E.-A. Bach, V. Friedhoff, U. Qualmann
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- Klaus Lichtenberg
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1 Edition PRAXIS.WISSEN E.-A. Bach, V. Friedhoff, U. Qualmann Die Bank als Gegner Vorsorge und Gefahrenabwehr gegenüber der eigenen Bank BusinessVillage Update your Knowledge!
2 Inhaltsverzeichnis 1 Über die Autoren...5 Vorwort...7 I. Erster Teil: Konfliktfeld Unternehmensfinanzierung 1. Die neuen Rahmenbedingungen: strukturelles Ungleichgewicht und die Ohnmacht der Unternehmer Verschärfung der Interessengegensätze Der Mittelstand als Opfer von Basel II und hieraus folgendem Rating...19 Was heißt Rating?...21 Bestimmungsfaktoren für das Rating...23 Was bewirkt die Ratingnote?...23 Wege, sein Rating positiv zu beeinflussen Verhalten bei der Kreditverhandlung Übervorteilungen vermeiden...29 Starke Rechtsposition durch Beratungsverhältnis schaffen...29 Besteht ein Recht auf Kredit? Was tun bei Ablehnung?...30 Existenzsichernd oder zukunftsbedrohend? Die faire Gestellung und Bewertung von Sicherheiten...31 Gefahren aus der Überlassung von Sicherheiten und wie man diesen entgegentritt Das Recht auf individuelle, maßgeschneiderte Kreditverträge Härtetest Sanierungsfinanzierung...41 Die Hilfsoptionen der Bank...41 Verhalten bei Bereitstellungsverweigerung...42
3 2 Inhaltsverzeichnis 6. Streitquelle öffentliche Finanzierungshilfen. Wie man zu den Fördermitteln kommt...45 Förderprogramme und Förderziele...45 Anfangsprobleme bei der Beantragung öffentlicher Mittel und wie sie überwunden werden...46 Checkliste für die Beantragung öffentlicher Mittel...46 Die fehlerhafte Bankberatung bei öffentlichen Mitteln und ihre Folgen für die Bank Sonderfall Sanierungsförderung...49 Existenzgründungskredite wie sie fair gestaltet werden Höchste Gefahr: Kreditkündigung. Wie geht man damit um?...57 Die Formalien, die die Bank bei der Kreditkündigung in Gang setzt: Kündigungserklärung und -zustellung...57 Die Arten der Kreditkündigung...58 Indizien für die Unwirksamkeit einer Kündigung...58 Darf die Bank die Kreditkündigung an die Schufa weiterleiten?...61 II. Zweiter Teil: Bürgschaft, Mitverpflichtung, Grundschuld und Gegenforderungen 1. Bürgschaft und Mitverpflichtung. Grenzen und Risiken...65 Die Bürgen schützen...65 Die Mitverpflichteten (Ehepartner, Familienmitglieder, enge Freunde) schützen Das Häuschen (zumindest der nahen Verwandten und der Freunde) schützen wie die Sicherheitsabrede zu knacken ist Gefahren aus dem Girokonto und dem Kontokorrent...77 Kostengenerator Zinseszinseffekt Die Durchsetzung von Schadensersatzanspruch gegen die Bank Anspruchsgrundlage Nichteinhaltung des Kreditvertrages im weitesten Sinne Anspruchsgrundlage Nichteinhaltung von Kreditzusagen...84 Anspruchsgrundlage Falschberatung...84
4 Inhaltsverzeichnis 3 III. Dritter Teil: Streitfeld Kapitalanlagen Unberechtigte Forderungen abwehren und Gegenforderungen durchsetzen 1. Risikopotenziale von Anlageformen und die Aufklärungspflicht der Bank...93 Bei Aktienanlagen und bei der Beteiligung in Aktienfonds...93 Bei geschlossenen Immobilienfonds...95 Bei den so genannten Steuersparimmobilien...99 Bei allen fremd finanzierten Kapitalanlagen Medienfonds, Schiffsbaufonds, Leasingfonds etc Schlusswort...107
5 Der Mittelstand als Opfer von Basel II und hieraus folgendem Rating Der Mittelstand als Opfer von Basel II und hieraus folgendem Rating Viele Mittelständler sind heute unzufrieden, dass Banken weniger bereitwillig Kredite vergeben und sie schlechter betreuen als früher. Davon betroffen sind vor allem kleinere Unternehmer mit schwacher Gewinnentwicklung. Es gilt die Regel, dass Banken die Kreditvergabe gerade dann besonders restriktiv handhaben, wenn der Bedarf an Fremdkapital besonders hoch ist. Oder anders formuliert: Wer Geld braucht, der bekommt keins. Diese Situation hat sich insbesondere seit der Vorbereitungsphase für Basel II (Basel II ist ab 2007 für alle Kreditinstitute verbindlich) verschärft. Der Begriff Basel II bezeichnet eine Übereinkunft zwischen nationalen Notenbanken, die das Ziel hat, die weltweiten Kreditrisiken zu mindern. Auf deutscher Seite waren Verhandlungsführer Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank, also beamtete Bundesbankdirektoren. Diese standen in ständigem Meinungsaustausch mit den Spitzenvertretern der deutschen Banken, insbesondere des Bundesverbands der Deutschen Banken, in dem die großen deutschen Geschäftsbanken organisiert sind. Damit stellte der Bundesverband der Deutschen Banken die Meinungsführerschaft in Deutschland. Diese starke Stellung der deutschen Geschäftsbanken hängt im Wesentlichen mit deren internationaler Geschäftsausrichtung zusammen. Dabei konnten die Sparkassenorganisationen und die der deutschen Volksbanken (deren Kundenkreis sich ja überwiegend aus mittelständischen Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern zusammensetzt) nicht mithalten, da sie nun einmal nicht im internationalen Geschäft tätig sind. Infolgedessen fielen die Interessen der deutschen mittelständischen Kreditnehmer weitgehend unter den Tisch, obwohl diese, wie gesagt, den Motor der europäischen Wirtschaftsentwicklung darstellen. Stattdessen müssen sie sich den Regeln von Ratingprozessen unterwerfen, die auf die Kapitalausstattung vor allem amerikanischer Großunternehmen ausgerichtet sind. Gleichwohl hatten die Sparkassen und Volksbanken auf der Grundlage von Basel II das Rating zu übernehmen. Wenn auch die Bundesregierung in letzter Sekunde das Schlimmste abwenden konnte (letztlich haben alle deutschen Bundestagsparteien die Brisanz von Basel II und die gravierenden Auswirkungen auf den Mittelstand verkannt), so sehen sich die deutschen Unternehmen seitdem einer zusätzlichen Wettbewerbsverzerrung unterworfen hervorgerufen durch die von Basel II ausgehende Verteuerung des Betriebsmittels Kapital, also der Kredite. Erschwerend kommt hinzu, dass nur die wenigsten Unternehmer das neue Regelwerk kennen. Basel II schreibt den Banken nahezu zwingend vor, wie sie bei (früher noch toleriertem) Fehlverhalten der Unternehmer zu reagieren haben. Zum Beispiel, wenn sie ihre wirtschaftliche Entwicklung nicht offen legen. Das hat zuweilen fatale Folgen, wie das Beispiel zeigt:
6 20 Der Mittelstand als Opfer von Basel II und hieraus folgendem Rating Ein Architekt, welcher seit Jahren an sich eine problemlose Geschäftsbeziehung zu seiner Hausbank unterhielt, hatte in den 90er Jahren einen Bürokomplex mit Wohneinheiten errichtet und finanzieren lassen. Der Kapitaldienst für den aufgenommenen Kredit wurde durch laufende Mieteinnahmen regelmäßig pünktlich erbracht. Lediglich die Umsätze aus der Architektentätigkeit beziehungsweise die Einnahmen des Architekten hatten Anfang des Jahres 2001 einen Einbruch erlitten. Diese Entwicklung wurde aber aufgefangen durch die hohen Einnahmen der Ehefrau des Architekten, einer erfolgreichen Ärztin. Gleichwohl erhob die Hausbank des Architekten ab dem Frühsommer 2002 in ungewohnter Weise verschärft die Aufforderung, seine Gewinn-und-Verlust-Rechnung beziehungsweise laufende BWA sowie die entsprechenden Einkommensteuererklärungen und Steuerbescheide vorzulegen. Der Steuerberater des Architekten war währenddessen krank geworden, so dass der Architekt nicht in der von der Bank gewünschten Weise mit den Jahresabschlüssen, Steuererklärungen sowie BWA nachkam. Ein Grund lag sicherlich auch darin, dass der Architekt die Bank nicht unbedingt über die negative Entwicklung aufklären wollte erwartete er für die nächste Zeit doch eine Wende zum Besseren. Der Architekt war sich jedoch seiner Bankverbindung an sich sicher, da er den Kapitaldienst für die laufenden Kredite regelmäßig über die Mieteinnahmen erbrachte. Die Hausbank begann jedoch, den Architekten hinsichtlich der beizubringenden Unterlagen zu mahnen. In der Folgezeit brachte die Hausbank gegenüber dem Architekten in Abständen von drei Monaten drei Mahnungen heraus. Als der Architekt darauf immer noch nicht den Jahresabschluss 2001, die laufende BWA sowie die Steuerbescheide vorlegte, kündigte die Hausbank im Herbst 2002 das gesamte Kreditengagement des Architekten, und zwar fristlos aus wichtigem Grunde. Die Hausbank begründete diese außerordentliche Kündigung damit, dass der Architekt die erforderlichen vorgenannten Unterlagen nicht fristgemäß beigebracht habe. Zu dieser Beibringung der Unterlagen sei der Architekt jedoch nach 18 KWG verpflichtet. Die Hausbank sah darin nunmehr ein vertragswidriges Verhalten des Architekten, welches Anlass für eine Kündigung aus wichtigem Grund gab. Der Architekt hatte nicht erkannt (und auch nicht gewusst), dass die vormals lässliche Sünde, die Vorlage der betriebswirtschaftlichen Analyse zu vergessen, mit dem Basel-II-Abkommen plötzlich zu einem gefährlichen Vertragsbruch geworden war, der die Bank geradezu dazu zwang, den Architekten als bonitätsschwach einzustufen, was diese, zumindest nach deren eigener Einschätzung, berechtigte, die Kredite zu kündigen. Es kam zum Rechtsstreit. Das Gericht wollte jedoch nicht so recht sehen, dass allein wegen der fehlenden Bonitätsnachweise schon die Berechtigung zur Kreditkündigung gege-
7 Der Mittelstand als Opfer von Basel II und hieraus folgendem Rating 21 ben gewesen sei. Zähneknirschend gab die Hausbank nach, indem sie dem Architekten nunmehr eine großzügige Jahresfrist zur Umschuldung einräumte und von den zuvor angedrohten Zwangsmaßnahmen (Antrag auf Zwangsversteigerung) Abstand nahm. Ohne gerichtliche Inanspruchnahme der Hausbank auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kreditkündigung hätte die Hausbank jedoch den Architekten in ein Zwangsversteigerungsverfahren verwickelt, welches im Folgenden trotz der guten finanziellen Gesamtsituation des Ehepaares nur noch schwer eine Umfinanzierung hätte zustande kommen lassen. Zudem konnte der Hausbank im Rechtsstreit vorgehalten werden, dass die Ausübung einer außerordentlichen Kündigung verfristet war. Sie hatte nämlich, wenn sie schon ein solches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen wollte, selbst zu lange zugewartet. Hinzu kam weiterhin, dass die Hausbank übersehen hatte, dass zwar durchaus 18 KWG auf Grund des hohen Kreditengagements von nahezu einschlägig war, also die Bonitätsnachweise des Architekten zu erbringen waren, und zwar auch fristgerecht, dass es jedoch im KWG insoweit eine korrigierende Vorschrift gibt, als für Kredite, die ausreichend durch Grundpfandrechte gesichert sind, der Bonitätsnachweis nach 18 KWG ausgehebelt werden kann. Letztlich konnte der Architekt mit dieser Argumentation gerettet und eine zwangsweise Verwertung der Immobilie verhindert werden. Was heißt Rating? Die Ratingnote sagt im Grunde genommen nur aus, wie wahrscheinlich eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals ist (also der gewährte Kredit) und wie sicher alle Zinsen fließen werden. Rating drückt die Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalls aus. Es wird die angenommene Leistungsunfähigkeit des jeweiligen Unternehmens bei aufgenommenen Krediten prognostiziert, oder anders: Wie vorhersehbar könnte der Kreditausfall sein, also die Leistungsunfähigkeit des Unternehmers, oder welcher unvorhergesehene Leistungsausfall könnte zum Tragen kommen? Vergeben werden die Einschätzungen von Ratingagenturen durch den Unternehmer selbst, welcher auch die Kosten zu tragen hat ( externes Rating ), oder die Bank/Sparkasse nimmt ein solches Rating in ihren Spezialabteilungen vor ( internes Rating ), welches kostenmäßig letztlich auf den Kunden umgelegt wird. Ausgedrückt werden sie in Codes von AAA bis CCC, wobei AAA die Bestnote ist. Grundlage der Einschätzung sind die betriebswirtschaftlichen Daten, die das Unternehmen vorzulegen verpflichtet ist. Dieser Code beeinflusst also ganz direkt die Kosten, die ein Unternehmen für einen Kredit aufzubringen hat. Wie das? Schon die Basel I genannte Vereinbarung regelte (seit 1988), wie viel Eigenkapital Geldinstitute für die Kreditvergabe vorweisen müssen. Galt noch bei Basel I der Grundsatz, dass die Banken pauschal 8 Prozent der herausgelegten Kreditsumme als Eigenkapital zurückzulegen hatten, gilt jetzt, dass sich die Höhe der Rücklagen für einen
8 22 Der Mittelstand als Opfer von Basel II und hieraus folgendem Rating Kredit nach der Ausfallwahrscheinlichkeit, also dem Rating des Kredit nehmenden Unternehmens, zu richten hat. Die Quoten liegen nun, pauschal gesagt, zwischen 1,1 und 12 Prozent. Das ist Geld, das den Banken zwar gehört, aber als Eigenkapital festgelegt bleibt. Es darf für keinerlei Geschäfte mehr verwendet werden totes Kapital also, das den Kostensatz der Banken erhöht. Diese geben die Kosten selbstverständlich an ihre Kunden weiter, indem sie die Zinsen entsprechend gestalten. Und zwar so, dass der Kreditnehmer um so höhere Zinsen aufwenden muss, je schlechter sein Rating ausfällt. Was ist der Hintergrund für diese Neuregelung? Eine grundlegende Umorientierung in der Denkweise der weltweit agierenden Großunternehmen. Die waren, als die Globalisierung sich noch nicht so durchgesetzt hatte wie heute, am wirtschaftlichen Wohlergehen ihrer mittelständischen Zulieferanten und ortsansässigen Zulieferanten hoch interessiert. Denn bei diesen waren sie sich hoher Qualität, absoluter Liefersicherheit und ungebrochener Innovationskraft sicher. Daher störte es die Großunternehmen auch wenig, dass sie, schon nach den herkömmlichen Ratingmethoden bestens bewertet, eigentlich mehr Zinsen bezahlen mussten als angebracht. Denn die 8-Prozent-Hinterlegungsquote galt für sie wie für die Kredite ihrer (möglicherweise niedriger gerateten) Zulieferunternehmen gleichermaßen. Die Großunternehmen subventionierten also die Kredite ihrer Zulieferer in gewisser Weise quer. Die Bereitschaft, diese Quersubvention zu tolerieren, änderte sich, als für die deutschen Mittelständler mehr und mehr leistungsfähige Konkurrenten, etwa in Fernost, auftraten. Da konnten sich die Forderungen nach einer differenzierbaren Kreditpolitik durchsetzen, und die Banken folgten diesen aus Wettbewerbsgründen gerne nach. Die Folgen waren schnell spürbar: weniger und teurere Kredite für den Mittelstand. Das Ergebnis einer Eigenkapitalunterlegung von 12 Prozent, und dies dürfte in der Regel auf den mittelständischen Unternehmer zutreffen, ist, wenn er nicht gerade ein herausragendes Rating hat, dass der mittelständische Unternehmer eine derart schlechte Bewertung seiner Kreditwürdigkeit mit erhöhten Zinsen bezahlt oder erst gar keinen Kredit erhält. Von den vorstehenden Eigenkapitalanforderungen hat Basel II jedoch eine Ausnahme geschaffen. Unternehmen mit weniger als 1 Mio. Kreditvolumen werden nämlich den so genannten Privatkrediten bis zu dieser Größenordnung von 1 Mio. zugeordnet. Der Vorteil besteht für diese Unternehmer darin, dass kein Einzelrating durchzuführen ist und eine erheblich geringere Risikogewichtung als bei den übrigen Unternehmerkrediten vorgesehen ist. Kredite unter 1 Mio. Euro sollen nach Basel II nur mit 5,7 Prozent Eigenkapital zu unterlegen sein.
9 Der Mittelstand als Opfer von Basel II und hieraus folgendem Rating 23 Die Mehrzahl der Mittelständler dürfte an sich von dieser für die Banken günstigen Eigenkapitalunterlegung betroffen sein. Vorteile werden die Unternehmer hieraus jedoch nicht erzielen, weil ihnen die Banken diese schlichtweg verweigern. Vielmehr werden die Banken den mittelständischen Unternehmer generell als in erhöhtem Maße risikogefährdet einstufen und damit nach wie vor eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredites annehmen und sich ihre Kredite entsprechend hoch verzinsen lassen. Das lässt sich schon heute erkennen. Bestimmungsfaktoren für das Rating Basel II unterscheidet nach externem und internem Rating. Beim externen Rating übernimmt ein fremdes Prüfunternehmen die Einschätzung, beim internen erledigt das eine Abteilung der Bank. Externes Rating kommt bei hiesigen mittelständischen Unternehmen so gut wie überhaupt nicht vor. Dies liegt zum einen an den exorbitant hohen Kosten hierfür. Zum anderen aber auch daran, dass mit dem internen Rating die Banken ein Herrschaftsinstrument für das Preisdiktat an die Hand bekommen. Denn die Ergebnisse bleiben geheim, sie werden dem Unternehmen nicht mitgeteilt. Dieses hat damit keine Chance, sich gegen eine ungünstige Einstufung zur Wehr zu setzen. Eine sehr bequeme Position für die Banken. Die unterschiedlichen Berechnungsmethoden für das Rating brauchen, weil der Unternehmer die Ergebnisse nicht sehen wird, hier nicht vorgestellt zu werden. Nur so viel: Nach Basel II bestimmt sich das Rating des Mittelständlers maßgeblich anhand der so genannten Hard Facts. Der Mittelständler hat mit den Hard Facts dem Banker überzeugende Informationen vorzulegen, die bekanntlich aus den Bilanzen und den laufenden aktuellen Zahlen der BWA, aber auch aus den persönlichen Vermögensverhältnissen des Unternehmers hervorgehen umfassender kann sich niemand entblößen. Diese Zahlen werden entsprechend einem speziellen Schlüssel zunächst einzeln bewertet und danach mit Hilfe mathematisch-statistischer Methoden zu einem Gesamtergebnis verdichtet. Was bewirkt die Ratingnote? Die Ratingnote bewirkt eine drastische Unterbewertung der Unternehmen und eine Differenzierung der Zinsen, wie sie bis heute unbekannt war. Damit geraten besonders die deutschen mittelständischen Unternehmen, zumindest die, die über zu wenig Eigenkapital verfügen, zusätzlich unter Kostendruck. Wie stark sich das auswirken kann, hat die Fachzeitschrift Immobilien Zeitung Anfang 2005 anhand dreier unterschiedlicher, aber durchaus typisch ausgestatteter Unternehmen dokumentiert:
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