UMWELTVERTRÄGLICHKEITS- ERKLÄRUNG. Fachbeitrag Luft/Klima Bericht FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN. ID.at. Europäische Kommission

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1 Europäische Kommission FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN Strom-km 1921,0 1872,7 UMWELTVERTRÄGLICHKEITS- ERKLÄRUNG Inhalt: Fachbeitrag Luft/Klima Bericht Arbeitsgemeinschaft: ID.at Integratives Donauprojekt in Österreich DonauConsult Zottl & Erber ZT-GmbH Österreichisches Institut für Raumplanung A 1170 Wien, Klopstockgasse 34 Tel.: , Fax DW 10 office@donauconsult.at Verfasser: Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik Abteilung für Umweltmeteorologie Projektwerber: via donau Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H. Donau-City-Straße Wien Ersteller: Baumann-Stanzer K. Datum: Februar 2006 Ausfertigung: A Einlage: U.6.1 Plangröße: - Maßstab: A 4 Datei: U_06_1_Luft.pdf

2 IMPRESSUM AUFTRAGGEBER: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie via donau Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H. Donau-City-Straße Wien AUFTRAGNEHMER: ID.at Integratives Donauprojekt in Österreich DonauConsult Zottl & Erber ZT-GmbH Österreichisches Institut für Raumplanung Klopstockgasse 34, 1170 Wien Tel.: , Fax DW 10 office@donauconsult.at FACHLICHE LEITUNG: Dr. Kathrin Baumann-Stanzer Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik Abteilung für Umweltmeteorologie Hohe Warte 38, 1190 Wien Tel.: , Fax DW 74 kathrin.baumann-stanzer@zamg.ac.at; web: BEARBEITUNG: Dr. Kathrin Baumann-Stanzer (ZAMG) Dipl.-Ing. Sebastian Beiglböck (ÖIR) Dipl.-Ing. Dr. Erich Dallhammer (ÖIR) Cand. Ing. Christian Spanring (ÖIR-Informationsdienste GmbH) Franz-Josefs-Kai 27, 1010 Wien, Tel.: , Fax DW 66 office@oir.at; web: Stand der Daten, die dem Fachbeitrag zu Grunde liegen: Februar 2006 (Abschluss des Generellen Projektes) Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter möchten sich bei allen Personen und Organisationen, die sie bei der Berichterstellung durch Diskussionen oder durch das Überlassen von Daten und Unterlagen unterstützt haben, recht herzlich bedanken. Februar 2006 Seite 2

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG Aufgabenstellung Untersuchungsraum 7 2 METHODIK Grenzwerte Ausbreitungsmodell Gliederung des Untersuchungsraumes Allgemeines Teilräume Beurteilungskriterien Beurteilungskriterien Sensibilität Beurteilungskriterien Wirkungsintensität Ermittlung der Eingriffserheblichkeit Beurteilungskriterien Maßnahmenwirksamkeit 16 3 IST-SITUATION Allgemeines Datengrundlagen Ist-Zustand Luft Ist-Zustand Klima Beschreibung der Teilräume und Bewertung der Sensibilität Wiener Bereich Nord Wiener Bereich Süd Fischamend Wildungsmauer Nord Fischamend Wildungsmauer Süd Wildungsmauer Marchmündung Nord Wildungsmauer Marchmündung Süd Grenzstrecke Zusammenfassende Darstellung der Sensibilität 45 4 WIRKUNGEN DES VORHABENS Relevante Beeinflussungen Wirkungen in der Betriebs- und Erhaltungsphase Emissionen in der Betriebsphase Verkehrsbedingte Immission CO 2 - Bilanz Wiener Bereich Nord 55 Februar 2006 Seite 3

4 4.2.5 Wiener Bereich Süd Fischamend Wildungsmauer Nord Fischamend Wildungsmauer Süd Wildungsmauer Marchmündung Nord Wildungsmauer Marchmündung Süd Grenzstrecke Wirkungen in der Bauphase Kurzbeschreibung der Umschlagplätze Szenarien des Materialein-/-ausbaues im Bereich der Donau Baustellenzufahrten Emissionen in der Bauphase Wiener Bereich Nord Wiener Bereich Süd Fischamend Wildungsmauer Nord Fischamend Wildungsmauer Süd Wildungsmauer Marchmündung Nord Wildungsmauer Marchmündung Süd Grenzstrecke Wirkungen im Konfliktfall Zusammenfassende Darstellung 89 5 FESTLEGUNG VON MASSNAHMEN, BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT UND DER RESTBELASTUNG Allgemeines Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen in der Betriebs- und Erhaltungsphase Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen in der Bauphase Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen im Konfliktfall Zusammenfassende Beurteilung der Restbelastung 93 6 ZUSAMMENFASSUNG Wechselwirkungen mit anderen Themenbereichen Beweissicherung und Kontrollen Zusammenfassende Beurteilung 96 7 VERZEICHNISSE Abkürzungen Abbildungen Tabellen Literatur Rechtliche Grundlagen 106 Februar 2006 Seite 4

5 7.4.2 Internetquellen Sonstige Quellen 108 Februar 2006 Seite 5

6 1 EINLEITUNG 1.1 AUFGABENSTELLUNG Das Vorhaben des Flussbaulichen Gesamtprojektes für die Donau östlich von Wien wird in der Einlage U.1.1 Zusammenfassende Darstellung detailliert beschrieben. Dieser Fachbeitrag konzentriert sich darauf, entsprechend den Bestimmungen des UVP-Gesetzes 2000 zu den Schutzgütern des Fachbeitrages Luft/Klima die erforderlichen Nachweise zu erbringen, mit denen es möglich ist, die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen dieses Vorhabens auf die Schutzgüter Luft und Klima ( 1 Abs. 1, Z. 1 UVP-G 2000) festzustellen und auf fachlicher Grundlage zu beschreiben und zu bewerten. Gemäß 6 Abs. 1 UVP-G 2000 sind sowohl der Bau (sog. Bauphase) als auch der vorhabensgemäße Betrieb (sog. Betriebs- und Erhaltungsphase) zu berücksichtigen. Überblick über die relevanten Untersuchungsinhalte Gegenstand dieser Untersuchung sind die Auswirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojektes Donau östlich von Wien auf die Schutzgüter Luft und Klima. Die zu erwartenden Immissionskonzentrationen durch die Freisetzung von Luftschadstoffen und Staub im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes Donau östlich von Wien werden mittels Ausbreitungsrechnung ermittelt. Im Hinblick auf das gegenständliche Vorhaben werden die Luftschadstoffe Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffdioxid (NO 2 ), Schwefeldioxid (SO 2 ), Feinstaub (PM10) und Gesamtstaub (TSP) während der Bauphase und in der Betriebsphase untersucht. Es werden die prognostizierten Konzentrationen dieser Schadstoffe mit in Österreich sowie im EU- Raum geltenden Grenz- und Richtwerten für die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen verglichen. Berichtsstruktur Der Bericht beschreibt gemäß den Anforderungen von 6 UVP-G 2000 die Methodik der Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens (Kapitel 2), die Ist-Situation und Beeinflussungssensibilität des Raumes (Kapitel 3), die möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (Kapitel 4), die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt vermieden, eingeschränkt oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, einschließlich der Bewertung deren Wirksamkeit und der verbleibenden Restbelastung (Kapitel 5), allfällige Schwierigkeiten, Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern und Maßnahmen zur Beweissicherung (Kapitel 6). Februar 2006 Seite 6

7 1.2 UNTERSUCHUNGSRAUM Standortgemeinden für das vorliegende Projekt sind die Bundeshauptstadt Wien, Groß-Enzersdorf, Eckartsau, Mannsdorf an der Donau, Orth an der Donau, Engelhartstetten, Schwechat, Fischamend, Haslau Maria Ellend, Scharndorf, Petronell-Carnuntum, Bad Deutsch-Altenburg, Hainburg an der Donau und Wolfsthal. Abbildung 1: Standortgemeinden (Quelle: ÖIR, Grundlage BEV ÖK200) Neben den Standortgemeinden sind im UVP-Verfahren auch die Anrainergemeinden, die an die Standortgemeinden angrenzen, zu beachten. Sie haben Parteienstellung im Genehmigungsverfahren, wenn sie von wesentlichen negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt betroffen sein können ( 19 UVP-G 2000). Für weitere Informationen zum Untersuchungsraum siehe Einlage U.1.1 Zusammenfassende Darstellung. Februar 2006 Seite 7

8 2 METHODIK In Kapitel 3 wird zunächst die Ist-Situation für das Schutzgut Luft und Klima auf Basis vorliegender meteorologischer Messungen sowie der Daten des Luftgütemessnetzes für Feinstaub mit bis zu 10 µm Partikeldurchmesser (PM10), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2) beurteilt (Vorbelastung). Für diese Luftschadstoffe werden in Kapitel 2.1 die geltenden Grenzwerte angeführt. Bei der Beurteilung der Auswirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojekts auf das Schutzgut Luft sind hinsichtlich der verkehrs- und baustellenbedingten Freisetzungen von Stickoxiden (NOx) und PM10 besonders relevant. In Kapitel 4 wird die Zusatzbelastung an Immissionskonzentrationen für NO2 und PM10 infolge von Freisetzungen von Luftschadstoffen während der Bauphase (Transportverkehr, Bautätigkeit) sowie die Immission in der Betriebsphase (Schiffsverkehr, Wartungstätigkeiten) zum Teil mittels Ausbreitungsrechnung ermittelt, zum Teil anhand der zu erwartenden Emissionen qualitativ beschrieben. Die zu erwartende Gesamtbelastung wird mit den geltenden Grenzwerten (Kapitel 2.1) verglichen. Hinsichtlich des Schutzguts Klima sind einerseits Auswirkungen auf das lokale Klima im Untersuchungsraum andererseits Auswirkungen auf das globale Klima (Treibhausgasbilanz) zu berücksichtigen. Im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojekts erfolgen keine nennenswerten Veränderungen der Oberflächenbeschaffenheit (beispielsweise durch Versiegelung). Die Änderungen des Wasserspiegels im gegenständlichen Projekt lassen keine nennenswerten Einfluss auf die klimatischen Verhältnisse in der Umgebung erwarten. Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das globale Klima wird in Kapitel 4 die CO2-Bilanz als Leitgröße für den Einfluss von Treibhausgasen betrachtet. 2.1 GRENZWERTE Anhand der im Untersuchungsraum gemessenen Vorbelastung für die Luftschadstoffe NO 2, SO 2 und PM10 in den Jahren 1990 bis 2004 wird die zeitliche Entwicklung der Vorbelastung (Ist- Situation) beschrieben. Die Gesamtbelastung wird mit der in den Jahren 2003 und 2004 gemessenen Vorbelastung und auf Basis meteorologischer Daten derselben Jahre berechneter Zusatzbelastung für die Bau- und Betriebsphase ermittelt. Februar 2006 Seite 8

9 Immissionsgrenzwerte zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L, 1997/2003) Schadstoff HMW [µg/m 3 ] Kurzzeitgrenzwert MW8 [mg/m 3 ] TMW [µg/m 3 ] SO * 120 Langzeitgrenzwert JMW [µg/m 3 ] NO ** Feinstaub (PM10) 50 *** 40 Zielwerte nach IG-Luft, Anhang 5 PM **** 20 NO *) Drei HMWs pro Tag, jedoch max. 48 HMWs pro Kal.-j. bis zu einer Konzentration von 350 µg/m 3 gelten nicht als Überschreitung. **) Der Immissionsgrenzwert von 30 µg/m 3 ist ab 1. Jänner 2012 einzuhalten. Eine Toleranzmarge von 10 µg/m 3 gilt gleich bleibend von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember Die Toleranzmarge von 5 µg/m 3 gilt gleich bleibend von 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember ***) Pro Kalenderjahr ist die folgende Zahl von Überschreitungen zulässig: ab In-Kraft-Treten des Gesetzes bis 2004: 35; von 2005 bis 2009: 30; ab 2010: 25. ****) Pro Kalenderjahr sind 7 Überschreitungen zulässig. Quelle: IG-Luft BGBl. I 150/1997 i.d.f. BGBl. I 34/2003 Tabelle 1: Darstellung: ZAMG Immissionsgrenzwerte für NO 2, SO 2 und PM10 zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L, 1997/2003) Die Bewertung der Vor- und Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe im Untersuchungsraum erfolgt anhand der geltenden Grenzwerte. Die Grenzwerte gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L, 1997/2001) und gemäß der Verordnung zum Schutz des Ökosystems und der Vegetation sind in Tabelle 1 und Tabelle 2 angeführt. Grenzwerte der Verordnung zum Schutz des Ökosystems und der Vegetation Schadstoff TMW [µg/m 3 ] JMW [µg/m 3 ] SO NO 2 80 NOx 30 Quelle: Verordnung zum IG-Luft BGBl. II 298/2001 Darstellung: ZAMG Tabelle 2: Grenzwerte für SO 2 und NOx nach der Verordnung zum Schutz des Ökosystems und der Vegetation 2.2 AUSBREITUNGSMODELL Die Berechnungen der Immissionskonzentrationen erfolgte mit dem für Linienquellen adaptierten Gauß schen Ausbreitungsmodell ADMS (Atmospheric Dispersion Modelling System) Roads Extra (McHugh et al.; 1997) von CERC (Cambridge Environmental Research Concultants Ltd). Februar 2006 Seite 9

10 Es werden Halbstundenmittelwerte für Situationen mit maximaler Emission in der Bauphase und ungünstigen meteorologischen Bedingungen (1 m/s Windgeschwindigkeit, Hauptwindrichtungen bzw. Windrichtungen, bei welchen die nächsten Anrainer angeströmt werden) berechnet. Bei höheren Windgeschwindigkeiten ist die Durchmischung besser, die Zusatzbelastung entsprechend er. Bei windschwachen Lagen ist nach ÖNORM M 9440 mit dem bis zu 1,5-fachen der für 1 m/s berechneten Immissionskonzentration zu rechnen. Für die Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre ist neben der Windrichtung und Windgeschwindigkeit vor allem auch die vertikale Durchmischung der Atmosphäre (Turbulenz) von Bedeutung. Sie wird mittels Ausbreitungsklassen charakterisiert. Die Ausbreitungsklassen sind nach ÖNORM M 9440 (1992/96) von 2 bis 7 nummeriert und stellen ein Maß für das turbulente Verhalten (vertikales Austauschvermögen) der bodennahen Atmosphäre dar. Die Klassen 2 und 3 repräsentieren ein gutes, Klasse 4 ein mittleres und die Klassen 5 bis 7 ein herabgesetztes vertikales Austauschvermögen bzw. eine gute, mittlere und herabgesetzte Schadstoffverdünnung. Die Klassen 2 und 3 treten im Allgemeinen auf am Tag, die Klassen 5 bis 7 im Allgemeinen in der Nacht bei er Bewölkung und schwachem Wind; die Klasse 4 am Tag und in der Nacht bei Bewölkung bzw. stärkerem Wind. Maximale Tagesmittelwerte werden gemäß Beychok (1994) aus den berechneten maximalen Halbstundenmittelwerten wie folgt abgeschätzt: TMW max = 0,17 HMW max Diese empirische Beziehung geht davon aus, dass den ganzen Tag die gleichen Emissionen freigesetzt werden. Da die Freisetzungen während der Bautätigkeit auf einige Stunden pro Tag begrenzt sind, wird der maximale Tagesmittelwert noch mit dem Anteil der Bauzeit pro Tag gewichtet. Jahresmittelwerte der Immissionskonzentrationen in der Betriebsphase werden von den maximalen Halbstundenmittelwerten nach der folgenden empirischen Gleichung (Trout, 1978) abgeleitet: JMW = 0,044 HMW max Um die berechneten NO X Konzentrationen mit dem NO 2 -Grenzwert vergleichen zu können, ist es erforderlich, den NO 2 Anteil an den NO X Konzentrationen abzuschätzen. Im Abgas ist in unmittelbarer Nähe der Emissionsquelle der Großteil des NO x als NO vorhanden (rund 95% NO und 5% NO 2 ), das erst mit der Zeit zu NO 2 oxidiert. In der Studie von Romberg (1996) wird aus Immissionsmessungen folgende empirische Beziehung abgeleitet: NO 2 = A ( ) NO + NO + B C x x A = 111 B = 119 C = 0,039 für Halbstundenmittelwerte (abgeleitet für das 98-Perzentil) A = 103 B = 130 C = 0,005 für Jahresmittelwerte Februar 2006 Seite 10

11 Das Verhältnis NO 2 /NO X, d.h. der Anteil von NO 2 an NO X ist abhängig von der Höhe der NO X - Konzentration und beträgt für 0,05 µg/m 3 etwa 0,7; für 0,10 µg/m 3 etwa 0,5; für 0,20 µg/m 3 etwa 0,4; für 0,40 µg/m 3 etwa 0,3; für 0,80 µg/m 3 etwa 0,2 und für 1,60 µg/m 3 etwa 0,1. Für das Verhältnis NO 2 /NO X ist die NOx-Gesamtbelastung entscheidend. Zur Beurteilung der NO 2 - Zusatzbelastung alleine müssen daher zunächst die NO X -Belastung des Istzustandes (Vorbelastung) und die projektbedingte Zusatzbelastung überlagert werden. Die Addition des maximalen Halbstundenmittelwerts der gemessenen Vorbelastung mit der berechneten Zusatzbelastung liefert eine Maximalabschätzung der tatsächlichen Gesamtbelastung, da die Spitzenwerte der Vor- und Zusatzbelastung im Allgemeinen nicht gleichzeitig auftreten. 2.3 GLIEDERUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES ALLGEMEINES Die Art der für das Flussbauliche Gesamtprojekt vorgesehenen Eingriffe lässt einen Schluss bereits am Beginn der Untersuchungen zu: Die an die Standortgemeinden angrenzenden Anrainergemeinden werden nicht oder nur in einem verschwindenden Ausmaß negativ beeinträchtigt werden. Daher kann eine Konzentration der UVE auf die Standortgemeinden erfolgen. Werden besondere regionale Auswirkungen des Projektes auf das Gebiet außerhalb der Standortgemeinden festgestellt, werden diese dargestellt und mit behandelt. Im Detail umfasst der in der UVE für die Schutzgüter Luft/Klima betrachtete Untersuchungsraum den Donaustrom, die Donau-Auen und das Gebiet der Standortgemeinden bis zum übergeordneten Straßennetz der Bundesstraßen A 1 und Landesstraßen B 2 und L 3. Über dieses Straßennetz hinaus wird noch das geschlossen bebaute Siedlungsgebiet und ein Puffergebiet von 200 Metern betrachtet, um kartographisch bedingte Unschärfen auszuschließen. Die Gründe für diese Abgrenzung des Untersuchungsraumes sind: Der überwiegende Teil der Eingriffe des Flussbaulichen Gesamtprojektes findet direkt im Donaustrom und am Donauufer statt. Die Maßnahmen der Gewässervernetzung beziehen sich auf die den Donaustrom begleitenden Auen und sind somit zum Teil recht weit von den Ortschaften entfernt. Der Baustellenverkehr findet innerhalb der Grenzen des definierten Untersuchungsraumes statt, ein großer Teil des Baustellenverkehrs wird außerdem mit Schiffen abgewickelt Die Autobahnen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen A) werden grundsätzlich vom Bund erhalten. Der Bund hat 1982 die Erhaltungs- und Finanzierungsaufgaben an die ASFINAG übertragen. Am 1. April 2002 wurden alle Bundesstraßen, die weder Autobahnen noch Schnellstraßen sind (ehemalige Bundesstraßen B), an die Bundesländer übertragen und von diesen erhalten, sind also nunmehr Landesstraßen B. Umgangssprachlich werden jedoch ausschließlich diese ehemaligen Bundesstraßen als Bundesstraßen bezeichnet. Landesstraßen werden von den Bundesländern erhalten. Sie haben die Abkürzung LH (für Landeshauptstraße) oder L. Februar 2006 Seite 11

12 Die im Rahmen von Bau und Instandhaltung vorgesehenen Lagerflächen befinden sich ebenfalls innerhalb der Grenzen des Untersuchungsraumes. Der Untersuchungsraum wird in weiterer Folge in Teilräume und Wirkzonen eingeteilt. Bei der kartographischen Darstellung der unterschiedlichen Zonengrenzen ist zu beachten, dass die Staatsund Gemeindegrenzen gem. ÖK 50 durch projektionsbedingte Verzerrungen nicht unbedingt den Teilraum- bzw. Wirkzonengrenzen entsprechen müssen. Die Zonengrenzen in den beiliegenden Karten bilden die Realität jedenfalls exakter ab als die ÖK TEILRÄUME Im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes wurden für die Beurteilung des Vorhabens vier Abschnitte festgelegt, die den Raum gliedern und als Teilräume für die UVE dienen. Die Gliederung orientiert sich an wasserbaulichen Kriterien und Verwaltungsgrenzen: Der Teilraum A Wiener Bereich umfasst jenen Abschnitt, für welchen die Austrian Hydro Power sich im Zuge der Errichtung und Betreibung des Kraftwerkes Freudenau verpflichtet hat, Geschiebe zur Verhinderung einer weiteren Sohleintiefung zuzugeben. Die Teilräume B und C Fischamend Wildungsmauer und Wildungsmauer Marchmündung beziehen sich auf die freie Fließstrecke durch den Nationalpark. Der Teilraum Grenzstrecke umfasst den gemeinsamen Flussabschnitt mit dem Nachbarstaat Slowakei. Alle Teilräume mit Ausnahme des Teilraumes D werden im Rahmen des Fachbeitrages Luft/Klima in einen Abschnitt nördlich und einen Abschnitt südlich der Donau unterteilt. Der Teilraum D verläuft entlang der Grenzstrecke zwischen dem österreichischen und slowakischen Staatsgebiet und bezieht sich dabei auf das österreichische Staatsgebiet rechts der Donau. Auf slowakischem Staatsgebiet werden keinerlei bauliche Maßnahmen gesetzt (siehe auch Einlage F.1.1 Technischer Bericht), die Frage nach möglichen Auswirkungen ergibt sich aus der Betrachtung des Teilraumes D. Für das Schutzgut Luft ist der Untersuchungsraum nach dem UVE-Leitfaden des Umweltbundesamtes über das Erheblichkeitskriterium auf jenen Bereich einzugrenzen, in welchem die durch das Vorhaben bedingte Zusatzbelastung größer gleich 3 % mindestens eines Kurzzeitgrenzwertes beziehungsweise größer gleich 1 % eines Langzeitgrenzwertes ist. Die Grenzwerte sind in Tabelle 1 und Tabelle 2 angeführt. Für das Schutzgut Klima umfasst der Untersuchungsraum das gleiche Gebiet. Februar 2006 Seite 12

13 Abbildung 2: Teilräume (Quelle: ÖIR, Grundlage BEV ÖK200) 2.4 BEURTEILUNGSKRITERIEN BEURTEILUNGSKRITERIEN SENSIBILITÄT Die Beschreibung des Ist-Zustandes hinsichtlich des Schutzgutes Luft (Vorbelastung) erfolgt anhand der Immissionsmessungen des Luftgütemessnetzes von Wien, Niederösterreich und Burgenland. Zur Berücksichtigung der Vorbelastung bei der Ermittlung der Gesamtbelastung werden die Immissionsmessungen der Jahre 2003 und 2004 herangezogen. Das Jahr 2003 wies aufgrund länger anhaltender ungünstiger Ausbreitungsbedingungen höhere Belastungswerte auf. Das Jahr 2004 ist hinsichtlich des Witterungsverlaufs als durchschnittliches, repräsentatives Jahr zu sehen. Die Gesamtbelastung wird nach ÖNORM M 9445 aus der gemessenen Vorbelastung und der berechneten Zusatzbelastung, welche durch das Projekt in der Bau- und in der Betriebsphase verursacht wird, ermittelt. Die Bewertung der Beeinflussungssensibilität der Ist-Situation erfolgt anhand der in den folgenden Tabellen (Tabelle 3 und Tabelle 4) beschriebenen vierstufigen Einteilung. Februar 2006 Seite 13

14 Schutzgut Luft: Kriterien zu Beurteilung der Sensibilität Sensibilität D hoch Widmungskategorie Flächen mit besonderer Erholungsfunktion im Freien, wie Ausflugsgasthaus, Kleingarten, Naturbadeplatz, Bogenschießplatz, Radweg, Wanderweg, Freibad, Golfplatz, Park, Spielplatz, Stockschützenplatz, Lehrpfad, Reitplatz, Schießplatz, Sportplatz, Tennisplatz, Hundeabrichtplatz (Erhebungen siehe Einlage U.18 Fachbeitrag Freizeit/Erholung/Fremdenverkehr ) Bauland Sondergebiete lt. NÖ-ROG mit besonderer Nutzung Schule, Kindergarten, Altenheim, Kurgebiet, Krankenhaus oder gleichwertig Als Bauland gewidmete Flächen mit maßgeblicher Wohnfunktion, wie: C mittel Wohngebiet lt. Wr. Bauordnung bzw. Bauland Wohngebiet lt. NÖ-ROG Bauland Agrargebiet lt. NÖ-ROG Bauland Kerngebiet lt. NÖ-ROG Flächen außerhalb des Siedlungsgebietes ohne intensive Erholungsnutzung, wie B Grünland Waldflächen Gewässer Als Bauland gewidmete Flächen ohne oder mit stark untergeordneter Wohnfunktion, wie: Industriegebiete lt. Wr. Bauordnung bzw. Bauland Industriegebiet lt. NÖ-ROG Gemischte Baugebiete lt. Wr. Bauordnung A keine Tabelle 3: Betriebsbaugebiete lt. Wr. Bauordnung bzw. Bauland Betriebsgebiet lt. NÖ-ROG Sondergebiete lt. Wr. Bauordnung ohne besondere Schutzwürdigkeit (z.b. Ländeflächen) Bauland Sondergebiete lt. NÖ-ROG mit besonderer Nutzung ohne besondere Schutzwürdigkeit, wie Ver- und Entsorgungsanlagen Schutzgut Luft: Kriterien zu Beurteilung der Sensibilität Darstellung: ZAMG, ÖIR Die Sensibilität des Untersuchungsraumes hinsichtlich einer Beeinträchtigung durch Luftschadstoffe berücksichtigt insbesondere die wahrscheinliche Aufenthaltsdauer von Menschen im Freien. Auf Basis der Flächenwidmung werden Gebiete, in denen Menschen sich (beispielsweise aus Erholungsgründen) sehr viel im Freien aufhalten, als hoch sensibel eingestuft. Bereiche, in welchen der Aufenthalt großteils auf Innenräume und auf tägliche Arbeitszeiten beschränkt ist (wie Industrie- und Gewerbegebiete), werden als sensibel angesehen. Dass in letztgenannten Gebieten üblicherweise bereits eine höhere Vorbelastung an Luftschadstoffen vorliegt, wird bei der Beurteilung der Wirkungsintensität durch Betrachtung der Gesamtbelastung (Summe aus Vorbelastung und projektbedingter Zusatzbelastung) berücksichtigt. Februar 2006 Seite 14

15 Hinsichtlich der Beeinflussungssensibilität für den Fachbeitrag Klima wird davon ausgegangen, dass vegetationsreiche Gebiete, insbesondere der Nationalpark Donauauen, hoch sensibel gegenüber Veränderungen der lokalklimatischen Verhältnisse sind. Auch für landwirtschaftliche Flächen sind Eingriffe in das Lokalklima von wesentlicher Bedeutung. Weniger sensibel sind dichter verbaute Gebiete und insbesondere Gewerbe- und Industriegebiete. Damit ergeben sich bezüglich des Schutzguts Klima die nachfolgend in Tabelle 4 angeführten Stufen der Sensibilität. Schutzgut Klima: Kriterien zu Beurteilung der Sensibilität Sensibilität D hoch Widmungskategorie Nationalpark Donauauen Flächen außerhalb des Siedlungsgebietes, die nicht Nationalparkgebiet sind wie: C mittel Grünland Waldflächen Gewässer Als Bauland gewidmete Flächen mit maßgeblicher Wohnfunktion, wie: Wohngebiet lt. Wr. Bauordnung bzw. Bauland Wohngebiet lt. NÖ-ROG B Bauland Agrargebiet lt. NÖ-ROG Bauland Kerngebiet lt. NÖ-ROG Bauland Sondergebiete lt. NÖ-ROG mit besonderer Nutzung Schule, Kindergarten, Altenheim, Kurgebiet, Krankenhaus oder gleichwertig Als Bauland gewidmete Flächen ohne oder mit stark untergeordneter Wohnfunktion, wie: Industriegebiete lt. Wr. Bauordnung bzw. Bauland Industriegebiet lt. NÖ-ROG A keine Tabelle 4: Gemischte Baugebiete lt. Wr. Bauordnung Betriebsbaugebiete lt. Wr. Bauordnung bzw. Bauland Betriebsgebiet lt. NÖ-ROG Bauland Sondergebiete lt. NÖ-ROG ohne besonderer Nutzung Schule, Kindergarten, Altenheim, Kurgebiet, Krankenhaus oder gleichwertig Schutzgut Klima: Kriterien zu Beurteilung der Sensibilität Darstellung: ZAMG, ÖIR BEURTEILUNGSKRITERIEN WIRKUNGSINTENSITÄT Die Wirkungsintensität des Vorhabens durch zusätzliche Immission (Schutzgut Luft) beziehungsweise durch eine Beeinflussung des lokalen Klimas und des klimarelevanten Treibhausgases CO 2 (Schutzgut Klima) wird nach den im Folgenden angegebenen vier Bewertungsstufen eingeteilt. Bei dem Vergleich der Immission mit den Grenzwerten (Tabelle 1 und Tabelle 2) wird die Gesamtbelastung betrachtet. Februar 2006 Seite 15

16 Schutzgut Luft: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Wirkungsintensität Schadstoffbelastung 4 hoch Überschreitungen von Langfristgrenzwerten (JMW) infolge des Vorhabens möglich 3 mittel Überschreitungen von Kurzfristgrenzwerten (HMW, TMW) infolge des Vorhabens möglich 2 keine bis Vernachlässigbare bis keine Zusatzbelastung 1 Verbesserung Verringerung der Immission gegenüber Ist-Zustand Tabelle 5: Schutzgut Luft: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Darstellung: ZAMG Schutzgut Klima: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Wirkungsintensität Klimaänderung 4 hoch 3 mittel 2 keine bis 1 Verbesserung Tabelle 6: Dauerhafte Änderung von Temperatur, Luftfeuchte oder lokaler Windsysteme in messbarer Größenordung; nennenswerte Erhöhung der CO 2 -Emissionen Zeitweise Änderung von Temperatur, Luftfeuchte oder lokaler Windsysteme in messbarer Größenordung; fügige Erhöhung der CO 2 -Emissionen Keine messbare Änderung von Temperatur, Luftfeuchte (Verdunstung) und lokaler Windsysteme; keine Änderung der CO 2 -Bilanz Wiederherstellung ursprünglicher lokalklimatischer Verhältnisse (z. B. Renaturalisierung versiegelter Flächen); Reduktion der CO 2 -Emissionen Schutzgut Klima: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Darstellung: ZAMG ERMITTLUNG DER EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Durch eine Verknüpfung der schutzgutspezifischen Sensibilität der Umwelt bzw. des Raumes mit der Wirkungsintensität des Vorhabens ergibt sich die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens. Diese Verknüpfung erfolgt in Anlehnung an die ökologische Risikoanalyse über eine Matrix, welche in Einlage U.1.1 Zusammenfassende Darstellung dargestellt ist. Die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens wird ebenso wie die Wirkungsintensität getrennt für Betriebs- und Erhaltungsphase sowie die Bauphase ermittelt. Vorgesehene Maßnahmen zur Reduktion unerwünschter Auswirkungen des Vorhaben bleiben in diesem Schritt noch unberücksichtigt und werden in einem nachfolgenden Schritt dargestellt BEURTEILUNGSKRITERIEN MAßNAHMENWIRKSAMKEIT Können die zum Ausgleich von Wirkungen vorgeschlagenen Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen nur Teile der Wirkungen ausgleichen oder die Schutzgüter nur eingeschränkt (z.b. zu bestimmten Zeiten) schützen, wirken die Maßnahmen partiell. Die Eingriffserheblichkeit wird dadurch um bis zu einer Stufe herabgestuft. Februar 2006 Seite 16

17 Sind die Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen wirksam genug, dass voraussichtlich nur mehr e Beeinträchtigungen festgestellt werden können, ist die Maßnahmenwirkung gut. Die Eingriffserheblichkeit wird in Folge um zwei Stufen herabgesetzt. Ist nach dem Einsatz von Schutz- und/oder Ausgleichsmaßnahmen voraussichtlich keine negative Projektwirkung mehr spürbar, wirken die Maßnahmen sehr gut. Die Eingriffserheblichkeit wird auf den Wert 2 keine bis herabgestuft. Februar 2006 Seite 17

18 3 IST-SITUATION 3.1 ALLGEMEINES DATENGRUNDLAGEN Die Beschreibung der derzeitigen Immissionssituation (Vorbelastung) erfolgt anhand der Messungen der Luftgütemessnetze in Wien, Niederösterreich und Burgenland. Tabelle 7 gibt einen Überblick über die im Untersuchungsgebiet verfügbaren Messstationen und die gemessenen meteorologischen Größen und Luftschadstoffe. Die Lage der Stationen ist der Abbildung 3 zu entnehmen. Übersicht über die meteorologischen Messgrößen und die Immissionsmessungen der Stationen im Untersuchungsgebiet Stationsname Meteorologische Messgrößen Luftschadstoffe Stadlau SO 2, PM10, NO 2, NO Lobau Temperatur, Wind SO 2, PM10, NO 2,NO, O 3 Kaiserebersdorf Temperatur, Wind SO 2, PM10, NO 2, NO Groß-Enzersdorf Temperatur, Wind SO 2, PM10, NO 2, NO Mannswörth Temperatur, Wind SO 2, PM10 Schwechat Temperatur, relative Feuchte, Wind, Globalstrahlung SO 2,, PM10, NO 2,NO, O 3 Fischamend Fuchsenbigl Temperatur, relative Feuchte, Wind, Bewölkung, Niederschlag Temperatur, relative Feuchte, Wind, Bewölkung, Niederschlag SO 2, PM10, NO 2,NO Stixneusiedl Temperatur, relative Feuchte, Wind SO 2, PM10, NO 2, NO, O 3 Hainburg Temperatur, relative Feuchte, Wind, Globalstrahlung SO 2, PM10, NO 2, NO, O 3 Kittsee Temperatur, relative feuchte, Wind SO 2, PM10, NO 2,NO, O 3 Quelle: Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, Magistratsabteilung 22 der Stadt Wien, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Abteilung Umwelttechnik), Amt der Burgenländischen Landesregierung (Abt. 5, Referat Umweltschutz) Tabelle 7: Meteorologische Stationen und Luftgütemessungen im Untersuchungsraum Darstellung: ZAMG Februar 2006 Seite 18

19 Abbildung 3: Lage der Stationen des meteorologischen Messnetzes der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik und der Luftgütemessnetze der Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland (Quelle: ZAMG, Darstellung ÖIR) IST-ZUSTAND LUFT Die Luftgütemessungen der Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland im Donauraum östlich von Wien erfassen je nach Windrichtung Immissionen infolge von Freisetzungen im Großraum Wien (einschließlich Schwechat) beziehungsweise den grenzüberschreitenden Schadstofftransport aus den östlichen Nachbarstaaten. Bei den nicht weiter angeführten Schadstoffen Kohlenstoffmonoxid (CO), Blei im PM10 und Benzol wurden in Österreich seit 1998 keine Grenzwertüberschreitungen verzeichnet Feinstaub Für die Belastung durch Staub östlich von Wien sind sowohl Ferntransport als auch die regionale Schadstoffanreicherung, die vor allem bei ungünstigen Ausbreitungsbedingungen im Winter eine Rolle spielt, von Bedeutung (UBA 2003). Ferntransportierter Feinstaub (PM10) besteht zu 50 bis 60 % aus sekundären Partikeln, überwiegend Ammoniumsulfat, aus Ost- und Südosteuropa. Hauptquellen für regionale Anreicherungen an sekundären PM10-Partikeln sind die Ballungsräume Wien und Bratislava, wobei für die starke Bildung von Ammoniumnitrat hohe NOx-Emissionen in Wien und den angrenzenden Teilen Niederösterreichs verantwortlich sind. Februar 2006 Seite 19

20 Maximale Tagesmittelwerte und Jahresmittelwerte für PM10 in den Jahren 2003 und 2004 an Luftgütemessstellen von Wien, Niederösterreich und Burgenland TMW max [µg/m 3 ] JMW [µg/m 3 ] Stationsname Groß-Enzersdorf Hainburg Mannswörth Schwechat Stixneusiedl Kittsee Kaiserebersdorf Lobau Stadlau Quelle: Luftgütemessnetze der Länder Wien, Niederösterreich, Burgenland Darstellung: ZAMG Tabelle 8: Maximale Tagesmittelwerte und Jahresmittelwerte für PM10 in den Jahren 2003 und 2004 an Luftgütemessstellen von Wien, Niederösterreich und Burgenland Bis 2004 waren 35 Überschreitungen des TMW Grenzwertes von 50 µg/m 3 PM10 pro Jahr zulässig. Diese Grenze wurde 2003 an einigen Stationen im Wiener Bereich (Teilraum A), in Groß-Enzersdorf (36 TMW-Überschreitungen), Mannswörth (41 TMW-Ü.), Schwechat (50 TMW- Ü.), und Stadlau (56 TMW-Ü.) überschritten. Auch in Stixneusiedl, südlich des Teilraumes B, wurden 2003 an 54 Tagen Überschreitungen des TMW-Grenzwertes verzeichnet. Im Jahr 2004 wurde der TMW-Grenzwert für PM10 deutlich seltener erreicht, die Anzahl der Überschreitungen lag an allen Stationen im Untersuchungsgebiet unter dem zulässigen Wert von Stickstoffdioxid Die NO 2 -Belastung im Untersuchungsgebiet hat bis etwa 1995 leicht abgenommen, besonders die Höhe der maximalen NO 2 -Kurzfristbelastungen an städtischen und verkehrsnahen Standorten konnte deutlich reduziert werden. Die NO 2 -Jahresmittelwerte hingegen sind an manchen Stationen, beispielsweise in Schwechat, in den letzten Jahren parallel zu den zunehmenden NOx- Emissionen wieder leicht angestiegen. Februar 2006 Seite 20

21 350 maximaler Halbstundenmittelwert NO [µg/m 3 ] GW Stadlau Groß Enzersdorf Lobau Kaiserebersdorf Mannswörth Schwechat Fischamend Stixneusiedl Hainburg Kittsee Abbildung 4: Trendentwicklung der maximalen Halbstundenwerte für NO 2 (Quelle: Luftgütemessberichte der Länder Wien, Niederösterreich, Burgenland; Darstellung: ZAMG) 60 Jahresmittelwert NO 2 50 [µg/m 3 ] GW GW GW Stadlau Groß Enzersdorf Lobau Kaiserebersdorf Mannswörth Schwechat Fischamend Stixneusiedl Hainburg Kittsee Abbildung 5: Trendentwicklung der Jahresmittelwerte für NO 2 (Quelle: Luftgütemessberichte der Länder Wien, Niederösterreich, Burgenland; Darstellung: ZAMG) Februar 2006 Seite 21

22 Der Zielwert für NO 2 Tagesmittelwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 80 µg/m 3 wurde in den letzten beiden Jahren im Wiener Bereich überschritten, 2003 in Stadlau an 2 Tagen und in Kaiserebersdorf an einem Tag, 2004 in Schwechat an zwei Tagen. Maximale Halbstunden- und Tagesmittelwerte für NO 2 in den Jahren 2003 und 2004 an Luftgütemessstellen von Wien, Niederösterreich und Burgenland HMW max [µg/m 3 ] TMW max [µg/m 3 ] JMW [µg/m 3 ] Stationsname Groß-Enzersdorf Hainburg Schwechat Stixneusiedl Kittsee Kaiserebersdorf Lobau Stadlau Quelle: Luftgütemessnetze der Länder Wien, Niederösterreich, Burgenland Darstellung: ZAMG Tabelle 9: Maximale Halbstunden- und Tagesmittelwerte für NO 2 in den Jahren 2003 und 2004 an Luftgütemessstellen von Wien, Niederösterreich und Burgenland Schwefeldioxid Die SO 2 -Belastung an den Stationen im Untersuchungsgebiet hat im Jahresmittel zwischen 1990 und 2000 deutlich abgenommen und weist in den letzten Jahren gleich bleibend Werte von 5 bis 10 µg/m 3 auf. In der folgenden Tabelle sind die maximalen Halbstunden-, Tages- und die Jahresmittelwerte der Jahre 2003 und 2004 angeführt, die langjährigen Verläufe der maximalen Halbstunden- und der Jahresmittelwerte sind in den folgenden Abbildungen dargestellt. Februar 2006 Seite 22

23 Maximale Halbstunden-, maximale Tagesmittelwerte und Jahresmittelwerte für SO 2 in den Jahren 2003 und 2004 an Luftgütemessstellen von Wien, Niederösterreich und Burgenland HMW max [µg/m 3 ] TMW max [µg/m 3 ] JMW [µg/m 3 ] Stationsname Groß-Enzersdorf Hainburg Mannswörth Schwechat Stixneusiedl Kittsee Kaiserebersdorf Lobau Stadlau Quelle: Luftgütemessnetze der Länder Wien, Niederösterreich, Burgenland Darstellung: ZAMG Tabelle 10: Maximale Halbstunden-, maximale Tagesmittelwerte und Jahresmittelwerte für SO 2 in den Jahren 2003 und 2004 an Luftgütemessstellen von Wien, Niederösterreich und Burgenland [µg/m 3 ] Stadlau Groß Enzersdorf Lobau Kaiserebersdorf Mannswörth Schwechat Fischamend Stixneusiedl Hainburg Kittsee maximaler Halbstundenmittelwert SO GW Abbildung 6: Trendentwicklung der maximalen Halbstundenmittelwerte für SO 2 (Quelle: Luftgütemessnetze der Länder Wien, Niederösterreich, Burgenland; Darstellung: ZAMG) Februar 2006 Seite 23

24 35 30 Jahresmittelwert SO 2 Stadlau Groß Enzersdorf Lobau Kaiserebersdorf Mannswörth Schwechat Fischamend Stixneusiedl Hainburg Kittsee 25 [µg/m 3 ] GW Abbildung 7: Trendentwicklung der Jahresmittelwerte für SO 2 (Quelle: Luftgütemessnetze der Länder Wien, Niederösterreich, Burgenland; Darstellung: ZAMG ) Ungünstige Witterungsbedingungen führten im Winter 2002/2003 in Teilraum C und D, in Hainburg und Kittsee erstmals seit 1996 zu deutlichen Überschreitungen der SO 2 -Grenzwerte des IG-L zum Schutz der menschlichen Gesundheit (200 µg/m 3 als HMW, 120 µg/m 3 als TMW). In Hainburg wurden 2003 an drei Tagen SO 2 Werte über dem HMW-Grenzwert von 200 µg/m 3 gemessen, davon ein Wert über 350 µg/m 3 SO 2. In Kittsee lagen die SO 2 -Halbstundenmittelwerte 2003 an drei Tagen insgesamt 11 mal über dem Grenzwert, fünf mal über 350 µg/m wurden in Kittsee an einem Tag fünf SO 2 -Halbstundenmittelwerte über dem Grenzwert gemessen, davon drei über 350 µg/m 3 SO 2. Die SO 2 -Spitzen in Hainburg und Kittsee sind auf Schadstofftransport aus dem Raum Bratislava sowie vom Kraftwerk Oroszlany (bei Tatabanya in Ungarn) zurückzuführen. Dies wird durch die Windrichtungsabhängigkeit der mittleren SO 2 -Werte (Immissionswindrosen) an diesen Stationen verdeutlicht. Februar 2006 Seite 24

25 330 Hainburg Kittsee SO 2 [ug/m 3 ] SO 2 [ug/m 3 ] Abbildung 8: Mittlere SO 2 -Konzentrationen in Abhängigkeit von der Windrichtung in Hainburg und Kittsee (Quelle: Luftgütemessnetze der Länder Niederösterreich und Burgenland; Darstellung: ZAMG) Die SO 2 -Messungen im Wiener Bereich (Teilraum A), insbesondere in Kaiserebersdorf und Mannswörth, zeigen ebenfalls eine deutliche Abhängigkeit von der Windrichtung, wobei die hohen Immissionsmittelwerte auf eine Beeinflussung durch die Raffinerie Schwechat hinweisen. 330 Kaisererbersdorf Mannswörth SO 2 [ug/m 3 ] SO 2 [ug/m 3 ] Abbildung 9: Mittlere SO 2 -Konzentrationen in Abhängigkeit von der Windrichtung in Kaiserebersdorf und Mannswörth (Quelle: Luftgütemessnetze des Landes Niederösterreich; Darstellung: ZAMG) IST-ZUSTAND KLIMA Das Donautal östlich von Wien liegt im pannonischen Raum, dessen Klima sich gegenüber dem gemäßigten Klima Mitteleuropas besonders durch heiße, niederschlagsarme Vegetationsperioden im Sommer auszeichnet. Die Sonnenscheindauer erreicht in Groß-Enzersdorf Stunden pro Jahr. Die Temperatur beträgt im Jahresmittel 9,5 C (Fuchsenbigl) bis 9,8 C (Groß-Enzersdorf, Februar 2006 Seite 25

26 Schwechat). Die höchsten im Untersuchungsgebiet gemessenen Temperaturen erreichten 36,8 C. Die Tiefsttemperaturen im Winter sinken zum Teil bis 23 C. Die Niederschlagssumme erreicht im Marchfeld pro Jahr 520 mm (Groß-Enzersdorf) bis 525 mm (Fuchsenbigl), südlich der Donau etwas höhere Werte zwischen 533 mm (Schwechat) und 550 mm (Bruckneudorf). Für die Staubaufwirbelung von Straßen mit unbefestigtem Belag ist die Anzahl der Tage mit zumindest 1 mm Niederschlag maßgeblich. An rund 84 Tagen im Jahr treten Niederschläge von mindestens 1 mm auf. Tage mit stärkeren Niederschlägen, von mehr als 10 mm, sind vergleichsweise selten (rund 10 pro Jahr). Die Windverhältnisse werden aufgrund der Relevanz für die Ausbreitungsrechnung im Folgenden nach Teilräumen getrennt besprochen. Die Hauptwindrichtungen im Untersuchungsgebiet sind entsprechend der großräumigen Strömungslagen generell Nordwest bis West und Südsüdost. Westliche Windrichtungen sind im Sommer am häufigsten, südöstliche Richtungen im Winter Windverhältnisse im Teilraum Wiener Bereich Nordwest- und Südostwinde sind in Groß-Enzersdorf am häufigsten und treten am Tag im Mittel mit 4 bis 5 m/s, nachts mit 3 bis 4 m/s auf. Im Wiener Stadtgebiet, in Kaiserebersdorf, sind die mittleren Windgeschwindigkeiten aufgrund der höheren Verbauung etwas er, zwischen 2 und 3 m/s. Kalmen (windschwache Lagen mit weniger als 0,8 m/s) treten an dieser Station besonders nachts sehr häufig auf (24 % der Zeit). In der Lobau herrschen generell e Windgeschwindigkeit mit 1 bis 2 m/s. Windschwache Lagen sind an dieser Station sehr häufig (nachts 39 %, am Tag 19 % der Zeit), was durch die Aufstellung der Windmessung mitten im Auwald mit einer niedrigen Masthöhe von 6 m zu erklären ist. Südlich der Donau beträgt die Windgeschwindigkeit in Schwechat bei Westwind im Mittel 4 m/s, bei Südostwind rund 3 m/s, wobei die Windgeschwindigkeiten am Tag meist höher sind als in der Nacht. In Schwechat sind aber auch windschwache Lagen relativ häufig (nachts 35 %, am Tag 19 %), in Mannswörth seltener (nachts 14 %, am Tag 8 %) zu verzeichnen. Häufigkeit windschwacher Lagen in % im Teilraum A (Wiener Bereich) Stationsname Tag Nacht gesamt Lobau Kaiserebersdorf Groß-Enzersdorf Mannswörth Schwechat Quelle: Luftgütemessnetze der Länder Wien und Niederösterreich Darstellung: ZAMG Tabelle 11: Häufigkeit windschwacher Lagen in % im Teilraum A (Wiener Bereich) Februar 2006 Seite 26

27 Windverhältnisse im Teilraum Fischamend Wildungsmauer An den Stationen im Freiland, in Fuchsenbigl im Norden des Teilraums ebenso wie in Stixneusiedl südlich des Teilraums, erreichen die mittleren Windgeschwindigkeiten in den Hauptwindrichtungen rund 5 bis 6 m/s. In Fuchsenbigl im Marchfeld beträgt die Kalmenhäufigkeit 18 %. In Stixneusiedl sind Kalmen mit 3 % Häufigkeit vergleichsweise selten. In Fischamend sind die Windgeschwindigkeiten im Mittel mit 2 bis 3 m/s deutlich er, windschwache Lagen mit 24 % der Zeit häufig. Diese Station misst ebenso wie jene in der Lobau aufgrund ihrer Position im Auwald ere Windgeschwindigkeiten. Häufigkeit windschwacher Lagen in % im Teilraum B (Fischamend Wildungsmauer) Stationsname Tag Nacht gesamt Fischamend Fuchsenbigl Stixneusiedl Quelle: ZAMG, Luftgütemessnetz Niederösterreich Darstellung: ZAMG Tabelle 12: Häufigkeit windschwacher Lagen in % im Teilraum B (Fischamend Wildungsmauer) Windverhältnisse im Teilraum Wildungsmauer Marchmündung In Hainburg betragen die mittleren Windgeschwindigkeiten bei den Hauptwindrichtungen 4 bis 5 m/s. Kalmen sind hier mit 1 % Häufigkeit am Tag und 4 % nachts selten. Häufigkeit windschwacher Lagen in % im Teilraum C (Wildungsmauer Marchmündung) Stationsname Tag Nacht gesamt Hainburg Quelle: Luftgütemessnetz Niederösterreich Darstellung: ZAMG Tabelle 13: Häufigkeit windschwacher Lagen in % im Teilraum C (Wildungsmauer Marchmündung) Windverhältnisse im Teilraum Grenzstrecke Auch in Kittsee betragen die mittleren Windgeschwindigkeiten bei den Hauptwindrichtungen 4 bis 5 m/s. Kalmen sind hier mit 3 % Häufigkeit am Tag selten, nachts in 10 % etwas häufiger als in Hainburg. Häufigkeit windschwacher Lagen in % im Teilraum D (Grenzstrecke) Stationsname Tag Nacht gesamt Kittsee Quelle: Luftgütemessnetz Burgenland Darstellung: ZAMG Tabelle 14: Häufigkeit windschwacher Lagen in % im Teilraum D (Grenzstrecke) Februar 2006 Seite 27

28 CO 2 -Emissionen Die Treibhausgasemissionen Wiens betrugen ,3 Millionen CO 2 -Äquivalent, wobei 92 % davon auf Kohlendioxidemissionen zurückzuführen sind. 1,4 Millionen Tonnen werden im Stadtgebiet Wiens durch Verkehr verursacht. Niederösterreich trägt mit 21,5 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten 23,5 % zu den Treibhausgasemissionen Österreichs bei. Davon sind etwa 12 % der Treibhausgase auf Emissionen der Raffinerie Schwechat zurückzuführen. Die Treibhausgasemissionen Österreichs sind von 1990 bis 2003 um 16,6 % gestiegen. Der Verkehrssektor (Straßen-, Bahn-, Schiffs- und nationaler Flugverkehr) ist mit einem Anteil von 25 % an den Gesamtemissionen, wie die folgende Abbildung verdeutlicht, Hauptverursacher dieses Emissionszuwachses. Ursache hierfür ist in Ostösterreich neben der zunehmenden Straßenverkehrsleistung der in den letzten Jahren angestiegene Tanktourismus aus den Nachbarstaaten (30 % der bilanzierten Verkehrsemissionen). Abbildung 10: Entwicklung der Treibhausgasemissionen Österreichs nach Sektoren (Quelle: UBA, 2005) Februar 2006 Seite 28

29 3.2 BESCHREIBUNG DER TEILRÄUME UND BEWERTUNG DER SENSIBILITÄT WIENER BEREICH NORD Beschreibung des Teilraumes Der Teilraum Wiener Bereich Nord umfasst Teile des 22. Wiener Gemeindebezirkes, und hier insbesondere die Flächen des Nationalparks Lobau. Die Ausweisung als Biosphärenreservat, Ramsar-Schutzgebiet und Natura 2000-Gebiet unterstreichen die ökologische Bedeutung der Lobau. In diesem Bereich sind auch eine Reihe von Erholungseinrichtungen situiert. Es besteht ein sehr dichtes Netz an Lehrpfaden, Wander- und Radwegen; Naturbadeplätze befinden sich an der Dechantlacke, der Panozzalacke und am Donau-Oder-Kanal. Der Bereich links und rechts der Neuen Donau wird ebenfalls sehr intensiv von Erholungssuchenden genutzt (unter anderem befinden sich hier mehrere Naturbadebereiche). Das Öllager Lobau und der Ölhafen sind als Industriegebiet bzw. Sondergebiet ausgewiesen. Abbildung 11: Öllager Lobau (Foto: ÖIR) Beurteilung der Sensibilität des Teilraumes für das Schutzgut Luft Teile des Untersuchungsbereiches im Teilraum Wiener Bereich Nord sind Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen und weisen e Sensibilität auf. Die Erholungsflächen, insbesondere die Naturbadeplätze und die Badeplätze an der Neuen Donau sind hoch sensibel. Hinsichtlich des Schutzguts Luft werden Öllager und Ölhafen Lobau als nicht sensibel eingestuft. Aufgrund der großen Flächen mit hoher Sensibilität wird die Sensibilität des Teilraumes im Fachbeitrag Luft als hoch eingestuft. Februar 2006 Seite 29

30 Fachbeitrag Luft/Klima Schutzgut Luft: Sensibilität Wiener Bereich Nord Ortsteil Nutzung/Widmung Sensibilität 22. Bezirk Lobau Industriegebiet (Tanklager) und Sondergebiet Ländeflächen (Ölhafen) A keine Waldflächen bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen B Sensibilität Teilraum Tabelle 15: dichtes Netz von Erholungseinrichtungen im Nationalpark, wie Rad- und Wanderwege, Naturbadeplätze (Dechantlacke, Panozzalacke, Donau-Oder-Kanal) Schutzgut Luft: Sensibilität Wiener Bereich Nord D hoch D hoch Darstellung: ÖIR Beurteilung der Sensibilität des Teilraumes für das Schutzgut Klima Der im Fachbeitrag Luft/Klima Schutzgut Klima definitionsgemäß als hoch sensibel eingestufte Nationalpark Lobau umfasst weite Teile des Teilraums Wiener Bereich Nord. Öllager und Ölhafen Lobau weisen gegenüber dem Schutzgut Klima keine Sensibilität auf. Aufgrund der großen Nationalparkflächen wird die Sensibilität des Teilraums Wiener Bereich Nord für das Schutzgut Klima als hoch sensibel beurteilt. Fachbeitrag Luft/Klima Schutzgut Klima: Sensibilität Wiener Bereich Nord Ortsteil Nutzung/Widmung Sensibilität 22. Bezirk Lobau Sensibilität Teilraum Tabelle 16: Sehr großer Anteil am Nationalpark Donauauen D hoch Industriegebiet (Tanklager) und Sondergebiet Ländeflächen (Ölhafen) Schutzgut Klima: Sensibilität Wiener Bereich Nord A keine D hoch Darstellung: ÖIR WIENER BEREICH SÜD Beschreibung des Teilraumes Der Teilraum Wiener Bereich Süd umfasst in der untersuchten Wirkzone auf Wiener Gebiet den Bereich der Simmeringer Haide sowie die Häfen Freudenau und Albern. In Niederösterreich liegt Mannswörth (Gemeinde Schwechat) im untersuchten Teilraum. Der Flächenwidmungsplan weist für den Bereich 2. und 11. Wiener Gemeindebezirk zwischen der Anschlussstelle A 4 und der Donau hauptsächlich gewerbliche und Industriewidmungen sowie für die Häfen Freudenau und Albern Sonderwidmungen (Ländeflächen) aus. Ansonsten dominiert im Teilraum Wiener Bereich Süd auf Wiener Gemeindegebiet Grünland (das Blaue Wasser ist Februar 2006 Seite 30

31 auch schützenswerter Landschaftsteil) bzw. ländliches Gebiet, mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung. Die Katastralgemeinde Mannswörth ist Teil der Stadtgemeinde Schwechat. Der Ortskern weist vorwiegend Widmungen mit bedeutendem Wohnanteil auf. Im Nordwesten liegt ein Betriebsgebiet mit mittlerer Sensibilität. Große als Grünland ausgewiesene Flächen, die auch zu Erholungszwecken genutzt werden, befinden sich im Norden des Ortskernes. Nur ein kleiner Teil gehört zum Nationalpark Donauauen Beurteilung der Sensibilität des Teilraumes für das Schutzgut Luft Im 2. und 22. Bezirk wird die Gewerbe- und Industrienutzung als nicht sensibel bewertet. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden wie das Schutzgebiet Blaues Wasser als sensibel eingestuft. Die Wohngebiete in Mannswörth sind definitionsgemäß mittel sensibel, die Erholungsflächen wie Park, Sportplatz, Kleingartenanlage und Mannswörther Au im Norden des Wohngebietes hoch sensibel. In Zusammenschau wird der Teilraum für das Schutzgut Luft als mittel sensibel eingestuft. Schutzgut Luft: Sensibilität Wiener Bereich Süd Ortsteil Nutzung/Widmung Sensibilität 2. und 11. Bezirk Schutzgebiet Blaues Wasser und landwirtschaftlich genutzte Flächen Simmeringer Haide Zahlreiche Betriebs- und Industriegebietswidmungen und Sondergebiet lt. Wr. BO (Ländefläche), gemischtes Baugebiet Zinnergasse und Albern C mittel A keine Mannswörth Größere Erholungsflächen im Norden an der Donau D hoch Schule und Kindergarten D hoch Bedeutender Wohnnutzungsanteil (BW, BA lt. NÖ-ROG) im Ortskern C mittel Betriebsgebiet (BB, lt. NÖ-ROG) im Nordwesten des Ortskernes A keine Sensibilität Teilraum C mittel Darstellung: ÖIR Tabelle 17: Schutzgut Luft: Sensibilität Wiener Bereich Süd Beurteilung der Sensibilität des Teilraumes für das Schutzgut Klima Die Betriebs- und Industrieflächen in der Simmeringer Haide werden für das Schutzgut Klima definitionsgemäß als nicht sensibel bewertet, das Blaue Wasser und die Landwirtschaftsflächen als mittel sensibel. Der kleine Anteil am Nationalpark (Zainethau) wird als hoch sensibel eingestuft, die Erholungsflächen zwischen Siedlung und Donau als mittel, Wohnbauland als und Betriebsgelände als nicht sensibel. In Zusammenschau ergibt sich damit für den Teilraum für das Schutzgut Klima eine mittlere Sensibilität. Februar 2006 Seite 31

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