Regionaler Psychiatrieplan

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1 Regionaler Psychiatrieplan

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Einleitung Grundprinzipien Entstehung, Verlauf, Häufigkeit und besonderer Hilfebedarf psychischer Störungen Rahmenbedingungen Versorgungsgebiet Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Gemeindepsychiatrischer Verbund Vernetzung Ambulante medizinische Versorgung Hausärzte Niedergelassene Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten Medizinische Versorgungszentren Psychiatrische Institutsambulanzen Sozialpsychiatrischer Dienst Krisenintervention Ambulante Pflege für psychisch kranke Menschen Soziotherapie Psychiatrische Ergotherapie Krankenhausversorgung Teilstationäre Versorgung Stationäre Versorgung Berufliche Rehabilitation und Arbeitsangebote Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen Integrationsprojekte und Zuverdienstfirmen für psychisch kranke und behinderte Menschen Werkstätten für behinderte Menschen Integrationsfachdienste Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Berufstrainingszentren Jobcenter Tagesstrukturierung I

3 Inhaltsverzeichnis Sozialtherapeutische Tagesstätten Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen Wohnen Sozialtherapeutische Wohnstätten Sozialtherapeutische Außenwohngruppen Ambulant betreutes Wohnen Betreutes Wohnen in Familien Angehörigenarbeit Selbsthilfegruppen Bürgerschaftliches Engagement Hilfen für Betreuungsbedürftige i. S. des Betreuungsgesetzes Versorgung psychisch kranker Minderjähriger Ambulante Versorgung Niedergelassene Fachärzte für Kinder und Jugendmedizin Niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Institutsambulanzen für Kinder- und Jugendpsychiatrie Sozialpädiatrische Zentren Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Kinder- und Jugendhilfe Weitere Rehabilitations- und Sozialhilfeträger Stationäre und teilstationäre Versorgung Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen Angehörige Ambulante Versorgung Teilstationäre und stationäre Versorgung Vernetzung gerontopsychiatrischer Angebotsformen Versorgung suchtkranker Menschen Ambulante Versorgung medizinische Behandlung Suchtberatungs- und Behandlungsstellen Niedrigschwellige Kontaktangebote Stationäre Versorgung Rehabilitationseinrichtungen Wohnen II

4 Inhaltsverzeichnis Sozialtherapeutische Wohnstätten CMA und Außenwohngruppen Ambulant betreutes Wohnen Komplementäre Hilfeangebote Berufliche Integrations- und Arbeitsangebote Selbsthilfe Patientenfürsprecher Psychiatrieplanung und koordination Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Psychiatriekoordination Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen A Anhang Anlagenverzeichnis A.1 Gesetzliche Grundlagen A.2 Übersichtskarten A.3 Einrichtungsverzeichnis Quellen- und Literaturverzeichnis III

5 Vorwort Vorwort Es gibt keine Gesundheit ohne seelische Gesundheit, stellt die Weltgesundheitsorganisation fest. Deshalb haben auch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen sowie Abhängigkeitskranke, ebenso wie alle körperlich kranken Menschen, Anspruch auf Hilfen zur Beseitigung oder Linderung ihrer Krankheit und deren Folgen. Der Ihnen vorliegende Regionale Psychiatrieplan beschreibt die diesbezügliche medizinische und psychosoziale Versorgung im Landkreis Meißen. Die sachliche Information über psychische Erkrankungen soll zum Abbau bestehender Vorbehalte und zur Verbesserung des Krankheitsverständnisses beitragen. Die Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen zeigt auf, inwieweit die Anforderungen an eine zeitgemäße Versorgung dieser Personengruppe in unserem Landkreis erfüllt werden und welche Entwicklungen zur weiteren Optimierung der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung notwendig sind. Dieser Psychiatrieplan ist zugleich als Wegweiser für die Psychiatrie entwickelt worden und damit wertvolles Instrument, das allen Akteuren in diesem Bereich zur Verfügung steht, um damit einen Beitrag zur Verbesserung der Koordination und Kooperation zu leisten. Ich wünsche uns, dass dieser Plan auf reges Interesse stößt, bestehende Vorbehalte abbaut sowie Betroffene und Angehörige ermutigt, Hilfen in Anspruch zu nehmen und an deren Gestaltung aktiv mitzuwirken. Arndt Steinbach Landrat 1

6 Einleitung 1 Einleitung Der vorliegende Regionale Psychiatrieplan des Landkreises Meißen ist nach der im Jahr 2008 vollzogenen Kreisgebietsreform eine erste Bestandsaufnahme und Einschätzung der gemeindepsychiatrischen Versorgungssituation. Er basiert auf Zuarbeiten von den an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Akteuren, beschreibt Versorgungsstand und Versorgungslücken und wurde in zahlreichen Sitzungen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft u. a. Fachgremien abgestimmt. Grundsätzlich ist er als eine Momentaufnahme eines permanent laufenden Prozesses zu verstehen, beinhaltet eine ganzheitliche Sichtweise psychiatrischer dezentraler Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Meißen und dient als Entscheidungshilfe sowie Orientierung für Beratung und Vermittlung von psychisch Kranken und seelisch Behinderten. In Anlehnung an den Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan und unter Beachtung des Entwurfes des Sächsischen Suchthilfeplanes werden in einleitenden Kapiteln Aussagen zu Grundprinzipien (Kapitel 1.1), zu Entstehung, Verlauf, Häufigkeit und besonderem Hilfebedarf psychischer Störungen (Kapitel 1.2), zu Rahmenbedingungen (Kapitel 1.3) und zum Versorgungsgebiet (Kapitel 1.4) getroffen. Im Anschluss daran werden die Grundversorgung von psychisch erkrankten Erwachsenen (Kapitel 2), die Versorgung von psychisch erkrankten Minderjährigen (Kapitel 3), die Versorgung von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen (Kapitel 4) sowie die Versorgung von suchtkranken Menschen (Kapitel 5) im Landkreis Meißen dargestellt. Als Mittel zur Umsetzung und Qualitätssicherung werden Patientenfürsprecher (Kapitel 6) und Psychiatrieplanung und koordination (Kapitel 7) beschrieben und im abschließenden Kapitel 8 die Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen aufgezeigt. 2

7 Einleitung 1.1 Grundprinzipien Psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Fürsorge durch die Gesellschaft angewiesen. Infolge der oftmals krankheitsbedingt eingeschränkten Kompetenzen in vielen Lebensbereichen können sie mitunter nur bedingt oder gar nicht an ihrer Gesundung und Reintegration in die Gesellschaft mitwirken. Ausgehend von der Psychiatrie- Enquete (1975) und den Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesrepublik zur Reform der psychiatrischen Versorgung (1988) wurden in Deutschland gemeindenahe und bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen aufgebaut. In den letzten 20 Jahren wurde im Freistaat Sachsen auf Grundlage des Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplanes (1993) eine fundamentale Reform der psychiatrischen Versorgung sowohl in den Krankenhäusern wie auch im ambulanten Bereich vollzogen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation psychisch kranker und behinderter Menschen geführt hat und als stetig weiterzuführender Prozess zu sehen ist. Der im Juni 2011 verabschiedete Zweite Sächsische Landespsychiatrieplan ist richtungweisend, spricht kritisch Mängel, Schwierigkeiten an und lässt Handlungsspielräume offen. In Verbindung mit dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) von 1994, rechtsbereinigt 2005 bildet dieser somit das Rahmenkonzept für die psychiatrische Versorgung in den nächsten Jahren für den Landkreis Meißen. Die folgenden im Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan definierten Grundprinzipien der psychiatrischen Versorgung sind ein Maßstab für die Behandlung psychisch erkrankter Menschen und stehen in Übereinstimmung mit der UN- Behindertenkommission. Sie sollen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgungspraxis beitragen und die Inklusion, die über das Integrationsanliegen herausgeht, stärken: Grundsatz der Gleichstellung psychisch erkrankter Menschen mit somatisch erkrankten Menschen Die Versorgung erfolgt gemeindenah Die zur Behandlung psychischer Störungen notwendigen Hilfen sollen möglichst ambulant erbracht werden 3

8 Einleitung Der Zugang in die Versorgung ist niederschwellig zu gestalten Ziel ist die Umorientierung zu einem personenzentrierten Versorgungssystem Die Kooperation zwischen verschiedenen Bereichen der Versorgung und Unterstützung psychisch erkrankter Menschen muss gefördert werden Die Kontinuität der Behandlung soll gefördert werden Psychisch erkrankte Menschen werden in ihrer Selbstbestimmung gestärkt Das Hilfepotential der Angehörigen wird anerkannt und gefördert Ein hoher Standard der versorgenden, begleitenden und nachsorgenden Hilfen wird gewährleistet Zwangsmaßnahmen werden soweit wie möglich vermieden und falls erforderlich, dann nur auf der Grundlage des SächsPsychKG bzw. des BGB schonend und sicher durchgeführt Der Notwendigkeit einer geschlechterspezifischen Differenzierung präventiver Maßnahmen und psychiatrisch psychotherapeutischer Versorgung wird Rechnung getragen Planung und Steuerung liegen ganz wesentlich in regionaler Verantwortung Zur Durchsetzung der für die Betroffenen notwendigen Hilfen in ihrer Region hat das SächsPsychKG die grundsätzliche Versorgungsverantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt. Neben den Aufgaben der Planung und Koordination der psychiatrischen Versorgung schließt dies auch die Verpflichtung zur Errichtung und Finanzierung entsprechender Hilfeangebote im erforderlichen Umfang ein. Ziel der regionalen Psychiatrieplanung ist es, Hilfen und Lebensbedingungen zu schaffen, die der Erhaltung und Förderung der seelischen Gesundheit der Bevölkerung dienen und die es auch psychisch kranken und behinderten Menschen ermöglichen, auf Dauer in ihrer Heimatregion leben zu können. Psychiatrieplanung soll künftig im Landkreises Meißen als integrierter Bestandteil der Sozial- und Gesundheitsplanung verstanden werden. 4

9 Einleitung 1.2 Entstehung, Verlauf, Häufigkeit und besonderer Hilfebedarf psychischer Störungen Psychische Störungen zeigen sich vorrangig im Erleben, Befinden und Verhalten der Betroffenen und haben Auswirkungen auf soziale Beziehungen, Alltagsbewältigung und Lebensqualität. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich psychische Störungen auf Grund komplexer Interaktionen zwischen biologischen, psychologischen und sozialen Faktoren entwickeln und durch Stress, in Form von erforderlichen Anpassungen an Anforderungssituationen (das können zum Beispiel kritische Lebensereignisse oder Belastungssituationen sein) ausgelöst und aufrechterhalten werden. Die Mehrheit der psychischen Störungen manifestiert sich im entscheidendsten Zeitabschnitt für eine erfolgreiche gesundheitliche Entwicklung und Sozialisation nämlich in der Kindheit und Adoleszenz. Die Befunde zeigen deutlich, dass frühe psychische Störungen vielfältige negative Effekte auf viele Bereiche des Lebens haben (zum Beispiel akademische Erfolge, berufliche Karriere, Partnerschaft und Familienleben, Einschränkungen in der Erziehungskompetenz). Bleibt eine adäquate Behandlung einer psychischen Störung im frühen Verlaufsprozess aus, ist das Risiko für eine lebenslange Leidensgeschichte und Beeinträchtigung stark erhöht (Wittchen, Jacobi 2005, pdf). In Deutschland erkrankt statistisch gesehen jeder dritte Erwachsene (Männer: 24 %, Frauen: 37 %) im Laufe seines Lebens an einer psychischen Störung. Somit gewinnen psychische Störungen und Behinderungen in der heutigen Zeit zunehmend an Bedeutung, da sie oft chronisch verlaufen. In Deutschland und Europa sind Angststörungen, Depressionen und Suchterkrankungen am weitesten verbreitet (GMK-Bericht 2012). Infolge von psychischen und Verhaltensstörungen (ICD-10 F00 F99) sind im Jahr 2011 laut Statistischem Landesamt des Freistaates Sachsen insgesamt (davon männliche und weibliche) Patienten mit Wohnort in Sachsen in Krankenhäusern in Deutschland behandelt worden. Dabei waren psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (ICD-10 F10) mit insgesamt gemeldeten Krankenhausfällen ( männliche und weibliche sächsische Patienten) die häufigste Ursache für eine stationäre Behandlung. Weiterhin wurden insgesamt (2.933 männliche und weibliche) sächsische Patienten wegen Störungen durch psychotrope Substanzen (ICD-10 F11 F19) stationär behandelt. Statistisch 5

10 Einleitung erfasst wurden (2.573 männliche und weibliche) Patienten mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10 F20 F29). Krankenhausbehandlungspflichtig waren insgesamt (3.276 männliche und weibliche Patienten) auf Grund affektiver Störungen (ICD-10 F30 F39) und (1.320 männliche und weibliche) wegen gerontopsychiatrischer Erkrankungen (ICD-10 F00, F01, F02, F03 zusätzlich G30 Alzheimer-Krankheit). Siehe Abbildung 1. Krankenhausfälle infolge von psychischen und Verhaltensstörungen in Sachsen F10 F11-F19 F20-F29 F30-F39 F00-F03 weiblich männlich Abbildung 1 Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Krankenhausstatistik: Teil II Diagnosen; Patientenwohnort Sachsen; Krankenhausstandort: Deutschland) Psychische Erkrankungen sind innerhalb der Gesamtkrankheitskosten die Krankheitsgruppe mit den dritthöchsten volkswirtschaftlichen Kosten (nach Herz-Kreislauf- Erkrankungen und Krankheiten des Verdauungssystems). Abbildung 2 zeigt deutlich, dass eine Zunahme von Arbeitsunfähigkeitsfällen der AOK PLUS- Pflichtmitglieder auf Grund von psychischen und Verhaltensstörungen (ICD-10 F00 F99) in Sachsen in den vergangenen 10 Jahren zu verzeichnen ist. Auch die Krankenhausfälle, medizinischen und sonstigen Leistungen zur Teilhabe sowie Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Grund von psychischen Erkrankungen sind in den vergangenen 10 Jahren in Sachsen gestiegen. 6

11 Einleitung Psychische und Verhaltensstörungen in Sachsen 2001 bis Anzahl Krankenhausfälle Jahr Arbeitsunfähigkeitsfälle der AOK-Plus Mitglieder medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe Rentenzugänge w egen verminderter Erw erbsfähigkeit Abbildung 2 Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik: Teil II - Diagnosen; AOK- Bundesverband: KG 8-Statistik; Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung; Statistik über medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe) Angesichts der hohen und zunehmenden Bedeutung psychischer Störungen in der Gesellschaft muss auch der Psychiatrieplanung zur Sicherstellung der Qualität der Versorgung ein besonderer Stellenwert zukommen. Chronisch psychisch kranke Menschen stellen eine besondere Problemgruppe dar, da bei ihnen ein vielschichtiger Hilfebedarf vorliegt, der die herkömmlichen Grenzen medizinischer Versorgung sprengt. Im Gegensatz zu somatisch erkrankten Personen sind Betroffene mit psychischen Störungen seltener in der Lage, adäquate Hilfe selbständig und umgehend aufzusuchen. Dies ist zum Einen krankheitsimmanent und zum Anderen bedingt durch die gesellschaftliche Stigmatisierung. Deshalb bedarf es eines gut informierten und kompetenten sozialen Netzes, das in diesem Kontext vor allem die Aufgabe hat, die Betroffenen darin zu unterstützen, rechtzeitig die geeignete Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Erstkontakt zum Hilfesystem ist dabei von entscheidender Bedeutung für den Verlauf der Erkrankung und die damit verbundenen persönlichen Leiden sowie gesellschaftlichen direkten Kosten (Behandlung) und indirekten Kosten (krank- 7

12 Einleitung heitsbedingte Ausfalltage, früherer Eintritt in den Ruhestand, vorzeitige Sterblichkeit und verringerte Arbeitsproduktivität wegen der psychischen Probleme). 1.3 Rahmenbedingungen Der vorliegende Regionale Psychiatrieplan orientiert sich, wie bereits im Kapitel 1.1 ausgeführt, an den Grundprinzipien und Zielstellungen der psychiatrischen Versorgung, die 1993 im Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplan definiert und durch den Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan 2011 auf Grund neuer Erfahrungen und Beurteilungen ergänzt und differenziert wurden. Das Versorgungssystem ist durch Fragmentierung mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Leistungserbringern und Kostenträgern geprägt. Dies führt häufig zu einer Diskontinuität in der Versorgung psychisch kranker Menschen und macht die Planung und Steuerung der psychiatrischen Versorgung zu einem schwierigen und komplexen Unterfangen. Die Sicherstellung der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen ambulanten Versorgung obliegt entsprechend 75 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, über die das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz die Rechtsaufsicht wahrnimmt. Stationäre medizinische Versorgungseinrichtungen laufen unter Trägerschaft von Ländern, Kommunen und freigemeinnützigen oder privaten Anbietern. Die verschiedenen ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtungen werden unter unterschiedlicher Trägerschaft, komplementäre Versorgungsangebote in der Regel von den Wohlfahrtsverbänden, Kommunen oder privaten Anbietern vorgehalten. Nähere Ausführungen dazu sind im Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan S. 13 ff. Kapitel 1.5 Vorgaben und Rahmenbedingungen nachzulesen. 1.4 Versorgungsgebiet Der im Ergebnis der Kreisgebietsreform am 1. August 2008 aus den früheren Kreisen Meißen und Riesa-Großenhain entstandene neue Landkreis Meißen erstreckt sich in der nördlichen Mitte des Freistaates Sachsen auf 1.452,39 km². Nachbarkreise sind im Norden die brandenburgischen Landkreise Oberspreewald- Lausitz und Elbe- Elster, im Osten der Landkreis Bautzen, im Südosten die kreisfreie Stadt Dresden, im Süden der Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge, im Südwesten der Landkreis Mittelsachsen sowie im Nordwesten der Landkreis Nordsachsen. Die größte 8

13 Einleitung Nord- Süd- Ausdehnung beträgt 49,3 km und die größte West- Ost- Ausdehnung beträgt 46,9 km. Der Landkreis Meißen umfasst 31 kreisangehörige Städte und Gemeinden, 10 Städte und die 5 Großen Kreisstädte Coswig, Großenhain, Meißen, Radebeul und Riesa. Mit Gebietsstand vom lebten ( männliche und weibliche) Einwohner im Landkreis Meißen (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen). Dabei ist ein stetiger Rückgang der Bevölkerungszahlen zu verzeichnen. Besonders jüngere, sozial kompetente Menschen verlassen den Landkreis Meißen, kranke und hilfebedürftige Menschen verbleiben jedoch auch weiterhin in der Region. Entsprechend dem Leitbild des Landkreises Meißen, das die Ziele und Visionen für die zukünftige Entwicklung widerspiegelt, kommt der Integration von Menschen mit Behinderungen eine besondere Bedeutung zu. Zudem ist die immer bessere präventive, medizinisch hochwertige und rehabilitative Versorgung der Menschen eines der wichtigsten humanitären Grundanliegen, denen sich der Landkreis Meißen auch zukünftig verantwortungsbewusst stellt. Dementsprechend nimmt er auch die Verantwortung für die psychiatrische Versorgung in der gesamten Region wahr. Trotz besserer Aufklärung in der Gesellschaft bestehen weiter Ängste vor Ausgrenzung, Diskriminierung und sozialem Prestigeverlust. Der kleinstädtische Charakter der Kommunen in großen Teilen der Region wirkt sich daher nicht immer günstig bei der Inanspruchnahme von komplementären Versorgungseinrichtungen aus. Bei der Planung und Steuerung muss den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden. Vor allen in den Städten Meißen und Radebeul finden sich gute infrastrukturelle Bedingungen, die es den Betroffenen auch aus den stadtnahen Gebieten ermöglichen, innerhalb kurzer Zeiträume und mit relativ geringem Aufwand die vorhandenen gemeindepsychiatrischen Einrichtungen zu nutzen. Im Gegensatz dazu sind die Menschen in den ländlich geprägten Regionen des Landkreises (bspw. Lommatzscher Pflege, Elbe- Röder- Dreieck, Großenhainer Pflege) aufgrund schlechter infrastruktureller Möglichkeiten nur mit hohem Aufwand oder gar nicht in der Lage, sozialpsychiatrische Angebote zu nutzen. 9

14 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener 2 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener 2.1 Gemeindepsychiatrischer Verbund Vernetzung Seit der Psychiatrie- Enquete wird der Gemeindepsychiatrische Verbund als wesentliches regionales Steuerungsfundament innerhalb eines Standardversorgungsgebietes dargestellt. Als Kernstück der Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung (1988) war damit die Verknüpfung von aufsuchend- ambulantem Dienst, Einrichtung mit Kontaktstellenfunktion und Tagesstätte gemeint, wobei geeignete Anknüpfungspunkte ausfindig gemacht, bestehende Einrichtungen funktionsgerecht weiterentwickelt und gegebenenfalls umgeformt werden sollten. In Übernahme der regionalen Versorgungsverantwortung sind in den ehemaligen Landkreisen Meißen und Riesa- Großenhain dem Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplan folgend bereits Gemeindepsychiatrische Verbunde etabliert worden. In dem seit der Kreisgebietsreform vereinten Gemeindepsychiatrischen Verbund sind weiterhin die vier zentralen Funktionsbereiche der psychiatrischen Versorgung: 1. Behandlung, Rehabilitation, Pflege 2. Tagesstrukturierung, Kontaktstiftung, Alltagsgestaltung 3. Arbeit 4. Wohnen mit den dazugehörigen spezifischen Einrichtungen und Diensten vertreten, wobei es immer noch Versorgungsdefizite gibt, auf die in den folgenden Kapiteln differenziert eingegangen wird. Grundsätzlich gilt für den Gemeindepsychiatrischen Verbund, dass jeder Klient, unabhängig davon an welchen Teil des Hilfesystems er sich zuerst gewandt hat, ungehindert Zugang zu allen für ihn erforderlichen Hilfen erhält. Um vielen Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Lebensumfeld zu ermöglichen, ist es notwendig, dass multiprofessionelle komplexe Hilfen im Bereich von Behandlung, Rehabilitation und Eingliederung innerhalb des Landkreises Meißen aufeinander abgestimmt vorgehalten werden. Die verschiedenen Kosten- und Leistungsträger tragen in diesem Prozess Verantwortung, ihre Hilfeangebote miteinander zu vernetzen und so flexibel zu organisieren, dass sie dem oft wechselnden Hilfebedarf des einzelnen psychisch kranken Menschen Rechnung tragen können. 10

15 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Als beratendes Fachgremium zur regionalen Planung und Koordinierung der psychiatrischen Versorgung fungiert gemäß 7 SächsPsychKG die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (nähere Erläuterungen finden sich in Kapitel 7.1) in enger Zusammenarbeit mit dem vom Landkreis bestellten Psychiatriekoordinator (Kapitel 7.2). 2.2 Ambulante medizinische Versorgung Hausärzte Hausärzte sind Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Innere Medizin und sogenannte praktische Ärzte. Häufig sind sie erste Ansprechpartner für Menschen mit psychischen Erkrankungen, da das Verhältnis zum Hausarzt bei den meisten Patienten über mehrere Jahre besteht. Somit ist der Hausarzt auch derjenige, der den Patienten am besten kennt und eine Änderung im Verhalten am ehesten bemerkt. Zudem wird sich der Patient mit auftretenden Problemen in der Regel zuerst vertrauensvoll an den Hausarzt wenden. Aufgabe des Hausarztes ist es daher, eine psychische Auffälligkeit rechtzeitig zu erkennen, die Erstdiagnostik durchzuführen und ggf. die notwendigen nachfolgenden Hilfen zu koordinieren. Der Hausarzt muss die fachliche Kompetenz zur Erkennung psychischer Krankheitsbilder besitzen und mit dem Netzwerk der verschiedenen Versorgungsangebote für psychisch Kranke in seiner Region vertraut sein. Laut Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen, die die Anzahl der Ärzte entsprechend dem Bedarfsplan in Vollbeschäftigungseinheiten (VbE) angegeben hat, waren mit Arztstand im Planungsbereich Meißen 91,55 VbE Ärzte (entspricht einem Versorgungsgrad von 99,2 %) und im Planungsbereich Riesa- Großenhain 69,0 VbE Ärzte (entspricht einem Versorgungsgrad von 101,7 %) tätig. Bei der Betrachtung dieser rechnerischen Größe ist jedoch zu beachten, dass in der Bedarfsplanung keine örtliche Bindung der Ärzte besteht. Im Landkreis Meißen gibt es nach Angaben der KV Sachsen: derzeit keine Bereiche, für die im hausärztlichen Bereich eine Unterversorgung festgestellt wurde. Im Allgemeinen ist aber davon auszugehen, dass die Versorgung in den städtischen Bereichen (Meißen, Coswig, Radebeul, Riesa) die hausärztliche Versorgung besser ist, als in den ländlichen Bereichen. 11

16 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Niedergelassene Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie Eine zentrale Bedeutung kommt den niedergelassenen Fachärzten bei der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen zu. Der Einsatz und die Planung der notwendigen niedergelassenen Ärzte erfolgt über die Bedarfsplanungs- Richtlinie mit Orientierung am Versorgungsstand der alten Bundesländer von Laut dieser gelten 0,71 Fachärzte auf Einwohner als ausreichend, wobei die Nervenärzte nicht weiter differenziert sind, wie es den aktuellen Facharztgruppen gemäß Weiterbildungsverordnung entsprechen würde. Die Qualität der Versorgung leidet unter der Nichtbeachtung der vorliegenden Prävalenzen und der demographischen Entwicklung. Infolge des Mangels an fachärztlichen Behandlungskapazitäten kommt es zu langen Wartezeiten bis zur Erstvorstellung. Zudem ist es den Fachärzten auf Grund der Versorgungssituation nicht möglich, Hausbesuche durchzuführen, diese stellen jedoch besonders bei psychisch erkrankten Menschen einen wichtigen Faktor der Betreuung und Behandlung dar. Im Landkreis Meißen sind nach Angaben der KV Sachsen mit Arztstand im Planungsbereich Meißen 6,0 VbE Ärzte (entspricht einem Versorgungsgrad von 134 %) und im Planungsbereich Riesa- Großenhain 4,0 VbE Ärzte (entspricht einem Versorgungsgrad von 143,4 %) tätig. Zusätzlich verfügt im Planungsbereich Meißen ein Nervenarzt über eine nicht bedarfsplanungsrelevante Sonderbedarfszulassung, die u. a. auf Drängen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft erwirkt wurde. Auf Grund der Altersstruktur niedergelassener Fachärzte ist in den kommenden Jahren mit weiteren Einschnitten zu rechnen Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten Die Prävalenzraten psychischer Störungen sprechen für einen hohen Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung. Die Anzahl der ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, die in einer Region für die Versorgung verfügbar sind, wird über die Bedarfsplanungs-Richtlinie ermittelt, wobei die Dichte der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland zwischen Stadt und Land variiert. In Sachsen sind 18,7 Psychotherapeuten pro Einwohner niedergelassen. Monatlich fragen durchschnittlich 17,4 Patienten nach einer psychotherapeutischen Behandlung. Betroffene müssen jedoch im Schnitt 13,9 Wochen auf ein Erstgespräch 12

17 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener warten, was daraufhin deutet, dass die angewendeten Bedarfsplanungszahlen nicht geeignet sind, den tatsächlichen Bedarf abzudecken (BptK- Studie 2011). Im Landkreis Meißen sind nach Angaben der KV Sachsen mit Arztstand im Planungsbereich Meißen 15,70 VbE ärztliche (einschließlich Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) und psychologische Psychotherapeuten (entspricht einem Versorgungsgrad von 122,2 %) und im Planungsbereich Riesa- Großenhain 9,0 VbE Therapeuten (entspricht einem Versorgungsgrad von 164,2 %) tätig. Laut KV Sachsen besteht in beiden Planungsbereichen die Möglichkeit zur Zulassung jeweils eines weiteren ärztlichen Psychotherapeuten Medizinische Versorgungszentren Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung, in welcher Ärzte entweder als freiberufliche Vertragsärzte oder als Angestellte tätig sind. In einem MVZ sind mindestens zwei verschiedene Fachgruppen vertreten. Die Versorgung der Patienten erfolgt ähnlich einer Gemeinschaftspraxis, allerdings besteht kein Anspruch auf Behandlung durch einen bestimmten Arzt, was sich auf die Betreuung psychiatrischer Patienten problematisch auswirkt, da eine kontinuierliche Behandlung nicht immer gewährleistet ist. Trotz der charakteristischen Struktur der MVZ sollte bei der Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen das Ziel im Sinne der Erhaltung der Kontinuität umgesetzt werden. Im Landkreis Meißen wirken nach Angaben der KV Sachsen eine im Neurologischen Medizinischen Versorgungszentrum Dresden (NMVZ) Außenstelle Radebeul tätige Fachärztin für Neurologie und ein psychotherapeutisch tätiger Arzt in der Außenstelle Riesa des MVZ des Fachkrankenhaus Hubertusburg ggmbh an der Versorgung psychisch kranker Erwachsener mit Psychiatrische Institutsambulanzen Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) sind auf der Grundlage des 118 SGB V an die Psychiatrischen Fachkrankenhäuser sowie an Psychiatrische Kliniken an Allgemeinkrankenhäusern angegliedert und werden durch die Träger der stationären Versorgung betrieben. 13

18 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Das Angebot richtet sich laut 118 SGB V an psychisch kranke Menschen, die auf Grund der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung auf die ambulante Behandlung durch die Kliniken angewiesen sind. Ziel ist es, möglichst stationäre Aufenthalte zu vermeiden bzw. zu verkürzen. Im Landkreis Meißen bestehen derzeit zwei Psychiatrische Institutsambulanzen zur Betreuung psychisch kranker Erwachsener. Eine befindet sich in Radebeul, angeschlossen an die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der ELBLANDKLINIKEN Meißen Stiftung & Co. KG, die andere ist an der Tagesklinik des Fachkrankenhauses Hubertusburg ggmbh - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Riesa angegliedert Sozialpsychiatrischer Dienst Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist ein niederschwelliger, allen offenstehender und leicht zugänglicher ambulanter Fachdienst, der bei Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen zur Vermeidung und Verkürzung der psychiatrisch- stationären Behandlung beitragen, die Nachbehandlung sichern und die Lebensmöglichkeiten außerhalb stationärer Einrichtungen verbessern soll. Er nimmt seine Aufgaben auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) sowie des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) wahr. Gemäß SächsPsychKG sind Sozialpsychiatrische Dienste durch die Landkreise und kreisfreien Städte einzurichten und als grundlegender Bestandteil der ambulanten gemeindenahen Versorgung an die Gesundheitsämter angeschlossen. Sie stehen unter Leitung eines Facharztes für Psychiatrie und realisieren ihre Tätigkeit vor allem Aufgaben der Beratung, Diagnostik, Krisenintervention, Behandlung und Begleitung aktiv aufsuchend in Hausbesuchen sowie in Sprechstunden mit einem multiprofessionellen Team, zu dem neben Diplompsychologen insbesondere Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter gehören. Der SpDi bietet vorrangig chronisch psychisch kranken Menschen und deren Angehörigen Aufklärung, Beratung und Hilfe unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Ihm obliegt die ambulante fachärztliche Behandlung und psychosoziale Begleitung psychisch kranker Menschen, die von anderen Hilfesystemen nicht erreicht werden. Er arbeitet eng mit den Psychiatrischen Fachkliniken zusammen und vermittelt bei 14

19 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Bedarf weiterführende individuelle medizinische, sozialrechtliche und wirtschaftliche Hilfen sowie Angebote in den Bereichen Kontaktstiftung, Tagesstrukturierung, Wohnen und Arbeit. Dabei nimmt der SpDi innerhalb des Versorgungssystems eine zentrale Vermittlungs- und Brückenfunktion ein und soll -entsprechend den Vorgaben des Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplanes- in regelhaft stattfindenden Hilfeplankonferenzen federführend wirken. Eine leichte Zugänglichkeit ohne Amtscharakter, eine gute Erreichbarkeit sowie eine konstante Personalbesetzung stellen ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal des SpDi dar, um die Hemmschwelle zur Inanspruchnahme der Hilfeangebote gerade für schwer psychisch kranke Menschen möglichst gering zu halten und die Behandlungskontinuität zu fördern. Im Zuge der Kreisgebietsreform 2008 wurden die Gesundheitsämter und damit die Sozialpsychiatrischen Dienste der Altlandkreise Meißen und Riesa- Großenhain zusammengelegt. Entsprechend der Forderung, die Gewährung der Hilfen erfolgt gemeindenah und Wegezeiten mit öffentliche Verkehrsmitteln sollen ca. 30 bis 45 Minuten nicht überschreiten, werden die o. g. Aufgaben an den bisherigen 5 Standorten (Coswig, Großenhain, Meißen, Radebeul und Riesa) realisiert. Neben der bereits genannten langfristigen, aktiv aufsuchenden Einzelbetreuung der Klienten besteht ein Raumangebot für verschiedene vom SpDi bei Bedarf begleitete Selbsthilfegruppen im psychosozialen Bereich sowie präventive Gruppenangebote. Im Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan des Freistaates Sachsen wird eine Personalbemessungszahl von 1 Fachkraft pro Einwohner als angemessen gesehen. Der Landkreis Meißen erfüllt zwar die Mindestpersonalausstattung mit den entsprechenden Fachkräften, liegt jedoch mit dem Personalschlüssel derzeit unter den Empfehlungen des Landespsychiatrieplanes. Der SpDi des Landkreises Meißen arbeitet sehr eng mit allen an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Einrichtungen und Institutionen zusammen. Zur Umsetzung der integrierten gemeindenahen Versorgung ist der SpDi daran interessiert, die Vernetzung mit allen regionalen medizinischen und komplementären Leistungsanbietern stetig zu verbessern. 15

20 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Krisenintervention Krisenintervention ist ein Teilbereich ambulanter gemeindepsychiatrischer Versorgung. Aufgabe einer Krisenintervention ist es, bei akuten psychischen und psychosozialen Krisen so schnell wie möglich zu intervenieren und die Betroffenen entsprechend deren Hilfebedarf zu unterstützen. Dies erfolgt durch Beratung sowie durch Einleitung psychiatrischer, psychotherapeutischer, psychosomatischer und somatischer Weiterbehandlung. Hierbei wird zunächst eine ambulante Betreuung angestrebt. Kann diese den Bedürfnissen des Betroffenen nicht gerecht werden, erfolgt eine Vermittlung in teilstationäre bzw. stationäre Angebote. Im Landkreis Meißen gibt es aufeinander abgestimmte Interventionshilfen mit rund um die Uhr zu erreichenden ärztlichen Bereitschaftsdiensten. Auch der SpDi gewährt während der Dienstzeiten im Rahmen von Kriseninterventionsgesprächen und Hausbesuchen Hilfe und Unterstützung. Zudem steht das Angebot der Telefonseelsorge allen Bürgern in Notsituationen als Telefon des Vertrauens rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung. Krisentelefonnummern: bzw Ambulante Pflege für psychisch kranke Menschen Ambulante häusliche Krankenpflege kann aufgrund des 37 SGB V gewährt werden, wenn eine Krankenhausbehandlung notwendig, aber nicht durchführbar ist, bzw. wenn durch den Einsatz der häuslichen Krankenpflege eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann. Häusliche Krankenpflege unterstützt die medizinische Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht jedoch nur, wenn im Haushalt des Betroffenen niemand in der Lage ist, die Versorgung und Betreuung im erforderlichen Umfang durchzuführen, bzw. wenn der Betroffene allein lebt. In der Neufassung der Häusliche- Krankenpflege- Richtlinie (HKP-RL) vom sind erstmals Leistungen der ambulanten psychiatrischen Pflege erfasst. Im Landkreis Meißen erfolgt die entsprechende Betreuung durch die ambulanten Pflegedienste. Die jeweiligen Kontaktdaten der vorhandenen Dienste sind im Pflege- Netz Sachsen erfasst ( Das im Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan genannte Problem des Mangels an psychiatrisch qualifiziertem Fachpersonal in den Pflegediensten besteht jedoch auch im Landkreis Meißen. 16

21 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Soziotherapie Soziotherapie ist eine ambulante Versorgungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an Patienten mit schweren psychischen Störungen richtet, die krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, ärztlich verordnete Leistungen selbst in Anspruch zu nehmen. Sie dient dazu, stationäre Aufenthalte zu verkürzen bzw. nach Möglichkeit zu vermeiden. Ziel der soziotherapeutischen Behandlung, ist es, den Betroffenen mittels koordinierender Aufgaben sowie Trainings- und Motivationsmethoden bei der Wahrnehmung ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen zu unterstützen sowie seine persönlichen krankheitsbezogenen Bewältigungsstrategien zu verbessern. Soziotherapeutische Leistungen werden von speziell ausgebildeten bzw. vertraglich zugelassenen Fachkräften auf der Grundlage des 37a SGB V erbracht. Im Landkreis Meißen existieren aktuell noch keine derartigen Angebote Psychiatrische Ergotherapie Psychiatrische Ergotherapie unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen und Einschränkungen bei der Alltagsbewältigung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe und Freizeitgestaltung. Sie ist darauf gerichtet, psychische Grundleistungsfunktionen u. a. Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität, Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung und Interaktionsfähigkeit mittels kreativer Techniken und lebenspraktischer Übungen zu erhalten und zu verbessern. Im Landkreis Meißen ist das Angebot an ergotherapeutischer Behandlung psychisch kranker Menschen gut ausgebaut, es besteht in nahezu jeder Ergotherapiepraxis die Möglichkeit zur Unterstützung bei psychischen Störungen. Für spezielle arbeitstherapeutische Einzel- und Gruppenangebote zur Steigerung der Belastbarkeit, dem Durchhaltevermögen und der Konzentration unter arbeitsmarktnahen Bedingungen sowie zur Erreichung der Zugangsvorrausetzungen für erforderliche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation fehlen die entsprechenden Rahmenbedingungen. 17

22 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener 2.3 Krankenhausversorgung Teilstationäre Versorgung Tageskliniken vervollständigen das Angebot der stationären Versorgung und sind ein wichtiges Bindeglied zu den ambulanten und komplementären Einrichtungen der gemeindepsychiatrischen Versorgung. Die therapeutischen Angebote entsprechen denen der vollstationären Versorgung. Die teilstationäre Behandlung der Patienten kann sowohl im Anschluss an eine stationäre Behandlung wie auch im Rahmen der Akutversorgung erfolgen. Im Landkreis Meißen existieren zwei Tageskliniken. Die Tagesklinik der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG in Radebeul hat eine Kapazität von 25 Plätzen. In der Tagesklinik des Fachkrankenhauses Hubertusburg ggmbh - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie stehen 20 Plätze zur teilstationären Behandlung von Patienten in Riesa zur Verfügung. Unter dem Aspekt einer gemeindenahen Versorgung entspricht das bestehende Angebot an Tageskliniken dem regionalen Bedarf Stationäre Versorgung Im Freistaat Sachsen ist die Krankenhausbehandlung psychisch kranker Patienten sektorisiert, d. h. die Patienten sind gemäß SächsPsychKG von den Krankenhäusern aufzunehmen, in deren Einzugsgebiet sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Einzugsgebietsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) hat dabei das Ziel einer gemeindenahen psychiatrischen Behandlung. Für den Landkreis Meißen haben die beiden zuständigen Krankenhäuser in Radebeul und Wermsdorf einen Pflichtversorgungsauftrag für ein definiertes Einzugsgebiet. Die hintergründige Versorgungsverpflichtung (nachrangig zu Radebeul) ist durch die Fachkrankenhäuser Arnsdorf (Gebiete östlich der Elbe) und Hochweitzschen (Gebiete westlich der Elbe) geregelt. Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG in Radebeul hält Behandlungsplätze in 2 getrennten Häusern mit jeweils 2 Stationen (je 20 Betten) vor und befindet sich auf dem Gelände des Allgemeinkrankenhauses. Das Fachkrankenhaus Hubertusburg ggmbh betreibt 197 Betten, davon 25 18

23 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener in der Pädiatrie, 45 in der Neurologie (einschließlich neurologische Intensivmedizin) und 127 in der Psychiatrie. Beide Kliniken orientieren sich an den Zielsetzungen moderner psychiatrischer Versorgungskonzepte. Die Behandlungskonzepte beinhalten jeweils ein komplexes psychiatrisches Therapieprogramm mit Somato-, Sozio- und Psychotherapie, dem ein mehrdimensionales Krankheitsverständnis unter Berücksichtigung körperlicher, seelischer und sozialer Aspekte der Erkrankung zugrunde liegt. Um den Vollversorgungsauftrag erfüllen zu können, sind einzelne Patienten mit richterlichem Unterbringungsbeschluss bzw. nach Betreuungsrecht geschlossen zu führen. Die Stationen sind deshalb wahlweise schließbar, d. h. bei Notwendigkeit ist der freie Ausgang zu behindern. Eine dauerhaft geschlossene Station mit ausschließlich schweren Krankheitsverläufen gibt es nicht. Der Standort Riesa der ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG verfügt über keine psychiatrische Abteilung, bietet jedoch eine Notfallversorgung mit Transfer in eine psychiatrische Fachklinik an. Zudem gibt es eine Abteilung klinischer Sozialdienst sowie eine Abteilung Psychologie, die der Poliklinik des Elblandklinikums Riesa zugeordnet ist. Durch die stetige Abnahme der Verweildauern im klinischen Bereich können durch zu kurze Behandlungszeiten Drehtüreffekte verstärkt zum Tragen kommen und die ambulanten Kapazitäten durch zu früh entlassene Klinikpatienten zusätzlich belastet werden. Die Vernetzung der stationären Versorgung mit dem ambulanten und komplementären psychiatrisch- psychotherapeutischen Bereich im Landkreis Meißen ist mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Behandlungskontinuität auch in Zukunft aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen. Einem guten Entlassungsmanagement nach teil-/ stationärer Behandlung gilt dabei besondere Aufmerksamkeit. Entsprechend 4 SächsPsychKG sind durch den Landrat ehrenamtlich tätige Patientenfürsprecher für maximal 5 Jahre zu berufen, die als Ansprechpartner für die Patienten fungieren und eine wichtige Vermittlerfunktion zwischen den Betroffenen und den Mitarbeitern der stationären Einrichtungen einnehmen (nähere Erläuterungen finden sich in Kapitel 6). 19

24 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener 2.4 Berufliche Rehabilitation und Arbeitsangebote Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen Eine Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke Menschen stellt eine integrierte Komplexleistung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation verbunden mit ergänzenden psychosozialen Hilfen in einer Einrichtung dar. Im Landkreis Meißen besteht keine Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke. Die nächstgelegene Einrichtung im Freistaat Sachsen befindet sich in Dresden Integrationsprojekte und Zuverdienstfirmen für psychisch kranke und behinderte Menschen Integrationsprojekte sind nach 132 SGB IX entweder Integrationsunternehmen, Integrationsbetriebe oder Integrationsabteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Momentan bestehen im Landkreis Meißen mehrere Integrationsprojekte für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten in Trägerschaft der Produktionsschule Moritzburg ggmbh. Der Landkreis Meißen sieht die unbedingte Notwendigkeit zum Erhalt der bestehenden Integrationsprojekte. Zuverdienstfirmen bieten besonders Menschen mit schwerer psychischer Beeinträchtigung, Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung eine sinnvolle und behinderungsgerechte Beschäftigung. Die Beschäftigten sind über einen geringfügigen Arbeits- oder Beschäftigungsvertrag bei den Zuverdienstfirmen angestellt. Im Landkreis Meißen gibt es mit dem Biohof Niedermühle Rödern und dem Projekt PEDRO (Perspektive ohne Drogen) in Moritzburg zwei Zuverdienstangebote in Trägerschaft der Produktionsschule Moritzburg ggmbh. Der bedarfsgerechte Ausbau von Zuverdienstfirmen muss geprüft werden Werkstätten für behinderte Menschen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen für Menschen, die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können ( 136 SGB IX). Sie bieten eine berufliche Bildung, eine sinnvolle Tagesstrukturierung und tragen zum Erhalt 20

25 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener sowie zur Erweiterung der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit und somit zur Persönlichkeitsentwicklung der Betroffenen bei. Die Vergütung in einer WfbM erfolgt durch ein Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis. Das Angebot der WfbM wird durch entsprechend qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst mit zusätzlicher psychologischer Betreuung sichergestellt. Im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse von chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen sollen die WfbM individuell angepasste Arbeitsmöglichkeiten einschließlich ausgelagerter Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhalten. Im Landkreis Meißen bestehen aktuell drei WfbM, in denen psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen zum überwiegenden Teil in Zweigwerkstätten arbeiten. Diese werden in Großenhain von der Diakonie Riesa-Großenhain ggmbh, in Meißen von dem Deutschen Roten Kreuz Sachsen e. V. und in Riesa von dem Lebenshilfe Riesa e. V. betrieben Integrationsfachdienste Integrationsfachdienste (IFD) sind ein Angebot für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben und vermitteln gemäß SGB IX (Kapitel 7) geeignete Bewerber für eine Ausbildung oder Beschäftigung in einem Betrieb. Die Zielgruppe von IFD setzt sich zusammen aus schwerbehinderten Menschen mit besonderem Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung, schwerbehinderten Schulabgängern und Beschäftigten aus den WfbM, die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen können. Aufgabe des IFD ist die Beratung und Begleitung der behinderten Menschen selbst sowie auch die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber, Interessenvertreter, Betriebs- und Personalräte in unterschiedlichen Problemsituationen bei der Integration schwerbehinderter Beschäftigter in das Arbeitsleben. Dabei orientieren sich erfolgreiche Reintegrationsmaßnahmen an dem Grundsatz erst platzieren, dann rehabilitieren. Chronisch psychisch kranke Menschen meiden oft krankheitsbedingt das Antragsverfahren für den Schwerbehindertenausweis und der Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch. Daher sollten laut Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Finanzierung des Betreuungsaufwandes sowie entsprechender Beratungs- und Betreuungsleistungen geprüft werden. 21

26 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Der IFD im Landkreis Meißen steht unter Trägerschaft der AWO SONNENSTEIN gemeinnützige GmbH und befindet sich in Meißen. Er berät individuell und kostenlos und bietet Haus- und Firmenbesuche an Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Berufstrainingszentren Berufsbildungswerke (BBW) sind überregionale Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation für behinderte Menschen, die auf der Grundlage des 35 SGB IX jungen Menschen mit Behinderung eine dreijährige berufliche Erstausbildung nach individuellen Förderplänen ermöglichen. Neben der Berufsschule und der praktischen Ausbildung beinhaltet das Angebot auch Wohngelegenheiten und Freizeitaktivitäten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird durch ein interdisziplinäres Team von Ausbildern, Lehrern, Ärzten, Psychologen und Sozialpädagogen sowie Erziehern realisiert. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen können Menschen mit psychischen Erkrankungen von den Einrichtungen der BBW Berufsvorbereitungsplätze bzw. Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt bekommen. Berufsförderungswerke (BFW) sind gemäß 35 SGB IX anerkannte überregionale Zentren für berufliche Förderung und Rehabilitation und dienen der Fortbildung und Umschulung von Erwachsenen, die in der Regel bereits über Berufserfahrungen verfügen. Eine tägliche Belastbarkeit von acht Stunden ist Voraussetzung für die Berufsförderungsmaßnahmen, deren zentrales Ziel die Eingliederung behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt ist. Der Leistungskatalog beinhaltet sowohl Maßnahmen der Arbeitserprobung als auch berufliche Bildung und Qualifikation. Zudem stehen den Rehabilitanden begleitenden Fachdiensten, die mit medizinischen, psychologischen und sozialpädagogischen Mitarbeitern besetzt sind und Wohnangebote zur Verfügung. Derzeit gibt es in Dresden und Leipzig je ein BFW. Berufstrainingszentren (BTZ) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach 35 SGB IX, die Menschen mit seelischen Behinderungen bei der Abklärung realistischer beruflicher Perspektiven, der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder der Stabilisierung im Vorfeld einer Umschulung oder Ausbildung unterstützen. BTZ stellen Trainingsplätze mit betrieblichen Bedingungen und Anforderungen zur Verfügung und ermöglichen unter Berücksichtigung auch der psychosozialen Probleme den Wiedereinstieg in das Berufsleben. Hierzu wird ein breit gefächer- 22

27 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener tes Angebot an Methoden, Hilfs- und Förderinstrumenten genutzt, die speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abgestimmt sind. Im Landkreis Meißen besteht kein BTZ mehr, das nächstgelegene im Freistaat Sachsen befindet sich in Dresden Jobcenter Ziel der Arbeitsmarktpolitik des Landkreises Meißen ist die frühzeitige, vermittlungsorientierte und wirtschaftliche Aktivierung aller Leistungsberechtigten nach dem SGB II, besonders aber für junge Menschen, alleinerziehende und ältere Langzeitarbeitslose. Zentrale Aufgaben des Fallmanagements sind die Integration und die soziale Stabilisierung der Leistungsberechtigten, Arbeitslosigkeit soll nicht verwaltet werden. Die Betreuung umfasst sowohl die reine Arbeitsvermittlung bei arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten wie auch die intensive Beratung, Betreuung und zielgerichtete Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten, z. B. auch von Leistungsberechtigten mit psychischen Einschränkungen. In eigener Verantwortung und in Abhängigkeit von den in der Zielvereinbarung vorgegebenen Zielen, setzt der Fallmanager bzw. die Fallmanagerin selbständig die Schwerpunkte für die Leistungsberechtigten seines Zuständigkeitsbereiches hinsichtlich Betreuung und Vermittlung. Das Reha- Fallmanagement im Jobcenter des Landkreises Meißen betreut auch erwerbsfähige behinderte oder von Behinderung bedrohte Leistungsberechtigte, denen Leistungen nach 4 SGB IX bewilligt wurden. Ohne Teilhabe am Arbeitsleben, d. h. bedarfsgerechte und gemeindenahe Arbeitsund Beschäftigungsmöglichkeiten, können Betroffene ihre Existenzgrundlage nicht aus eigener Kraft sichern, ihnen bleiben damit persönliche Erfolge und soziale, kollegiale Kontakte verwehrt. Problematisch erweist sich angesichts dieser Erkenntnis, dass sich der Freistaat Sachsen sukzessive aus der Finanzierungsverantwortung zurückzieht. Ebenso inakzeptabel ist die Eingliederungspolitik der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose gemäß SGB II. Seit der Änderung des Instrumentenkoffers in 2012 sind langfristig angelegte Eingliederungsstrategien nicht mehr umsetzbar. Gerade psychisch kranke Menschen benötigen eine gewisse Beschäftigungskontinuität. 23

28 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Dies ist nunmehr nicht mehr gegeben, das kommunale Jobcenter hat mithin kaum noch Möglichkeiten, die derzeit über 700 Menschen aus diesem Personenkreis zu stabilisieren und perspektivisch wieder einzugliedern. 2.5 Tagesstrukturierung Sozialtherapeutische Tagesstätten Die Sozialtherapeutische Tagesstätte stellt auf der Grundlage des SGB XII ein teilstationäres, komplementäres Angebot dar, welches in Abgrenzung zu den Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen ein verbindliches tagesstrukturierendes Beschäftigungsprogramm für einen festen Personenkreis vorhält. Es richtet sich an chronisch psychisch kranke Menschen, die nicht, noch nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer Integrationsund Zuverdienstfirma tätig sind und nicht vordergründig an einer Suchtmittelabhängigkeit leiden. Somit bietet die Sozialtherapeutische Tagesstätte eine wichtige Brückenfunktion bei der Vermittlung chronisch psychisch erkrankter Menschen in Integrations- und Zuverdienstfirmen oder in Regelangebote wie beispielsweise die WfbM und stellt einen wichtigen Bestandteil des Gemeindepsychiatrischen Verbundes dar. Während der Laufzeit des Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplanes sind im Freistaat Sachsen fünf Sozialtherapeutische Tagesstätten in Chemnitz, Crimmitschau, Dresden, Görlitz und Plauen geschaffen worden, die eine Anteilsfinanzierung des Freistaates Sachsen erhielten. Im Landkreis Meißen wird derzeit keine Sozialtherapeutische Tagesstätte vorgehalten Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) sind niederschwellige Beratungs- und Kommunikationsangebote für erwachsene Personen mit einer psychischen Erkrankung, Angehörige und Kontaktpersonen sowie Menschen in seelisch belastenden Situationen. Sie dienen in erster Linie der Kontaktstiftung und Teilhabe am sozialen Leben u. a. durch Beratung, tagesstrukturierende Angebote, Hilfen zur Alltagsbewältigung und Gruppenaktivitäten. Damit sichern sie vielen chronisch psychisch kranken Menschen ein weitgehend unabhängiges, selbstbestimmtes Leben 24

29 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener und tragen dazu bei, dass die Betroffenen nicht drehtürartig stationär aufgenommen werden müssen. Angehörige und Kontaktpersonen können sich zudem über den Umgang mit von psychischer Erkrankung betroffenen Menschen sowie möglichen weiterführenden Hilfs- und Therapieangeboten informieren. Im Landkreis Meißen existieren mit Stand zwei Psychosoziale Kontaktund Beratungsstellen in Meißen und Radebeul sowie eine Außenstelle in Coswig. Die seit dem in Trägerschaft des Psychosozialen Trägerverein Sachsen e. V. befindlichen Kontakt- und Beratungsstellen sind zentral und verkehrsgünstig gelegen. Anhand der Jahresberichte zeigt sich, dass sich Bedarf und Klientel verändern. Es gilt daher die Angebotsstruktur anzupassen, Öffnungszeiten danach auszurichten und soweit möglich zu erweitern. Im Gebiet des Altlandkreises Riesa- Großenhain wird derzeit keine Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle vorgehalten. Eine Vernetzung und enge Kooperation mit den Hilfeanbietern der gemeindepsychiatrischen Versorgung ist zu gewährleisten. 2.6 Wohnen Sozialtherapeutische Wohnstätten Sozialtherapeutische Wohnstätten sind stationäre Wohnangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die aufgrund ihrer chronischen und komplexen Problemlagen einen umfangreichen Hilfebedarf haben. Sie stellen eine Eingliederungshilfe nach SGB XII dar und bieten dem Bewohner eine 24-stündige Betreuung, verbunden mit Unterkunft, Verpflegung und den jeweiligen, am Bedarf des Bewohners orientierten sozialtherapeutischen und -pädagogischen Angeboten. Die ambulante Behandlung der Patienten erfolgt durch niedergelassene Fachärzte oder Psychiatrische Institutsambulanzen. Das Angebot einer Sozialtherapeutische Wohnstätte zielt darauf ab, den Bewohner zu einem Leben in einer weniger betreuten Wohnform bis hin zum selbständigen Wohnen zu befähigen. Sollte dies aufgrund des Krankheitsbildes und der individuellen Voraussetzungen des Bewohners im Einzelfall nicht gelingen, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit zum unbefristeten Wohnen in einer Sozialtherapeutische Wohnstätte. 25

30 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Infolge der Enthospitalisierung ist die Anzahl an Plätzen stark gestiegen. Mit 0,33 Plätzen je 1000 Einwohner entsprechen die im Freistaat Sachsen mehr als vorgehaltenen Plätze in über 40 Wohnstätten den ermittelten Bedarfszahlen. Der Zweite Sächsische Landespsychiatrieplan fordert die regelhafte Gewährleistung des Wohnens in Einzelzimmern, was eine wesentliche Errungenschaft für die Wohn- und Lebenssituation chronisch psychisch kranker Menschen in Sozialtherapeutischen Wohnstätten darstellt. Im Landkreis Meißen gibt es eine Sozialtherapeutische Wohnstätte mit 32 Plätzen (Einzelzimmer) in Großenhain, die von der Diakonie Riesa- Großenhain ggmbh betrieben wird. In dieser Wohnstätte besteht die Möglichkeit für eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung gemäß 1906 BGB. Laut Beschluss der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) vom wurde die vorhandene Kapazität für den Landkreis Meißen als bedarfsgerecht bewertet. Ein weiterer Ausbau würde dem geltenden Grundsatz Ambulant vor Stationär (SGB X II 13 Abs. 1) widersprechen. Die Vernetzung mit ambulanten, stationären und komplementären Angeboten ist als wichtiges Element zur Verbesserung der Versorgung und Behandlungskontinuität zu gewährleisten. Als Problem erweist sich, dass die Betreuung chronisch psychisch kranker Menschen mit stationärem Hilfebedarf, die eine Familie gegründet haben, nicht mehr in der notwendigen Form gewährleistet werden kann. Im Landkreis Meißen fehlen derzeit Wohnmöglichkeiten für chronisch psychisch kranke Eltern mit stationärem Hilfebedarf. Gemäß 4 SächsPsychKG sind für stationäre Einrichtungen ehrenamtlich tätige Patientenfürsprecher zu berufen (vgl. Kapitel und Kapitel 6) Sozialtherapeutische Außenwohngruppen Sozialtherapeutische Außenwohngruppen (AWG) sind ausgelagerte Wohngruppen der Sozialtherapeutischen Wohnstätten. Sie sollten räumlich und inhaltlich von den Sozialtherapeutischen Wohnstätten getrennt sein, jedoch so, dass die Möglichkeit zur Nutzung der Sozialtherapeutischen Wohnstätte auch für Bewohner der AWG besteht. Als Eingliederungshilfe nach SGB XII stellen sie ein Bindeglied zwischen dem 26

31 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Aufenthalt in einer sozialtherapeutischen Wohnstätte und der nachfolgenden Betreuung im ambulant betreuten Wohnen dar. AWG ermöglichen stärker als Wohnstätten Autonomie und Selbstbestimmung für die Bewohner, sie stellen an deren Eigenständigkeit höhere Anforderungen und gelten als erster Schritt in Richtung einer angestrebten Selbständigkeit. Zu den Aufgaben der Betreuer gehört vor allem die Anleitung und Begleitung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben einschließlich Gestaltung und Entwicklung einer Lebensperspektive. Flexiblere Zugangsvoraussetzungen ermöglichen die Aufnahme von chronisch psychisch erkrankten Menschen mit unterschiedlichen Hilfebedarfen und damit auch Klienten, die nicht in einer tagesstrukturierenden Einrichtung (z. B. einer WfbM) betreut werden. Daher sollte in diesen Fällen die Tagesstrukturierung über die Angebote der Sozialtherapeutischen Wohnstätte oder anderweitig vor Ort existierenden Möglichkeiten erfolgen. Im Landkreis Meißen befinden sich derzeit Außenwohngruppen in Großenhain, Meißen, Radebeul und Riesa. Die AWG in Großenhain besteht seit April 2012, ist eine ausgelagerte Wohngruppe der Sozialtherapeutischen Wohnstätte mit 4 Plätzen und wird von der Diakonie Riesa- Großenhain ggmbh betrieben. Die AWG in Meißen mit 10 Plätzen sowie in Radebeul ebenfalls mit 10 Plätzen werden vom Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH betrieben. Die vormals in Tanneberg durch den Psychosozialen Trägerverein e. V. betriebene AWG mit 9 Plätzen befindet sich seit Dezember 2012 im Stadtzentrum in Riesa Ambulant betreutes Wohnen Das ambulant betreute Wohnen (abw) ist eine Eingliederungshilfe nach SGB XII für chronisch psychisch kranke Menschen, die infolge ihrer Erkrankung nicht bzw. nicht mehr ohne Betreuung im eigenen Wohnraum leben können und bei einer regelmäßigen sozialpädagogischen Betreuung ihren Lebensbereich weitgehend selbst gestalten können. Die Klienten wohnen in der Regel in ihren eigenen Räumlichkeiten, teilweise auch in vom Träger angemieteten Häusern. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und Selbständigkeit der Klienten zu erhalten und weiterzuentwickeln, um ihnen eine bestmögliche Integration in die Gesellschaft zu gewährleisten. Zu den Hilfen zählen u. a. Beratung, Begleitung, Anleitung und Unterstützung der Klienten in den verschiedenen Lebensbereichen mit dem Ziel die Kompetenzen zu stärken und auf eine 27

32 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener selbständige Lebensführung hinzuarbeiten. Die Betreuung erfolgt in der Regel aufsuchend in durchschnittlich ein- bis dreistündigen Betreuungskontakten wöchentlich. AbW wird im Landkreis Meißen von mehreren Trägern angeboten. Aktuell werden durch den Lebenshilfe Riesa e. V. vorrangig Klienten in und um Riesa betreut. Durch die Diakonie Riesa-Großenhain ggmbh wird das abw für Klienten vorrangig in und um Großenhain einschließlich Gröditz angeboten. Im Raum Meißen, Coswig und Radebeul sind das Diakonische Werk im Kirchenbezirk Meißen e. V. und das Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH in der ambulanten Betreuung tätig. Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. bietet zudem in Radebeul 8 Plätze in 2 betreuten Wohngemeinschaften sowie 4 Plätze betreutes Einzelwohnen an. Eine Erweiterung der Kapazitäten ist mit Zustimmung des Kostenträgers in Zusammenarbeit mit dem Sozialplaner des Landkreises Meißen entsprechend dem erforderlichen Bedarf möglich. Um dem komplexen Hilfebedarf der Klienten besser gerecht werden zu können, wird es in Zukunft erforderlich sein, die Betreuungsstrukturen möglichst flexibel zu handhaben. Perspektivisch sollte deshalb vom Kostenträger eine Flexibilisierung der Finanzmodalitäten geprüft werden Betreutes Wohnen in Familien Das betreute Wohnen in einer Gastfamilie soll besonders langfristig hospitalisierten Patienten das Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Inhalt des Konzeptes ist es, dass eine Familie einen erwachsenen psychisch kranken Menschen bei sich aufnimmt und in den Alltag einbezieht. Dadurch wird dem Erkrankten ein hohes Maß an Freiheit und Lebensqualität ermöglicht und ein Höchstmaß an Integration erreicht. Die Gastfamilie wird dabei fachlich unterstützt und betreut. In Krisensituationen und bei Problemen der Familie oder des Erkrankten steht das gemeindepsychiatrische Versorgungssystem für Hilfen zur Verfügung. Der Erfolg dieser Betreuungsform ist wesentlich von der Bereitschaft und Befähigung der Gastfamilien sowie von der Tragfähigkeit der Beziehung zwischen Gastfamilie und Patient abhängig. Bezüglich der Etablierung des Wohnens in Gastfamilien besteht eine Vereinbarung mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen und dem Lebenshilfe Meißen e. V. für den Meißener Raum sowie der GESOP ggmbh für den Dresdener Raum. Im Landkreis Meißen werden gegenwärtig neben der Betreuung eines psychisch kranken Menschen und dessen Gastfamilie durch den Lebendhilfe Meißen e. V. auch auf 28

33 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Grundlage von Einzelfallentscheidungen zwei psychisch Kranke in Gastfamilien von der GESOP ggmbh betreut. 2.7 Angehörigenarbeit Die Angehörigenarbeit ist ein wichtiges Feld in der Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Personen mit psychisch kranken Angehörigen sind meist emotional und körperlich stark gefordert. Als erste Ansprechpartner der Kranken tragen sie den Hauptteil der Versorgungs- und Betreuungsaufgaben, haben großen Einfluss auf den Erfolg einer Behandlung und damit auf den Krankheitsverlauf, so dass sie im Sinne einer familienorientierten Therapie möglichst frühzeitig einzubeziehen sind. Kontakte zu Angehörigen sind zudem für eine individuell gestaltete Behandlung wichtig. Hauptaufgaben der Angehörigenarbeit sind Beratung, Aufklärung und Betreuung betroffener Familien sowie Stärkung in Krisensituationen. Darüber hinaus sollte es Aufgabe der Angehörigenarbeit sein, einer Stigmatisierung psychisch kranker Menschen entgegen zu wirken. Im Landkreis Meißen wird die Angehörigenarbeit vom Sozialpsychiatrischen Dienst und anderen freien Trägern bzw. Angehörigenvereinen in Form von regional organisierten Selbsthilfegruppen getragen. Zudem übernehmen die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen und freiwilliges Engagement (KISS) in Trägerschaft der Diakonie Meißen, der Familieninitiative Radebeul e. V. sowie der Kulturwerk Riesa e. V. die Vermittlung von Kontakten und Adressen. 2.8 Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen (SHG) sind freiwillige, selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Personen, die direkt oder indirekt von einer psychischen Erkrankung betroffen sind. Sie dienen der gemeinsamen Bewältigung psychischer und sozialer Probleme, der Bewältigung der Krankheit, der Kontaktstiftung, dem Erfahrungsaustausch, der gegenseitigen Hilfe, der Stärkung des Selbstbewusstseins und der Stabilisierung der Personen bis hin zur Selbstverwirklichung. Die Teilnahme an einer SHG stellt zudem eine wertvolle Ergänzung zur ambulanten therapeutischen Therapie. SHG können auf Wunsch von Fachleuten unterstützt werden bzw. haben die Möglichkeit, sich zur Information über bestimmte Themen an Fachleute zu wenden. 29

34 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener Im Landkreis Meißen werden Selbsthilfegruppen für psychisch kranke Menschen vom Sozialpsychiatrischen Dienst und von den Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen durch Fachkräfte unterstützt und bei Bedarf begleitet. Zudem hält die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen und freiwilliges Engagement (KISS) in Trägerschaft der Diakonie Meißen in Meißen und Riesa Sprechzeiten vor. Die KISS wirkt unterstützend bei der Vermittlung von Kontakten und berät u. a. bei Fragen zur Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln. In Zusammenarbeit mit dem Kreissozialamt, der IKK classic ist sie federführend bei der Herausgabe des Selbsthilfeatlas für den Landkreis Meißen. 2.9 Bürgerschaftliches Engagement Bürgerschaftliches Engagement ist ein freiwilliges, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtetes Engagement von Einzelnen oder Gruppen, das professionelles psychiatrisches Arbeiten wirkungsvoll ergänzen kann. Beispielsweise trägt es durch gezielte Einzelbetreuung oder unterstützende Gespräche zur sozialen Integration, Normalisierung und Alltagsorientierung bei und vermittelt Betroffenen und deren Angehörigen Sicherheit, Verlässlichkeit und Unterstützung außerhalb professioneller und klinischer Beziehungen. Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen und freiwilliges Engagement (KISS) in Trägerschaft der Diakonie Meißen, der Kulturwerk Riesa e. V. sowie der Familieninitiative Radebeul e. V. übernehmen die Vermittlung von Kontakten und Adressen Hilfen für Betreuungsbedürftige i. S. des Betreuungsgesetzes Bei erforderlichen Hilfen wird durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt. Die Koordination liegt in den Händen der Betreuungsbehörde des Landratsamtes. Der Betreuungsverein Meißen e.v., freiberufliche Betreuer und eine Vielzahl von ehrenamtlichen Betreuern übernehmen die notwendigen Betreuungsaufgaben von Hilfebedürftigen im Landkreis Meißen in Absprache mit der Betreuungsbehörde. Es gibt eine gute Zusammenarbeit mit dem gemeindepsychiatrischen Verbund, insbesondere mit dem SpDi, den Suchtberatungs- und Behandlungsstellen, Tagespflegeeinrichtungen sowie betreuten Wohnformen. 30

35 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger 3 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger Kinder und Jugendliche brauchen besonders bei Krankheit und in schwierigen Lebenslagen Hilfe. Auffälligkeiten und Störungen des Erlebens und Verhaltens im Kindes- und Jugendalter sind häufig und verursachen erhebliche Beeinträchtigungen für die Betroffenen in Familie, Schule und sozialem Umfeld. Die Schätzungen zum Auftreten psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter unterscheiden sich deutlich und weisen im Altersbereich bis 18 Jahre eine Prävalenzrate zwischen 10 und 20% auf. (GMK-Bericht 2012, S. 15) Die Differenzierung zwischen krank und verhaltensauffällig, zwischen beratungs-, erziehungs- und behandlungsbedürftig ist schwierig und eine Trennung zwischen den genannten Bedarfen in der Regel kaum möglich. Es gibt Überschneidungen mit benachbarten Fachgebieten wie Pädiatrie und zu den Bereichen der Sozial- und Heilpädagogik, da die Übergänge eher fließend sind. Der Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie umfasst Diagnostik und Behandlung sowie Rehabilitation und Prävention psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter. Neben den Hilfen des ambulanten, teilstationären, stationären und komplementären psychiatrischen Versorgungssystems werden psychisch erkrankten Minderjährigen häufig auch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiterer Rehabilitations- und Sozialhilfeträger gewährt. Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit komplexen Problemlagen, d. h. bei denen häufig schulische Integrations- und Leistungsstörungen sowie psychosoziale Probleme und gleichzeitig eine psychische Erkrankung vorliegt, steigt. Daher setzt ein optimales und erfolgreiches Versorgungssystem eine vernetzte patientenzentrierte und einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Hilfeanbieter voraus. 3.1 Ambulante Versorgung Niedergelassene Fachärzte für Kinder und Jugendmedizin Ähnlich der Bedeutung der Hausärzte für die Betreuung psychisch kranker Erwachsener spielen bei der Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger die Fachärzte für Kinder und Jugendmedizin eine Schlüsselrolle. Sie kennen den familiären Hintergrund des Kindes/ Jugendlichen, haben häufig über längere Zeit eine Vertrauensbeziehung zum Patienten und dessen Familie aufgebaut. Durch die regelmäßigen Un- 31

36 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger tersuchungen sind sie über den Entwicklungsstand, den allgemeinen Gesundheitszustand und die Wesensart des Minderjährigen informiert, so dass eine Verhaltensänderung von ihnen am ehesten bemerkt wird. Daraus ergibt sich für den Kinderund Jugendmediziner die Aufgabe der Früherkennung von Störungen der psychischen Entwicklung und der Vermittlung des Minderjährigen an Fachärzte für Kinderund Jugendpsychiatrie und psychotherapie sowie weiterführende Hilfeangebote. Es ist erforderlich, dass regelmäßig Fort- und Weiterbildungsangebote auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie vorgehalten werden. Im Landkreis Meißen sind nach Angaben der KV Sachsen mit Arztstand im Planungsbereich Meißen 14,0 VbE Ärzte (entspricht einem Versorgungsgrad von 222,3 %) und im Planungsbereich Riesa- Großenhain 9,0 VbE Ärzte (entspricht einem Versorgungsgrad von 208,1 %) Ärzte tätig. Damit liegt der Landkreis noch über den Vorgaben der Bedarfsplanung Niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Die Tätigkeit der niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie stellt eine wesentliche Grundlage für die ambulante Versorgung und Behandlung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen dar. Die Fachärzte sind die ersten Ansprechpartner für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und somit die Schnittstelle zur weiterführenden Versorgung der Betroffenen sowie zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialhilfe. Um eine zielgruppenspezifische Betreuung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, ist eine gewisse Anzahl an spezialisierten Ärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie vorzuhalten. Die Anzahl der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie ist in der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter dem Sammelbegriff Nervenärzte (vgl. Kapitel 2.2.2) erfasst. Ein Versorgungsgrad kann nicht ermittelt werden, da die Fachgruppe derzeit noch nicht bedarfsplanungsrelevant ist. Im Landkreis Meißen ist derzeit eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie tätig. Als eine von dreizehn Praxen im Freistaat Sachsen bietet diese Fachärztin in Meißen auf der Basis der Sozialpsychiatrie- Vereinbarung mit den Gesetzlichen Krankenkassen eine qualifizierte sozialpsychiatrische Behandlung 32

37 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger von Kindern und Jugendlichen als ambulante vertragsärztliche Leistung an. Im Vordergrund steht ein multiprofessionelles Angebot, das durch ein Praxisteam, dem neben der Fachärztin ein Heilpädagoge und ein Sozialpädagoge angehören, und eine komplementäre Zusammenarbeit mit Psychologen, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten realisiert wird. Mit diesem Angebot soll bei komplexen sozialpädiatrischen und psychiatrischen Behandlungsproblemen die ambulante ärztliche Betreuung als Alternative zur stationären Versorgung und anderen institutionellen Betreuungsformen ermöglicht werden Institutsambulanzen für Kinder- und Jugendpsychiatrie Das Behandlungsangebot der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) ist gemäß 118 SGB V für jene Patienten, die wegen Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung oder wegen Unerreichbarkeit von Fachärzten eines solchen, besonderen, krankenhausnahen Angebotes bedürfen. Durch ihre nachsorgende Funktion werden Patienten, bei denen eine kontinuierliche, längerfristige Behandlung medizinisch notwendig ist, nach stationärer Behandlung ambulant weiter versorgt. Zudem bietet die PIA Krisenintervention an und kann damit weiterreichende gemeindenahe Hilfen, in enger Zusammenarbeit mit Eltern, Familie, Schulen, freien Trägern, Jugendämtern und Jugendhilfeeinrichtungen, z. B. im Rahmen der Hilfeplanung koordinieren. Im Landkreis Meißen gibt es mittlerweile zwei Institutsambulanzen, die versuchen, die Versorgungslücke auf Grund des Mangels an niedergelassenen Fachärzten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu schließen. Durch die an den Standorten Radebeul (an die Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie des SKH Arnsdorf angegliedert) und Riesa (an die Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie der Landkreis Mittweida ggmbh angegliedert) vorgehaltenen PIA, hat sich zwar die Versorgung des Landkreises Meißen verbessert, zu beachten ist jedoch, dass sich das Einzugsgebiet lt. PsychKHEinzugsbietsVO auch auf andere Landkreise/ den rechtselbischen Teil von Dresden (SKH Arnsdorf) erstreckt. Die Auslastung der PIA kann als hoch eingeschätzt werden. Die Wartezeit auf Regeltermine beträgt mehrere Wochen bis Monate. Notfalltermine für Kriseninterventionen werden kurzfristig realisiert. Am Standort Riesa werden im Rahmen der Vor- und Nachbehandlung ambulante Leistungen durch die PIA erbracht, eine Erweiterung des Angebots ist jedoch 33

38 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger dringend erforderlich, scheitert aber derzeit an den räumlichen und personellen Voraussetzungen Sozialpädiatrische Zentren Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind als spezialisierte Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung überwiegend an Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin angesiedelt. Sie bieten ergänzend zu der Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Therapeuten Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche jeden Alters und sollen eng mit den Frühförderstellen zusammenarbeiten. Aufgabenschwerpunkte der interdisziplinären, ambulanten Arbeitsweise ist die Untersuchung und Behandlung von Kinder und Jugendlichen mit neuropädiatrischen Krankheiten, komplexen Entwicklungsstörungen sowie Störungen im sozialen und familiären Umfeld. Ein SPZ nach 119 SGB V steht unter fachärztlicher Leitung eines Kinder- und Jugendmediziners. Die Behandlung ist auf diejenigen Minderjährigen, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit bzw. drohenden Krankheit nicht von anderen geeigneten Ärzten oder in anderen Frühförderstellen behandelt werden können, auszurichten. Eine ausführliche kinderpsychiatrische Diagnostik und intensive kinderpsychiatrische Behandlung, wie sie von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie vorgenommen wird, kann dort allerdings nicht erfolgen. Im Landkreis Meißen gibt es ein Sozialpädiatrisches Zentrum in Riesa, das an die ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG Standort Riesa angesiedelt ist. Dort erfolgen auch die Vor- bzw. Nachbehandlungen in Kooperation mit teilstationären und stationären Einrichtungen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Psychologische und pädagogische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bilden neben der fachärztlichen psychiatrischen Behandlung eine weitere große Säule der ambulanten Versorgung psychisch kranker Minderjähriger. Die Versorgung im Landkreis Meißen erfolgt laut Angaben der KV Sachsen mit Arztstand im Planungsbereich Meißen durch 3,0 VbE Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und im Planungsbereich Riesa- Großenhain durch 2,0 VbE Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ein Versorgungsgrad für diese Gruppe 34

39 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger wird im Bedarfsplan nicht ausgewiesen. Diese werden im Versorgungsgrad der ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten (siehe 2.2.3) erfasst Kinder- und Jugendhilfe Auf der Grundlage des SGB VIII umfasst die Kinder- und Jugendhilfe Leistungen und Aufgaben zugunsten junger Menschen und deren Familien, die insbesondere auch Eingliederungshilfen für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche ( 35 a SGB VIII) beinhalten. Bei der Prüfung eines möglichen Leistungsanspruches ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rahmen des erforderlichen ärztlichen Gutachtens einbezogen. Zudem können bei psychischen Auffälligkeiten des Kindes oder Jugendlichen auch Hilfen zur Erziehung nach 27 ff SGB VIII in Betracht gezogen werden. Der im konkreten Einzelfall festgestellte Hilfebedarf entscheidet über die Gewährung, die Art und den Umfang sowie die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme. Dabei kann es zu Überschneidungen der Aufgabenstellungen und Fürsorgeverantwortung der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber seelisch erkrankten Minderjährigen mit denen der Kinder- und Jugendpsychiatrie kommen, was eine gegenseitige Unterstützung der Einrichtungen erfordert. Der Zweite Sächsische Landespsychiatrieplan verweist darauf, dass eine funktionierende und zielgerichtete auf die individuelle Problematik jedes einzelnen Betroffenen ausgerichtete Zusammenarbeit eine entscheidende Voraussetzung für eine geeignete und bedarfsgerechte Hilfeleistung ist, jedoch die Potentiale hinsichtlich einer engen Kooperation zwischen den Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe noch nicht ausgeschöpft werden. Im Landkreis Meißen liegt die Planungs- und Gesamtverantwortung für die Gewährung von Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe beim Kreisjugendamt. Ambulante, stationäre und teilstationäre Angebote werden von verschiedenen Trägern vorgehalten, das aktuelle Verzeichnis ist dem Jugendhilfeplan des Landkreises Meißen (v. a. unter Gliederungspunkt C 5 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige SGB VIII) zu entnehmen. Zudem gibt es flächendeckend integrativ arbeitende Kindertageseinrichtungen, in denen auch Kinder nach 35a SGB VIII betreut werden (siehe Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach SächsKitaG im Landkreis Meißen). 35

40 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger Auf der Grundlage einer differenziellen Förderdiagnostik bietet das Integrative Zentrum zur Förderung hyperkinetischer Kinder Meißen Familien von Kindern und Jugendlichen mit einem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätssyndrom [AD(H)S] und deren sozialem Umfeld eine umfassende am individuellen Einzelfall ausgerichtete ressourcenorientierte Entwicklungsförderung und Begleitung u. a. nach 27.2 und 35a SGB VIII. Auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII 27 in Verbindung mit 28 werden als Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Meißen zwei Erziehungsberatungsstellen, eine in Meißen mit Außenstelle in Radebeul durch das Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen ggmbh und die andere in Riesa mit Außenstellen in Gröditz und Großenhain durch den Volkssolidarität Kreisverband Riesa- Großenhain e.v., vorgehalten. Die Sozialpädagogische Familienhilfe als familienunterstützende Maßnahme der Jugendhilfe stellt die ganze Familie in das Zentrum der Beratung. Sie erfolgt in der Regel aufsuchend im häuslichen Umfeld der Familie, um durch die nahe Begleitung und Betreuung die Selbsthilfekompetenzen der Familie stärken zu können. Entsprechend 27 i. V. mit 31 SGB VIII begleitet die Sozialpädagogische Familienhilfe bei Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Ziel ist es, die Familien bei der Wiedererlangung ihrer Alltagskompetenz zu unterstützen. Oftmals bedürfen gerade Familien mit psychisch kranken Kindern und Jugendlichen bzw. psychisch kranken Eltern dieser Hilfeform. Sozialpädagogische Familienhilfe kann bei komplexen Problemlagen auf Antrag und nach dessen Prüfung gewährt werden und wird im Landkreis Meißen von verschiedenen Trägern zur Verfügung gestellt. Da Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Auffälligkeiten oder Erkrankungen besondere Anforderungen an die elterliche Erziehungskompetenz stellen und hieraus besondere Belastungssituationen erwachsen können, besteht auch ein Zusammenhang zu den Pflichten und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Kinderschutzes. Im Kreisjugendamt Meißen ist daher eine insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz (Fachkraft für Risikoabschätzung im Sinne 8a Abs. 4 und 8b Abs. 1 SGB VIII) tätig. 36

41 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger Weitere Rehabilitations- und Sozialhilfeträger Bei Verdacht auf Entwicklungsstörungen bzw. bereits bestehenden Entwicklungsbeeinträchtigungen bilden Frühförder und beratungsstellen eine wichtige Anlaufstelle. Im Landkreis Meißen existieren entsprechende Angebote ff. Träger: Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Meißen der Lebenshilfe Meißen e.v., Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Radebeul der ASB Dresden & Kamenz ggmbh, Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Riesa am SPZ Riesa und Frühförder- und Beratungsstelle in Großenhain der Diakonie Riesa-Großenhain ggmbh. Zur Verbesserung der Versorgung von Minderjährigen mit Autismusspektrums- Störungen hält die Autismusambulanz in Dresden ein entsprechendes Angebot auch für den Landkreis Meißen vor. Neben einer umfangreichen und fächerübergreifenden Diagnostik von Minderjährigen mit Verdacht einer Autismusspektrumstörung erfolgt auch das sich anschließende Behandlungsangebot in dieser Autismusambulanz. Die am persönlichen Bedarf des Patienten und seiner Bezugspersonen ausgerichtete Behandlung zielt dabei auf die bestmögliche individuelle Weiterentwicklung im Hinblick auf die konkrete Lebenssituation der Betroffenen. Durch eine enge Zusammenarbeit der Fachärzte für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie, der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und der Schulen sowie weiterer Beteiligter ist eine kontinuierliche Verbesserung der Versorgungssituation für seelisch erkrankte Minderjährige abzusichern. Um eine spezifische Bewertung und Beratung sicher zu stellen, arbeiten verschiedene Hilfeanbieter in der Unterarbeitsgruppe Kinder und Jugendliche der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Meißen aktiv mit. 3.2 Stationäre und teilstationäre Versorgung Gemäß 39 SGB V wird die stationäre kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung sektorisiert (vgl. Kap ) durch Kliniken und Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie geleistet. Diese Kliniken halten ein psychiatrisch- psychotherapeutisches Behandlungsangebot vor, welches sich durch die Integration vielfältiger diagnostischer, therapeutischer und pädagogischer Verfahren (u. a. Psychotherapie, medikamentöse Unterstützung, Sprach-, Ergo-, Kunst- und Mototherapie, Training sozialer Kompetenzen sowie schulische Förderung) aus- 37

42 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger zeichnet und differenziert auf den Entwicklungsstand und damit auf die individuellen Patientenbedürfnisse ausgerichtet ist. Einen hohen Stellenwert hat die Übertragung des Behandlungserfolges in den Alltag. Ziel ist, die Kinder und Jugendlichen in ein soziales Umfeld zu entlassen, in dessen Rahmen die weitere Entwicklung gelingt. Daher wird eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit mit allen an der Entwicklung der Patienten beteiligen Bezugspersonen und Fachkräfte (u. a. Sorgeberechtigte, Pflegeeltern, teilstationär und stationär psychiatrisch Behandelnde, Lehrer, Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe etc.) angestrebt. Ein wichtiger Versorgungsbaustein im psychiatrischen Versorgungsnetz zwischen vollstationärer und ambulanter Behandlung sind tagesklinische Plätze. Die konsequente Einhaltung der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) erweist sich laut Zweitem Sächsischen Landespsychiatrieplan als schwierig. Die Personalvorgaben sollten auch im Zuge des stufenweisen Übergangs zum pauschalisierten Entgeltsystem als qualitative Voraussetzung für eine adäquate Behandlung als Maßstab herangezogen werden. Der Zweite Sächsische Landespsychiatrieplan beschreibt die schulische Wiedereingliederung von seelisch kranken Schülern, die teilstationär oder stationär behandelt worden sind, als Problembereich. Einerseits könne die Erfüllung der Schulpflicht während der teilstationären bzw. stationären Behandlung nicht immer gewährleistet werden und andererseits könne nicht in jedem Einzelfall sichergestellt werden, dass die Wiedereingliederung in die öffentliche Schule gelingt. Bei intensiver Behandlungsbedürftigkeit werden psychisch kranke Minderjährige des Landkreises Meißen gemäß Sächsischem Krankenhausplan im Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf und im Landkreis Mittweida Krankenhaus ggmbh vollstationär behandelt. Einweisungen erfolgen über niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder die Institutsambulanzen. Im Krisenfall werden Patienten aus dem Einzugsgebiet außerhalb der Sprechzeiten der Institutsambulanzen auch über den ärztlichen Notfalldienst in die Kliniken gebracht. Die Auslastung der Behandlungsplätze ist hoch, z. T. werden Wartelisten geführt. Für Patienten mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten stehen geschützte Plätze zur Verfügung, zum Teil müssen die Sorgeberechtigten dafür eine richterliche Genehmigung erwirken. 38

43 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger Mit Stand vom stehen im SKH Arnsdorf auf der Kinderstation 13, der Jugendstation 12, der Akutstation 10, der Suchtstation 10 und dem Jugendmaßregelvollzug 12 vollstationäre Behandlungsplätze zur Verfügung. Am Standort Mittweida der Landkreis Mittweida Krankenhaus ggmbh stehen 30 Betten zur multiprofessionellen Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen aller im Fachgebiet bekannter Erkrankungen und Störungen auch mit krisenhaften Verläufen (jeweils 10 auf der Kinderstation, 10 auf der Jugendaufnahmestation und 10 auf der Jugendtherapiestation) zur Verfügung. In einer Tagesklinik werden Kinder und Jugendliche behandelt, wenn eine vollstationäre Behandlung nicht unbedingt erforderlich ist oder die Herausnahme aus dem sozialen Umfeld vermieden werden soll. Bezugspersonen und das soziale Umfeld können relativ eng in die Behandlung einbezogen werden. Mit Stand vom gibt es im Landkreis Meißen jeweils 10 Behandlungsplätze in der Tagesklinik Standort Radebeul des SKH Arnsdorf und der Tagesklinik Standort Riesa der Landkreis Mittweida KH ggmbh. Um für Kinder und Jugendliche zeitnah und am Bedarf orientierte Hilfen bereitzustellen ist auch künftig eine einzelfallbezogen enge Zusammenarbeit zwischen den Institutionen anzustreben. Ein Fachaustausch unter den Institutionen sollte dazu beitragen, Angebote im Landkreis zu koordinieren und entsprechend sich verändernder Bedarfe weiterzuentwickeln. 39

44 Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen 4 Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen Bei den alt gewordenen chronisch psychisch Kranken, den alt gewordenen geistig behinderten Menschen und erstmals im Alter psychisch erkrankter Patientinnen/ Patienten bestehen keine grundsätzlichen Unterschiede bei der Umsetzung der Hilfen im Vergleich zum allgemeinpsychiatrischen Klientel. Das Hilfesystem muss sich aber an die veränderten Bedürfnisse der Betroffenen im höheren Lebensalter anpassen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland nimmt die Bedeutung der Versorgung älterer Menschen immer mehr zu. Laut Geriatriekonzept des Freistaates Sachsen wird der Anteil der Personen über 80 Jahre bis zum Jahr 2020 um 80 % steigen. Dementsprechend wird auch der Prozentsatz der gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen künftig deutlich ansteigen, während die Zahl der professionellen Helfer und helfenden Angehörigen gleichzeitig abnehmen wird. Daher ist es sehr wichtig, den älteren Menschen - ausgehend von den Grundprinzipien der Versorgung psychisch kranker Menschen - den Zugang zum Versorgungssystem zu ermöglichen. Das gilt insbesondere für die Gruppe älterer psychisch Kranker, die an depressiven Störungen, Belastungsstörungen, Angststörungen und somatoformen Störungen leidet. Dabei sind die klinischen Bilder häufiger kombiniert. Der Körper, seine Wahrnehmung und seine Funktionen sind bei Älteren viel häufiger als bei Jüngeren das Feld, in dem sich die Symptomatik ausdrückt. Dadurch werden zum Beispiel bei einem Teil der Kranken mit klinisch bedeutsamen depressiven Symptomen die Kriterien von ICD-10 oder DSM-IV für depressive Störungen nicht völlig erfüllt. Die Versorgung der steigenden Zahl der alt gewordenen psychisch kranken Menschen und von Menschen, die im Alter psychisch krank werden, kann nur dann bedarfsgerecht erfolgen, wenn das Versorgungssystem integrativ und multidisziplinär angelegt ist, ein umfängliches ambulant aufsuchendes Angebot zur Versorgung dieser gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen umfasst sowie die Unterstützung der Angehörigen einschließt. 4.1 Angehörige Die meisten gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen werden im häuslichen Umfeld von Familienangehörigen betreut und gepflegt, die ihrerseits damit ganz besonderen psychischen, körperlichen, sozialen und oft auch finanziellen Belastungen 40

45 Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen ausgesetzt sind. Daher bedürfen sie umfassender Unterstützung und Entlastung. Entsprechend des Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplanes sind gerontopsychiatrisch ausgerichtete Angebote unter Nutzung des PflegeNetz Sachsen bzw. des regionalen Pflegenetzwerkes vorzuhalten. Zudem sollten die pflegenden Angehörigen im Umgang mit Demenzkranken geschult werden, um sich in spezifischen Problemlagen sicher und kompetent zu fühlen. Im Landkreis Meißen begleiten bspw. die Pflegebegleiter des Kulturwerk Riesa e. V. pflegende Angehörige im Raum Riesa, der Caritasverband Meißen im Raum Meißen sowie der Familieninitiative Radebeul e. V. im Raum Radebeul- Coswig. Neben Informationen über vorhandene Angebote und Möglichkeiten bzgl. der Erleichterung der häuslichen Pflege, Urlaub und Freizeit werden Kontakte und Adressen vermittelt und Selbsthilfegruppen angeleitet (vgl. Kapitel 2.7 und 2.8). Zudem bieten die Pflegekassen nach 45 SGB XI in Kooperation mit den ambulanten Pflegediensten sowie das Geriatrische Netzwerk Radeburg und der Caritasverband Meißen Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. 4.2 Ambulante Versorgung Ein wichtiger Faktor für die Betreuung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen ist der Kontakt zum Hausarzt. Dieser übernimmt neben der allgemeinmedizinischen Betreuung auch die Diagnostik und Pharmakotherapie der psychischen Erkrankung. Voraussetzung hierfür ist ein hohes gerontopsychiatrisches Wissen. Ist eine Betreuung durch den Hausarzt nicht ausreichend, stehen die niedergelassenen Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie sowie Psychotherapeuten zur Verfügung (vgl. Kapitel 2). Weitere Möglichkeiten, gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen ambulant zu betreuen, bestehen bspw. in den Psychiatrischen Institutsambulanzen (vgl. Kapitel 2.2.5), durch ambulante Pflegedienste sowie durch niederschwellige Betreuungsangebote. Die Daten der im Landkreis Meißen befindlichen ambulanten Pflegedienste sind über das PflegeNetz Sachsen ( zu erfahren. Der demografische Wandel führt zur Vereinzelung und auch Vereinsamung älterer Menschen vor allem im kleinstädtischen und ländlichen Raum, deren wachsender Betreuungsbedarf von den Instrumenten der Pflegeversicherung und Altenhilfe nicht 41

46 Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen abgedeckt wird. Im Elbe- Röder- Dreieck sollen daher ab 1. Quartal 2013 in Zusammenarbeit mit sieben Kommunen verschiedene Alltagsbegleiter-Projekte starten, die der Freistaat Sachsen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds fördert. Die Schulung und Vermittlung der Begleiter an die Senioren übernehmen die Leuchtpunkt ggmbh Frauenhain (Projekte in Röderaue -Gemeinde Wülknitz, Gröditz Stadt, Gröditz -Gemeinde Nauwalde, Röderaue -Ortsteile Pulsen und Koselitz sowie Röderaue -Ortsteile Frauenhain und Raden), die ASG Nünchritz (Projekte in Nünchritz - Zeithain Mitte-Ost, Nünchritz Mitte, Nünchritz -Zeithain West, Glaubitz sowie Nünchritz Ost) und der Caritasverband Dekanat Meißen e. V. (Projekte in Leisnig, Meißen sowie Lommatzsch). Die vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz eingerichtete Koordinierungsstelle unter Trägerschaft der Heim gemeinnützige GmbH Chemnitz informiert und berät zudem zum Programm Alltagsbegleiter für Senioren. 4.3 Teilstationäre und stationäre Versorgung Ist eine ambulante Betreuung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen nicht mehr möglich, sichern teilstationäre und stationäre Angebote die Versorgung. Ein teilstationäres Angebot für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach SBG XI ist die Tagespflege, deren Ziel es ist, dem älteren Menschen das Wohnen und Leben zu Hause weiter zu ermöglichen. Tagespflegestätten überbrücken die Zeit, in der sich die Familien des Kranken auf Grund von Berufstätigkeit oder anderen Faktoren nicht um die Angehörigen kümmern kann. Sie bieten eine Tagesstrukturierung und helfen, neben den familiären Beziehungen soziale Kontakte zu knüpfen und zu erhalten. Eine weitere Möglichkeit zur Entlastung der Angehörigen ist die Kurzzeitpflege, wobei es sich um ein vorübergehendes stationäres Pflege- und Betreuungsangebot handelt, um Personen, die sonst zu Hause gepflegt werden, eine gewisse Zeit in einer stationären Einrichtung zu betreuen. Dieses Angebot kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden, mit dem Ziel, diesen zu verkürzen, oder auch zur Überbrückung von Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen. Vorgehalten werden Kurzzeitplätze vor allem in Pflegeheimen, ein Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Im Landkreis Meißen gibt es derzeit 77 Kurzzeitpflegeplätze. 42

47 Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen Die Fachkliniken für Geriatrie Radeburg GmbH ist eine Spezialklinik für ältere Menschen. Seit 1994 besteht sie als erste Einrichtung dieser Art in Sachsen und versorgt seither bestmöglich und qualifiziert geriatrische Patienten vor allem aus den Regionen Dresden, Meißen, Bautzen, Kamenz und Görlitz. Oberstes Ziel ist eine hohe Lebensqualität auch im Alter zu erhalten. Die Fachkliniken für Geriatrie Radeburg bietet eine auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmte ganzheitliche Rehabilitation. Die Möglichkeit der Behandlung besteht auch, wenn sich das Befinden der Patienten durch die Folgen eines lang andauernden Leidens so verschlechtert hat, dass die bisherige Eigenständigkeit gefährdet erscheint. Funktionseinschränkungen sollen durch eine gezielte Behandlung gemindert oder beseitigt und eine Pflegebedürftigkeit verringert bzw. vermieden werden. 4.4 Vernetzung gerontopsychiatrischer Angebotsformen Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Veränderung in den nächsten Jahren ist eine integrative Versorgungsstruktur für ältere Menschen vom Freistaat Sachsen vorgesehen, die durch ein geriatrisches Assessment gesteuert wird. Je komplexer die geriatrischen Versorgungsstrukturen organisiert sind, desto optimaler können die erarbeiteten Rehabilitationsergebnisse in den häuslichen Bereich bzw. den ambulanten Sektor übertragen werden. Der Landkreis Meißen wurde als eine der Modellregionen ausgewählt, um eine solche Vernetzung zu erproben und der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung mit einem funktionierenden GeriatrieNetzwerk (GerN) zu begegnen. Dieses arbeitet bereits in 4 konsolidierten Arbeitsgruppen (AG I Überleitungsmanagement, AG II Steuerung, AG III Weiterbildung Fortbildung, AG IV Angehörige/ Fortbildung) und hat sich innerhalb des Landkreises und darüber hinaus schon sehr gut vernetzt. Auch im Rahmen der Vernetzten Pflegeberatung des Landkreises (siehe Pflegenetz) ist die entsprechende Zusammenarbeit installiert. ( 43

48 Versorgung suchtkranker Menschen 5 Versorgung suchtkranker Menschen Suchterkrankungen, das heißt psychische und Verhaltensstörungen durch den problematischen Konsum von psychotropen Substanzen (Alkohol, illegale Drogen, Tabak, bestimmte Medikamentengruppen etc.) und nicht stoffgebundene Störungen (pathologisches Glücksspiel, Essstörungen, pathologischer Internet-Gebrauch und andere Verhaltenssüchte) sind weit verbreitet und die Zahl Abhängigkeitserkrankter hat in den letzten Jahren bundesweit alarmierend zugenommen. Die mit einer Abhängigkeitserkrankung verbundenen psychosozialen, sozialen und somatischen Folgen wirken sich nicht nur auf die betroffenen Menschen selbst aus, sie beeinflussen auch das unmittelbare und mittelbare Umfeld. Mit ihren direkt und indirekt verursachten Kosten stellen Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen ein gesamtgesellschaftliches Problem dar. Abhängigkeitserkrankungen gehören nach der internationalen Klassifikation von Krankheiten zu den psychischen Störungen, wonach die Grundaussagen zu Stand und Perspektiven der Förderung psychischer Gesundheit, die Prävention psychischer Störungen und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auch für die abhängigkeitskranken Menschen im Landkreis Meißen gelten. Die Entwicklung und Bewältigung von Abhängigkeitserkrankungen hängt entscheidend von einem multifaktoriellen Bedingungsgefüge und von den sozialen und gesellschaftlichen Einflussfaktoren ab. Wichtige Bausteine der Suchtkrankenvorsorge sind daher frühzeitig beginnende Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen, differenzierte ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfsangebote, ein ambulantes Nachsorge- und Betreuungsnetz und Selbsthilfegruppentätigkeit. 5.1 Ambulante Versorgung medizinische Behandlung Wie bei allen anderen genannten Gruppen, so erfolgt auch die medizinische Behandlung suchtkranker Personen zunächst über die Hausärzte, Betriebsärzte, niedergelassenen Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie gegebenenfalls über die Psychiatrischen Institutsambulanzen. Die jeweiligen Angaben sind im Kapitel 2 (Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener) zu finden. 44

49 Versorgung suchtkranker Menschen Suchtberatungs- und Behandlungsstellen Entsprechend den 5-8 des SächsPsychKG obliegen die Sicherstellung versorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen auch auf dem Gebiet der Suchterkrankungen den Landkreisen und kreisfreien Städten. Neben der ambulanten medizinischen Versorgung erfolgt die sozialtherapeutische Betreuung suchtkranker Personen jeden Lebensalters vorrangig über die eingerichteten Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB), die die Durchführung der Aufgaben gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL- PsySu) wahrnehmen. Die SBB übernehmen als Kompetenzzentren für Abhängigkeitserkrankungen eine wesentliche Aufgabe in der gemeindenahen Versorgung und sind Bestandteil des Gemeindepsychiatrischen Verbundes. Sie bieten Suchtkranken, Suchtgefährdeten und ihren Angehörigen den zentralen Kontakt im Rahmen der Auseinandersetzung und Bewältigung von Suchtproblemen. Eine besondere Funktion haben die SBB bei der Koordinierung und Vernetzung verschiedener Hilfeangebote. Die Aufgaben der Grund- und Basisversorgung umfassen: - Beratung und Begleitung von Suchtkranken, Suchtgefährdeten, deren Angehörigen und Bezugspersonen sowie anderen Ratsuchenden - aufsuchende und nachgehende Sozialarbeit - Förderung von Krankheitseinsicht und Veränderungsmotivation - Vorbereitung (Diagnostik, Motivation, Erstellung von Sozialberichten für die Entwöhnungsbehandlung) und Vermittlung ambulanter und/oder stationärer Therapie bzw. Maßnahmen der Eingliederungshilfe, Sozialtherapeutische Wohnstätten für chronisch mehrfach geschädigte Abhängigkeitskranke (CMA) und Selbsthilfegruppen - Begleitung während einer stationären Behandlung - Krisenintervention - ambulante Nachbetreuung und ambulante Nachsorge - Mitwirkung bei der Suchtprävention - Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern, Selbsthilfegruppen Zur Sicherung erreichter Therapieerfolge und Vermeidung von Suchterkrankungen halten die SBB weitere bedarfsgerechte Leistungen vor, die unter zusätzlichen Auf- 45

50 Versorgung suchtkranker Menschen gaben aufgeführt sind. Folgende zusätzliche Aufgaben können von den SBB u. a. wahrgenommen werden: - Psychosoziale Begleitung bei Substitution - Multiplikatorenschulung und suchtspezifische Fallberatung - Niedrigschwellige Kontakt- und Hilfeangebote (z. B. Teestuben) - externe Suchtberatung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Der Landkreis Meißen hat die kommunale Versorgungspflichtung in der Grundversorgung der Suchtkrankenhilfe für alle Betroffenen zum an den Kooperationsverbund, der aus dem Diakonischen Werk im Kirchenbezirk Meißen e. V. und der Diakonie Riesa- Großenhain ggmbh besteht, übertragen. Zur flächendeckenden Versorgung betreibt dieser Kooperationsverbund eine Beratungsstelle in Meißen mit Außenstelle in Radebeul, Außensprechstunden in Coswig und Nossen sowie eine Beratungsstelle in Riesa mit Außenstelle in Großenhain und Außensprechstunde in Gröditz. In den SBB arbeiten qualifizierte Fachkräfte entsprechend den Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Als von der deutschen Rentenversicherung anerkannte Behandlungsstelle gehört zusätzlich zum Aufgabenspektrum der SBB Riesa- Großenhain die Durchführung von Entwöhnungsbehandlungen. Die Erfüllung der Aufgaben ist in allen Regionen des Landkreises Meißen in vergleichbarem Umfang sicher zu stellen. Laut Empfehlung der Sächsischen Landesstelle gegen Suchtgefahren e. V. ist für den Bereich der ambulanten Suchtberatung eine Versorgung von einer Fachkraft pro Einwohner anzustreben und den regionalen Erfordernissen anzupassen, um differenzierte Angebote für verschiedene Zielgruppen vorhalten zu können. Der Landkreis Meißen liegt in der personellen Ausstattung der ambulanten Suchtkrankenhilfe derzeit unter den o. g. Empfehlungen Niedrigschwellige Kontaktangebote Die Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren e. V. empfiehlt niedrigschwellige Kontaktangebote als notwendigen Bestandteil des Versorgungssystems Abhängigkeitskranker. Insbesondere für chronische Abhängigkeitskranke ist die Suchtberatungsstelle als Erstanlaufpunkt zu hoch angebunden. Diese Betroffenen benötigen 46

51 Versorgung suchtkranker Menschen vor einer Therapie eine Linderung ihrer sozialen Not, eine Existenzsicherung und Behebung materieller Mängel. Dazu gehören eine Beratungs- und Tagesstrukturmöglichkeit, Hilfe bei Behördengängen, warme Mahlzeiten, Möglichkeiten zur Körperhygiene und Wäschepflege. Im Landkreis Meißen gibt es mit dem Cafe Dachboden ein niederschwelliges Kontaktangebot in Riesa. 5.2 Stationäre Versorgung Die akute stationäre Behandlung abhängigkeitserkrankter Menschen ist Bestandteil des Versorgungsauftrages psychiatrischer Krankenhäuser. Der Anteil der substanzabhängigen Patienten in diesem Rahmen beträgt etwa 20 Prozent. Die Aufgabe bei der Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen besteht vorrangig in einem qualifizierten Entzug in Form eines multimodalen Behandlungskonzeptes, zu dem sowohl die fachärztliche psychiatrisch/ psychotherapeutische Behandlung wie auch die Einbeziehung psychologischer und psychosozialer Komponenten gemäß der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) gehören. Im Landkreis Meißen erfolgt die stationäre Behandlung von alkohol- und medikamentenabhängigen Erwachsenen sowohl in der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Elblandkliniken Stiftung & Co. KG Standort Radebeul (20 Betten), im Fachkrankenhaus Hubertusburg ggmbh in Wermsdorf (18 Betten) wie auch im Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie Bethanien in Hochweitzschen (20 Betten, zudem 18 Betten für drogenabhängige Patienten). Das Leistungsspektrum setzt sich in den Kliniken aus Diagnostik der Sucht, erforderlichenfalls medikamentengestützter Entgiftung, Aufbau von Motivation zur Suchtmittelabstinenz und Weitervermittlung in suchtspezifische Hilfen (SBB, Selbsthilfegruppen etc.) zusammen. Des Weiteren werden Begleit- und Folgeerkrankungen der Abhängigkeitserkrankung diagnostiziert und therapiert. Zudem erfolgen Maßnahmen zur Vermeidung und Behandlung von Rückfällen. 5.3 Rehabilitationseinrichtungen Zu den Aufgabenschwerpunkten der medizinischen Rehabilitation/ Entwöhnungsbehandlung gehören die Erhaltung der dauerhaften Abstinenz, die Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit, Behebung und Ausgleich körperlicher und psychischer Störun- 47

52 Versorgung suchtkranker Menschen gen sowie die Wiedereingliederung in Arbeit und Beschäftigung und die soziale Integration. Die Fachklinik Weinböhla ist eine Einrichtung zur Entwöhnungsbehandlung von alkohol- und/ oder medikamentenabhängigen Männern und Frauen. Unter Federführung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland werden bis zu 160 Patienten stationär behandelt. Die Dauer der Rehabilitation beträgt in der Regel 12 Wochen. Im Schwerpunkt einer ganzheitlichen Behandlung steht die Psychotherapie, die in Form von Gruppen- wie auch Einzelgesprächen stattfindet und durch weitere Angebote insbesondere der Medizin, Ergotherapie und Physiotherapie ergänzt wird. Die Klinik bietet zudem spezielle Therapieangebote für Mütter und Väter mit Kindern, Menschen mit Migrationshintergrund (aus den GUS-Staaten), für Patienten mit Doppeldiagnosen, für Patienten mit begleitenden Depressionen sowie für kognitiv eingeschränkte Patienten an. Von zentraler Bedeutung ist die Erarbeitung eines zufriedenen Lebens ohne Suchtmittel. Die Therapie ist klar abstinenzorientiert. Für die Gestaltung der Freizeit stehen u. a. Hallenbad, Sauna, Kegelbahn, Fahrräder und Fitnessraum zur Verfügung. Die enge Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Suchthilfe, wie Beratungsstellen, Psychiatrien und Adaptionseinrichtungen erhöht die Chance, eine neue Perspektive für das eigene Leben zu entwickeln. Die Drogenklinik Moritzburg ist zum nach Gohrisch umgezogen. Die Adaptionseinrichtung mit 16 Plätzen befindet sich weiterhin in Moritzburg. In der Adaption, deren Behandlungsdauer in der Regel 3 Monate beträgt, hat der Patient die Möglichkeit, seine physische und psychische Belastbarkeit zu erproben und zu steigern. In einem Praktikum, das zu einer vollschichtigen Tätigkeit organisiert ist, kann der reale Arbeitstag nachvollzogen werden. 5.4 Wohnen Sozialtherapeutische Wohnstätten CMA und Außenwohngruppen Sozialtherapeutische Wohnstätten CMA sind Einrichtungen zur langfristigen Betreuung von chronisch mehrfachgeschädigten abhängigkeitskranken Menschen, die somatische und psychische Störungen sowie weitere soziale Beeinträchtigungen auf- 48

53 Versorgung suchtkranker Menschen weisen, welche zumeist eine soziale Desintegration zur Folge haben. Durch die Chronifizierung der Erkrankung und den damit verbundenen somato-psychosozialen Abbauerscheinungen sind CMA- Erkrankte häufig nicht mehr in der Lage, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Mit der Sozialtherapeutischen Wohnstätte wird ihnen ein geschützter Lebensraum und Wohnort geboten, in dem suchtmittelabstinent gelebt wird und der den Betroffenen ermöglicht, ein zufriedenstellendes und weitgehend selbständiges Leben zu führen. Die GSE- Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbh betreibt in dem sanierten Gutshaus Obermunzig in der Gemeinde Klipphausen eine Sozialtherapeutische Einrichtung zur Betreuung chronisch mehrfachgeschädigter Abhängigkeitskranker. Die Wohnstätte bietet insgesamt 40 Plätze für alkoholkranke Männer und Frauen. Als vorrangiges Ziel der Wohngruppe wird die Befähigung zum suchtmittelfreien Leben verfolgt. Die Bewohner sollen mit einem neuen stabilen sozialen Umfeld zunächst in die Außenwohngruppen entlassen werden. In zwei Außenwohngruppen werden je 12 Plätze vorgehalten. Suchtkranke, die soweit geschädigt sind, dass sie nicht wieder in die Gesellschaft zurückfinden, wird ein geschützter Lebensraum und Ort der Beheimatung, bei dem ein familiärer Umgang gepflegt wird, geboten. Die Sozialtherapeutische Wohnstätte versucht zudem auch die stationäre Versorgung des Personenkreises der chronisch mehrfach Abhängigkeitskranken, deren Hilfebedarf vorrangig aus dem Konsum von illegalen Drogen (in der Praxis meist einhergehend mit Alkoholproblematik) begründet ist, sicherzustellen Ambulant betreutes Wohnen Aus den Erfahrungen der Arbeit mit chronisch alkoholkranken Menschen ergibt sich die Notwendigkeit, das psychosoziale Angebot der Einrichtung in Form des Betreuten Einzel- und Gruppenwohnens zu erweitern. Es kommt häufiger vor, dass sich Bewohner entweder in der Stammeinrichtung oder verstärkt in den Außenwohngruppen der GSE- Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbh durch den stabilen Rahmen in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht soweit entwickelt haben, dass ein weiterer Schritt in ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben geboten ist. Allerdings hat sich erwiesen, dass in den meisten Fällen der Übergang von einem beschützten Rahmen in eine völlige Eigenständigkeit die Menschen überfordert und zu Rückfällen führt. An dieser Stelle setzt das Konzept des Ambulant Betreuten Woh- 49

54 Versorgung suchtkranker Menschen nens mit einer lockeren Anbindung an die Einrichtung zur weiteren Festigung der erworbenen sozialen Fähigkeiten an. Derzeit hält die GSE- Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbh 36 Plätze Ambulant betreutes Wohnen vor. 5.5 Komplementäre Hilfeangebote Berufliche Integrations- und Arbeitsangebote Arbeit und Beschäftigung sind für die Bewältigung einer Suchterkrankung und eine langfristige Suchtmittelabstinenz stabilisierende Faktoren, die therapeutische Behandlungserfolge sichern sowie das Risiko einer Rückfallgefährdung erheblich reduzieren können. Demnach schränkt eine Arbeits- und Beschäftigungslosigkeit die Teilhabe der suchtkranken Menschen am Leben ebenso wie die Chancen zur langfristigen Überwindung der Suchterkrankung erheblich ein. Auf Grund anzutreffender gravierender Vermittlungshemmnisse und der Arbeitsmarktsituation müssen künftig Formen geschützter, an die individuellen Möglichkeiten angepasste Beschäftigung gefunden werden. Im Landkreis Meißen bestehen Integrationsprojekte für Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen u. a. in Trägerschaft der Produktionsschule Moritzburg ggmbh sowie der Diakonie Riesa-Großenhain ggmbh Selbsthilfe Die Selbsthilfe leistet in der Suchtkrankenhilfe einen wesentlichen Beitrag bei der Prävention, der Unterstützung der Betroffenen im eigenen Lebensumfeld, bei Rückfällen, beim Wiederaufbau und Stärkung des Selbstwertgefühls, der Überwindung der sozialen Isolation und der Übernahme von Eigenverantwortung. Durch die Öffentlichkeitsarbeit und das persönliche Engagement der einzelnen Gruppenmitglieder kann Selbsthilfegruppenarbeit zur Überwindung von Vorurteilen und zur Förderung des Problembewusstseins in der Bevölkerung führen. Betroffene werden zur Integration in SHG von Mitarbeitern der SBB, die mit diesen kooperieren und sie fachlich unterstützen, motiviert. Zudem hält die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen und freiwilliges Engagement (KISS) in Trägerschaft der Diakonie Meißen in Meißen und Riesa Sprechzeiten vor. (vgl. Kapitel 2.8) 50

55 Patientenfürsprecher 6 Patientenfürsprecher Damit Patienten in einem Psychiatrischen Krankenhaus einen neutralen Ansprechpartner haben, der im Bedarfsfall zwischen der Einrichtung und dem Patienten vermitteln kann, gibt es die Funktion eines "Patientenfürsprechers". In Sachsen wird der Patientenfürsprecher nach 4 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom Landkreis bestellt und ist für die stationären psychiatrischen Einrichtungen zuständig. Zu diesen gehören neben den Psychiatrischen Kliniken auch die Sozialtherapeutischen Wohnstätten für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen. Die Bestellung erfolgt für jeweils maximal fünf Jahre. Der Patientenfürsprecher unterstützt psychisch kranke Menschen, die in einer Psychiatrischen Klinik behandelt werden bzw. in einer Sozialtherapeutischen Wohnstätte leben, bei der Wahrnehmung ihrer individuellen Rechte. Die Unterstützung erfolgt kostenfrei, aber ohne Rechtsberatung. Im Bedarfsfall hat der Patientenfürsprecher das Recht, alle Bereiche von psychiatrischen Einrichtungen zu betreten, sucht zum Zwecke der Klärung das Gespräch mit den unmittelbar zuständigen Mitarbeitern bzw. der Leitung der Einrichtung. Für diese Aufgabe braucht es einen offenen und warmherzigen Menschen, der Geduld mitbringt, zuhören kann, überzeugend auftritt und es versteht, die Wünsche und Beweggründe der Betroffenen zu erkennen, ihnen Stimme und Gewicht zu verleihen und damit auch Hilfe und Schutz bietet. Der Patientenfürsprecher ist in seiner Funktion Mitglied der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft, dem Koordinations- und Steuerungsgremium für die gemeindepsychiatrische Versorgung im Landkreis. Im Landkreis Meißen gibt es eine vom Landrat bestellte Patientenfürsprecherin. Sie hat sich in den stationären psychiatrischen Einrichtungen vorgestellt, über Aushänge bzw. einen Patientenfürsprecherbriefkasten können die Betroffenen Kontakt zu ihr aufnehmen. 51

56 Psychiatrieplanung und koordination 7 Psychiatrieplanung und koordination 7.1 Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Aufgrund des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) 7 Abs. 1 vom 10. Oktober 2007 sind die Landkreise und Kreisfreien Städte verpflichtet, Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften einzurichten. Im Zuge der Kreisgebietsreform und der damit verbundenen Zusammenlegung der Landkreise Meißen und Riesa- Großenhain im August 2008 zum Landkreis Meißen haben sich die bis dato bestehenden Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften der Altlandkreise aufgelöst. In der konstituierenden Sitzung am ist die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Meißen aus Vertretern an der psychiatrischen Versorgung des Landkreises Meißen beteiligten Körperschaften, Trägern und Einrichtungen als beratendes Gremium in Fragen der psychiatrischen Versorgung eingerichtet worden und hat die überarbeitete Geschäftsordnung beschlossen, aus der Zielsetzung, die Zusammensetzung und Organisation der Arbeitsgemeinschaft sowie die Beschlussfassung entnommen werden können. Gemäß 7 SächsPsychKG bietet die PSAG die Steuerungsstruktur, in der immer wieder neu auftretende Herausforderungen aufgegriffen und i. S. einer guten Versorgung bewältigt sowie Interessen, Problemdefinitionen und Bewertungen kommuniziert werden. In ihren halbjährlich stattfindenden Treffen ermittelt sie u. a. den regionalen Bedarf an erforderlichen Einrichtungen und Diensten zur Betreuung psychisch Kranker und berät über neue Vorhaben von Wohlfahrtsverbänden, Einrichtungen, Ämtern und Kommunen auf dem Gebiet der psychiatrischen Versorgung. Um eine fachspezifische Bewertung und Beratung sicher zu stellen, wurden drei zielgruppenspezifische Arbeitsgruppen eingerichtet: Kinder- und Jugendpsychiatrie: AG Kinder und Jugendliche Erwachsenenpsychiatrie: AG Psychiatrie Versorgung suchtkranker Menschen: AG Suchthilfen Zielgruppenübergreifend arbeitet die vierte Arbeitsgruppe Arbeit und Beschäftigung. 52

57 Psychiatrieplanung und koordination Die Arbeitsgruppen treffen sich je nach Bedarf in der Regel 4 Mal im Jahr und erarbeiten und beraten Themen, die fortführend der Psychiatriekoordinatorin und dem PSAG-Vorstand unterbreitet werden. 7.2 Psychiatriekoordination Gemäß dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) 7 Koordination der psychiatrischen Versorgung bestellen die Landkreise und Kreisfreien Städte zur Sicherstellung und Koordination der Hilfen nach 5 und 6 einen fachkompetenten Mitarbeiter ihres Bereiches zum Psychiatriekoordinator. Die Tätigkeit des Psychiatriekoordinators beinhaltet im Wesentlichen folgende Aufgabenstellungen: - Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Aufbau neuer bzw. Veränderung vorhandener psychiatrischer/ psychosozialer Angebote in Abstimmung mit den Trägern - Vorbereitungen von Planungen, Bedarfsermittlung und Bedarfsprüfung sowie Erstellung und Fortschreibung des Regionalen Psychiatrieplans - Qualitätssicherung und kontrolle der Dienste und Einrichtungen - Bewertung vorhandener Leistungsangebote - Organisation der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft - Ansprechpartner bei Fragen der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen - Koordination psychiatrischer Versorgung - Verbesserung der Kooperation aller Einrichtungen des gemeindepsychiatrischen Verbundes - Vernetzung der lokalen Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebote Die berufene Psychiatriekoordinatorin organisiert und moderiert die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft und leitet deren Geschäftsführung. 53

58 Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen 8 Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen Die in den Regionalen Psychiatrieplänen der ehemaligen Landkreise Meißen und Riesa-Großenhain formulierten Ziele konnten zum großen Teil umgesetzt werden. Vordergründiges Ziel allen gemeindepsychiatrischen Handelns ist es, trotz rückläufiger Einwohnerzahlen die angebotenen Hilfen auf hohem fachlichen Niveau zu erhalten und die verschiedenen Leistungsbereiche zu einem funktionierenden, abgestimmten Hilfesystem weiter zu vernetzen, damit der einzelne psychisch Kranke in seinem vertrauten sozialen Umfeld seinem Bedarf entsprechend personenzentrierte komplexe Hilfen vorfindet. Dazu bedarf es umfassender Maßnahmen der Qualitätsplanung, -lenkung-, -sicherung und verbesserung, die im Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan formuliert sind. Zur Qualitätsplanung ist ein regionaler bedarfsorientierter Psychiatrieplan in Verantwortlichkeit des Psychiatriekoordinators zu erarbeiten und stetig fortzuschreiben. Qualitätslenkung, d. h. Umsetzung der im Planungsprozess festgelegten Zielstellungen, obliegt allen an der Versorgung beteiligten Akteuren. Dabei wird es Aufgabe der PSAG des Landkreises Meißen sein, den Prozess der weiteren Entwicklung der psychiatrischen Versorgung in Abstimmung mit allen Beteiligten kritisch zu begleiten und konsequent voranzubringen. Die Koordinierung und übergreifende Gesamtplanung obliegt dabei dem Psychiatriekoordinator. Zur Qualitätssicherung sind qualitative und quantitative Informationen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung zu erheben und auszuwerten sowie entsprechende Qualitätskriterien zu definieren. Um eine hohe Praxisrelevanz zu gewährleisten, sind sowohl die Nutzer der Versorgungsleistungen, d. h. Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige, wie auch Fachexperten, Leistungserbringer und Leistungsträger in die Datenerhebung einzubeziehen. Wesentlich für den ökonomischen Einsatz immer knapper werdender finanzieller Mittel ist die zuverlässige Erfassung sowohl den Hilfebedarf betreffend, wie auch der tatsächlich erbrachten Hilfeleistungen. Dies erfordert eine exakte Dokumentation und Psychiatrieberichterstattung gemäß 7 SächsPsychKG für den gesamten Bereich der Versorgung. Daher sind alle an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Dienste und Einrichtungen im Landkreis Meißen zu einer jährlichen Berichterstattung verpflichtet, die in der PSAG aus- 54

59 Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen gewertet wird. Die Datenerhebung und -dokumentation wird durch gesetzliche Regelungen zur Psychiatrieberichterstattung festgelegt. Psychische Erkrankungen unterliegen in unserer Gesellschaft immer noch einem Stigma. Unwissenheit über Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten sowie Vorurteile führen zu Abwertungen seelischer Störungen gegenüber körperlichen Krankheitsbildern. Vor diesem Hintergrund muss die Prävention psychischer Störungen in den Fokus gerückt werden. Im Vordergrund sollten die Etablierung und Förderung einer offenen Diskussionskultur stehen. Die Aufgaben der Prävention liegen in der Verhinderung des Auftretens von psychischen Störungen, Erkrankungen und Behinderungen. Bei vielen klassischen psychischen Erkrankungen handelt es sich um Störungen, die durch ein multifaktorielles Geschehen ursächlich bedingt sind. Prävention muss daher auf auslösende, die Erkrankung unterhaltende, fördernde oder die Genesung verhindernde bzw. einschränkende Faktoren abzielen. Hierbei ist die Beteiligung von Menschen mit Psychiatrieerfahrung zu ermöglichen und die Selbsthilfe psychisch kranker Menschen und deren Anerkennung als Experten ihrer Krankheit und ihrer Lebenssituation zu stärken. Bei psychisch kranken Menschen bestehen in der Regel enge Wechselbeziehungen zwischen ihren Ressourcen und Einschränkungen sowie den fördernden oder belastenden Lebensverhältnissen. Die Wechselwirkungen sind in jedem Einzelfall von vielen individuellen und sozialen Faktoren und deren manchmal nicht vorhersehbaren Veränderungen abhängig, so dass die Entwicklung nicht sicher prognostiziert werden kann. Dies erfordert vielfältige Kompetenz und hohe Flexibilität im Behandlungs- und Unterstützungsgeschehen. Das gemeindepsychiatrische Hilfesystem muss sich perspektivisch hinsichtlich des therapeutischen Vorgehens, der Organisationsformen und der Finanzierungsstrukturen darauf einstellen. Besonderer Steuerungsbedarf stellt sich auf der Ebene des Einzelfalles dar, wenn die Leistungen in Behandlung und Rehabilitation neben der Hilfe in akuten Belastungssituationen vor allem auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Generell ist auf lokaler Ebene eine verstärkte Transparenz der Systementwicklung und eine kontinuierliche Qualitätsoptimierung aller Systemebenen wie zum Beispiel Ausgestaltung des 55

60 Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen Erstkontaktes, Angebotssteuerung, Hilfeplanungsprozesse, externe Unterbringungen etc. unter Beteiligung aller relevanten Akteure insbesondere der Psychiatrie- Erfahrenen sicherzustellen. An jedem Übergang von einem Helfer zum nächsten entsteht für die Betroffenen ein neuer Erstkontakt, dessen Gelingen für die Fortführung der begonnenen Hilfen von besonderer Bedeutung ist. Hier ist neben der gelingenden persönlichen Kontaktaufnahme besonderes Augenmerk auf die vollständige und zeitgerechte Übergabe aller notwendigen Informationen zu legen, damit unnötige Doppelmaßnahmen, Zeitverzögerungen, Unterbrechung von Behandlungs- und Betreuungsprozessen weitestgehend verhindert werden können. Schnittstellen - also Übergänge zwischen zwei verschiedenen Hilfesystemen - haben in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung eine besondere Bedeutung. Dies gilt auch für den Übergang vom kinder- und jugendpsychiatrischen in den allgemeinpsychiatrischen Bereich. Diese Übergänge sind mit besonderer Sorgfalt zu gestalten. Die Enthospitalisierung hat dazu geführt, dass chronisch psychisch kranke Menschen heute überwiegend in Betreuten Wohnformen leben. Diese Lebensform bietet einerseits die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, birgt jedoch andererseits auch das Risiko einer erneuten Ausgrenzung und damit Stigmatisierung in sich, zumal sich häufig auch alle anderen Lebensbereiche wie die Gestaltung des Tagesablaufs oder lohnabhängiges Arbeiten im System der psychiatrischen Versorgung abspielen. D. h. psychisch kranke Menschen leben rund um die Uhr in einer professionell gestalteten Lebenswelt und damit immer noch nicht oder erneut nicht in der anzustrebenden sozialen Normalität. Diese Entwicklung ist zu reflektieren und es ist darauf hinzuwirken, dass Integration im Sinne des Einbeziehens ausgegrenzter Gruppen und Inklusion im Sinne des frühzeitigen Einschlusses aller Gruppen von Kranken und Behinderten zur Verhinderung von gesellschaftlicher Ausgrenzung - aktiv und als fortlaufende Prozesse begriffen und gestaltet werden. Entsprechend der UN-Behindertenkonvention haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit, ihren Wohn- und Lebensort frei zu wählen und sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Aus fachlicher Sicht ist es erforderlich, dass die in Abhängigkeit vom Bedarf notwendigen Hilfestellungen im Bereich Wohnen über- 56

61 Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen wiegend in Übereinstimmung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen erbracht werden. Neben dem Vorrang ambulanter Angebote ist die Durchlässigkeit und Flexibilität des Hilfesystems zu erhöhen. Psychisch kranke bzw. seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke sind überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen. Eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist auf Grund anzutreffender gravierender Vermittlungshemmnisse und der Arbeitsmarktsituation sehr problematisch. Daher ist neben dem Erhalt der bestehenden Einrichtungen die Erweiterung von Arbeitsangeboten u. a. im Integrations- und Zuverdienstbereich als Alternative zur Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen vordergründiges Ziel. Risikogruppen, die von einer psychischen Erkrankung oder Behinderung in besonderem Maß bedroht sind, sind u. a. Kinder körperlich und psychisch kranker Eltern, Kinder aus sozial desorganisierten Familien, bei denen materielle und psychologische Risikofaktoren kumulieren und Kinder in Institutionen, die häufig bereits Vorschädigungen aufweisen. Soziale Problemlagen, welche die persönliche oder schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen belasten können, führen aber nicht zwangsläufig zu behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen. Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit komplexem Hilfebedarf steigt. Damit Entwicklung gelingt, bedarf es eines niedrigschwelligen sozialen Netzwerkes, das Ressourcen von Familien stärkt. Individualisierung von gesellschaftlichen Problemen führt dagegen zum Verschieben von Bedarfen in den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit schwerwiegenden Folgen für Betroffene und Verzögerung notwendiger Hilfen. Um den besonderen Problemlagen psychisch kranker Kinder und Jugendlicher Rechnung zu tragen, wird die enge Kooperation von kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlungs- und Betreuungsangeboten mit Angeboten der Schulen und der Jugendhilfe im Landkreis Meißen zum wesentlichen Bestandteil aller helfenden Bemühungen. Es muss gelingen, dass Schule im Zuge der Umsetzung der Inklusion mit konkreten Maßnahmen noch aktiver mitwirkt, da Jugendhilfe zunehmend als Ausfallbürge tätig werden muss. In diesen vernetzten Strukturen sind zielgenaue Handlungsstrategien bezogen auf den jeweiligen Sozialraum, die speziellen Problemkons- 57

62 Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen tellationen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Kompetenzen der beteiligten Systeme weiterzuentwickeln, durchzuführen und zu evaluieren. Die Schaffung betreuter Wohnangebote für psychisch kranke Eltern und der Ausbau bzw. der Zugang zu Angeboten für Kinder von psychisch kranken Eltern muss verbessert werden. Auf Basis des Versorgungsvertrages der ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungsstellen muss es auch im Bereich Sucht möglich sein, vorhandene personelle Ressourcen effizient einzusetzen und trotz enger finanzieller Rahmenbedingungen einen hohen fachlichen Standard zu erhalten. Dieser ist erforderlich, um den trotz sinkender Einwohnerzahlen im Landkreis Meißen nach wie vor hohen und oft komplexen Beratungsbedarf abzudecken und somit dazu beizutragen, dass suchtbedingte Folgekosten für die Gesellschaft begrenzt werden. Des Weiteren ist eine intensive Vernetzung der Suchtkrankenhilfe mit den psychiatrischen Hilfeangeboten erforderlich, um den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen (Doppel- und Mehrfachdiagnosen) Rechnung tragen. Psychotherapeutische Behandlungsmethoden unterliegen ebenso wie die Entwicklung moderner Medikamente und somatischer Behandlungstechnik einem stetigen Wandel und einem Trend zunehmender Ausdifferenzierung. Der Weg zu passgenauen psychotherapeutischen Hilfen ist für schwierige und chronische kranke Patienten aufgrund fehlender oder unzureichender Kapazitäten in spezialisierten Angeboten besonders schwer zu finden. Zudem besteht die Gefahr einer Unterversorgung derjenigen Patienten, die zumeist schwer chronisch krank sind, jedoch von sich aus nicht selbst um Hilfe nachsuchen, sowie derjenigen, die krankheitsuneinsichtig und nicht compliant sind. Diese Menschen werden von den bestehenden Hilfesystemen häufig nicht erreicht; die Folgen sind erheblich. Gerade für diese Personengruppe erhöht sich das Risiko, in der Obdachlosigkeit, im Strafvollzug oder im Maßregelvollzug zu landen. Hier gilt es, verstärkt systemübergreifende, nachgehende und aufsuchende Hilfen zu entwickeln bzw. auszubauen. 58

63 Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen Infolge der demographischen Entwicklung gewinnt die Gerontopsychiatrie und damit die Vernetzung gerontopsychiatrischer Angebotsformen unter Einbeziehung der Sozialraumorientierung eine zunehmende Bedeutung. Eine Zusammenarbeit mit Trägern, Leistungserbringern, Städten, Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften u. a. ist weiter zu fördern. Zusammenfassend kristallisieren sich folgende Schwerpunkte heraus: Erhalt der gemeindenahen Versorgungsstrukturen (v. a. SpDi, SBB, PSKB) Datendokumentation und Bedarfserfassung Prävention Vernetzte, integrierte und sektorübergreifende Versorgung Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten Wohnangebote, die Integration und Inklusion ermöglichen Zur Optimierung der Orientierung der Hilfen soll die im Anhang befindliche Übersicht der psychosozialen Dienste und Einrichtungen des Landkreises Meißen sowie deren Veröffentlichung beitragen. Beschluss der PSAG des Landkreises Meißen vom: Beschluss des Sozialausschusses vom:

64 Anhang A Anhang Anlagenverzeichnis A.1 Gesetzliche Grundlagen...61 A.2 Übersichtskarten...62 A.3 Einrichtungsverzeichnis

65 Anhang A.1 Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen zur Planung der psychiatrischen Versorgung sind u. a.: Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) Grundgesetz (GG): Mit dem Gesetz zur Änderung des GG von 1994 wurde durch die Neufassung des Artikels 3 Absatz 2 das Benachteiligungsverbot von behinderten Menschen grundsätzlich abgesichert. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit dem Betreuungsgesetz (BtG): Mit dem Inkrafttreten des BtG am ist die Betreuung an die Stelle von Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten, die in den k BGB geregelt ist. Gesetzesänderung im Recht der Vorsorgevollmacht und Betreuung BGB 1906: Mit dem Inkrafttreten am wird die Befugnis eines Betreuers oder Bevollmächtigten, gegen den natürlichen Willen des Patienten in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen, geregelt. Sozialgesetzbücher (SGB): SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB III: Arbeitsförderung SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB XI: Soziale Pflegeversicherung SGB XII: Sozialhilfe Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Festlegung von Einzugsgebieten für die psychiatrische Krankenhausversorgung (PsychKHEinzugsgebietsVO) vom 19. Juni 1997, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2005 Einschlägige Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien 61

66 Anhang A.2 Übersichtskarten 1. Psychosoziale Angebote 2. Hilfsangebote zum Wohnen 3. Hilfsangebote zur Arbeit und Rehabilitationseinrichtungen 4. Krankenhausbehandlungen und besondere Einrichtungen 62

67 Anhang A.2 Übersichtskarten 63

68 Anhang 64

69 Anhang 65

70 Anhang 66

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