Atemschutzübungsstrecke Feuerwehren im Landkreis St.Wendel

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1 Atemschutzübungsstrecke Feuerwehren im Landkreis St.Wendel Grundsätze Die Atemschutzübungsstrecke ist in dem ehemaligen französischen Kasernengebäude in der Tritschlerstr.5 in St.Wendel, im 3. Obergeschoss untergebracht. Die dort stattfindenden Belastungsübungen für Atemschutzgeräteträger werden nach den Vorgaben der FwDV 7 durchgeführt. Für den Übungs- und Dienstbetrieb sind neben dem Brandinspekteur und seinem Stellvertreter die Atemschutzbeauftragten der Anlage1 als Übungsleiter der Atemschutzübungsstrecke verantwortlich. Alle Termine und sonstige Vereinbarungen für den Übungsbetrieb der einzelnen Gemeinden sind gemäß den Zuständigkeiten mit den entsprechenden Übungsleitern zu treffen. Über die teilnehmenden Personen sowie deren Tätigkeiten entscheidet der Übungsleiter der Atemschutzübungsstrecke nach eigenem Ermessen. Ebenso entscheidet der Übungsleiter der Atemschutzübungsstrecke über das Bestehen der Übung. Der anwesende Einheitenführer und Sanitäter der Übenden überwacht und betreut diese zusätzlich während der Übung. Alle Übungen werden Truppweise durchgeführt. Kosten Die Kosten für die Benutzung der Atemschutzübungsstrecke werden den einzelnen Gemeinden vom Landkreis St.Wendel in Rechnung gestellt. Die Kosten für Kreisgemeinden betragen 5,00 pro Teilnehmer. Die Kosten für kreisfremde Gemeinden, Werksfeuerwehren und sonstige Betriebe betragen 7,50 pro Teilnehmer. Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, ist dies rechtzeitig dem verantwortlichen Übungsleiter mitzuteilen. Sollten Gemeinden zu ihren vereinbarten Terminen unentschuldigt fern bleiben, so wird der Übungstermin pauschal mit den Kosten für 5 Teilnehmer in Rechnung gestellt. Seite: 1

2 Vorgabe FwDV 7 In der FwDV 7 unter Absatz 6 ist die Aus- und Fortbildung für AGT wie folgt geregelt: Unterweisungen über den Atemschutz müssen in die allgemeinen Ausbildungspläne aufgenommen sein und mindestens jährlich durchgeführt werden. Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt in einer Atemschutzübungsanlage und eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einssatz waren. Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion des Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen. In der Anlage 4 unter Punkt wird die Belastungsübung wie folgt beschrieben: Die Belastungsübung ist in einer nach DIN gestalteten Atemschutz-Übungsanlage oder mindestens einer für die Belastungsübungen geeigneten, gleichwertigen Anlage durchzuführen. Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtleistung von 80 kj, ab dem 50. Lebensjahr von 60kJ, zu erbringen. Beispiel für einen Übungsablauf: Begehen der Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kj erbracht werden) Verrichten von 25kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer) Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15kJ erbracht werden) Verrichten von 25 kj Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer) Seite: 2

3 Vorraussetzungen Teilnehmer Vorraussetzung für die Übung ist eine gültige G26.3 Untersuchung und eine Teilnehmererklärung nach Anlage 2. Der Übungsteilnehmer wird nur zur Übung zu gelassen, wenn die vom Sanitäter vor der Übung zu überprüfenden Blutdruck- und Pulswerte den Vorgabewerten der Anlage 3 entsprechen. Alle während der Übung gemessenen Werte werden im Formblatt der Anlage 4 dokumentiert. Erforderliche Ausrüstung Feuerwehr-Schutzanzug Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehr-Schutzhandschuhe Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk Feuerschutzhaube Feuerwehrhaltegurt Atemschutzgerät mit Atemanschluss Vorraussetzungen Sanitäter Der während der Übung verantwortliche Sanitäter muss mindestens eine gültige Ausbildung zum Feuerwehrsanitäter oder eine höhere Ausbildung erfolgreich absolviert haben, sowie eine Erklärung nach Anlage 5 unterzeichnen. Ebenso sollte eine AED-Einweisung vorhanden sein. Sollte es zu Verletzungen von Übungsteilnehmern kommen sind diese im Verbandbuch zu dokumentieren. Aufgabenverteilung Übungsleiter ASÜ: Erfassung der Übungsteilnehmer Entscheidet über die Zulassung der Teilnehmer zur Übung Schreibt das Übungsprogramm der Sportgeräte Überwacht den Übungsablauf Übernimmt und Dokumentiert die Blutdruckwerte vom Sanitäter Bescheinigt die Durchführung der Übung nach den Vorgaben der FwDV 7 und entscheidet über das Bestehen der Übung. Einheitenführer: Kontrolliert die Tauglichkeit der AGT (G26.3) Teilt die Trupps zur Übung ein Überwacht das Aufrüsten der Geräte Überwacht die AGT während der Übung auf der Strecke am Monitor Führt die Atemschutzüberwachung Aktualisierung und Ausgabe der persönlichen AGT Marke Seite: 3

4 Sanitäter: Mitführen von zusätzlicher erste Hilfe Ausrüstung (nach eigenem Ermessen) Blutdruckkontrolle vor der Übung Dokumentation Puls bei Übungsbeginn Ständige Kontrolle der AGT während der Übung auf den Sportgeräten ( Puls / allgemeiner Zustand ) Nachkontrolle Blutdruck nach der Übung Führt das Protokoll Blutdruckwerte Übungsteilnehmer Bescheinigt nach Absprache mit dem Übungsleiter FW die körperliche Leistungsfähigkeit Atemschutzgeräteträger: Sportgeräte: Erbringen der voreingestellten Leistung bei Einhaltung der vorgegebenen Mindestdrehzahl unter PA Nach Beendigung der Übung muss jedes Sportgerät absolviert worden sein Strecke: Hinweg: Orientierung durch die Übungsstrecke unter Einhaltung der allgemeinen Atemschutzgrundsätze unter PA Rückweg: Personensuche Übungsablauf Anmeldung der AGT beim Leiter der Übungsstrecke Blutdruckmessung beim Sanitäter Anlegen des Pulsbandes und der PSA / PA Absolvieren der ersten beiden Sportgeräte unter PA Durchlaufen der Übungsstrecke: Hinweg: Orientieren durch die Strecke bis zum Erreichen Rückweg: Absolvieren der letzten beiden Sportgeräte unter PA Ablegen PA / PSA Nachkontrolle Blutdruck beim Sanitäter Ruhepause / Ausgleich Flüssigkeitsverlust des letzten Übungsraums. Absuchen der Übungsräume nach einer vermissten Person. Leistungsverteilung Übung bis zum 49. Lebensjahr: Sportgeräte 65 KJ Orientierungsstrecke 15 KJ Übung ab dem 50. Lebensjahr: Sportgeräte 45 KJ Orientierungsstrecke 15 KJ Seite: 4

5 Leistungsvorgaben der Sportgeräte Bis zum 49. Lebensjahr: Ab dem 50. Lebensjahr: Seite: 5

6 Anlagen Anlage 1: Verantwortliche Atemschutzübungsstrecke St.Wendel Anlage 2: Erklärung Übungsteilnehmer Anlage 3: Ausschluss von Atemschutzgeräteträgern Anlage 4: Protokoll Blutdruckwerte Übungsteilnehmer Anlage 5: Erklärung Sanitäter St.Wendel, den Seite: 6

7 Atemschutzübungsstrecke Landkreis St.Wendel Anlage 1 Verantwortliche Atemschutzübungsstrecke St.Wendel Name Telefon KBI Keller Hans-Josef 0172/ H-J.Keller@t-online.de Stelv. KBI Loch Karl-Heinz 0151/ loch.karl-heinz@t-online.de Übungsleiter: Name Telefon Aufgabengebiet Wegmann Michael 0170/ Michael-Wegmann@freenet.de Organisation und Ablauf des Übungsbetriebs Pflege Rubrik "Übungsstrecke" unter Stadt St.Wendel / Gem. Oberthal Stoll Klaus-Peter 0174/ klaus_peter56@web.de Gem. Freisen / Gem. Nohfelden Kittel Eric 0157/ eric-sandra@t-online.de Gem. Namborn / Bundeswehr / Werksfeuerwehren Meiser Frank 0176/ meiserfrank@kabelmail.de Gem. Marpingen / Gem. Nonnweiler Klesen Andreas 0171/ atemschutz@feuerwehr-hasborn.de Gem. Tholey Stand:

8 Atemschutzübungsstrecke Landkreis St.Wendel Anlage 2 Karte-Nr.: Atemschutzübungsstrecke Landkreis St.Wendel Erklärung Übungsteilnehmer Name Vorname Geburtsdatum Größe (cm) Gewicht (kg) Löschbezirk Gemeinde Hiermit erkläre ich, dass ich die Atemschutzgeräteträgerausbildung erfolgreich abgeschlossen habe; dass mir die FwDV 7 (Stand 2004) bekannt ist; dass ich eine gültige G 26.3 Untersuchung habe; dass ich mich körperlich fit fühle und nicht unter akuten Erkrankungen leide; dass ich nicht arbeitsunfähig bez. krankgeschrieben bin; dass ich keine Medikamente wegen schwerer Krankheit nehme; dass ich nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehe; dass ich mir über die Gefahren beim Tragen von Körperschmuck im Feuerwehreinsatz bewusst bin und entsprechende Schmuckstücke vor der Übung ablegen werde; dass ich den Anweisungen des Ausbilders der Atemschutzübungsstrecke Folge leisten werde. St. Wendel, den Unterschrift des Übungsteilnehmers Unterschrift des Übungsleiters Atemschutzübungsstrecke Stand:

9 Atemschutzübungsstrecke Landkreis St.Wendel Anlage 3 Ausschluss von Atemschutzgeräteträgern Nach Empfehlung der Arbeitsmediziner sind folgende Blutdruck-, als auch Pulswerte, für die Atemschutzübungsstrecke festgelegt, welche zum sofortigen Ausschluss von der Übung führen. Diese Werte entsprechen den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Die Werte der Übungsteilnehmer werden von dem verantwortlichen Sanitäter gemessen und in dem Formblatt der Anlage 3 dokumentiert. Vor der Übung: Alle Werte werden im Ruhezustand des Übungsteilnehmers gemessen. Der obere Blutdruckwert (systolischer Blutdruck) darf vor der Übung einen Wert von = oder > 180mmHg nicht überschreiten. Der untere Blutdruckwert (diastolischer Blutdruck) darf vor der Übung einen Wert von = oder > 120mmHg nicht überschreiten. Der Puls darf nicht mehr als 100 Schläge/min aufweisen. Während der Übung: Der Puls darf einen Wert von 220 Schläge/min Lebensalter nicht überschreiten. Sollte der Wert überschritten werden, wird die Belastungsübung sofort abgebrochen, und muss an einem anderen Übungstag wiederholt werden. Nach der Übung: Der Übungsteilnehmer darf nach der Übung keine Ausfallerscheinungen, wie z.b. Ohnmacht oder Kreislaufzusammenbruch erleiden. Nach dem Ablegen des PA wird der Blutdruck zur Kontrolle nachgemessen. Dieser sollte sich wieder so einregulieren, dass er im Bereich des Blutdrucks vor der Übung liegt. Stand:

10 Atemschutzübungsstrecke Landkreis St.Wendel Anlage 4 Protokoll Blutdruckwerte Übungsteilnehmer Teilnehmer RR vor der Übung Puls bei Beginn Pulsgrenze Belastungsübung RR nach der Übung Datum Name Unterschrift Stand:

11 Atemschutzübungsstrecke Landkreis St.Wendel Anlage 5 Atemschutzübungsstrecke Landkreis St.Wendel Erklärung Sanitäter Name Vorname verantwortlich für den heutigen Übungsbetrieb der Gemeinde Hiermit erkläre ich, dass ich mindestens die Ausbildung zum Feuerwehrsanitäter erfolgreich abgeschlossen habe; dass ich an regelmäßigen Fortbildungen teilnehme; dass mir die FwDV 7 (Stand 2004) bekannt ist; dass mir die Grundsätze des Atemschutzes und deren Gefahren bekannt sind; dass ich die Gegebenheiten der Atemschutzübungsstrecke kenne sowie deren Richtlinien und diese befolgen werde; dass ich mich körperlich fit fühle und nicht unter akuten Erkrankungen leide; dass ich nicht arbeitsunfähig bez. krankgeschrieben bin; dass ich keine Medikamente wegen schwerer Krankheit nehme; dass ich nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehe; dass ich den Anweisungen des Ausbilders der Atemschutzübungsstrecke Folge leisten werde. St. Wendel, den Unterschrift des Sanitäters Unterschrift des Übungsleiters Atemschutzübungsstrecke Stand:

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