HETA: Die größte Gläubigergruppe macht deutlich: Kärnten kann seine Schulden bedienen
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1 Pressemitteilung (18. November 2015) HETA: Die größte Gläubigergruppe macht deutlich: Kärnten kann seine Schulden bedienen Kärnten ist nicht insolvent Die Ausfallsbürgschaften für HETA könnten Kärnten letztlich weniger als EUR 3 Mrd. betragen Kärnten ist in der Lage, seine Verpflichtungen zur Gänze zu erfüllen Die Republik Österreich muss sich der Verantwortung für die HETA stellen und Kärnten unterstützen Die Ad Hoc Gruppe wird einen Vorschlag machen, die bestehenden Ansprüche gegenüber HETA und dem Land Kärnten auf schuldnerfreundliche Art zu restrukturieren Das geplante Rückkaufsangebot wird scheitern Die Ad Hoc Gruppe, eine aus internationalen Finanzinstitutionen bestehende Gruppe von Gläubigern der HETA mit Forderungen von mehr als EUR 2,5 Mrd. weist die Behauptung des Landes Kärnten klar zurück, wonach das Land seinen Verpflichtungen gegenüber den HETA- Gläubigern nicht nachkommen könne. "Tatsache ist: Das Land Kärnten ist mit der bereits angebotenen Unterstützung durch den Bund in der Lage, alle Verpflichtungen gegenüber den österreichischen und internationalen Gläubigern einzuhalten und gemeinsam mit dem Bund eine konstruktive Lösung zu finden. Das Land ist zahlungsunwillig, nicht zahlungsunfähig, so Leo Plank, Anwalt und Sprecher der Gruppe. Kärnten ist nicht überschuldet Kärnten hat sich öffentlich als überschuldet dargestellt, indem es die Gesamtsumme der Verpflichtungen für die HETA seinem Jahresbudget gegenübergestellt hat. Richtig ist vielmehr, dass sich die Fähigkeit des Landes, seine Verpflichtungen aus der Ausfallsbürgschaft zu bedienen, nicht nach dem Vermögensstatus oder Jahresbudget bemisst. Kärntens Schuldentragfähigkeit ist vielmehr von den Einnahmen, einschließlich jener aus dem Finanzausgleich abhängig. Kärnten muss seine Garantieverpflichtungen nicht sofort in bar begleichen, diese können auch über einen längeren Zeitraum getilgt werden. Wie jede andere öffentliche Körperschaft kann sich auch Kärnten langfristig refinanzieren.
2 Die Verpflichtung des Landes aus der Ausfallsbürgschaft ist vermutlich geringer als erwartet Der tatsächliche notwendige Beitrag des Landes Kärnten zur Befriedigung der HETA- Garantien wird weit unter dem Betrag der durch die Ausfallsbürgschaft verbürgten EUR 11 Mrd. liegen. Die Höhe der Belastung Kärntens aus der Ausfallsbürgschaft hängt sowohl von den Erlösen aus der Abwicklung der HETA als auch den Beiträgen der Republik Österreich ab. Die Abwicklung der HETA könnte höhere Erlöse als derzeit angenommen einbringen Aus der Verwertung der noch bestehenden HETA-Vermögenswerte dürften mindestens EUR 5 bis 6 Mrd. an Nettoerlösen erzielt werden; durch Verkäufe und künftige Erträge können diese noch gesteigert werden. Die Verteilungsmasse der HETA könnte sich darüber hinaus durch Forderungen gegen die Republik Österreich (Bund) erhöhen: HETA ist möglicherweise verpflichtet, an die Bayern LB Zahlungen in Höhe der Rückflussquote auf deren EUR 2,4 Mrd.-Forderung zu leisten. Diese Zahlung sollte die HETA von der Republik Österreich aufgrund der Garantie, die Österreich im Zuge der Verstaatlichung zugunsten der Bayern LB abgab, zurück verlangen können. Wenn HETA an die Bayern LB zahlt, wird sie Rückersatz von der Republik Österreich (Bund) verlangen müssen. Der tatsächliche Ausfall, den das Land Kärnten aus der Ausfallsbürgschaft zu tragen hat, könnte somit weniger als EUR 3 Mrd. betragen. Das Land Kärnten kann seine Ausfallbürgschaft für die HETA vollständig erfüllen Trotz bisheriger öffentlicher Äußerungen, die das Gegenteil vermitteln sollen, ist es klar, dass Kärnten weitaus mehr als EUR 800 Mio. beisteuern kann. Die Ad-Hoc Gruppe ist zu einer schuldnerfreundlichen Restrukturierung der Forderungen aus der Ausfallsbürgschaft bereit, sagt Leo Plank. Das Land hat beträchtliches Vermögen, das verwertet und für Rückzahlungen an HETA- Gläubiger oder als Sicherheit für eine Finanzierung verwendet werden könnte. So weist der Rechnungsabschluss des Landes für 2014 verwertbares Vermögen von rund EUR 2,8 Mrd. aus. Und im Zukunftsfonds bei der Kärntner Landesholding liegen ca. EUR 500 Mio. Darüber hinaus ist Kärntens Schuldentragfähigkeit signifikant. Kärnten finanziert sich zum Großteil über Einnahmen vom Bund aus dem Finanzausgleich. Ein relativ kleiner Anteil dieser Einnahmen kann für die Bedienung einer langfristigen Anleihe verwendet werden. Kärnten kann sich über die OeBFA zu den günstigen Konditionen der Republik finanzieren
3 oder eine von der Republik garantierte Anleihe begeben. Aktuell begibt Österreich 30-jährige Anleihen mit einem Zinssatz von ca. 1,5%. Bei einer mit EUR 3,5 Mrd. angenommenen Verpflichtung des Landes Kärnten und einer von der Republik garantierten Anleihe über diesen Betrag zur Bedienung der Ausfallbürgschaft, betrüge die jährliche Zinslast lediglich EUR 53 Mio. Das sind nur 0,3% des Bruttoregionalprodukts Kärntens, das 2013 EUR 17,7 Mrd. betrug. Kärnten kann sich das leisten. Sein Primärdefizit betrug zudem nur 0,3% des Bruttoregionalprodukts 2014, womit es eines der ausgeglichensten Budgets unterstaatlicher Einheiten (Länder, Provinzen) in der EU aufweist. Somit könnte eine langfristige Anleihe für das Land Kärnten strukturiert werden, die der Schuldentragfähigkeit des Landes entspricht und eine vollständige Bedienung der Ausfallsbürgschaften ermöglicht, ohne dass die Versorgung der Bürger in irgendeiner Weise beeinträchtigt wäre. Die Republik Österreich (Bund) muss Kärnten unterstützen Die finanzielle Lage Kärntens ist untrennbar mit der Republik Österreich (Bund) über den Finanzausgleich verwoben. Kärnten ist nicht eine vom übrigen Österreich unabhängig auf sich selbst gestellte Einheit. Die Republik Österreich (Bund) ist für die derzeitige Situation mitverantwortlich. Ihr werden grobe Versäumnisse beim Umgang mit der HETA sowohl vor als nach der Verstaatlichung 2009 bescheinigt ( Multiorganversagen ). Der Bund sollte daher die Verpflichtungen des Landes Kärnten aus der Ausfallhaftung garantieren, sodass wegen des niedrigeren Zinssatzes der Nominalbetrag einer neu begebenen Anleihe und auch das Ausfallsrisiko reduziert werden können. Der Beitrag von Kärnten zum Rückkaufangebot muss seine Zahlungsfähigkeit widerspiegeln Kärnten behauptet, nur EUR 800 Mio. beitragen zu können. Damit stellt es seine Rückzahlungsfähigkeit untertrieben niedrig dar. Gemeinsam mit dem Bund kann Kärnten seine Ausfallsbürgschaften zur Gänze erfüllen. Versuche, die HETA-Gläubiger von garantierten Anleihen zur Annahme eines Rückkaufangebots weit unter ihrem Nominalwert zu bewegen, sind nicht nur unnötig sondern auch unverantwortlich. Das Rückkaufangebot ist zum Scheitern verurteilt. Alternative Strategien sind zweifellos vorteilhafter. Die Gläubiger werden sich gegen das derzeit geplante Vorgehen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. Das Krisenmanagement funktioniert auch nach sechs Jahren immer noch nicht. Wir fordern die
4 österreichische Regierung auf, endlich faire, offene und transparente Verhandlungen aufzunehmen, sagt Leo Plank. Über die Ad Hoc Gruppe Die Ad Hoc Gruppe bildet - soweit ersichtlich - den größten Zusammenschluss an HETA-Gläubigern. Ihre Mitglieder halten nicht nachrangige Anleihen, die von der Hypo-Alpe-Adria-Bank International AG (nunmehr HETA) begeben wurden und mit einer Haftung des Landes Kärnten ausgestattet sind. Die Anleihen gelten aufgrund der Haftung des Landes sogar als mündelsichere Wertpapiere ( 215 ff. ABGB). Der Verfassungsgerichtshof unterstreicht in seiner kürzlich ergangenen HaaSanG-Erkenntnis ihre qualifiziert gesicherte Stellung (G 239/ , S. 140). Das Vertrauen in die Haftung des Landes Kärnten spiegelte sich auch in den niedrigeren Zinssätzen auf die Anleihen wider. Zu den Mitglieder der Ad Hoc Gruppe gehören u.a.: Bybrook Capital LLP Canyon Capital Advisors LLC Commerzbank Group Cyrus Capital Partners, L.P. Farallon Capital Europe LLP FMS Wertmanagement AöR Knighthead Capital Management, LLC N.V. Bank Nederlandse Gemeenten Pacific Investment Management Company, LLC (PIMCO) Redwood Capital Management, LLC Die Ad Hoc Gruppe wird von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Kirkland & Ellis, der österreichischen Wirtschaftskanzlei Binder Grösswang und dem Restrukturierungsberater Gleacher Shacklock mit Sitz in London beraten. Rückfragen & Kontakt: Ecker & Partner (Austria) Nicole Bäck-Knapp n.baeck@eup.at Tel.: Mobil.: FTI Consulting (International) Andrew Walton andrew.walton@fticonsulting.com
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