Informationen zum Vorbereitungsdienst an GS- und WHR-Seminaren. Thomas Schwarz (KM, Ref. 21, LLPA) Annely Zeeb (KM, Ref. 23)

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1 Informationen zum Vorbereitungsdienst an GS- und WHR-Seminaren Thomas Schwarz (KM, Ref. 21, LLPA) Annely Zeeb (KM, Ref. 23)

2 1. Von der Hochschule an ein Staatliches Seminar 2. Die Zuweisung an ein Staatliches Seminar 3. Die Zuweisung an eine Ausbildungsschule 4. Der Vorbereitungsdienst an einem GS Seminar 5. Der Vorbereitungsdienst an einem WHR Seminar 6. Ausbildungs- und Prüfungselemente im Vorbereitungsdienst 7. Formalrechtliche Hinweise der Regierungspräsidien Folie 2

3 I. Staatsexamen II. Staatsexamen Schuldienst an Grundschulen, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen 1. Von der Hochschule an ein Staatliches Seminar Studium Lehramt Vorbereitungsdienst 18 Monate Grundschule oder Werkreal-,Hauptu. Realschule -- Pädagogische Hochschulen Freiburg Heidelberg Karlsruhe Ludwigsburg Schw. Gmünd Weingarten 10 Seminare Lehramt Grundschule Albstadt, Bad Mergentheim, Freudenstadt, Heilbronn, Laupheim, Lörrach, Nürtingen, Offenburg, Pforzheim und Sindelfingen 4 Seminare Lehramt Werkreal-, Hauptschule- und Realschule Freiburg, Ludwigsburg, Karlsruhe, Reutlingen 4 Seminare Lehramt Grundschule und Werkreal-, Hauptschule- und Realschule Mannheim, Meckenbeuren, Rottweil, Schwäbisch Gmünd Folie 3

4 2. Die Zuweisung an ein Staatliches Seminar Aus der Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung (GPO II und WHRPO II 4): Das Kultusministerium bestimmt das Seminar, zu dem im Falle der Zulassung zugewiesen wird. Aufnahmekapazitäten der Seminare Ortswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt / Losverfahren Ein Anrecht auf die Zuweisung an ein bestimmtes Seminar gibt es nicht, Sozialpunkte haben jedoch eine Priorität Antrag auf Seminarwechsel nur über das zugewiesene Seminar (detaillierte Begründung der nach der Zuweisung geänderten persönlichen Situation ist notwendig!) Über Härtefälle entscheidet die Zuweisungskommission Folie 4

5 3. Die Zuweisung an eine Ausbildungsschule Vor einer endgültigen Schulzuweisung muss die Zuweisung an eines der Staatlichen Seminare erfolgen: Seminarzuweisung vor Schulzuweisung! Schulwünsche können berücksichtigt werden Kontaktaufnahme mit Schulen ist möglich (siehe Seminarhomepage) Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Schule besteht nicht Die Seminarleitung entscheidet mit den Staatlichen Schulämtern über die Zuweisung Folie 5

6 Zentrale Informationsplattform Seminarhomepage Folie 6

7 Folie 7

8 Folie 8

9 4. Der Vorbereitungsdienst an einem GS Seminar Grundschullehramtsprüfungsordnung (GPO II) 1 Ziel der Ausbildung Im Vorbereitungsdienst werden die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus dem Studium in engem Bezug zur Schulpraxis und auf der Grundlage der Bildungspläne so erweitert und vertieft, dass angesichts der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler der Erziehungs- und Bildungsauftrag an Grundschulen sowie der Primarstufe erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann. Angeknüpft wird dabei an die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache, der interkulturellen Kompetenz, der Medienkompetenz und -erziehung, der Prävention, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, den Umgang mit berufsethischen Fragestellungen sowie der Gendersensibilität. Die Entwicklung der Berufsfähigkeit, der Lehrerpersönlichkeit sowie die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sind die wesentlichen Ziele der Ausbildung Folie 9

10 Studium an der Päd. Hochschule Kompetenzbereich Deutsch und Mathematik 1. Hauptfach Deutsch oder Mathematik 2. Hauptfach Weiterer Kompetenzbereich Ausbildung am Staatlichen Seminar Didaktik / Methodik in Deutsch od. Mathematik Didaktik / Methodik im 2. Hauptfach Veranstaltungen im weiteren Kompetenzbereich Pädagogik Schul- und Beamtenrecht Kooperation und Inklusion Schuleingangsstufe Ergänzende Veranstaltungen Schulischer Einsatz in in der der Grundschule, ggf. an der Gemeinschaftsschule Unterricht in Deutsch oder Mathematik* Unterricht im 2. Hauptfach* * Davon ein Lehrauftrag in der Schuleingangsstufe (Kl. 1 und/oder 2) Folie 10

11 Studium an der Päd. Hochschule Kompetenzbereich Deutsch od. Mathematik 1. Hauptfach Englisch oder Französisch 2. Hauptfach bilinguales Sachfach Weiterer Kompetenzbereich Europalehramt an Grundschulen Ausbildung am Staatlichen Seminar Didaktik / Methodik in Englisch od. Französisch Didaktik / Methodik im 2. Hauptfach Veranstaltungen im weiteren Kompetenzbereich Pädagogik Schul- und Beamtenrecht Kooperation und Inklusion Schuleingangsstufe Ergänzende Veranstaltungen Schulischer Einsatz in der Grundschule, ggf. an der Gemeinschaftsschule Unterricht in Englisch oder Französisch* Unterricht im 2. Hauptfach* * Davon ein Lehrauftrag in der Schuleingangsstufe (Kl. 1 und/oder 2) Folie 11

12 PH Ausbildung nach alter Prüfungsordnung von Übergang Studium an der Päd. Hochschule Hauptfach Ausbildung am Staatlichen Seminar Didaktik / Methodik im Hauptfach Schulischer Einsatz in der Grundschule, ggf. an der Gemeinschaftsschule Unterricht im Hauptfach* Leitfach Affines Fach* Das affine Fach Ev. oder Kath. Religionslehre kann als 2. Fach weitergeführt werden (z.b. Tausch mit dem Leitfach). Europalehramt Hauptfach ist die Fremdsprache, Leitfach das bilinguale Sachfach. Ist Deutsch od. Mathematik eines der 3 studierten Fächer, wird dieses Fach verpflichtend am Seminar ausgebildet. Didaktik / Methodik im 2. Fach Veranstaltungen im weiteren Kompetenzbereich Pädagogik Schul- und Beamtenrecht Kooperation und Inklusion Schuleingangsstufe Ergänzende Veranstaltungen Unterricht im 2. Fach* * Davon ein Lehrauftrag in der Schuleingangsstufe (Kl. 1 und/oder 2) Studierende mit studiertem GHS-Lehramt und Stufenschwerpunkt Grundschule werden an einem GS-Seminar ausgebildet Folie 12

13 5. Vorbereitungsdienst an einem WHR-Seminar Werkreal-, Hauptschul- und Realschullehramtsprüfungsordnung (WHRPO II) 1 Ziel der Ausbildung Im Vorbereitungsdienst werden die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus dem Studium in engem Bezug zur Schulpraxis und auf der Grundlage der Bildungspläne so erweitert und vertieft, dass angesichts der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler der Erziehungs- und Bildungsauftrag an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen und Gemeinschaftsschulen erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann. Angeknüpft wird dabei an die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache, der interkulturellen Kompetenz, der Medienkompetenz und -erziehung, der Prävention, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, den Umgang mit berufsethischen Fragestellungen sowie der Gendersensibilität. Die Entwicklung der Berufsfähigkeit, der Lehrerpersönlichkeit sowie die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sind die wesentlichen Ziele der Ausbildung Folie 13

14 Studium an der Päd. Hochschule Hauptfach Nebenfach 1 Nebenfach 2 Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen. Ausbildung am Staatlichen Seminar Didaktik / Methodik im Ausbildungsfach 1 Didaktik / Methodik im Ausbildungsfach 2 Didaktik / Methodik im Ausbildungsfach 3 Pädagogik Schul- und Beamtenrecht Kooperation und Inklusion Ergänzende Veranstaltungen Schulischer Einsatz in der HS, WRS od. RS, ggf. an der Gemeinschaftsschule Unterricht in Fach 1* Unterricht in Fach 2* Unterricht in Fach 3* * Davon mindestens ein Lehrauftrag ab Klassenstufe Folie 14

15 PH Ausbildung nach alter Prüfungsordnung von Übergang Studium an der Päd. Hochschule Ausbildung am Staatlichen Seminar Schulischer Einsatz in der HS, WRS od. RS, ggf. an der Gemeinschaftsschule Hauptfach Leitfach Affines Fach Europalehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealsschulen und Europalehramt an Realschulen. Didaktik / Methodik im Ausbildungsfach 1 Didaktik / Methodik im Ausbildungsfach 2 Didaktik / Methodik im Ausbildungsfach 3 Pädagogik Schul- und Beamtenrecht Kooperation und Inklusion Unterricht in Fach 1* Unterricht in Fach 2* Unterricht in Fach 3* * Davon mindestens ein Lehrauftrag ab Klassenstufe 8 Ergänzende Veranstaltungen Studierende mit studiertem GHS-Lehramt und Stufenschwerpunkt Hauptschule werden an einem WHR-Seminar ausgebildet Folie 15

16 6. Ausbildungs- und Prüfungselemente im Vorbereitungsdienst Ausbildungselemente Die Ausbildung orientiert sich an den Vorgaben der aktuellen Bildungspläne und an den Ausbildungsstandards Unterrichtsbesuche in jedem Ausbildungsfach Selbstständiger Unterricht im Umfang von 13 Stunden im II. Ausbildungsabschnitt (ein Schuljahr) Ausbildungsgespräche mit Schulleitung, Mentor und Seminarausbilder Ausbildung in Schulkunde an der Schule Folie 16

17 Prüfungselemente Schulleiterbeurteilung Schulrechtsprüfung Hausarbeit Pädagogisches Kolloquium Beurteilung der Unterrichtspraxis Fachdidaktische Kolloquien Folie 17

18 7. Wichtige formalrechtliche Hinweise der Regierungspräsidien Bewerbung für den Vorbereitungsdienst aller Lehrämter erfolgt über ein Onlineverfahren: Folie 18

19 Bewerbung und Zulassung zum Vorbereitungsdienst Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 01. Februar und dauert in der Regel drei Unterrichtshalbjahre (18 Monate) Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 01. September des Vorjahres Für die Bewerbung ist das VD-Online-Bewerbungsverfahren zu benutzen. Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Bewerberschluss, unterschrieben an das Regierungspräsidium des Erstseminarwunsches geschickt werden Folie 19

20 Notwendige Unterlagen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Förmlicher Zulassungsantrag (entspricht dem Ausdruck der Onlinebewerbung); tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeiten; ein Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild; Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Reifeprüfungszeugnis); das Zeugnis über eine Erste Staatsprüfung, die Grundlage für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist; eine Erklärung über Vorstrafen, wirtschaftliche Verhältnisse und zur Frage, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei anderen Zulassungsbehörden ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet worden ist; Folie 20

21 ggf. eine Bescheinigung über abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst nach Artikel 12a des Grundgesetzes; ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis des zuständigen Gesundheitsamts. Das amtsärztliche Zeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens Anfang August zu beantragen; Nachweis über das Vereinspraktikum von mindestens 24 Übungsdoppelstunden (nur für Bewerber mit dem Hauptfach Sport / GS und Fach Sport / WHR ); Nachweis der Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht durch Vorlage eines Nachweises entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold (nur für Bewerber mit dem Hauptfach Sport / GS und Fach Sport / WHR ); Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin (siehe Merkblatt über den Vorbereitungsdienst); Folie 21

22 Standesamtliche Nachweise (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, ggf. Geburtsurkunde von Kindern ), jeweils in aktueller Fassung bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorliegen. Das Führungszeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens Anfang Oktober zu beantragen; Belehrung und Erklärung über die Verfassungstreue; Nachweis über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum bzw. einen Musikpraktischen Nachweis (außer Bewerber mit dem Fach Sport) für Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt Grundschule; Nachweis über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum (außer Bewerber mit dem Fach Sport); Für Studierende mit den Fächern Wirtschaft, Technik, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik ist ein Betriebspraktikum erforderlich bei Bewerbung für das Lehramt Werkrealschule, Hauptschule und Realschule; Folie 22

23 ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis); ggf. Nachweis zur Begründung des Ortswunsches. Die zuvor genannten Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Form bei den Regierungspräsidien eingereicht werden! Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst findet landesweit zentral statt. Mehrfachbewerbungen bringen Ihnen daher keinen Vorteil Folie 23

24 Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst an Staatlichen Seminaren Sie haben nun die Möglichkeit, Fragen zu stellen Folie 24

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