Einführung von Ene n r e gi g e i a e usw s eis i en
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- Eugen Blau
- vor 7 Jahren
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1 Einführung von Energieausweisen
2 Einführung von Energieausweisen Gesetzliche Hintergründe Seite 2
3 Einführung von Energieausweisen Die Europäische Richtlinie wird in einem zweistufigen Verfahren in deutsches Recht umgewandelt EU-Richtlinie 2002/91/EG EnEG EnEV Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ziel: Verbesserung der Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten Festlegung allg. nationaler Ziele einer jährlichen Einsparung von 1% im Sektor Private Haushalte Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes Das Gesetz bildet die Ermächtigungsgrundlage für die Erstellung von Energieausweisen Neufassung der Energieeinsparverordnung Referentenentwurf am veröffentlicht Anhörung der Verbände am erfolgt Kabinettsbeschluss am Finale Verabschiedung am Verpflichtende Vorlage von Ausweisen ab Mitte 2008 Seite 3
4 Einführung von Energieausweisen Grundlagen Wissenswertes bis ins Detail Seite 4
5 Wer benötigt einen Energieausweis? Energieausweise müssen bei Bau, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes jedem potenziellen Käufer/Mieter vorgelegt werden. Zudem Aushang von Energieausweisen bei öffentlichen Gebäuden mit mehr m 2 Nettogrundfläche und großem Publikumsverkehr Ausnahmen: Ferienhäuser Baudenkmäler durch Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde Abrissgebäude Kleine oder unbeheizte Gebäude (< 50 m 2 Nettogrundfläche) Formelle Verkäufe (im Konzern, in der Familie) Ausweis muss bei Neubau auf Verlangen der Landesbehörde vorgelegt werden. Seite 5
6 Welche Arten gibt es? Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Bedarfsorientiert Berechnung Theoretische Energieeffizienz Normverbrauch Nutzungsunabhängig Vorort-Aufnahme notwendig Kosten: pro Objekt Verbrauchsorientiert Messung Praktische Energieeffizienz Tatsächlicher Verbrauch Nutzungsabhängig Keine Begehung erforderlich Kosten: ab 35 Gültigkeit: 10 Jahre Datenerhebung durch Eigentümer möglich Visualisierung des Kennwertes am Farbtacho Seite 6
7 Wann beginnt die Ausweispflicht 1)? Gebäudetyp Wohngebäude bis Baujahr 1965 freiwillig verpflichtend Wohngebäude ab Baujahr 1965 freiwillig verpflichtend Nichtwohngebäude freiwillig verpflichtend 1) Die schrittweise Einführung dient der Entzerrung der hohen Anfangsnachfrage. Die Bundesregierung hat am dem Änderungsvorschlag einer Verschiebung der Einführungsfrist um 6 Monate zugestimmt. Seite 7
8 Welcher Ausweis ist für welches Gebäude zulässig? Bis zum gilt eine uneingeschränkte Wahlfreiheit 1). Größe des Gebäudes Bauantrag Modernisierung Ausweisart Weniger als 5 Wohnungen Vor Nach Nein Auf WSVO vom nur bedarfsorientiert Ab 5 Wohnungen Wahlfreiheit 1) Ab ist für kleinere, ältere und unsanierte Objekte nur noch der bedarfsorientierte Energieausweis zulässig. Die Bundesregierung hat am der vorgeschlagenen Fristverlängerung des Bundesrates zugestimmt. Seite 8
9 Nur unter bestimmten Bedingungen darf und kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Es müssen stets die Verbrauchsdaten von 3 Abrechnungsjahren vorliegen. Die Energieart Strom ist in den verordnungsrechtlichen Regelungen zur Berechnung eines Energieverbrauchskennwertes nicht aufgeführt. Daher darf für Nachtspeicheröfen kein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden. Gebäudetyp Gebäudenutzung Verbrauchsausweis? Wohngebäude Wohnen Gemischt genutzte Gebäude Wohnen mit teilweise gewerblicher Nutzung 1) Wohnen mit überwiegender gewerblicher Nutzung ( ) Nichtwohngebäude Gewerbe 1) Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die mehr als 25% der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln. Wohnungsähnliche Nutzungen (z.b. Praxisräume von Ärzten oder Rechtsanwälten) können wie Wohnungen behandelt werden. Seite 9
10 Nur unter bestimmten Bedingungen darf und kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Es müssen stets die Verbrauchsdaten von 3 Abrechnungsjahren vorliegen. 1 Gebäude Mehr als 1 Gebäude Anzahl Wärmeerzeuger 1 Eingang > 1 Eingang Mit Vorverteilung Ohne Vorverteilung 1 Wärmeerzeuger ( ) 1 ( ) 2 > 1 Wärmeerzeuger 4 3 1) Es wird stets je Heizungsanlage ein Energieausweis ausgestellt. Versorgt eine Heizungsanlage mehrere Gebäude, deren energetischer Zustand stark differiert, kann auch je Nutzergruppe (zu kennzeichnen im Feld Gebäudeteil ) ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Dann muss die Verbrauchsmenge je Gebäudeteil durch den Eigentümer angegeben werden. 2) Es wird stets je Heizungsanlage ein Energieausweis ausgestellt. Wünscht der Kunde einen Energieausweis je Gebäude, dann ist dies im Feld Gebäudeteil zu kennzeichnen. Dieses Vorgehen setzt voraus, dass der Eigentümer je Gebäude den Energieverbrauch in einer physikalischen Messeinheit angeben kann. 3) Aus der Summe der einzelnen Verbrauchsdaten je Wohnung darf auf den Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes geschlossen werden, insofern es sich um gleichartige Heizungssysteme handelt. 4) Pro Eingang (=1 Wärmeerzeuger) wird ein Energieausweis erstellt. Seite 10
11 Nur unter bestimmten Bedingungen darf und kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Konstellation: Gemischt genutzte Gebäude 1. Wohnungsunübliche Nutzung 2. > 25 % der Gebäudenutzfläche 2 Energieausweise 1 Energieausweis 1) für den Wärmeerzeuger 1) Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die mehr als 25% der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln. Wohnungsähnliche Nutzungen (z.b. Praxisräume von Ärzten oder Rechtsanwälten) können wie Wohnungen behandelt werden. Seite 11
12 Nur unter bestimmten Bedingungen darf und kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Es müssen stets die Verbrauchsdaten von 3 Abrechnungsjahren vorliegen. Konstellation: 1 Gebäude - 1 Eingang 1 Wärmeerzeuger 1 Energieausweis pro Gebäude Seite 12
13 Nur unter bestimmten Bedingungen darf und kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Es müssen stets die Verbrauchsdaten von 3 Abrechnungsjahren vorliegen. Konstellation: 1 Gebäude - mehrere Eingänge 1 Wärmeerzeuger 1 Energieausweis Seite 13
14 Nur unter bestimmten Bedingungen darf und kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Es müssen stets die Verbrauchsdaten von 3 Abrechnungsjahren vorliegen. Konstellation: 1 Gebäude - 1 Eingang mehrere Wärmeerzeuger 1 Energieausweis 1) pro Gebäude 1) Aus der Summe der einzelnen Verbrauchsdaten je Wohnung darf auf den Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes geschlossen werden, insofern es sich um gleichartige Heizungssysteme handelt. Seite 14
15 Nur unter bestimmten Bedingungen darf und kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Es müssen stets die Verbrauchsdaten von 3 Abrechnungsjahren vorliegen. Konstellation: 1 Gebäude - 1 Eingang mehrere Wärmeerzeuger Kein verbrauchsorientierter Energieausweis 1) zulässig 1) Bei Gebäuden mit heterogenen Wärmeerzeugern innerhalb eines Gebäudes (z.b. ein Teil Gasetagenheizung, ein Teil Stromheizung) darf kein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden. Seite 15
16 Nur unter bestimmten Bedingungen darf und kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Es müssen stets die Verbrauchsdaten von 3 Abrechnungsjahren vorliegen. Konstellation: 1 Gebäude - mehrere Eingänge mehrere Wärmeerzeuger 1 Energieausweis je Wärmeerzeuger/Eingang Seite 16
17 Nur unter bestimmten Bedingungen darf und kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Es müssen stets die Verbrauchsdaten von 3 Abrechnungsjahren vorliegen. Konstellation: Mehrere Gebäude ein Wärmeerzeuger mit Vorverteilung NG 1 NG 2 1 Energieausweis 1) für den Wärmeerzeuger 1) Versorgt eine Heizungsanlage mehrere Gebäude, deren energetischer Zustand stark differiert, kann auch je Nutzergruppe (zu kennzeichnen im Feld Gebäudeteil ) ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Dann muss die Verbrauchsmenge je Gebäudeteil durch den Eigentümer angegeben werden. Seite 17
18 Nur unter bestimmten Bedingungen darf und kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Konstellation: Mehrere Gebäude ein Wärmeerzeuger ohne Vorverteilung 1 Energieausweis 1) für den Wärmeerzeuger 1) Wünscht der Eigentümer einen Energieausweis je Gebäude, dann ist dies im Feld Gebäudeteil zu kennzeichnen. Dieses Vorgehen setzt voraus, dass der Eigentümer je Gebäude den Energieverbrauch in einer physikalischen Messeinheit angeben kann. Zu empfehlen ist der nachträgliche Einbau von Wärmezählern. Seite 18
19 Der bedarfsorientierte Energieausweis ista und Cycle Systems bieten verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweise gemeinsam an. Gemeinsames Produktangebot Bedarfspass Verbrauchspass Seite 19
20 Notwendigkeit von Modernisierungsempfehlungen Dem Energieausweis sind objektspezifische Modernisierungsempfehlungen beizufügen! Kurz gefasste Hinweise, keine durchgerechnete Modernisierungsplanung Um eine Vor-Ort-Begutachtung zu vermeiden, kann der Eigentümer den Sanierungszustand in eine Checkliste eintragen. Dem potenziellen Käufer/Mieter müssen neben dem Energieausweis auch die Modernisierungsempfehlungen zugänglich gemacht werden. Seite 20
21 Rechtsfolgen Der Energieausweis muss dem potenziellen Käufer/Mieter lediglich zugänglich gemacht werden! Auf Verlangen muss dem Interessenten eine Kopie überlassen werden. Der Energieausweis darf nicht zum Vertragsbestandteil deklariert werden, um mögliche Regressansprüche der Käufer/Mieter zu vermeiden. Zusätzliche Absicherung durch Ergänzung des Mietvertrages empfehlenswert! Bei Verstößen gegen die Vorlage kann ein Bußgeld von bis zu verhängt werden. Seite 21
22 Beauftragung ista erstellt sowohl für Bestands- als auch Fremdliegenschaften einen Energieausweis. Beauftragungsarten Beauftragungsmedien Einzelbeauftragung Sammelbeauftragung Papier Datenerhebungsbogen Rahmenvertrag Datenerhebungsbogen Online Excel 1) 1) Zur Übermittlung der Daten können Kunden ein von uns entwickeltes Excel-Programm nutzen. Alle bei ista bereits vorhandenen Informationen werden hinterlegt. Es müssen nur die zusätzlichen Daten eingegeben werden. Eigene Excel-Tabellen können vom SCL nicht verarbeitet werden. Seite 22
23 Layout des Energieausweises Seite 1: Stammdaten oder der Personalausweis des Gebäudes Seite 23
24 Layout des Energieausweises Seite 2: Berechnung des Energieverbrauchskennwertes Seite 24
25 Layout des Energieausweises Seite 3: Erläuterungen und Modernisierungsempfehlungen Seite 25
26 Leistungsumfang Der Kunde kann seinen Leistungsumfang frei wählen. Liefermedium Papier Papier und pdf-datei 1) pdf-datei 1) + Zusatzleistungen Einbindung eines Gebäudefotos 2) Farbkopien 3) 1) Gibt uns der Kunde eine Objektnummer an, wird diese im Dateinamen integriert. 2) Der Kunde muss uns je Objekt ein Foto in elektronischer Form als jpg-datei (Hochformat: 6 cm breit, 7 cm hoch) zur Verfügung stellen. Die Dateigröße je Foto darf dabei 500 Kilobyte nicht übersteigen. 3) Standardmäßig wird nur ein Exemplar des Energieausweises geliefert. Wünscht der Kunde Farbkopien, ist die Anzahl im Rahmenvertrag oder im Datenerhebungsbogen unter Bemerkungen einzutragen. Seite 26
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 27
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