%HWULHEVZLUWGHV+DQGZHUNV
|
|
- Hennie Eberhardt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Handwerkskammer für München und Oberbayern HWK Akademie für Unternehmensführung %HWULHEVZLUWGHV+DQGZHUNV %HJOHLWPDWHULDOI UGHQ8QWHUULFKW herausgegeben von der Akademie für Unternehmensführung im Handwerk der Handwerkskammer für München und Oberbayern Testfragen Stand 03/05
2 ,QKDOWVYHU]HLFKQLV 67(8(55(&+7 (8%,11(10$5.7 ),1$1=,(581* $5%(,765(&+7.267(15(&+181*(5)2/*63/$181* 35,9$75(&+7±g))(17/,&+(65(&+7 92/.6:,576&+$)7 *(6(7=/,&+(.5$1.(19(56,&+(581* *(6(7=/,&+(81)$//9(56,&+(581* 5(17(19(56,&+(581* 0,7$5%(,7(5)h+581*81'$86:$+/ $5%(,76925%(5(,781* 3(56g1/,&+.(,76(17:,&./81* 0$5.(7,1* (17/2+181* %,/$1=$1$/<6( 6&+:$&+67(//(1$1$/<6( $/7(5681'5,6, *( 4
3 67(8(55(&+7.XUW%LHGHUPDQQ1HXSHU 1. Der Elektromeister Klaus E., der von seinem Onkel EUR erbte und das Geld bei seiner Bank auf einem privaten Sparbuch anlegte, erhält hierauf pro Jahr EUR an Zinsen gutgeschrieben. Herr E a) braucht auf die Zinsen keine Einkommensteuer zu entrichten, da sie aus Erbvermögen stammen, das nicht der Einkommensteuer unterliegt. b) muß die Zinsen in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. c) ist der Meinung, daß die Zinsen nicht der Einkommensteuer unterliegen, da die Zinsbesteuerung gänzlich verfassungswidrig ist. d) glaubt, daß er die Zinsen nur zum Teil in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben brauche, da es alle so machen. e) meint, einer Angabe der Zinsen in der Einkommensteuererklärung bedarf es nicht, da die Bank ja ohnehin eine Zinssteuer einbehalte und an das Finanzamt abführe und damit alles erledigt sei. 2. Nach Abschluß seines Studiums zum Betriebswirt (HWK) macht sich der Malermeister Bernhard M. in der Form eines Einzelunternehmens selbständig. Herr M., der bisher als Arbeitnehmer tätig war, fährt einen 6 Jahre alten PKW, den er seinerzeit neu für EUR gekauft hatte. Er nutzt den PKW, der zum Zeitpunkt der Geschäftseröffnung noch einen Marktwert von EUR hat, nunmehr ausschließlich für seinen Malereibetrieb. Eine Rechnung über den damaligen PKW-Kauf hat Herr M. nicht mehr. Er ist der Auffassung, daß er a) den PKW in seinem Betrieb nicht abschreiben kann, da er keine Rechnung mehr besitzt. b) den PKW nur dann in seinem Betrieb abschreiben kann, wenn er sich vom damaligen Verkäufer eine Zweitschrift der Rechnung geben läßt. c) den PKW deswegen nicht abschreiben kann, da das Finanzamt Abschreibungen nur von neuen PKW`s zuläßt. d) sich für den Zeitpunkt der Übernahme des PKW in den Betrieb einen Eigenbeleg mit den notwendigen Angaben, insbesondere mit dem Marktwert von EUR erstellen und hiervon die gesetzliche Absetzung für Abnutzung (AfA) vornehmen kann. e) den PKW in seinem Betrieb nicht mehr abschreiben darf, da er bereits abgeschrieben ist (6 Jahre alt!) 3. Die Schneidermeisterin und Betriebswirtin (HWK) Claudia S., Inhaberin einer gut gehen-den Schneiderei, fährt von Augsburg, dem Sitz ihres Betriebs, für 2 Tage zur Modemesse nach München. Dort war sie mehrmals alleine in Restaurants beim Essen. Laut den Gasthausrechnungen betragen die Essensaufwendungen insgesamt 174 EUR (netto 150 EUR + 24 EUR MWSt). Claudia S. ist der Auffassung, daß sie als Betriebsausgabe in ihrer Buchführung a) neben den gesetzlich zugelassenen Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen zusätzlich auch 80 % von 150 EUR = 120 EUR abziehen kann, da es sich dabei um Geschäftsessen gehandelt habe. b) insgesamt 80 % von 150 EUR = 120 EUR abziehen darf, da die Reise nach München betrieblicher Natur war. c) die Essensaufwendungen bis zur Höhe der gesetzlich zugelassenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen abziehen darf. d) nichts abziehen darf, da Essen Privatsache sei (der eine ißt mehr, der andere weniger). e) den vollen Nettobetrag von 150 EUR abziehen kann, da sie den Betrag schließlich auch ausgegeben habe. 4. Der bisher als Arbeitnehmer tätige Elektromeister Werner Z. möchte sich in der Rechtsform einer GmbH (Z. soll Alleingesellschafter sein) selbständig machen. Er hat gehört, dass a) GmbH`s bis zu einem Jahresgewinn von EUR keine Buchführung machen brauchen. b) GmbH` s bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von EUR bekommen. c) Existenzgründer, die sich in der Form einer GmbH selbständig machen, 10 Jahre beim Finanzamt steuerfrei sind. 5
4 d) Alleingesellschafter einer GmbH, die gleichzeitig deren Geschäftsführer sind, ihr Gehalt bei der GmbH steuerlich absetzen können und sie erheblich Gewerbesteuer sparen. e) GmbH' s in den ersten Jahren laut EU-Verordnung von der Umsatzsteuer befreit sind. 5. Der 65 Jahre alte Installationsmeister Konrad S. übergibt unentgeltlich seinen Betrieb (Einzelunternehmen) an seinen Sohn Thomas. Der Betrieb hat einen Marktwert von etwa 1 Mio EUR. Die Übergabe des Betriebs a) ist schenkungssteuerfrei, da Betriebe aus Gründen der Mittelstandsförderung völlig von der Schenkungssteuer befreit sind. b) ist mit einem Pauschsteuersatz von 2 % schenkungssteuerpflichtig. c) unterliegt grundsätzlich der Schenkungssteuer unter Berücksichtigung der entsprechenden Steuervorteile ( EUR Freibetrag, Ansatz mit 60 %). d) völlig schenkungssteuerfrei, wenn Thomas S. heiratet (Förderung der Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz). e) unterliegt einem gespaltenen Schenkungssteuersatz (die ersten EUR kosten 10 %, der darüber hinausgehende Betrag 20 %). 6. Maurermeister Josef M., Inhaber eines kleinen Baugeschäftes, beschäftigt seine Ehefrau im Büro als Buchhalterin im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses (Fremdvergleich ist erfüllt). Herr M. ist der Meinung, daß a) er seiner Ehefrau als Monatsgehalt im Höchstfall EUR zahlen darf. b) er seiner Ehefrau Montag und Dienstag freigeben muß. c) er in seiner Buchführung als Gehalt einen Betrag abziehen darf, den er auch einer fremden Buchhalterin zahlen müßte (eine feste Höchstgrenze gibt es nicht). d) er seine Ehefrau bei sich in der Firma überhaupt nicht beschäftigen darf. e) er seine Ehefrau nur so lange bei sich beschäftigen darf, bis sich eine fremde Buchhalterin findet. 7. Welche Aufwendungen müssen nach 4 Abs.7 EStG einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden? a) Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden. b) Mietaufwendungen c) Personalkosten. d) Betriebssteuern e) Kraftfahrzeugkosten 8. Wohin muss sich ein Arbeitnehmer wenden, wenn er ein im Laufe des Kalenderjahres geborenes Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen will? a) Finanzamt b) Landratsamt c) Handwerkskammer d) Arbeitgeber unter Vorlage der Geburtsurkunde e) Gemeinde 9. Die Ehefrau eines am tödlich verunglückten Handwerksmeisters beantragt die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte für das Kalenderjahr Die Ehe war kinderlos geblieben. In welche Steuerklasse ist die Ehefrau und nunmehrige Witwe für 2003 einzustufen? a) I b) II c) III d) IV e) VI 10. Welche der aufgeführten Personen bzw. Personengruppen sind in der genannten Eigenschaft nie Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes? a) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts b) Gesellschafter einer GmbH c) Kommanditgesellschaft 6
5 d) Offene Handelsgesellschaft e) Gesellschaft mit beschränkter Haftung 11. Ein Unternehmer liefert eine Ware mangelhaft, weshalb der Unternehmer (selbständiger Elektromeister) 10% vom Rechnungsbetrag abzieht. Welche Behandlung ist richtig? a) Der Kunde berichtigt den Vorsteuerabzug, weil eine Minderung des Einkaufsentgelts vorliegt. b) Der Kunde hält stets die in der Einkaufsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer für abzugsfähig. c) Der Kunde mindert den Vorsteuerabzug nicht, da er die Zahlung als Schadenersatz versteht. d) Der Unternehmer ändert seine Besteuerung aus dem vollen Rechnungsbetrag nicht, da er die Zahlung als Strafe betrachtet. e) Der Unternehmer zieht die Vorsteuer ab mit der Begründung, dass der Kunde an ihn eine sonstige Leistung (Duldung des Mangels) gegen Entgelt erbracht hat. 12. Ein Schreinermeister kauft im Grosshandel eine Bohrmaschine für brutto 90 EUR und einen dazu gehörenden Bohrsatz für brutto 15 EUR. Er erhält einen Zahlungsbeleg über 105 EUR, lediglich versehen mit dem Vermerk, dass in dem Betrag 16% Umsatzsteuer enthalten sind. Welche der folgenden Antworten ist richtig? a) Der Schreinermeister darf aus dem Beleg die Vorsteuer herausrechnen, weil eine Grosshandelsfirma immer umsatzsteuerpflichtig ist. b) Der Schreinermeister darf aus dem Beleg die Vorsteuer herausrechnen, weil der Steuersatz in % angegeben ist. c) Der Schreinermeister darf aus dem Beleg die Vorsteuer nur dann herausrechnen, wenn sein Jahresumsatz EUR nicht übersteigt. d) Der Schreinermeister darf aus dem Beleg keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, weil der Bruttobetrag mit 105 EUR die 100 EUR-Grenze überschreitet. e) Der Schreinermeister darf aus dem Beleg Vorsteuer herausrechnen und beim Finanzamt geltend machen, weil sowohl der Bruttobetrag für die Bohrmaschine als auch der Bruttobetrag für den Bohrsatz die 100 EUR-Grenze nicht übersteigt. 13. Der Elektromeister Gerhard Schröter (Einzelunternehmer) hat bei seiner Hausbank ein langfristiges Darlehen zur Finanzierung diverser Investitionen in Höhe von EUR zu einem Zinssatz von 10% aufgenommen. Im Rahmen seiner Buchführung zieht er die Zinsen für das Darlehen als Betriebsausgaben ab. Bei der Ermittlung des gewerbesteuerlichen Gewerbeertrages a) muss er die gesamten Zinsen dem Gewinn wieder zurechnen. b) muss er die Zinsen zur Hälfte dem Gewinn wieder zurechnen. c) kann er die gesamten Zinsen gewerbesteuermindernd behandeln. d) muss er die Zinsen in eine 40%ige Ansparrücklage einbuchen. e) kann er für die Zinsen die 20%ige Sonderabschreibung für Mittelstandsbetriebe geltend machen. 14. Wann kann ein Einzelunternehmer Reisekosten für Geschäftsreisen in seiner steuerlichen Gewinnermittlung geltend machen? a) Überhaupt nicht, weil nur Arbeitnehmer Reisekosten geltend machen können. b) Wenn er für seine Firma unterwegs ist und dabei Ausgaben gegen Beleg hat. c) Wenn er von seiner Firma mindestens 30 km entfernt ist und dabei einen geschäftlichen Termin zu erledigen hat. d) Wenn er vor Antritt der Reise mit einem Kunden einen geschäftlichen Termin vereinbart hat und diese Vereinbarung ("betriebliche Gründe") dem Finanzamt nachweist. e) Wenn er vorübergehend von seiner Wohnung und seinem Betrieb entfernt betrieblich tätig ist. 15. Die Bau-Fix-GmbH hat für EUR zuzüglich 16% USt eine Maschine gekauft (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre). Die GmbH darf hinsichtlich der Absetzung für Abnutzung (AfA) für diese Maschine 7
6 a) mit der linearen AfA beginnen und ab dem 4. Jahr zur degressiven AfA wechseln (Restwertproblem). b) mit der degressiven AfA beginnen und ab einem der Folgejahre zur linearen AfA wechseln. c) wiederholt zwischen degressiver und linearer AfA wechseln. d) überhaupt nicht zwischen den AfA-Methoden wechseln. e) mit der linearen AfA beginnen und muss dann zur degressiven AfA wechseln (Restwertproblem). 16. Der selbständige Optikermeister Franz Beckenbrauer zahlt seiner bei ihm als Buchhalterin beschäftigten Ehefrau neben dem regulären Monatslohn von EUR noch eine monatliche pauschale Fehlgeldentschädigung von 16 EUR (die Ehefrau führt auch die Firmenkasse). Welche der folgenden Antworten ist richtig? a) Die Zahlung einer Fehlgeldentschädigung an Ehefrauen ist unzulässig, nur fremde Arbeitnehmer können diese erhalten. b) Die Fehlgeldentschädigung gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. c) Die Zahlung der Fehlgeldentschädigung gehört zum Arbeitslohn und unterliegt der Steuerklasse VI. d) Die Fehlgeldentschädigung ist nur dann lohnsteuerfrei, wenn die Ehefrau dem Finanzamt nachweist, dass in der Kasse Fehlbeträge aufgetreten sind. e) Die Fehlgeldentschädigung setzt voraus, dass die Ehefrau Mitunternehmerin des Betriebs ist. 17. Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH ist sich unschlüssig, ob er den Gewinn der GmbH ausschütten soll oder nicht. Welche der folgenden Überlegungen, die er dazu im Hinblick auf seine Situation anstellt, ist zutreffend? a) Der Körperschaftsteuersatz beträgt sowohl für ausgeschüttete als auch für nicht ausgeschüttete Gewinne 25% (für das Jahr 2003 beträgt der Körperschaftsteuersatz 26,5%). b) Ausgeschüttete Gewinne sind bei der GmbH körperschaftsteuerfrei, da sie beim Gesellschafter der Einkommensteuer unterliegen (Verbot der Doppelbesteuerung). c) Der Körperschaftsteuersatz beträgt einheitlich 30%, wobei die Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuer des Gesellschafters wieder angerechnet wird (neue Rechtslage, gültig ab dem Jahr 2002). d) Die Gewinne von Handwerks-GmbHs sind körperschaftsteuerfrei (Förderung des Mittelstands). e) Gewinne von GmbHs unterliegen erst ab dem Überschreiten einer sog. Null-Zone von jährlich EUR der Körperschaftsteuer, und dann einheitlich mit 25%. 18. Herr A. legt gegen seinen Einkommensteuer-Bescheid, aus dem sich eine Nachzahlung von EUR ergibt, Einspruch ein. Welche der folgenden Aussagen hierzu ist richtig? a) Mit der Einlegung des Einspruchs ist die Verpflichtung zur Entrichtung der Nachzahlung automatisch auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. b) Mit der Einlegung des Einspruchs ist die Verpflichtung zur Entrichtung der Nachzahlung nicht automatisch ausgesetzt. c) Über die Frage, ob Herr A. die EUR zahlen muss, entscheidet allein der Gemeinderat seines Wohnorts. d) Wenn Herr A. eine Stundung der EUR erreichen will, muss er zuvor bei der Handwerkskammer (öffentliche Körperschaft) eine Kaution von 20% = EUR hinterlegen. e) Die Nachzahlung der EUR wird nur dann gestoppt, wenn er dem Finanzamt nachweist, dass er kein Geld hat. 19. Der angestellte Optikermeister Oliver Kann hat sich bei der Handwerkskammer für den Lehrgang zum "Betriebswirt (HWK)" angemeldet. Die Kosten für den Lehrgang kann er einkommensteuerlich a) nur dann absetzen, wenn er die Prüfung besteht. b) bereits vor Lehrgangsbeginn im Wege einer steuermindernden Ansparrücklage geltend machen. c) in Höhe der gesetzlichen Pauschale von EUR gemäß dem "Meister-Bafög" beim Finanzamt geltend machen. 8
7 d) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, abzüglich Erstattungen von Dritter Seite, geltend machen. e) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen geltend machen, wobei Erstattungen von dritter Seite ausser Betracht bleiben. 20. Bei Herrn Draublinger, Inhaber einer als Einzelunternehmen geführten Sanitärinstallation, führt das Finanzamt eine steuerliche Beriebsprüfung durch. Der Prüfer weiss, dass Herr D. ein privates Sparbuch besitzt. Der Prüfer bittet Herrn D. um Vorlage des Sparbuches. Welche der folgenden Antworten ist richtig? a) Herr D. muss dem Prüfer das Sparbuch aushändigen. b) Der Prüfer darf das Sparbuch nicht verlangen, er muss sich wegen einer Kopie an die Bank wenden. c) Herr D. braucht das Sparbuch nicht auszuhändigen, da der Prüfer lediglich den Betrieb prüft (es heisst ja Betriebsprüfung!) und nicht die privaten Verhältnisse. d) Herr D. braucht dem Prüfer lediglich eine Kopie des Sparbuchs zu geben, nicht jedoch das Original. e) Herr D. braucht dem Prüfer das Sparbuch nur dann zu geben, wenn die Sparzinsen den Sparerfreibetrag von EUR übersteigen. 21. Der bisher angestellte Betriebswirt (HWK) Edmund Streuber macht sich als Einzelunternehmer selbständig. In seiner Privatwohnung befindet sich ein gut erhaltenes, ca.8 Jahre altes Bücherregal, das er künftig in seinem Betrieb verwenden wird. Das Regal hatte er damals für 2000 DM gekauft. Die Rechnung besitzt er nicht mehr. Der derzeitige Marktwert des Regals liegt bei ca. 200 EUR. Streuber kann das Regal bei der Ermittlung seiner gewerblichen Einkünfte a) nicht abschreiben, da er die Rechnung nicht mehr besitzt. b) in Höhe der Sonderabschreibung von 20% aus 200 EUR gemäss 7g EStG abschreiben. c) in Höhe von 200 EUR im Jahr des Beginns der betrieblichen Nutzung als Betriebsausgabe absetzen. d) lediglich linear abschreiben. e) lediglich degressiv abschreiben. 9
8 (8%,11(10$5.7 +HOPXW6FKHQNHO 1. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? Das Europäische Parlament a) nimmt die gemäß der demokratischen Tradition typischen gesetzgeberischen Aufgaben wahr. b) wird unmittelbar von der EG-Kommission gewählt. c) hat entgegen dem allgemeinen demokratischen Verständnis keinerlei Mitgestaltungsbefugnisse bei der Verabschiedung des EG-Haushalts. d) hat generell die Gesetzgebungsinitiative ( Motor der EG-Politik ). e) hat im wesentlichen Mitwirkungs- und Kontrollbefugnisse. 2. Welche der folgenden Aussagen ist IDOVFK" Die Außenstellen der GBA Bayern - Gesellschaft für EG-Binnenmarkt und Außenwirtschaftsbeziehungen des Bayerischen Handwerks mbh a) haben die Aufgabe, bayerische Handwerksbetriebe an neue Märkte heran zu führen b) bestehen nur in EG-Ländern c) sind bei der Bewältigung von Grenzformalitäten behilflich d) können bei Bedarf auf die in den Produkt- und Leistungsdatenbanken des bayerischen Handwerks erfaßten Betriebe zurückgreifen und dadurch evtl. Auftragsvermittlung betreiben e) werden in den Anlaufjahren vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr gefördert. 10
9 ),1$1=,(581* +DQV:LPPHU 1. Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig? Durch den Einsatz von Leasing a) ergibt sich für den Leasingnehmer - im Falle des Operate-Leasing - der Nachteil, daß das Investitionsrisiko in vollem Umfang bei ihm verbleibt. b) entsteht für den Leasingnehmer ein Vorteil darin, daß ein Investitionsgegenstand auch dann beschafft werden kann, wenn das notwendige Kapital nicht oder nur zu sehr ungünstigen Bedingungen aufgenommen werden kann. c) wird - im Fall des indirekten Leasing - ein Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen Hersteller und Leasingnehmer geschaffen. d) ergibt sich für den Leasingnehmer - im Falle des Finanzierungsleasing - der Vorteil, jederzeit das Mietverhältnis auflösen zu können, um seinen Betrieb an den technischen Fortschritt anzupassen. e) kann - im Fall des Operate-Leasing - ein verdecktes Ratenkaufvertragsverhältnis zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer entstehen. 2. Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig? Die Absicherung eines Kredites kann erfolgen durch a) die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch die zuständige Kreditgarantiegemeinschaft. b) Realsicherheiten, deren wichtigste Formen Bürgschaften und Garantien darstellen. c) Sicherungsübereignung von im Betrieb befindlichen Maschinen. d) Personalsicherheiten, deren wichtigste Form die Garantie darstellt. e) die Bestellung von Grundpfandrechten, bei denen auf eine notarielle Beurkundung verzichtet werden kann (Kostenvorteil). 3. Welche der folgenden Aussagen ist richtig Deinvestition lässt sich beschreiben: a) Absatz bzw. Leistungsverwertung durch Freisetzung der in konkreten Werten gebundenen finanziellen Mitteln b) Beschaffung von konkreten Werten durch Verausgabung finanzieller Mittel c) Beschaffung finanzieller Mitteln gleich welcher Herkunftsart d) Umwandlungsprozeß von Geldform in Sachform und dessen Absatz bzw. Leistungsverwertung e) Innenbetriebliche Kapitalbindung- und Freisetzung im Umsatzprozeß 3HWHU+DJHQ 4. Bei der Berechnung der notwendigen Kontokorrentlinie gilt: a) Der Bedarf muss für ein halbes Jahr festgelegt werden b) Bei der Einzelunternehmung muss die Privatentnahme grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. c) Bei der GmbH muss die Privatentnahme berücksichtigt werden d) Beim Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften muss nur die Privatentnahme berücksichtigt werden. e) Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen die Privatentnahme und der betriebliche Bedarf berücksichtigt werden. 11
10 5. Der Kontokorrentkredit ist seitens der Bank kündbar: a) Grundsätzliche nur mit einer halbjährlichen Frist. b) Nur zum Jahresende. c) Überhaupt nicht. d) Täglich. e) Nur mit einer Frist von 10 Tagen. 6. Die Kapitalerträge bei der Kapitallebensversicherung sind nach neuem Recht zu besteuern. Wie wirkt sich dies auf das Finanzierungsmodell von Lebensversicherungen plus Darlehensvertrag aus? a) Überhaupt nicht b) Die Tilgung des Darlehens wird dadurch nicht beeinträchtigt. c) Die Tilgungsleistung für das Darlehen, aus der Ablaufzahlung der Lebensversicherung, wird um die Besteuerung geschmälert. d) Die Kapitalerträge werden bei dieser Kombination nicht versteuert. e) Eine Kombination von Lebensversicherung und Darlehensvertrag ist nach neuem Recht nicht möglich. 7. Warum muss der Grundsatz der Fristenkongruenz eingehalten werden? a) Weil anders eine Finanzierung bei der Bank nicht möglich ist b) Damit die Abschreibungsdauer nach Steuertabellen und Darlehenslaufzeit immer übereinstimmen. c) Damit die Finanzierung nicht teuerer wird als notwendig. d) Damit bei nicht kongruenter Finanzierung der Spielraum im kurzfristigen Bereich nicht unnötig belastet wir und die Zinskosten nicht höher sind als notwendig. e) Weil der Kauf einer Maschine immer eine langfristige Finanzierung erfordert. 8. Bei der Absicherung eines Darlehens mittels Immobilien gilt: a) Diese Absicherung gilt für die Bank als dauerhaft werthaltig, so wie es bei Vertragsabschluß vereinbart wurde b) Die Immobilie wird seitens der Bank in Zeitabständen neu bewertet. Bei sinkendem Wert wird damit der Finanzierungsrahmen eingeschränkt. c) Die Bank muss das Wertgutachten eines öffentlich bestellten Gutachters anerkennen. d) Eine einmal gegebene Zusage des Kontokorrentrahmens muss auch bei sinkenden Sicherheiten aufrechterhalten werden. e) Gewerbeimmobilien werden grundsätzlich höher bewertet als privat genutzte. 12
11 $5%(,765(&+7 0LFKDHO0LWVFK 1. Wie hoch ist der Mindesturlaubsanspruch pro Jahr nach dem Bundesurlaubsgesetz? a) 20 Werktage b) 24 Werktage c) 30 Arbeitstage d) 25 Arbeitstage e) 36 Werktage 2. Wie lange hat der Arbeitnehmer bei lang andauernder Erkrankung Zeit, den Urlaubsanspruch geltend zu machen und einzubringen? a) des Kalenderjahres b) des folgenden Kalenderjahres c) ohne zeitliche Begrenzung d) des folgenden Kalenderjahres e) des folgenden Kalenderjahres 3. Welcher Zeitraum ist einzuhalten, wenn eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ausgesprochen werden soll? a) Innerhalb von 2 Wochen seit Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen b) Innerhalb von 3 Wochen seit Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen c) Innerhalb von 3 Jahren seit Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen d) Ohne jede zeitliche Begrenzung e) Unverzügliche Kündigungserklärung 4. Welche Aussage zur Schriftform im Arbeitsverhältnis ist zutreffend? a) Arbeitsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform b) Lediglich Arbeitsverträge von geringfügig Beschäftigten bedürfen der Schriftform c) Lediglich Arbeitsverträge von geringfügig Beschäftigten bedürfen nicht der Schriftform d) Zum Schutz der Arbeitnehmer ist die Schriftform für alle Arbeitsverträge mit Ausnahme der leitenden Angestellten vorgesehen e) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform 5. In welchem Fall endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne daß es einer weiteren rechtsgeschäftlichen Erklärung bedarf? a) Tod des Arbeitgebers b) Betriebsübergang c) Insolvenz d) Zulässige Befristung e) Streik 13
12 6. Wie hoch ist das gesetzliche Urlaubsentgelt, also die fortgezahlte Arbeitsvergütung für die Urlaubszeit? a) Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsentgelts. b) Der Arbeitnehmer erhält für die Urlaubszeit nur das zusätzliche Urlaubsgeld. c) Der Arbeitnehmer erhält die Vergütung, die er erhalten würde, wenn er anstelle des Urlaubs arbeiten würde. d) Wenn mit dem Arbeitnehmer Stundenlohn und nur die Bezahlung tatsächlich geleisteter Arbeit vereinbart ist, erhält der Arbeitnehmer nach dem Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn kein Urlaubsgeld. e) Während des Urlaubs erhält der Arbeitnehmer nun den gesetzlichen Mindestlohn. 7. Der Arbeitgeber schließt mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis beendet wird. Darin erklärt der Arbeitnehmer auch den Verzicht auf bestimmte Ansprüche. Welcher Verzicht ist unwirksam? a) Der Arbeitnehmer verzichtet auf das zusätzliche Urlaubsgeld. b) Der Arbeitnehmer verzichtet auf Abgeltung des noch nicht erhaltenen gesetzlichen Mindesturlaubs. c) Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Auszahlung seiner 190 Überstunden. d) Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Abfindung von I UGHQ9HUOXVW seines Arbeitsplatzes. e) Der Arbeitgeber verzichtet auf Einhaltung des nachträglichen Wettbewerbsverbotes durch den Arbeitnehmer. 8. Verschiedene gesetzliche Regelungen sichern den Arbeitnehmer vor Zugriffen von Gläubigern auf den Arbeitslohn und schützen damit seine Existenz. Welche Aussage zur Lohnsicherung ist zutreffend? a) Ein Arbeitgeber, dem durch grob fahrlässiges Verschulden des Arbeitnehmers bei dessen Arbeit ein Schaden entstanden ist, kann seine Schadensforderung nur gegen den pfändbaren Teil des Lohnes aufrechnen. b) Ein Arbeitnehmer kann zur Finanzierung seines Neuwagens nur seinen gegenwärtigen Monatslohn, nicht aber den Lohn für die folgenden Monate an die Bank abtreten. c) Ein Arbeitnehmer kann zur Finanzierung seines Neuwagens seinen Lohn an die Bank abtreten, soweit er den tariflichen Mindestlohn übersteigt. d) Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers ist grundsätzlich dem Zugriff Dritter entzogen und damit unpfändbar. e) Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers ist nur insoweit zur Pfändung durch Dritte frei, als Zuschläge, zusätzlich Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt oder sonstige zusätzliche Zu- wendungen zum Grundlohn gepfändet werden (sog. pfändungsfreie Beiträge). 14
13 9. Der Arbeitnehmer hat bei seiner Arbeit durch leichte Fahrlässigkeit einen Zusammenbruch des Computernetzes seines Arbeitgebers verursacht und dadurch einen Schaden für den Arbeitgeber in Höhe von DQJHULFKWHW+DIWHWGHU Arbeitnehmer? a) Ja, weil der Arbeitnehmer für jeden Schaden, den er anrichtet, haftet. Die Haftung ist aber auf den pfändbaren Teil des Lohnes begrenzt. b) Ja, weil der Arbeitnehmer als Softwareprogrammierer mit seinem Bruttomonatslohn von EHUHLWVHLQHQÄ5LVLNR]XVFKODJ³HUKDOWHQKDW c) Nein, weil der Arbeitnehmer grundsätzlich für Schäden, die er bei der Arbeit verursacht, nicht haftet; ausgenommen ist eine vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers. d) Nein, weil die Haftung des Arbeitnehmers bei diesem Verschuldensgrad entfällt. e) Nein, weil er sich nicht um eine sog. gefahrgeeignete Arbeit handelt. Nur bei risikoreichen Tätigkeiten entfällt bzw. reduziert sich die Haftung. 10. Eine Besonderheit des Tarifvertrages besteht darin, dass die Tarifvertragsparteien in Tarifverträgen Rechtsnormen schaffen können, die unmittelbar und zwingend die einzelnen Arbeitsverhältnisse regeln. In welchem der nachfolgenden Fälle gelten die einschlägigen Tarifverträge für das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer N und dem Arbeitgeber G zwingend und unmittelbar? a) Die Tarifverträge für die Branche, zu der der Betrieb des G gehört, gelten zwingend für das Arbeitsverhältnis zwischen N und G, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Geltungs- bereich der Tarifverträge hat. b) N kann allein durch seinen Betritt zur Gewerkschaft die tariflichen Rechte, die die einschlägigen Tarifverträge gewähren, erzwingen. c) Wenn für die Branche Tarifverträge existieren, sich also Arbeitgeberverband und Gewerkschaft geeignet haben, gelten die Tarifverträge automatisch für die ganze Branche. Gibt es für die Branche keinen Tarifvertrag, gilt das Gesetz. d) Die Tarifverträge kommen zur Anwendung, wenn G und N im Arbeitsvertrag auf das tarifliche Recht Bezug nehmen. e) Die einschlägigen Tarifverträge gelten, wenn für den Beruf des N Tarifverträge existieren 15
14 .267(15(&+181*(5)2/*63/$181* +HLQ]/LQGKRO] Hilfsmittel Taschenrechner 1. Gemeinkosten sind: a) immer als fixe Kosten anzusehen b) nur als variable Kosten zu betrachten c) nicht dem Produkt direkt zuzuordnen d) nur in der Sollkostenrechnung zu berücksichtigen e) nur in der Istkostenrechnung zu berücksichtigen 2. Folgende Daten sind bekannt: Ist-Materialgemeinkosten 1.560,-- Soll-Materialgemeinkostensatz 12% Fertigungsmaterial ,-- Ermitteln Sie das Ergebnis des Beschaffungsbereiches a) Kostenunterdeckung 187,20 b) Kostenunterdeckung 144,-- c) Kostenunterdeckung 120,-- d) Kostenüberdeckung 144,-- e) Kostenüberdeckung 187,28 3. Deckungsbeitrag ist: a) Einstandspreis +Gemeinkosten - Strukturkosten b) Der Umsatz, ab dem die Gewinnzone erreicht wird c) Verkaufspreis - Produktkosten d) Gesamtkosten - Produktkosten e) Verkaufspreis - Herstellkosten 4. Erstellen Sie den Soll-Ist-Vergleich für die Fertigungsstelle A unter Berücksichtigung folgender Daten. Fertigungslohn ,-- Ist-Fertigungsgemeinkosten ,-- Soll-Verrechnungssatz 240% Wie groß ist unter Beachtung der Vorzeichen - bzw. + die Abweichung? a) ,-- b) ,-- c) ,-- d)./ ,-- e)./ ,-- 5. Gegeben sind Artikel A B C Erlöse/ Stck 5,-- 10,-- 15,-- Produktkosten 3,-- 5,60,-- 6,-- Soll-Umsatz 300,-- 500,-- 600,-- Die Strukturkosten betragen Bei welchem Umsatz(in HUJLEWVLFKGHUBreak-even-point (BE)und wie hoch ist der Gewinn bei dem erzielten Sollumsatz? BE Gewinn a) 400,-- 250,-- b) 500,-- 400,-- c) 600,-- 100,-- d) 700,-- 200,-- e) 800,-- 300,-- 16
15 6. Ein Elektrounternehmen hat in seinem Bereich Handelswaren Erlöse in Höhe von EHLHLQHP:DUHQHLQVDW]YRQ XQGHandelswarengemeinkosten in Höhe von Wie hoch ist der Aufschlag und Abschlag und bei welchem Umsatz entsteht weder Gewinn noch Verlust? Aufschlag Abschlag (HSP) Mindestumsatz a) 233,33 % 70,00 % ,43 b) 200,00 % 48,50 % ,58 c) 245,50 % 84,36 % ,36 d) 158,68 % 76,18 % ,79 e) 268,29 % 68,25 % ,12 17
16 %HWULHEVDEUHFKXQJVERJHQ%$%±)DOOVWXGLH BAB siehe FallstBAB.xls Aufgaben: Wie hoch sind die Herstellkosten? ges Neufertigung Reparatur a) b) c) d) größer als kleiner als e) Wie hoch sind die Zuschläge auf Verwaltung und Vertrieb? Neufertigung Reparatur a) 12 % 18 % b) 17 % 11 % c) 13 % 17 % d) größer als 15 % kleiner als 12 % e) 20 % 25 % 3. Wie hoch ist der Handelswarenaufschlag? a) 100 % b) 50 % c) 64,6 % d) 70,4 % e) 20,3 % 4. Wie hoch ist der Handelswarenumsatz zu Selbstkosten? a) b) c) kleiner als d) e) größer als Wie hoch ist der Break-even-point im Handel (Stck)? a) kleiner als 500 Stück b) größer als 800 Stück c) 715 Stück d) 520 Stück e) 646 Stück 6. Wie hoch ist die Summe der Einzelkosten? Neufertigung Reparatur a) b) kleiner als c) d) kleiner als größer als e) Der Lohn bezieht sich auf einen Angestellten,wobei 1000 produktive Stunden veranschlagt sind, davon 600 in der Fertigung und 400 in der Reparatur, berechnen Sie die Stundensätze! a) 83,
17 b) 50,-- 60,-- c) 40,-- 30,-- d) 40,-- 20,-- e) 30,-- 30,-- 8. Wann entsteht ein Engpaß? Fertigung Reparatur a) kein Engpaß 500 Std. b) 600 Std. 400 Std. c) 300 Std. kein Engpaß d) kein Engpaß kein Engpaß e) 500 Std. 600 Std. 9. Berechnen Sie die Ges.Kosten einmal durch Addition der einzelnen Kosten in der Spalte E und dann durch Addition der Herstellkosten plus Zuschläge. a) ca ,-- b) ca c) ca d) ca e) ca Wie hoch ist in der Kostenstelle Reparatur Lohnumsatz auf Gesamtkostenbasis? a) ca ,-- b) ca c) ca d ca e) ca Wie sieht es aus wenn man mit o.g. Lohnstunden in der Kostenstelle Reparatur rechnet? Berechnen Sie die Zuschlagssätze! a) größer als 170% größer als 280 % kleiner als 40 % größer als 300 % b) o.m.o.vv 214 % o.m. mit V 227 % V m.m.o.v. 66 % V m.m.m.v. 294 % c) 161 % 270 % 70 % 180 % d) kleiner als 150 % kleiner als 200 % größer als 60 % etwa 290 % e) ca. 160 % ca. 300 % ca. 100 % ca. 280 % 19
18 12. Wie hoch sind die Deckungsbeiträge bei einem angenommenen Marktpreis des Stundensatzes von :LHKRFKLVWGHU0DUNWSUHLVEHLVollkostenkalkulation? a) DB -3,-- 1HXIHUWLJXQJ 43,-- 5HSDUDWXU b) etwa 30 " 40 " c) größer als 40 " kleiner als 20 " d) kleiner als 28 " größer als 40 " e) 25 " 25 " Wie hoch ist der BE-Point (Std.) bei einem Marktpreis(Stundensatz) von " Kommentar! Neufertigung Reparatur a) größer als 1351 Std. kleiner als 308 Std. b) 1251 Std. kleiner als 421 Std. c) kein Ergebnis 308 Std. d) größer als 1260 Std. 521 Std. e) 1370 Std. 576 Std. 20
19 35,9$75(&+7±g))(17/,&+(65(&+7 3HWHU6HON 1. Wann wird gegenüber einem Abwesenden eine schriftlich verfaßte Willenserklärung (= WE) wirksam? a) Wenn die WE so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, daß sie dieser unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis nehmen kann, wobei unerheblich ist, ob er sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. b) Wenn der Empfänger vom Inhalt der WE Kenntnis nimmt. c) Wenn der Zugang der WE durch den Zusteller, z.b. durch den Postboten oder durch den Gerichtsvollzieher, bestätigt wurde. d) Mit Zugang der WE beim Empfänger in den für einen Zugang bestimmten Behältnissen, z. B. Haus- oder Türbriefkasten. e) Erst mit der persönlichen Übergabe der schriftlichen WE an den Empfänger oder dessen Vertreter, wobei es nur darauf ankommt, ob diese Kenntnis nehmen können, nicht aber, ob sie auch tatsächlich Kenntnis nehmen. 2. Welcher der folgenden Irrtumsfälle berechtigt nicht zur Anfechtung einer Willenserklärung wegen Irrtums? a) Eigenschaftsirrtum b) Inhaltsirrtum c) Rechtsfolgenirrtum d) Bedeutungsirrtum e) Erklärungsirrtum 3. Kann die Anfechtung einer Willenserklärung wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung eine Schadensersatzpflicht des Anfechtenden begründen? a) Ja, weil das Gesetz in jedem Fall der Anfechtung einer Willenserklärung eine Schadensersatzpflicht des Anfechtenden vorsieht. b) Nein, weil bei Anfechtung einer Willenserklärung, gleichgültig aus welchen Gründen, das Gesetz keine Verpflichtung zum Schadensersatz vorsieht. c) Eine Schadensersatzpflicht besteht bei der Anfechtung einer Willenserklärung, gleichgültig aus welchen Gründen, nur dann, wenn dem Anfechtenden ein Verschulden darüber nachzuweisen ist, daß er die Anfechtbarkeit verursacht hat. d) Eine Schadensersatzpflicht besteht nur bei Anfechtung der Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung, nicht aber bei der Anfechtung wegen Irrtums. e) Eine Schadensersatzpflicht besteht nur bei Anfechtung der Willenserklärung wegen Irrtums. 21
20 4. Was versteht man unter einer unvollkommenen Verbindlichkeit? a) Zwischen den Vertragsparteien ist noch kein wirksamer Vertrag zustandegekommen, weil das Vertragsangebot der einen Partei von der anderen Partei noch nicht angenommen worden ist. b) Darunter versteht man die von einem Minderjährigen ohne Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, die ihm nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen. c) Es handelt sich um Rechtsgeschäfte, bei denen das Gesetz zwar den Erwerbsgrund für empfangene Leistungen billigt, jedoch dem Anspruchsberechtigten nicht die Befugnis einräumt, seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. d) Darunter versteht man das unbewußte Auseinanderfallen von Wille und Erklärung bei Abgabe einer Willenserklärung, was den Erklärenden zur Anfechtung seiner Willenserklärung wegen Irrtums berechtigt. e) Darunter versteht man das Auseinandergehen von Antrag und Annahme bei Vertragsverhandlungen, wenn die Willenserklärung einer Partei objektiv mehrdeutig ist (sog. versteckter Dissens). 5. Wie hoch ist im Privatrecht der gesetzliche Zinssatz, soweit nicht Verzugszinsen geltend gemacht werden? a) 5 % über dem Basiszinssatz nach 1 des Diskont-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni b) 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. c) Einheitlich 5 % sowohl für das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als auch für das HGB (Handelsgesetzbuch). d) 4 % nach BGB, 5 % nach HGB bei beiderseitigen Handelsgeschäften. e) 5 % nach BGB, 7 % nach HGB bei einem Handelsgeschäft. 6. Was bewirkt der Annahmeverzug des Gläubigers? a) Der Schuldner wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, wobei es im Gegensatz zum Gläubigerverzug auf ein Verschulden des Schuldners nicht ankommt. b) Der Gläubiger wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, wobei es im Gegensatz zum Schuldnerverzug auf ein Verschulden des Gläubigers nicht ankommt. c) Dem Schuldner stehen ohne Rücksicht darauf, ob der Gläubiger seinen Verzug verschuldet hat, Schadensersatzansprüche bis zur Höhe des sog. Vertrauensschadens zu, nicht aber auch der Erfüllungsschaden. d) Der Schuldner hat während des Verzugs des Gläubigers nur mehr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, Ersatz der Aufwendungen, die ihm während des Gläubigerverzugs entstanden sind, kann er aber nur verlangen, wenn der Gläubiger seinen Verzug schuldhaft herbeigeführt hat. e) Der Schuldner hat während des Verzugs des Gläubigers nur mehr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht aber leichte Fahrlässigkeit zu vertreten, außerdem kann er Ersatz der Aufwendungen verlangen, die ihm während des Gläubigerverzugs entstanden sind, z. B die Kosten einer Aufbewahrung. 7. Ab beträgt nach neuem Recht die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche 3 Jahre. Kann diese Frist durch Vereinbarung der Vertragsparteien verlängert werden? a) Grundsätzlich nicht, nur in ganz besonderen Ausnahmefällen ist eine Verlängerung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben im Rechtsverkehr möglich. b) Ja, aber nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus. c) Nein, die 3-jährige Frist kann keinesfalls verlängert werden. d) Nur dann, wenn die Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB sind. e) Nur dann, wenn ein Gesetz die Verlängerung ausdrücklich zuläßt. 22
Kapitalbeschaffung, Kapitalsicherung. Kreditsicherung, Hypotheken, Bürgschaften
Kapitalbeschaffung, Kapitalsicherung Kreditsicherung, Hypotheken, Bürgschaften Themenübersicht (2) 8. Kapitalbeschaffung, Kapitalabsicherung: Kreditsicherung, Bürgschaften, Hypotheken 9. Geistiges Eigentum:
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrMuster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )
Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrLösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB
Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrBeleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien
Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung
MehrANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.
Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrBetrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte
Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser
MehrExamensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9
Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9 Klausur Prof. Dr. Wiebe Sachverhalt Der geschäftstüchtige S plant zum 01.04.2010 eine Zoohandlung für genetisch veränderte Zierfische zu eröffnen. S hat bereits
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrArbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte
Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Zwischen der Firma Strasse Plz Ort (Arbeitgeber) Und Herrn/Frau Strasse Plz Ort Wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: (Arbeitnehmer) 1. Beginn
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrMUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG
Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mehr1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.
Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrErbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrDie Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis
Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrEHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT
EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrErläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrErbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrVorerbschaft und Nacherbschaft im Testament
Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne
MehrFragen Übung 14, 17.7.2013
Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrHILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND
HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrNeue Regelungen seit 01.07.2014
Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens
MehrRüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank
Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrFinanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
MehrVollzeitarbeitsvertrag
Vollzeitarbeitsvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrImmobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main
Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten
MehrSelbstständig mit einem Schreibbüro interna
Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...
MehrDas gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch
MehrUnser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.
Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrDie Gleichbehandlung der Gesellschafter
Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Aus vielen Vorschriften des Gesellschaftsrechts folgt, dass die Gesellschafter gleich zu behandeln sind, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrDoppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen
MehrSachmangel gemäß 434 BGB
Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als
Mehr2. Gesellschafterhaftung, 128 HGB
VII. Gesellschaftsschuld und Gesellschafterhaftung 2. Gesellschafterhaftung, 128 HGB a) Haftungsmodus Unmittelbar: Gläubiger kann Gesellschafter ohne Umweg über Gesellschaft in Anspruch nehmen. Primär:
Mehr1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04. als Schlosser in der Produktion eingestellt.
LESERSERVICE Muster-Arbeitsvertrag (Quelle: Sekretärinnen SERVICE 04/08) Unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen Max Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt, im Folgenden: Arbeitgeber und Bernd
MehrVERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!
VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall
MehrRechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrKAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)
KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss
MehrInhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5
Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die
Mehr6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???
6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
MehrRechte und Pflichten beim Hauskauf
Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDas Regelinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren für (auch ehemals) selbständige Personen Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Das Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen ist
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrModul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrNachtrag zum Arbeitsvertrag
Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrSozialversicherung 2012
Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung
MehrLösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
MehrKurzfristige Beschäftigung
Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
Mehr