LOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG

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1 LOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG

2 Steuern und Verein: Einführung Mit Steuern generell und auch mit Steuern im Verein setzen sich viele Menschen nicht gerne auseinander. Doch für Vereinsvorsitzende ist es essentiell notwendig, die Grundlagen der Besteuerung eines Vereins zu kennen. In dieser Artikelserie möchte ich Ihnen nahebringen, wie gemeinnützige Vereine im deutschen Steuerrecht behandelt werden. Zunächst beschreibe ich die wichtigsten Grundlagen. Vier Sphären Das Steuerrecht behandelt für gemeinnützige Körperschaften vier sogenannte Sphären. Sphären sind unterschiedliche Bereiche, welche auch verschiedenartig besteuert werden. Der Verein muss dafür seine Erträge und Ausgaben differenzieren. Welche Sphären es gibt, wie sie besteuert werden und welche Posten eigentlich in diese Sphären gehören, wird in den folgenden Abschnitten beschrieben. In den Gesetze zur Abgabeordnung können diese Informationen in den Paragrafen 51 bis 68 nachgelesen werden

3 Steuern und Verein: Einführung Ideeller Bereich Im ideellen Bereich befinden sich Posten wie beispielsweise Spenden, Zuschüsse oder die Mitgliedsbeträge. Diese sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei, da dies Einnahmen aus nichtunternehmerischer Tätigkeit ist. Vermögensverwaltung Der Bereich der Vermögensverwaltung ist einer von drei unternehmerischen Bereichen einer gemeinnützigen Körperschaft. Diese Sphäre umfasst Zinsen oder beispielsweise langfristige Vermietungen von Grundbesitz. In der Regel werden diese Vermögensverwaltungen steuerfrei behandelt. Jedoch gibt es Ausnahmen, die mit 7% Umsatzsteuer besteuert werden. Zweckbetrieb Gewöhnlich werden Positionen in dieser Sphäre mit einem Umsatzsteuersatz von 7% bewertet. Falls nicht, sind diese Positionen steuerfrei. Posten, die in den Bereich des Zweckbetriebes gehören, sind beispielsweise die Einnahmen oder Ausgaben für eine sportliche Veranstaltung. Des Weiteren zählen zu diesen Posten genehmigte Lotterien und Ausspielungen. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Positionen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes werden in vollem Umfang mit der Umsatzsteuer besteuert. Diese Posten sind beispielsweise die Bewirtung, Werbeeinnahmen oder Vereinsfeste

4 Schema gemeinnütziger Verein (allgemein) die 4-Teilung ideelle Arbeit Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftsbetrieb

5 Ideeller Bereich Einnahmen Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren, dessen Höhe in der Satzung festgelegt werden muss Umlagen Spenden Zuschüsse von Verbänden oder sonstige Zuschüsse, welche jedoch nur für den ideellen Zweck bestimmt sind Sonstige Einnahmen, wie beispielsweise Schenkungen oder Spenden

6 Ideeller Bereich Ausgaben Kosten für die Mitgliederverwaltung, wie beispielsweise Büromaterial, Porto, Telefon, usw. Verbandsabgaben und sonstige Beiträge Anteilige Raumgebühren und Personalkosten Mitgliederpflege, wie beispielsweise Vereinsmitteilungen, Geschenke, Ehrungen, Jubiläen, usw. Lehr- und Jugendarbeit Sonstige Kosten des ideellen Bereichs Besonders wichtig ist noch zu erwähnen, dass jegliche Leistungen oder Ausgaben auf freiwilliger Basis geschehen. Es findet kein Leistungsaustausch statt

7 Vermögensverwaltung Die nächste Unterteilung im Finanzbereich des Vereinswesens ist die Vermögensverwaltung. Eine Vermögensverwaltung liegt dann vor, wenn das Vermögen des Vereins eingesetzt wird, um mit diesem Vermögen Einnahmen für den Verein zu erzielen. Einnahmen in der Vermögensverwaltung können sein: Vermietung oder Verpachtung des Vereinsheimes Zinseinnahmen aus Festgeldern Sonstige Erträge, wie beispielsweise Erträge aus Wertpapieren Ausgaben sind: Reparaturkosten, Renovierungen und sonstige Tätigkeiten für den Verein Diese Vermögensveraltungspositionen werden grundsätzlich mit 7% Umsatzsteuer bewertet. Es fällt keine Körperschaftssteuer sowie Gewerbesteuer an.

8 Zweckbetrieb Vereine bieten nicht nur ihren Mitgliedern an, aktiv Sport zu treiben. Veranstaltungen werden organisiert, um beispielsweise Wettkämpfe auszurichten. Oft wird auch eine Verlosung durchgeführt. Solche Aktivitäten können im besten Fall Einnahmen generieren, jedoch auch Ausgaben.

9 Kulturelle Veranstaltungen und der steuerbegünstigte Zweckbetrieb Das Steuergesetz unterscheidet zwischen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Eine Verlosung gehört beispielsweise zu einer kulturellen Veranstaltung. Auf der Ausgabenseite befinden sich dann die Kosten für die Verlosung und generelle Ausgaben für diese Veranstaltung, wie beispielsweise Mietkosten. Auf der Einnahmenseite befinden sich die Einnahmen aus dem Eintritt der Veranstaltung sowie aus der Verlosung. Auf der Einnahmenseite werden keine Körperschaftssteuer sowie Gewerbesteuer erhoben. Lediglich die Umsatzsteuer von 7% wird eingezogen, solange die Einnahmen unter inklusive Umsatzsteuer im Jahr liegen.

10 Sportliche Veranstaltungen und der steuerbegünstigte Zweckbetrieb Die folgenden Ausgaben unterliegen dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb: Kosten der Sportanlage Kosten der Sportveranstaltung Betriebskosten für Fahrzeuge und Transportmittel Generelle Kosten des Sportbetrieb

11 Sportliche Veranstaltungen und der steuerbegünstigte Zweckbetrieb Auf der Einnahmenseite gelten folgende Punkte zu dem steuerbegünstigtem Zweckbetrieb, soweit die Einnahmen nicht einschließlich Umsatzsteuer überschreiten: Einnahmen des Sportbetriebes Eintrittsgelder, Teilnehmergebühren, etc Einnahmen aus Leistung gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern Zuschüsse für den Zweckbetrieb Auch hier wird lediglich die Umsatzsteuer von 7% eingezogen.

12 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb im Vereinswesen ist der Bereich, in dem die meisten Steuern abgezogen werden. In diesen Bereich gehören Veranstaltungen und der sonstige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb sowie die Vereinsgaststätte. Die Einnahmen in diesem Bereich werden mit der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (19 %) verrechnet, jedoch nur dann, wenn die Bruttoeinnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über Euro liegen. Die Körperschaftssteuer wird eingezogen, wenn der mit bis zu Euro bezifferte Freibetrag überschritten wird. Einnahmen in diesem Bereich sind Erlöse aus dem Gaststättenbetrieb (Umsatzerlöse, Speisen, Getränke, etc.) sowie Einnahmen aus der der Sportler-, Mitglieder- und Nicht-Mitglieder-Bewirtung.

13 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Ausgaben in diesem Bereich sind Personalkosten, Verwaltungskosten, Anteilige Raumkosten sowie Steuern, Versicherungen und sonstige Beiträge. Des Weiteren zählt in diese Ausgabenseite der Einkauf der Waren. Veranstaltungen und der sonstige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb In diesen Bereich fallen beispielsweise Einnahmen aus Musikveranstaltungen mit bezahlten Musikern oder auch Werbeeinnahmen. Sollte die Zweckbetriebsgrenze von Euro überschritten werden, fallen in diesen Bereich auch die Einnahmen aus Musikveranstaltungen. Ausgaben in diesem Bereich können beispielsweise Personalkosten sein. Außerdem wird auch der Wareneinkauf in diesen Bereich klassifiziert. Weitere Positionen können Werbekosten sowie sonstige Ausgaben aus dem wirtschaftlichen Betrieb sein

14 Schema Schoko e.v. Aktivitäten Förderung Jugendkultur / Sport Projektarbeit Öffentlichkeitsarbeit Anmietung Schoko für Cafebetrieb und Bewirtschaftung von Veranstaltung (eigene und fremde) eigene Veranstaltung (Kultur) Eigene Nutzung (Skater) Untervermietung an externe Nutzer

15 Schema Schoko e.v. Einnahmequellen und Geldflüsse Mitgliedsbeiträge Projektförderungen Spenden Schenkungen Nutzungsbeiträge Eintritte Untervermietungen Einnahmen Getränke / Essensverkauf

16 Schema Schoko e.v. Eigenleistungen (Ist-Zustand) Ehrenamtliches Engagement Vorstand Mitglieder Als Ehrenamtspauschale auszahlbar 720 p.a. Ehrenamtliches Engagement Als Ehrenamtspauschale quittierbar bis 720 p.a. freiwillige Dienste keine Ehrenamtspauschale bei Bezahlung von Lohn: muss normal versteuert werden

17 Schema Schoko e.v. honorierte (bezahlte) Arbeit (Zukunftsvision) Projektarbeit (öffentlich gefördert) Personalkoaten Sachkosten Geschäftsführung / Organisation Hausmeister BUFDI-Stellen Mitarbeiter nach Bedarf

18 Schoko e.v. Fixe Kosten z.z. (gerundet) Miete für EG an Stadt Bayreuth 250 p.m p.a. Mietnebenkosten an Stadt Bayreuth 500 p.m p.a. Verbrauchsabhängige Energie an BEW 250 p.m p.a. Versicherungen p.a. Instandhaltungen p.a. Gesamt p.a.

19 Schoko e.v. Steuerliche Einstufung Ideelle Arbeit 0 Prozent Projektarbeit Mikroprojekte 0 Prozent Öffentlich geförderte Projekte 0 Prozent Sonstige bei mehr als jahresumsatz 7 Prozent Zweckbetrieb Bei mehr als Jahresumsatz 7 Prozent Wirtschaftsbetrieb von Anfang an 19 Prozent

20 Schoko e.v. Steuerliche Einstufung Kleinunternehmer Ein Kleinunternehmer braucht keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Der Verein ist jeweils für ein Jahr Kleinunternehmer, wenn Der Bruttoumsatz des Vorjahres nicht überschritten hat und Der Bruttoumsatz des laufenden Jahres voraussichtlich nicht übersteigen wird.

21 Schoko e.v. Arbeitsgruppen Ideelle Arbeit AG Öffentlichkeitsarbeit Internetauftritt Vertretung in Gremien AG inhaltliche Projekte Kooperationen generell Beteiligungen an Netzwerken

22 Schoko e.v. Arbeitsgruppen Zweckbetriebe AG Organisation kultureller Veranstaltungen Jugendpolitische Diskussionen Gestaltung Jahresprogramm AG Organisation Sportliche Veranstaltungen Skater / Spielplatz Schanz Biker / Landesgartenschau AG Haustechnik / Instandsetzung Garten / Wohnumfeld Kontakt zu Nachbarn

23 Schoko e.v. Arbeitsgruppen Wirtschaftsbetrieb AG Bewirtschaftung / Genehmigungen Konsumqualität / Drogen Hygiene / Gesundheit

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