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1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rechtswissenschaftliche Fakultät Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Stand: Studienziel: Erste juristische Prüfung A) Pflichtfachstudium Voraussetzung für die Teilnahme an den Übungen für Anfänger II ist der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an mindestens einer im Studienplan als verpflichtende Arbeitsgemeinschaft ( Pflicht-AG ) gekennzeichneten Übung für Anfänger I des jeweiligen Rechtsgebiets. Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene ist wiederum der Nachweis erfolgreicher Teilnahme an der entsprechenden Übung für Anfänger II des jeweiligen Rechtsgebiets. 1. Semester (Wintersemester) I. Grundlagen der Rechtswissenschaft / Zugleich Pflichtfächer Einführung in das deutsche Recht und die Rechtswissenschaft Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 1 S. 2 JAPrO insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach voraus. Auf 8 Abs. 3 JAPrO wird hingewiesen. Europäische und deutsche Rechtsgeschichte Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie Recht und Religion in historischen, philosophischen und theoretischen Bezügen Staats- und Verfassungstheorie II. Schlüsselqualifikationen / Zugleich Pflichtfächer Nr. 4 i.v.m. 3 Abs. 5 S. 1 JAPrO insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen voraus. Mediation und Verhandlungslehre (Workshop) (oder im 3. Semester) Veranstaltung aus dem Angebot des Zentrums für Schlüsselqualifikationen (ZfS) III. Rechtswissenschaftliche Sprachkurse Die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung setzt gemäß 9 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. 3 Abs. 5 S. 2 JAPrO insgesamt nur die regelmäßige Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs voraus, sofern die Fremdsprachenkompetenz nicht anderweitig ausreichend nachgewiesen ist. Englische Rechtsterminologie I (nach Ankündigung) Französische Rechtsterminologie I (nach Ankündigung)

2 2 IV. Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Bürgerliches Recht: Einführung und Rechtsgeschäftslehre Übung für Anfänger I (AG BGB AT) Pflicht-AG (oder AG Schuldrecht AT im 2. Semester) Allgemeiner Teil Übung für Anfänger I (AG AT) Pflicht-AG Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht Übung für Anfänger I (AG Staatsorganisationsrecht) Pflicht-AG (oder AG Grundrechte im 2. Semester) 2. Semester (Sommersemester) I. Grundlagen der Rechtswissenschaft / Zugleich Pflichtfächer Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 1 S. 2 JAPrO insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach voraus. Auf 8 Abs. 3 JAPrO wird hingewiesen. Einführung in die Juristische Methodenlehre Verfassungsgeschichte der Neuzeit II. Schlüsselqualifikationen / Zugleich Pflichtfächer Nr. 4 i.v.m. 3 Abs. 5 S. 1 JAPrO insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen voraus. Mediation und Verhandlungslehre (oder im 4. Semester) Veranstaltung aus dem Angebot des Zentrums für Schlüsselqualifikationen (ZfS) III. Rechtswissenschaftliche Sprachkurse Die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung setzt gemäß 9 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. 3 Abs. 5 S. 2 JAPrO insgesamt nur die regelmäßige Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs voraus, sofern die Fremdsprachenkompetenz nicht anderweitig ausreichend nachgewiesen ist. Englische Rechtsterminologie II (nach Ankündigung) Französische Rechtsterminologie II (nach Ankündigung) IV. Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Deliktsrecht und Schadensrecht Schuldrecht I (AT) Verbraucherprivatrecht Übung für Anfänger I (AG Schuldrecht AT) Pflicht-AG (oder AG BGB AT im 1. Semester) Besonderer Teil Übung für Anfänger I (AG BT) Übung für Anfänger II (Kleine Übung ) Europarecht Staatsrecht II: Grundrechte Übung für Anfänger I (AG Grundrechte) Pflicht-AG (oder AG Staatsorganisationsrecht im 1. Semester)

3 3 3. Semester (Wintersemester) I. Grundlagen der Rechtswissenschaft / Zugleich Pflichtfächer Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 1 S. 2 JAPrO insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach voraus. Auf 8 Abs. 3 JAPrO wird hingewiesen. Rechtssoziologie Römische Rechtsgeschichte II. Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Sachenrecht mit Sicherungsgeschäften 4 (2+2) SWS Schuldrecht II (besondere Vertragstypen, GoA, Bereicherungsrecht) Übung für Anfänger I (AG Sachenrecht) Übung für Anfänger I (AG Schuldrecht BT) Übung für Anfänger II (Kleine Übung ) Strafprozessrecht (einschl. Grundlagen im GVG) Allgemeines Verwaltungsrecht Übung für Anfänger I (AG Verwaltungsrecht AT) Übung für Anfänger II (Kleine Übung ) (oder im 4. Semester) 4. Semester (Sommersemester) Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Arbeitsrecht I (Individualarbeitsrecht) Handelsrecht Internationales Privatrecht I (Grundlagen des europäischen und deutschen Internationalen Privatrechts) Zivilprozessrecht Übung für Fortgeschrittene Baurecht Polizeirecht Verwaltungsprozessrecht Übung für Anfänger I (AG Verwaltungsrecht BT) Übung für Anfänger II (Kleine Übung ) (oder im 3. Semester) 5. Semester (Wintersemester) Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Erbrecht Familienrecht Gesellschaftsrecht (einschl. gesellschaftsrechtlicher Gestaltung) Rechtsvergleichung Übung für Fortgeschrittene 2-

4 4 Kommunalrecht Staatshaftungsrecht Übung für Fortgeschrittene (oder im 6. Semester) 6. Semester (Sommersemester) Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Zwangsvollstreckungsrecht Völkerrecht I (Allgemeines Völkerrecht) Übung für Fortgeschrittene (oder im 5. Semester) 7. Semester (Wintersemester) Wiederholungs- und Vertiefungskurs Handels- und Gesellschaftsrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Zivilprozessrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs I (AT und Schuldrecht AT) Höchstrichterliche Rechtsprechung in der Fallbearbeitung () nach Ankündigung Wiederholungs- und Vertiefungskurs AT (mit StPO) Höchstrichterliche Rechtsprechung in der Fallbearbeitung () nach Ankündigung Wiederholungs- und Vertiefungskurs Allg. Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Europarecht (Ferienkurs, verblockt) Wiederholungs- und Vertiefungskurs Grundrechte (mit Verfassungsprozessrecht) Klausurenkurs mit Klausuren aus den Bereichen des s, des s und des Öffentlichen Rechts 0,5 SWS 8. Semester (Sommersemester) Wiederholungs- und Vertiefungskurs Arbeitsrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Familien- und Erbrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Sachenrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Schuldrecht BT Höchstrichterliche Rechtsprechung in der Fallbearbeitung () nach Ankündigung Wiederholungs- und Vertiefungskurs BT Höchstrichterliche Rechtsprechung in der Fallbearbeitung () nach Ankündigung 0,5 SWS Wiederholungs- und Vertiefungskurs Kommunalrecht mit Bauplanungsrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Polizeirecht mit Bauordnungsrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Staatsorganisationsrecht (mit Verfassungsprozessrecht) Verwaltungsgerichtliche Praxis nach Ankündigung Klausurenkurs mit Klausuren aus den Bereichen des s, des s und des Öffentlichen Rechts

5 5 B) Schwerpunktstudium Als Schwerpunktbereichsveranstaltung (S) gekennzeichnete Veranstaltungen werden regelmäßig angeboten. Die Fakultät stellt sicher, dass in jedem Schwerpunktbereich (SPB) so viele Veranstaltungen angeboten werden, dass die für die Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung benötigte Anzahl von Veranstaltungen jedenfalls innerhalb von drei Semestern absolviert werden kann. SPB 1 : Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung Rechtsvergleichung Grundlagen des europäischen Privatrechts in historisch-vergleichender Perspektive Europäische Privatrechtsgeschichte P S Europäische und deutsche Rechtsgeschichte P Römische Rechtsgeschichte P Rechtsinstitutionen in Mittelalter und Moderne (Vertiefungsveranstaltung) Rechtsetzung und Rechtspraxis in der griechisch-römischen Antike (Vertiefungsveranstaltung) Römisches Recht II (Vertiefungsveranstaltung) Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen eines s zur Rechtsgeschichte oder -vergleichung. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Rechtsvergleichung, Grundlagen des europäischen Privatrechts in historisch-vergleichender Perspektive und Europäische Privatrechtsgeschichte. (8 SWS) Dritter Prüfungsabschnitt: Zwei vorlesungsbegleitende Abschlussprüfungen nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin zu zwei der drei belegten Vertiefungsveranstaltungen. Sollte es sich um mündliche Prüfungen handeln, können diese zu einer mündlichen Bereichsprüfung zusammengefasst werden. Die beiden Grundlagenvorlesungen bilden die Voraussetzung für die Teilnahme an den Vertiefungsveranstaltungen. P/S SPB 1a : Philosophische und theoretische Grundlagen des Rechts Grundfragen der Philosophie und Theorie des Rechts Philosophische Grundlagen des s Rechtsmethodologie* Staats- und Verfassungstheorie Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie Rechtsphilosophisches Kolloquium nach Ankündigung S P P P/S Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit in der Regel im Rahmen eines s zur Rechtsphilosophie oder -theorie. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Grundfragen der Philosophie und Theorie des Rechts, Philosophische Grundlagen des s sowie Rechtsmethodologie *. (7 SWS) *Für den Fall, dass die Veranstaltung Rechtsmethodologie nicht angeboten werden kann, tritt an ihre Stelle die Veranstaltung Grundlagen des europäischen Privatrechts in historischvergleichender Perspektive. weiteren Angebot gewählten drei Lehrveranstaltungen. Sollte es sich um mündliche Prüfungen handeln, können diese zu einer mündlichen Bereichsprüfung zusammengefasst werden.

6 6 SPB 2 : liche Rechtspflege in Justiz und Anwaltschaft Zivilprozessrecht Europäisches Zivilprozessrecht und Prozessrechtsvergleichung Insolvenzrecht Rechtsvergleichung Zwangsvollstreckungsrecht Erbrecht und erbrechtliche Gestaltung Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren Anwaltliches Berufs- und Rechtsdienstleistungsrecht Anwaltliche Prozesstaktik sowie Beweisrecht und Vernehmungslehre P P P P/S Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen eines s zum deutschen und ausländischen Zivilverfahren. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Zivilprozessrecht, Europäisches Zivilprozessrecht und Prozessrechtsvergleichung sowie Insolvenzrecht. (8 SWS) weiteren Angebot gewählten drei Lehrveranstaltungen. SPB 3 : liche Sozialkontrolle Strafprozessrecht (einschl. Grundlagen im GVG) Strafprozessrecht (Vertiefung) Philosophische Grundlagen des s Empirische Grundlagen, Sanktionen, jugendliche Straftäter: Kriminologie I (Allgemeine Theorien) Kriminologie II (Einzelne Kriminalitätsformen mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität, grenzüberschreitende und internationale Kriminalität) Sanktionenrecht I (Sanktionsformen etc.) Sanktionenrecht II (Strafvollzugsrecht) Jugendstrafrecht oder und Strafverfolgung in der entgrenzten Gesellschaft: Wirtschaftssteuerung durch I (Allgemeines, einzelne Delikte) Wirtschaftssteuerung durch II (Unternehmen und ) Internationalisierung des s I (Vergleich unterschiedlicher Systeme und Kulturen) Internationalisierung des s II (Transnationales, Europäisches, Völkerstrafrecht) Komplexe grenzüberschreitende Kriminalität (Cybercrime, organisierte Kriminalität, internationaler Terrorismus) Kriminologie II (Einzelne Kriminalitätsformen mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität, grenzüberschreitende und internationale Kriminalität) P P/S Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen eines strafrechtlichkriminologischen s. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Strafprozessrecht (einschl. Grundlagen im GVG), Strafprozessrecht (Vertiefung) und Philosophische Grundlagen des s. (7 SWS) weiteren Angebot gewählten drei Lehrveranstaltungen. Letztere müssen sämtlich entweder aus dem Bereich Empirische Grundlagen, Sanktionen, jugendliche Straftäter oder aus dem Bereich und Strafverfolgung in der entgrenzten Gesellschaft stammen. Sollte es sich

7 7 um mündliche Prüfungen handeln, können diese zu einer mündlichen Bereichsprüfung zusammengefasst werden. SPB 4 : Handel und Wirtschaft Handelsrecht Gesellschaftsrecht (einschl. gesellschaftsrechtlicher Gestaltung) Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht P P Recht des unlauteren Wettbewerbs Steuerrecht I (Grundzüge des Steuerrechts) Steuerrecht II (Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht) Europäisches Wirtschaftsrecht Einführung in das französische Privat- und Wirtschaftsrecht 2- S Veranstaltungen zum Internationalen und Ostasiatischen Wirtschaftsrecht nach Ankündigung 2- S Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen eines wirtschaftsrechtlichen s. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Handelsrecht, Gesellschaftsrecht (einschl. gesellschaftsrechtlicher Gestaltung), Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht und Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht. (8 SWS) weiteren Angebot gewählten drei Lehrveranstaltungen. Dabei kann nur eine Abschlussprüfung zu einer der angekündigten Veranstaltungen zum Internationalen und Ostasiatischen Wirtschaftsrecht erbracht werden. Eine der beiden Veranstaltungen zum Steuerrecht kann ersetzt werden durch eine Lehrveranstaltung zu Aspekten des besonderen Steuerrechts der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät (nach Ankündigung, ). P/S SPB 5 : Arbeit und Soziale Sicherung Arbeitsrecht II (Kollektives Arbeitsrecht) Sozialrecht II (Allgemeine Lehren, Sozialversicherungsrecht) Arbeitsrecht I (Individualarbeitsrecht) Sozialrecht I (Einführung, soziale Hilfe, soziale Förderung und soziale Entschädigung) Europäisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht Arbeitsgerichtsverfahren Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz im Sozialrecht Vorlesung zu Aspekten des Arbeitsförderungsrechts nach Ankündigung S S P S S S P/S Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen eines s zum Arbeitsoder Sozialrecht. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Arbeitsrecht II (Kollektives Arbeitsrecht) und Sozialrecht II (Allgemeine Lehren, Sozialversicherungsrecht). (7 SWS) weiteren Angebot gewählten drei Lehrveranstaltungen, wobei die zugrunde liegenden Lehrveranstaltungen einen Gesamtumfang von mindestens aufweisen müssen und die Vorlesungen Arbeitsrecht I und Sozialrecht I stets zu besuchen sind. SPB 6 : Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht Internationales Privatrecht I (Grundlagen des europäischen und deutschen Internationalen Privatrechts) Internationales Privatrecht II (Vertiefung: IPR des internationalen Handels) P

8 8 Europäisches Zivilprozessrecht und Prozessrechtsvergleichung UN-Kaufrecht (CISG) Rechtsvergleichung Europäisches Wirtschaftsrecht Grundlagen des europäischen Privatrechts in historisch-vergleichender Perspektive Privatrecht der Europäischen Union Veranstaltungen zur Einführung in eine fremde Rechtsordnung nach Ankündigung Übungen im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht (Kolloquium) nach Ankündigung S P 2- S P/S Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen eines s zum europäischen oder internationalen Privat- und Wirtschaftsrecht oder eines s zur Rechtsvergleichung. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind die Veranstaltungen Internationales Privatrecht I (Grundlagen des europäischen und deutschen Internationalen Privatrechts), Internationales Privatrecht II (Vertiefung: IPR des internationalen Handels), Europäisches Zivilprozessrecht und Prozessrechtsvergleichung, und UN-Kaufrecht (CISG). (7 SWS) weiteren Angebot gewählten drei Lehrveranstaltungen (außer zum Kolloquium). Dabei kann nur eine Abschlussprüfung zu einer der angekündigten Veranstaltungen zur Einführung in eine fremde Rechtsordnung erbracht werden. SPB 7 : Deutsches, Europäisches und Internationales Staats- und Verfassungstheorie Völkerrecht I (Allgemeines Völkerrecht) Europäisches Recht I (Verfassungsrecht) Grundrechtsschutz in Europa Europäisches Recht II (Europäisches Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht) Europäisches Recht III (Europäisches Verwaltungsrecht) Völkerrecht II (Friedenssicherungs- und Kriegsvölkerrecht) Völkerrecht III (Internationales Wirtschafts- und Umweltrecht) P P P/S Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen s. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Staats- und Verfassungstheorie, Völkerrecht I (Völkerrecht und Grundgesetz, Allgemeines Völkerrecht), Europäisches Recht I (Verfassungsrecht) und Grundrechtsschutz in Europa. (8 SWS) weiteren Angebot gewählten drei Lehrveranstaltungen. SPB 8 : Medien- und Informationsrecht / Geistiges Eigentum Einführung in das Informationsrecht Urheberrecht Datenschutzrecht Internetrecht (einschl. Recht der Domainnamen) a) Medien- und Informationsrecht: Medienwirtschaftsrecht Telekommunikations- und Infrastrukturrecht Rundfunkrecht Presserecht und Recht der Telemedien oder

9 9 b) Geistiges Eigentum: Patentrecht Markenrecht Recht des unlauteren Wettbewerbs Vorlesungen zum internationalen Recht des Geistigen Eigentums nach Ankündigung P/S Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen eines s zum Medienund Informationsrecht oder Geistigen Eigentum. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Einführung in das Informationsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Internetrecht (einschl. Recht der Domainnamen). (8 SWS) weiteren Angebot gewählten drei Lehrveranstaltungen. Letztere müssen sämtlich entweder aus dem Teilbereich a) Medien- und Informationsrecht oder aus dem Teilbereich b) Geistiges Eigentum stammen. Dabei kann im Teilbereich b) nur eine Abschlussprüfung zu einer der angekündigten Vorlesungen zum internationalen Recht des Geistigen Eigentums erbracht werden. Die Festlegung auf Teilbereich a) oder Teilbereich b) muss bereits bei der Anmeldung zum Schwerpunktbereich erklärt werden.

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