Energieausweis. Qualitätspass für Gebäude

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1 Energieausweis Qualitätspass für Gebäude Dipl.-Ing. R. Preininger

2 ! EU Gebäuderichtlinie Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom ! EU-Staaten müssen Energieeinsparung verstärken! Besonderer Handlungsbedarf im Gebäudebereich

3 ZIEL:! Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden MASSNAHMEN:! Methoden zur Berechnung einheitliche Standards! Mindestanforderungen! Erstellung von Energieausweisen! Regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen

4 UMSETZUNG DER EU-RICHTLINIE! Richtlinie seit Jänner 2003 in Kraft! Umsetzung bis ! Laufender Prozess der Harmonisierung der Bauordnung ZIEL! Einheitliche Methode! Mindeststandards! Energieausweis alle Bundesländer

5 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Baupolizeigesetz LGBL.Nr. 40/1997 zuletzt geändert LGBL.Nr. 40/2003, 17 Abs. 2, 17a, 25 Bautechnikgesetz LGBL.Nr. 75/1976 zuletzt geändert LGBL.Nr. 40/ Verordnungen LGBL.Nr. 65/2003 Energieausweis von Bauten LGBL.Nr. 82/2002 Wärmeschutzverordnung

6 BauPolG. 17! Vollendung der Baumaßnahme ist vom Bauherrn der Baubehörde anzuzeigen! Anzeige ist u.a. anzuschließen: eine Bestätigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers über die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes! Ein Energieausweis nach Maßgabe des 17a

7 BauPolG. 17a Energieausweis von Bauten (EA) WANN IST EIN EA AUSZUSTELLEN? Bei folgenden baulichen Maßnahmen - Errichtung - Auf- und Zubauten, durch die die Geschoßfläche des Baues um mehr als 50 % vergrößert wird - Änderung, die mehr als 50 % der Geschoßfläche des Baues betreffen Bei Bauten, die nicht nur unwesentlich beheizt werden und dem dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen

8 VON WEM IST EIN EA ZU ERSTELLEN? Von einem Sachverständigen oder befugten Unternehmer

9 WAS IST EIN EA? Eine schriftliche Dokumentation über! Energiebezogene Merkmale des Baues und seiner technischen Einrichtungen! Mindestwärmeschutz Maßgebliche Kennzahlen! Bestätigung über die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes

10 WELCHE FORM HAT DER EA? Form und Inhalt ist in einer Verordnung der Landesregierung geregelt. LGBL. 65/2003 Energieausweis von Bauten vom 24. Juni 2003

11 INHALT DES EA (LGBL. Nr.: 65/2003) - HWB (Heizwärmebedarf in kwh/m 2 BGF,a ) Kenngröße für die thermische Qualität eines Baues. Berechnung nach ÖNORM H LEK-Wert oder LEK eq -Wert Kennzahl für den Mindestwärmeschutz eines Baues. Ermittlung nach Verordnung über den Mindestwärmeschutz von Bauten (WSVO, LBGL.Nr. 82/2002

12 E N E R G I E A U S W E I S - ÖNORM H 5055 Kenngröße für die thermische Gebäude Qualität : HEIZWÄRMEBEDARF

13 Möglichkeiten zur Sicherstellung der Thermischen Gebäude-Qualität (baulicher Bereich)! Begleitende Kontrollen Befunderhebung der tatsächlichen Ausführung durch am Bau Unbeteiligte (z.b. Dämmdicken, Wärmebrücken). Nachweis des Mindestwärmeschutzes (Transmission)! Abnahmeprüfung (z.b. Luftdichtheitsmessung Blower Door-Test, IR-Thermografie)

14 BEGLEITENDE PRÜFUNGEN ZUR QUALITÄTSSICHERUNG! IR-Thermografie! Luftdichtheit (BLOWERDOOR TEST)! Bauakustische Messungen! Raumluftqualität

15 BAUAKUSTISCHE MESSUNGEN! Messung der Luftschalldämmung zwischen Räumen horizontal - Trennwand vertikal - Trenndecke! Messung der Trittschalldämmung zwischen Räumen (Decken)

16 RAUMLUFTQUALITÄT Orientierende Messungen! auf Vorhandensein vonformaldehyd! leicht flüchtige organische Verbindungen - aktive Probenahme - passive Probenahme - GC/MS - Screening

17 INFRAROT-THERMOGRAFIE IM BAUWESEN

18 ! Abbildung von Objekten (Bauteilen) aufgrund ihrer Wärmestrahlung! Zerstörungsfreie Untersuchungsmethode

19 ANWENDUNGSBEREICHE! Ortung von wärmtechnischen Schwachstellen (z.b. Wärmebrücken)! Schwachstellenanalyse der Wärmedämmung der Gebäudehülle! Ortung verdeckter Konstruktionselemente (Inhomogenitäten)! Auffindung von Leckstellen in Rohrleitungen! Sichtbarmachung verdeckte Leitungsführungen

20 ANWENDUNGSBEREICHE! Ortung von Durchfeuchtungen! Nachweis von Beschichtungsablösungen! Straßenbau: Nachweis eines unregelmäßigen Mischguteinbaues! Nachweis von Altlasten im Deponiebereich! und vieles mehr

21 MESSPRINZIP! Berührungslose Temperaturmessung! Flächige Aufnahme der Temperaturverteilung aufgrund von Wärmestrahlung! Erfassung der abgestrahlten Leistung im Bereich zwischen 8 und 12 "m! Genauigkeit der Auflösung 0,1 K! Bestimmung der Temperatur Berücksichtigung der Emissionszahl

22 ÖNORM EN Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden; Qualitativer Nachweis von Wärmebrücken in Gebäudehüllen Infrarotverfahren (ISO 6781: 1983, modifiziert)

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25 Einfluss geometriebedingter Wärmebrücken auf die innere Oberflächentemperatur von Aussenbauteilen Ecke monolithisches Mauerwerk längenbez. Leitwert L = 0,46 W/mK U ungest = 0,33 W/m 2 K Ecke monolithisches Mauerwerk mit W D V S längenbez. Leitwert L = 0,25 W/mK U ungest = 0,16 W/m 2 K Eck- Temperatur t oi = 16,9 C Eck- Temperatur t oi = 18,3 C

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31 geometrische WÄRMEBRÜCKE Wärmeschutz Befund AWH / Außenecke

32 NACHWEISVERFAHREN WÄRMEBRÜCKEN / Ausführung WÄRMEBRÜCKE Loggien- Betonplatte

33 BLOWER DOOR - Dichtheitsprüfung der Gebäudehülle ÖNORM EN (ISO 9972 mod.): Wärmetechnisches Verhalten v. Gebäuden; Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden - Differenzdruckverfahren! Ermittlung des volumenbezogenen Leckagestromes bei einer Druckdifferenz von 50 Pa = n 50, mit zusätzlicher Lokalisierung von Leckagen in der Gebäudehülle!

34 LUFTDICHT??? DIFFUSIONSDICHT???

35 LUFTDICHTHEIT Leckortung Messung der Luftgeschwindigkeit zur Leck Eingrenzung : DACHRAUM: Riss in der Aussenwand

36 LUFTDICHTHEIT Leckortung Leck über Steckdose ( E- Installation)

37 LUFTDICHTHEIT Leckortung FENSTERTÜRE, unten: Leckage in der Bauteilfuge (Silikon...)

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