Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover"

Transkript

1 Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover Grundsätzlich steht die Kindertageseinrichtung allen Kindern offen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) in Stadtgebiet Hannover haben, unabhängig davon, welcher familiärer, kultureller oder religiöser Hintergrund besteht. Inhaltsverzeichnis: 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Betreuungsangebote 3. Einschränkung der Betreuungsleistung 4. Anmeldung 5. Abschluss des Betreuungsvertrages 6. Beendigung des Betreuungsvertrages 7. Erkrankungen des Kindes 8. Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung und den Personensorgeberechtigten 9. Aufsichtspflicht 10. Haftung des Trägers 11. Unfallschutz 12. Benutzung der Räume der Kindertageseinrichtung außerhalb der Öffnungszeiten 13. Konzeption 14. Inkrafttreten 1. Gesetzliche Grundlagen Die Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrag, der sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz (Nds. KiTaG) ergibt. Das SGB III führt hierzu unter 22 folgendes auf: I. II. III. In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und andere Mitarbeiter/innen mit den Erziehungsberechtigten zum Wohle der Kinder

2 2 zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen. 2. Betreuungsangebote Das Angebot der Kindertageseinrichtungen gliedert sich wie folgt: Betreuungsform max. Gruppengröße Betreuungszeit Krippe für Kinder von 8 Wochen bis 12 Kinder 8 Stunden 1 ½ Jahre Krabbelgruppe für Kinder im Alter 15 Kinder 8 Stunden von 1 ½ bis 3 Jahre Kindergarten für Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht 25 Kinder Halbtags ohne Essen = 4 Stunden Halbtags mit Essen = 4 ½ Stunden Dreivierteltags = 6 Stunden Ganztags = 8 Stunden Hort für schulpflichtige Kinder bis zum Ende der 4. Klasse, in begründeten Einzelfällen über die 4. Klasse hinaus (lt. Beschlusslage des Rates der Landeshauptstadt Hannover) 20 Kinder 4 6 Stunden ab bzw Uhr + in den Ferien ganztags Art und Umfang der Plätze je Kindertagesstätte richten sich nach der Betriebserlaubnis der Bezirksregierung ( 45 SGB VIII), den politischen Beschlüssen sowie der Konzeption der Kindertageseinrichtung. Die Kindertageseinrichtungen sind grundsätzlich ganzjährig an fünf Werktagen montags bis freitags geöffnet. Geschlossen ist an gesetzlichen Feiertagen sowie Heiligabend und Silvester. Die Betreuungszeiten werden an die Bedarfe im jeweiligen Stadtteil angepasst. Daneben werden bei entsprechendem Bedarf Früh- und/oder Spätdienste in den verschiedenen Betreuungsformen im entsprechenden Umfang angeboten. Für den Fall, dass Eltern Frühund/oder Spätdienste in Anspruch nehmen, kann die Landeshauptstadt Hannover die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (z.b. Arbeitsbescheinigung) verlangen. Die genauen Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtung können dem Betreuungsvertrag, der Konzeption und/oder dem Faltblatt entnommen werden. 3. Einschränkung der Betreuungsleistung Das Personal der Kindertageseinrichtung hat das Recht, an Personal- bzw. Betriebsversammlungen teilzunehmen. Bei Bedarf wird während der Dauer der Personal- bzw. Betriebsversammlung eine Notversorgung seitens der Kindertageseinrichtung angeboten. Davon unbenommen können die Kindertagesstätten in einem Kalenderjahr an bis zu 20 Werktagen geschlossen werden. Die Kindertageseinrichtungen sind in einem Jahr an bis zu drei Tagen für Studientage zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlossen. Über Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen werden die Personensorgeberechtigten rechtzeitig informiert.

3 3 Angekündigte Schließzeiten berechtigen die Personensorgeberechtigen nicht zur einer Minderung des Elternbeitrages. 4. Anmeldung Die Personensorgeberechtigten nehmen eine schriftliche Anmeldung bei der Leitung der betreffenden Kindertageseinrichtung vor. Diese entscheidet über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme eines Kindes gemäß den Aufnahmekriterien der Landeshauptstadt Hannover. Das Ergebnis wird den Personensorgeberechtigten mitgeteilt. Bei Nichtaufnahme kann auf Wunsch der Personensorgeberechtigten das Kind in die Warteliste aufgenommen werden. 5. Abschluss des Betreuungsvertrag Im Falle der Aufnahme muss grundsätzlich binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung ein Betreuungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und den Personensorgeberechtigten in der Kindertagesstätte geschlossen werden. Andernfalls vergibt die Kindertageseinrichtung den Platz anderweitig. Mit dem Betreuungsvertrag vereinbaren die Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner: die Betreuungsform (Krippe, Krabbelgruppe, Kindergarten, Hort) die tägliche Betreuungszeit den Vertragszeitraum (grundsätzlich vom bis für ein oder mehrere Jahr/e) die Anwendung der städtischen Entgeltregelung den Kündigungszeitraum (gem. Ziffer 4.3) Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, mit dem Tag der Aufnahme eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, in der bestätigt wird, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als 8 Tage sein (s. auch Belehrung zum Infektionsschutzgesetz). 6. Beendigung des Betreuungsvertrages Der Betreuungsvertrag endet mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraumes, durch vorzeitige Kündigung oder durch Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen. Die Personensorgeberechtigten können den Betreuungsvertrag ohne Angaben von Gründen zum Ende eines Kindergartenjahres (31.07.) bis zum des Jahres kündigen. Im laufenden Kindergartenjahr können die Personensorgeberechtigten zum 15. des Monats zum Monatsende des nächsten Monats aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe in diesem Sinne sind beispielsweise: ein Wechsel der Betreuungsform ein Wechsel des Wohnsitzes

4 4 eine nachgewiesene längerfristige Erkrankung des Kindes (mehr als 8 Wochen); ein schriftlicher Nachweis des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin ist vorzulegen eine Erhöhung des Elternbeitrages aufgrund einer Neufassung der Entgeltregelung Eine Kündigung ist von den Personensorgeberechtigten schriftlich an die Leitung der Kindertageseinrichtung zu richten. Die Landeshauptstadt Hannover kann das Betreuungsverhältnis nur aus wichtigen Gründen kündigen, dann jedoch wahlweise fristlos oder fristgebunden bis spätestens zum 15. eines Monats (Kündigung) zum Ende des folgenden Monats (Vertragsende). Wichtige Gründe in diesem Sinne sind beispielsweise: längerfristiges oder/und häufiges unentschuldigtes Fehlen des Kindes, fehlende Bereitschaft der Personensorgeberechtigten zur Zusammenarbeit mit dem Personal der Kindertageseinrichtung, Zerrüttung der Vertrauensbasis zwischen Personensorgeberechtigten und Personal der Kindertageseinrichtung, falsche Angaben zu den Einkommensverhältnissen oder familiären Verhältnissen bei der Feststellung der Höhe des Elternbeitrages, pflichtwidrige Nichtanzeige von Veränderungen in den wirtschaftlichen oder familiären Verhältnissen, die zu einer Elternbeitragserhöhung führen würden, Nichtzahlung der Elternbeiträge, Wechsel des ersten Wohnsitzes des Kindes aus Hannover. Der Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsanspruch des Kindes ist bei einer außerordentlichen Kündigung durch die Landeshauptstadt Hannover zu berücksichtigen. Daher sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig die Kindertagesstättenleitung gehalten, vor der außerordentlichen Kündigung Gespräche mit den Personensorgeberechtigten zur Problemlösung zu führen und sie bei der Suche einer adäquaten alternativen Betreuung zu unterstützen. 7. Erkrankungen des Kindes Kinder mit ansteckenden Krankheiten im Sinn von 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz dürfen für die Dauer Ihrer Krankheit die Kindertageseinrichtung nicht besuchen. Grundsätzlich ist bei einer Erkrankung des Kindes die Kindertageseinrichtung unverzüglich mit Angaben über die Art der Erkrankung sowie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit zu informieren. Wird von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Kindertageseinrichtung die Erkrankung eines Kindes festgestellt, werden die Personensorgeberechtigten sofort benachrichtigt. Diese sind verpflichtet, das Kind unverzüglich aus der Kindertageseinrichtung abzuholen. Das Kind darf nach Überwindung (s. Infektionsschutzgesetz) einer ansteckenden Krankheit die Kindertagesstätte erst nach Vorlage eines schriftlichen Nachweises der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes wieder besuchen. Medikamente können nur in Ausnahmefällen, z.b. aufgrund chronischer Erkrankungen oder Behinderungen, und nur mit schriftlicher Verordnung eines Arztes verabreicht werden. Hier bedarf es im Einzelfall einer individuellen Abstimmung zwischen den Personensorgeberechtigten und der Leitung der Kindertageseinrichtung.

5 5 Chronische Krankheiten des Kindes sind der Einrichtung bei Aufnahme mitzuteilen. 8. Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung und den Personensorgeberechtigten Die Leitung der Kindertageseinrichtung sowie die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Personensorgeberechtigten als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Für ausführliche Gespräche sollten jedoch Terminvereinbarungen getroffen werden. Auf Wunsch und nach vorheriger Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertageseinrichtung können die Personensorgeberechtigten in der Gruppe hospitieren. Die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus ist bei der Erziehung in Tageseinrichtungen besonders wichtig. Daher bestimmt 2 Abs. 2, dass die Tageseinrichtung mit den Familien der betreuten Kinder zusammenarbeitet. In Fortführung diese Grundgedankens ist in Kindertagesstätten eine Elternvertretung vorgesehen. (Nds. KiTaG) 9. Aufsichtspflicht Mit dem Vertragsabschluss zur Betreuung des Kindes wird die Aufsichtspflicht der Eltern ( 1626/1631 BGB) an das Personal der Kindertageseinrichtung delegiert. Der Betreuungsvertrag bezieht sich auf die Anwesenheit in der Kindertageseinrichtung sowie auf die Teilnahme an externen Veranstaltungen und damit verbundene Hin- und Rückwege zur Kindertageseinrichtung bzw. zum Veranstaltungsort. Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals für ein Kind gilt für den Zeitraum der Übergabe bzw. Übernahme an den/durch den Personensorgeberechtigten. Wege von und zur Kindertageseinrichtung beim Bringen und Holen des Kindes liegen in der Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten. ( 16 BGB) Auch für die Wege eines Hortkindes zwischen Elternhaus, Schule und Hort sind die Eltern zuständig. 10. Haftung des Trägers Die Landeshauptstadt Hannover ist nicht verpflichtet die von Kindern mitgebrachten Bekleidungsstücke, Spielzeuge oder sonstigen Gegenstände zu verwahren. Sie haftet daher auch nicht im Falle der Beschädigung oder des Verlustes. Die Landeshauptstadt Hannover haftet nicht für Schäden, die von Kindern verursacht werden, welche sich unerlaubt aus dem Bereich der Kindertageseinrichtung entfernt haben. Vorausgesetzt wird, dass keine Aufsichtspflichtverletzung des Personals vorliegt. Die Regelung des 832 BGB bleibt unberührt.

6 6 11. Unfallschutz Die Kinder unterliegen gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII während des Besuchs der Kindertageseinrichtung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. 12. Benutzung der Räume der Kindertageseinrichtung außerhalb der Öffnungszeiten Die Leitung der Kindertageseinrichtung entscheidet ggf. im Einvernehmen mit dem Fachbereich Jugend und Familie über die Nutzung bzw. Vergabe von Räumen der Kita an Eltern, Initiativen und andere Interessenten außerhalb der Betreuungszeit, im Rahmen der vertraglichen Bindungen. Die Leitung regelt auch alle aus der Fremdnutzung entstehenden Folgen im Zusammenwirken mit dem Fachbereich Jugend und Familie. 13. Konzeption Die Personensorgeberechtigten erhalten von der jeweiligen Einrichtung ein Faltblatt mit den konzeptionellen Eckpfeilern der Kindertagesstätte. Zudem kann ihnen durch die Kindertagesstättenleitung auf Wunsch die ausführliche Konzeption der Einrichtung zur Einsicht überlassen werden. 14. Inkrafttreten Die Allgemeine Regelung tritt mit Wirkung vom in Kraft und löst die bisherige Regelung ab.

(1) ^Die Stadt Roth betreibt Kindertages^lnrichtungen als öffentliche Einrichtungen. ^Ihr Besuch Ist freiwillig.

(1) ^Die Stadt Roth betreibt Kindertages^lnrichtungen als öffentliche Einrichtungen. ^Ihr Besuch Ist freiwillig. Neufassung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom 28. Juli 2015 Die Stadt Roth erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Der Träger des Schulhortes ist der gemeinnützige Verein Vorschulkindergarten Vaterstetten e.v.

Der Träger des Schulhortes ist der gemeinnützige Verein Vorschulkindergarten Vaterstetten e.v. Schulhort-Ordnung über den Betrieb und die Benutzung des Schulhortes des Vorschulkindergarten Vaterstetten e.v. 1. Die Einrichtung Der Träger des Schulhortes ist der gemeinnützige Verein Vorschulkindergarten

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

Satzung. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Moosburg a.d.isar. (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom

Satzung. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Moosburg a.d.isar. (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Moosburg a.d.isar (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom 30.05.2006 Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Moosburg

Mehr

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und Betreuungsvertrag zur Tagespflege Zwischen den Personensorgeberechtigen - Name / Vorname - im Folgenden Eltern genannt PLZ / Wohnort / Straße Telefon / Mobil und der Tagespflegeperson - Name/ Vorname -

Mehr

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom 10.07.2012 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Kindertagesstättenordnung für die DRK-Kindertagesstätte Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47, Kiel

Kindertagesstättenordnung für die DRK-Kindertagesstätte Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47, Kiel 1 DRK-Kinder- u. Jugendhilfe Nord ggmbh Grabauer Str. 17 23843 Bad Oldesloe Kindertagesstättenordnung für die DRK-Kindertagesstätte Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47, 24114 Kiel Präambel Die Kindertagesstätte

Mehr

Lesefassung Betreuungssatzung vom 17.10.2010 einschl. 1. Änderung

Lesefassung Betreuungssatzung vom 17.10.2010 einschl. 1. Änderung Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen in der Gemeinde Muldestausee ( Betreuungssatzung) 1 Träger (1) Innerhalb der Gemeinde Muldestausee befinden sich folgende Tageseinrichtungen:

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung

Benutzungs- und Gebührensatzung Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten des Landkreises Stade (Seminarkindergarten) Aufgrund des 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) in der Fassung vom 16.12.2013 (Nds.

Mehr

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen am Neckar gültig ab

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen am Neckar gültig ab Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen am Neckar gültig ab 01.02.201.2019 Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen am Neckar

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling Die erläßt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs.1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Allgemeines (1) Die betreibt folgende Kindertageseinrichtungen als öffentliche

Mehr

Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Könnern. Präambel

Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Könnern. Präambel Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Könnern Präambel Auf der Grundlage der 4 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung

Mehr

SATZUNG. über den Betrieb und die Benutzung der Kindertagesstätte Schatztruhe der Gemeinde Oberaudorf

SATZUNG. über den Betrieb und die Benutzung der Kindertagesstätte Schatztruhe der Gemeinde Oberaudorf SATZUNG über den Betrieb und die Benutzung der Kindertagesstätte Schatztruhe der Gemeinde Oberaudorf -Kindertagesstättensatzungin der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 16. April 2014 Aufgrund der

Mehr

(Präambel) Geltungsbereich und Grundsätzliches

(Präambel) Geltungsbereich und Grundsätzliches Nachstehend wird die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege in der Großen Kreisstadt Freital (Betreuungssatzung Kita BetreuungSKita) in der seit 1. Januar

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Allgemeine Benutzungsregelungen

Allgemeine Benutzungsregelungen Allgemeine Benutzungsregelungen für die Einrichtung Paulus-Kindertagesstätte der Ev.-luth. Paulus Kirchengemeinde Melle als Trägerin - 1. Die Kindergartenarbeit der Kirchengemeinde ist im Auftrag der Kirche

Mehr

Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf

Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in eseinrichtungen

Mehr

Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Wittmund (Kindertagesstättensatzung)

Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Wittmund (Kindertagesstättensatzung) Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Wittmund (Kindertagesstättensatzung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576),

Mehr

BETREUUNGSORDNUNG. für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in der Universitätsstadt Marburg

BETREUUNGSORDNUNG. für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in der Universitätsstadt Marburg BETREUUNGSORDNUNG für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in der Universitätsstadt Marburg 1. Grundsätze Die Stadt Marburg unterhält als öffentlicher Jugendhilfeträger sozialpädagogische Tageseinrichtungen

Mehr

AKTUELLE FASSUNG. Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Breitengüßbach (Kindertageseinrichtungssatzung)

AKTUELLE FASSUNG. Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Breitengüßbach (Kindertageseinrichtungssatzung) AKTUELLE FASSUNG Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Breitengüßbach (Kindertageseinrichtungssatzung) Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Breitengüßbach

Mehr

Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Ampfing

Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Ampfing Stand: 01. Januar 2013 Die Gemeinde Ampfing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs.1 Nr.1 Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Ampfing (Satzungsänderungen sind bereits

Mehr

AGB Private Kinderbetreuung

AGB Private Kinderbetreuung AGB Private Kinderbetreuung 1. Allgemeines Das Angebot der Wertheim Boarding House GmbH (im folgenden 'Wertheim') beinhaltet den Service einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT KÖLN vom 13. Juni Begriffsbestimmungen und Aufgaben

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT KÖLN vom 13. Juni Begriffsbestimmungen und Aufgaben BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT KÖLN vom 13. Juni 2003 1 Begriffsbestimmungen und Aufgaben Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder sind sozialpädagogische Einrichtungen

Mehr

- MUSTER - Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Gemäß 23 SGB VIII i.v.m. 6 KiföG M-V. zwischen. Frau/Herrn. und. Frau/Herrn

- MUSTER - Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Gemäß 23 SGB VIII i.v.m. 6 KiföG M-V. zwischen. Frau/Herrn. und. Frau/Herrn - MUSTER - Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Gemäß 23 SGB VIII i.v.m. 6 KiföG M-V zwischen Frau/Herrn Personensorgeberechtigte Straße, Hausnummer PZL, Ort Telefon privat/ dienstlich und Frau/Herrn

Mehr

Satzung für die Kindertagesstätte Hand in Hand der Gemeinde Eurasburg (Kindertagesstättensatzung) vom

Satzung für die Kindertagesstätte Hand in Hand der Gemeinde Eurasburg (Kindertagesstättensatzung) vom Satzung für die Kindertagesstätte Hand in Hand der Gemeinde Eurasburg (Kindertagesstättensatzung) vom 23.07.2009 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde

Mehr

Benutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg

Benutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg Benutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg 1 Träger und Rechtsform Die Tageseinrichtung Hort der Grundschule am Rühner Landweg (weiter: Hort GS RLW) wird von der Stadt Bützow als

Mehr

Satzung zur Benutzung des städtischen Schulkindergartens (SchuIkindergartensatzung)

Satzung zur Benutzung des städtischen Schulkindergartens (SchuIkindergartensatzung) in der Fassung der Satzung zur Benutzung des städtischen Schulkindergartens (SchuIkindergartensatzung) 1. Änderungssatzung vom 31.07.2015 Die Stadt Wolfratshausen erlässt auf Grund des Art. 24 Abs. 1 Nr.

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht BENUTZUNGSORDNUNG für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht 1. Aufgabe 1.1 Die Stadt Geesthacht betreibt in eigener Verantwortung und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Kindertageseinrichtungen.

Mehr

ANTRAG. auf Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten des Kinderwelt Wismar e.v., Philipp-Müller-Straße 14, Wismar

ANTRAG. auf Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten des Kinderwelt Wismar e.v., Philipp-Müller-Straße 14, Wismar ANTRAG auf Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten des Kinderwelt Wismar e.v., Philipp-Müller-Straße 14, 23966 Wismar Antragsteller Berechtigter: Telefonisch erreichbar: dienstlich privat Berechtigter:

Mehr

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat am 02.11.2006 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Ilmmünster nach dem BayKiBiG (Kindergartensatzung)

Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Ilmmünster nach dem BayKiBiG (Kindergartensatzung) 1 Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Ilmmünster nach dem BayKiBiG (Kindergartensatzung) Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Jachenau

Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Jachenau Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Jachenau Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Satzung: ERSTER TEIL Allgemeines 1 Gegenstand

Mehr

Aufnahme- und Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen

Aufnahme- und Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen Aufnahme- und Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen Teil 1 - Aufnahmeordnung 1. Anmeldung Die Anmeldung in einer städtischen Kindertageseinrichtung kann in der Einrichtung bei der Leitung

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Az.: 10/028-2-15 Satzung des Marktes Markt Indersdorf über die Benutzung der Mittagsbetreuung Der Markt Markt Indersdorf erlässt aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den

Mehr

Satzung für die Catharinen-Kindertagesstätte des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein in Westensee

Satzung für die Catharinen-Kindertagesstätte des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein in Westensee KK Altholstein Satzung Kita Westensee 1.400-511c Satzung für die Catharinen-Kindertagesstätte des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein in Westensee Vom 29. April 2016 (KABl. S. 246) 13.07.2017 Nordkirche

Mehr

Haus- und Aufnahmeordnung für das Kinderhaus am Bründl (Kinderkrippe und Kindergarten) des Marktes Ergolding

Haus- und Aufnahmeordnung für das Kinderhaus am Bründl (Kinderkrippe und Kindergarten) des Marktes Ergolding Haus- und Aufnahmeordnung für das Kinderhaus am Bründl (Kinderkrippe und Kindergarten) des Marktes Ergolding gemäß 3 der Satzung für die kommunalen Kindertagesstätten des Marktes Ergolding vom 22.06.2017

Mehr

Satzung für die Kindergärten der Stadt Rottenburg a. d. Laaber

Satzung für die Kindergärten der Stadt Rottenburg a. d. Laaber Satzung für die Kindergärten der Stadt Rottenburg a. d. Laaber Die Stadt Rottenburg erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung folgende Satzung: Erster Teil: Allgemeines

Mehr

Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege

Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege zwischen den Personensorgeberechtigten - Name / Vorname - im Folgenden Eltern genannt PLZ / Wohnort / Straße Telefon / Mobil und der Tagespflegeperson - Name/ Vorname

Mehr

Kinderkrippe Rasselbande. Fasanenstr Vaterstetten. Telefon: 08106/ Fax:

Kinderkrippe Rasselbande. Fasanenstr Vaterstetten. Telefon: 08106/ Fax: Kinderkrippe Rasselbande Fasanenstr. 30 85591 Vaterstetten Telefon: 08106/32028 Fax: 08106/810523 @-mail: rasselbande.vat@awo-obb.de 1 Satzung 1 Rechtliche Grundlagen 2 Aufnahmekriterien 3 Anmeldung 4

Mehr

Satzung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Baierbrunn

Satzung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Baierbrunn (Beschluss, GR-Sitzung vom 19.03.2013) Satzung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Baierbrunn vom 21.03.2013 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Mehr

Ordnung für die Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kindertagesstättenverband Köln-Nord

Ordnung für die Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kindertagesstättenverband Köln-Nord Ordnung für die Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kindertagesstättenverband Köln-Nord 1. Zweck und Ziel der Erziehungsarbeit In den Einrichtungen des Evangelischen Kindertagesstättenverbandes Köln-Nord

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Pförring (Kindergartensatzung) vom

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Pförring (Kindergartensatzung) vom Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Pförring (Kindergartensatzung) vom 01.09.2014 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt

Mehr

Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Satzung)

Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Die Gemeinde Aiterhofen erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

Mehr

(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge.

(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge. Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung zur Förderung und Betreuung von Kindern in der kommunalen Tageseinrichtung der Stadt Zerbst/Anhalt (Benutzungssatzung Kindertageseinrichtung)

Satzung zur Förderung und Betreuung von Kindern in der kommunalen Tageseinrichtung der Stadt Zerbst/Anhalt (Benutzungssatzung Kindertageseinrichtung) Satzung zur Förderung und Betreuung von Kindern in der kommunalen Tageseinrichtung der Stadt Zerbst/Anhalt (Benutzungssatzung Kindertageseinrichtung) Auf der Grundlage der 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung)

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung) Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung) Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. der

Mehr

Die Stadt Erding erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

Die Stadt Erding erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Die Stadt Erding erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Benutzungssatzung für den städtischen Kindergarten St. Antonius, Prielmayerstraße

Mehr

Satzung der Gemeinde Heringsdorf für die Kindertagesstätte Zwergenburg in Heringsdorf

Satzung der Gemeinde Heringsdorf für die Kindertagesstätte Zwergenburg in Heringsdorf Satzung der Gemeinde Heringsdorf für die Kindertagesstätte Zwergenburg in Heringsdorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und den 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land

Mehr

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen Benutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen 1 Trägerschaft und Zweckbestimmung (1) Der Markt Weiler-Simmerberg betreibt die Kinderkrippe Regenbogen als öffentliche Einrichtung. (2) Die

Mehr

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen vom 14.05.2014 In Kraft getreten 01.08.214 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Trägerschaft... 2 2. Betreuungsinhalt... 2 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung... 2 4. Betreuungszeiten...

Mehr

Entgelt- und Benutzungsordnung. 1 Präambel

Entgelt- und Benutzungsordnung. 1 Präambel Entgelt- und Benutzungsordnung 1 Präambel Die Stadt hat für Ihr Gebiet durch Vereinbarung vom 30.08.2007 die dem Landkreis obliegende Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach 22, 22

Mehr

Elternbeitragssatzung Gemeinde Taura

Elternbeitragssatzung Gemeinde Taura Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Taura (Elternbeitragssatzung) vom

Mehr

S a t z u n g für den Kindergarten der Gemeinde Sachsenkam vom

S a t z u n g für den Kindergarten der Gemeinde Sachsenkam vom S a t z u n g für den Kindergarten der Gemeinde Sachsenkam vom 31.08.2006 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Sachsenkam folgende Satzung: ERSTER TEIL:

Mehr

(2) Die Erziehung der Kinder in Kindertagesstätten erfolgt durch ausreichendes und geeignetes pädagogisches Fachpersonal.

(2) Die Erziehung der Kinder in Kindertagesstätten erfolgt durch ausreichendes und geeignetes pädagogisches Fachpersonal. Benutzerordnung für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Cottbus und für die öffentlich vermittelte Kindertagespflege der Stadt Cottbus (Kita- Benutzerordnung) Paragrafen 1 Trägerschaft 2 Gesetzliche

Mehr

Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtung mit Kleinkinderbetreuung (Kindertageseinrichtungs-Satzung)

Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtung mit Kleinkinderbetreuung (Kindertageseinrichtungs-Satzung) 1 Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtung mit Kleinkinderbetreuung (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Die Gemeinde Röllbach erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg. (Kindertageseinrichtungssatzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg. (Kindertageseinrichtungssatzung) Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 10. August 2006 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.07.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung

Mehr

Benutzungssatzung für die KinderTagesstätten der Samtgemeinde Apensen

Benutzungssatzung für die KinderTagesstätten der Samtgemeinde Apensen Benutzungssatzung für die KinderTagesstätten der Samtgemeinde Apensen 1 Aufgrund der 6, 8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBL. S. 473) in der

Mehr

Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Coswig (Anhalt)

Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Coswig (Anhalt) Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Coswig (Anhalt) Stadt Coswig (Anhalt) Stand: 03.12.2015 Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in

Mehr

Benutzungssatzung für die gemeindliche Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungssatzung) Vom Trägerschaft und Rechtsform

Benutzungssatzung für die gemeindliche Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungssatzung) Vom Trägerschaft und Rechtsform Benutzungssatzung für die gemeindliche Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungssatzung) Vom 05.02.2015 Der Markt Maßbach erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Ilsede (Kindertagesstättensatzung)

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Ilsede (Kindertagesstättensatzung) Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Ilsede (Kindertagesstättensatzung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17

Mehr

Betriebsordnung. für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen. Stand: 01. September 2009

Betriebsordnung. für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen. Stand: 01. September 2009 Betriebsordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen Stand: 01. September 2009 1. Aufgabe: a) Die Stadt Bad Wildungen unterhält als öffentliche soziale Einrichtung Kindertagesstätten. b)

Mehr

Satzung der Stadt Schöningen über die Aufnahme und Unterbringung von Kindern in den städtischen Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung)

Satzung der Stadt Schöningen über die Aufnahme und Unterbringung von Kindern in den städtischen Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung) Satzung der Stadt Schöningen über die Aufnahme und Unterbringung von Kindern in den städtischen Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung) Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung) Vom 03.12.2009 Geändert durch 1. Änderungssatzung vom 02.03.2010 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1

Mehr

AWO Kreisverband München-Land e.v. Rosenheimer Straße 139/XI München Tel. 0 89/ Fax Nr. 0 89/

AWO Kreisverband München-Land e.v. Rosenheimer Straße 139/XI München Tel. 0 89/ Fax Nr. 0 89/ AWO Kreisverband München-Land e.v. Rosenheimer Straße 139/XI 81671 München Tel. 0 89/67 20 87-0 --- Fax Nr. 0 89/67 20 87-29 info@awo-kvmucl.de Kindergartensatzung AWO-Kindergarten Gänseliesl Tannenstr.

Mehr

Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Westerheim (Kindergartensatzung) Vom 07. August 2013

Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Westerheim (Kindergartensatzung) Vom 07. August 2013 1-0280.2/5.1 Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Westerheim (Kindergartensatzung) Vom 07. August 2013 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Westerheim

Mehr

Satzung für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Sibbesse

Satzung für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Sibbesse Satzung für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Sibbesse Aufgrund der 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für die Tagespflege in der Gemeinde Ostercappeln. A. Gebühren für Kindertagesstätten

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für die Tagespflege in der Gemeinde Ostercappeln. A. Gebühren für Kindertagesstätten Seite 1 Gebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für die Tagespflege in der Gemeinde Ostercappeln Aufgrund der 6, 40 und 83 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO in der

Mehr

Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Satzung)

Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Satzung) 1 Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Scherstetten folgende Satzung: 1 Öffentliche

Mehr

Lebenshilfewerk Stormarn ggmbh

Lebenshilfewerk Stormarn ggmbh Lebenshilfewerk Stormarn ggmbh Für die Kindertagesstätten des Lebenshilfewerkes Stormarn wird folgende Kindertagesstättensatzung erlassen: 1 Diese Satzung gilt für die Kindertagesstätten Regenbogenhaus

Mehr

Kindertagesstättenordnung

Kindertagesstättenordnung Liebe Eltern, Sie haben Ihr Kind in unserer Tageseinrichtung angemeldet. Darüber freuen wir uns. Wir wollen dazu beitragen, dass sich Ihr Kind gesund und froh entwickelt in einer Gemeinschaft mit Kindern

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung)

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung) Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der

Mehr

Brief an alle Eltern zur Anmeldung in unserer Ev. Kindertagesstätte "Regenbogenland"

Brief an alle Eltern zur Anmeldung in unserer Ev. Kindertagesstätte Regenbogenland Brief an alle Eltern zur Anmeldung in unserer Ev. Kindertagesstätte "Regenbogenland" Liebe Eltern, Ihr Kind wird von jetzt an einige Stunden des Tages in unserer Kindertagesstätte verbringen; wir freuen

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Bad Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Bad Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr Gliederungs-Nr.: III- 2 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Bad Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr Seite 1 von 9 Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr

Mehr

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. Mitglied im Verband Deutscher Schullandheime Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Betreuungsvertrag im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen

Mehr

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Eltmann folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung ; Öffentliche

Mehr

Kindergartenordnung. für die. Kindergärten der Gemeinde Wangerland

Kindergartenordnung. für die. Kindergärten der Gemeinde Wangerland Kindergartenordnung für die Kindergärten der Gemeinde Wangerland Allgemeine Rahmenbedingungen Der Kindergarten im Sinne dieser Kindergartenordnung ist eine Tageseinrichtung für Kinder im Sinne des 1 des

Mehr

Markt Mering. Satzung

Markt Mering. Satzung Markt Mering Satzung für die Kindertageseinrichtung des Marktes Mering (KITAS) vom 01.09.2016 Mering, 17.06.2016 Seite: 1 von 8 Kindertageseinrichtung- Satzung (KITAS) Inhaltsübersicht Erster Teil: Allgemeines

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Heilbad Heiligenstadt. 1 Träger und Rechtsform. 2 Aufgaben

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Heilbad Heiligenstadt. 1 Träger und Rechtsform. 2 Aufgaben Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -

Mehr

Satzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten. Präambel

Satzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten. Präambel Satzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten Präambel Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein 2003, S. 57) in

Mehr

Satzung zur Nutzung der städtischen Kindergärten Abensberg

Satzung zur Nutzung der städtischen Kindergärten Abensberg Satzung zur Nutzung der städtischen Kindergärten Abensberg Die Stadt Abensberg erlässt auf Grund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung über die

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kyffhäuserland. 1 Träger und Rechtsform

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kyffhäuserland. 1 Träger und Rechtsform Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kyffhäuserland Auf Grund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO)

Mehr

Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising

Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund

Mehr

Satzung. für die. Kindergärten des Marktes Tussenhausen. vom

Satzung. für die. Kindergärten des Marktes Tussenhausen. vom Satzung für die Kindergärten des Marktes Tussenhausen vom 03.03.2004 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs.1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erläßt der Markt Tussenhausen folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung;

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Großaitingen (KiTa-Satzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Großaitingen (KiTa-Satzung) Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Großaitingen (KiTa-Satzung) in der Fassung vom 20. Februar 2014 Inhaltsübersicht ERSTER TEIL: Allgemeines... 3 1 Gegenstand der Satzung; Öffentliche

Mehr

Windelrocker Sondelfingen e.v. Benutzungsordnung. Reicheneckerstrasse 73, Reutlingen-Sondelfingen

Windelrocker Sondelfingen e.v. Benutzungsordnung. Reicheneckerstrasse 73, Reutlingen-Sondelfingen Benutzungsordnung für die Kleinkindgruppe Trägerverein: Adresse: Windelrocker Sondelfingen Windelrocker Sondelfingen e.v. Reicheneckerstrasse 73, 72766 Reutlingen-Sondelfingen Stand: 01/2017 Kleinkindgruppen

Mehr

SATZUNG DER STADT ERLANGEN FÜR DIE STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

SATZUNG DER STADT ERLANGEN FÜR DIE STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN SATZUNG DER STADT ERLANGEN FÜR DIE STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN 1 Gegenstand der Satzung; öffentliche Einrichtung... 2 2 Kindertageseinrichtungen... 2 3 Öffnungszeiten... 2 4 Ferien... 3 5 Gebühren...

Mehr

Gegenstand, Gebührenschuldner und Aufnahme

Gegenstand, Gebührenschuldner und Aufnahme Öffentliche Bekanntmachung 6. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung

Mehr

Satzung für den Kindergarten Arzbach der Gemeinde Wackersberg (Kindergartensatzung) vom

Satzung für den Kindergarten Arzbach der Gemeinde Wackersberg (Kindergartensatzung) vom Satzung für den Kindergarten Arzbach der Gemeinde Wackersberg (Kindergartensatzung) vom 15.10.2002 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs.1 Nr.1 der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Wackersberg folgende

Mehr

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform S a t z u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung

Mehr

Stadt Lehrte Kindertagesstätten Benutzungssatzung Gebührensatzung

Stadt Lehrte Kindertagesstätten Benutzungssatzung Gebührensatzung Stadt Lehrte Kindertagesstätten Benutzungssatzung Gebührensatzung Stadt Lehrte - Jugendamt Gartenstr. 5 31275 Lehrte Kindertagesstättenverwaltung Tel.: 05132-505266 u. 05132-505225 1 Satzung über die Benutzung

Mehr

Kindergartenordnung. Anschrift: Elterninitiative Kindergarten Schneizlreuth e.v. Unterjettenberg Schneizlreuth Bayern/Deutschland

Kindergartenordnung. Anschrift: Elterninitiative Kindergarten Schneizlreuth e.v. Unterjettenberg Schneizlreuth Bayern/Deutschland Kindergartenordnung Die erläßt nachfolgende Ordnung zur Nutzung der sozial- pädagogischen Einrichtung. 1 Einrichtung (1) Der Kindergarten ist eine öffentlich anerkannte und geförderte Einrichtung nach

Mehr

BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN. 1. Vertragspartner Seite Eingewöhnungsphase Seite 3

BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN. 1. Vertragspartner Seite Eingewöhnungsphase Seite 3 BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN 1. Vertragspartner Seite 2 2. Eingewöhnungsphase Seite 3 3. Betreuungszeiten Seite 3 4. Betreuungsgeld Seite 4 5. Versicherungsschutz

Mehr

B E T R E U U N G S V E R T R A G

B E T R E U U N G S V E R T R A G B E T R E U U N G S V E R T R A G über die Aufnahme und Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte Landkindergarten Gänseblümchen Zwischen dem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, dem Landkindergarten

Mehr

Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung der Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Bad Doberan e.v.

Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung der Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Bad Doberan e.v. Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung der Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Bad Doberan e.v. 1 Allgemeines (1) Diese Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung regelt die Nutzung

Mehr

Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Hort Ecksteinhaus in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising

Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Hort Ecksteinhaus in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Hort Ecksteinhaus in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Rechtliche Grundlagen

Mehr