Geld und Kredit. Prof. Dr. Ingrid Größl
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1 Geld und Kredit Prof. Dr. Ingrid Größl 6. September 2004
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3 Inhaltsverzeichnis I Das Finanzsystem einer Volkswirtschaft 7 1 Die Zahlungsmittelversorgungsfunktion EigenschafteneinesallgemeinenZahlungsmittels Geldarten und offizielle Geldmengendefinitionen Geldschöpfungsorganisationen DieEntstehungdesBanknotenmonopols DasBanknotenmonopolinderDiskussion Die intertemporale Tauschfunktion DasKoordinationsproblem VertraglicheLösungskonzeptionen KoordinationsorganisationenundRegulierung TypologievonFinanzsystemen II Theoretische Grundlagen 39 3 Beziehungen zwischen Geld und Kredit DieQuantitätsgleichung Diegeld-undkredittheoretischenFragestellungen Begriffliche Grundlagen Realzins,Nominalzins RenditeundMarktzins Rendite und Zins von festverzinslichen Wertpapieren mitendlicherlaufzeit Marktzins und Rendite bei einem Wertpapier mit unendlichlangerlaufzeit
4 4 INHALTSVERZEICHNIS 5 Bestimmungsfaktoren der Geldnachfrage DieNachfragenachGeldbeiSicherheit DerCambridge-Ansatz DerLagerhaltungsansatzvonBaumolundTobin DieGeldnachfragebeiUnsicherheit DieBedeutungunvollkommenerVoraussicht BestimmungsfaktorenderVorsichtskasse Die Geldnachfrage zu Spekulationszwecken bei sicherenerwartungen Der portfoliotheoretische Ansatz der Geldnachfrage Determinanten des Geldangebotes BilanzgleichungendesBankensystems Multiplikatoransätze Grundgedanke EinBeispiel KritikandenMultiplikatoransätzen BankenverhaltenundGeldangebot Allgemeine Prämissen DasGeldangebotsverhaltenderZentralbank DasVerhaltendesGeschäftsbankensektors Transmissionstheorien GrundlagenderMoneyView Die Elemente des Transmissionsprozesses DerZinskanalinVermögensstrukturmodellen DerZinskanalinLoanable-Funds-Modellen GeldpolitikundZinsstruktur DieCreditView Kapitalmarktunvollkommenheiten im IS-LM-Modell MikroökonomischeGrundlagen GeldpolitischeKonsequenzen DieÜbertragbarkeitdesCreditChannelsaufdieBRD...153
5 INHALTSVERZEICHNIS 5 8 Geldpolitik,Preisniveau und Produktion Problemstellung GeldpolitikundNeueKlassik DieGrundkonzeption DasformaleModell Geldpolitik in der Neuen Keynesianischen Makroökonomik Reale und nominelle Rigiditäten: eine Einführung NominelleRigiditäten FinanzierungsbedingungenundGüterangebot...177
6 6 INHALTSVERZEICHNIS
7 Teil I Das Finanzsystem einer Volkswirtschaft 7
8
9 Geld und Kredit sind Phänomene, die im Finanzsystem einer Volkswirtschaft angesiedelt sind und deren Wirkungsweise aufs engste mit dessen Ausgestaltung verbunden sind. Als Subsystem der Volkswirtschaft hat das Finanzsystem im wesentlichen zwei Aufgaben zu erfüllen, nämlich einmal die Versorgung der Wirtschaft mit einem allgemeinen Tauschmittel, dem Geld und ferner die Ermöglichung des intertemporalen Tausches, wofür vor allem Kredit eine Rolle spielt. 1 Die Qualität eines Finanzsystems wird dabei daran gemessen, inwieweit es gelingt, eine optimale Allokation von Ressourcen zu fördern, ohne Inflation zu erzeugen. Der Art und Weise, wie ein Finanzsystem die ihm auferlegten Funktionen erfüllt, liegen Verträge zugrunde, in denen z.b. ein Sparer und ein Investor die Rückzahlungskonditionen eines Kredites regeln oder aber, in denen die Zentralbank oder synonym: Notenbank eines Landes verpflichtet wird, die Geldversorgung an bestimmten Zielen auszurichten. In derartigen Individual- und Kollektivverträgen 2 vereinbaren die Partner Regeln, an denen sie ihr Verhalten in bestimmten Situationen ausrichten werden. Anstelle von Regeln und deren Durchsetzungsweisen können wir in Anlehnung an die Neue Institutionenökonomik auch von Institutionen sprechen. 3 Geld stellt insofern eine Institution dar, als die Bedeutung des Geldes weniger durch das Zahlungsmedium, also z.b. durch die Banknote, geprägt wird, sondern durch die dahinter stehenden Regeln. Diese Regeln basieren auf einem gesellschaftlichen Konsens (Kollektivvertrag) darüber, bestimmte Objekte als Geld zu akzeptieren und sie bestimmen im praktischen Leben den Umgang mit diesem Geld genauso wie wie die Art und Weise der Geldschöpfung. Kredit wiederum verweist auf eine vertragliche Lösungsmöglichkeit für die Realisierung von intertemporalen Tauschvorgängen. Durch den Kreditvertrag werden Regeln begründet, die die Höhe der zu übertragenden Kaufkraft und die Rückzahlungskonditionen bestimmen. Insofern kann auch Kredit als eine Institution begriffen werden. 9 1 Vgl. Hellwig, M. (2000): Aufgaben und Funktionen des Finanzsystems, in: Obst/Hintner. Geld- Bank- und Börsenwesen, herausgegeben von J. v. Hagen und Hohann Heinrich von Stein, Stuttgart, S. 4 ff. 2 Individualverträge bezeichnen übereinstimmende Willenserklärungen zweier oder mehrer Individuen, während Kollektivverträgen zwischen einer größeren Gruppe bzw. zwischen allen Gesellschaftsmitgliedern abgeschlossen werden. 3 Institutionen aus Kollektivverträgen umfassen dabei das positive Recht, ferner ungeschriebene Konventionen und Sitten. Einen Überblick vermitteln Richter, R./Furubotn, E.G. (1999): Neue Institutionenökonomik, 2. Aufl., Mohr Siebeck Tübingen.
10 10 Geld und Kredit stehen nicht unverbunden nebeneinander, da in modernen Volkswirtschaften Kaufkraft durch das Medium Geld übertragen wird. Die Vergabe von Krediten kann dabei einmal eine Umverteilung der umlaufenden Geldmenge zwischen Kreditgebern und -nehmern bedeuten. Sie kann aber auch durch Geldschöpfung begleitet sein. Dieser letztgenannte Fall hat für die Geldpolitik herausragende Bedeutung. Typisch für moderne Finanzsysteme ist die Herausbildung von Organisationen 4, durch die sowohl die Vertragsgestaltung als auch -durchsetzung erleichtert wird. Ein Beispiel ist die Zentralbank einer Volkswirtschaft, weitere Beispiele sind die sogenannten Finanzintermediäre, also Banken oder Finanzmakler. Aber auch die (organisierten) Finanzmärkte gehören dazu. Vor diesem Hintergrund können wir ein Finanzsystem als ein Geflecht von Institutionen und Organisationen charakterisieren, dem wiederum eine bestimmte Vertragskultur zugrunde liegt. Sie ist es, die letztendlich für die Entstehung und die Wirkungsweise von Geld und Kredit eine entscheidende Rolle spielt. Diese Zusammenhänge sollen im folgenden näher beleuchtet werden. 4 Die Neue Institutionenökonomik betrachtet eine Organisation als Gesamtheit einer Menge von Institutionen und den sie ausführenden Personen, vgl. z.b. Richter/Furubotn a.a.o., S. 7.
11 Kapitel 1 Die Zahlungsmittelversorgungsfunktion 1.1 Eigenschaften eines allgemeinen Zahlungsmittels Aufgrund der in unseren Volkswirtschaften zu beobachtenden arbeitsteiligen Wirtschaftsweise stellen die Wirtschaftssubjekte nicht alle Güter für den eigenen Bedarf nicht selbst her.und sind somit auf Tausch angewiesen. Um die richtigen Tauschpartner zu finden, muss zum einen viel Zeit eingesetzt werden, zum anderen aber auch Ressourcen, um geographische Distanzen zu überbrücken. Allgemein spricht man auch von Transaktions- oder Koordinationskosten. Diese vielfältigen Tauschvorgänge können durch ein Medium erleichtert werden können, das von allen als Tauschobjekt akzeptiert wird. Ein Angestellter einer Fahrradfabrik wird dann nicht mehr in Fahrrädern entlohnt, sondern in Einheiten eines von allen als solchen anerkannten Tauschmittels. 1 Wie kommt es aber nun zu dieser allgemeinen Akzeptanz? Eine eher technische"bedingung ist die hohe Teilbarkeit, die es ermöglicht, den Wert aller Güter in Einheiten des Tauschmittels auszudrücken. Diese Recheneinheitsfunktion wird allerdings nicht ausreichen. Wesentlich für die allgemeine Akzeptanz eines Mediums als Zahlungsmittel ist ein Vertrauen der Nutzer darin, dass 1 Vgl. hierzu auch Bernholz, P. (2000): Dezentralisierung ökonomischer Aktivitäten und Finanzsystem, in: Obst/Hintner (2000), S. 39ff. 11
12 12 KAPITEL 1. DIE ZAHLUNGSMITTELVERSORGUNGSFUNKTION die Vertragspartner dieses Medium ebenfalls als Zahlungsmittel akzeptieren (Tauschmittelfunktion) und mit Hilfe von Geld Kaufkraft aufbewahrt werden kann (Wertaufbewahrungsfunktion). Voraussetzung dafür ist allerdings ein Vertrauen auf die Stabilität der durch jede aufbewahrte Geldeinheit verbriefte Kaufkraft. Geld kann dann als notwendige Bedingung dafür betrachtet werden, dass ein intertemporaler Tausch von Kaufkraft und damit eine intertemporale Allokation von realen Ressourcen stattfinden kann. 2 Eine wichtige Aufgabe des FS besteht darin, die Volkswirtschaft so mit Geld zu versorgen, dass die Kosten der realwirtschaftlichen Tauschvorgänge wirksam gesenkt werden. Um dies zu erreichen, muss 1. die Übertragung des Zahlungsmittels zügig erfolgen, sie darf also nicht hinter der realen Leistungserfüllung her hinken, 2. das Volumen der umlaufenden Geldmenge so gewählt werden, dass sich im Wert des Geldes die realwirtschaftliche Knappheit widerspiegelt. Andernfalls besteht die Gefahr ständig steigender oder fallender Güterund Faktorpreise (Inflation oder Deflation). 1.2 Geldarten und offizielle Geldmengendefinitionen Grundsätzlich sind viele Güter oder Vermögensformen in der Lage, die Tauschmittel- Recheneinheits- und Wertaufbewahrungsfunktion zu übernehmen. Was als Geld verwendet wird, ist letztendlich eine Frage der allgemeinen Akzeptanz und tatsächlich haben sich verschiedene Geldarten evolutorisch entwickelt. Diese Geldarten können einmal danach unterschieden werden,aus welchem Material"Geld sein soll. Beispiele sind Edelmetalle wie Gold und Silber oder alternativ dazu Papier. SStoffloses"Geld wie das sogenannte Buch oder Giralgeld gab es bereits im 19. Jahrhundert. Seine Bedeutung ist allerdings insbesondere seit den Innovationen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien stark gestiegen. Eine weitere Klassifikationsmöglichkeit betrifft die Frage, ob die Akzeptanz als Geld gesetzlich vorgeschrieben ist 2 Vg. hierzu auch Bernholz (2000) a.a.o., S. 47ff.
13 1.2. GELDARTEN UND OFFIZIELLE GELDMENGENDEFINITIONEN13 oder nicht. Schließlich ist zwischen dem zu unterscheiden, was öffiziell", also z.b. von der Zentralbank eines Währungsgebietes als Geld definiert wird und dem, was Geschäftspartner im Rahmen eines Vertrages als Zahlungsmittel vereinbaren. Folgt man der offiziellen Geldmengendefinition der Europäischen Zentralbank oder der Deutschen Bundesbank, so können wir unterscheiden zwischen gesetzlichen Zahlungsmitteln, Buchgeld (Giralgeld), geldnahe Forderungen. Gesetzliche Zahlungsmittel sind Banknoten und Münzen. Jedes inländische Wirtschaftssubjekt ist verpflichtet, diese Geldformen im Rahmen der Tilgung von Verbindlichkeiten anzunehmen. Alleinige Emittentin von Banknoten und Münzen ist die Zentralbank (Notenbank) eines Währungsgebietes, d.h., sie besitzt dafür ein Monopol. Den Wert der sich in einer Periode im Umlauf der Nichtbanken befindlichenbanknotenundmünzennenntman Bargeldumlauf. Neben Banknoten und Münzen fungieren in modernen Volkswirtschaften bestimmte nicht verbriefte Forderungen, die Nichtbanken gegenüber dem Bankensystem haben, als Geld. Diese sogenannten Einlagen oder synonym: Depositen können unterschiedliche Kündigungsfristen und Verzinsungen aufweisen. Entscheidend für die Geldnähe ist die Kündigungsfrist, denn Kennzeichen des Geldes ist ja, als allgemeines Tauschmittel jederzeit dazu verwendbar zu sein, Güter zu erwerben. Sichteinlagen (Giroeinlagen) gelten als jederzeit kündbar, bzw. es kann darüber mit Hilfe des bargeldlosen Zahlungsverkehrs jederzeit verfügt werden. Dieses Buchgeld oder synonym: Giralgeld wird somit ebenfalls als allgemeines Zahlungsmittel betrachtet. Sichteinlagen beschreiben diejenige Einlagenart, die am schnellsten eingesetzt werden kann, um Käufe zu finanzieren. Sogenannte, geldnahe Forderungen können zumindest in kurzer Frist in Geld umgewandelt werden. Beispiele hierfür sind kurzfristige Termineinlagen; aber auch Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Vor Beginn der Währungsunion unterschied die Deutsche Bundesbank zwischen vier offiziellen Gelddefinitionen: 1. M1: Bargeldumlauf + Sichtguthaben inländischer Nichtbanken bei Banken,
14 14 KAPITEL 1. DIE ZAHLUNGSMITTELVERSORGUNGSFUNKTION 2. M2: M1 + Termineinlagen inländischer Nichtbanken mit einer Befristung unter 4 Jahren, 3. M3: M2 + Sparguthaben inländischer Nichtbanken mit gesetzlicher Kündigungsfrist, 4. M3 erweitert: M3 zuzüglich Geldmarktfonds und kurzfristige Euromarkteinlagen. Mit Inkrafttreten der Europäischen Währungsunion gelten für alle Mitgliedsländer einheitlich die folgenden offiziellen Geldmengendefinitionen: 3 M1: Bargeldumlauf plus täglich fällige Einlagen. Im Gegensatz dazu enthielten die Sichteinlagen in der Definition der Bundesbank auch Einlagen mit einer Fälligkeit von über einem Tag bis unter einem Monat. M2: M1 plus Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren und Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten. M3: M2 plus die vom geldschöpfenden Sektor ausgegebenen marktfähigen Instrumente,... die als enge Substitute zu den in die Geldmenge einbezogenen Depositen angesehen werden. Dies sind die Repogeschäfte 4, die Geldmarktpapiere und Geldmarktfondszertifikate sowie die Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren. (Bundebankbericht, März 1999, S. 20/1).Geldversorgungsorganisationen und Regulierung 1.3 Geldschöpfungsorganisationen In allen Volkswirtschaften wird Geld durch die Notenbank und Geschäftsbanken geschaffen, wobei die Notenbank ein Monopol für die Emission von 3 Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, März 1999, S. 21ff. 4 Ein Repogeschäft umfasst einen Verkauf von Wertpapieren mit gleichzeitiger Rückkaufsvereinbarung zu einem im voraus bestimmten Preis. Von der Wirkung her handelt es sich um einen abgesicherten Kassenkredit. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank Oktober 2002, S. 61ff.
15 1.3. GELDSCHÖPFUNGSORGANISATIONEN 15 Banknoten 5 besitzt. Dieses Phänomen ist das Resultat einer historischen Entwicklung, wobei England mit der Peel schen Bankakte von 1844 die Weichen stellte Die Entstehung des Banknotenmonopols Im 17. Jahrhunderts hatte England eine Goldumlaufswährung. 6 Kaufleute pflegten damals ihre in Goldmünzen oder -barren erhaltenen Einnahmen bei Goldschmieden zu hinterlegen. Diese gaben den Kaufleuten ein Dokument, mit dem ein jederzeit geltend zu machender Anspruch auf die Goldeinlagen verbrieft wurde ( goldsmith s note). Die Kaufleute gingen allmählich dazu über, die goldsmith s notes anstelle der Goldmünzen oder -barren als Zahlungsmittel zu verwenden, zumindest in einem regionalen Umkreis, in dem die ausstellenden Goldschmiede bekannt waren. Dies wiederum führte dazu, dass die hinterlegten Goldreserven längere Zeit bei den Goldschmieden blieben. Sie verfügten somit über einen gewissen Bodensatz an Gold und gingen dazu über, Kaufleuten Kredit anzubieten. Da die Dokumente der Goldschmiede als Zahlungsmittel anerkannt waren, brauchten sie die gewährten Kredite zumindest nicht vollständig in Gold auszuzahlen. Damit war das für eine Geschäftsbank konstitutive Element geboren: Die Kreditgewährung umfasst nicht nur die Vermittlung von eingelegten Geldbeträgen, sondernzugleichgeldschöpfung. Im Laufe der Zeit entwickelten sich die Dokumente der Goldschmiede immer mehr zu Zahlungsmitteln, und die Goldschmiede konzentrierten sich allmählich ganz auf Kreditgeschäfte. DieBanknotewargeboren. Natürlich konnten die Banken die Geldschöpfung nicht unbegrenzt vorantreiben. Sie mussten ja immer damit rechnen, dass die Einleger ihr Gold zurück zogen, bzw. die Kreditnehmer einen Teil des Kredites in Gold ausbezahlt haben wollten. Insofern musste immer eine gewisse Golddeckung der emittierten Banknoten vorhanden sein. Andernfalls entstanden Zahlungsprobleme, die den Bestand der Bank gefährdeten. 5 Das Recht zur Emission von Münzen liegt formal bei den Regierungen, wobei die Höhe quantitativ begrenzt ist. Da diese Höhe längst überschritten ist, sind Münzemissionen des Bundes von der Zustimmung der Bundesbank abhängig, die wiederum im Einklang mit der europäischen Geldpolitik gewährt wird. 6 Danach ist Gold nicht nur ein Wirtschaftsgut, sondern zugleich Geld, das in Form von Goldmünzen in Umlauf ist. Das Münzmonopol besaßen die Fürsten. Somit war eine Erhöhung der Geldmenge unmittelbar an einen höheren Goldvorrat gebunden.
16 16 KAPITEL 1. DIE ZAHLUNGSMITTELVERSORGUNGSFUNKTION In der Tat wuchs die Zahl der Geschäftsbanken im Vereinigten Königreich sprunghaft an. Damit verbunden war ein steigender Wettbewerb, der bezeichnenderweise nicht zu einem Anstieg der Stabilität des Bankensystems beitrug. Das Gegenteil war der Fall. Insbesondere England erlebte viele Bankpleiten, dies trotz persönlicher Haftung der Bankeigentümer. Im Jahre 1694 war eine besondere Noten emittierende Bank entstanden, die Bank of England. 7 Der Zweck ihrer Notenemission war nicht etwa die Finanzierung des Handels, sondern die Finanzierung des englischen Staatshaushalts, genauer des Krieges von Williams II. gegen das Frankreich Ludwigs des XIV. Die Rolle, Kreditgeber der englischen Regierung zu sein, ermöglichte es der Bank of England die Erlangung zahlreicher Sonderrechte gegenüber anderen Banken. Z.B. hatte sie in einem bestimmten Umkreis von London das alleinige Recht, Noten zu emittieren. Ferner waren die Goldvorräte der Banken Englands und Schottlands bei ihr konzentriert. Da die Bank of England eine Goldeinlösungspflicht für alle Banknoten besaß, war sie von Anfang an Lender of Last Resort. Infolge des Ausbruchs von Feindseligkeiten zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich im Jahre 1793, zogen Private in hohem Ausmaß Depositen bei ihren Banken zurück. Die Bank of England reagierte auf den Druck auf die Goldreserven mit einer Beschneidung ihrer Notenemission. Die entstehende Liquiditätskrise wurde durch die staatliche Emission von Schatzwechseln verstärkt. Eine Landung einer kleinen Truppe französischer Soldaten in Wales, die schnell zurückgeschlagen wurde, provozierte einen Run auf das Bankensystem, und damit auf die Goldvorräte der Bank of England. Um die Existenz nicht zu gefährden, wurde 1797 die Goldeinlösungspflicht aufgehoben. Die sogenannte suspension period dauerte bis Theoretische Analysen über die Funktionsweise eines Systems mit nicht konvertiblen Noten lagen nicht vor. So ist es nicht erstaunlich, dass in dieser Zeit die Geldtheorie in Bewegung kam. Es entbrannte die sogenannte Banking-Currency-Kontroverse, die letztendlich zur Etablierung des Notenbankmonopols führte, aber auch die Geburtsstunde der modernen Geldpolitik einläutete. Von Bedeutung war dabei um die Jahrhundertwende ein sprunghafter Preisanstieg im Vereinigten Königreich, verbunden mit Abwertungen gegenüber anderen europäischen Währungen. Folgende Fragestellungen prägten die Banking-Currency-Kontroverse: 7 Vgl. The New Palgrave. A Dictionary of Economics. Hg. John Eatwell, M. Milgate, P. Newman, Vol. 1 A to D, S. 288ff (1987).
17 1.3. GELDSCHÖPFUNGSORGANISATIONEN Wodurch wird die Geldmenge bestimmt? 2. Wie kann erreicht werden, dass die umlaufende Geldmenge die realwirtschaftliche Güterknappheit weder unter- noch überschätzt? 3. Kann die Gefahr einer zu hohen Geldschöpfung durch ein Banknotenmonopol vermieden werden, wobei die Notenbank in ihrem Verhalten einer Regelbindung unterliegt? Hauptvertreter der Currency-Schule war David Ricardo. Diese Schule folgerte aus der Konzentration der Goldreserven Englands und Schottlands bei der Bank von England, dass Handelsbanken außerhalb Londons nur gegen Deckung von Noten der Bank of England eigene Banknoten emittieren konnten.und somit zwischen der Geldschöpfung durch die Bank of England und der Geldschöpfung der Handelbanken eine strenge Proportionalität bestehe, Der für die Geldpolitik relevante Geldmengenbegriff könne sich somit auf Münzen und Noten der Bank von England beschränken 8.DerEinsicht folgend, dass die Güterpreise von den Ausgaben für Güterkäufe und diese wiederum von der Geldmenge abhängen 9, führte Ricardo in einer Streitschrift die Preiserhöhungen zur Jahrhundertwende auf übermäßige Geldmengenerhöhungen zurück. Die Currency-Schule stand also in der Tradition der Quantitätstheorie, wie sie von Bodin im 16. Jhdt. begündet worden war. Statistische Untersuchungen in den 30er Jahren führten zu Zweifeln an der strengen Proportionalität zwischen Banknoten der Provinzbanken und der Banknotenschöpfung der Bank of England. Daraus leitete Ricardo die Forderung nach einem Notenbankmonopol zusammen mit einer Regelbindung notenbankpolitischer Entscheidungen in Form einer strengen Golddeckungsvorschrift ab. Hauptvertreter der Banking Schule 10 warentookeundfullarton.aufgrund eines beobachteten überproportionalen Anstiegs der Preise für Agrarprodukte, interpretierten die Vertreter dieser Schule die inflationiäre Entwicklung als Folge der beobachteten Missernten. In der Geldschöpfung hingegen sahen die Banking-Leute keinerlei Inflationsgefahr, sofern die Banken ihre Banknotenemission an die hereinkommenden Handelswechsel knüpften (Real Bills Doctrine). Die Handelswechsel standen wohlbemerkt in keinerlei Proportionalität zu den Banknoten der Bank of England. Tatsächlich wurde ein 8 C.-M. Claassen: Probleme der Geldtheorie, 1. (1970) Auflage, S Ebenda, S. 27/8. 10 Vgl. The New Palgrave Dictionary of Banking and Finance, s. 149f.
18 18 KAPITEL 1. DIE ZAHLUNGSMITTELVERSORGUNGSFUNKTION Banknotenmonopol für überflüssig gehalten. Ein zweites Prinzip der Banking Schule war The Needs of Trade Doctrine. Danach sollte der Banknotenumlauf Nachfrage determiniert sein, also steigen, wenn sich die Wirtschaft in einem Aufschwung befand und in einem Abschwung fallen. Nach einem dritten Prinzip, dem Law of the Reflux, ist eine Überemission von Banknoten nur vorübergehend möglich, weil die zugrundeliegenden Handelskredite getilgt werden müssen. Hierbei wurde, was die Rückflussgeschwindigkeit anbelangt, kein Unterschied zwischen der Bank of England und den konkurrierenden Geschäftsbanken gemacht. Die Banking Schule besaß kein Programm für die Geldordnung. Wichtig war ihrer Auffassung nach ein gutes Bankmanagement, und das konnte nicht durch Gesetze hergestellt werden. Am Rande soll noch erwähnt werden, dass es neben diesen beiden Schulden noch die Free Banking Schule gab. Ihre Vertreter akzeptierten die Real Bills Doctrine und die Trade Doctrine. Sie waren jedoch der Auffassung, dass die Rückzahlungsgeschwindigkeit von Handelskrediten aufs engste mit der Wettbewerbsintensität zusammenhängt und somit bei den Geschäftsbanken größer als bei der Bank of England sei. Dem Wettbewerb kommt ihrer Auffassung nach auch eine Schlüsselstellung für die optimale Geldmenge zu. Danach führt ein hoher Wettbewerb und das Gewinnmaximierungsprinzip dazu, dass die einzelne Bank nach einer hohen Qualität der emittierten Banknote strebt, und damit eine Überemission vermeiden möchte. Oberhand behielt die Currency-Schule wurde die Peelsche Bankakte verabschiedet,nachderdiebanknotenzuzweidrittelndurchgoldgedeckt sein sollten. Die Bank of England bekam das Monopol zur Schaffung der gesetzlichen Zahlungsmittel, die aus Goldmünzen und Banknoten der Bank of England bestanden. Die vorgeschriebene Zweidritteldeckung führte in den Jahren der Industrialisierung allerdings zu einer chronischen Geldknappheit, die die Privatbanken erfolgreich durch die Einrichtung von Sichtguthaben zu überwinden verstanden, die eine bedeutende Finanzinnovation dieser Zeit darstellen. In Deutschland bestand nach der Reichsgründung von 1971 die umlaufende Währung zu zum größten Teil aus Silbermünzen, deren Edelmetallgehalt reichsweit einheitlich geregelt war. Lediglich 14% der umlaufenden Geldmenge setzte sich aus Banknoten zusammen, die jedoch weder durch Silber noch durch Gold gedeckt waren und sich darüber hinaus durch eine große Vielfalt auszeichneten. 11 Einzige Begrenzung für die Schöpfung von Bankno- 11 So wurden 140 verschiedene Banknoten gezählt, die von 59 Banken emittiert wurden.
19 1.3. GELDSCHÖPFUNGSORGANISATIONEN 19 ten war die Bankkonzession, die jedes Jahr neu zu beantragen war und damit auch gestrichen werden konnte.der erste entscheidende Schritt auf dem Weg zur Währungsunion war die Einführung der Goldwährung, die letztendlich durch die französischen Reparationszahlungen ermöglicht wurde. Als ein weiterer wichtiger Schritt kann das Verbot gewertet werden, Banknoten unter dem Wert von 100 Reichsmark zu emittieren. Damit wurde kleineren Banken der Anreiz genommen, Noten zu emittieren wurde ein Bankgesetz erlassen, das die Schaffung der Reichsbank, hervorgehend aus der Preußischen Bank, beschloss, die 1876 ihre Geschäfte aufnahm. Die umlaufenden Noten mussten zu einem Drittel durch Gold gedeckt sein. Die Regierung war zwar formal der Regierung unterstellt (der Reichskanzler war zugleich Reichsbankpräsident), aber eine Geldmengenfinanzierung öffentlicher Haushalte war verboten. Den Noten emittierenden Banken wurden aber weitere Regeln auferlegt, die allmählich ein Notenbankmonopol für die Reichsbank begründeten. Beispielsweise mussten Banken in wöchentlichen Statistiken Informationen über ihre Geschäftstätigkeit veröffentlichen, und ihre Geldschöpfungsaktivitäten wurden strengen Münzreservevorschriften unterworfen. Diese Maßnahmen trugen wesentlich zur allmählichen Realisierung eines Banknotenmonopols bei. Während in Europa grundsätzlich die Konzeption der Currency-Schule umgesetzt wurde, dominierte in den USA im 19. Jhdt die Free-Banking- Schule. 12 Vor dem Bürgerkrieg bestand das amerikanische Bankensystem aus Banken, die ihre Charter von den Bundesstaaten erhielten und alle ihre eigenen Noten druckten. Je nach Reputation einer einzelnen Bank wurden ihre Noten mit einem Abschlag oder Zuschlag relativ zu anderen Banknoten und mit einem Abschlag relativ zu Gold gehandelt. Erhebliche Transaktionskosten entstanden den Bürgern im Zusammenhang mit der Ermittlung der Qualität einzelner Noten. Es kam vor, dass Banker mit selbstgedrucktem Geld Vermögenswerte erwarben und dann ihre Bank schlossen. Der Bürgerkrieg wurde, nicht zuletzt aufgrund des enormen Finanzbe- Vgl. Holltfrerich, C.-L., The monetary unification process in nineteenth-century Germany: relevance and lessons for Europe today, in: A European Central Bank? hrsg. von M. de Cecco und A. Giovannini, Cambridge Vgl. J.A. Miron: The Founding of the Fed and the Destabilization of the post-1914 US Econommy, in:a European Central Bank? Perspectives on Monetary Unification after 10 Years of the EMS, ed. by Marcello De Cecco and Alberto Giovannini, Cambridge 1990, S
20 20 KAPITEL 1. DIE ZAHLUNGSMITTELVERSORGUNGSFUNKTION darfs des Nordens, benutzt, um das Bankwesen neu zu strukturieren. Die Bankgesetze von 1863, 1864 und 1865 verfügten eine 10%ige Steuer auf Banknoten der State Banks und autorisierten die Bundesregierung National Banks eine Charter zu gewähren, die Banknoten emittieren durften, welche durch Regierungsanleihen gedeckt waren. Der Plan, die State Banks damit zu eliminieren, mißlang, da die State Banks auf die Regelungen mit der Schaffung von Sichteinlagen als Substitut zur Notenemission reagierten. Da die Regulierungsvorschriften der Staaten geringer als die des Bundes waren, blieben die State Banks konkurrenzfähig. Entscheidend für das amerikanische Bankensystem des 19. Jhdts war das Fehlen einer Zentralbank. Es gab lediglich ein Schatzamt (Independent Treasury) zur Verwaltung der Bundesschulden, das im Laufe der Zeit auch die Stabilisierung der Geldmärkte als Aufgabe begriff, und Clearinghouses die den Zahlungsverkehr zwischen den Banken regelten und sich immer mehr als Refinanzierungsquelle für die Banken etablierten. Durch die Bankgesetze gelang es schließlich, eine einheitliche Währung durchzusetzen. Da das Banknotenangebot allerdings an Bundesanleihen gebunden war, waren die Banken nicht in der Lage, den steigenden Liquiditätsbedürfnissen der Wirtschaft zu tragen. Damit verbundene häufige Liquiditätskrisen leiteten 1907 die Einrichtung einer Kommission ein, die ein föderales Zentralbanksystem, das Federal Reserve System, vorschlug, bestehend aus 12 Federal Reserve Banks, die unter der Schirmherrschaft des Board of Governors stehen sollten. Nach dem Federal Reserve Act von 1913 öffneten die Notenbanken im November 1914 ihre Pforten. Das Federal Reserve System (Fed) sollte vor allem eine elastische Währung schaffenundhierzudie Geldmenge flexibel an die Schwankungen im finanziellen Bedarf von Handel und Gewerbe angepasst werden. In diesem Sinne ist auch die vergleichsweise geringe Golddeckung der vom Fed zu emittierenden Banknoten von 25% zu verstehen. Bedeutsam ist ferner die Reolle des Fed als Lender of Last Resort für ein in die Krise geratenes Bankensystem Das Banknotenmonopol in der Diskussion Eigentlich passt es doch gar nicht in eine marktwirtschaftlich organisierte Volkswirtschaft, dass für ein Gut, und auch Geld stellt ein Gut dar, ein Mo-
21 1.3. GELDSCHÖPFUNGSORGANISATIONEN 21 nopol vergeben wird. 13 Schließlich können die Nachfrager nach einem Gut, welches durch ein einziges Unternehmen angeboten wird, nicht auf Substitute ausweichen. Unbestritten haben sich auch Notenbanken nicht immer als beste Hüter der Preisniveaustabilität erwiesen. Hayek hat deshalb in einem 1977 erschienen Buch ( Entnationalisierung des Geldes, Tübingen) für eine wettbewerbliche Geldordnung plädiert. Er schlägt darin vor, neben einer hoheitlich agierenden Zentralbank es auch privaten Banken zu gestatten, ihr eigenes Geld in den Umlauf zu bringen. 14 Gemeint ist damit physisches Geld, also eigene Banknoten und Münzen. Dieses private Geld sollte allerdings jederzeit in Banknoten und Münzen umtauschbar sein, die von der Zentralbank emittiert werden, und zwar zu einem von den Privatbanken garantierten Mindestumtauschkurs. Eine Regulierung des Bankensektors sah Hayek nicht vor. Die Geldversorgung sollte im wesentlichen dem freien Markt überlassen werden. Seiner Vorstellung nach würde sich eine Umlaufsmittelbörse entwickeln, auf der die einzelnen Geldarten gehandelt würden. Die relative Qualität einzelner Geldarten würde dann durch Wechselkurse ausgedrückt. Um ihre Existenz nicht zu gefährden würde nach Hayeks Auffassung jede Bank daran interessiert sein, den Realwert der von ihr geschaffenen Währung zu erhalten. Sie könnte hierzu einen Korb an Standardgütern heranziehen und mit Hilfe eines Preisindexes eine Garantie des Realwertes ihres Geldes aussprechen. Die regelmäßigen Kursnotierungen und die Preise der Standardgüter geben dem Publikum die Möglichkeit, die Einhaltung des Wertversprechens ständig zu prüfen. Jede Emissionsbank weiß, dass sie das von ihr geschaffene Geld nur dann im Umlauf halten kann, wenn das Publikum Vertrauen in ihr Wertversprechen hat. 15 Hayek vernachlässigt dabei nicht nur die Transaktionskosten, die den Geldverwendern entstehen. Hinzu kommt auch, dass die Individuen nicht vollständig über die Situation der Banken informiert sein werden. Die sich herausbildenden Wechselkurse werden somit möglicherweise kein Spiegel für die wahren Qualitäten der einzelnen Geldformen sein. Der Markt gewährleistet dann nicht, dass nur diejenigen Banken überleben, welche am ehesten der Geldwertsicherung genügen. Zudem ist auch nicht ausgeschlossen, dass bei einer korrekten Einschätzung durch die Geldverwender, eigennützige Bankeigentümer bei drohendem Kursverfall ihr Vermögen aus dem Bankbetrieb 13 Vgl. hierzu auch Duwendag u.a. (1999): Geldtheorie und Geldpolitik in Europa, S. 303ff. 14 Duwendag u.a., a.a.o., S Ebenda, S. 310.
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