FH Salzburg Fachhochschschulgesellschaft mbh International Office. Leitfaden Studium im Ausland. Studienjahr 2004/5
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- Uwe Kruse
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1 FH Salzburg Fachhochschschulgesellschaft mbh Office Leitfaden Studium im Ausland Studienjahr 2004/5
2 Inhaltsverzeichnis Allgemeines...3 Mitarbeiter/Zuständigkeiten Office...4 Kriterien für Zulassung zum Studium an Partnerinstitutionen...5 Bewerbungsvorgang...5 Termine und Fristen...6 Vor Antritt des Studiums im Ausland...6 Während des Studiums im Ausland...7 Nach Rückkehr vom Studium im Ausland...7 Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen...7 Glossary...8 Seite 2 von 9
3 Allgemeines Ein Studium im Ausland ist eine große Bereicherung sowohl in Hinblick auf Persönlichkeitsbildung als auch auf die Chancen am Arbeitsmarkt. Die dabei gewonnenen Erfahrungen fördern Ihre Flexibilität, Anpassungsfähigkeit, Kreativität und Problemlösungskompetenz, Offenheit und Toleranz. Die Auseinandersetzung mit einer anderen Kultur, auch einem anderen akademischen Zugang und in den meisten Fällen auch das Erwerben und/oder Vertiefen einer Fremdsprache ist Ihrer Berufsbefähigung sicherlich förderlich. Nutzen Sie daher diese Chance und machen Sie Ihren Auslandsaufenthalt zu einem ganz speziellen Erlebnis. Die FH Salzburg sieht isierung als essentiellen Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Ausbildung und unterstützt daher aktiv alle Maßnahmen in diesem Bereich, insbesondere die Studierendenmobilität. Mit dem umfangreichen und attraktiven Angebot an Partnerinstitutionen, insbesondere im Rahmen von Sokrates/Erasmus stehen viele Möglichkeiten offen. Dieser Leitfaden beschreibt, wie Sie für ein Studium im Ausland nominiert werden können und wie die Durchführung zu gestalten ist. Detaillierte Informationen über die Partneruniversitäten der einzelnen Studiengänge finden Sie auf unserer Homepage. Bitte recherchieren Sie bereits im Vorfeld, welche Institutionen für Sie am besten geeignet wären. Beachten Sie dabei vor allem das Kursangebot und die erforderlichen Sprachkenntnisse. Besuchen Sie auch zu Beginn des Wintersemesters die Info-Veranstaltung über das Auslandsstudium. Die Anmeldung für das Auslandsstudium erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Studiengangskoordinatoren, die Reihung und Zusage für einen Studienplatz erfolgt ebenfalls durch die Auslandskoordinatoren der einzelnen Studiengänge in Absprache mit den STGL und Lehrenden. Sie erhalten umgehend durch die en nach Ablauf der Anmeldefrist die Nachricht, ob und für welche Partnerinstitution Sie einen Platz bekommen. Nur nach offizieller Nominierung durch den Studiengang sind Sie berechtigt, das Erasmus- Anmeldeformular auszufüllen. Finden Sie nachstehend das Who is Who des Office und die Zuständigkeiten sowie den zeitlichen Ablauf. Seite 3 von 9
4 Mitarbeiter/Zuständigkeiten Office Name Mag. Ute Seles Mag. Elke Greindl Prof.Dr. Gabriele Abermann Dr. Richard Mischak Gary English Mag. Günter Berger Organisatorische Einheit Office Office - Administration Coordinator TKS Coordinator BWI Coordinator MMA, IDTV Coordinator Holztechnikum Kuchl Zuständigkeit Zimmernr. Tel. Leiterin Office /662/ Administrative Betreuung und Durchführung Studierendenmobilität, Betreuung incomings, erste Anlaufstelle für Informationen zum Studium im Ausland Akademische Angelegenheiten, insbesondere Nominierung von Studierenden für Plätze an Partnerinstitutionen, Kontaktperson für akademische Angelegenheiten, insbesondere Learning Agreement, Kontaktanbahnung und-pflege Nominierung von Studierenden für Plätze an Partnerinstitutionen, Kontaktperson für akademische Angelegenheiten, insbesondere Learning Agreement Nominierung von Studierenden für Plätze an Partnerinstitutionen, Kontaktperson für akademische Angelegenheiten, insbesondere Learning Agreement Nominierung von Studierenden für Plätze an Partnerinstitutionen, Kontaktperson für akademische Angelegenheiten, insbesondere Learning Agreement /662/ /662/ /662/ /662/ seles.ute@ sbg.ac.at elke.greindl h-sbg.ac.a Richard.mis k@fhsbg.ac.at gary.english -sbg.ac.at Seite 4 von 9
5 Kriterien für Zulassung zum Studium an Partnerinstitutionen Die Entscheidung für die Nominierung für einen Auslandsstudienplatz and den Partneruniversitäten obliegt den en nach Absprache mit den STGL und Lehrenden des jeweiligen Studiengangs. Grundlage dafür sind die folgenden Kriterien: Noten Durchschnitt nicht schlechter als 2,5 (Knock-out Kriterium!) keine kommissionellen Prüfungen Projektarbeit (vor allem für höhere Semester) Einsatzbereitschaft und Mitarbeit Selbständigkeit / Gruppenarbeit eigenständige Leistung Engagement im STG Mitarbeit an relevanten Projekten Tag der offenen Tür Betreuung ausländischer Gaststudierender Mitarbeit im STG als Studentenvertreter Persönlichkeitsfaktoren Leistungsbereitschaft Eigenständigkeit Verantwortungsbewusstsein Teamfähigkeit Anpassungsfähigkeit Umgangsformen (Repräsentanz der FH im Ausland) Stabilität Sprachkenntnisse Englischniveau Sprache des Gastlandes Bewerbungsvorgang Nach Auswahl einer der für Sie interessanten oder in Frage kommenden Partnerinstitutionen, geben Sie Ihre Bewerbung bis zum jeweilig relevanten Termin (siehe Termine und Fristen) bei Frau Greindl ab. Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte das Formular Bewerbung für das Studium im Ausland unter Beilage eines englischen Lebenslaufes und des Semesterzeugnisses des letzten abgeschlossenen Semesters. Seite 5 von 9
6 Termine und Fristen Vor Antritt des Studiums im Ausland Termin/Frist Aktivität Zuständige Mitarbeiter Oktober 2003 Infoveranstaltung über Studium im Ausland Office f. WS Abgabe des Bewerbungsformulars für f. SS Studium/Praktikum an Partneruniversität für SS Abgabe einer provisorischen Liste der geplanten LVs (Learning Agreement) an Partnerinstitution für SS Abgabe des vollständig ausgefüllten Erasmusformulars für Ansuchen um Zuschuss für Studium im Ausland im SS Anmeldung an der Partnerinstitution für SS Einholung der Unterschrift des s auf Learning Agreement für SS Abgabe des Bewerbungsformulars für Studium/Praktikum an Partneruniversität für WS 2004/ Abgabe einer provisorischen Liste der geplanten LVs (Learning Agreement) an Partnerinstitution für WS oder Studienjahr 2004/ Einholung der Unterschrift des s bzw. STGL auf Learning Agreement für WS oder Studienjahr 2004/ Abgabe des vollständig ausgefüllten Erasmusformulars für Ansuchen um Zuschuss für Studium im Ausland im WS oder Studienjahr 2004/ Anmeldung an der Partnerinstitution für WS oder Studienjahr 2004/5 Frau Greindl Frau Greindl Frau Greindl Frau Greindl Kommentar Details zu Anmeldevorgan Partnerinstitutionen Vollständig ausgefülltes B bungsformular, engl. Leb lauf, letztes Semesterzeu Informationen über LVs a Hompages der Partner un durch Fr. Greindl/ en Erasmusformular Spezifisches Anmeldeform erhältlich bei Frau Greind Endgültiges Learning Agre ment im Erasmus-Formul Vollständig ausgefülltes B bungsformular, engl. Leb lauf, letztes Semesterzeu Informationen über LVs a Hompages der Partner un durch en Endgültiges Learning Agre ment im Erasmus-Formul Erasmusformular Spezifisches Anmeldeform der jeweiligen Partnerinst on erhältlich bei Frau Gre Seite 6 von 9
7 Während des Studiums im Ausland sofort sofort Vor Abreise Rücksprache mit Office bei administrativen Problemen (Unterkunft, Rücksprache mit zuständigem bei akademischen Problemen, insbesondere bei notwendigen Änderung des vereinbarten Learning Agreements Bestätigung des Abreisedatums im Erasmusformular durch die Gastuniversität Falls möglich Mitnahme des Transcript of Records, das Ihre absolvierten LVs und die Noten dokumentiert Achtung: die Anerkennung der L zu Hause erfolgt nach dem verein barten Learning Agreement, Ände rungen müssen umgehend schrift lich gemeldet werden Nach Rückkehr vom Studium im Ausland Innerhalb einer Woche Abgabe des ausgefüllten Evaluierungsformularsoutgoing bei Frau Greindl Achtung Semesterzeugnis wird erst nach Abgabe des Evaluierungsformulars ausgestellt Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen Im Learning Agreement des Erasmusformulars haben Sie vor Ihrer Abreise alle Lehrveranstaltungen dokumentiert, die Sie an der Partnerinstitution absolvieren werden. Durch die Unterschrift des STGL oder s wird bestätigt, dass diese Kurse als Äquivalent zu den LVs an der FH gelten und damit anerkannt werden. Kriterium dafür sind neben der inhaltlichen Komponente, vor allem die ECTS Punkte, die den Arbeitsaufwand und den Stellenwert einer LV im Curriculum wiedergeben. Es ist daher absolut notwendig, jede Änderung zu diesem Learning Agreement umgehend und schriftlich dem mitzuteilen. Nur bei schriftlicher Zustimmung durch den ist die Anerkennung dieser Änderung garantiert! Beachten Sie, dass die Semester-Gesamtleistung von 30 ECTS- Punkten (bei berufsbegleitender Variante eventuell geringer) auch im Ausland zu erbringen ist. Sollten Sie diese Anzahl nicht erreichen können, müssen Sie bereits vor Ihrer Abreise mit dem zuständigen Regelungen treffen, wie Sie die restlichen Leistungen erbringen, z.b. Telelearning, Prüfung nach Rückkehr, individuelle Ausarbeitung eines Themas). Ihre an der Partnerinstitution erbrachten Leistungen werden im Transcript of Records dokumentiert, das ist eine tabellarische Auflistung der Kurse, ECTS Punkte und Noten, üblicherweise nach der Skala des Gastlandes. Sobald das Sekretariat dieses Transcript of Records erhält und die absolvierten LVs dem vereinbarten Learning Agreement entsprechen, wird Ihnen durch das Sekrtariat innerhalb von 14 Tagen das normale Semesterzeugnis ausgestellt. Beachten Sie aber, dass dies nur erfolgt, wenn Sie bereits ein vollständig ausgefülltes Evaluierungsformular bei Frau Greindl abgegeben haben. Seite 7 von 9
8 Glossary Bezeichnung Anmeldeformular an der Partnerinstitution Anmeldeformularoutgoing Bilateral Agreement ECTS Erasmus Erasmusformular= ÖAD Formular Evaluierungsformular - outgoing Hochschulcharta Learning Agreement (LA) Leonardo Sokrates Transcript of Records Erklärung Unabhängig von der Anmeldung an der FH muss jeder nominierte Studierende sich auch an der Partnerinstitution anmelden. Die Formulare sind entweder bei Frau Greindl erhältlich oder auch online verfügbar/abzugeben Dieses Formular dient zur Anmeldung für ein Studium im Ausland an Partnerinstitutionen, mit denen bilaterale Verträge und somit eine fix vereinbarte Anzahl von Studienplätzen besteht Das ist die Vereinbarung über die Aktivitäten zwischen der FH und der Partnerinstitution. Im Rahmen von Erasmus sind jedenfalls damit eine fixe Anzahl von Studienplätzen an der Partnerinstitution inkludiert Beschreibt ein System von Maßnahmen und Instrumenten, die die Transparenz und Vergleichbarkeit der Studienangebote europaweit garantieren sollen. Damit wird vor allem die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen erleichtert. Zu den Maßnahmen gehören ein Informationspaket, das das Studienangebot nach definierten Richtlinien beschreibt, das Learning Agreement, das Transcript of Records und vor allem die ECTS Credit Points Das ist das Aktionsprogramm der EU innerhalb von Sokrates, das in erster Linie die Mobilität von Studierenden und Dozenten sowie die Zusammenarbeit in der Lehre fördert. Um als Studierender an diesem Programm teilnehmen zu können muss man durch die Heimatinstitution, also die FH, nominiert werden. Dieses Formular ist die Basis für den Zuschuss des ÖAD (Erasmus-Stipendium) und die Anerkennung als Programmstudierendender. Damit hat der nominierte Studierende das Recht, die im Rahmen von Sokrates/Erasmus mittels der Hochschulcharta und den bilateralen Verträgen festgesetzten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese umfassen unter anderem einen fixen Studienplatz and der Partnerinstitution, die Bereitstellung von Unterkunft, Betreuung an der Partnerinstitution Dieses Formular dokumentiert Ihre Erfahrungen im Zuge des Studiums an der Partnerinstitution. Ihre Rückmeldungen sind ein wertvoller Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung und nachhaltigen Sicherung der Serviceleistung des Offices und der Evaluierung der internationalen Partnerschaften. Ohne dieses vollständig ausgefüllte und bei Frau Greindl abgegebene Formular erhalten Sie kein Semesterzeugnis. Das ist die Grundlage für die Teilnahme der FH an den EU-Programmen im Rahmen von Sokrates. Sie legt die Rechte und Pflichten der teilnehmenden Institutionen fest. Der Hochschulcharta hängt im Office und kann somit zu den Bürozeiten eingesehen werden. Dieses Dokument ist ein Teil des Erasmusformulars und jedes Anmeldeformulars der Partnerinstitutionen. Es besteht aus einer Liste der LV, die im jeweiligen Semester an der FH zu absolvieren sind inhaltlich äquivalenten LVs an der Partnerinstitution. In beiden Fällen sind die Semesterwochenstunden bzw. zumindest die ECTS-Credit Points pro LV anzugeben. Das LA ist die Grundlage der Anerkennung Ihrer Studienleistung im Ausland. Es muss vom STGl oder zuständigen unterzeichnet sein. Jede Änderung muss dem schriftlich mitgeteilt werden und ist nur gültig, wenn diese vom schriftlich bestätigt wird. Das ist das Aktionsprogramm der EU innerhalb von Sokrates, das sich der Förderung der Berufsbefähigung und der Zusammenarbeit Hochschule Wirtschaft widmet. Im Rahmen dieses Programms kann man um einen Zuschuss für ein Auslandspraktikum ansuchen. Das ist der Übergriff für das Aktionsprogramm der EU im Bereich Bildung und Forschung. Einzelne Maßnahmen wie Erasmus oder Leonardo beziehen sich z.b. explizit auf Studierendenmobilität Aufstellung der erbrachten Studienleistung an der Gastuniversität. Dieses Do- Seite 8 von 9
9 (ToR) ECTS Credit Points kument enthält die Bezeichnung der LVs, ECTS Credit POints pro LV, Benotung, üblicherweise in der Skala des Gastlandes, Erklärung zur Umrechnung der Notenskala. Das ToR ist die Grundlage für die Ausstellung des Semesterzeugnisses. Beschreiben Gewichtung und zu leistenden Arbeitsaufwand (workload) einer Lehrveranstaltung innerhalb eines bestimmten Curriculums. Die maximale Anzahl pro Semester beträgt 30. Bei einer 4-jährigen Dauer eines Studiums werden also insgesamt LVs im Ausmaß 240 Credit Points absolviert. Die ECTS Credit Points sind nicht ident mit den Semesterwochenstunden Seite 9 von 9
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