Risikomanagement an der ETH Zürich. Richtlinien, Systematik & Verantwortlichkeiten
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- Karl Dieter
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1 Risikomanagement an der ETH Zürich Richtlinien, Systematik & Verantwortlichkeiten
2 Zweck dieses Dokuments Dieses Dokument hält die Risikopolitik der ETH Zürich fest und dient als Informations- und Kommunikationsmittel für alle Beteiligten. Die Risikopolitik ist Teil der Geschäftspolitik der ETH Zürich und legt die Leitlinien/ Rahmenbedingungen zu einem homogenen, systematischen und konsequenten Umgang mit Risiken fest. Entsprechend der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Risikomanagement und der Veränderung des Umfeldes der ETH Zürich wird das Dokument periodisch angepasst. Stand 9. Juni 2010 / Version 2.0 2
3 Risikomanagement an der ETH Zürich Inhaltsverzeichnis 1 Präambel Rahmenbedingungen und Ziele Definition Risikomanagement Risikomanagementziele Formale Grundlagen Geltungsbereich Grundsätze der Risikobewältigung Führungsaufgabe Risikobewältigung Risikofinanzierung Risikokosten Organisation und Verantwortlichkeiten Präsident/Vizepräsident Finanzen & Controlling/Schulleitung Risikomanagement-Kommission Risikomanagement Kernteam Einheiten aus Lehre, Forschung und Administration Risikoeigner Massnahmeneigner Interne Revision Externe Revision Risikomanagementprozess Risikoerfassung Risikobewertung Risikobewältigung Risikocontrolling Versicherungspolitik Schadenmanagement und Schadenfinanzierung Frühindikatoren Schadenmeldung Schadenfinanzierung Ursachenanalyse Anhänge Anhang A: Begriffe der Risikopolitik (Glossar) Anhang B: Kernrisiken an der ETH Zürich
4 1 Präambel Im Zusammenhang mit der Erfüllung des akademischen Grundauftrags und der Verfolgung der strategischen Ziele der ETH Zürich lassen sich bestimmte Risiken nicht vermeiden. Im Rahmen des Risikomanagement soll proaktiv auf diese Risiken eingegangen und mit geeigneten Massnahmen das Risikopotential auf ein akzeptables Niveau reduziert werden. In erster Linie ist immer die Eigenverantwortlichkeit aller an der ETH beschäftigten Menschen gefordert. Ereignen sich trotz aller Vorsichtsmassnahmen Schäden, welche auf Fehler zurückzuführen sind, behandeln wir diese offen und ehrlich. Fehler sind auch eine Lerngelegenheit, es geht nicht um eine Schuldzuweisung, sondern um die Realisierung von Verbesserungspotentialen. 2 Rahmenbedingungen und Ziele 2.1 Definition Risikomanagement Unternehmensweites Risikomanagement wird gemäss COSO 1 folgendermassen definiert: «Unternehmensweites Risikomanagement ist ein Prozess, ausgeführt durch Überwachungs- und Leitungsorgane, Führungskräfte und Mitarbeiter einer Organisation, angewandt bei der Strategiefestlegung sowie innerhalb der Gesamtorganisation, gestaltet um die Organisation beeinflussenden, möglichen Ereignisse zu erkennen, und um hinreichende Sicherheit bezüglich des Erreichens der Ziele der Organisation zu gewährleisten.» In den Weisungen des Rates zum Risikomanagement 2 heisst es: Das Risikomanagement bildet den Rahmen für einen planvollen Umgang mit den Risiken. Es stützt sich auf die Risikopolitik. Zentrales Element ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess, welcher auf die Reduktion von Risiken und deren Folgen abzielt. Er umfasst die Teilprozesse Risikoerfassung, Risikobewertung, Risikobewältigung, und Risikocontrolling. 1 COSO (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) hat einen weltweit bei Unternehmen, Organisationen und Revisionsgesellschaften etablierten Risikomanagementstandard entwickelt ( 2 Weisungen des Rates über das Risikomanagement der ETH und der Forschungsanstalten vom 4. Juli
5 Risikomanagement an der ETH Zürich 2.2 Risikomanagementziele Die Schulleitung verfolgt mit der Risikopolitik namentlich folgende Ziele: Die Wahrung des guten Rufes der ETH Zürich. Das Vermeiden von Schäden. Die Unterstützung der Zielerreichung der ETH Zürich. Die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der ETH Zürich. Die Gewährleistung eines hohen Masses an Sicherheit für Personen und Vermögenswerte. Die Förderung der Eigenverantwortung und des Risikobewusstseins bei den Mitarbeitenden der ETH Zürich. Die Unterstützung der Führung mittels umfassender und aktueller Risikoinformation. Eine Gesamtübersicht über die Risikosituation der ETH Zürich. Die Kontrolle und Minimierung der Risikokosten (Fremd- und Eigenversicherung). Eine wirkungsorientierte, kosteneffiziente und antizipative Aufgabenerfüllung. 2.3 Formale Grundlagen Risikomanagement wird durch folgende Erlasse, Weisungen und Beschlüsse gefordert: Bundesratsbeschluss vom 19. Januar 2005 Verpflichtung zum Risikomanagement für Organisationen des 3. und 4. Kreises der Bundesverwaltung. Artikel 19a VO Bereich (RSETHZ 120) Regelt die Grundzüge des Risikomanagement. Weisungen des Rates über das Risikomanagement der ETH und der Forschungsanstalten (RSETHZ 126) Regelung der Grundzüge des Risikomanagement und der Risikofinanzierung. Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Präsidenten. Verordnung über die Organisation der ETH Zürich,, Art. 8, Abs. 1, lit e; Art. 11a, Abs 3, lit e; Art. 28, Abs. 1, lit e (RSETHZ ) Zuständigkeit für das Risikomanagement liegt beim Präsidenten. Umsetzungsverantwortung für das Risikomanagement liegt beim Vizepräsidenten Finanzen & Controlling. Risikomanagement Kommission als beratende Kommission der Schulleitung Reglement für die Risikomanagement Kommission der ETH Zürich (RSETHZ 203.7) Regelt die Tätigkeiten und Organisation der Risikomanagement Kommission. Vorsitz durch den Vizepräsidenten Finanzen & Controlling Finanzreglement Art und Anhang 1 (RSETHZ 245) Regelt die Kompetenzen betreffend der Finanzierung zur Behebung von Schäden & betreffend Deckungszusagen. Richtlinien über nicht versicherte Risiken und Ereignisse (RSETHZ ) Regelt den Deckungsumfang der Rückstellungen für nicht versicherte Risiken sowie die Versicherungspflicht bei Objekten und Tätigkeiten mit erhöhter Risikoexposition. 2.4 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der vorliegenden Risikopolitik umfasst die gesamte ETH Zürich. 5
6 3 Grundsätze der Risikobewältigung 3.1 Führungsaufgabe Der bewusste Umgang mit Risiken liegt in der Verantwortung jedes Mitarbeitenden. Das adäquate Risikomanagement ist eine Führungsaufgabe, die in den Einheiten wahrgenommen wird. Der Präsident trägt die Verantwortung. 3.2 Risikobewältigung In der Bewältigung der Risiken folgt die ETH Zürich in dieser Reihenfolge den Prinzipien: Vermeiden Vermindern Akzeptieren Tragen Finanzieren 3.3 Risikofinanzierung Die ETH Zürich trägt ihre Risiken grundsätzlich selbst. Der Abschluss von Versicherungen kann sinnvoll sein, wenn keine anderen Massnahmen möglich sind. Dies trifft insbesondere für Risiken zu, welche eine tiefe Eintretenswahrscheinlichkeit und ein hohes Schadenpotential haben. Für nichtversicherte oder nichtversicherbare grössere Ereignisse sieht die ETH Zürich eine Eigenversicherung vor (siehe auch Ziff. 5 Versicherungspolitik). Bestimmungen zur Risikofinanzierung finden sich in den Weisungen des Rates zum Risikomanagement (Art. 9-14), dem Finanzreglement (Art und Anhang 1) sowie den Richtlinien über nicht versicherte Risiken und Ereignisse. 3.4 Risikokosten Ziel ist, das Total der Risikokosten zu minimieren. Die Risikokosten setzten sich aus den folgenden Komponenten zusammen: Versicherungsprämien Selbstgetragene Schäden Präventive Risikominderungs-/Schadenverhütungskosten Verwaltungskosten (z.b. Kosten der Administration, Honorare). 6
7 Risikomanagement an der ETH Zürich 4 Organisation und Verantwortlichkeiten Das iterative Zusammenspiel zwischen den nachfolgend beschriebenen Funktionsträgern und Gremien ist von zentraler Bedeutung für ein funktionierendes Risikomanagement System. Nach dem Prinzip der Eigenverantwortung ist es zudem wichtig, dass sowohl die direkt am Prozess beteiligten Personen wie auch alle weiteren Angehörigen ein entsprechendes Risiko-Bewusstsein entwickeln. Das Risikomanagement an der ETH Zürich ist folgendermassen organisiert (Abbildung 1): Rat Präsident / VPFC / Schulleitung Interne und externe Revision Risikomanagement Kommission (RMK) Vorsitz: VPFC Kernteam Risikomanagement Vorsitz: Leiterin FD Leiterin SGU, Leiter Rechtsdienst, Sekretär Risikomanagement Einheiten aus Lehre, Forschung, Administration Risikoeigner Risikoeigner Risikoeigner Massnahmeneigner Massnahmeneigner Massnahmeneigner Massnahmeneigner Abbildung 1: Organisation des Risikomanagements 4.1 Präsident/Vizepräsident Finanzen & Controlling/Schulleitung Dem Präsidenten fällt gemäss Art. 4 Abs. 1 der Weisungen Risikomanagement bzw. der Organisationsverordnung ETH die Verantwortung für das Risikomanagement zu, die Umsetzungsverantwortung liegt beim Vizepräsidenten Finanzen & Controlling. Die Schulleitung genehmigt jährlich den Risikokatalog auf Gesamtstufe ETH Zürich und die damit verbundenen Massnahmen, gegebenenfalls inklusive Ressourcenzuteilung. Sie bewilligt die periodisch zu aktualisierende Risikopolitik auf Antrag der Risikomanagement Kommission. Weiter informiert sie den Rat (via Internes Audit) periodisch über Bestand, Umfang und potentielle Auswirkungen der Kernrisiken. Die Schulleitung entscheidet ferner über nichtversicherte Schäden von über CHF 1 Mio. gemäss Kompetenzregelung im Finanzreglement und wählt die Mitglieder der Risikomanagement Kommission. 7
8 4.2 Risikomanagement-Kommission Die Risikomanagement Kommission (Vorsitz durch den Vizepräsidenten Finanzen & Controlling) ist das beratende Gremium der Schulleitung in Fragen des Risikomanagement, der Risikofinanzierung und der Versicherungen. Sie beurteilt periodisch die Risiko-, Schadens- und Versicherungssituation. In ihrer Verantwortung liegt die weite Steuerung des Risikomanagements. Die Kommission schlägt der Schulleitung bzw. dem Präsidenten periodisch die aktualisierte Risikopolitik vor. Sie beschliesst das Vorgehen zu Risikoerhebung, -bewertung, - bewältigung und -controlling und überwacht den Prozess. Daneben stellt die Kommission für das Risikomanagement eine angemessene organisatorische, personelle, technische und methodische Infrastruktur sicher. Aufgaben und Organisation der Risikomanagement Kommission sind im Reglement für die Risikomanagement Kommission (RMK) der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich vom 3. Juni 2008 geregelt. 4.3 Risikomanagement Kernteam Das Kernteam verantwortet die fachliche Führung in den Bereichen Risiko-, Schadens- und Versicherungsmanagement. Es ist für die Prozessführung des Risikomanagement gemäss den Vorgaben der RMK zuständig. Das Kernteam konsolidiert jährlich den Risiko- und den Massnahmenkatalog. Es erstellt die Grundzüge der Risikopolitik sowie den Risikocontrollingbericht. Das Kernteam unterstützt und berät Schulleitung, Präsident und Kommission in der Umsetzung eines adäquaten Risikomanagement. Für die Organisationseinheiten ist das Kernteam die Anlaufstelle bei technischen und organisatorischen Fragen zum Risikomanagement. 4.4 Einheiten aus Lehre, Forschung und Administration Verantwortlich für die Umsetzung des Risikomanagement sind die Führungskräfte der Einheiten. Die Einheiten stellen sicher, dass die in diesem Dokument aufgeführten Verantwortlichkeiten wahrgenommen, Risiken identifiziert und bewertet sowie Massnahmen gegen Risiken erarbeitet und umgesetzt werden. 4.5 Risikoeigner Der Risikoeigner trägt die Verantwortung für das adäquate Management eines Risikos. Er ist für die Erarbeitung und Initiierung entsprechender Massnahmen zuständig und stellt die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Umsetzung der Massnahmen sicher. Der Risikoeigner wird im Risikokatalog namentlich erwähnt. Er berichtet dem Kernteam periodisch über den Stand und Massnahmen bestehender Risiken und meldet neu identifizierte Risiken gemäss den definierten Schwellenwerten (siehe Risikomatrix S. 8). 8
9 Risikomanagement an der ETH Zürich 4.6 Massnahmeneigner Der Massnahmeneigner trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen. Er informiert periodisch (mindestens jährlich) den Risikoeigner über Stand und Fortschritt. Diese Aufgabe ist nicht an eine Stabstelle delegierbar, das Kernteam unterstützt lediglich den Prozess, die Verantwortung für die Umsetzung bleibt beim Risiko- und Massnahmeneigner. 4.7 Interne Revision Die interne Revision überprüft periodisch die Umsetzung des Risikomanagement an der ETH Zürich. 4.8 Externe Revision Die externe Revision kann die Umsetzung des Risikomanagement an der ETH Zürich überprüfen. 5 Risikomanagementprozess Die Umsetzung des Risikomanagement an der ETH Zürich erfolgt nach einem standardisierten Prozess, der gemäss nachstehender Abbildung 2 die folgenden Schritte umfasst: Risikoerfassung Risikocontrolling Risikobewertung Risikobewältigung Abbildung 2: Risikomanagementprozess 5.1 Risikoerfassung Die Risikoerfassung beinhaltet eine ganzheitliche Bestandesaufnahme der Risiken. Organisatorisch wird sie von den Einheiten durchgeführt. Die Risikoerfassung wird periodisch aktualisiert. Die erfassten Risiken werden auf Gesamtstufe ETH Zürich im Risikokatalog konsolidiert (siehe Anhang B). 9
10 Finanzielle Auswirkung (Tragweite) 5.2 Risikobewertung Auf der Risikoerfassung aufbauend werden die Risiken nach ihren finanziellen Auswirkungen und Eintretenswahrscheinlichkeiten bewertet und nach Prioritäten geordnet. Sie werden im Risikokatalog und der Risikomatrix eingetragen (vgl. Abbildung 3). 3 Risikomatrix Kernrisiken Zu meldende Risiken Eintretenswahrscheinlichkeit Tragweite 1 < 0,01 Mio. 2 0,01-1 Mio Mio Mio Mio. 6 > 100 Mio. Häufigkeit 1 1 / >1000 Jahre 2 1 / Jahre 3 1 / Jahre 4 1 / 5-10 Jahre 5 1 / 2-5 Jahre 6 1 / <2 Jahre Abbildung 3: Risikomatrix 5.3 Risikobewältigung In der Phase der Risikobewältigung werden Massnahmen entwickelt und umgesetzt. Die Massnahmen werden im Massnahmenkatalog geführt. 5.4 Risikocontrolling Das Risikocontrolling schliesst den Prozess der ersten drei Schritte ab. Es geht um die Überprüfung und Sicherung der Risikomanagement. Das Risikocontrolling führt im Sinne des kontinuierlichen Prozesses wieder zur Risikoerfassung. In den Weisungen des Rates über das Risikomanagement wird weiter auf die einzelnen Prozessschritte eingegangen (Art. 5-8). 3 Die Risikomatrix ist eine zweidimensionale graphische Darstellung der Risikolandschaft. Auf der Abszisse werden skalierte Eintretenswahrscheinlichkeiten und auf der Ordinate skalierte Schadenshöhen abgebildet. Aus der Multiplikation von Eintretenswahrscheinlichkeit und Auswirkung resultiert das Risikoprodukt, welches eine Priorisierung der Risiken erlaubt. 10
11 Risikomanagement an der ETH Zürich 6 Versicherungspolitik Grundsätzlich trägt die ETH Zürich ihre potentiellen Schäden selbst. Der Abschluss von Versicherungsverträgen ist subsidiär zu anderen Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Risiken. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen hat die ETH Zürich die folgenden Versicherungen abgeschlossen: eine Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung Die Identifikation von besonders risikobehafteten Objekten/ Tätigkeiten erfolgt durch die Einheiten der ETH Zürich selber. Es ist eine Versicherung abzuschliessen, sofern keine anderen Massnahmen zur Risikominimierung möglich sind. Die Risikomanagement Organisation beurteilt, ob eine Versicherung einem vertretbaren Kosten-/Nutzenverhältnis entspricht. Ergibt die Beurteilung, dass das Kosten-/Nutzenverhältnis nicht adäquat und daher auf eine Versicherung zu verzichten ist, so entbindet die Risikomanagement Organisation die Einheit von der Versicherungspflicht. Bei Fragen zu Versicherungen und für Versicherungsabschlüsse ist die Abteilung Finanzdienstleistungen einzubeziehen. Die detaillierten Bestimmungen zur Risikofinanzierung finden sich in den Weisungen des Rates zum Risikomanagement (Art. 9-14), dem Finanzreglement (Art und Anhang 1) sowie den Richtlinien über nicht versicherte Risiken und Ereignisse. 7 Schadenmanagement und Schadenfinanzierung 7.1 Frühindikatoren Die Einführung von Frühindikatoren kann bei einigen Risiken sinnvoll sein. Die Indikatoren sollen so definiert sein, dass sie eine Aussagekraft über das entsprechende Risiko haben. Sie müssen gute Frühinformationseigenschaften besitzen bzw. den Entwicklungen von Interesse vorauseilen. Für die Frühindikatoren werden Sollwerte und Toleranzgrenzen festgelegt, die ständig überwacht werden und bei Über- bzw. Unterschreitung eine Aktion auslösen. 7.2 Schadenmeldung Im Schadenfall ist der Stab Sicherheit, Gesundheit und Umwelt unverzüglich zu informieren. 11
12 7.3 Schadenfinanzierung Anlaufstelle betreffend Schadenfinanzierung ist die Abteilung Finanzdienstleistungen. Die Kompetenzen betreffend Schadendeckung sind gemäss Finanzreglement, Anhang 1, wie folgt geregelt: Schadensausmass Träger des Schadens Entscheid Schadensdeckung Schäden, welche die in der Bundesgesetzgebung verankerten Aufgaben der ETH Zürich gefährden Bund Rat, Bund > CHF 1 Mio. Sachversicherung (Vollwert) Haftpflicht (bis CHF 50 Mio.) Rückstellungen/ Eigenversicherung Versicherung/SL CHF 250k bis 1 Mio. CHF 50k bis 250k Versicherungen und/oder Rückstellungen/ Eigenversicherung Versicherungen und/oder Rückstellungen/ Eigenversicherung Präsident mit VPFC VPFC mit Leiterin Finanzdienstleistungen < CHF 50k Rückstellungen/ Eigenversicherung Leiterin Finanzdienstleistungen Abbildung 4: Schadenfinanzierung Selbstbehalt von CHF 1.5k pro Ereignis und Einheit Die Schadendeckung und Deckungszusagen nicht versicherter Risiken und Ereignisse sind im Anhang 1 zum Finanzreglement geregelt. 7.4 Ursachenanalyse Es liegt im Interesse der ETH Zürich, dass im Schadenfall eine Ursachenanalyse erfolgt. Dabei bedarf es der aktiven Mitarbeit aller betroffenen Einheiten sowie der jeweiligen Vorgesetzten. Die systematisch gewonnenen Erkenntnissen fliessen zurück in den Risikomanagement Prozess. Damit wird sichergestellt, dass aus Fehlern Verbesserungen erzielt werden können. 12
13 Risikomanagement an der ETH Zürich Anhänge A B Begriffe der Risikopolitik (Glossar) Kernrisiken an der ETH Zürich 13
14 Anhang A: Begriffe der Risikopolitik (Glossar) Kernrisiken Kernrisiken sind diejenigen Risiken mit potenziell hohen finanziellen Auswirkungen und/oder überdurchschnittlicher Eintretenswahrscheinlichkeiten. An der ETH Zürich werden als Kernrisiken diejenigen Risiken bezeichnet, welche unmittelbar die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gefährden. und ein Risikoprodukt (Eintretenswahrscheinlichkeit multipliziert mit Schadensausmass) von 16 oder mehr aufweisen. Massnahmenkatalog Ein Massnahmenkatalog ist eine Erweiterung des Risikokatalogs und stellt ein Arbeitsinstrument zur Risikobewältigung dar. In ihm werden die einzelnen Massnahmen pro Risiko erfasst. Je Massnahme werden Angaben zu Umsetzungszeitpunkt, Status und Massnahmeneigner aufgeführt. Er zeigt insbesondere auf, wie die Eintretenswahrscheinlichkeit und/oder die Schadenhöhe eines Risikos reduziert werden können. Massnahmeneigner Der Massnahmeneigner trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen. Er informiert den Risikoeigner periodisch (mindestens jährlich) über den Stand und Fortschritt. Risikobewältigung Die Risikobewältigung stützt sich auf die Risikoerfassung und Risikobewertung. Es geht um die Formulierung und Umsetzung geeigneter Massnahmen für die Eindämmung der Risiken mit identifiziertem Handlungsbedarf, namentlich der so genannten Kernrisiken. Risikobewertung Die Risikobewertung umfasst die Beurteilung jedes einzelnen im Risikokatalog erfassten Risikos nach der Eintretenswahrscheinlichkeit und dem max. Schadensausmass (finanzielle Auswirkung). Gestützt auf die vorgenommenen Bewertungen wird eine Risikomatrix erstellt. Risikocontrolling Das Risikocontrolling umfasst die Überprüfung und Steuerung des Risikomanagementprozesses. Es stellt den kontinuierlichen Prozess gemäss den Grundsätzen der Risikopolitik sicher und trachtet nach kontinuierlicher Verbesserung dieses Prozesses. Das Risikocontrolling legt die Abweichungen des Ist- Zustandes von den Zielen der Risikopolitik offen; zudem dient es der Erfolgskontrolle bei der Umsetzung von Massnahmen. Risikoeigner Jedem Risiko wird eine verantwortliche Person im jeweiligen Departement bzw. in der jeweiligen Verwaltungseinheit zugeordnet. Diese Person trägt operationell die Verantwortung für die ihr zugeteilten Risiken. 14
15 Risikomanagement an der ETH Zürich Risikoerfassung Die Risikoerfassung zielt auf eine möglichst umfassende Bestandesaufnahme der Risiken. Sie erfolgt organisatorisch betrachtet von unten nach oben, d.h. sie wird in den einzelnen ETH und Forschungsanstalten durchgeführt. Das Resultat der Risikoerfassung ist ein Risikokatalog in Tabellenform. Risikokatalog Ein Inventar von Risiken in Tabellenform, gegliedert nach Merkmalen Risikobeschreibung, Szenarien, Eintretenswahrscheinlichkeit, Auswirkung, Risikoprodukt sowie Risikoeigner. Risikomatrix Zweidimensionale graphische Darstellung der Risikolandschaft. Auf der Abszisse werden skalierte Eintretenswahrscheinlichkeiten und auf der Ordinate skalierte Schadenshöhen abgebildet. Aus der Multiplikation von Eintretenswahrscheinlichkeit und Auswirkung resultiert das Risikoprodukt, welches eine Priorisierung der Risiken erlaubt. Risikoprofil Ergebnis der Eintragung der einzelnen Risiken in die Risikomatrix. Es zeigt das Betriebsrisiko einer bestimmten Organisation auf und bildet damit die Basis zu deren Risikobewältigung. Das Risikoprofil wird auch Wahrscheinlichkeits-Tragweite-Diagramm genannt. 15
16 Anhang B: Kernrisiken an der ETH Zürich (Stand ) ID Risiko Risikobeschreibung Signifikanter Ausfall finanzieller Mittel, Verpassen von Drittmittelpotential 004 Verlust wichtiger Mitarbeitender, fehlendes Know How, Minderung Arbeitsleistung Beschaffungsrisiken Gewalt oder Bedrohung gegen Personen Unvorhersehbarer Ausfall von Schlüsselpersonen, fehlende Sicherstellung von Kontinuität im Mittelbau (Brain Drain), ungenügendes Fachwissen/Ausbildung (Förderung MA), Unzufriedenheit und Abgänge von Talenten aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten. Minderung der Arbeitsleistung durch Unsicherheiten aufgrund von Umstrukturierungen und Vorgesetztenwechsel, unzureichende Betreuung durch Vorgesetzte, unzufriedenstellende Arbeitsplatzbedingungen. Schaden durch betriebswirtschaftlich unsinnige Beschaffung, ungenügende Abklärung der Bedürfnisse, ungenügende Berücksichtigung von Folgekosten von Beschaffungen (z.b. bauliche Anpassungen, keine TCO-Betrachtungen), unvorteilhafte Lieferkonditionen und Verträge, Einkauf zu überhöhten Preisen, Abhängigkeiten von Lieferanten (z.b. Konkurs, Marktmacht, mangelhafte Produkte), keine Verfügbarkeit von Verbrauchs- und Ersatzteilen, Verletzung ethischer Normen (im Beschaffungsprozess, Quelle/Herstellung der beschafften Güter). Sinkende Budgetmittel, sinkende Drittmittel, Professuren vernachlässigen die Drittmittel-Einwerbung, zu günstige Verrechnung von Leistungen, Verluste im Cash- und Assetmanagement und aus Beteiligungen. Gewalt oder Gewaltandrohung, Ausnützen von Machtverhältnissen, sexuelle Belästigung, Verletzung der physischen oder psychischen Integrität von Personen Unzureichende Leistungen in der Lehre Datenverlust/unberechtigter Zugriff auf Daten Kommunikationsrisiken und Verlust der Akzeptanz bei wichtigen Stakeholdern Wissenschaftliches Fehlverhalten Grossschaden an Immobilien im Eigentum Bund Erwartungen der Studierenden bez. Lehrqualität werden nicht erfüllt. Misserfolg bei der Anziehung und Rekrutierung (hochqualifizierter) Studierender. Drastische Schwankungen bei den Studierendenzahlen führen zu Qualitätsproblemen und ungenügendem Betreuungsverhältnis. Grobe Fehler in Verfahren und Prozessen (insb. Prüfungen), Manipulationen, unethisches Verhalten (z.b. Korruption). Wichtige/vertrauliche Akten oder digitale Daten aus Lehre, Forschung und Administration stehen nicht mehr zur Verfügung, werden gestohlen oder illegal publiziert. Daten müssen teuer regeneriert werden oder sind unwiederbringlich verloren. Z.B. durch mangelhafte oder ungenügend umgesetzte Schutz- und Sicherungsmassnahmen, Ausfall der Speicher, Sabotage, Hacking, unberechtigter Zugriff, illegale Weitergabe, Verfälschung oder Löschung durch Insider, Verlust von Akten oder Datenträgern. Reputations- und Imageverlust durch Fehler in der Pressearbeit, schlechte Aussendarstellung, Angriffe von aussen, politische Angriffe, schlechte Kommunikation zu gesellschaftlich/ethisch umstrittenen (Forschungs-) Aktivitäten oder Zusammenarbeit mit Dritten, schlechtes Krisenmanagement, Äusserungen von ETH Angehörigen. Zu wenig Einfluss auf die Politik, Akzeptanzverlust in der Gesellschaft, zu wenig Engagement gegenüber Stakeholdern. Verfälschung/Fälschung von Resultaten, Plagiate, unethisches Verhalten, Verstoss gegen ETH Richtlinien bzw. qualitative oder ethische Standards, Integrität der Forschung wird verletzt. Schäden an von genutzten Immobilien im Eigentum des Bundes aufgrund z.b. Feuer, Wasser oder Elementarereignissen. Unklarheit, wer für die Wiederinstandstellung aufkommt. 16
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