UVG-Tagung, 23./24. Juni 2014

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1 UVG-Tagung, 23./24. Juni 2014 Die Überwindbarkeit im Sozialversicherungsrecht und deren Relevanz im Haftpflichtrecht Christian Moosberger, lic.iur., Rechtsanwalt, Helvetia Versicherungen

2 UVG-Tagung,

3 UVG-Tagung,

4 Übersicht 1. Überwindbarkeit im Sozialversicherungsrecht 1.1 Gesetzliche Ausgangslage 1.2 Entwicklung 1.3 BGE 139 V 547: Urteil v , 8C_972/ Überwindbarkeit im Haftpflichtrecht? 2.1 Urteile 2.2 Literatur 2.3 Fazit UVG-Tagung,

5 1.1 Gesetzliche Ausgangslage ATSG 6: Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Bei langer Dauer wird auch die zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf oder Aufgabenbereich berücksichtigt. ATSG 7: Erwerbsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt. Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist. UVG-Tagung,

6 1.2 Entwicklung BGE 130 V 352: somatoforme Schmerzstörung: Eine solche vermag i.d.r. keine langdauernde, zu einer Invalidität führenden Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zu bewirken. UVG-Tagung,

7 1.2 Entwicklung 5. IV-Revision: Zumutbarkeitsgrundsatz Objektivierbarkeit 6. IV-Revision: Pathogenetisch-ätiologisch unklare syndromale Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage (gemäss Dr. Jeger: PÄUSBONOG) im Gesetz Erleichterte Revision für diese Fälle während dreier Jahre (vgl. Schlussbestimmungen) UVG-Tagung,

8 1.2. Entwicklung PÄUSBONOG oder unklare Beschwerdebilder: - somatoforme Schmerzstörung - Fibromyalgie - dissoziative Sensibilitäts- und Empfindungsstörungen - Chronic Fatigue Syndrome - Neurasthenie - dissoziative Bewegungsstörungen - nichtorganische Hypersomnie - leichte Persönlichkeitsveränderung bei chronischem Schmerzsyndrom - spezifische und unfalladäquate HWS-Verletzungen (Schleudertrauma) ohne organisch nachweisbare Funktionsausfälle UVG-Tagung,

9 1.3 BGE 139 V 547 ( , 8C_972/2013) Sachverhalt: D., geb erlitt im Jahre 1996 einen Auffahrunfall, bei welchem sie sich ein HWS-Distorsionstrauma zuzog. In der Folge bezog sie eine halbe IV- Rente. 2011: Revisionsverfahren; Aufhebung der Rente Abweisung der Beschwerde durch das Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz D gelang ans BGer und monierte, aus ATSG 7 II ergebe sich keine Vermutung, dass die unklaren Beschwerden überwindbar seien. UVG-Tagung,

10 1.3 BGE 139 V 547 Ergebnis: - Rückweisung: Nachholen massgeblicher medizinischer Abklärungen - Kein Abstellen auf das Gutachten, weil: - es äusserst zweifelhaft sei, ob es rund 2 ½ Jahre nach Erstellung herangezogen werde dürfe - es nicht mit Fokus auf die Fragestellung der PÄUSBONOG erstellt worden sei UVG-Tagung,

11 1.3 BGE 139 V 547 Erwägung 3: Kein Verstoss gegen verfassungsmässige Rechte (Fairnessgebot, Diskriminierungsverbot, EMRK 6 &14; Verweis auf BGE 130 V 352) UVG-Tagung,

12 1.3 BGE 139 V 547 Erwägung 5: Zusammenfassung BGer: BGE 130 V 352: Präzisierung und rechtsgleiche Ausgestaltung der Voraussetzungen in Bezug auf die Zumutbarkeit und Objektivierbarkeit Überzeugung, dass sich nicht jedes Krankheitsbild invalidisierend auswirkt Bewertung aus objektiver Sicht; auf subjektive Angaben kann nicht ohne weiteres abgestellt werden Juristische Überlegungen bei PÄUSBONOG: Fehlen einer objektiven Nachweismöglichkeit durch ärztliche Sachverständige führt zu Nichterbringbarkeit des Beweises, dass sich derartige Störungen invalidisierend auswirken UVG-Tagung,

13 1.3 BGE 139 V 547 Erwägung 6: Sonderstellung der unklaren Beschwerden ergibt sich aus: - medizinischer Sicht (Erwägung 7) und - aus juristischer Sicht (Erwägung 8) UVG-Tagung,

14 1.3 BGE 139 V 547 Erwägung 7: Medizinischer Aspekt: Besondere Regeln, wenn nicht klar ist, inwieweit ein Funktionsausfall auf einen selbständigen Gesundheitsschaden und nicht auf konkurrierenden Faktoren beruht PÄUSBONOG: nicht messbar, kaum zu überprüfen Kein direkter Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit mangels Objektivierbarkeit Auf Indizien gestützter indirekter Beweis über: - Vorliegen eines Gesundheitsschadens - dessen funktionelle Auswirkungen - Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit UVG-Tagung,

15 1.3 BGE 139 V 547 Erwägung 8: rechtlicher Aspekt ZGB 8: versicherte Person hat den Nachweis der invalidisierenden Folgen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung mit Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu erbringen Vermutet wird Validität, nicht Invalidität UVG-Tagung,

16 1.3 BGE 139 V 547 Erwägung 8: rechtlicher Aspekt Voraussetzungen einer Dauerleistung (allgemein): - gesundheitlicher Charakter - Evidenz und Erheblichkeit - Unheilbarkeit - Dauerhaftigkeit UVG-Tagung,

17 1.3 BGE 139 V 547 Erwägung 8: rechtlicher Aspekt Keine objektive Beurteilung, da im Wesentlichen auf subjektiven Schilderungen basierend und einer klinischen Überprüfung nicht zugänglich PÄUSBONOG allein muss zur Beweislosigkeit führen Voraussetzungen für den Nachweis einer AUF: "FOERSTER-Kriterien" UVG-Tagung,

18 1.3 BGE 139 V 547 Erwägung 8: rechtlicher Aspekt: "FOERSTER-Kriterien" - das Vorliegen einer mitwirkenden, psychisch ausgewiesenen Komorbidität von erheblicher Schwere, Intensität, Ausprägung und Dauer oder aber das Vorhandensein anderer qualifizierter, mit gewisser Intensität und Konstanz erfüllter Kriterien wie etwa: - chronische körperliche Begleiterkrankungen und mehrjähriger Krankheitsverlauf bei unveränderter oder progredienter Symptomatik ohne längerfristige Remission - ein ausgewiesener sozialer Rückzug in allen Belangen des Lebens - ein verfestigter, therapeutisch nicht mehr angehbarer innerseelischer Verlauf einer an sich missglückten, psychisch aber entlastenden Konfliktbewältigung (primärer Krankheitsgewinn ["Flucht in die Krankheit"]) - ein unbefriedigendes Behandlungsergebnis trotz konsequent durchgeführter ambulanter und/oder stationärer Behandlungsbemühungen (auch mit unterschiedlichem therapeutischem Ansatz) und gescheiterte Rehabilitationsmassnahmen bei vorhandener Motivation und Eigenanstrengung der versicherten Person. Hilfstatsachen zum Beweisen der invalidisierenden Folgen von an sich nicht nachweisbaren Leiden UVG-Tagung,

19 1.3 BGE 139 V 547 Erwägung 8: rechtlicher Aspekt Notwendigkeit einer fachkompetenten Abklärung und Begutachtung UVG-Tagung,

20 1.3 BGE 139 V 547 Anmerkung: - Beweisproblematik! - Fachgerechte, umfassende und aktuelle Begutachtung - Nicht erwähnt: "Vermutung der Überwindbarkeit" UVG-Tagung,

21 2. Überwindbarkeit im Haftpflichtrecht? Bislang kein Urteil des Bundesgerichtes zu dieser Frage Urteile kantonaler Instanzen: - Urteil Obergericht Thurgau, Urteil BezGer Schwyz, Urteil des Obergerichts des Kt. Bern, Vorentscheid des Kantonsgerichts Zug, UVG-Tagung,

22 Urteil Obergericht TG, , ZBR Sachverhalt: Verkehrsunfall, danach Nackenbeschweden i.d.f.: 100% Erwerbsfähigkeit 50% Einschränkung im Haushalt Erwägung/Fazit: Gericht bestätigt Rechtsprechung zur unterschiedlichen Handhabung der Adäquanz Für die Frage der Überwindbarkeit im Haftpflichtrecht lässt sich daraus nichts ableiten. UVG-Tagung,

23 Urteil BezGer Schwyz, , BZ Sachverhalt: Verkehrsunfall 1997: Insasse Kleinbus verletzte sich bei Kollision mit PW und anschliessend mit Signalmast In der Folge: Geltendmachung, dass Müdigkeit und Erschöpfung die Hauptursache der Arbeitsunfähigkeit sei Erwägungen: - Adäquanz sei im Haftpflichtrecht mild(er) zu beurteilen - Keine unveränderte Übernahme der Rechtsprechung: - Haftpflichtrecht kenne kein "Alles-oder-nichts" - höhere Anforderungen an die Unfallursache in der Unfallversicherung UVG-Tagung,

24 Urteil BezGer Schwyz, , BZ Fazit: Gericht stützt sich lediglich auf Ausführungen des Bundesgerichts zur unterschiedlichen Adäquanz Grundsätzlich: Schadenminderungspflicht = allg. Rechtsgrundsatz, begrenzt durch die Zumutbarkeit Zumutbarkeit betrifft Ebene des haftungsausfüllenden Kausalzusammenhanges (zw. Gesundheitsbeeinträchtigung und finanzieller Einbusse) Unterschiedliche Adäquanz (BGE 123 III 110) betrifft den haftungsbegründenden Kausalzusammenhang (zw. schädigendem Ereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung) Keine gleiche Begründung der Adäquanz für Zumutbarkeit UVG-Tagung,

25 Urteil Obergericht Bern, , ZK Sachverhalt: Verkehrsunfall mit HWS-Distorsion 1995 Erwägungen: Verweis auf die Literatur zur Überwindbarkeit Ausführungen von RA J.B. Huber würden überzeugen, somit keine Übertragung der Überwindbarkeit ins Haftpflichtrecht Fazit: Zwar Nennung der massgeblichen Literatur Keine Begründung, weshalb die Ausführungen von RA Huber überzeugen UVG-Tagung,

26 Vorentscheid KGer Zug, , A Sachverhalt: 1993: Selbstunfall von Y: IV-Grad: 20% 2001: Auffahrunfall 2004: 1. Medas Gutachten: AUF: 50%, Verschlimmerung des Vorzustandes durch den Unfall 2012: 2. Medas Gutachten: Sachverhalt nicht geändert, aber andere versicherungsmedizinische Rechtsprechung UVG-Tagung,

27 Vorentscheid KGer Zug, , A Erwägung: BGer halte an unterschiedlicher Adäquanz fest sozialversicherungsrechtl. Rechtsprechung könne deshalb nicht unbesehen übernommen werden Schlussfolgerungen der Gutachter wegen geänderter versicherungsmedizinischer Rechtsprechung sei nicht entscheidend Es gehe nicht um eine reine medizinische Fachfrage, sondern um eine juristische Fragestellung UVG-Tagung,

28 Vorentscheid KGer Zug, , A Fazit: Gutachter erhoben nicht nur Befunde und beurteilten den Gesundheitszustand, sondern nahmen dem Juristen vorbehaltenen Würdigungen vor Deswegen kein Abstellen auf Gutachten 2012 Gericht (1. kant. Instanz) hat mit Verweis auf unterschiedliche Beurteilung zur Adäquanz eine direkte Anwendung im Haftpflichtrecht verneint (für natürlichen Kausalzusammenhang) UVG-Tagung,

29 Vorentscheid KGer Zug, , A Fazit: Das Gericht ging offenbar davon aus, dass die Überwindbarkeit die natürliche Kausalität betrifft. Überwindbarkeit / Zumutbarkeit betrifft Schadenminderungspflicht (als allgemeinen Rechtsgrundsatz) und somit weder den natürlichen noch den adäquaten Kausalzusammenhang UVG-Tagung,

30 Auswirkungen BGE 139 V 547 auf Haftpflichtrecht Beweisproblem der unklaren Beschwerdebilder besteht auch im Haftpflichtrecht (vgl. ZGB 8, OR 42) "Vermutung der Validität" gilt auch im Haftpflichtrecht Grundsätzliche Beweislosigkeit der PÄUSBONOG auch im Haftpflichtrecht; auch hier Möglichkeit eines "Gegenbeweises einer Arbeitsunfähigkeit" mittels Foerster-Kriterien UVG-Tagung,

31 Literatur Anwendung Überwindbarkeit Haftpflichtrecht Argumente der Gegner (vgl. Zusammenstellung von Fürsprecher Bittel, BSV) und Entgegnung darauf: a) Keine Anwendung der schematischen Ansätze des Sozialversicherungsrechts im Haftpflichtrecht Beweisproblematik gemäss BGE 139 V 547 auch im Haftpflichtrecht; unterschiedliche rechtspolitische Zwecke stehen dem nicht entgegen UVG-Tagung,

32 Literatur Anwendung Überwindbarkeit Haftpflichtrecht b) Sozialversicherungsrechtlich: Bestimmung nach objektiven Kriterien, was einer versicherten Person auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt zumutbar ist Haftpflichtrechtlich: Würdigung sämtlicher Umstände Verwendung anderer Bezugsgrösse (Arbeitsmarkt); auch im Sozialversicherungsrecht wird auf subjektive Kriterien abgestellt (z.b. Alter, soziale Stellung) UVG-Tagung,

33 Literatur Anwendung Überwindbarkeit Haftpflichtrecht c) Sozialversicherungsrechtlich: Nachweis eines persönlichen zumutbaren Efforts ohne Bedeutung Haftpflichtrechtlich: individuelle Merkmale zur Prüfung der Schadenminderungspflicht Bedarf an objektiven Kriterien zur Festlegung der Leistungsfähigkeit besteht in sämtlichen Schadenausgleichssystemen Gleicher Massstab an zumutbare Willensanstrengung UVG-Tagung,

34 Literatur Anwendung Überwindbarkeit Haftpflichtrecht d) Haftpflichtrechtlich: Stufenlose Anpassung Unfallversicherungsrechtlich: "Alles-oder-nichts-System" Beweisproblematik gilt in allen Bereichen UVG-Tagung,

35 Literatur Anwendung Überwindbarkeit Haftpflichtrecht e) Morbiditätskriterien der PÄUSBONOG-Rechtsprechung = Hilfsbeweise, mit denen der Hauptbeweis in vorgeschriebener Weise ersetzt werden könne Widerspruch zur freien Beweiswürdigung im Zivilrecht Kriterien = Hilfsmittel, um Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, kein Widerspruch zur freien Beweiswürdigung UVG-Tagung,

36 Literatur Anwendung Überwindbarkeit Haftpflichtrecht f) Sozialversicherungsrechtlich: Diskriminierung durch Orientierung an normativen Fiktionen Haftpflichtrechtliche Kompensation, indem empirische Erfahrungen und Gegebenheiten des Einzelfalles massgebend sind Keine Diskriminierung: Den unklaren Beschwerdebilder fehlt Objektivierbarkeit (= überprüfbares sachliches Kriterium) UVG-Tagung,

37 Literatur Anwendung Überwindbarkeit Haftpflichtrecht g) Einfluss der sozialversicherungsrechtlichen Gutachten im Haftpflichtrecht, obwohl nicht dafür erstellt Medizinische Erkenntnisse als Grundlage zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit sollen nicht divergieren In beiden Gebieten: Begutachtung fachgerecht, umfassend und aktuell UVG-Tagung,

38 Fazit Vieles spricht für die Anwendbarkeit der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung zu den unklaren Beschwerdebildern im Haftpflichtrecht UVG-Tagung,

39 Literaturübersicht Thomas Bittel, Kausalität, pdf, besucht am Thomas Germann, BGE 136 V 279: Die Abschaffung einer rechtlichen Privilegierung und ihre Folgen für das soziale Unfallversicherungs- und das Haftpflichtrecht, SZS 2011, S. 1 ff. Jean-Baptiste Huber, Ein kritischer Blick auf ausgewählte bundesgerichtliche Urteile zum Sozialversicherungsrecht (mit einem besonderen Blick auf haftpflichtrechtliche Auswirkungen), in: Kieser/Lendfers (Hrsg.), Sozialversicherungsrechtstagung 2012, St. Gallen 2013, 297 ff. Sylvia Läubli und Peter Beck, Die Überwindbarkeitspraxis ist fremd in der Haftpflichtwelt, HAVE 2013, S.246 f. Volker Pribnow, Schmerzpraxis: Wenn schon nicht richtig, dann überall?, HAVE 2012, S. 232 ff. Vito Roberto, Haftpflichtrechtliche Auswirkungen von BGE 136 V 279, HAVE 2011, S. 73 f. Kaspar Saner und Kaspar Gehring, Überwindbarkeitsrechtsprechung zur Sozialversicherung ein Irrläufer im Haftpflichtrecht, AJP 6/2012, S. 815 ff. Bruno Schatzmann, Anwendbarkeit der Überwindbarkeitsrechtsprechung im Haftpflichtrecht, HAVE 2012, S. 12 ff. Jürg Senn, Moral Hazard der Überwindbarkeitsrechtsprechung, HAVE 2012, S. 234 ff. UVG-Tagung,

40 Danke für die Aufmerksamkeit UVG-Tagung,

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