Deutsches Patent- und Markenamt. Marken. Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz

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1 Deutsches Patent- und amt Eine Informationsbroschüre zum schutz

2 Inhalt Wie treffen Sie Ihre Kaufentscheidung? 3 Wegweiser im Labyrinth der Produkt- und Dienstleistungsvielfalt 4 Was ist eigentlich eine Marke? Formen, Farben, Klänge...! 5 Marke? Na Logo! 6 Wie bekommen Sie Ihre Marke? anmeldung! 7 Kleiner Preis große Wirkung! 8 Eingetragene Marke, was nun? Ihre Marke schützt! 9 Noch Fragen? Wir antworten gerne! 10 Adressen und wichtige Rufnummern 10 Impressum 11 1

3 2

4 Wie treffen Sie Ihre Kaufentscheidung? geben Produkten und Dienstleistungen einen Namen, ein Gesicht. stehen für Qualität, Innovation und Tradition. Sie sind Signale, sie wecken Emotionen, sie beeinflussen Kaufentscheidungen. Starke sichern Wachstum und Erfolg im Markt. Sichern Sie sich deshalb Ihre Marke! 3

5 Wegweiser im Labyrinth der Produkt- und Dienstleistungsvielfalt 4

6 Was ist eigentlich eine Marke? Formen, Farben, Klänge! begegnen uns auf Schritt und Tritt. Es gibt sie in ganz erstaunlichen Formen und Farben. Nicht nur Begriffe und Slogans können geschützt werden, sondern auch Bilder und Logos, Farben- und Farbkombinationen, dreidimensionale Formen, Radio-Jingles und selbst Bewegungen. Hier nur einige Beispiele; wenn Sie mehr sehen wollen, schauen Sie doch einfach mal im register nach unter Wortmarke: Tesa, Pattex; Bildmarke: Mercedes-Stern; Wort-/Bildmarke: OBI mit Biber; Farbmarke: Lila; Dreidimensionale Marke: Citrovin oder Sierra Tequila; Bewegungsmarke: SpeeFuchs; Fleckenteufel; Hörmarke: Wenn s um Geld geht, Sparkasse, Haribo macht Kinder froh, Telekom. Sierra Tequila Wortmarke: Pattex Wort-/Bildmarke: OBI mit Biber Hörmarke: Haribo macht Kinder froh Farbmarke: Lila 5

7 Marke? Na Logo! signalisieren, dass Produkte und Dienstleistungen von einem bestimmten Anbieter stammen. unterscheiden also Ihre Produkte und Dienstleistungen von Konkurrenzangeboten. Worauf müssen Sie bei Ihrer Marke achten? Sie können Ihrer Kreativität nahezu freien Lauf lassen. Nach dem gesetz muss die Marke aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie muss zum Beispiel Unterscheidungskraft aufweisen und darf nicht freihaltebedürftig sein. So steht es im gesetz, aber was bedeutet das? Stellen Sie sich vor, ein Blumenhändler hätte den Begriff Sonnenblume für Blumen und Sämereien als Marke geschützt. Er könnte damit allen anderen verbieten, die Bezeichnung Sonnenblume für Blumen und Sämereien zu verwenden. Allgemeine, übliche Begriffe, die die angebotenen Waren und Dienstleistungen beschreiben, dürfen nicht als Marke eingetragen werden. Sie sind freihaltebedürftig, das heißt sie müssen für Mitbewerber zur ungehinderten Verwendung freigehalten werden. Deshalb kann die Bezeichnung Sonnenblume für Blumen und ähnliches nicht als Marke eingetragen werden, wohl aber zum Beispiel für Fertighäuser oder Heizungsgeräte. Außerdem denkt man beim Begriff Sonnenblume nicht an einen bestimmten Blumenhändler. Dies bedeutet, dass keine Unterscheidungskraft gegeben ist. Ein weiterer Grund, warum man Sonnenblume für Blumen und ähnliches nicht als Marke eintragen kann. Darüber hinaus können auch bloße Anpreisungen, die in der Werbung gebräuchlich oder üblich sind (wie etwa super, prima ), nicht als Marke geschützt werden, da sie nicht auf einen ganz bestimmten Anbieter allein hinweisen. 6

8 Wie bekommen Sie Ihre Marke? anmeldung! Ihre Marke können Sie einfach und unkompliziert beim Deutschen Patent- und amt anmelden. Hierzu reichen Sie Ihre Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register ein. Das Formular können Sie unter herunterladen oder telefonisch bei unseren Auskunftsstellen anfordern (siehe Service-Teil). Im Formular geben Sie die Marke und die Waren oder Dienstleistungen an, für die die Marke geschützt werden soll. Unsere abteilung prüft, ob alle Unterlagen und erforderlichen Angaben vorliegen. Außerdem prüft sie die inhaltlichen Schutzvoraussetzungen. Die Marke darf nicht beschreibend sein, muss Unterscheidungskraft aufweisen und es dürfen keine weiteren Schutzhindernisse vorliegen (zum Beispiel Sittenwidrigkeit, Verwendung eines Wappens oder hoheitlichen Zeichens, Bösgläubigkeit oder Ähnliches). Dann steht der eintragung nichts mehr im Wege und Sie erhalten Ihre urkunde. Jetzt können Sie Ihre Marke mit dem versehen und Ihre Waren damit kennzeichnen. Wichtiger Hinweis: Die abteilung prüft nicht, ob bereits identische oder ähnliche im register eingetragen sind oder andere Kennzeichenrechte bestehen. Sie sollten sich daher vor einer Anmeldung auf jeden Fall vergewissern, dass Ihre Marke nicht bereits so oder ähnlich für einen anderen Inhaber eingetragen wurde. Ansonsten könnte der Inhaber einer älteren Marke einen so genannten Widerspruch gegen Ihre gerade eingetragene jüngere Marke einlegen. In diesem Fall müsste Ihre Marke vielleicht sogar wieder gelöscht werden das wäre doch schade! Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie eine kommerzielle recherche in Auftrag geben oder ein Patentinformationszentrum in Ihrer Nähe aufsuchen (siehe Über die beim Deutschen Patent- und amt angemeldeten, eingetragenen und zurückgewiesenen bzw. zurückgenommenen können Sie sich kostenfrei im elektronischen Register DPMAregister unter dpma.de informieren. 7

9 Kleiner Preis große Wirkung! Die Kosten für eine anmeldung in Kürze: anmeldung (für bis zu drei Waren-/Dienstleistungsklassen) 300 Euro zusätzliche Klassengebühren ab der vierten Klasse 100 Euro Verlängerungsgebühr (nach zehn Jahren, für bis zu drei Waren-/Dienstleistungsklassen) 750 Euro Verlängerungsgebühren ab der vierten Klasse 260 Euro Ausführliche Informationen zu den Kosten einer anmeldung finden Sie im Kostenmerkblatt unter 8

10 Eingetragene Marke, was nun? Ihre Marke schützt! Sie haben eine Marke angemeldet und die Eintragungsurkunde erhalten? Jetzt können Sie die Marke selbst verwenden, mit ihr werben, aber auch Dritten Lizenzen erteilen. Bitte beachten Sie aber, dass Inhaber älterer oder Kennzeichenrechte innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung Ihrer Marke Widerspruch einlegen können. Die Marke bietet Ihnen außerdem eine Handhabe, gegen Plagiatoren vorzugehen. Wenn jemand unerlaubt Ihre Marke verwendet, können Sie von ihm Unterlassung oder auch die Vernichtung der gekennzeichneten Ware verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen zudem Schadensersatz zu: Sie können die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr, die Herausgabe des Gewinns oder Ersatz der eigenen Mindereinnahmen fordern. Hierzu können Sie den Verletzer Ihrer Marke abmahnen und auffordern, weitere unbefugte Verletzungshandlungen zu unterlassen, Auskunft über Art und Umfang bereits begangener Verletzungshandlungen zu erteilen und Schadensersatz zu leisten. Gibt der Verletzer keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, können Sie Ihre Rechte auf dem Gerichtsweg durchsetzen. Wie lange ist die Marke geschützt? Die Marke hat übrigens als einziges gewerbliches Schutzrecht das ewige Leben. Sie gilt zunächst für zehn Jahre und kann dann beliebig oft verlängert werden. Die allererste deutsche Marke mit der Nummer 1 (Perkeo) steht noch heute im register! Wo gilt der schutz? Beim Deutschen Patent- und amt registrierte gelten für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie wollen zusätzlich internationalen schutz? Dann können Sie zusätzlich eine international registrierte Marke bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) oder eine EU-weite Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) beantragen. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der WIPO ( und des HABM ( 9

11 Noch Fragen? Wir antworten gerne! Adressen und wichtige Rufnummern Fachkundige Information über die anmeldung erteilen die Auskunftsstellen beim Deutschen Patentund amt in München und der Dienststelle Jena sowie im Technischen Informationszentrum Berlin. Unter können Sie sich umfassend über Patente, Gebrauchsmuster, und Geschmacksmuster informieren und Anmeldeformulare abrufen. München Deutsches Patent- und amt Zweibrückenstraße München Telefonzentrale 089 / Fax 089 / Auskunftsstelle 089 / Recherchesaal 089 / oder Jena Deutsches Patent- und amt Dienststelle Jena Goethestraße Jena Telefonzentrale / Fax / Auskunftsstelle / oder Berlin Deutsches Patent- und amt Technisches Informationszentrum Berlin Gitschiner Straße Berlin Telefonzentrale 030 / Fax 030 / Auskunftsstelle 030 / oder Recherchesaal 030 / oder Internet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 0 89 / presse@dpma.de 10

12 Impressum Herausgeber: Deutsches Patent- und amt Text: Kirsten Bernotat, Sandra Kaltenbach, Diane Nickl, Beate Schmidt, Richard Vilsbeck Gestaltung: Klaus Obermaier Druck: Zentrale Vervielfältigung des Deutschen Patent- und amts Eine Informationsbroschüre zum schutz Deutsches Patent- und amt Überarbeitete Auflage, August 2009 Wir danken folgenden Unternehmen für ihre freundliche Unterstützung: Ferrero ohg mbh Beiersdorf AG Henkell & Söhnlein Sektkellerei KG Kraft Foods Deutschland Colgate Palmolive GmbH SCA Hygiene Products GmbH DaimlerChrysler AG OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co Robert Bosch GmbH Weißenfelser Handels-Gesellschaft mbh Bonduelle GmbH Melitta Unternehmensgruppe Henkel KGaA Procter & Gamble Service GmbH Unilever Deutschland GmbH Staatliche Porzellan Manufactur Meissen GmbH HARIBO GmbH BORCO-MARKEN-IMPORT MATTHIESEN GMBH & CO. KG SCHNEEKOPPE GMBH & CO. KG HIT Handelsgruppe GmbH & Co. KG. 11

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