Industrielle Betriebswirtschaftslehre. Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Industrielle Betriebswirtschaftslehre. Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256"

Transkript

1 Industrielle Betriebswirtschaftslehre Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256

2 Seite 2 Merkmale zur Typisierung von Unternehmen (1). Wachstumsunternehmen Im Vergleich zu etablierten Unternehmen keine Unternehmenshistorie Dadurch sehr eingeschränkte bis gar keine Möglichkeiten zur Fremdkapitalfinanzierung -> besondere Formen der Finanzierung (z.b. Business Angels, Venture Capital) Gewinnorientierung (Profit / Non-Profit-Organisationen) Branche Sachleistungsbetriebe - Gewinnungsbetriebe -> Naturprodukte - Aufbereitungsbetriebe -> Zwischenprodukte - Verarbeitungsbetriebe -> Endprodukte Dienstleistungsbetriebe Quelle (hier und im Folgenden): Thommen/Achleitner: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 4.Aufl.,2003, S. 59ff.

3 Seite 3 Merkmale zur Typisierung von Unternehmen (2). Größe gängige Kriterien: Umsatz, Anzahl Mitarbeiter, Bilanzsumme Werte für Kapitalgesellschaften: Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Bis 6 Mio. Jahresumsatz Bis 22 Mio Jahresumsatz > 22 Mio. Jahresumsatz Bis 3 Mio Bilanzsumme Bis 12 Mio Bilanzsumme > 12 Mio Bilanzsumme Bis 50 Beschäftigte Bis 250 Beschäftigte Mehr als 250 Beschäftigte Rechtsform (vgl. detailliert im Folgenden) Standort (vgl. Vorlesung IBL 2)

4 Seite 4 Überblick Rechtsformen. Einzel- Unternehmung Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Genossenschaften Von einer einzelnen natürlichen Person betriebene selbständige Betätigung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Stille Gesellschaft Reederei Aktiengesellschaft (AG) Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl; Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Neuere Formen: Europa AG Ltd. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Mischformen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) AG & Co. KG / GmbH & Co. KG Privatrechtliche Stiftung

5 Seite 5 Kriterien zum Vergleich der verschiedenen Rechtsformen. Rechtsgestalt, insbes. Haftung Leitungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung, Mitbestimmung) Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie Entnahmerechte Finanzierungsmöglichkeiten mit Eigen- und Fremdkapital Flexibilität bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse und bei Eintritt / Ausscheiden neuer Gesellschafter Steuerbelastung Gesetzliche Vorschriften über Umfang, Inhalt, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses Aufwendungen der Rechtsform (z.b. Gründungs- und Kapitalerhöhungskosten, Rechnungslegung)

6 Seite 6 Grundanforderungen Rechtsformen. Rechtsform Mindestanzahl der Gründer Mindestkapital Kapitalgesellschaften: AG GmbH Mini-GmbH KGaA Personengesellschaften: GbR, OHG, KG, stille Gesellschaft, Reederei 2 keines Genossenschaften 3 keines Einzelunternehmung 1 keines

7 Seite 7 Überblick Rechtsformen. Einzel- Unternehmung Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Genossenschaften Von einer einzelnen natürlichen Person betriebene selbständige Betätigung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Stille Gesellschaft Reederei Aktiengesellschaft (AG) Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl; Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Neuere Formen: Europa AG Ltd. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Mischformen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) AG & Co. KG / GmbH & Co. KG Privatrechtliche Stiftung

8 Seite 8 Einzelunternehmen ( 1ff HGB). Rechtsgestalt, insbes. Haftung: Inhabergeführtes Unternehmen; Einzelunternehmer haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens unbeschränkt; formlose Gründung des Unternehmens. Kleingewerbetreibender (früher: Minderkaufmann): Führung unter bürgerlichem Namen; Vollkaufmann: Führung unter Firma, d. h. Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Leitungsbefugnisse: Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bei alleinigem Eigentümer des Unternehmens. Gewinn- und Verlustbeteiligung: Unternehmer trägt alle Risiken, es steht ihm der gesamte Gewinn zu. Finanzierungsmöglichkeiten: Eigenkapitalbasis durch Vermögen des Unternehmers begrenzt; in erster Linie Selbstfinanzierung; Fremdfinanzierung schwierig, abhängig vom Unternehmer.

9 Seite 9 Überblick Rechtsformen. Einzel- Unternehmung Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Genossenschaften Von einer einzelnen natürlichen Person betriebene selbständige Betätigung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Stille Gesellschaft Reederei Aktiengesellschaft (AG) Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl; Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Neuere Formen: Europa AG Ltd. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Mischformen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) AG & Co. KG / GmbH & Co. KG Privatrechtliche Stiftung

10 Seite 10 BGB-Gesellschaft ( BGB). Rechtsgestalt, insbes. Haftung: vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen eines von den Gesellschaftern gemeinsam verfolgten, nichtkaufmännischen Zweck; nicht rechtsfähige Personenvereinigung; formloser Gesellschaftsvertrag; alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt (GbR oft bei kleinen Gewerbe-/Handwerksbetrieben, Gelegenheitsgesellschaften wie z.b. Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, etc.). Leitungsbefugnisse: Geschäftsführungen durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich; Einzelgeschäftsführung durch Vertrag möglich; Vertretung nach außen ggf. durch Geschäftsführer. Gewinn- und Verlustbeteiligung: nach Regelungen im Gesellschaftsvertrag; fehlen Regelungen erfolgt eine Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Köpfen. Gesellschafter haften unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Finanzierungsmöglichkeiten: Eigenkapitalbasis durch Vermögen der Gesellschafter begrenzt; in erster Linie Selbstfinanzierung; Fremdfinanzierung schwierig, abh. von Gesellschaftern.

11 Seite 11 Offene Handelsgesellschaft (OHG, HGB). Rechtsgestalt, insbes. Haftung: OHG hat den Betrieb eines Handelsgewerbes zum Ziel; Eintragung im Handelsregister notwendig; Gesellschafter haften persönlich unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch. Leitungsbefugnisse: alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet; im Vertrag können einzelne Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Gewinn- und Verlustbeteiligung: bei Gewinn mind. Verzinsung des eingesetzten Kapitals mit 4 %, verbleibender Restgewinn nach Köpfen ; Verlust wird nach Köpfen verteilt. Finanzierungsmöglichkeiten: Erweiterung der Kapitalbasis durch Erhöhung der Kapitaleinlagen der Gesellschafter, durch Thesaurierung von Gewinnen oder durch Aufnahme neuer Gesellschafter; Fremdkapitalbeschaffung: Kreditwürdigkeit abh. von Kreditwürdigkeit der haftenden Gesellschafter und vom Risiko, dass die Gesellschaft bei Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird.

12 Seite 12 Kommanditgesellschaft (KG, a HGB). Rechtsgestalt, insbes. Haftung: zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementär/e haften unbeschränkt mit gesamten Vermögen; Kommanditisten haften mit ihrer Kapitaleinlage; KG muss mind. 1 Komplementär und 1 Kommanditisten haben; notwendige Eintragung ins Handelsregister. Leitungsbefugnisse: Geschäftsführung allein beim Komplementär; durch Vertrag auch andere Regelung; (nur) Kontrollrecht für Kommanditisten; Vertretung nach außen durch Komplementär. Gewinn- und Verlustbeteiligung: bei Gewinn mind. Verzinsung des eingesetzten Kapitals mit 4 %, verbleibender Restgewinn wird angemessen verteilt (nicht nach Köpfen ); Verlust bei Kommanditisten bis zur Höhe der Kapitaleinlage, Komplementär haftet unbeschränkt. Finanzierungsmöglichkeiten: Möglichkeiten der Eigenfinanzierung bei KG besser als bei OHG, da durch Haftungsbeschränkung der Kommanditisten leichter Kapitalgeber gefunden werden können; Fremdkapitalbeschaffung: höhere Kreditwürdigkeit der KG als bei OHG.

13 Seite 13 Stille Gesellschaft ( HGB). Eine stille Gesellschaft liegt vor, wenn ein Kapitalgeber (Privatperson, Kaufmann oder Gesellschaft) sich an einem bestehenden Handelsgewerbe beteiligt, ohne dass das Gesellschaftsverhältnis in der Firma, durch Handelsregistereintragung oder auf andere Weise erkennbar wird. Der stille Gesellschafter hat eine ähnliche Stellung wie der Kommanditist. Er kann nur am Gewinn oder gleichermaßen am Gewinn und am Verlust des Unternehmens beteiligt sein. Er haftet nicht für die Schulden des Unternehmens. Quelle: Grill, W.; Percynski, H.: Wirtschaftslehre des Kreditwesens. 27., überarbeitete und erweiterte Auflage, 1992, S. 24

14 Seite 14 Überblick Rechtsformen. Einzel- Unternehmung Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Genossenschaften Von einer einzelnen natürlichen Person betriebene selbständige Betätigung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Stille Gesellschaft Reederei Aktiengesellschaft (AG) Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl; Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Neuere Formen: Europa AG Ltd. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Mischformen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) AG & Co. KG / GmbH & Co. KG Privatrechtliche Stiftung

15 Seite 15 Aktiengesellschaft (AG, AktG). Rechtsgestalt, insbes. Haftung: Das Grundkapital einer AG wird in Anteile (Aktien) zerlegt; dies ermöglicht eine Beschaffung hoher Eigenkapitalbeiträge; bevorzugte Rechtsform von Großunternehmen. Leitungsbefugnisse: Strenge Trennung zwischen Eigentümern (Aktionären) und Betriebsleitung (Vorstand); AG hat drei Organe: Vorstand (ein od. mehrere Personen durch Aufsichtsrat für 5 Jahre bestellt), Aufsichtsrat (wird von Hauptversammlung für 4 Jahre bestellt/ gewählt; überwacht Vorstand) und Hauptversammlung (kein Einfluss auf operative Unternehmensführung). Gewinn- und Verlustbeteiligung: Hauptversammlung beschließt über Gewinnverteilung. Finanzierungsmöglichkeiten: Grundkapital der AG in Aktienanteilen gestückelt; Erhöhung des Aktienkapitals durch die Ausgabe neuer Aktien (Kapitalerhöhung); beste Möglichkeit der Fremdkapitalbeschaffung (Schutzvorschriften des HGB für Gläubiger, hohe Transparenz durch Publizitätspflichten, Möglichkeit langfristiger Finanzierungsformen wie z.b. Schuldverschreibungen).

16 Seite 16 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, 1-87 GmbHG). Rechtsgestalt, insbes. Haftung: Haftung des Eigentümers auf Kapitaleinlage beschränkt; oft bei kleinen und mittleren Betrieben. Leitungsbefugnisse: Organe der GmbH: Geschäftsführer (laufende Führung des Unternehmens), Gesellschafterversammlung (Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers; Überwachung der Geschäftsführung), Aufsichtsrat (bei regelmäßig mehr als 500 Beschäftigten). Gewinn- und Verlustbeteiligung: Gewinnbeteiligung nach Verhältnis der Kapitalanteile der Gesellschafter. Finanzierungsmöglichkeiten: Eigenkapitalbeschaffung eher vergleichbar mit Personengesellschaften als mit AG; Kapitalerhöhung durch Nachschusszahlungen der Gesellschafter oder durch Aufnahme neuer Gesellschafter; Fremdkapitalbeschaffung: GmbH geringe Kreditwürdigkeit, da Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

17 Seite 17 Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG, auch: Mini- oder 1-Euro-Gmbh 5a GmbHG). Rechtsgestalt, insbes. Haftung: Haftung des Eigentümers auf Kapitaleinlage beschränkt; Stammkapital kann anfangs nur 1 EUR betragen Begrenzte Gewinnausschüttung (25 % des Jahresgewinns darf nicht ausgeschüttet werden; Sinn: Ansparen des Grundkapitals; Nach Erreichen des Mindest-Stammkapital für GmbH: Umwandlung in richtige GmbH möglich Leitungsbefugnisse: analog GmbH Gewinn- und Verlustbeteiligung: Gewinnbeteiligung nach Verhältnis der Kapitalanteile der Gesellschafter. Finanzierungsmöglichkeiten: Eigenkapitalbeschaffung eher vergleichbar mit Personengesellschaften als mit AG; Kapitalerhöhung durch Nachschusszahlungen der Gesellschafter oder durch Aufnahme neuer Gesellschafter; Fremdkapitalbeschaffung: Mini-GmbH noch geringe Kreditwürdigkeit als GmbH, da geringeres Stammkapital.

18 Seite 18 Europa AG (= Societas Europaea (SE)) (SE-VO, SEEG) Rechtsgestalt: Neue Rechtsform speziell für Unternehmen, die in verschiedenen Staaten der EU tätig sind oder dies planen; Gründung nur durch juristische Person Organe: Dualistisches System (vergleichbar mit AG): getrennter Vorstand und Aufsichtsrat (2) Monistisches System (Board-Modell aus dem angelsächsischen Raum): Verwaltungsrat als einheitliches Organ für Leitung und Kontrolle; zusammengesetzt aus Verwaltungsratmitgliedern der Aktionäre und ggf. aus Vertretern der Arbeitnehmer; Unterscheidung zwischen geschäftsführenden und nichtgeschäftsführenden Mitgliedern Finanzierungsmöglichkeiten: Eigenkapitalbeschaffung vergleichbar mit mit AG (Grundkapitalanforderung: EUR)

19 Seite 19 Ltd. = Limited (private company limited by shares) Rechtsgestalt: Rechtsform aus Großbritannien ähnlich GmbH, nach Rechtsprechung EuGH auch in EU zulässig; engl. Recht findet Anwendung für Gründung, Organe und Vertretungsbefugnisse der Gesellschaft; Eintragung im britischen Companies House erforderlich; Gesellschaft unterliegt dem Recht des Landes, in dem sie ihren Sitz hat Organe: Direktor, Gesellschafterversammlung und company secretary (=Verwalter in Großbritannien) Finanzierungsmöglichkeiten: Eigenkapitalbeschaffungsmöglichkeiten vergleichbar mit GmbH, Fremdkapitalbeschaffung schwierig, da geringe Stammkapitalerfordernisse (1 GBP); Kapitalgeber verlangen daher weitere Sicherheiten (z.b. Bürgschaften oder Vorauszahlungen)

20 Seite 20 Überblick Rechtsformen. Einzel- Unternehmung Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Genossenschaften Von einer einzelnen natürlichen Person betriebene selbständige Betätigung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Stille Gesellschaft Reederei Aktiengesellschaft (AG) Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl; Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Neuere Formen: Europa AG Ltd. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Mischformen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) AG & Co. KG / GmbH & Co. KG Privatrechtliche Stiftung

21 Seite 21 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA, AktG; s.a. AG und KG). Wie AG, allerdings mit den Besonderheiten: Ein persönlich haftender Gesellschafter haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt. Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Die Organe entsprechen denen der AG, wobei die Komplementäre den nicht absetzbaren Vorstand bilden. In der Hauptversammlung haben die Komplementäre nur Stimmrecht, wenn sie Aktien besitzen. Die Komplementäre dürfen aber nicht mitstimmen bei... - Wahl und Abberufung des Aufsichtsrats - Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat - Bestellung der Abschlussprüfer

22 Seite 22 Mischformen AG & Co. KG / GmbH & Co. KG. Rechtsgestalt, insbes. Haftung: Funktion des Komplementärs der KG wird durch AG bzw. GmbH übernommen; damit Haftung natürlicher Personen bei diesen Rechtsformen ausgeschlossen. Haftung des Kommanditisten wie bei KG nur in Höhe der Einlage. Leitungsbefugnisse: wie bei AG bzw. GmbH. Gewinn- und Verlustbeteiligung: wie KG. Finanzierungsmöglichkeiten: a)eigenkapitalbeschaffung Komplementär: - AG & Co. KG: Ausgabe neuer Aktien - GmbH & Co. KG: Aufnahme neuer Gesellschafter Kommanditist: Aufnahme neuer Kommanditisten bzw. Einlageerhöhung b)fremdkapitalbeschaffung AG & Co. KG: beste Möglichkeiten aufgrund umfassender Regelungen GmbH & Co. KG: geringe Kreditwürdigkeit wg. beschränkter Haftung

23 Seite 23 Überblick Rechtsformen. Einzel- Unternehmung Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Genossenschaften Von einer einzelnen natürlichen Person betriebene selbständige Betätigung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Stille Gesellschaft Reederei Aktiengesellschaft (AG) Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl; Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Neuere Formen: Europa AG Ltd. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Mischformen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) AG & Co. KG / GmbH & Co. KG Privatrechtliche Stiftung

24 Seite 24 Genossenschaft ( GenG). Rechtsgestalt, insbes. Haftung: Genossenschaften sind Betriebe, die den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs fördern. Den Gläubigern der Genossenschaft haftet das Vermögen der Genossenschaft. Das Eigenkapital der Genossenschaft besteht aus der Summe der Geschäftsguthaben und den Ergebnisrücklagen. Leitungsbefugnisse: Organe der Genossenschaften: Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung (General- bzw. Vertreterversammlung). Gewinn- und Verlustbeteiligung: Erzielte Gewinne werden so lange dem Geschäftsguthaben zugeschrieben, bis der Geschäftsanteil erreicht ist. Finanzierungsmöglichkeiten: Eigenkapitalbeschaffung eher vergleichbar mit Personengesellschaften als mit AG; Kapitalerhöhung durch Nachschusszahlungen der bestehenden Mitglieder oder durch Aufnahme neuer Mitglieder.

25 Seite 25 Übungsaufgabe Der Ingenieur A will eine Handelsgesellschaft gründen, er verfügt über ) Welche drei Rechtsformen kann A. nicht wählen? (ohne evtl. mögliche Mischformen!) Bitte begründen Sie dies kurz. (6 P) 2) A wählt eine Rechtsform mit unbeschränkter Haftung. Welche? 3) Wer kann dieses Unternehmen leiten? 4) In welcher Höhe haftet das gewählte Unternehmen am Gründungstag?

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance

Mehr

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)

Mehr

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck

Mehr

Rechtsformen der Unternehmen im Überblick

Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Stand: November 2018 Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Das Handelsregister (HR) öffentliches Verzeichnis aller Vollkaufleute das HR wird für Thüringen vom Amtsgericht Jena geführt Grundsatz: Jeder

Mehr

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10. Prof. Dr. Leonhard Knoll

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10. Prof. Dr. Leonhard Knoll Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10 Prof. Dr. Leonhard Knoll Kapitel 10 10. Rechtsformen 10.1. Personengesellschaften 10.1.1. Einzelkaufmann 10.1.2.

Mehr

DIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR

DIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR I. STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN 1. Die Gewinne von Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern werden jeweils gesondert besteuert. Die Besteuerung bei den Gesellschaftern erfolgt erst nach Gewinnausschüttung.

Mehr

B.Aufbau eines Unternehmens. I. Rechtsformen

B.Aufbau eines Unternehmens. I. Rechtsformen B.Aufbau eines Unternehmens I. Rechtsformen Das Rechtssystem stellt den Unternehmen eine Reihe von Rechtsformen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Art der Rechtsform liegt in der Regel bei den Eigentümern

Mehr

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle

Mehr

3 Gesellschaftsrecht. A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen

3 Gesellschaftsrecht. A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen 3 Gesellschaftsrecht A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen Folie 219 Begriff des Gesellschaftsrechts Gesellschaftsrecht

Mehr

Gesellschaft Personengesellschaften

Gesellschaft Personengesellschaften Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Unternehmen. Dank an Uwe Haneke, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Karlsruhe. Seite 1

Unternehmen. Dank an Uwe Haneke, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Karlsruhe. Seite 1 Unternehmen Dank an Uwe Haneke, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Karlsruhe Seite 1 Betriebe-Unternehmen-Haushalte Ein Betrieb ist eine technische, soziale und wirtschaftliche Einheit mit der Aufgabe

Mehr

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle

Mehr

Übersicht Rechtsformen Stand:

Übersicht Rechtsformen Stand: Übersicht Rechtsformen Stand: 03.05.2018 Siehe auch die Informationen hier: http://www.freistaat.bayern/dokumente/aufgabenbeschreibung/5777574439 Natürliche Personen Eingetragenes Einzelunternehmen (e.k.)

Mehr

Übersicht Rechtsformen (alphabetisch)

Übersicht Rechtsformen (alphabetisch) Übersicht Rechtsformen (alphabetisch) Natürliche Personen Eingetragenes Einzelunternehmen (e.k.) Schlüssel: 170 Kurzform der Bezeichnung: eingetragenes Einzelu. Gesetzlich geregelt in: Handelsgesetzbuch

Mehr

KoNet-Existenzgründerseminar 5. November 2011

KoNet-Existenzgründerseminar 5. November 2011 KoNet-Existenzgründerseminar 5. November 2011 Diplom-Kaufmann Jürgen Seil Wirtschaftsprüfer/Steuerberater www.wts-koblenz.de 1 Überblick 1. Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl 2. Rechtsformen

Mehr

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar 5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05 Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05 Dieses Skript ersetzt kein Lehrbuch! Es dient lediglich der Orientierung zum Lernen für die Klausur. Die nachfolgende Aufzählung der Paragraphen

Mehr

Wiederholungsfragen und Antworten I

Wiederholungsfragen und Antworten I Wiederholungsfragen und Antworten I Gehört das zum Privatrecht oder zum Öffentlichen Recht, warum? - Privatrecht, da die Beziehungen unter Privaten geregelt werden, Regelungen nicht spezifisch die öffentliche

Mehr

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen

Mehr

Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch

Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch Rechtsformen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015 Rolf Koch Diplom-Kaufmann Einzelunternehmung Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit

Mehr

von Laura, Marie und Doreen

von Laura, Marie und Doreen von Laura, Marie und Doreen OHG Allgemeines Kapitaleinlage Pflichten Geschäftsführung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot GmbH Allgemeines Gründung Firmen Kapitalaufbringung Organe AG Allgemeines Gründung

Mehr

5. Gießener Existenzgründertag

5. Gießener Existenzgründertag 5. Gießener Existenzgründertag Die Wahl der richtigen Rechtsform 17.11.2018 Rechtsanwalt & Notar Achim Zerbe, Gießen Die optimale Rechtsform gibt es nicht Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile Die

Mehr

XIII. Abkürzungsverzeichnis

XIII. Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIII Erster Abschnitt Einleitung 1. Gemeinschaft und Gesellschaft 1 2. Gesellschaften im weiteren und im engeren Sinne; Vereine 2 3. Gesetzliche Grundtypen 3 4. Gesellschaft und Verein

Mehr

Inhalt. - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen

Inhalt. - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen ME18C Inhalt - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen Fragestellungen Fragestellungen - Welche Unternehmensformen

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Gesellschaften Personengesellschaften Grundform: BGB-Gesellschaft, 705 BGB Sonderformen: OHG, 105ff. HGB KG, 161ff. HGB StG, 230ff. HGB EWIV, EG-VO Partnerschaft, PartGG

Mehr

Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform

Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform 2009 Jour fixe: Rechtsformen Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform Referenten: RA Dr. jur. Marc Herzog RA Dr. jur. Stephan Figiel Rosenheim www.drherzog.de Eine Initiative vom quarter

Mehr

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 21 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die einen Imbiss-Stand betreibt. A möchte gerne einen neuen Imbisswagen anschaffen, B und C sind dagegen. Dessen ungeachtet bestellt A schriftlich

Mehr

Handelsregister. Handelsregister

Handelsregister. Handelsregister Handelsregister 13 Handelsregister Wer ein Handelsgewerbe betreibt, dies sind Kaufleute und Handelsgesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft, muss sich in das Handelsregister

Mehr

1. Einführung Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen Personengesellschaften Juristische Person des Privatrechts...

1. Einführung Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen Personengesellschaften Juristische Person des Privatrechts... Seite 1 von 7 Inhalt 1. Einführung... 2 2. Rechtsformen in Deutschland... 3 Einzelunternehmen... 3 Personengesellschaften... 3 Juristische Person des Privatrechts... 3 Juristische Person des öffentlichen

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Rechtsformen für Unternehmen

Rechtsformen für Unternehmen Rechtsformen für Unternehmen Die Wahl der betrieblichen Rechtsform wird beeinflußt von - gesellschaftsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - haftungsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - steuerrechtlichen Bestimmungsfaktoren

Mehr

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette

Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette 2016/10/08 04:03 1/7 Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette Grundlagen zu Betreibermodellen Im Allgemeinen unterscheidet

Mehr

Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung

Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Liebermann Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung Aufgabe 5 Charakterisierung der

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht GR 4-6 1 2. Teil: Gesellschaftsrecht Grundlagen BGB-Gesellschaft und OHG KG GmbH GmbH & Co. KG Weitere Rechtsformen 2 IV. Die GmbH: Überblick Das GmbHG 1892 Ø Allseitige

Mehr

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...

Mehr

RECHTSFORMENVERGLEICH: FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR GMBH UND ZU PERSONENGESELLSCHAFTEN

RECHTSFORMENVERGLEICH: FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR GMBH UND ZU PERSONENGESELLSCHAFTEN RECHTSFORMENVERGLEICH: FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR GMBH UND ZU PERSONENGESELLSCHAFTEN Inhaltsverzeichnis 1. GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH)... 2 1.1. FRAGEN UND ANTWORTEN ZU DEN GESETZLICHEN

Mehr

Unternehmerseminar WS 2009 / 2010

Unternehmerseminar WS 2009 / 2010 Unternehmerseminar WS 2009 / 2010 Fachbereich: Maschinenbau und Mechatronik Autor: Dipl.-Kfm. Dr. Karl-Heinz Paffen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht bei VBR Dr. Paffen-Schreiber

Mehr

Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen im Überblick Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385

Mehr

Studienskript und Aufgaben

Studienskript und Aufgaben Studienskript und Aufgaben Wichtige Unternehmensrechtsformen des privaten Rechts nach HGB Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es dient rein Ihren persönlichen Lernzwecken. Das Dokument darf

Mehr

Strukturkonzepte für kommunale und gemischtwirtschaftliche Projekte

Strukturkonzepte für kommunale und gemischtwirtschaftliche Projekte Strukturkonzepte für kommunale und gemischtwirtschaftliche Projekte [GGSC]-Erfahrungsaustausch Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Hartmut Gaßner Strukturkonzepte

Mehr

Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB

Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:

Mehr

KoNet-Existenzgründerseminar 8. November 2014

KoNet-Existenzgründerseminar 8. November 2014 KoNet-Existenzgründerseminar 8. November 2014 1 Es begrüßt Sie: Diplom-Kaufmann Jürgen Seil Wirtschaftsprüfer/Steuerberater www.wts-koblenz.de WTS Dr. Winnen Thiemann Seil Steuerberatungsgesellschaft mbh

Mehr

Einflussfaktoren auf die Wahl der Rechtsform - 1

Einflussfaktoren auf die Wahl der Rechtsform - 1 Einflussfaktoren auf die Wahl der Rechtsform - 1 FOLIE 1 ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN Weitergabemöglichkeiten (Veräußerung, Verpachtung, Vererben,...) Aufnahme neuer Gesellschafter Möglichkeiten der Aufnahme

Mehr

GmbH-Recht. Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2012

GmbH-Recht. Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2012 GmbH-Recht Sommersemester 2012 1: Einführung I. Zur Veranstaltung und dem Schwerpunktbereich II. Die GmbH als ein Verband unter vielen III. Die GmbH als juristische Person IV. Aktuelle Entwicklungen Folie

Mehr

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft

Mehr

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,

Mehr

Betriebswirtschaft 1. 3. Rechtsformen

Betriebswirtschaft 1. 3. Rechtsformen Betriebswirtschaft 1 Betriebswirtschaft 1 3. Rechtsformen Lars Schmidt-Thieme, Artus Krohn-Grimberghe Wirtschaftsinformatik und Maschinelles Lernen (ISMLL) Institut für Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik

Mehr

Risikomanagement für den Architekten

Risikomanagement für den Architekten Risikomanagement für den Architekten RM 2.2 Vertragspartner - Vertragssubjekte - 1 Parteien des Architektenvertrages Auftraggeber Auftragnehmer 2 Bezeichnung der Parteien Natürliche / juristische Person

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 2 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform (Kapitelübersicht) 3 Gewerberecht 1/3 Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn sie selbstständig ausgeübt wird (auf eigene Rechnung und Gefahr), sie wiederholt

Mehr

Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung

Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Liebermann Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung Aufgabe 5 Charakterisierung der

Mehr

München im November 2016

München im November 2016 Ass. IHK für München und Oberbayern Tel.: 089 5116-1259 Fax: 089 5116-81259 E-Mail: markus.neuner@muenchen.ihk.de München im November 2016 Kriterien zur Rechtsformwahl Haftung Gründungsaufwand Laufender

Mehr

Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG 1 Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG 1. Vorbemerkung: Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform aus juristischer Person und Personengesellschaft. Die Besonderheit besteht darin, dass

Mehr

Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Verein

Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Verein Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1 Gesellschaften Personengesellschaften Körperschaften GbR Vereine Kapitalgesellschaften Genossenschaften ohg KG e.v. AG eg Stille Gesellschaft

Mehr

DAA Wirtschafts-Lexikon

DAA Wirtschafts-Lexikon ! Einordnung DAA Wirtschafts-Lexikon Rechtsformen von Unternehmen: Aktiengesellschaft (AG), KGaA Rechtsformen der Unternehmen Einzelunternehmen Gesellschaften i. w. S. Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen

Mehr

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.

Mehr

Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl

Mehr

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Folie 41 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine gesellschaftsrechtliche Mischform, 278 ff. AktG. Struktur Es bestehen zwei Gesellschaftergruppen: 1. Komplementäre,

Mehr

Rechtliche Fragen klären

Rechtliche Fragen klären Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen allgemeine Voraussetzungen 1/3 Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen besondere Voraussetzungen

Mehr

Ringvorlesung Entrepreneurship an der HAW Hamburg (WS 2016/17) Geeignete Rechtsformen für Startups

Ringvorlesung Entrepreneurship an der HAW Hamburg (WS 2016/17) Geeignete Rechtsformen für Startups Ringvorlesung Entrepreneurship an der HAW Hamburg (WS 2016/17) Geeignete Rechtsformen für Startups Jens Mediger, Rechtsanwalt (Renneberg Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) Prof. Dr. Birgit Weiher (HAW

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. I. Handelsrecht. Lernziele 1

Inhaltsverzeichnis. Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. I. Handelsrecht. Lernziele 1 Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XVII XIX I. Handelsrecht Lernziele 1 1. Einführung 3 1.1 Stellung des Handelsrecht in der Rechtsordnung 3 1.1.1 Handelsrecht und bürgerliches Recht 3 1.1.2 Handelsrecht

Mehr

RECHTSFORMWAHL FÜR EXISTENZGRÜNDER EXISTENZ München im November 2017

RECHTSFORMWAHL FÜR EXISTENZGRÜNDER EXISTENZ München im November 2017 RECHTSFORMWAHL FÜR EXISTENZGRÜNDER EXISTENZ 2017 München im November 2017 Kriterien zur Rechtsformwahl Haftung Gründungsaufwand Laufender Aufwand, Rechnungswesen Steuerbelastung Leitung, Vertretung, Management

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Zweiter Teil: Gesellschaftsrecht 1 2. Teil: Gesellschaftsrecht Grundlagen BGB-Gesellschaft und OHG KG GmbH GmbH & Co. KG Weitere Rechtsformen 2 I. Grundlagen Begriff und

Mehr

IHK Spezial Gründen Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft. IHK Spezial Gründen. Rechtsgrundlagen.

IHK Spezial Gründen Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft. IHK Spezial Gründen. Rechtsgrundlagen. IHK Spezial Gründen Rechtsgrundlagen Rechtsformen Rechtsformwahl Neugründungen in Bayern 2016 nach Rechtsformen Ermittelt gemäß den Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis

Mehr

Lernsoftware Betriebswirtschaftslehre

Lernsoftware Betriebswirtschaftslehre Lernsoftware Betriebswirtschaftslehre Rechtsformen von Unternehmen 1. Rechtsformen im Überblick! Grundlagen Die Wahl einer geeigneten Rechtsform ist wie dargestellt - eine der ersten und wichtigsten konstitutiven

Mehr

Rechtsformen von Unternehmen

Rechtsformen von Unternehmen Rechtsformen von Unternehmen Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Erwerbsgesellschaft Stille Gesellschaft Handelsgesellschaft Genossenschaften Personengesellschaften

Mehr

Gesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung

Gesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung Manfred Heße/Theodor Enders Gesellschaftsrecht Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung 2001 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart IX Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeber

Mehr

Firmengrundsätze. 1. Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft, 18 I HGB

Firmengrundsätze. 1. Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft, 18 I HGB Firmengrundsätze I. Grundsatz der Firmenmehrheit 1. Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft, 18 I HGB a) Kennzeichnungseignung Alle Zeichen, die im Verkehr als Namen verstanden werden Bsp: Namen,

Mehr

Dipl.-Geogr. André Wüste IZNE Interdisziplinäres Zentrum für Nachhaltige Entwicklung, Projektgruppe Bioenergie Georg-August-Universität Göttingen

Dipl.-Geogr. André Wüste IZNE Interdisziplinäres Zentrum für Nachhaltige Entwicklung, Projektgruppe Bioenergie Georg-August-Universität Göttingen Betreibergesellschaften Bei den untersuchten Bioenergiedörfern zeigt sich ein breites Spektrum an Betreibermodellen, das sich folgendermaßen aufschlüsseln lässt: Genossenschaftsmodell: In fünf der analysierten

Mehr

Die Offene Handelsgesellschaft

Die Offene Handelsgesellschaft Die Offene Handelsgesellschaft Mike Constabel (Mike@constabel-germany.de) 1. April 2001 Inhaltsverzeichnis 1 Wesen und Bedeutung 1 2 Die Firma der OHG 2 3 Die Gründung der OHG 2 4 Das Rechtsverhältnis

Mehr

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung Rechtsform der Unternehmung Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-03-21 Rechtsform der Unternehmung Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform

Mehr

I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht 1 1 II. Kodifikation 3 2 III. Zur Geschichte des Handelsgesetzbuches 5 3 IV Die Handelsgerichtsbarkeit 7 4

I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht 1 1 II. Kodifikation 3 2 III. Zur Geschichte des Handelsgesetzbuches 5 3 IV Die Handelsgerichtsbarkeit 7 4 Inhaltsverzeichnis Vorwort Codeseite Literaturverzeichnis Rn. Seite V VII XVI I.Teil Handelsrecht 1 1 A. Systematik und Zweck des Handelsrechts 1 1 I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht 1 1 II. Kodifikation

Mehr

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 Stand: April 2019 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Wahl der Rechtsform Allgemeines Die Entscheidung

Mehr

IHK-Gründerworkshop Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft. IHK-Gründerworkshop. Rechtsgrundlagen.

IHK-Gründerworkshop Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft. IHK-Gründerworkshop. Rechtsgrundlagen. IHK-Gründerworkshop Rechtsgrundlagen Rechtsformen Rechtsformwahl Neugründungen in Bayern 2016 nach Rechtsformen Ermittelt gemäß den Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung

Mehr

Vortrag am 13. Mai 2003 Überblick über das Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Verein

Vortrag am 13. Mai 2003 Überblick über das Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Verein Vortrag am 13. Mai 2003 Überblick über das Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1 Gesellschaften Personengesellschaften Körperschaften GbR Vereine Kapitalgesellschaften Genossenschaften ohg KG e.v. AG eg Stille

Mehr

EBCL Wirtschaftsrecht

EBCL Wirtschaftsrecht EBCL Wirtschaftsrecht Dr. Herbert Matschek Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at Überblick über

Mehr

WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT

WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT RECHTSANWALT MAG. MICHAEL SCHEED RECHTSFORMEN UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Übersicht Beschreibung der in der Praxis gebräuchlichen Rechtsformtypen *

Mehr

Die wichtigsten Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen

Die wichtigsten Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen Die wichtigsten Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen Inhalt Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen Einzelfirma Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Aktiengesellschaft

Mehr

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich

Mehr

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 Stand: Oktober 2016 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Wahl der Rechtsform Allgemeines Die Entscheidung

Mehr

VORANSICHT. Die Rechtsformen von Unternehmen anhand der Rechtsformzusätze unterscheiden.

VORANSICHT. Die Rechtsformen von Unternehmen anhand der Rechtsformzusätze unterscheiden. ab Klasse 11 III/5 Rechtsformen von Unternehmen Welche ist die richtige? Rechtsformen von Unternehmen Von Tobias Maier, Aalen Themen Finanzierung Firma Firmenbezeichnung M 6 Geschäftsführung Grundkapital

Mehr

55 Fragen zu Unternehmensformen

55 Fragen zu Unternehmensformen 01. Welche drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man eine Person als "Unternehmer" bezeichnen kann? 02. Nennen Sie drei Merkmale einer Einzelunternehmung! 03. Nennen Sie je zwei Unternehmensformen

Mehr

Workshop. Rechtsformvergleich für Bürger-Energie-Unternehmen am 4. Dezember 2010

Workshop. Rechtsformvergleich für Bürger-Energie-Unternehmen am 4. Dezember 2010 Workshop Rechtsformvergleich für Bürger-Energie-Unternehmen am 4. Dezember 2010 im Rahmen des Erfahrungsaustauschs des Landesnetzwerk Erneuerbare Energien - LEE Die folgenden Ausführungen kennzeichnen

Mehr

DAA Wirtschafts-Lexikon

DAA Wirtschafts-Lexikon ! Einordnung DAA Wirtschafts-Lexikon Rechtsformen von Unternehmen: GmbH, UG, GmbH & Co. KG Rechtsformen der Unternehmen Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener

Mehr

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Die Gesellschaftsformen im Überblick Personengesellschaften Mischform Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH & Co. KG GmbH Limited UG haftungdbeschränkt I. Die Gesellschaft

Mehr

Aktien-, Konzern und Umwandlungsrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2012/13

Aktien-, Konzern und Umwandlungsrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2012/13 Aktien-, Konzern und Umwandlungsrecht Wintersemester 2012/13 Veranstaltungsgliederung Einführung Teil 1: Aktienrecht Teil 2: Konzernrecht Teil 3: Umwandlungsrecht Folie 2 Literatur zum Kapitalgesellschaftsrecht

Mehr

1. Gesellschaftsrecht (Probe)

1. Gesellschaftsrecht (Probe) [ORGANIZATION] [SUBUNIT] [AUTHOR] [SURVEY] Markieren Sie so: Korrektur: [MARK] [CORRECTION] Bitte ausfüllen (Die Angabe des Namens ist freiwillig.): Vorname: Nachname: Für die eindeutige Zuordnung der

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung

Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster Wintersemester 2010/11 Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung 1. Abschnitt: Allgemeiner Teil des Gesellschaftsrechts I. GEGENSTAND UND GRUNDBEGRIFFE 1. Begriff des

Mehr

Voraussetzungen: Folgende Gründungskosten entfallen: Gesellschaftsformen

Voraussetzungen: Folgende Gründungskosten entfallen: Gesellschaftsformen Gründung einer KEG Betriebsgründung allg. Gesellschaftsformen Firmenname, -buch, Gesellschaftsvertrag Haftungsordnung Gewerbeberechtigung + Soz.Versicherung Besteuerung Praktisches Beispiel NEUFÖG Voraussetzungen:

Mehr

Technischer Fachwirt. Unternehmemsrechtsformen. Inhalt. Einzelunternehmen. Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften.

Technischer Fachwirt. Unternehmemsrechtsformen. Inhalt. Einzelunternehmen. Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften. IHK Kurs, Technischer Fachwirt, Fach BWL Seite 1 Technischer Fachwirt Unternehmemsrechtsformen Inhalt Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Übungsaufgaben Alte Prüfungsfragen IHK

Mehr