Prüfungsordnung* inkl. der Durchführungsbestimmung zur Bachelorprüfung

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1 Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft Business Administration (B.A.) * inkl. der Durchführungsbestimmung zur Bachelorprüfung für den Studiengang Betriebswirtschaft - Business Administration (B.A.) Betriebswirtschaft ohne Studienschwerpunkt Betriebswirtschaft mit Studienschwerpunkt Wirtschaftspsychologie Betriebswirtschaft mit Studienschwerpunkt Steuern und Rechnungslegung Betriebswirtschaft mit Studienschwerpunkt E-Business & Social Media Betriebswirtschaft mit Studienschwerpunkt Marketing Business Administration mit dem Schwerpunkt Renewable Energies Business Administration ohne Studienschwerpunkt an der SRH Hochschule Berlin gemäß Beschluss des Senats vom 22. Mai 2012 nach 17 der Grundordnung * Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form.

2 Übersicht Seite Abschnitt I... 3 Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich, Zuständigkeit Konventionen Sprachen Credit-System (European Credit Transfer System) Prüfungsfächer Prüfungsleistungen Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Prüfungsleistungen (Lissabon Konvention)... 4 Abschnitt II... 5 Prüfungen Prüfungsgrundsätze und -verfahren Prüfungsausschuss Prüfungsformen Curriculumübersichten und Prüfungsleistungen Bachelorprüfung Credits, Bewertung der Module und Gesamtbewertung Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement...18 Abschnitt III...19 Durchführungsbestimmung zur Bachelorprüfung Bestandteile der Bachelorprüfung Bachelorarbeit Mündliche Bachelorprüfung Note und Bestehen der Bachelorprüfung...21 Abschnitt IV...22 Schlussbestimmungen Gewährleistung der Prüfungsmöglichkeiten Inkrafttreten

3 Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich, Zuständigkeit (1) Diese Ordnung regelt die Prüfungen des Studiengangs Betriebswirtschaft - Business Administration der SRH Hochschule Berlin. Der Studiengang wird in einer generalisierenden Variante sowie in Varianten mit Schwerpunktfächern angeboten. (2) Zuständig für die Organisation der Prüfungen ist der vom Präsidium der SRH Hochschule Berlin beauftragte Leiter des Studienganges. Die Rechte und Pflichten des Prüfungsausschusses gem. 9 bleiben unberührt. (3) Soweit in dieser Ordnung Personen oder Gruppen benannt werden, sind damit jeweils sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint. 2 Konventionen (1) Module sind thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene Fachgebiete gem. dieser Ordnung. Ihnen werden i.d.r. 4 bis 10 Credits zugeordnet. Module können mehrere Kurse (Lehrveranstaltungen) umfassen. Sie werden i.d.r. innerhalb eines Semesters oder einer anderen entsprechenden Zeiteinheit durch eine studienbegleitende Prüfung abgeschlossen. (2) Studienzeit bezeichnet den Studienaufwand der Studierenden in Zeiteinheiten, der für die Erlangung der angestrebten Qualifikation und für die Erbringung der geforderten Leistungen i.d.r. erforderlich ist (Workload). (3) Credits werden für die erfolgreiche Teilnahme am Modul vergeben. Sie bestimmen die Anforderungen der Module nach Maßgabe der i.d.r. erforderlichen Studienzeit und ermöglichen die Identifizierung des erreichten Studienstandes (Credit-Akkumulierung) und den Transfer von Leistungen (Credit-Transfer) nach dem ECTS. An der SRH Hochschule Berlin wird gem. den Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz für Leistungspunktsysteme und die Modularisierung von Studiengängen für 30 Studienzeitstunden 1 Credit vergeben. Module, die durch Vergabe von Credits abgeschlossen wurden, erhalten zugleich eine Notenbewertung. (4) Der Kontakt der Studierenden mit den Lehrenden in Lehrveranstaltungen oder anderen Studienformen wird durch die Kennziffer Contact Level quantifiziert. Gemessen wird das Ausmaß, in dem der Studierende die Studienzeit selbständig, in Arbeitsgruppen oder im Kontakt mit den Lehrenden nutzt. Der Contact Level kann Werte zwischen Null und Hundert annehmen. Dabei beschreibt der Wert Null ein Selbststudium und der theoretische Wert 100 eine Studiensituation, bei der die Studienzeit vollständig durch den Besuch von Kursen ausgefüllt wird. (5) Der Contact Level ist wesentlicher Teil des Curriculums. Er folgt aus dem didaktischen Konzept des Moduls, dem Medienmix (insbesondere der vernetzten Nutzung externer Lehreinheiten) und der Eigenart der Aufgabe. Der Contact Level wird in den Kursdokumenten ausgewiesen und ist Gegenstand der kontinuierlichen Evaluation. (6) Der Studienabschluss wird mit einer Urkunde, einem Zeugnis, einem ECTS-Zeugnis und einem Diploma Supplement bescheinigt, wenn alle Prüfungsanforderungen erfüllt sind. Auf Grund des 3

4 Zeugnisses über den Studienabschluss wird der Hochschulgrad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. 3 Sprachen (1) Der Studiengang Betriebswirtschaft Business Administration (allgemeines Curriculum gem. 11) wird in deutscher und in englischer Sprache angeboten. Englisch- bzw. Deutschkenntnisse werden auf dem erforderlichen Sprachniveau vorausgesetzt und im Rahmen des Studiums in Bezug auf die Fachsprache vertieft. Weitere Fremdsprachen sollen angeboten werden. (2) In den Varianten mit den Schwerpunktfächern "Wirtschaftspsychologie" oder "Steuern und Rechnungslegung", E-Business & Social Media oder Marketing wird der Studiengang nur in deutscher Sprache angeboten. (3) In der Variante mit dem Schwerpunkt Renewable Energies wird der Studiengang in deutscher und englischer Sprache angeboten. 4 Credit-System (European Credit Transfer System) Die Vergabe der Credits ist mit dem European Credit Transfer System (ECTS) kompatibel. Für jedes Studienjahr erscheint ein Handbuch gem. den ECTS-Regeln. Den Studierenden wird der Transfer von Credits nach ECTS-Regeln ermöglicht. 5 Prüfungsfächer Für die Prüfungsfächer gelten die Bestimmungen gem. Abschnitt II dieser. Die Module werden jeweils mit einer benoteten Prüfung abgeschlossen. Die Bachelorprüfung bildet den Abschluss des Studienganges. Den Modulen sind Credits zugeordnet, die bei erbrachten Prüfungsleistungen vergeben werden. 6 Prüfungsleistungen Für die Prüfungsleistungen in den Modulen gelten die Rahmenbestimmungen gem. Abschnitt II dieser. Vom Prüfer werden die Rahmenbestimmungen im Einzelfall, soweit erforderlich, nach Form und Gewichtung konkretisiert und dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Der Prüfungsausschuss entscheidet mit der Maßgabe, dass eine schriftliche Prüfungsform nicht durch eine mündliche Form ersetzt werden kann und insgesamt eine angemessene Vielfalt an Prüfungsformen gewährleistet ist. 7 Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Prüfungsleistungen (Lissabon Konvention) Die Anwendung des ECTS-Systems unter der Berücksichtigung der Lissabon Konvention (Art. III) ermöglicht Studienwechslern aus anderen Hochschulen einen Quereinstieg mit Anerkennung der ggf. bisher erbrachten Studienleistungen. Der Prüfungsausschuss und das Examination Office prüfen die Anerkennung der Leistungen auf Grundlage der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Jeder Antrag wird als Einzelfall vom Studiengangsleiter geprüft; die Ergebnisse werden schriftlich festgelegt und vom Prüfungsausschuss bestätigt. 4

5 Abschnitt II Prüfungen 8 Prüfungsgrundsätze und -verfahren (1) Das Studium ist in drei Studienjahre gegliedert. Die erfolgreiche Absolvierung eines Studienjahres liegt vor, wenn die Module des entsprechenden Studienjahres mit mindestens ausreichend bewertet worden sind und somit Credits erzielt wurden. Im Falle von nicht bestandenen Modulen können diese in der Regel innerhalb von einem Jahr nach Beginn des nächsten Studienjahres nachgeholt werden. Hierüber und über mögliche Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Abweichend vom allgemeinen Curriculum kann der Studiengang Betriebswirtschaft Business Administration mit einem der Schwerpunktfächer Wirtschaftspsychologie oder Steuern und Rechnungslegung gewählt werden. Der Studierende kann einmalig den Wechsel der bei Studienbeginn gewählten Variante innerhalb des ersten Semesters erklären. (3) Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob der Kandidat das Ziel eines Moduls bzw. des Studienganges erreicht hat; in diesen Prüfungen soll der Kandidat exemplarisch nachweisen, dass er diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die den Studienzielen entsprechen. (4) Die Prüfungen erfolgen studienbegleitend. Der Zeitpunkt wird vom Prüfer im Einvernehmen mit dem Studiengangsleiter festgelegt. Der Studierende ist zur Teilnahme an den Prüfungen verpflichtet. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Studierende wird nur dann zur Prüfung zugelassen, wenn er den Workload nachweislich erbracht hat. I.d.R. geschieht dies über Anwesenheitslisten in Präsenzveranstaltungen und die Erledigung der vom Dozenten gestellten Aufgaben zur Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes. Wird ein Studierender aufgrund fehlenden Workloads nicht zur Prüfung zugelassen, so ist er verpflichtet, den Workload adäquat nachzuholen. Erst dann kann eine nachträgliche Zulassung zur Prüfung durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. (5) Die Prüfer und die sachkundigen Beisitzer in den mündlichen Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss bestellt. Prüfer ist in der Regel der Dozent, der das Modul bzw. Teile des Moduls durchgeführt hat. Stehen dem zwingende Gründe entgegen, so bestellt der Prüfungsausschuss einen anderen Dozenten, der das Fachgebiet vertritt. (6) Die Prüfung zu einem Modul kann im Falle des Nichtbestehens höchstens zweimal wiederholt werden. Prüfungsleistungen gelten auch als nicht bestanden, wenn der Kandidat unentschuldigt an einem Prüfungstermin nicht teilnimmt bzw. eine Prüfungsleistung (z.b. Hausarbeit) nicht fristgemäß einreicht. (7) Im Falle von Krankheit ist der Kandidat verpflichtet, vor Beginn der Prüfung den Dozenten oder das Studienbüro zu informieren und innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorzulegen. Anderenfalls wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet. (8) Über die Anerkennung anderer wichtiger Gründe für die nicht termingerechte Erbringung einer Prüfungsleistung entscheidet auf Antrag des Kandidaten der Prüfungsausschuss. Entsprechende Anträge sind spätestens drei Tage vor dem Prüfungstermin bzw. der Abgabefrist beim Prüfungsausschuss einzureichen. 5

6 (9) Das Fernbleiben von einer Prüfung auf Grund höherer Gewalt ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung und in der Folge über die Möglichkeit der Wiederholung der Prüfungsleistung. (10) Versucht ein Kandidat, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfung mit nicht bestanden bewertet. Ein Kandidat, der sich eines Verstoßes gegen die schuldig gemacht hat, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführenden von der Prüfung ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird die betreffende Prüfungsleistung mit nicht bestanden bewertet. Wird die Tatsache der Täuschung bei einer Prüfungsleistung in einem Zeitraum von 5 Jahren nach der Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt, so kann der Prüfungsausschuss nachträglich die betreffenden Bewertungen entsprechend berichtigen und die Prüfung gegebenenfalls als nicht bestanden erklären. Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Das unrichtige Prüfungszeugnis sowie die Urkunden des Studienabschlusses sind einzuziehen; gegebenenfalls sind neue Dokumente auszustellen. (11) Die Bachelorprüfung besteht aus der schriftlichen Bachelorarbeit und einer mündlichen Prüfung, die sich auf die Bachelorarbeit bezieht. Die Bachelorarbeit kann auch extern in einem Unternehmen, einer Verwaltung oder einer wissenschaftlichen Einrichtung angefertigt werden, sofern die wissenschaftliche Betreuung gewährleistet ist. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 8 Wochen. Die Bachelorprüfung wird von zwei prüfungsberechtigten Dozenten (Gutachtern), die vom Prüfungsausschuss bestellt werden, abgenommen und bewertet. Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn beide Teile (Bachelorarbeit und mündliche Prüfung) mit mindestens ausreichend bewertet worden sind. Eine nicht bestandene Bachelorprüfung kann einmal wiederholt werden, wobei ein neues Thema bearbeitet werden muss. Alle weiteren Belange regelt die Durchführungsbestimmung für die Bachelorprüfung (Abschnitt III). 9 Prüfungsausschuss (1) Der Senat der SRH Hochschule Berlin wählt für die Dauer von jeweils zwei Jahren einen Prüfungsausschuss für jeden Studiengang. Der Prüfungsausschuss setzt sich mindestens aus drei Professoren und einem Studierenden zusammen. Dabei gilt die Maßgabe, dass der Vorsitz des Prüfungsausschusses vom Leiter des Studienganges ausgeübt wird. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Eine Mehrheit der Professoren ist erforderlich. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, als Zuhörer an Prüfungen teilzunehmen und sich umfassend über geforderte und nachgewiesene Studien- und Prüfungsleistungen und über die Einhaltung dieser Ordnung zu informieren. (3) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze für Prüfungen eingehalten werden und trifft die dafür erforderlichen Entscheidungen. Er berichtet regelmäßig dem Senat der SRH Hochschule Berlin. Der Prüfungsausschuss achtet ferner darauf, dass die Anforderungen in den Prüfungen gleichwertig sind, nach Art und Umfang den Studienzielen gerecht werden und den Kursthemen gemäß der Studienordnung exemplarisch entsprechen; er trifft die dafür erforderlichen Entscheidungen. Er trifft darüber hinaus die spezifischen Entscheidungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen erforderlich sind, insbesondere über die Bestellung von Prüfern. Er entscheidet über die Anrechnung von an anderer Stelle erbrachten Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen. (4) Der Prüfungsausschuss kann Entscheidungen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses delegieren. Der Vorsitzende kann in unaufschiebbaren Fällen Entscheidungen anstelle des Prüfungsausschusses allein treffen; hierüber hat er den Prüfungsausschuss unverzüglich zu infor- 6

7 mieren. Die Befugnis des Prüfungsausschusses, eigene Entscheidungen zu treffen, bleibt unberührt. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses unterliegen der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. 10 Prüfungsformen (1) Studienbegleitende Prüfungsleistungen werden im Zusammenhang mit den entsprechenden Veranstaltungen eines Moduls in den folgenden Formen erbracht: 1. Themen- und/oder Fragenklausur 2. protokollierte mündliche Prüfung 3. Hausarbeit 4. Berichte 5. offene Prüfungsformen Die genannten Formen sollen exemplarisch die Befähigung des Studierenden auf dem durch das Kursthema bezeichneten Fachgebiet nachweisen. Prüfungen können mit Zustimmung des Dozenten grundsätzlich auch gemeinsam durch Arbeitsgruppen erbracht werden (Gruppenprüfung), wenn Prüfungsgegenstand und Prüfungsform dafür geeignet sind. In jedem Fall muss die Einzelleistung eines Kandidaten eindeutig erkennbar und abgrenzbar sein. Macht ein Kandidat glaubhaft, dass wegen länger andauernder oder ständiger körperlichen Behinderung es nicht möglich ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen. Über den Verlauf jeder Prüfung ist von dem Aufsichtsführenden ein Protokoll zu führen, in dem Beginn, Ende und besondere Vorkommnisse verzeichnet sind. (2) Klausuren haben das Ziel festzustellen, ob der Studierende in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln Sachverhalte und Probleme des Faches mit den geläufigen Methoden darstellen bzw. Wege zu ihrer Lösung entwickeln kann. Klausuren können als Themenklausuren und/oder Fragenklausuren geschrieben werden. Die Bearbeitungszeit für Klausuren beträgt i.d.r. 60 bis 180 Minuten. Hilfsmittel dürfen vom Prüfer nur insoweit zugelassen werden, als es sich um Rechenerleichterungen oder Unterlagen handelt, die zur Lösung von Aufgaben oder Bearbeitung von Fällen erforderlich sind und durch die die Aussagekraft der Leistung nicht beeinträchtigt wird. Hilfsmittel dürfen nicht mit Anmerkungen oder Zusätzen versehen sein; ihre vorherige Bekanntmachung darf keine Rückschlüsse auf die Aufgabenstellung ermöglichen. Klausuren werden grundsätzlich unter Aufsicht eines Dozenten geschrieben. Über den Verlauf der Klausur ist von dem Aufsichtsführenden ein Protokoll zu führen, in dem Beginn, Ende und besondere Vorkommnisse verzeichnet sind. (3) Hausarbeiten haben das Ziel festzustellen, ob der Studierende zum selbständigen Umgang und zur kritischen Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur oder zur Strukturierung und kritischen Analyse empirischer Befunde oder zur Lösung praktischer Aufgaben und Fälle befähigt ist. Die Themen der Hausarbeiten werden vom Prüfer festgelegt; dem Studierenden soll die Wahl zwischen mehreren Themen ermöglicht werden. Die Themen sollen sich auf die in der Lehrveranstaltung behandelten Lehrinhalte beziehen und so gestellt werden, dass sie auf 10 bis 15 maschinenschriftlichen DIN A 4-Seiten (3.000 bis Worte) abgehandelt werden können. Das Thema ist von dem Studierenden selbständig und allein zu bearbeiten. Die Ausarbeitung muss den Vermerk enthalten, dass die Arbeit selbständig und nur mit Hilfe der angegebenen Literatur erstellt wurde. Die Beurteilung der Hausarbeiten muss mit Korrekturvermerken versehen sein. Die Note ist zu begründen. (4) Mündliche Prüfungen haben das Ziel festzustellen, ob der Studierende einen gründlichen Überblick über die vermittelten Lehrinhalte erlangt hat und zu einem wissenschaftlichen Gespräch über diese Inhalte und deren Bedeutung für die berufliche und gesellschaftliche Praxis befähigt 7

8 ist. Mündliche Prüfungen sollen mindestens 15, höchstens 30 Minuten dauern. Sie werden vom Prüfer als Einzelprüfungen durchgeführt und in Anwesenheit eines sachkundigen Beisitzers abgenommen; der Beisitzer nimmt an der Bewertung der Prüfungsleistung beratend teil. Über den Ablauf der mündlichen Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen, das die wesentlichen Prüfungsgegenstände sowie die Bewertung der Prüfungsleistung enthält. Das Protokoll wird vom Beisitzer unterzeichnet. (5) Berichte haben das Ziel, Erfahrungen und Erkenntnisse aus Praxisphasen und Projekten schriftlich zu dokumentieren. Berichte sollen so gestaltet sein, dass sie Erfahrungen und Erkenntnisse vermitteln und z.b. auch in Form mündlicher Berichte in andere Kurse eingebracht werden können. (6) Die offene Prüfungsleistung lässt verschiedene Prüfungsformen wie Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen oder andere zu. In der Regel besteht diese Prüfungsleistung jedoch aus einem mündlichen Vortrag (auch als Gruppenleistung) mit anschließender schriftlicher Zusammenfassung in Form eines Thesenpapiers (etwa bis Wörter). Der Prüfer legt zu Beginn der Kurse eines Moduls die konkrete Form einer offenen Prüfungsleistung dem Prüfungsausschuss zur Bestätigung vor. Dabei sind die angestrebte Form und ihre Gleichwertigkeit mit der Regelform darzulegen. Den Studierenden wird die Form der Prüfung zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. 11 Curriculumübersichten und Prüfungsleistungen Maßgeblich ist jeweils das vollständige Curriculum mit den zugeordneten Prüfungen für die gewählte Variante des Studiengangs. Prüfungsübersicht: Betriebswirtschaft (allgemeines Curriculum) Modul- Nr. Modulbezeichnung Kategorie Wissen SWS / Contact Level / Credit Points Prüfungsleistungen im Zeitäquivalent von 1 h = 60 Minuten 01 Grundlagen ABWL I (Einführung und Produktion) 4 / 48% / 5 02 Grundlagen ABWL II (Marketing, Finanzierung und Investition) 4 / 48% / 5 03 VWL-Grundlagen 4 / 48% / 5 Klausur 2 h und Hausarbeit 04 Wirtschaftspolitik und Strukturwandel 4 / 48% / 5 Offene Prüfungsleistung 05 PSG Philosophie, Sozialwissenschaften und Geschichte 6 / 45% / 8 Klausur 2 h und mündliche Prüfung Geld und Ethik 3/45% Demographie, Markt- und Distributionsformen 3/45% 11 Rechnungswesen 8 / 48% / 10 Buchführung, Jahresabschluss und internes Rewe 4/48% Einführung in die Steuerlehre, Int. Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung 4/48% 13 Logistikmanagement 3 / 45% / 4 Klausur 2 h 14 Kommunikations- und Informationsmanagement Datenbanken und 3 / 45% / 4 webbasierte Dienste 15 Recht 6 / 45% / 8 Wirtschaftsrecht, Vertragsgestaltung, Handelsrecht 3/45% Arbeits-, Wettbewerbs-, Informations- und Kommunikationsrecht, int. Recht (Fortsetzung auf der folgenden Seite) 3/45% 8

9 Fortsetzung Prüfungsübersicht für das allgemeine Curriculum 16 Finanzierung 3 / 45% / 4 Klausur 2 h 17 Controlling 3 / 45% / 4 Offene Prüfungsleistung 18 Personalmanagement und Organisation 3 / 45% / 4 Hausarbeit 19 Marketing 6 / 45% / 8 Klausur 2 h und offene Prüfung Marketing-Mix, Käuferverhalten und strategisches Marketing 3/45% Marktforschung, internationales Marketing, Online Marketing 3/45% 21 AFS (Außen)Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik 3 / 45% / 4 Mündliche Prüfung 22 Businessplan 4 / 30%/ 8 Hausarbeit und offene Prüfungsleistung 23 Planspiel 2 / 30% / 4 Offene Prüfungsleistung 24 Technologie- und Innovationsmanagement 3 / 45% / 4 Klausur 25 Unternehmensführung 3 / 45% / 4 Mündliche Prüfung Kategorie Methode 06 Persönlichkeitsbildung 6 / 60% / 6 Offene Prüfungsleistung Interkulturelle Kommunikation und Teamarbeit 3/60% Texten, Rhetorik und Kreativität 3/60% Grundlagen der Wirtschaftsinformatik (Computer, Netzwerke und 07 4 / 60% / 4 Datenanalyse) 08 Quantitative Methoden I Analysis und Algebra 4 / 60% / 4 Quantitative Methoden II Finanzmathematik und Einführung in die 09 4 / 60% / 4 Statistik 10 Arbeitstechniken 4 / 40% / 6 Hausarbeit Wissenschaftliches Arbeiten 2 / 40% / 3 Projektmanagement 2 / 40% / 3 12 Moderation und Konfliktmanagement 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 20 Quantitative und qualitative Forschung 6 / 45% / 8 Statistik: deskriptive und induktive Methoden 3/45% Explorative Forschung und Interviewtechnik 3/45% 26 Sprachen I 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 27 Sprachen II 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 28 Sprachen III 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 29 Sprachen IV 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 30 Sprachen V 2 / 60% /2 Offene Prüfungsleistung 31 Sprachen VI 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung Kategorie Profil und Praxis 32 Studienprojektarbeit 2 / 30% / 4 Hausarbeit und offene Prüfungsleistung 33 Praktikum 2 / 6% / 20 Praktikumsbericht und mündliche Prüfung 34 Kolloquium Bachelor 1 / 30% / 2 Offene Prüfungsleistung 35 Bachelorprüfung 0,3 / 2% / 10 Bachelorprüfung 9

10 Prüfungsübersicht: Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Wirtschaftspsychologie Modul- Nr. Modulbezeichnung Kategorie Wissen I - Betriebswirtschaft SWS / Contact Level / Credit Points Prüfungsleistungen im Zeitäquivalent von 1 h = 60 Min 01 Grundlagen ABWL I (Einführung und Produktion) 4 / 48% / 5 02 Grundlagen ABWL II (Marketing, Finanzierung und Investition) 4 / 48% / 5 03 VWL-Grundlagen 4 / 48% / 5 Klausur 2 h und Hausarbeit 04 Wirtschaftspolitik und Strukturwandel 4 / 48% / 5 Mündliche Prüfung 11 Rechnungswesen (Buchführung, Jahresabschluss und internes Rewechnungswesen) 4 / 48% / 5 15 Recht 6 / 45% / 8 Wirtschaftsrecht, Vertragsgestaltung, Handelsrecht 3/45% Arbeits-, Wettbewerbs-, Informations- und Kommunikationsrecht, int. Recht 3/45% 16 Finanzierung 3 / 45% / 4 Klausur 2 h 17 Controlling 3 / 45% / 4 Offene Prüfungsleistung 19 Marketing (Marktforschung, internationales Marketing, Online Marketing) 3 / 45% / 4 Klausur 2 h und offene Prüfung 23 Planspiel 2 / 30% / 4 Offene Prüfungsleistung 25 Unternehmensführung 3 / 45% / 4 Mündliche Prüfung Kategorie Wissen II - Psychologie 05 Interkulturelles HR Management 8 / 60% / 8 Hausarbeit Organisations- und Personalpsychologie 4/60% Diversity Management und Lebensphasenorientiertes Management 4/60% 13 Sozialpsychologie 3 / 36% / 5 Offene Prüfungsleistung 14 Persönlichkeitspsychologie 4 / 40% / 6 Hausarbeit 18 Psychologische Diagnostik 4 / 48% / 5 Klausur 21 Grundlagen der (Wirtschafts-) Psychologie 6 / 60% / 6 Klausur 22 Pädagogische Psychologie 4 / 40% / 6 Mündliche Prüfung 24 Marktpsychologie 5 / 50% / 6 Hausarbeit Markt- und Konsumpsychologie 3/45%/4 Werbepsychologie 2/60%/2 (Fortsetzung auf der folgenden Seite) 10

11 Fortsetzung Prüfungsübersicht für das Curriculum mit Schwerpunkt Wirtschaftspsychologie Kategorie Methode 06 Persönlichkeitsbildung 6 / 60% / 6 Offene Prüfungsleistung 07 Interkulturelle Kommunikation und Teamarbeit 3/60% Texten, Rhetorik und Kreativität 3/60% Grundlagen der Wirtschaftsinformatik (Computer, Netzwerke und Datenanalyse) 4 / 48% / 5 08 Quantitative Methoden I Analysis und Algebra 4 / 60% / 4 09 Quantitative Methoden II Finanzmathematik und Einführung in die Statistik 4 / 60% / 4 10 Arbeitstechniken 5 / 50% / 6 Hausarbeit Wissenschaftliches Arbeiten 2/40%/3 Projektmanagement 2/40%/3 12 Moderation und Konfliktmanagement 2 / 40% / 3 Offene Prüfungsleistung 20 Quantitative und qualitative Forschung 6 / 45% / 8 Statistik: deskriptive und induktive Methoden 3/45% Explorative Forschung und Interviewtechnik 3/45% 26 Sprachen I 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 27 Sprachen II 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 28 Sprachen III 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 29 Sprachen IV 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 30 Sprachen V 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 31 Sprachen VI 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung Kategorie Profil und Praxis 32 Studienprojektarbeit 2 / 24% / 5 33 Praktikum 2 / 6% / 20 Hausarbeit und offene Prüfungsleistung Praktikumsbericht und mündliche Prüfung 34 Kolloquium Bachelor 1 / 30% / 2 Offene Prüfungsleistung 35 Bachelorprüfung 0,3 / 2% / 10 Bachelorprüfung 11

12 Prüfungsübersicht: Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Steuern und Rechnungslegung Modul- Nr. Modulbezeichnung Kategorie Wissen I: Allgemeiner Teil SWS / Contact Level / Credit Points Prüfungsleistungen im Zeitäquivalent von 1 h = 60 Minuten 01 Grundlagen ABWL I (Einführung und Produktion) 4 / 48% / 5 02 Grundlagen ABWL II (Marketing, Finanzierung und Investition) 4 / 48% / 5 03 Grundlagen VWL 4 / 48% / 5 04 Wirtschaftspolitik und Strukturwandel 4 / 48% / 5 Offene Prüfungsleistung 05 PSG-Philosophie, Sozialwissenschaften und Geschichte (Geld und Ethik) 2 / 40% / 3 Klausur 1 h 11 Rechnungswesen 8 / 48% / Buchführung, Jahresabschluss und internes Rewe 4/48% Einführung in die Steuerlehre, Int. Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung 4/48% Kommunikations- und Informationsmanagement, Datenbanken und webbasierte Dienste 15 Recht 6 / 45% / 8 Wirtschaftsrecht, Vertragsgestaltung, Handelsrecht 3/45% Arbeits-, Wettbewerbs-, Informations- und Kommunikationsrecht, int. Recht 3/45% 3 / 45% / 4 Offene Prüfungsleistung 16 Finanzierung 4 / 48% / 5 Klausur 2 h 17 Controlling 3 / 45% / 4 Offene Prüfungsleistung 18 Personalmanagement und Organisation 3 / 45% / 4 Hausarbeit Hausarbeit und offene Prüfungsleistung 22 Businessplan 4 / 30% / 8 23 Planspiel 2 / 30% / 4 Offene Prüfungsleistung 25 Unternehmensführung 3 / 45% / 4 Mündliche Prüfung Kategorie Wissen II: Schwerpunkt Steuern und Rechnungslegung St-1 Externe Rechnungslegung Vertiefung Jahresabschluss nach HGB und Steuerbilanzen 2/40% Vertiefung IFRS, Konzernrechnungslegung und rechnungslegungsgestützte Unternehmensanalyse St-2 Steuern I: Einkommensteuer / Unternehmensbesteuerung 6 / 45% / 8 Klausur 4/48% Einkommensteuer 3/45% Unternehmensbesteuerung 3/45% St-3 Steuern II: Umsatzsteuer / Internationales Steuerrecht Umsatzsteuer 3/45% Internationales Steuerrecht 3/45% St-4 Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Verfahrens- und Berufsrecht 2/40% Abschlussprüfung und Unternehmensbewertung 4/48% 6 / 45% / 8 Klausur 6 / 45% / 8 Hausarbeit 6 / 45% / 8 Offene Prüfungsleistung (Fortsetzung auf der folgenden Seite) 12

13 Fortsetzung Prüfungsübersicht für das Curriculum mit Schwerpunkt Steuern und Rechnungslegung Kategorie Methode 06 Persönlichkeitsbildung 6 / 60% / 6 Offene Prüfungsleistung Interkulturelle Kommunikation und Teamarbeit 3/60% Texten, Rhetorik und Kreativität 3/60% Grundlagen der Wirtschaftsinformatik (Computer, Netzwerke und 07 3 / 45% / 4 Datenanalyse) 08 Quantitative Methoden I: Analysis und Algebra 3 / 45% / 4 Quantitative Methoden II: Finanzmathematik und Einführung in die 09 3 / 45% / 4 Statistik 10 Arbeitstechniken 5 / 50% / 6 Hausarbeit Wissenschaftliches Arbeiten 2/50% Projektmanagement 3/60% 12 Moderation und Konfliktmanagement 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 26 Sprachen I 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 27 Sprachen II 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 28 Sprachen III 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 29 Sprachen IV 2 / 60% / 2 Offene Prüfungsleistung 30 Sprachen V 2 / 40% / 2 Offene Prüfungsleistung 31 Sprachen VI 2 / 40% / 2 Offene Prüfungsleistung Kategorie Profil und Praxis 32 Studienprojektarbeit 2 / 30% / 4 Hausarbeit und offene Prüfungsleistung 33 Praktikum 2 / 6% / 20 Praktikumsbericht und mündliche Prüfung 34 Kolloqium Bachelor 1 / 30% / 2 Offene Prüfungsleistunge 35 Bachelorprüfung 0,3 / 2% / 10 Bachelorprüfung 13

14 14

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17 12 Bachelorprüfung Das jeweils letzte Modul umfasst die Bachelorprüfung. Die Bachelorprüfung soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, ein wirtschaftsbezogenes Thema nach wissenschaftlichen Methoden gründlich und systematisch zu bearbeiten und die Ergebnisse selbständig darzustellen und zu dokumentieren. Näheres regelt die Durchführungsbestimmung zur Bachelorprüfung (Abschnitt III). 13 Credits, Bewertung der Module und Gesamtbewertung (1) Im Studiengang Betriebswirtschaft Business Administration an der SRH Hochschule Berlin werden Leistungen im Umfang von 180 Credits gefordert. (2) Die Prüfungsleistungen werden nach dem deutschen Notensystem bewertet. Darüber hinaus wird bei der Festsetzung der Abschlussnoten gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz ein ECTS-Grad zugeordnet. Es gelten folgende Noten: Deutsche Notenskala Bei einem Notendurchschnitt bis einschließlich 1,5 Bei einem Notendurchschnitt von 1,6 bis einschließlich 2,5 Bei einem Notendurchschnitt von 2,6 bis einschließlich 3,5 Bei einem Notendurchschnitt von 3,6 bis einschließlich 4,0 Ein Notendurchschnitt von 5,0 0,7 und 4,3 sind als Notendurchschnitte ausgeschlossen. sehr gut gut befriedigend ausreichend nicht ausreichend ECTS Bewertungsskala (relative Noten) A = die besten 10 % B = die nächsten 25% C = die nächsten 30% D = die nächsten 25 % E = die nächsten 10 % (3) Jedes erfolgreich abgeschlossene Modul wird in der Kursbescheinigung im Studiendokumentationssystem (STUDOS) unter Angabe der Note entsprechend dem deutschen Bewertungssystem und der erworbenen Credits aufgeführt. (4) Credits werden ungeteilt vergeben, wenn der erforderliche Workload erbracht wurde und die nach der erforderlichen Prüfungsleistungen in einem Modul insgesamt mit mindestens ausreichend bewertet worden sind. (5) Zur Ermittlung der Gesamtbewertung (Gesamtnote) des Studienabschlusses werden die Noten für die einzelnen Module mit den jeweils zugeordneten Credits multipliziert, addiert und durch die Summe der zugeordneten Credits dividiert. Dem Ergebnis wird ein ECTS Grade zwischen A und E gem. Abs. 2 zugeordnet. (6) Bei der Ermittlung der Noten der Module und der Gesamtnote wird jeweils als Notenwert nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt. 17

18 14 Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement (1) Der Studienabschluss des Bachelorgangs ist erreicht, wenn die nach 13 Abs. 1 erforderlichen Credits nachgewiesen sind. Es wird der Hochschulgrad gem. 2 Abs. 6 verliehen. (2) Im Zeugnis werden Bewertungen für die Module und die Gesamtbewertung gem. 13 Abs. 2 und Abs. 6 ausgewiesen. (3) Über den verliehenen Hochschulgrad wird eine Urkunde ausgefertigt und von Präsident und Vizepräsident Lehre unterzeichnet. Das Zeugnis wird von Vizepräsident Lehre und Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet. Urkunde und Zeugnis werden mit dem Siegel der SRH Hochschule Berlin versehen. (4) Der Absolvent erhält außerdem ein Diploma Supplement, in dem nach internationalen Standards die Merkmale der Hochschule, des Studienganges, des Credit- und Notensystems, der Module, der Dozenten und der Studienleistungen in englischer Sprache dokumentiert werden. 18

19 Abschnitt III Durchführungsbestimmung zur Bachelorprüfung 15 Bestandteile der Bachelorprüfung (1) Durch die Bachelorprüfung soll insgesamt festgestellt werden, ob der Studierende im Verlauf des Studiums gründliche Fachkenntnisse erworben hat und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse im Beruf selbständig anzuwenden. Die mündliche Bachelorprüfung wird durch die beiden Gutachter durchgeführt. (2) Die Bachelorprüfung besteht aus: a) der Bachelorarbeit, b) der mündlichen Bachelorprüfung (3) Die Bachelorarbeit wird grundsätzlich nach erfolgreichem Abschluss sämtlicher Module geschrieben. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. 16 Bachelorarbeit (1) Mit der Bachelorarbeit soll der Studierende nachweisen, dass er während des Studiums wissenschaftliche Kenntnisse sowie die Fähigkeit zu deren Anwendung erworben hat und daher in der Lage ist, innerhalb der Bearbeitungszeit eine relevante Problemstellung selbständig unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Methoden zu analysieren und sich mit praktischen Konsequenzen im beruflichen Handeln auseinanderzusetzen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit umfasst einen Workload von 300 Stunden, dies soll den Zeitraum von 8 Wochen nicht überschreiten. Im begründeten Ausnahmefall kann auf Antrag des Studierenden die Bearbeitungszeit einmalig um maximal 10 Tage verlängert werden. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss. (2) Die Themenvorschläge müssen die Studierenden im Studienbüro schriftlich einreichen. Der Termin zur Einreichung der Themenvorschläge wird im Auftrag des Prüfungsausschusses durch den Prüfungsausschussvorsitzenden festgesetzt. Der Antrag muss enthalten: a) Thema b) Hypothese / konkrete Fragestellung c) Kurzbeschreibung / Gliederung d) Vorschlag für die Erst- und Zweitgutachter sowie deren Einverständniserklärungen. (3) Dem Prüfungsausschuss wird das Thema zur Bestätigung vorgelegt. Der Themenvorschlag durch den Studierenden begründet keinen Anspruch. Der Prüfungsausschuss bestellt die Erst- und Zweitgutachter für die Bachelorarbeit. Der Prüfungsausschuss kann auch externe Experten aus der Praxis zu Gutachtern bestellen, die zum Zeitpunkt der Begutachtung keine Lehrkräfte der SRH Hochschule sind. In begründeten Ausnahmen können auch Lehrkräfte anderer Hochschulen zu Gutachtern durch den Prüfungsausschuss bestellt werden. Mindestens einer der Gutachter, in der Regel der Erstgutachter, muss ein hauptamtlicher Professor oder Gastprofessor der SRH Hochschule sein. 19

20 (4) Der Prüfungsausschuss teilt dem Studierenden seine Entscheidung über Thema, Gutachter und Abgabetermin der Bachelorarbeit mit. Der Zeitpunkt der Ausgabe ist aktenkundig zu machen. (5) Die Bachelorarbeit ist dreifach in gedruckter und gebundener Ausfertigung im Studienbüro einzureichen. Sie soll einen Umfang von in der Regel 60 (+/- 10%) DIN A4-Seiten mit üblichen Zeichen- und Absatzformaten (12 pt, anderthalbfacher Zeilenabstand, 3 cm Rand) haben. Weiterhin sind die Bachelorarbeit sowie die verwendeten PDF- und Internetquellen in elektronischer Fassung einzureichen. (6) Bei Abgabe der Bachelorarbeit hat der Studierende eidesstattlich zu versichern, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen als Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden. Die Bachelorarbeit ist fristgemäß abzuliefern, der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Falls die Bachelorarbeit nicht fristgemäß persönlich abgegeben wird, ist für den Abgabezeitpunkt der Poststempel maßgebend. Bei nicht fristgemäßer Abgabe wird die Bachelorarbeit mit nicht bestanden bewertet. (7) Gute und sehr gute Bachelorarbeiten werden nach Abschluss der Bachelorprüfung unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange hinsichtlich des Inhalts der Bachelorarbeit in die Bibliothek der SRH Hochschule aufgenommen, wenn der Studierende keine Einwände erhebt. (8) Die Bachelorarbeit ist vom Erst- und Zweitgutachter schriftlich zu begutachten und zu bewerten. Die Note der Bachelorarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet. Bei einer Abweichung der Einzelbewertung von mehr als zwei Notenstufen wird vom Prüfungsausschuss ein dritter Prüfer zur Bewertung der Bachelorarbeit bestimmt. Die Bachelorarbeit kann jedoch nur dann als ausreichend oder besser bewertet werden, wenn die Einzelnoten mindestens ausreichend oder besser sind. Die Themenstellung kann nur einmal und nur innerhalb einer Woche nach Ausgabe auf Antrag im Einvernehmen mit dem Erstgutachter geändert werden; der Abgabetermin bleibt davon unberührt. Das Thema gilt dann als nicht ausgegeben. 17 Mündliche Bachelorprüfung (1) In der mündlichen Bachelorprüfung soll der Studierende, ausgehend von der Bachelorarbeit, nachweisen, dass er in der Lage ist, fächerübergreifende, problembezogene sowie praxisrelevante Fragestellungen selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern und eigene Argumente sachgerecht darzulegen und zu begründen. (2) Die mündliche Bachelorprüfung findet als Einzelprüfung statt. Die Dauer der Prüfung beträgt pro Studierendem in der Regel 30 Minuten. (3) Die Note der mündlichen Bachelorprüfung wird von Erst- und Zweitgutachter festgesetzt. Der Erstgutachter hat Vorschlagsrecht. Das Ergebnis wird dem Studierenden unmittelbar danach mitgeteilt. (4) Die Gegenstände, der Verlauf sowie das Ergebnis der mündlichen Bachelorprüfung sind in einem Protokoll festzuhalten, das von allen beteiligten Prüfern zu unterzeichnen und den Prüfungsakten beizulegen ist. Der Zweitgutachter soll in der Regel das Protokoll führen. Abweichende Meinungen sind mit aufzunehmen. (5) Gäste können als Zuhörer an der mündlichen Bachelorprüfung teilnehmen, sofern der zu prüfende Studierende keine Einwendungen erhebt und die Gutachter keine Beeinträchtigung der Prüfung feststellen. Dies gilt nicht für die Beratung und die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. 20

21 18 Note und Bestehen der Bachelorprüfung (1) Für das Bestehen der Bachelorprüfung ist es notwendig, beide Prüfungsteile (mündliche und schriftliche Prüfung) zu bestehen. Wenn der schriftliche Teil nicht bestanden wurde, erfolgt keine Zulassung zur mündlichen Prüfung und das gesamte Modul wurde nicht bestanden. Wenn die mündliche Prüfung nicht bestanden wurde, besteht eine einmalige mündliche Wiederholungsprüfung. Bei Nichtbestehen dieser mündlichen Wiederholungsprüfung ist das gesamte Modul nicht bestanden. Insgesamt kann das Modul bei Nichtbestehen ein Mal wiederholt werden. (2) Bei der Feststellung der Bewertung der Bachelorprüfung werden die Bachelorarbeit mit 80 Prozent und die mündliche Prüfung mit 20 Prozent gewichtet. Für die Bachelorprüfung sind insgesamt 10 Credits vorgesehen; dies entspricht einem Gesamt-Workload von 300 Stunden. Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens ausreichend bewertet wurden. 21

22 Abschnitt IV Schlussbestimmungen 19 Gewährleistung der Prüfungsmöglichkeiten Die SRH Hochschule Berlin gewährleistet nach dem Standard an deutschen Hochschulen Prüfungsmöglichkeiten und ein entsprechendes Studienangebot in der Weise, dass immatrikulierte Studierende den Studiengang in der vorgesehenen Studiendauer abschließen können. 20 Inkrafttreten Die für Bachelorstudiengänge der SRH Hochschule Berlin wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bestätigt und tritt am durch gleichzeitige hochschulöffentliche Bekanntmachung in Kraft. 22

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