Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrates

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrates"

Transkript

1 Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrates o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus Johannes Kepler Universität Linz KPMG Audit Committee Institute Round Table Wien, 26. September 2007 Mögliche Haftungsgrundlagen Grundsatz: Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft ( 99 AktG, 33 GmbHG) Im Konkurs Geltendmachung durch den Masseverwalter Nur in Ausnahmefällen Außenhaftung Einziehungsermächtigung der Gläubiger nach 99 ivm 84 AktG 100 f AktG Straftatbestände 255 AktG, 122 GmbHG Konkursverschleppung Sonstige Deliktstatbestände o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 2 1

2 Haftungstatbestand Haftung gegenüber der Gesellschaft: 99 AktG bzw. 33 GmbHG verweisen auf die Haftungstatbestände für Vorstandsmitglieder / Geschäftsführer ( 84 AktG, 25 GmbHG) Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters? Ungeachtet dessen ist aber bei der genauen Konkretisierung der Sorgfaltspflichten die unterschiedliche Funktion des Aufsichtsrates zu beachten ( Sorgfalt eines ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedes ): Kein Geschäftsführungs-, sondern nur Überwachungsorgan (OGH: weder Vorgesetzter der Geschäftsführer noch Supergeschäftsführungsorgan ) Nebenamt o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 3 Haftungstatbestand Grundsätzlich gleicher Haftungsmaßstab für alle AR-Mitglieder (auch für die Arbeitnehmervertreter) In bestimmten Situationen aber Haftungskonzentration bei einzelnen Mitgliedern Experten für bestimmte Bereiche Sonderwissen über bestimmte Fakten Ausschussmitglieder Besondere Rolle des AR-Vorsitzenden o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 4 2

3 Sorgfaltsanforderungen im allgemeinen OGH , 6 Ob 174/97z: Von den AR-Mitgliedern wird zu erwarten sein, dass sie ihre Tätigkeit selbständig, unabhängig, unter persönlichem Einsatz, mit größter Sorgfalt, entsprechender Moral und frei von sachwidrigen Beschränkungen oder Interessenkollisionen ausüben. o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 5 Pflichtenbindung Primäre Ausrichtung auf das Unternehmensinteresse Selbst bei entsandten Mitgliedern keine vorrangige Berücksichtigung der Interessen des Entsendenden zulässig Auch im Konzern ist das Unternehmensinteresse der betreffenden (Tochter-)Gesellschaft zu beachten Konflikte auch bei Bankenvertretern, Vertretern von Konkurrenzunternehmen, politischen Funktionären im AR und Arbeitnehmervertretern denkbar Bei Interessenkonflikten ist ggf. mit Stimmenthaltung oder Fernbleiben von den Beratungen vorzugehen; in krassen Fällen einer dauernden Kollision u.u. auch Rücktritt o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 6 3

4 Grundsatzentscheidungen des OGH OGH , 5 Ob 306/76 Bank AG im Rahmen eines Konkurseröffnungsverfahrens Aussagen zur Haftung der AR-Mitglieder OGH , 1 Ob 144/01k Speditions-GmbH Klage des Masseverwalters Haftung abgelehnt OGH , 8 Ob 262/02s Rieger Bank Klage des Masseverwalters Haftung abgelehnt o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 7 Leitlinien für die Haftung Keine Erfolgshaftung, sondern nur Haftung für situationsadäquates Bemühen (Einhaltung der Sorgfaltspflicht) Fehlschlagen unternehmerischer Entscheidungen führt daher nicht notwendig zur Haftung OGH: Weitgehender Haftungsfreiraum bei Ermessensentscheidungen nur eklatanter Ermessensmissbrauch führt zur Haftung (Übernahme der amerikanischen business judgement rule?) o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 8 4

5 Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer OGH: Aufsichtsrat darf sich grundsätzlich auf die Prüfung durch den Abschlussprüfer verlassen Aber: Jedenfalls Plausibilitätsprüfung im Hinblick auf den Prüfbericht und Abgleich mit eigenem Wissensstand Aber: Verantwortung für die Auswahlentscheidung, gemeinsame sinnvolle Prüfungsplanung, Diskussion der Ergebnisse mit dem Abschlussprüfer (Prüfer als Partner des Aufsichtsrates ) Eigenständige Prüfaufgaben des Aufsichtsrates, soweit es um bilanzpolitische Ermessensentscheidungen geht o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 9 Aufgabendelegation in Ausschuss Bei der Delegation von Aufgaben in Ausschüsse (insb. bei solchen mit Beschlusskompetenz, aber z.t. auch bei bloß vorbereitenden Ausschüssen) konzentriert sich die Verantwortung auf die Ausschussmitglieder Gesamt-AR verbleibt aber jedenfalls die Aufgabe der Überwachung der Ausschusstätigkeit; bei eigener Entscheidungskompetenz zumindest Plausibilitätsprüfung der vorbereitenden Tätigkeit des Ausschusses Jedenfalls Information des Gesamt-AR (auch bei mitbestimmungsfreiem Personalausschuss) o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 10 5

6 Zusammenarbeit mit dem Vorstand Neuere Entwicklung: Aufsichtsrat als nicht nur reaktives Überwachungsorgan, sondern auch als strategischer Partner für den Vorstand (OGH: vergangenheitsbezogene und vorausschauende Überwachung der Geschäftsführung, s. auch Berichtspflichten) damit auch Fokus auf zukünftige strategische Entwicklung der Gesellschaft Kommunikationsaufgabe zum Vorstand kommt hier vor allem dem AR-Vorsitzenden zu (s. auch Regel 37 ÖCGK) o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 11 Zusammenarbeit mit dem Vorstand Erfolgreiche Zusammenarbeit setzt ein Vertrauensverhältnis voraus daher darf der Aufsichtsrat auch grundsätzlich auf die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Vorstandstätigkeit vertrauen kein Misstrauensvorschuss aber: professional skepticism? o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 12 6

7 Informationsversorgung Entscheidende Grundlage für eine sachgerechte Überwachungstätigkeit ist, dass der AR über die nötigen Informationen verfügt Berichte des Vorstands als Ausgangspunkt; ggf. Fragen und weitere Informationsverlangen, Einschau Berücksichtigung auch von zusätzlich erlangten Informationen (Medien, whistleblowers ) Jedenfalls sind detaillierte Informationen dann erforderlich, wenn der AR selbst über Geschäftsführungsmaßnahmen (mit- )beschließt (genehmigungspflichtige Geschäfte); ebenso etwa bei Ausnützung eines genehmigten Kapitals Im Rahmen der Überwachung hat der AR jedenfalls auf ihm erkennbare (wesentliche) Verdachtslagen mit erweiterten Nachforschungen zu reagieren o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 13 Abstellen von Mängeln OGH , 5 Ob 306/76: Der Aufsichtsrat hat erkannte Mängel nicht nur festzustellen, sondern auch abzustellen Allerdings kein Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand Eingriffsmittel: Genehmigungskompetenz für bestimmte Geschäfte (Katalog durch AR erweiterbar) Gespräch mit dem Vorstand Notfalls (Drohung mit) Abberufung (nur bei AG!) o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz 14 7

8 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus Institut für Unternehmensrecht Johannes Kepler Universität Linz 8

Die Regelung von Interessenkonflikten bei Organmitgliedern durch Gesetzesrecht und Corporate Governance-Grundsätze

Die Regelung von Interessenkonflikten bei Organmitgliedern durch Gesetzesrecht und Corporate Governance-Grundsätze ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, München Die Regelung von Interessenkonflikten bei Organmitgliedern durch Gesetzesrecht und Corporate Governance-Grundsätze Professor Dr. Michael

Mehr

Haftung des Stiftungsvorstands in Grundzügen

Haftung des Stiftungsvorstands in Grundzügen Haftung des Stiftungsvorstands in Grundzügen Vorstand schuldet Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters Haftung nur bei schuldhafter Pflichtverletzung, aber keine Erfolgshaftung Grundsatz der Binnenhaftung,

Mehr

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1 Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes Tagesordnungspunkt 1 "Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. April 2015 mit dem Lagebericht des Vorstandes, dem Corporate Governance-Bericht

Mehr

Pflichten und Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Pflichten und Haftungsrisiken für Geschäftsführer Pflichten und Haftungsrisiken für Geschäftsführer - insbesondere im Steuer- und Rechnungswesen - 22. April 2010 Dr. Alexander Wünsche Wirtschaftsprüfer Steuerberater Gliederung 2 1. Einleitung 2. Pflichten

Mehr

Corporate Governance bei börsennotierten Aktiengesellschaften

Corporate Governance bei börsennotierten Aktiengesellschaften Corporate Governance bei börsennotierten Aktiengesellschaften WS 2016 RA MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M (LSE) Überblick über die 3. Einheit Der Aufsichtsrat II» I. Aufgaben des AR» II. Interessenkonflikte

Mehr

Compliance: Rechtspflichten und Haftungsrisiken von Organen. Prof. Dr. Peter Kindler Universität Augsburg

Compliance: Rechtspflichten und Haftungsrisiken von Organen. Prof. Dr. Peter Kindler Universität Augsburg Compliance: Rechtspflichten und Haftungsrisiken von Organen Prof. Dr. Peter Kindler Universität Augsburg Compliance und Vorstandshaftung Überblick Compliance als Geschäftsleiterpflicht in GmbH und AG Organisationspflichten

Mehr

Dürfen Unternehmen Gutes tun? Prof. Dr. Christoph Teichmann

Dürfen Unternehmen Gutes tun? Prof. Dr. Christoph Teichmann Dürfen Unternehmen Gutes tun? Prof. Dr. Christoph Teichmann Gesellschaftsrechtliche Grundlagen Jeder Verband hat einen Verbandszweck. Bei einer Kapitalgesellschaft liegt der Gesellschaftszweck grundsätzlich

Mehr

HAFTUNG VON ORGANMITGLIEDERN

HAFTUNG VON ORGANMITGLIEDERN HAFTUNG VON ORGANMITGLIEDERN -RECHTLICHE GRUNDLAGEN IN UNSICHEREN ZEITEN - 1 I. BEDEUTUNGSZUWACHS DER ORGANHAFTUNG Gründe für den Bedeutungszuwachs PROF. DR. HANNO MERKT, LL.M. (UNIV. OF CHICAGO) Wachsender

Mehr

Prof. Dr. Schlachter 1

Prof. Dr. Schlachter 1 Prof. Dr. Schlachter 1 Voraussetzungen der 76er-Mitbestimmung 1. Rechtsform AG KG aa GmbH Erwerbs- od. Wirtschaftsgenossenschaften 2. Arbeitnehmeranzahl o mehr als 2.000 AN o ggf. Zurechnung der AN nach

Mehr

Interessenkonflikte durch Organverflechtungen

Interessenkonflikte durch Organverflechtungen Heinz Keinert/Christina Keinert-Kisin Interessenkonflikte durch Organverflechtungen Namentlich im Konzern bei AG, GmbH, Genossenschaft und Verein facultas Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Inhaltsübersicht

Mehr

Mein Haus, mein Auto, mein Boot: Regelungen im Dienstvertrag, damit dies auch so bleibt

Mein Haus, mein Auto, mein Boot: Regelungen im Dienstvertrag, damit dies auch so bleibt Mein Haus, mein Auto, mein Boot: Regelungen im Dienstvertrag, damit dies auch so bleibt Wirtschaftsclub Düsseldorf 17. Oktober 2017 Dr. Thomas Bunz 1 AUSTMANN & PARTNER Exklusive Boutique Kanzlei, die

Mehr

Kapitel 1. Gegenstand der Überwachung: Öffentliche Unternehmen

Kapitel 1. Gegenstand der Überwachung: Öffentliche Unternehmen Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... IXX Leitfragen... XXI Grundbegriffe........................................... XLIII Unterlagenliste

Mehr

Persönliche Haftung des Managements

Persönliche Haftung des Managements Persönliche Haftung des Managements Dr. Peter Katko Rechtsanwalt peter.katko@hro.com MARKETING ON TOUR 2007 Dr. Ulrich Fülbier Rechtsanwalt ulrich.fuelbier@hro.com Rechtsanwalt Dr. Peter Katko Rechtsanwalt

Mehr

Beispiel Ist N Mitglied des Vorstands geworden? 2. Ist A aus dem Vorstand ausgeschieden? Folie 183. Gesellschaftsrecht Prof. Dr.

Beispiel Ist N Mitglied des Vorstands geworden? 2. Ist A aus dem Vorstand ausgeschieden? Folie 183. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Beispiel 32 A ist Mitglied des Vorstands der B-AG. In einem Interview mit einer Wirtschaftszeitung bezeichnet er den Vorstandsvorsitzenden V als inkompetenten Spinner. In der nach dem Erscheinen des Interviews

Mehr

Institut Österreichischer iwp Wirtschaftsprüfer. Anlage

Institut Österreichischer iwp Wirtschaftsprüfer. Anlage Anlage Stellungnahme zum Initiativantrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker und Dr. Johannes Jarolim sowie Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das

Mehr

III. Der GmbH-Geschäftsführer und der AG-Vorstand

III. Der GmbH-Geschäftsführer und der AG-Vorstand III. Der GmbH-Geschäftsführer und der AG-Vorstand 1. Dienst- und kein Arbeitsvertrag 2. Welche Arbeitnehmerschutzrechte gelten? 3. Die Sozialversicherung 4. Die Unterscheidung von An- und Bestellung 5.

Mehr

Wer die Geschichte nicht kennt : Das Haftungsrecht der Stiftungen im Wandel

Wer die Geschichte nicht kennt : Das Haftungsrecht der Stiftungen im Wandel Wer die Geschichte nicht kennt : Das Haftungsrecht der Stiftungen im Wandel DONNER & REUSCHEL: 33. Treffen des Stiftungsnetzwerks Jan C. Knappe Rechtsanwalt und Partner Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mehr

Rechtsfolgen einer Interessenkollision bei AG-Vorstandsmitgliedern

Rechtsfolgen einer Interessenkollision bei AG-Vorstandsmitgliedern Pamela Maria Baumanns Rechtsfolgen einer Interessenkollision bei AG-Vorstandsmitgliedern PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS I. Einleitung 1 1. Gegenstand der Dissertation

Mehr

Compliance-Verantwortung des Vorstands

Compliance-Verantwortung des Vorstands Compliance-Verantwortung des Vorstands Aktuelle Leitlinien nach Siemens./. Neubürger Berlin Frankfurt a. M. München www.pplaw.com Seite 1 Übersicht 1. Sachverhalt 3 2. Tragende Urteilsgründe 4 3. Kernaussagen

Mehr

ZUSAMMENWIRKUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

ZUSAMMENWIRKUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Vorstand und Aufsichtsrat erstatten folgenden Bericht über die Corporate Governance in der SURTECO GROUP SE gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex: VORBEMERKUNG Der Deutsche Corporate

Mehr

Der AG-/SE-Vorstand. Rechte und Pflichten. Bearbeitet von Oliver Ginthör, Martin Brodey

Der AG-/SE-Vorstand. Rechte und Pflichten. Bearbeitet von Oliver Ginthör, Martin Brodey Der AG-/SE-Vorstand Rechte und Pflichten Bearbeitet von Oliver Ginthör, Martin Brodey 2008 2008. Taschenbuch. 240 S. Paperback ISBN 978 3 7073 0798 6 Format (B x L): 10,5 x 20 cm Gewicht: 240 g schnell

Mehr

16. Mai Das deutsche Konzernrecht. - Grundlagen und aktuelle praktische Fragestellungen - Dr. Ingo Theusinger

16. Mai Das deutsche Konzernrecht. - Grundlagen und aktuelle praktische Fragestellungen - Dr. Ingo Theusinger 16. Mai 2014 Das deutsche Konzernrecht - Grundlagen und aktuelle praktische Fragestellungen - Dr. Ingo Theusinger Gliederung A. Grundlagen B. Überblick über das deutsche Konzernrecht C. Aktuelle praktische

Mehr

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT CORPORATE GOVERNANCE BERICHT zum Geschäftsjahr 2013/2014 der Burgtheater GmbH Die Burgtheater GmbH legt erstmals für das Geschäftsjahr 2013/2014 einen Corporate Governance Bericht vor. Der CG-Bericht wird

Mehr

Wiederholungsfragen und Antworten XI

Wiederholungsfragen und Antworten XI Wiederholungsfragen und Antworten XI Nennen Sie mindestens drei Unterschiede der AG gegenüber der GmbH - Satzungsstrenge, 50.000, Börsengang, Dreigliedrigkeit der Organisation, Kapitalerhaltung. Über welche

Mehr

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nach dem Sarbanes-Oxley Act und dem BilMoG

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nach dem Sarbanes-Oxley Act und dem BilMoG Carsten Lammers Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nach dem Sarbanes-Oxley Act und dem BilMoG Zum Spannungsverhältnis zwischen US-amerikanischem Kapitalmarktrecht, europäischen Vorgaben und deutschem

Mehr

ES Corporate Governance Forum

ES Corporate Governance Forum ES Corporate Governance Forum Quartalstreffen am 23.05.2014 Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat? - Mitgeschäftsführungskompetenz u. Zustimmungsvorbehalte - Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Selter Inhaltsübersicht

Mehr

VORBEMERKUNG AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG

VORBEMERKUNG AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG Vorstand und Aufsichtsrat erstatten folgenden Bericht über die Corporate Governance in der SURTECO SE gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex: VORBEMERKUNG Der Deutsche Corporate Governance

Mehr

Rechtsrahmen Handlungsspielräume und Risiken zwischen Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin

Rechtsrahmen Handlungsspielräume und Risiken zwischen Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Rechtsrahmen Handlungsspielräume und Risiken zwischen Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Das Aufsichtsratsmandat im öffentlichen Unternehmen 13.11.2015, Düsseldorf Gesetze

Mehr

Workshop Öffentliche Unternehmen

Workshop Öffentliche Unternehmen Workshop Öffentliche Unternehmen an der WU Wien 2. März 2017 Dr Peter Kunz Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte GmbH Porzellangasse 4, 1090 Wien Tel: +43-1 - 313 74 E-Mail: peter.kunz@ksw.at Öffentliche

Mehr

Haftung des Vorstandes

Haftung des Vorstandes Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 315 Abs. 5 HGB i.v.m. 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 315 Abs. 5 HGB i.v.m. 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 315 Abs. 5 HGB i.v.m. 289a HGB Stand: 14. März 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben

Mehr

Der Deutsche Corporate Governance Kodex

Der Deutsche Corporate Governance Kodex Unternehmens- und Beratungspraxis Der Deutsche Corporate Governance Kodex Ein Praktiker-Leitfaden fur Unternehmer und Berater Von Prof. Dr. Anja Hucke und Dr. Helmut Ammann Verlag Neue Wirtschafts-Briefe

Mehr

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann Rechtsanwalt

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann Rechtsanwalt Rechtsanwälte Eimer Heuschmid Mehle Friedrich-Breuer-Straße 112 53225 Bonn Tel.: (0228) 46 60 25 Fax: (0228) 46 07 08 E-Mail: toedtmann@ehm-kanzlei.de www.ehm-kanzlei.de

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses www.boeckler.de August 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses Kapitel 6 Die Aufgaben des Aufsichtsrats Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen

Mehr

von Prof. Dr. Gregor Bachmann 1. Auflage

von Prof. Dr. Gregor Bachmann 1. Auflage Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages Hannover 2014 Band I: Gutachten / Teil E: Reform der Organhaftung? Materielles Haftungsrecht und seine Durchsetzung in privaten und öffentlichen Unternehmen

Mehr

Neue Herausforderungen bei öffentlichen Übernahmen

Neue Herausforderungen bei öffentlichen Übernahmen Neue Herausforderungen bei öffentlichen Übernahmen Grenzen für Business Combination Agreements nach der Rechtsprechung Dr. Eva Nase Berlin Frankfurt a. M. München www.pplaw.com 15. Münchner M&A Forum 1

Mehr

Sven Diercks. Die Haftung der Organmitglieder der Aktiengesellschaft und ihre Durchsetzung

Sven Diercks. Die Haftung der Organmitglieder der Aktiengesellschaft und ihre Durchsetzung Sven Diercks Die Haftung der Organmitglieder der Aktiengesellschaft und ihre Durchsetzung Berichte aus der Rechtswissenschaft Sven Diercks Die Haftung der Organmitglieder der Aktiengesellschaft und ihre

Mehr

Der Priifungsausschuss des Aufsichtsrats

Der Priifungsausschuss des Aufsichtsrats Der Priifungsausschuss des Aufsichtsrats Aufgaben, Anforderungen und Arbeitsweise in der Aktiengesellschaft und im Aktienkonzern Von Wolfram Huwer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Erster Teil

Mehr

KAPITALGESELLSCHAFTSRECHT

KAPITALGESELLSCHAFTSRECHT 1 KAPITALGESELLSCHAFTSRECHT Sommersemester 2018 Grundvorlesung: PD Dr. Marco Staake Vertiefungsvorlesung: RA Dr. Dirk Weitze-Scholl 1. TEIL: ALLGEMEINE GRUNDLAGEN UND INTERNATIONALES 1 GRUNDLAGEN DES KAPITALGESELLSCHAFTSRECHTS

Mehr

M. Tech Technologie und Beteiligungs AG. Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

M. Tech Technologie und Beteiligungs AG. Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 M. Tech Technologie und Beteiligungs AG Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG setzte sich im

Mehr

Audit Committees im regulatorischen Fokus

Audit Committees im regulatorischen Fokus Audit Committees im regulatorischen Fokus Chancen und Risiken für die Arbeit des Aufsichtsrats auf dem 64. Deutschen Betriebswirtschafter-Tag Hannover, den 29.09.2010 Seite 2 1. Veränderter regulatorischer

Mehr

Christina Sibilla von Haeften Organhaftung und Haftungsausgleich im schweizerischen Aktienrecht im Vergleich mit dem deutschen Recht

Christina Sibilla von Haeften Organhaftung und Haftungsausgleich im schweizerischen Aktienrecht im Vergleich mit dem deutschen Recht Berichte aus der Rechtswissenschaft Christina Sibilla von Haeften Organhaftung und Haftungsausgleich im schweizerischen Aktienrecht im Vergleich mit dem deutschen Recht Shaker Verlag Aachen 2000 INHALT

Mehr

Vorstandshaftung bei den Krankenkassen

Vorstandshaftung bei den Krankenkassen Vorstandshaftung bei den Krankenkassen von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer Folie 2 Einführung Jeder Mensch macht Fehler Manche kosten (viel) Geld Manche haben andere Folgen Wer Verantwortung trägt

Mehr

Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015

Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015 Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG Stand 09. September 2015 Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG 1 Einsetzung Der

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. für den Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG mit dem Sitz in Oberkirch. 1 Aufgaben und Verantwortung

GESCHÄFTSORDNUNG. für den Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG mit dem Sitz in Oberkirch. 1 Aufgaben und Verantwortung GESCHÄFTSORDNUNG für den Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG mit dem Sitz in Oberkirch 1 Aufgaben und Verantwortung Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrats ergeben sich aus den gesetzlichen

Mehr

Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 5 OR)

Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 5 OR) Hauptaufgaben des Verwaltungsrates "Oberleitung" der Gesellschaft (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 1 OR) Geschäftsführung (Art. 716 Abs. 2 OR) Möglichkeit der Delegation der Geschäftsführung (Art. 716 Abs. 2 und

Mehr

Die Zulässigkeit von Unternehmensspenden

Die Zulässigkeit von Unternehmensspenden Wissenschaftliche Schriften der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 62 Jan Eickelberg Die Zulässigkeit von Unternehmensspenden Aktienrechtliche Grenzen und Handlungsoptionen für Vorstand und Aufsichtsrat

Mehr

Novelle des Genossenschaftsgesetzes Die wichtigsten Änderungen des GenG, deren Zusammenstellung und Erläuterung

Novelle des Genossenschaftsgesetzes Die wichtigsten Änderungen des GenG, deren Zusammenstellung und Erläuterung Novelle des Genossenschaftsgesetzes Die wichtigsten Änderungen des GenG, deren Zusammenstellung und Erläuterung Pfaffenhofen, 22.10.2017 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns

Mehr

Berenice Möller. Die rechtliche Stellung und Funktion des Aufsichtsrats in öffentlichen Unternehmen. der Kommunen. ffnft

Berenice Möller. Die rechtliche Stellung und Funktion des Aufsichtsrats in öffentlichen Unternehmen. der Kommunen. ffnft Berenice Möller Die rechtliche Stellung und Funktion des Aufsichtsrats in öffentlichen Unternehmen der Kommunen ffnft BERLIN VERLAG Arno Spitz GmbH Nomos Verlagsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss vor neuen Herausforderungen Aufsicht und Kontrolle in der Praxis

Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss vor neuen Herausforderungen Aufsicht und Kontrolle in der Praxis 29.4.2010 in Köln Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss vor neuen Herausforderungen Aufsicht und Kontrolle in der Praxis Corporate Governance und Prüfungsausschuss auf dem Weg zum Expertenrat? Dr. www.boeckler.de

Mehr

Vorwort. I.Teil: Praxisrelevante Situationen bei der Tätigkeit des Geschäftsführers... 1

Vorwort. I.Teil: Praxisrelevante Situationen bei der Tätigkeit des Geschäftsführers... 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort V I.Teil: Praxisrelevante Situationen bei der Tätigkeit des Geschäftsführers... 1 I. Stellung in der GmbH, Abschluss des Anstellungsvertrags und Bestellung 3 1. Überblick 3 2.

Mehr

KONZERNRECHT. Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft. RA Dr. Christian Knauder. DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH

KONZERNRECHT. Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft. RA Dr. Christian Knauder. DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH KONZERNRECHT Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft RA Dr. Christian Knauder DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH Organe im Konzern Vorstand: Leitung der Aktiengesellschaft durch den

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält die Entsprechenserklärung nach 161 AktG, relevante Angaben zu den über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Mehr

Entsprechenserklärung Abweichung von den Empfehlungen des DCGK. Dr. Ansgar Schönborn, LL.M. Corporate Summit, Düsseldorf, 24.

Entsprechenserklärung Abweichung von den Empfehlungen des DCGK. Dr. Ansgar Schönborn, LL.M. Corporate Summit, Düsseldorf, 24. Entsprechenserklärung Abweichung von den Empfehlungen des DCGK Dr. Ansgar Schönborn, LL.M. Corporate Summit, Düsseldorf, 24. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis 161 AktG Erklärte Abweichung Nicht erklärte Abweichung

Mehr

Übersicht über Aufsichtsratsrechte im Bereich Drittelbeteiligungsgesetz 2004

Übersicht über Aufsichtsratsrechte im Bereich Drittelbeteiligungsgesetz 2004 Arbeitshilfen für Aufsichtsräte 3 Übersicht über Aufsichtsratsrechte im Bereich Drittelbeteiligungsgesetz 2004 www.boeckler.de Die Arbeitshilfen für Aufsichtsräte sind ein Servicedienst und enthalten Erläuterungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis A. EINFÜHRUNG 1 I. BEDEUTUNG DER MITBESTIMMTEN GMBH 4 II. ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES MITBESTIMMUNGSGESETZES 5

Inhaltsverzeichnis A. EINFÜHRUNG 1 I. BEDEUTUNG DER MITBESTIMMTEN GMBH 4 II. ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES MITBESTIMMUNGSGESETZES 5 Inhaltsverzeichnis VORWORT ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VII XV A. EINFÜHRUNG 1 I. BEDEUTUNG DER MITBESTIMMTEN GMBH 4 II. ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES MITBESTIMMUNGSGESETZES 5 1. Vorangegangene Gesetzgebung nach

Mehr

Corporate Governance Kodex

Corporate Governance Kodex 1 Präambel Corporate Governance Kodex der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH vom Stand 26. Februar 2018 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH ist zentraler Akteur der Wirtschafts-

Mehr

DIE HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERS. Dr. Friedrich Filzmoser Mag. Dr. Rudolf Oberschneider

DIE HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERS. Dr. Friedrich Filzmoser Mag. Dr. Rudolf Oberschneider DIE HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERS Dr. Friedrich Filzmoser Mag. Dr. Rudolf Oberschneider Juni 2016 DIE HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERS Dieser Band ist im WKO-Shop der WKO Oberösterreich erhältlich.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 : Aktienrecht

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 : Aktienrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1 : Aktienrecht A. Einführung 13 I. Publikumsgesellschaft, Organe 13 II. Satzungsstrenge 13 IM. Fungibilität der Aktie 13 IV. Einführung der sogenannten kleinen AG" 14 V. Hohe Regelungsdichte

Mehr

Die Treuepflicht des Aufsichtsrats (BGH NZG 2013, 339)

Die Treuepflicht des Aufsichtsrats (BGH NZG 2013, 339) Urteilsbesprechung im Rahmen des Seminars Prof. Dr. Katja Langenbucher Michele Maurice Stephan 1 Gliederung 1 Zeitliche Einordnung 2 Sachverhalt 3 OLG StuWgart, Urt. v. 29.02.2012, NZG 2012, 425 4 BGH,

Mehr

Unternehmensmitbestimmung. Prof. Dr. Monika Schlachter

Unternehmensmitbestimmung. Prof. Dr. Monika Schlachter Unternehmensmitbestimmung Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Unternehmensmitbestimmung und Betriebsverfassung Z W E C K Betriebsverfassung Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene Unternehm.-mitbest..

Mehr

Workshop Öffentliche Unternehmen

Workshop Öffentliche Unternehmen Workshop Öffentliche Unternehmen RA Dr Peter Kunz Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG Porzellangasse 4, 1090 Wien Tel: +43-1 - 313 74 E-Mail: peter.kunz@ksw.at www.ksw.at Jahrestagung 6. Österreichischer

Mehr

Privatstiftungsgesetz Novelle

Privatstiftungsgesetz Novelle Privatstiftungsgesetz Novelle 2017 16.10.2017 1 Einleitung Festgelegt im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 Zweck: Relaunch Privatstiftungsrecht Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Begünstigten

Mehr

Geschäftsordnung des. Aufsichtsrats. der Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft

Geschäftsordnung des. Aufsichtsrats. der Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Südwestdeutsche Salzwerke AG Seite 1 von 6 1 Allgemeines (1) Der Aufsichtsrat

Mehr

Kompetenzprofil und PE-Portfolio Professionelles Arbeiten in einer systematischen und strategischen PE

Kompetenzprofil und PE-Portfolio Professionelles Arbeiten in einer systematischen und strategischen PE Kompetenzprofil und PE-Portfolio Professionelles Arbeiten in einer systematischen und strategischen PE Systematische Personalentwicklung arbeitet mit Kompetenzprofilen Das Anliegen Wirkungsvolle Personalarbeit

Mehr

Der Aufsichtsrat hält seine Sitzungen grundsätzlich unter Beteiligung der Geschäftsführung

Der Aufsichtsrat hält seine Sitzungen grundsätzlich unter Beteiligung der Geschäftsführung Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2014 Die Messe Berlin GmbH wendet als nicht börsennotiertes Unternehmen den Berliner Corporate Governance Kodex ( Kodex ) auf der Grundlage der Beteiligungshinweise

Mehr

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der adidas AG Herzogenaurach

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der adidas AG Herzogenaurach Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der adidas AG Herzogenaurach Fassung vom 4. August 2008 adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat 1 Einsetzung (1)

Mehr

Seminar: Spezialgebiete des Privatrechts Gesellschaftsrecht V O R B E S P R E C H U N G

Seminar: Spezialgebiete des Privatrechts Gesellschaftsrecht V O R B E S P R E C H U N G Seminar: Spezialgebiete des Privatrechts Gesellschaftsrecht V O R B E S P R E C H U N G LV-Nummer: 618.242 LV-Leiter: Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler, LL.M. Betreuung: Univ.-Ass. MMag. Roland Pfister

Mehr

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1 Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes Tagesordnungspunkt 1 "Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. April 2017 mit dem Lagebericht des Vorstandes, dem konsolidierten Corporate

Mehr

Brisante Entwicklungen im Stiftungs- und GmbH-Recht

Brisante Entwicklungen im Stiftungs- und GmbH-Recht Brisante Entwicklungen im Stiftungs- und GmbH-Recht o.univ.prof.dr. Martin Karollus Institut für Unternehmensrecht, Johannes- Kepler-Universität Dr. Bernhard Huber Rechtsanwalt Linz, im März 2010 Privatstiftungsrecht

Mehr

Geschäftsleiterhandeln im Gruppeninteresse

Geschäftsleiterhandeln im Gruppeninteresse Prof. Dr. Klaus Ulrich Schmolke, LL.M. (NYU) Geschäftsleiterhandeln im Gruppeninteresse Europäische Reformüberlegungen und deutscher Status Quo Internationales Symposium zum türkischen und deutschen Konzernrecht

Mehr

Rechtsrahmen Handlungsspielräume und Risiken zwischen Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin

Rechtsrahmen Handlungsspielräume und Risiken zwischen Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Rechtsrahmen Handlungsspielräume und Risiken zwischen Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Das Aufsichtsratsmandat im öffentlichen Unternehmen 24.11.2017, Düsseldorf Gesetze

Mehr

Mythos Motivation. Effektive Umsetzung von Compliancesystemen im Unternehmen. 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht. Dr.

Mythos Motivation. Effektive Umsetzung von Compliancesystemen im Unternehmen. 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht. Dr. Mythos Motivation Effektive Umsetzung von Compliancesystemen im Unternehmen 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht Dr. Mathias Klümper Marburg, Steigende Regelungsdichte Anzahl der Regelungen zur Business

Mehr

Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Schaltbau Holding AG

Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Schaltbau Holding AG Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Schaltbau Holding AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG ( Entsprechenserklärung ) Vorstand

Mehr

2 Organisationsverfassung der GmbH

2 Organisationsverfassung der GmbH 2 Organisationsverfassung der GmbH I. Geschäftsführer 1. Rechtsstellung 2. Vertretung 3. Bestellung und Abberufung 4. Haftung II. Gesellschafterversammlung 1. Zuständigkeit 2. Formalien 3. Stimmrecht und

Mehr

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG Die persönlich haftende Gesellschafterin (die HORNBACH Management AG handelnd durch ihren Vorstand) und der Aufsichtsrat der HORNBACH Holding

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung Erklärung zur Unternehmensführung Diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB beinhaltet unsere Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex, die Erläuterung unserer Unternehmensführungspraktiken

Mehr

Inhalt. Einleitung; Gang der Untersuchung 1. 1. Teil: Fallgruppen der gesamtschuldnerischen Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten 3

Inhalt. Einleitung; Gang der Untersuchung 1. 1. Teil: Fallgruppen der gesamtschuldnerischen Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten 3 Vorwort VII Einleitung; Gang der Untersuchung 1 1. Teil: Fallgruppen der gesamtschuldnerischen Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten 3 1 Gesamtschuldnerische Haftung von Geschäftsleitern 4 A.

Mehr

Entsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz

Entsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz Entsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz Marenave Schiffahrts AG Valentinskamp 24, 20354 Hamburg ISIN: DE000A0H1GY2 1. Die letzte Entsprechenserklärung wurde am 15. Dezember 2016 abgegeben. Vorstand

Mehr

VerANTWORTung leben. Compliance und Wirtschaftskriminalität - Aktuelle Herausforderungen für Unternehmen

VerANTWORTung leben. Compliance und Wirtschaftskriminalität - Aktuelle Herausforderungen für Unternehmen www.pwc.de VerANTWORTung leben Compliance und Wirtschaftskriminalität - Aktuelle Herausforderungen für Unternehmen Aschaffenburg, 31. Compliance Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom

Mehr

Unabhängigkeit nach angelsächsischen Corporate Governance Regeln und deutsche Unternehmensverfassung

Unabhängigkeit nach angelsächsischen Corporate Governance Regeln und deutsche Unternehmensverfassung Unabhängigkeit nach angelsächsischen Corporate Governance Regeln und deutsche Unternehmensverfassung Vortrag im Rahmen der Reihe Governance und Recht des Instituts für Wirtschaftsrecht der Universität

Mehr

Jura Online - Fall: Aus dem Leben einer GmbH - Lösung

Jura Online - Fall: Aus dem Leben einer GmbH - Lösung Jura Online - Fall: Aus dem Leben einer GmbH - Lösung Teil 1 A. Anspruch des H gegen die E-GmbH I. Anspruch aus 433 II BGB 1. Gegen die E-GmbH H könnte einen Anspruch gegen die E-GmbH auf Zahlung des Kaufpreises

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XIII. 2. Historische Entwicklung... 3

Abkürzungsverzeichnis... XIII. 2. Historische Entwicklung... 3 Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Einleitung................................................. 1 2. Historische Entwicklung... 3 3. Wesentliche Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen... 11 3.1 BCBS Guidelines

Mehr

Public Corporate Governance Bericht der FMS Wertmanagement Service GmbH für das Geschäftsjahr 2014

Public Corporate Governance Bericht der FMS Wertmanagement Service GmbH für das Geschäftsjahr 2014 Public Corporate Governance Bericht der FMS Wertmanagement Service GmbH für das Geschäftsjahr 2014 1. Einleitung Die FMS Wertmanagement Service GmbH ( Gesellschaft ) wurde am 18. April 2012 von der FMS

Mehr

Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH

Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH Geschäftsführer-/Vorstandshaftung Der schmale Grat zwischen Sorgfalt und Untreue 24.11.2015 Held Berdnik

Mehr

Information und Vertraulichkeit im Aufsichtsrat

Information und Vertraulichkeit im Aufsichtsrat Marcus Lutter Information und Vertraulichkeit im Aufsichtsrat 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Inhalt Vorwort VII Einleitung 1 1. Teil Die

Mehr

Informationsfluss im Konzern

Informationsfluss im Konzern Martin Wittmann Informationsfluss im Konzern PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Einführung Problemdarstellung und praktische Relevanz 15 Zweiter Teil:

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats. Allgemein

Bericht des Aufsichtsrats. Allgemein Bericht des Aufsichtsrats Allgemein Der Aufsichtsrat der Uzin Utz AG hat im Geschäftsjahr 2012 die ihm nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen und

Mehr

Die Rechte der Aktionäre beim Börsengang von Tochtergesellschaften

Die Rechte der Aktionäre beim Börsengang von Tochtergesellschaften Berichte aus der Rechtswissenschaft Britta Heidkamp Die Rechte der Aktionäre beim Börsengang von Tochtergesellschaften D 6 (Diss. Universität Münster (Westfalen)) Shaker Verlag Aachen 2003 Inhaltsverzeichnis

Mehr

I. Keine persönliche Haftung

I. Keine persönliche Haftung Abendveranstaltung des ZIS am 20. Oktober 2009 in Mannheim Die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Sorgfaltspflicht des Insolvenzverwalters Dr. Gero Fischer, Vorsitzender Richter

Mehr

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance

Mehr

Die Zulässigkeit von Unternehmensspenden

Die Zulässigkeit von Unternehmensspenden HWR Berlin Forschung 62-63 Die Zulässigkeit von Unternehmensspenden Aktienrechtliche Grenzen und Handlungsoptionen für Vorstand und Aufsichtsrat Bearbeitet von Prof. Dr. Jan Eickelberg 1. Auflage 2016.

Mehr

Public Corporate Governance Bericht 2013 des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Deutschen Akkreditierungsstelle

Public Corporate Governance Bericht 2013 des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Deutschen Akkreditierungsstelle Public Corporate Governance Bericht 2013 des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH 1. Public Corporate Governance Kodex des Bundes Die Bundesregierung hat am

Mehr

Arbeitsmappe für Aufsichtsratsmitglieder von Kreditgenossenschaften

Arbeitsmappe für Aufsichtsratsmitglieder von Kreditgenossenschaften Arbeitsmappe für Aufsichtsratsmitglieder von Kreditgenossenschaften Herausgeber: DGRV Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.v., Berlin Deutscher Genossenschafts-Verlag eg, Wiesbaden Herausgeber:

Mehr

Corporate Governance Bericht

Corporate Governance Bericht Corporate Governance Bericht Der im Oktober 2002 veröffentlichte österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) richtet sich vorrangig an österreichische und börsennotierte Aktiengesellschaften. Grundlage

Mehr

2. Österreichischer Aufsichtsratstag

2. Österreichischer Aufsichtsratstag eva wagner, enviros marrakches, 2001 (Detail) 2. Österreichischer Aufsichtsratstag WU Wien Interessenskonflikte von Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen RA Dr Peter Kunz 1. März 2012 Kunz Schima Wallentin

Mehr

Kleingewerbetreibende (Muster)

Kleingewerbetreibende (Muster) Kleingewerbetreibende (Muster) Martin Müller Catering & Service Martin Müller. Hinweise zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen von Kleingewerbetreibenden: Kleingewerbetreibende - dazu zählt auch die Gesellschaft

Mehr

Erschienen in: Börsen-Zeitung

Erschienen in: Börsen-Zeitung Erschienen in: Börsen-Zeitung 03.1.2009 Fairness Opinions: Blankoscheck für Unternehmenstransaktionen? Gerade jüngere Unternehmenstransaktionen rücken schon in den kommenden Monaten erneut ins Blickfeld:

Mehr