbindung mit messtechnischer Überwachung. Feuerlöscher Wasser Pulver angeschlossener Wasserschlauch Löschdecke mit Schaum CO 2 wassergefüllter Eimer Löschsand Abschaltung brandschutztechnischer Einrichtungen Melder/-gruppe(n) abschalten abschalten Überwachung auf Brandentstehung Brandwache erforderlich während der Arbeiten Brandwache Mobile Brandmeldeanlage Name Unterschrift Brandwache nach Arbeitsende über Stunden Alarmierung Notruf: 112 nächster Brandmelder: nächstes Telefon: Freigabe Name Unterschrift Auftragnehmer Name Unterschrift Projekt-/Bauleitung IC 04 TSB Feuerwehr nicht in den Nebengebäuden! Arbeitsverantwortlicher Ausführender Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind! Immobiliencenter IC-11 Brandschutzbeauftragter Heißarbeitserlaubnis Stand: Seite 1/1
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