Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung

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1 Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Hermann Bopp Stiftungsverwaltung

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Zur Person Thema Hermann Bopp ist Mitarbeiter bei BEITEN BURKHARDT in Frankfurt und Mitglied der Praxisgruppe Vermögen, Nachfolge, Stiftungen Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung 1. Die E-Bilanz 1.1 Verpflichtung 1.2 Was muss übermittelt werden 1.3 Bedeutung für gemeinnützige Stiftungen 1.4 Fazit 2. Geschlossene Fonds 2.1 Definition 2.2 Gemeinnützige Stiftungen als Gesellschafter 2.3 Buchhalterische Behandlung 2.4 Bewertung/Probleme 2.5 Fazit

3 1. Die E-Bilanz

4 Seite Verpflichtung Wann Ab dem Wirtschaftsjahr 2012 Spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2013 (Übergangsregelung) Gemeinnützige Stiftungen ab dem Wirtschaftsjahr 2015 Wer Grundsätzlich alle bilanzierenden Unternehmen Körperschaften isd 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG Körperschaften isd 1 Abs. 1 Nr. 4-5 KStG

5 Seite Was muss übermittelt werden Ab 2014 Einheitsbilanz oder Handelsbilanz inkl. Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz Nach 2014 (Übergangsfrist) Gewinn- und Verlustrechnung Ergebnisverwendung Kapitalkontenentwicklung Steuerliche Gewinnermittlung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

6 Seite Bedeutung für gemeinnützige Stiftungen E-Bilanz Keine Verpflichtung Verpflichtung Kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Nur Einnahmen Zweckbetrieb, Grenzen des 141 AO überschritten Einnahmen aus steuerpflichtigen wgb unter Euro ( 64 Abs. 3 AO) Einnahmen aus steuerpflichtigen wgb über Euro ( 64 Abs. 3 AO), Grenzen des 141 AO n. überschritten E-Bilanz-Pflicht für den steuerpflichtigen wgb, wenn eine Bilanz aufgestellt wird, die einer Handels- oder Steuerbilanz entspricht Einnahmen oder Gewinn aus stpfl. wgb überschreiten die Grenzen des 141 AO

7 Seite Fazit Gemeinnützige Körperschaften, die keinen ertragsteuerlichen Bereich, also keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, sind nicht zur Abgabe der E-Bilanz verpflichtet. Lediglich gemeinnützige Körperschaften, welche einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und die Grenzen des 141 AO überschreiten, sind verpflichtet, für diesen eine E-Bilanz einzureichen. Die anderen Sphären sind hiervon nicht berührt.

8 2. Geschlossene Fonds

9 Seite Definition Finanzierung eines bestimmten Objektes Investitionsvolumen ist festgelegt Anleger wird Gesellschafter einer Personengesellschaft in der Regel in Form einer KG oder einer GmbH & Co. KG Keine Ausgabe von Anteilen über Investitionsvolumen

10 Page Gemeinnützige Stiftungen als Gesellschafter Aktiver Eintritt in die Fondsgesellschaft Entscheidung sich an einem geschlossenen Fonds zu beteiligen Durch Zahlung der Einlage Passiver Eintritt in die Fondsgesellschaft Durch Erbfall Kein Einfluss auf die Wahl der Beteiligung

11 Page Buchhalterische Behandlung Aktiver Eintritt Einbuchen des Nominalwerts bzw. der Anschaffungskosten Passiver Eintritt Einbuchen Zweitmarktwerte Einbuchen erbschaftsteuerlicher Werte Einbuchen des Nominalwerts bzw. der Anschaffungskosten

12 Page Bewertung/Probleme (1) Bewertung zum Stichtag Aktiver Eintritt Nominalwert bzw. AK abzüglich erfolgter Kapitalrückzahlung Zweitmarktwert zum Bilanzstichtag Passiver Eintritt Zweitmarktwert zum Bilanzstichtag Erbschaftsteuerlicher Wert abzüglich erfolgter Kapitalrückzahlung Nominalwert bzw. AK abzüglich erfolgter Kapitalrückzahlung

13 Page Bewertung/Probleme (2) Probleme zum Stichtag Fehlende Unterlagen, ob Ausschüttung Kapital oder Erträge Mitteilung der Fondsgesellschaft über steuerliches Ergebnis liegt nur für Vorjahr vor In unterjährigen Unterlagen keine klare Zuordnung der Ausschüttung als Ertrag oder Kapital oder Unterlagen nicht eindeutig Fondsprospekt enthält keine oder ungenaue Informationen

14 Page Fazit Geschlossene Fonds als Portfolio Beimischung möglich aber oft ungeeignet, da Erträge oder größere Anteile meist erst Jahre nach Einstieg ausgeschüttet werden Langfristige Kapitalbindung Vollverlust möglich Geschlossene Fonds als Anlage großer Teile- oder des gesamten Stiftungskapitals birgt die Gefahr des Totalverlustes des Stiftungskapitals

15

16 Seite 16 Zur Person H e r m a n n B o p p Bilanzbuchhalter B E I T E N B U R K H A R D T Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Westhafenplatz Frankfurt am Main Telefon: Telefax: Hermann.Bopp@bblaw.com

17 Seite 17 Zur Person Spezialgebiete Der Tätigkeitsbereich von Herrn Bopp umfasst die administrative Betreuung sowie die Rechnungslegung von Stiftungen. Er berät nationale und internationale Mandanten insbesondere zu Fragen der kaufmännischen Rechnungslegung und Aufstellung der Jahresabschlüsse, vornehmlich von gemeinnützigen Organisationen. Status Bilanzbuchhalter, Mitglied der Praxisgruppe Vermögen/Nachfolge/Stiftungen Sprachen Deutsch, Englisch

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