VORLAGE 16/312 AO? Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen
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- Monica Waldfogel
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1 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/312 AO? Datum Seite 1 von 1 Aktenzeichen S VAl bei Antwort bitte angeben Christoph Hamacher Telefon (0211) Fax (021 1) Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen Steuerabkommen mit der Schweiz 7. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW am , TOP 13 Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlagen übersende ich Abdrucke dieses Schreibens und meiner Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags vom heutigen Tage mit der Bitte, die Abdrucke an die Mitg lieder des vorgenannten Ausschusses weiterzuleiten. Mit freund lichen Grüßen In Vertretung IL~ Dr. Rüd iger Messal Anlagen: 60 Abdrucke Dlenstgeb ~ u de und Lieferanschrifl: Jägerhofstr DOsse idorf Telefon (0211 ) Telefax (0211 ) Poststelle@fm.nrw.de wwwfm nrwde Öffentliche VerKehrsmlttel_ U74 bis U79 Haltestelle Heinrich Heine Allee
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3 Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen Der Minister Daturn.:( Ll,lO 2012 Seile I von 9 Aktenzeichen S VAl bel Antwort bitte angeben Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen Christoph Hamacher Re ferat VA 1 Telefon (0211 ) Fax (0211 ) ~ Steuerabkommen mit der Schweiz 7. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags NRW am , TOP 13 Die Landessregierung beantwortet die von Herrn Dr. Optendrenk im Namen der CDU-Fraklion des Landtags Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom gestellten Fragen wie folgt: Vorbemerkung Die Landesregierung kann sich zu abgeschlossenen Erwerbsvorgängen nur eingeschrä nkt äußern. Es wird insoweit auf die Vorbemerkungen zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 341 vom (Drucksache 16/877) und auf die Kleine Anfrage 348 vom (Drucksache 16/924) verwiesen. 1. Wie viele Steuer-C Ds bzgl. Schwe iz, Liechtenstein und Luxemburg wurden Nordrhein-Westfalen in den letzten 10 Jahren angeboten (bitte Aufgliederung nach J ahren)? Wie viele von den angebotenen CDs w urden j eweils gekauft? Über die Gesamtanzahl der gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen erfolgten Kaufofferten können keine Aussagen gemacht werden. Letztlich erfolgten insgesamt sieben selbständige Datenankäufe durch das Land Nordrhein-Westfalen. Zwei Ankaufsentscheidungen wurden dabei von der schwarz-gelben Landesregierung getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 341 vom (Drucksache 16/877) verwiesen. Dlenstgebaude und Ueferanschnft: Jagerhofslr. 6 <10479 Düsselelorf Telefon (02 1 I) Telefax (021 t) Poststelle@fm nlw ele w.vw Im nlw de Offentliche Verkehrsmittel U74 bis U79 Haltestelle Heinrich Heine Allee
4 2. Welche Zeiträume lagen zwischen dem Angebot der Datenträger, der Prüfung der Daten und dem Ankauf? Seite 2 von 9 Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wann wurde das Angebot der jeweiligen Datenträger gegenüber dem Bundesamt für Steuern angezeigt? Die Einbindung des Bundeszentralamts für Steuern erfolgte in allen Fällen unter Wahrung der zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Vereinbarung. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. 4. Wann wurde der Kauf der jeweiligen Datenträger gegenüber dem Bundesamt für Steuern angezeigt? Wenn nicht, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wurde eine Stellungnahme des Bundes eingeholt? Wenn nicht, warum nicht? Die Einbindung des Bundes erfolgte in allen Fällen unter Wahrung der zwischen dem Bund und den Ländern bestehenden Vereinbarung aus dem Jahr 2010 (14. Wahlperiode) und der sich sowohl von Seiten des Landes als auch des Bundes durch die bei den Datenankäufen gemachten Erfahrungen als zweckmäßig angesehenen und nicht in Zweifel gezogenen praktischen Umsetzung. Die endgültige Kaufentscheidung obliegt nach der zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Vereinbarung - unabhängig von der Einschätzung des Bundes - dem ankaufenden Land. Der Bund begrüßte in einem An ka ufsfa 11 gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen schriftlich die getroffene Entscheidung, sah keine rechtlichen Hinderungsgründe für den Erwerb und bat unter Hinweis auf ein mögliches Weisungsrecht des Bundes sogar, den Ankauf unverzüglich abzusch ließen. 6. Wann und in welcher Höhe wurden die Rechnungen zum Ankauf der jeweiligen Datenträger an die anderen Bundesländer versandt? 7. Welche Bundesländer haben sich am Ankauf der jeweiligen Datenträger beteiligt?
5 Die Fragen 6 und 7 werden zusammenfassend beantwortet: Seite 3 von 9 Eine Rechnungserstellung erfolgte nicht. Der Bund und die Länder wurden in den entsprechenden Fällen lediglich gebeten, sich aus Solidarität an den Kosten des Datenerwerbs zu beteiligen. Bislang wurde in vier Erwerbsfällen entsprechend verfahren. Der Bund erklärte sich bereits im Jahre 2009 bereit, sich an den Erwerbskosten mit 50% zu beteiligen. An diese Zusage hat er sich bislang gehalten und es gibt keine gegenteiligen Aussagen des Bundes in Bezug auf die aktuellen Datenankäufe, künftig anders zu verfahren. Die restlichen Kosten wurden von den Bundesländern grundsätzlich nach dem jeweils aktuellen Königsteiner Schlüssel gemeinschaftlich getragen. Allein das Land Brandenburg verweigerte die Kostenbeteiligungen. 8. Auf welche Veranlagungszeiträume bezogen sich die jeweiligen Daten? Hierzu können keine Angaben gemacht werden, da sich die Daten nicht auf Veranlagungszeiträume beziehen. In allen Ankaufsfällen betrifft der Datenbestand aber abgelaufene und nicht aktuelle Zeiträume. 9. Wie viele Datensätze sind auf den jeweiligen Datenträgern enthalten? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da die Anzahl der Datensätze nicht bekannt ist. Insgesamt befanden sich auf den angekauften und bislang ausgewerteten Datenträgern Informationen über insgesamt deutsche Anleger. 10.Welche Datensätze sind bislang in welchem Umfang ausgewertet worden? Bislang wurden die Datensätze in drei Erwerbsfällen nahezu vollständig ausgewertet. Ein Erwerbsfall ist teilweise ausgewertet, die übrigen Vorgänge befinden sich im Vorbereitungsstadium. 11. Welche Mehrergebnisse gab es aus den jeweils gekauften Datenträgern an zugeflossenen Steuermehreinnahmen für das Land Nordrhein-Westfalen (bitte Aufgliederung pro Jahr)?
6 Das Aufkommen aus der Auswertung von Datenträgern und der hiermit zusammenhängenden Selbstanzeigen betrug bisher rund 420 Mio. Euro. Seite 4 von 9 Eine Aussage zur Haushaltswirksamkeit, das heißt zur Zuordnung der vereinnahmten Mehrergebnissen zu einzelnen Kalenderjahren, kann mangels entsprechender Aufzeichnungen nicht getroffen werden. 12. Wie viele PrüferlSteuerfahnder sind jeweils pro gekaufte Datenträger mit der Auswertung beschäftigt? Wie lange? Entsprechende Erkenntnisse liegen nicht vor. 13. Wurden zusätzliche PrüferlSteuerfahnder eingestellt? Wenn nein, welche Maßnahmen wurden getroffen, um sicherzustellen, dass Prüfungsturnus bzw. Prüfungsdichte erhalten bleibt? Eine zusätzliche Zuführung von Personal in die Prüfungsstellen/ Steuerfahndungsstellen aufgrund der Datenankäufe erfolgte nicht. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, dass dies zu nachteiligen Auswirkungen auf die steuerlichen/strafrechtlichen Prüfungen geführt hat bzw. führt. 14. Wie hat sich das Mehrergebnis im Prüfungszeitraum der letzten 10 Jahre entwickelt? Der Frage ist nicht zu entnehmen, welche Mehrergebnisse (Ergebnisse der Prüfungsdienste und/oder der Steuerfahndung) gemeint sind. Der Beantwortung liegt die Annahme zugrunde, dass lediglich die steuerlichen Mehrergebnisse des Steuerfahndungsdienstes NRW benannt werden sollen. In der bundeseinheitlichen Steuerfahndungsstatistik werden die im jeweiligen Statistikjahr bestandskräftig gewordenen Mehrergebnisse erfasst. Die Ergebnisse stammen zum Teil aus früheren, abgeschlossenen Ermittlungsverfahren. 2001: DM 2002: Euro 2003: Euro 2004: Euro
7 2005: 2006: 2007: 2008: 2009: 2010: 2011: Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 15. Wie hoch war die Zahl der Selbstanzeigen bis Februar 2010 (bundesweit und Nordrhein-Westfalen)? 16. Wie hoch war die Zahl der Selbstanzeigen jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (bundesweit und Nordrhein Westfalen)? Seite 5 von 9 Die Fragen 15 und 16 werden zusammenfassend beantwortet. Eine allgemeine Statistik über den Eingang von Selbstanzeigen wird nicht geführt. 17. Welche Selbstanzeigen standen in Bezug zur Schweiz, aufgeschlüsselt nach Jahren (bundesweit und Nordrhein Westfalen)? Seit Februar 2010 gingen in Nordrhein-Westfalen insgesamt Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz ein (Stand ). Aufgeschlüsselt ergibt sich folgender Eingang: 2010: : /2012: 913 Eine Abfrage ergab im August 2011 einen bundesweiten Eingang von Selbstanzeigen im Zusammenhang mit dem Ankauf Schweizer Bankdaten. Inwieweit es sich dabei um Selbstanzeigen mit alleinigem Bezug zur Schweiz handelt, ist nicht bekannt. Eine Aufschlüsselung nach Jahren ist diesbezüglich nicht möglich.
8 Seite 6 von 9 18.Die Bundesregierung hat die Vorauszahlung aus dem Abkommen in Höhe von 2 Milliarden Schweizer Franken entsprechend dem Bundesanteil bereits in der Haushaltsplanung für 2013 berücksichtigt. Welche Einnahmen hat die Landesregierung in ihrer Haushaltsplanung aus dem Steuerabkommen mit der Schweiz bzw. aus dem Ankauf weiterer Steuer-CDs berücksichtigt? Nach 11 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind in den Haushaltsplan nur Einnahmen und Ausgaben einzustellen, die im Haushaltsjahr voraussichtlich kassenwirksam werden. Mögliche Einnahmen aus dem sich im Beratungsverfahren befindlichen Steuerabkommen mit der Schweiz oder aus dem Ankauf von Steuer CDs sind dementsprechend in den Haushaltsplanungen des Landes nicht enthalten. 19. Welche sonstigen Steuerfahndungen wurden wegen der Prüfung von Datenträgern zurückgestellt? Entsprechende Erkenntnisse liegen nicht vor. 20. Inwieweit ist es bereits zu Auswertungen von Kontrollmitteilungen auf Grund des automatischen Informationsaustausches in Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2005 gekommen? Liegt in einem System der Abgeltungsteuer insoweit gegenüber dem automatischen Informationsaustausch nicht ein Vorteil vor? Die Mitteilungen anderer EU-Staaten im Rahmen des automatischen Auskunftsverkehrs nach der EU-Zinsrichtlinie (sog. "ZIV-Mitteilungen U ) sind für die Veranlagungszeiträume (VZ) 2005 und 2006 im Jahre 2009 stichprobenweise manuell von den Finanzämtern ausgewertet worden. Mit der - maschinell unterstützten - Auswertung für die VZ 2007 und 2008 ist im 3.Quartal 2012 begonnen worden. Der automatische Informationsaustausch ist vorzugswürdig, weil die personalisierten Informationen - über die zutreffende Besteuerung der Kapitalerträge hinaus - der Aufdeckung etwaiger Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit dem den Erträgen zugrundeliegenden Kapitalstamm dienen können.
9 Seite 7 von Welche Mehrergebnisse wurden durch Auswertung der Kontrollmitteilungen erzielt? Die Auswertung der ZIV-Mitteilungen für die VZ hat bundesweit nicht zu signifikanten Mehrergebnissen geführt. Die Ergebnisse der Auswertung für die VZ stehen noch aus. Bei der Bewertung von 11Mehrergebnissen" ist zu berücksichtigen, dass die Steuerinländer mit Geldanlagen in den 24 anderen EU-Ländern, die am automatischen Auskunftsaustausch nach der EU-Zinsrichtlinie teilnehmen, mit einer entsprechenden Auskunftserteilung rechnen mussten. Demgegenüber nehmen die Länder, in denen vermutlich ein überproportionaler Anteil von unter Umständen nicht versteuertem Vermögen von Steuerinländern angelegt sein könnte (Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und Schweiz), gerade nicht am automatischen Auskunftsaustausch teil, sondern nehmen lediglich einen anonymen Quellensteuereinbehalt vor. 22.ln der Bundestagsanhörung hat die Schweizer Seite schlüssig dargelegt, dass bis jetzt lediglich 1 Prozent des deutschen Kapitals aus der Schweiz abgeflossen und hierbei mehr als die Hälfte zurück nach Deutschland geflossen ist. Hat die Landesregierung gegenteilige Annahmen und wie kann die Landesregierung diese belegen? Eine Aussage ist hierzu nicht möglich, da die Schweiz kein überprüfbares Datenmaterial zur Verfügung gestellt hat. 23. Der Presse ist zu entnehmen, dass die von der Landesregierung erworbenen CDs Gestaltungen enthalten, wie das Geld aus der Schweiz steuersparend abgezogen werden kann. Kann die Landesregierung belegen, dass es sich hierbei um Sachverhalte handelt, die nach dem Abschluss des Abkommens vorgenommen wurden oder handelt es sich möglicherweise um einen Sachverhalt der Jahre zurückliegt, so dass aus den CDs keine Aussage getroffen werden kann, ob tatsächlich Geld aus der Schweiz abfließt? Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen, dass bereits vor Abschluss des Steuerabkommens Gelder aus der Schweiz abgezogen wurden. Es besteht kein Anlass zu der Annahme, dass sich das Verhalten der Anleger nach Abschluss des Abkommens grundlegend geändert hat und entsprechende Geldtransfers unterbleiben.
10 24. Wie hoch ist das hinterzogene Vermögen in der Schweiz nach den Schätzungen der Landesregierung? Seite 8 von 9 Es liegen keine validen Daten vor. Von einer spekulativen Schätzung wird Abstand genommen. 25. Wie viele Bürger haben hinterzogenes Vermögen in der Schweiz nach den Schätzungen der Landesregierung? Antwort wie zu Frage Mit dem Abkommen wird Nordrhein-Westfalen zukünftig voraussichtlich ein dreisteiliger Millionenbetrag an Kapitalertragsteuer aus der Schweiz zufließen. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass dies ohne Abkommen auch geht? Die Frage kann aufgrund der unklaren Fragestellung nicht beantwortet werden. Der Fragesteller lässt offen, inwieweit er selbst den genannten Millionenbetrag periodisch zuordnet (einmalig, jährlich oder auf mehrere Jahre verteilt). Die Höhe der sich aus dem Abkommen künftig ergebenden Einnahmen ist zudem ungewiss. Es können insoweit nur Mutmaßungen angestellt werden. Ausschlaggebend ist die Anzahl und Höhe der in der Schweiz zukünftig befindlichen Kapitalanlagen. Da das Abkommen den Anlegern großzügig die Möglichkeit des sogenannten Abschleichs einräumt, können von keiner Seite seriöse Aussagen zu künftigen und sicheren Einnahmen erfolgen. 27.ln der Anhörung wurde von einem Sachverständigen angeführt, dass eine Besteuerung hinsichtlich ausländischer Erträge, die maßgebend auf einer planmäßigen Auswertung gestohlenen Daten beruht, verfassungswidrig sein dürfte, da hiermit eine einheitliche Besteuerung nicht gewährleistet werden kann. Wie steht die Landesregierung zu dieser Auffassung? Diese Auffassung wird nicht geteilt. 28. Wird das Abkommen umgesetzt, erfolgt hinsichtlich der Besteuerung der Kapitalerträge aus der Schweiz keine zusätzliche Belastung der Mitarbeiter in den Finanzämtern. Ist dies auch der Fall, wenn nunmehr flächendeckend zur Erhebung der entsprechenden Kapitalerträge Daten aus der Schweiz ausgewertet
11 werden müssen, um die gleichen Steuermehreinnahmen zu erzielen? Seite 9 von 9 Bei einem umfassenden Informationsaustausch ist davon auszugehen, dass die Anleger ihre Einkünfte bzw. ihr Kapital in der Regel ordnungsgemäß erklären. Die Arbeit der Mitarbeiter in den Finanzämtern bestünde lediglich in der Auswertung der eingehenden Informationenl Kontrollmitteilungen. 29.ln wie vielen Fällen der Selbstanzeigen und der Datensätze wurde das tatsächlich unversteuerte Vermögen offengelegt und nachversteuert? Nach den hiesigen Erkenntnissen in allen Fällen der strafbefreienden Selbstanzeigen. 30. Bis in welche Jahre zurück kann derzeit noch ermittelt werden? Ermittlungen können für alle steuerstrafrechttich und steuerlich nicht verjährten Jahre erfolgen. Das ist abhängig vom jeweiligen Einzelfa ll. 31. Wie wird bei Selbstanzeigen in der Finanzverwaltung bei der Nachversteuerung tatsächlich verfahren? Ist eine Nachversteuerung möglicherweise hinterzogener Steuern auf unversteuertes Vermögen von der Beweislage her üblicherweise möglich oder werden auch nur Erträge versteuert? Eine strafbefreiende Selbstanzeige setzt voraus, dass ein Anzeigenerstatter in vollem Umfang seine unterlassenen steuerlichen Pflichten nachholt. Die von ihm gemachten Angaben müssen zudem vollständig sein. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall hat er dabei nicht nur bislang unversteuert gebliebene ErträgelEinkünfte nach zu erklären. sondern gegebenenfalls auch die entsprechenden Vermögensstämme. Grundsätzlich wird die Vollständigkeit einer Selbstanzeige unterstellt. solange keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen. Nach Art und Umfang der Angaben des Einzelfalls kann es ggf. zu Nachfragen durch die Finanzbehörden kommen. In V rtretung I Dr. Rüdiger Messal
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