Kurzinformation Förderprogramm der Deutsch-Französischen Hochschule Deutsch-französische integrierte Studiengänge mit Doppelabschluss

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1 Kurzinformation Förderprogramm der Deutsch-Französischen Hochschule Deutsch-französische integrierte Studiengänge mit Doppelabschluss Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert die Beziehungen und den Austausch zwischen deutschen und französischen Hochschulen unter anderem durch die Unterstützung von binationalen Studiengängen. Gefördert werden können Bachelor-Studiengänge (in der Regel 180 ECTS) und Master-Studiengänge (in der Regel 120 ECTS). Es ist möglich, derartige Studienangebote auf der Basis lokal schon existierender Studiengänge zu entwickeln und erst während der ersten Förderung im Normalverfahren einen eigenen, akkreditierten Studiengang einzurichten. Die Gesamtförderung ist zeitlich nicht befristet. Die kooperierenden Hochschulen müssen alle vier Jahre einen Verlängerungsantrag stellen, der von der DFH evaluiert und positiv oder negativ beschieden wird. Qualitätskriterien für eine Förderung strukturbildendes Studienangebot, d.h. nachhaltig angelegter Studiengang mit komplementärem, integriertem Curriculum und gemeinsamen Studien- und Prüfungsregelungen Hauptunterrichtssprachen Deutsch und Französisch, weitere Fremdsprachen möglich. Erwerb von allgemeinsprachlicher und fachsprachlicher Kompetenz im Deutschen und im Französischen. Vertiefung von Mehrsprachigkeit Studiengangsspezifische Kooperationsvereinbarung Schaffung eines Mehrwertes im Fachwissen; Erlernen unterschiedlicher inhaltlicher und methodischer Herangehensweisen Erwerb von zwei (oder drei) gleichwertigen, national anerkannten Hochschulabschlüssen oder einem gemeinsamen Abschluss innerhalb der Regelstudienzeiten Erwerb von Schlüsselqualifikationen für qualifizierte Beschäftigungen, Unterstützung beim Einstieg in den französischen, deutschen und internationalen Arbeitsmarkt obligatorische Studienaufenthalte in den Partnerländern, vorzugsweise in einer gemeinsamen Studierendengruppe über die gesamte Studiendauer fachliche, sprachliche und praktische Vorbereitung auf den und angemessene Betreuung der Studierenden während des Aufenthaltes im Partnerland möglichst Praktika im Partnerland Zu Beginn der Förderung im Normalverfahren sollte der Studiengang akkreditiert sein. SEITE 1 5

2 Umfang der finanziellen Förderung (Summe pro Kooperation und Jahr) 1) Infrastrukturmittel (Infrastrukturkosten, Erwerb von interkulturellen Kompetenzen): Einführungsjahr: Pauschalbetrag i.h.v EUR für binationale, EUR für trinationale Studiengänge. (Vorbereitungsphase; noch keine Mobilitätsförderung!) Normalförderung: Pauschalbetrag i.h.v. o EUR (Anzahl der sich in der Auslandsphase befindenden Studierenden der deutschen und der französischen Hochschule liegt unter 5+5 Studierenden bzw bei trilateralen Kooperationen), o EUR (Zahl der Studierenden in der Auslandsphase liegt bei mindestens 5+5 [+5], aber weniger als insgesamt 30 Studierenden), o EUR (Zahl der Studierenden in der Auslandsphase liegt bei 30 oder mehr Studierenden) 2) Mobilitätsbeihilfen (nicht für Studiengänge im Einführungsjahr): für die an den Partnerhochschulen und bei der DFH eingeschriebenen Studierenden in der Mobilitätsphase: 270 EUR pro Monat (für max. 10 Monate, ggf. dem Curriculum folgend in verschiedene Phasen unterteilt) maximal 60 Mobilitätsbeihilfen pro Kooperation ( EUR) Im Falle von in der Studienordnung vorgesehenen Pflichtpraktika im Partnerland (i.d.r. während der Sommermonate, durch den Studienverlauf begründet auch zu anderen Zeiten) nach oder vor einer obligatorischen Mobilitätsphase von 2 Semestern kann die Förderdauer bis auf 12 Monate verlängert werden. Die Zahl der maximal möglichen Mobilitätsbeihilfen verringert sich entsprechend. 3) Mittel für die sprachliche Vorbereitung An der DFH registrierte Studierende können nach Erhalt der Förderzusage kostenlos an Onlinekursen in Deutsch und Französisch teilnehmen. Vgl. Mittel für weitere Maßnahmen müssen den Infrastrukturmitteln entnommen werden. Die bewilligten Mittel können zwischen den Partnerhochschulen beliebig aufgeteilt werden. Die Verwendung aller Mittel ist jeweils zum 31. Oktober eines Jahres nachzuweisen. Obligatorische Antragsankündigung Die Hochschulen stellen einen gemeinsamen Antrag. Die Absicht, einen Förderantrag (Einführungsjahr oder Normalverfahren) zu stellen, muss nach Absprache zwischen den SEITE 2 5

3 Partnern bis zum 30.Juni per der DFH gemeldet werden. Der eigentliche Online- Antrag (in deutscher und französischer Sprache) kann ausgefüllt werden, sobald die DFH auf Basis der Antragsankündigung einen personalisierten Antrag erzeugt und den Link den Programmbeauftragten zugeschickt hat. Antrag auf Förderung eines Einführungsjahres für neue Studiengänge Gefördert wird die Anbahnung eines integrierten Studiengangs durch die Bewilligung eines Einführungsjahres zur Entwicklung eines gemeinsamen Studienplans, ggf. Erarbeitung von Lehrveranstaltungen und Lehrmaterialien, Klärung von Fragen der Studien und Prüfungsorganisation, Organisation der Betreuung der Studierenden, Überlegungen zu Zulassungsverfahren, Einschreibemodalitäten und zur Zahlung von Studiengebühren, Einleitung erster Werbemaßnahmen. Die Partner sollten sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits über das Profil und die inhaltlichen Schwerpunkte des einzurichtenden integrierten Studiengangs verständigt, die zu erwerbenden bi- oder trinationalen Abschlüsse festgelegt und das Qualifikationsprofil definiert haben. Außerdem sollen sie die Komplementarität des Studienangebots an den Partnerhochschulen erläutern. Antragstellung Einführungsjahr : Der Online-Antrag muss eine von den Hochschulleitungen unterzeichnete Absichtserklärung zur Einrichtung eines integrierten bi- bzw. trinationalen Studiengangs (max. 10 Seiten je Sprachfassung) sowie eine Projektskizze zu dem geplanten integrierten bi- bzw. trinationalen Studiengang (max. 20 Seiten je Sprachfassung) enthalten. Antrag auf Fortführung und Verstetigung integrierter Studiengänge ( Normalverfahren, ohne Einführungsjahr bzw. danach) Die Förderdauer beträgt vier Jahre und ist verlängerbar. Förderkriterien sind: ein gemeinsam erarbeiteter, modularisierter und mit ECTS versehener Studienplan eine angemessene (fach-)sprachliche Vorbereitung auf das Auslandsstudium kompetente Ansprechpartner/in in fachlichen und organisatorischen Fragen an jeder Hochschule ein doppelter oder gemeinsamer Abschluss innerhalb der nationalen Regelstudienzeit die gute Organisation der Studierendenflüsse die Perspektive, bis wann die verlangte Mindeststudierendenzahl von 5 deutschen und 5 französischen Studierenden pro Jahr (jahrgangsübergreifend) in der Auslandsphase erreicht wird SEITE 3 5

4 Antragstellung: Der Online-Antrag in deutscher und französischer Sprache muss enthalten: eine von den Hochschulleitungen unterzeichnete, studiengangspezifische Kooperationsvereinbarung (max. 10 Seiten je Sprachfassung), die u. a. folgende Aspekte regelt: o Bezeichnung der vorgesehenen gleichwertigen Abschlüsse, Erläuterung der Abschlüsse in Form eines Diploma Supplements, welches die binationalen (ggf. trinationalen) Anteile der absolvierten Studienleistungen benennt o Festlegung eines gemeinsamen Zulassungsverfahrens o Zielvorgabe bzgl. der Anzahl der aufzunehmenden Studierenden pro Jahr; Angaben, wann und wie die Anforderung von mindestens 10 (5+5) deutschen und französischen Studierenden in der Auslandsphase pro Studienjahr umgesetzt wird (trinationale Studiengänge: 5+5+5) o Regelung der Immatrikulationsmodalitäten während des Aufenthaltes an der Partnerhochschule o Regelung der Zahlung von Studien- und Verwaltungsgebühren (doppelte Zahlungen sind im Regelfall, mit Ausnahme unumgänglicher Zahlungsverpflichtungen, auszuschließen) o Angaben zur Öffentlichkeitsarbeit für den Studiengang und zur Kooperation mit der DFH einen gemeinsamen Studienplan (max. 20 Seiten je Sprachfassung), der das Studium an allen Standorten regelt, mit: o tabellarischer Darstellung des Curriculums mit Übersicht über die Module pro Semester und Benennung der in den Modulen enthaltenen Lehrveranstaltungen inkl. der dafür vorgesehenen ECTS (Komplementarität des Studienangebots muss ersichtlich sein) o schematischer Darstellung des Studienverlaufs für die deutschen, französischen und ggf. Drittland-Studierenden (Ausgewogenheit der Aufenthaltsdauer an den Partnerhochschulen; Darstellung, ob die Jahrgänge in gemischten, bi- bzw. trinationalen Studierendengruppen oder in nationalen Kohorten zirkulieren). Der Zeitpunkt der Studierendenauswahl und des Erwerbs der Abschlüsse sowie die eventuelle Möglichkeit eines Quereinstiegs sollten klar erkennbar sein. Förderung trinationaler Studiengänge: Auch trinationale Kooperationen, etwa in Form grenzüberschreitender Regionalverbünde mit einem zusätzlichen Partner aus Luxemburg, Schweiz, Belgien, Österreich oder mit germanophonen bzw. frankophonen Drittlandpartnern bzw. Einrichtungen anderer Länder, die über ein germanophones bzw. frankophones Profil verfügen, können gefördert werden. (Erfolgreich waren z.b. dt.-frz. Studiengänge mit einem zusätzlichen polnischen, russischen, niederländischen, bulgarischen, spanischen oder englischen Partner.) SEITE 4 5

5 Sonderfall Konsortialanträge Anträge von mehr als drei Partnerhochschulen (z.b. Netzwerke von zwei deutschen und drei französischen Hochschulen) sind nach Auskunft der DFH grundsätzlich förderfähig. Formale Kriterien Bei der Antragsstellung ist Folgendes zu beachten: Alle Anlagen sind als PDF-Dokument hochzuladen (Gesamtvolumen max. 10 MB). Der Online-Antrag muss mit allen notwendigen Anlagen und den Unterschriftsseiten durch Klicken auf den Button Validierung an die DFH übermittelt werden. Die erfolgte Validierung ist definitiv; der Antrag kann danach nicht mehr verändert werden. Kooperationen, bei denen die Studierenden erst vor Ort entscheiden können, ob sie den vorgesehenen Abschluss erwerben wollen, werden nicht gefördert. Antragstermine: 30. Juni: Frist für die Einreichung von Antragsankündigungen (obligatorisch!) 31. Oktober: Frist für die Einreichung von Vollanträgen Beratung für Interessierte & Antragsteller/innen der RUB Randolph Galla, Dezernat 1, Abteilung 1 Tel. Durchwahl 23188; Randolph.Galla@uv.rub.de Weitere Informationen: Webseite der DFH: Unterseite der DFH zu deutsch-französische Masterstudiengängen: Dort weitere Dokumente, Handreichungen etc. Formular zur Antragsankündigung: Stand: 04. April 2013 SEITE 5 5

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