BDI - The Voice of German Industry. Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen. Bundesverband der Deutschen Industrie e.v.
|
|
- Greta Waltz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BDI - The Voice of German Industry Bundesverband der Deutschen Industrie e.v. Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen BDI-Vorlage.pptx 1
2 Agenda Inhalte Teil 1: Grundlagen Teil 2: Änderungen bei Gesundheitsgefahren Teil 3: Änderungen bei physikalisch-chemischen Gefahren Teil 4: Konsequenzen 2
3 CLP-Verordnung C L P Classification Labelling Packaging G H S Globally Harmonized System CLP ist die europäische Variante des internationalen GHS Verabschiedet als 1272/2008 vom Seitdem 7 mal in ATP s angepasst, weitere 2 Anpassungen in 2016 beabsichtigt Konsolidierte Fassung am mit 2015/1221 (7. ATP) neu gefasst 3
4 CLP = GHS? CLP ist die europäische Variante der Übernahme des weltweiten (global) einheitlichen (harmonized) Einstufunugssystems Bausteine: Gefahren, Gefahrenkategorien, S- und R-Sätze etc. nur die UN darf die Bausteine verändern. aber der Gesetzgeber kann die nationalen Bausteine auswählen oder zusätzliche Bausteine definieren. Resultat: unterschiedliches GHS, einige Regionen/Länder übernehmen GHS unverändert, andere nicht, insbesondere die Einstufung von Zubereitungen wird schärfer. Beispiel: UN akut tox Kat. EU USA Japan Transport
5 Gefahrensymbol Gefahrenpiktogramm 5
6 Gefährlichkeitsmerkmale Gefahrenklassen EG-RL 67/548/EWG 15 Gefährlichkeitsmerkmale CLP 28 Gefahrenklassen Bezeichnung der besonderen Gefahren R-Sätze Sicherheitsratschläge S-Sätze Gefahrenhinweise H-Sätze ergänzend EUH-Sätze Sicherheitshinweise P-Sätze 6
7 Struktur der H-Sätze Kodierung der Gefahrenhinweise, z.b. H 3 01 H: (Hazard Statement) 01: Laufende Nummer 2 Physikalische Gefahr 3 Gesundheitsgefahr 4 Umweltgefahr H20_: explosiv H22_: entzündbar H24_: Gefahr bei Erwärmung H25_: pyrophor H26_: Berührung mit Wasser H27_: oxidierend H28_: Gas H29_: korrosiv H30_: orale Gefährdung H31_: dermale Gefährdung H33_: inhalative Gefährdung H34_: Keimzellmutagen H35_: kanzerogen H36_: reproduktionstoxisch H37_: STOT 7
8 P-Sätze Precautionary-Statements: Sicherheitshinweise Kodierung der Sicherheitshinweise, z.b. P 1 02 P: (Precautionary Statement) 02: Laufende Nummer 1: Gruppierung 1 Allgemein 2 Vorsorgemaßnahmen 3 Empfehlungen 4 Lagerhinweise 5 Entsorgung 8
9 Gefahrenklassen Gesundheitsgefahren Gefahrklassen Gesundheitsgefahren Akute Toxizität Gefahrenkategorien Ätz-, Reizwirkung auf die Haut 1A 1B 1C 2 Schwere Augenschädigung/ Augenreizung 1 2A Sensibilisierung der Atemwege und der Haut 1A 1B Keimzellmutagenität 1A 1B 2 Karzinogenität 1A 1B 2 Reproduktionstoxizität 1A 1B 2 Laktation Spezifische Zielorgan-Tox. (einmalige Exposition) Spezifische Zielorgan-Tox. (wiederholte Exposition) 1 2 Aspirationsgefahr 1 9
10 Umstufung akute Toxizität EU T+ T Xn oral dermal inhal. Dampf inhal. Aerosol inhal. Gas (MGW=48) 10
11 Umstufung nach BAuA, Febr Anhang I 67/548/EEC (n=3366 Einträge, 29. ATP) Xn R22 LD mg/kg n= / 527 5,5% hiervon GHS LD mg/kg n=29 0.9% Xn R21 LD mg/kg hiervon GHS LD mg/kg 1.8% Neustoffe (n=4001) Xn R22 GHS 0.55% Xn R21 GHS 0.8% 11
12 Umstufung gesundheitsgefährlicher Stoffe Untersuchung auf Basis vorliegender toxikologischer Daten: Quelle: Einstufung nach Stoffliste CLP-VO Anhang VI Tox-Daten der Industrie 12
13 Gefahrenklasse Ätz-, Reizwirkung auf die Haut Einstufung Kategorie 1A / 1B / 1 C Kategorie 2 Signalwort Gefahr Achtung H-Satz H314 H315 Gefahrenpiktogramm Gefahrenbeschreibung Kriterien Verursacht schwere Verätzungen der Haut und Augenschäden. 1 A: Ätzwirkung 3 Min. 1 B: Ätzwirkung > 3 Min bis 1h 1 C: Ätzwirkung > 1h bis 4 h Verursacht Hautreizungen 13
14 Umstufung Gemische Stoffeinstufung Gemischeinstufung R35 R35: 10 % R34: 5 C < 10 % R38: 1 C < 5 % R34 R34: C 10 % R38: 5 C < 10 % H314 H314: C 5% H319: 1 C < 5 % 14
15 Teil 2 Gefahrenklssen Teil 4 Teil 1 Teil 3 Teil 2 Physikalisch / Physikalisch-chemische Gefahrenklassen 15
16 Physikalisch-chemische Gefahrenklssen Gefahrenklassen Explosive Stoffe/Gemische Entzündbare Gase Entzündbare Aerosole Oxidierende Gase Gase unter Druck Entzündbare Flüssigkeiten Entzündbare Feststoffe Selbstzersetzliche Stoffe/Gemische Gefahrenkategorien instabil, explosiv Pyrophore Flüssigkeiten 1 Pyrophore Feststoffe Selbsterhitzungsfähige Stoffe/Gem. 1 2 bildet m. Wasser entzünd. Gase Oxidierende Flüssigkeiten Oxidierende Feststoffe Div1.1 Div 1.2 Div 1.3 Div 1.4 Div 1.5 Div 1.6 Typ A Typ B Typ C Typ D Typ E Typ F Typ G Organische Peroxide Typ A Typ B Typ C Typ D Typ E Typ F Typ G Korrosiv gegenüber Metallen 1 16
17 Einstufung entzündbarer Flüssigkeiten Einstufung Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Symbol Signalwort Gefahr Gefahr Achtung H 224 H 225 H 226 Gefahrenbeschreibung Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Flüssigkeit und Dampf entzündbar Flammp: 23 C Sdp. : 35 C Flammp: 23 C Sdp. : > 35 C Flammp: > C 17
18 Gefahrenklasse Entzündbare Flüssigkeiten Stoff-RL Ameisensäure Butoxyethanol 55 C Dibutylamin 3-Methylbutanol DMF Heizöl/Diesel Lösemittelfreie entzündlich Gemische R C Ethylbenzol n-hexan 0 C R 11 2-Methyl-3-butin-2-ol n-butylacetat R 12 n-propanol 2-Methylbutanol Sdp. Flammpunkt < 35 C Methylchlorformiat 60 C 23 C Flammpunkt CLP Kat. 2 Sdp. > 35 C Kat. 3 Kat. 1 Sdp. < 35 C 18
19 Korrelation Flammpunktes vs. Wasserkonzentration Flp. Konzentration Ethanol in Wasser 19
20 Gefahrenklasse Metallkorrosiv Einstufung Kategorie 1 Symbol Signalwort Achtung H-Satz H 290 Gefahrenbeschreibung Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. 20
21 Gefahrenklasse Ozonschädigend Einstufung Kategorie 1 Gefahrenbeschreibung Gefahrenpiktogramm Signalwort H-Satz Achtung H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre 21
22 Teil 3 Konsequenzen Teil 4 Teil 1 Konsequenzen für die betriebliche Praxis Teil 3 Teil 2 22
23 Anhang VI, Tabelle 3.1 GCC-Bender: Prof. Dr. Bender 4. Einstufung Stoffe und Gemische 23 23
24 Stoffliste - Auffälligkeiten Anhang VI Tabelle 3.1: keine P-Sätze aufgeführt! * Mindesteinstufung für akut toxische Einstufung ** ein Ausschluss von Expositionswegen wurde nicht vorgenommen *** Einstufung als Reproduktionstoxizität erfolgte nur auf Basis der bisherigen R-Sätze (D, F, d, f) **** korrekte Einstufung der physikalischen Eigenschaften war wegen fehlender Daten nicht möglich Bei vorliegenden experimentellen Daten muss gemäß den Einstufungskriterien von Anhang I abweichend die schärfere Einstufung vorgenommen werden! Keine harmonisierte Einstufung bei diesen Eigenschaften! GCC-Bender: Prof. Dr. Bender 4. Einstufung Stoffe und Gemische 24
25 Harmonisierte Einstufung? Konkordanztabelle des bisherigen Anhang I DSD Anhang I DSD (67/548/EEC) Annex VI GHS (Tabelle 3.1) Prinzip: minimal classification approach * T+ Kat. 2 T Kat. 3 Xn Kat. 4 *: in case of existing experimental data these have to be used for a correct classification Schlussfolgerung: durch diese Mindesteinstufung könnten Stoffe von Datenbesitzer unterschiedlich vom Anhang eingestuft werden! 25
26 Stoffliste Grund: Stoffliste wurde nicht in Landessprachen übersetzt! Ist dies akzeptabel? TGD, ECHA-Guidelines: ebenfalls häufig nicht übersetzt werden von ECHA als bindend angesehen! 26
27 Gefährdungsbeurteilung Bei Lieferung von Produkten mit GHS-Kennzeichnung Prüfung ( Sicherheitsdatenblatt): formale GHS-Anpassung Übernahme in eigene Dokumente Änderung / Ergänzung bestehender Einstufung mit Produktsicherheit abklären Übernahme in eigene Dokumente Schutzmaßnahmen festlegen Übernahme in Gefahrstoffverzeichnis aus BASIS durch Gefahrstoffmanagement bei nächster Revision 27
28 Schutzmaßnahmen Bei formaler Umstufung nach GHS sind in der Regel keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen notwendig. Zur Festlegung der Schutzkonzepte wurden bisher alle bekannten Eigenschaften berücksichtigt, unabhängig der Kennzeichnung! Werden jedoch neue Eigenschaften ermittelt, z.b. vom Lieferanten mitgeteilt oder im Rahmen der Neubewertung von REACH, müssen diese selbstverständlich berücksichtigt werden! 28
29 Neue Gefahrenklassen Metallkorrosiv Gase unter Druck selbsterhitzungsfähig Entzündbare Feststoffe Sichere Behälter schon immer gefordert geregelt in BetriebSVo, UVV Gase Eigenschaft + Schutzmaßnahmen schon immer relevant Schutzmaßnahmen stets notwendig Entzündbare Aerosole Organische Peroxide Schutzmaßnahmen stets notwendig Anhang GefStoffV, VBG 4A Entzündbare Flüssigkeiten Flp. > 55 C keine zusätzliche Lagervorschriften, Explosionsschutzdokument 29
30 Innerbetriebliche Kennzeichnung: TRGS 201 Vereinfachte Kennzeichnung zulässig, wenn Betriebsanweisung mit allen Informationen vorliegt und Unterweisung der beschäftigten erfolgt Bezeichnung des Stoffes Gefahrenpiktogramm bzw. Gefahrensymbol der jeweiligen Hauptgefahren durch die physikalisch-chemischen gesundheitsgefährdenden umweltgefährlichen Wirkungen anzugeben. 30
31 Innerbetriebliche Kennzeichnung: TRGS
32 Betriebsanweisungen Alle Betriebsanweisungen müssen überarbeitet und angepasst werden! 32
33 Betriebsanweisung Gefahrstoffbezeichnung Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln keine Anpassung notwendig neue Piktogramme auf Umstufung prüfen neue H-Sätze neue P-Sätze keine inhaltliche Änderungen Verhalten im Gefahrfall keine Anpassung notwendig Erste Hilfe keine Anpassung notwendig Sachgerechte Entsorgung keine Anpassung notwendig 33
34 Mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung Erfüllen Expositionsszenarien die Anforderungen der GefStoffV an mitgelieferte Gefährdungsbeurteilungen? Typische Juristenantwort: Das kommt drauf an! und das stimmt, es kommt drauf an auf die Qualität des ES auf die beschriebenen Tätigkeitsbedingungen auf die eigenen Tätigkeiten Tatsache ist (fast immer ): die Expositionsbeurteilung von ES sind sehr konservativ bei übereinstimmenden Expositionsbedingungen kann eine Gefährdung ausgeschlossen werden 34
35 Das größere Problem! Was nutzt die ECHA zur Bewertung der Exposition? Bei Festlegung durch RAC: RAC-DNEL: IOELV und BOELV der EU-Kommission Nationale, verbindliche Grenzwerte (TRGS 900) werden ignoriert! 35
36 Geringe Gefährdung Was ist eine geringe Gefährdung i.s.d. GefStoffV? Verwendung von Stoffen, die auch der Endverbraucher erhält, in haushaltsüblichen Mengen: Ist diese Festlegung für die betrieblichen Praxis hilfreich? Sie trifft auf die Fälle zu, wo üblicherweise die GefStoffV überhaupt nicht angewendet wird, z.b. im Büro Konkreter: in Laboratorien bei Einhaltung der TRGS 526 bei Verwendung von laborüblichen Stoffen ( < 1 l) Weitere sinnvolle Beispiele gesucht/erwünscht 36
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Die deutsche Industrie steht u.a. im Wettbewerb mit den europäischen Nachbarländern! Kiel Schleswig Holstein Hamburg Mecklenburg Vorpommern Schwerin Island Bremen Hannover Niedersachsen Brandenburg Berlin Finnland Russland Madgeburg Potsdam Norwegen Nordrhein Westfalen Düsseldorf Erfurt Sachsen Anhalt Sachsen Dresden Irland Dänemark Schweden Estland Lettland Lithauen Weißrussland Kasachstan Rheinland Pfalz Hessen Wiesbaden Mainz Thüringen Großbritannien Niederlande Deutschland Belgien Tschechien Polen Slowakei Ukraine Moldawien Saarland ken Frankreich Schweiz Österreich Slowenien Kroatien Ungarn Rumänien Georgien Aserbeidschan Armenien Stuttgart Baden Württemberg Bayern München Portugal Spanien Italien Bosn.& Herz. Montenegro Serbien Albanien Mazedonien Bulgarien Griechenland Türkei Syrien Irak Iran Zypern Libanon Malta Israel Jordanien Saudi-Arabien BDI-Konzeptvorlagen.pptx 37
38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Mitgliedsverband BUSINESSEUROPE Telekontakt: 0160 / h.bender@bdi.eu Böhl-Iggelheim Tel / Mobil: 0151 / Fax: / Mail: herbert.bender@gcc-bender.de 38
Global Harmonisiertes System zur. Chemikalien
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
MehrGHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel
GHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel Dr. Baumgärtel 10.05.2010 Was ist GHS? Die weltweit unterschiedlichen Einstufungen / Kennzeichnungen von Gefahrstoffen führen zu Mangelnder Transparenz Unterschiede
MehrDas GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1
Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Seite 1 Das GHS-System Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
MehrCLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern
CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern Christian Gründling AOT Herbstsymposium 205,, Wien UN Harmonisierung für Gefahrguttransport - TDG Einstufung und Kennzeichnung von
MehrAnhang V. der. Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht
Anhang V der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Freie Universität Berlin GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Königin-Luise-Str. 27 14195 Berlin Tel. 54495/96, Fax 54498 E-mail: das@zedat.fu-berlin.de www.fu-berlin.de/sites/baas
MehrNeue Kennzeichnung für Gefahrstoffe
Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen
MehrNeue Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten nach folgender Tabelle: 1 Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C. 2 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C
Was für ein Piktogramm für welchen Stoff? GHS01 Piktogramm: explodierende Bombe Instabile explosive Stoffe und Gemische Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1,
MehrGHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
7.2.19/TM GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS ist ein internationales Regelwerk zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.
MehrGHS: Die wichtigsten Inhalte
GHS: Die wichtigsten Inhalte Gefahrensymbole Piktogramme Gefahrenbezeichnungen giftig, leichtentzündlich, etc. Signalworte Gefahr, Achtung Risikohinweise R-Sätze Gefahrenhinweise H-Sätze (Hazard Statements)
MehrEM2016-Fussball.de. Spielplan EM 2016 Qualifikation. Spieltag 1. Datum Uhrzeit Gruppe Heim Gast Ergebnis
Spieltag 1 07.09.2014 18:00 D Georgien - Irland 18:00 I Dänemark - Armenien 18:00 F Ungarn - Nordirland 20:45 D Deutschland - Schottland 20:45 D Gibraltar - Polen 20:45 I Portugal - Albanien 20:45 F Färöer
MehrDas GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
MehrKennzeichnungstabellen aus der UBA GHS-Broschüre Das neue Einstufungsund Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS- kurz erklärt-
Kennzeichnungstabellen aus der UBA GHS-Broschüre Das neue sund Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS- kurz erklärt- Die Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 286/2011 wurden bereits eingearbeitet.
MehrGHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe
GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - (Classification, Labelling and Packaging) Quellen:
MehrDie CLP-Verordnung. Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung
Die CLP-Verordnung Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung Wichtigste Änderungen durch die CLP-VO Einstufungselemente, -kriterien und Grenzwerte H-Sätze, LD 50 /LC 50 -Werte, geänderte Tests Kennzeichnungselemente
MehrGHS / CLP. Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe. Was ist neu? Was ändert sich?
GHS / CLP Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe Was ist neu? Was ändert sich? 1 CLP Verordnung Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
MehrGHS/CLP Einführung in der Linde Group
GHS/CLP Einführung in der Linde Group Basisinformation 02/2011 Linde Produkte: Basisinformationen zu GHS GHS Überblick (I) Das von der UN entwickelte System GHS steht für Globally Harmonized System of
MehrGHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009
GHS- Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009 Das bisher gültige nationale System für die wird durch ein weltweites gültiges System abgelöst (EG-GHS-Verordnung am 03.09.2008 1 und der Entscheidung des Ministerrates
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Gründe der Entstehung
G H S Neu: verabschiedet seit September 2008 lobally armonized ystem of Classification and Labelling of Chemicals Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien 1 Gründe
MehrAnhang III. Teil 1 der
1 Anhang III Teil 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung
MehrGefahrstoffkennzeichnung GHS
Gefahrstoffkennzeichnung GHS Rita Pfattheicher / Klaus Wünsche SG Arbeitssicherheit www.as.zuv.uni-erlangen.de Februar 2011 Bisher 7 Gefahrensymbole 68 Gefahrenhinweise (R-Sätze) 64 Sicherheitsratschläge
MehrEinstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - Die CLP-Verordnung - Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Karlsruhe, 24. Februar 2015 Wesentliche Bestandteile des GHS Quelle: Wikimedia Commons
MehrBeilage 3. F-G1 Blatt 1/2 11/2016. Dorfgastein. St. Johann im Pongau. Letzter Einsendetag: 15. des folgenden Monats!
Beilage 3 Bundesanstalt Statistik Österreich Direktion Raumwirtschaft, Tourismus Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. +43(1) 711 28-7736, 7740, Fax. +43(1) 711 28-8002 http://www.statistik.at DVR 0000043 e-mail.
MehrBeilage 3. F-G1 Blatt 1/2 05/2016. St. Johann im Pongau. Dorfgastein. Letzter Einsendetag: 15. des folgenden Monats!
Beilage 3 Bundesanstalt Statistik Österreich Direktion Raumwirtschaft, Tourismus Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. +43(1) 711 28-7736, 7740, Fax. +43(1) 711 28-8002 http://www.statistik.at DVR 0000043 e-mail.
MehrBeilage 3. F-G1 Blatt 1/2 04/2017. Dorfgastein. St. Johann im Pongau. Letzter Einsendetag: 15. des folgenden Monats!
Beilage 3 Bundesanstalt Statistik Österreich Direktion Raumwirtschaft, Tourismus Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. +43(1) 711 28-7736, 7740, Fax. +43(1) 711 28-8002 http://www.statistik.at DVR 0000043 e-mail.
MehrBeilage 3. F-G1 Blatt 1/2 12/2016. Dorfgastein. St. Johann im Pongau. Letzter Einsendetag: 15. des folgenden Monats!
Beilage 3 Bundesanstalt Statistik Österreich Direktion Raumwirtschaft, Tourismus Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. +43(1) 711 28-7736, 7740, Fax. +43(1) 711 28-8002 http://www.statistik.at DVR 0000043 e-mail.
MehrBeilage 3. F-G1 Blatt 1/2 01/2017. St. Johann im Pongau. Dorfgastein. Letzter Einsendetag: 15. des folgenden Monats!
Beilage 3 Bundesanstalt Statistik Österreich Direktion Raumwirtschaft, Tourismus Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. +43(1) 711 28-7736, 7740, Fax. +43(1) 711 28-8002 http://www.statistik.at DVR 0000043 e-mail.
MehrBeilage 3. F-G1 Blatt 1/2 02/2017. St. Johann im Pongau. Dorfgastein. Letzter Einsendetag: 15. des folgenden Monats!
Beilage 3 Bundesanstalt Statistik Österreich Direktion Raumwirtschaft, Tourismus Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. +43(1) 711 28-7736, 7740, Fax. +43(1) 711 28-8002 http://www.statistik.at DVR 0000043 e-mail.
MehrBeilage 3. F-G1 Blatt 1/2 09/2016. St. Johann im Pongau. Dorfgastein. Letzter Einsendetag: 15. des folgenden Monats!
Beilage 3 Bundesanstalt Statistik Österreich Direktion Raumwirtschaft, Tourismus Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. +43(1) 711 28-7736, 7740, Fax. +43(1) 711 28-8002 http://www.statistik.at DVR 0000043 e-mail.
MehrBeilage 3. F-G1 Blatt 1/2 07/2016. Dorfgastein. St. Johann im Pongau. Letzter Einsendetag: 15. des folgenden Monats!
Beilage 3 Bundesanstalt Statistik Österreich Direktion Raumwirtschaft, Tourismus Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. +43(1) 711 28-7736, 7740, Fax. +43(1) 711 28-8002 http://www.statistik.at DVR 0000043 e-mail.
MehrBeilage 3. F-G1 Blatt 1/2 03/2017. St. Johann im Pongau. Dorfgastein. Letzter Einsendetag: 15. des folgenden Monats!
Beilage 3 Bundesanstalt Statistik Österreich Direktion Raumwirtschaft, Tourismus Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. +43(1) 711 28-7736, 7740, Fax. +43(1) 711 28-8002 http://www.statistik.at DVR 0000043 e-mail.
MehrGHS Globales Harmonisiertes System
Wasserfachmann 11. Januar 2012 Zürich GHS Globales Harmonisiertes System Ergänzung zum Chemikaliengesetz Otto Wyss 1 Gefahr erkennen Die Gefahr, die von einer Substanz oder einem Substanzgemisch ausgeht,
MehrExplosive Stoffe / Gemische Instabil, explosiv. explosive Stoffe, Unterklasse 1.6. Keine Kennzeichnung explosive Stoffe, Unterklasse 1.
Gegenüberstellung der alten und neuen Kennzeichnung von stoffen Quelle: DGUV Information 213-039 "Tätigkeiten mit stoffen in Hochschulen (bisher: GUV-I 8666) GEFAHR ensymbol besonderen en enklasse und
MehrGHS - Gemischrechner. Wie sind Gemische in GHS einzustufen?
GHS - Gemischrechner Wie sind Gemische in GHS einzustufen? Bad Kissingen, 17.04.2012 Dr. Thomas Martin Kompetenz-Center Wissenschaftliche Fachreferate thomas.martin@bgrci.de Agenda 1. CLP allgemeine Hinweise
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 34 - Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Karlsruhe, GHS Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System
MehrNeue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte
Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Thomas Höfer BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Warnkennzeichnung: Europa Thomas Höfer, 26.3.2010, Fortbildung öffentl. Gesundheitsdienst Seite 2 Warnkennzeichnung:
MehrSicherheitsunterweisung März 2015
Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015 Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien
MehrNeue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter
GHS Globally Harmonised System * Weltweite Harmonisierung der enkommunikation von chemischen Produkten Neue Piktogramme und Signalwörter Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr
MehrTreffen der Sicherheitsbeauftragten am
Treffen der Sicherheitsbeauftragten am 09.12.10 Ausgewählte Themen der Arbeitssicherheit Informationsportal auf der Homepage von SSI SSI bietet auf seiner Homepage Informationen zu verschiedenen Themen
MehrAktuelle Kennzeichnung EU /GHS
Aktuelle Kennzeichnung EU /GHS Chemikalien Gesetzgebung 2005 Wichtig neue Kennzeichnung der Chemikalien Aktuelle Kennzeichnung EU Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien z.b. Flusssäure Zyankali Blausäure
MehrGefahrstoffbeauftragter der Universität
der Universität (Diplom-Chemiker) Zentralverwaltung der Universität Stabsstelle für Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz Tel.: 0931/31 2082, Fax: 0931/31 2615 e-mail: michael.tuerk@uni-wuerzburg.de
MehrKlassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht
Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht AOT, ; Wien GHS Implementierung in der EU VERORDNUNG (EG) Nr. 272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
MehrIHK-Forum Arbeitsschutz 2014
IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch GHS/CLP? Einstufung und Kennzeichnung Der Hersteller oder Einführer hat Stoffe und Zubereitungen
Mehr- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe
- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für stoffe Gefährlichkeitsmerkmale und Kennzeichnung nach GHS im Vergleich zum bisherigen System GHS Globally Harmonised System of Classification
MehrDiese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...
CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:
MehrGHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien BG BAU - GISBAU Oldenburg, den 02.09.2010 Globalisierung Entwicklung eines global einheitlichen Systems zur Einstufung und Kennzeichnung mit dem Ziel weltweit
MehrGHS / CLP. Was ist GHS. Was ist CLP
Was ist GHS Das Globally Harmonised System for Classification and Labelling (GHS) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen aller Art. Aufgrund weltweiter uneinheitlicher Einstufungsregeln
MehrEntwicklung der Studierendenzahlen seit dem Wintersemester 1993/94
Entwicklung der Studierendenzahlen seit dem Wintersemester 1993/94 35000 30000 25000 20000 17462 18558 19876 21137 22833 23812 24485 25454 26553 27997 30170 31021 31173 29668 29021 28098 28596 28333 28125
MehrCLP-/GHS-Verordnung: neue Piktogramme für gefährliche Stoffe
IHK-INFO CLP-/GHS-Verordnung: neue Piktogramme für gefährliche Stoffe Mit dem so genannten Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wird weltweit ein einheitliches
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15/202. der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/202 24. 08. 2006 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Zuwanderungssituation
MehrAusländische Ärztinnen/Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland
Baden-Württemberg Blatt 1 Ausländer dar.: Berufstätig Europäische Union 3 162 5,9 455 2 707 5,2 2 129 5,3 291 287 Belgien 21 5,0 3 18 5,9 11 10,0 6 1 Bulgarien 196 8,3 18 178 6,6 150 10,3 8 20 Dänemark
MehrSelbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige
Belgien 14,2 13,7 14,3 14,0 13,6 Bulgarien 11,5 11,8 11,4 11,1 11,1 Dänemark 8,8 8,7 8,4 8,3 7,8 Deutschland 10,7 10,5 10,4 10,0 9,8 Estland 8,9 8,9 9,2 9,4 10,0 Finnland 13,0 13,5 13,8 13,5 12,8 Frankreich
MehrStoffe zwingend bis zwingend seit
BG - INFOBLATT Stand: 03/2011 Best.-Nr. 509 GHS (Global Harmonisiertes System) Neue einheitliche Gefahrstoffsymbole nach GHS Was verbirgt sich hinter der GHS / CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das neue
MehrGHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann
GHS Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals GHS VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16.
MehrGHS Globally Harmonised System: neue Piktogramme für gefährliche Stoffe
GHS Globally Harmonised System: neue Piktogramme für gefährliche Stoffe Mit der Einführung des so genannten Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) soll die Einstufung
MehrTourismusbericht für den Monat Januar 2018
Garmisch-Partenkirchen Tourismus - Gästeanmeldung - Tourismusbericht für den Monat Januar 2018 Verteiler 1. Bgm. Dr. Sigrid Meierhofer 2. Bgm. Wolfgang Bauer Kämmerei Christoph Maier Wirtschaftsförderung
MehrMeldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DS-GVO)
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DS-GVO) Die Meldung hat unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, zu
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Neuerungen bringt uns das GHS? Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Stuttgart, 28. Januar 2015 Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366 319
MehrTechnische Universität t Berlin
Technische Universität t Berlin (SDU) Herzlich Willkommen GHS Veranstaltung vom 04.10.2010 sdu@tu-berlin.de, App. 28888, Fax 21145, www.arbeits-umweltschutz.tu-berlin.de Oktober 2010 1 Dienste und - GHS
MehrGHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung
Hilfsmittel für die Praxis Sicherheit hat Vorfahrt GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kurzinfo zu Verordnung und Fristen GHS-Verordnung Gefährliche Stoffe
MehrSelbstständige im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige
Belgien 642,0 622,7 650,2 643,9 629,1 Bulgarien 336,7 351,6 345,1 335,5 350,2 Dänemark 237,3 235,3 229,8 235,3 220,8 Deutschland 4.237,4 4.192,1 4.164,1 4.144,6 4.098,8 Estland 55,2 55,6 59,1 60,4 65,8
MehrGHS / CLP. Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe. (Vorlagen: ecomed und UK-NRW ) Wolfgang Hellstern
GHS / CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe 3 GHS System zur weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Produkten: Globally Harmonised
MehrAnhang IV. der (2. ATP)
Anhang IV der VERORDNUNG (EU) Nr. 86/009 DER KOMMISSION vom 0. März 0 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 7/008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
MehrGemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015
Gemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015 Dr. Thomas Martin Leiter Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe BG RCI, Heidelberg
MehrGHS Ein System für die Welt!?
GHS Ein System für die Welt!? Umsetzung in Europa (CLP) und im Rest der Welt siemens.com/answers Einführung 2 Europa - CLP 8 USA - 17 Vergleich CLP - 21 China 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung GHS Globally
MehrNeue Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln durch das Global Harmonisierte System (GHS)
Neue Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln durch das Global Harmonisierte System (GHS) Ralf John Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin FB 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen
MehrBeilage 3. F-G1 Blatt 1/2 04/2016. Dorfgastein. St. Johann im Pongau. Letzter Einsendetag: 15. des folgenden Monats!
Beilage 3 Bundesanstalt Statistik Österreich Direktion Raumwirtschaft, Tourismus Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. +43(1) 711 28-7736, 7740, Fax. +43(1) 711 28-8002 http://www.statistik.at DVR 0000043 e-mail.
MehrBeilage 3. F-G1 Blatt 1/2 06/2016. St. Johann im Pongau. Dorfgastein. Letzter Einsendetag: 15. des folgenden Monats!
Beilage 3 Bundesanstalt Statistik Österreich Direktion Raumwirtschaft, Tourismus Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. +43(1) 711 28-7736, 7740, Fax. +43(1) 711 28-8002 http://www.statistik.at DVR 0000043 e-mail.
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt GHS, das System der UN / CLP in Europa Umsetzung in der Schweiz Überblick: Einstufen
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten
254 Tage 12 Stunden 20 Minuten Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Gefahrguttag Luzern 19.9.2014 H. Bürgy Inhalt GHS, das System der UN CLP in Europa Umsetzung
MehrGefahrstoffsymbole. GHS (Global harmonisiertes System) (Schwarze Symbole in rot umrandeter Raute) EU-Recht (orange Piktogramme)
Gefahrstoffsymbole GHS (Global harmonisiertes System) (Schwarze Symbole in rot umrandeter Raute) EU-Recht (orange Piktogramme) Piktogramme mit GHS-Symbole und Warnhinweise n T + reizend Gemische bis 06/2015:
MehrGliederung. Hintergründe und Ziele von GHS Vergleich alte / neue Kennzeichnung Fristen für die Umsetzung Konsequenzen für die betriebliche Praxis
Das GHS-System das neue Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe Vortrag bei der Handwerkskammer Reutlingen am 28. November 2012 Heiko Herbrand Regierungspräsidium Tübingen Referat 57 Chemikalien- und Produktsicherheit,
MehrDie neue CLP-Verordnung was ändert sich?
Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg Die neue CLP-Verordnung was ändert sich? 11. Mai 2010 Referentin: Heike Lüskow, Ökopol GmbH Hamburg Übersicht Warum GHS-System, Geschichte? Was ändert
MehrStatistische Berichte
Statistisches Landesamt Statistische Berichte A III 1 - j 2004 Wanderungen 2004 Wanderungen über die Landesgrenzen des Saarlandes 1989 bis 2004 Tausend 40 30 20 10 0-10 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995
MehrCLP-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues CLP-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.
Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches
MehrUmstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst
Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst Was bedeutet GHS bzw. CLP, Fristen Wie ändert sich die Kennzeichnung Symbole Piktogramme R- und S- Sätze H und P- Sätze Was bedeutet Einstufung
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte A III 1 - j 2007 Wanderungen 2007 Wanderungen über die Landesgrenzen des Saarlandes 1992 bis 2007 Tausend 40 30 20 10 0-10 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
MehrGefahrstoffe oft unterschätzt
Gefahrstoffe oft unterschätzt Kennen Gefahren einschätzen Handeln Was sind Gefahrstoffe Michaela Volz, Aufsichtsperson BG RCI, Sparte Handwerk 2 Lebensgefährliche Stoffe Giftige Stoffe Gesundheitsschädliche
MehrLänder nach Aufbau von Vermögensstruktur/verteilung Gesamtvermögen je erwachsene Person Dezil 1 Unter $
Länder nach Aufbau von Vermögensstruktur/verteilung 2015 Gesamtvermögen je erwachsene Person 100.000-1 Mio. $ 1. Schweiz 1,7% 47,2% 40,3% 10,8% 2. Neuseeland 10,0% 30,9% 50,5% 8,6% 3. Schweden 15,8% 47,4%
MehrCLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017
CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 In der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wurde der Anhang 2 an die
MehrArbeitsblatt: Flucht in eine neue Heimat
Aufgabe a Mahmud ist mit seiner Familie aus Syrien nach Deutschland geflohen. Lies dir den ersten Absatz in dem Textblatt über Flüchtlinge durch und vervollständige die Sätze! Mahmud ist Jahre alt. Mahmud
MehrViele Wege führen nach Rom. Nehmen Sie den besten.
Viele Wege führen nach Rom. Nehmen Sie den besten. Übersicht Audi Navigationssysteme Navigationssystem mit MMI- Bedienlogik (BNS 5.0) MMI Navigationssystem (MIB Standard) Navigationssystem plus mit MMI-Bedienlogik
MehrFrei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht
Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,81 3,64 3,74 3,86 3,88 4,02 4,60 4,01 4,57 3,01 3,40 Februar 3,83
MehrFrei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht
Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,64 3,74 3,51 3,88 4,02 3,94 4,01 4,57 4,83 3,40 3,08 Februar 3,63
MehrGHS Vorgeschichte. Ziele des GHS. Vortrag GHS am 6. Oktober 2010 in Tübingen. Dr. Georg Herb, gh15022, Seite 2
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Tübingen, 6. Oktober 2010 Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366
MehrDas Globally Harmonised System (GHS)
Das Globally Harmonised System (GHS) und seine möglichen Auswirkungen auf das Arbeitsschutz- und Umweltrecht Dr. Matthias Peters Landesverband Nord Tel.: 0511 984 90 35 E-Mail: peters@lv-nord.vci.de 1
MehrOffenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien
Information zur Chemikaliengesetzgebung Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden Planaterrastrasse 11 7001 Chur Merkblatt GR D01 Seite 1 von 10 Ver. 1.0 / 2012 Hinweis: Offenabgabe
MehrInformationsblatt zur Gefahrstoffkennzeichnung. Alle Informationen zur neuen GHS/CLP-Verordnung
Informationsblatt zur Gefahrstoffkennzeichnung Alle Informationen zur neuen GHS/CLP-Verordnung Änderung der Norm am 01.06.2015 Gefahrstoffkennzeichnung gemäß der GHS/CLP-Verordnung Das Globally Harmonised
MehrVorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)
Anlage 5 zu TRGS 510: Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden) 1. Die Zuordnung eines Gefahrstoffs in eine Lagerklasse erfolgt anhand verfügbarer Angaben. Quellen hierzu sind
MehrEinstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler
Einstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler Informationsveranstaltung REACH-CLP Helpdesk Einstufung von Gemischen nach CLP am 29./30. September 2014 in Dortmund 4 grundlegende Schritte für die Selbsteinstufung
MehrOffenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien
Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt D01 Seite 1 von 11 Offenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien Dieses Merkblatt richtet sich an Apotheken und
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz GHS (= Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals ) Weltweite Harmonisierung der Gefahrenkommunikation von chemischen Produkten Erstellt von
MehrMerkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager
13.06.2017 Merkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 In der Verordnung über genehmigungsbedürftige
MehrINTERNATIONAL MEDTEC NETWORK CONSULTING DISTRIBUTION SERVICE.
INTERNATIONAL MEDTEC NETWORK CONSULTING DISTRIBUTION SERVICE CURRICULUM VITAE Dipl. Ing. Norbert Kuechemann CURRICULUM VITAE Dipl. Ing. Norbert Kuechemann Hamburg Schwerin CURRICULUM VITAE Dipl. Ing. Norbert
MehrReisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan 925 1.500 1.800. Ägypten 500 1.500 1.800. Albanien 325 1.500 1.800. Algerien 475 1.500 1.
Die u.g. n gelten für einen vierwöchigen Aufenthalt. Bei kürzerem oder längeren Aufenthalt verringert bzw. erhöht Afghanistan 925 1.500 1.800 Ägypten 500 1.500 1.800 Albanien 325 1.500 1.800 Algerien 475
Mehr