Social Media rechtssicher gestalten
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- Maximilian Tiedeman
- vor 8 Jahren
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1 Scial Media rechtssicher gestalten Scial Media Tag IHK Rhein-Neckar Juli 2013 Prf. Dr. Thmas Wilmer Institut für Infrmatinsrecht Hchschule Darmstadt
2 Überblick Grundsätzliche rechtliche Besnderheiten Entscheidung über Auftritt und Namen Haftung für eigene und fremde Inhalte Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Scial Media Guidelines Datenschutz Scial Media einkaufen Minderjährige Empfehlungen/Ausblick
3 Grundsätzliche rechtliche Besnderheiten Rat Prf. Heren, Münster: Der Rat des Juristen kann nur sein, Facebk zu meiden. Unternehmen haben drt nichts zu suchen; denn ihre Geschäftsinteressen beißen sich regelmäßig mit den Besnderheiten des Web 2.0 und den drt gängigen interaktiv-privaten Umgangswünschen.
4 Grundsätzliche rechtliche Besnderheiten Web 2.0: Interaktivität Merkmale Fkus auf Inhalte Ziel: Steigerung der Besuche Keine Registrierung, keine Prfile Direkte Marketingplattfrm Scial Media: Gemeinschaftsnetzwerke Merkmale Fkus auf registrierte Teilnehmer Ziel: Steigerung der Registrierungen Registrierung und Prfilbildung Abgeleitete Marketingeffekte
5 Grundsätzliche rechtliche Besnderheiten Meistgenannte Hbbies Xing (Männer) Glf Jggen Lesen Ehrenamtliches Engagement Interessen Facebk Gefällt mir Crash-Vides, Snderangebtsseiten Vides vn dt. Plitikern, die englisch sprechen Cmedy und Firlefanz Meistgenannte Hbbies Parship Musikinstrument spielen Risiksprtart Belletristik Kchen
6 Grundsätzliche rechtliche Besnderheiten Verschiedene Stßrichtungen Arbeitgeber Crprate Scial Respnsiblity Netzwerken, Service Entwicklungsbeteiligung der Kunden Marketing, Vertrieb Privatpersnen Berufliche Selbstdarstellung Private Selbstdarstellung und Kntakte Firlefanz
7 Grundsätzliche rechtliche Besnderheiten Beherrschbarkeit gegeben? JA! (DKDA) Risikbewußtsein ist ntwendig, nicht jedem Trend nachlaufen
8 Entscheidung über Auftritt und Namen Namenswahl in Scial Media: Accunts, Metatags, Adwrds Marke, Name, Firma Analgie zum Dmainrecht Inhaberschaft an Accunts
9 Entscheidung über Auftritt und Namen Namenswahl in Scial Media: Zur Abwehr vn Markens- und Namensrechtsverletzungen Rechtzeitige Registrierung eigener Begriffe auf wichtigen Plattfrmen TIPP: Frühzeitig Namen sichern, auch wenn Auftrittsinhalte nch unsicher!
10 Haftung für eigene und fremde Inhalte Haftungsrisiken für eigene Inhalte: Facebk und C: Bilder, Links, Texte, alles... Micrblgs wie Twitter? Links, Texte (140 Zeichen)? Markenrecht? Wettbewerbsrecht? Urheberrecht? (EuGH Vrsprung durch Technik genügt, RSS-Feeds
11 Haftung für eigene und fremde Inhalte Haftungsrisiken für eigene Inhalte: Unzutreffende Tatsachenbehauptung via Twitter-Mitteilung ist (natürlich) rechtswidrig (vgl. Hanseatisches OLG Bremen, Urt. v , Az.: 2 U 115/10) Anwendbarkeit vn 56 RStV bejaht, da jurnalistisch- redaktinelles Angebt Link auf Beiträge mit unzutreffenden Tatsachenbehauptungen ist auch via Twitter rechtswidrig (vgl. LG Frankfurt a. M., Beschl. v , Az.: 3-08 O 46/10)
12 Haftung für eigene und fremde Inhalte Haftungsrisiken für eigene Inhalte: Urheberrecht Verwendung vn Bildern und Texten Unbekannte Herkunft Bekannte Herkunft Mit Zustimmung Ohne Zustimmung (zb RSS-Feeds) Knkludente Zustimmung der Rechteinhaber durch Pstings? Creative Cmmns-Lizenz als Schutz? Schutzhöhe eigener Texte (Beispiel Tweet) APR KunstUrhG, Persnenbilder Beleidigende Äußerungen
13 Haftung für eigene und fremde Inhalte Haftungsrisiken für eigene Inhalte: Persnenbilder 22, 23 KunstUrhG Einstellung nur mit (ggf. knkludenter) Einwilligung, der 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Persnen nur als Beiwerk neben einer Landschaft der snstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder vn Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vrgängen, an denen die dargestellten Persnen teilgenmmen haben; ( ) Die Befugnis erstreckt sich jedch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten der, falls dieser verstrben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. 13
14 Haftung für eigene und fremde Inhalte Haftungsrisiken für fremde Inhalte? Haftungsfragen 10 TMG Haftung für fremden Cntent: Abgrenzung eigener und fremder Cntent Fatale Einräumung vn Nutzungsrechten Einbindung fremden Cntents hne Zustimmung der Autren Beispiel Linksetzen bei twitter Mitstörerhaftung nach BGH Vermeidung eines Haftungsdeltas durch Nutzungsbedingungen
15 Haftung für eigene und fremde Inhalte Haftung für fremde Inhalte: Störerhaftung: Der Umfang der Störerhaftung ist ums größer, je mehr der flgenden Faktren vrliegen: 1. Hhe Intensität der Rechtsverletzungen in Quantität und Qualität 2. Werbung für rechtswidrige Inhalte 3. Anbieter prfitiert vn rechtswidrigen Inhalten 4. Nähe zum rechtswidrigen Inhalt 5. Keine Löschprgramme.ä.
16 Haftung für eigene und fremde Inhalte Haftungsrisiken für fremde Inhalte? Beispiel Link bei Twitter Ein annymer Nutzer hatte in mehreren Fren diverse geschäftsschädigende Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) aufgestellt. Diese Behauptungen wurden durch einen ehemaligen Vertragspartner der Antragstellerin, der nach Vertragsbeendigung in derselben Branche tätig war, vn seinen beiden Twitter-Accunts verlinkt. Dabei sll ihm bewusst gewesen sein, dass diese Behauptungen und Äußerungen falsch waren. Dennch setzte er die Links zu den Beiträgen mit dem Hinweis, dass diese Infrmatinen sehr interessant seien. LG FFM, (Beschluss vm , Az O 46/10)
17 Haftung für eigene und fremde Inhalte TIPP: Eigene Inhalte - Vr eigener Einstellung vn Texten und Grafiken bewusst Urheberrechte prüfen - auch der Ftgraf hat eigene Rechte! - Zugangsberechtigungen in Scial Media Guidelines regeln, Freigabeprzesse klären. - Keine Persnenbilder hne Zustimmung der Abgebildeten einstellen - 7-Persnen-Regel ist ein Gerücht! - Vrsicht: Nachweisbarkeit auch bei flüchtigen Inhalten leicht gegeben - Webarchive.rg
18 Haftung für eigene und fremde Inhalte TIPP: Fremde Inhalte Bei User Generated Cntent Mindestregelungen vrsehen für das Einstellen vn Inhalten: Keine prblematischen eigenen Frentitel.ä. vrsehen Knkrete Rechteeinräumung für Texte, Bilder etc. Zusicherung der Freiheit vn Rechten Dritter Hinweise auf zulässiges Verhalten und virtuelles Hausrecht Aber: Dennch Mindestmaß an eigener Prüfung im Hinblick auf ffensichtliche Verletzungen vn Rechten erfrderlich. Disclaimer sind (weitestgehend) Märchen!
19 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Rechtliche Grundlagen Impressum Identitätsfragen: Deutliche Anbieterkennzeichnung Besndere Marketingmaßnahmen
20 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Rechtliche Grundlagen (Auszug) Kennzeichnungspflicht 6 TMG Unsachliche Einflussnahme, 4 Nr. 1 UWG getarnte Werbung / geschäftliche Hdl. (Nr. 11, 23 Blacklist) verschleierte Werbung ( 4 Nr. 3 UWG) Irreführung durch Unterlassen, 5a UWG Jurnalistisches Trennungsgebt Fernabsatzrechtliche und andere Infrmatinspflichten
21 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Impressum: Umfang nach 5 TMG: Rechtsfrm und der Sitz der Gesellschaft; das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft; Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist; ladungsfähige Anschrift; Daten zur schnellen Kntaktaufnahme einschließlich Adresse alle Geschäftsführer; sfern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vrsitzenden hat, der Vrsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vrnamen. Bei Angebten mit jurnalistisch-redaktinellem Inhalt z.b. Unternehmensseite mit Infrmatinen wie Kurznachrichten der Branchennews ist zusätzlich ein Verantwrtlicher nach 55 Abs. 2 RStV zu benennen.
22 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Impressumspflicht: LG Aschaffenburg: Pflicht zur Anbieterkennzeichnung bei gewerblichen Facebk-Seiten Prblematische Inf-Seite (Urt. v , Az.: 2 HKO 54/11) Die Pflichtangaben müssen einfach und effektiv ptisch wahrnehmbar sein. Sie müssen hne langes Suchen auffindbar sein. Bezüglich der Bezeichnung des Links werden Bezeichnungen wie z.b. Nutzerinfrmatinen mangels Klarheit abgelehnt (vgl. Micklitz/Schirmbacher Spindler/Schuster, Recht der elektrnischen Medien, 2. Auflage TMG Randnr. 21). Deshalb liegt bereits in der Bezeichnung Inf ein Verstß gegen 5 Telemediengesetz vr.(...) Nach dem [...] vrliegenden Impressum auf der Website der Antragsgegnerin im Zeitraum vm , ist nicht eindeutig erkennbar, auf welche Telemedien sich das Impressum bezieht
23 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Impressumspflicht: Auf Details kann es ankmmen Landgericht Regensburg, Urteil vm , Az.: 1 HK O 1884/12 Die vrhandenen Angaben auf der Facebkseite vm erfüllen nicht die Vraussetzungen für ein zulässiges Impressum nach 5 Telemediengesetz. Hier war eingetragen die Adresse und die Telefn- und verbindung swie die Website, ferner wird die Firma angegeben. Allerdings hätte entsprechend Telemediengesetz 5 nach Nr. 1 Name und Anschrift genau angegeben werden müssen, bei der juristischen Persn der Beklagten der Geschäftsführer, nach Ziffer 4 das Handelsregister und nach Ziffer 3., sweit für die Tätigkeit eine behördliche Zulassung erfrderlich war, die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese Angaben waren nicht vrhanden. Zum wettbewerbsrechtlichen Verstß: Das Fehlen der Angaben nach 5 TMG stellt einen Verstß nach 4 Ziffer 11 UWG dar. Es handelt sich hier um eine Infrmatinspflicht im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern und damit um eine Marktverhaltensregelung. Marktverhaltensregeln sind Vrschriften im Sinne vn 4 Ziffer 11 ( ). Ein Verstß lag smit vr.
24 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Impressumspflicht: Urteile übertragbar Landgericht Berlin, Beschluss vm , Az.: 16 O 154/13 Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach 5 TMG gilt auch für Sziale Netzwerke. wie Ggle+. (Streitwert ,- )
25 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Identitätsfragen: Klare Kennzeichnung des Auftritts: Advertrials (Zusammensetzung aus Advertisement (Werbung) und Editrial ) = bezahlte Werbung im redaktinellen Gewand, um den Anschein eines redaktinellen Beitrages zu erwecken Risik: Unlauterkeit vn verschleierter Werbung Grundsatz der Trennung vn Werbung und redaktinellem Inhalt, 4 Nr. 3 UWG
26 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Identitätsfragen: Klare Kennzeichnung des Auftritts: Beitrag muss inhaltlich deutlich werbemäßig ( werbetypische Prduktdarstellung ) aufgemacht sein (vgl. OLG Köln, Beschl. v , 36 W 22/09) Täuschung des Verkehrs ist ausgeschlssen, wenn Werbecharakter der Anzeige unmittelbar ins Auge springt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v , 4 U 4/10) Maßstab der Flappe-Entscheidung des BGH (Urt. v , Az.: I ZR 161/09): kein UWG-Verstß trtz Eindrucks redaktineller Berichterstattung, da Flappe vn außen Prdukt / Unternehmen nicht kenntlich macht Verkehrsvrstellung ist jeweils entscheidend
27 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Besndere Marketingmaßnahmen: Affiliate Werbung Werbung auf Affiliate-Website (PpUp); Werbung durch Affiliate-Such-/Vergleichsseiten (z.b.: Werbung durch (vllständige) Übertragung der Händlerseiten (z.b.: Fa. Raabhlz, Möbelhersteller); Werbung durch Schaltung vn Anzeigen auf Drittseiten (z.b. AdWrds vn Ggle). Risiken: Haftung des Unternehmens (Merchant) für wettbewerbswidriges Verhalten des Werbepartners (Affiliates) Haftung des die Werbung veröffentlichenden Unternehmens für wettbewerbswidriges Verhalten des Merchant und/der Affiliate.
28 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Besndere Marketingmaßnahmen: Adwrds EuGH, Urt , C /08 Ggle France et Ggle) - Verwendung fremder Marken als Ggle AdWrds idr zulässig META-Tagging weiterhin grundsätzlich als Markenverletzung anzusehen (vgl. BGH Urt. v , Az.: I ZR 183/03 IMPULS) Unterscheiden zwischen Paid Listing und Organic Listing!
29 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Besndere Marketingmaßnahmen: Auslesen vn Benutzeraccunts Das Auslesen vn Adressbüchern eines neuen Nutzers durch den Betreiber eines Szialen Netzwerks, um dessen Kntakten Auffrderungen zur Registrierung zu senden, stellt eine unzumutbare Belästigungen dar. Abweichende AGB sind unwirksam, da sie den Nutzer unangemessen benachteiligen. Landgericht Berlin, Urteil vm , Az.: 16 O 551/10
30 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Besndere Marketingmaßnahmen: Facebk Anwendungen und Gefällt mir - Funktin Nch unklar b Analgie zur Werbe möglich Einhaltung vn 13 TMG Datenschutzerklärung vr Beginn der Nutzung derzeit in der Regel fragwürdig Prblematische Facebk-Funktinen Psten auf fremde Seiten Teilen Gefällt mir Tell-a-friend Anklicken vn gefällt mir -Buttn stellt whl keine unzumutbare Belästigung gemäß 8 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar, da dies als blße Statusmeldung abgebildet wird. Rechtsprechung sieht aber bislang keinen Verstß gegen UWG durch fehlende Datenschutzerklärung (vgl. LG Berlin, Beschl. v , Az.: 91 O 25/11), da keine Marktverhaltensregelung.
31 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Besndere Marketingmaßnahmen: Facebk Anwendungen und Gefällt mir - Funktin Wir die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Betätigung des "Gefällt mir"-buttns verknüpft, liegt keine irreführende Werbung vr, da die Nutzer wissen, dass das Aktivieren des "Gefällt mir"-buttns nur eine unverbindliche und mtivfreie Gefallensäußerung darstellt, und verbinden damit keine weiteren Erwartungen der gar Gütevrstellungen hinsichtlich des bewrbenen Unternehmens. Landgericht Hamburg, Urteil vm , Az.: 327 O 438/11
32 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Besndere Marketingmaßnahmen: Gutscheine Die Transparenzanfrderungen nach 4 Nr. 4 UWG swie die Irreführungsvrschriften nach den 5, 5a UWG gelten uneingeschränkt für entsprechende Gutscheinangebte Nach OLG München (Urt. v , Az.: 6 U 2690/10) ist es wettbewerbswidrig bei Gutscheinangebt nicht deutlich darauf hinzuweisen, wenn man selbst nicht Anbieter ist sndern lediglich als Vermittler fungiert und den Anbieter nicht benennt
33 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Besndere Marketingmaßnahmen: Astrturfing Bezahlte Nutzerempfehlungen, die hne entsprechenden ausdrücklichen Hinweis auf Entgeltlichkeit der Beiträge auf Bewertungsplattfrmen eingestellt werden stellen eine Irreführung des Verkehrs über die Neutralität der Bewertungen dar und sind daher wettbewerbswidrig (vgl. OLG Hamm Urt. v U 136/10) Die Bewerbung vn Anzeigen in Anzeigenblatt mit Angebt der Anpassung der redaktinellen Inhalte an Anzeigen ist aber zulässig (OLG Naumburg, Urt , Az.: 10 U 31/09)
34 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe Besndere Marketingmaßnahmen: Astrturfing Das Einstellen einer gekauften Bewertung ist eine geschäftliche Handlung im Sinne vn 2 Abs. 1 Nr1. UWG, da slche Bewertungen unmittelbar darauf gerichtet sind, den Prduktabsatz zu fördern Es verstößt gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen auf einem Htelbewertungsprtal Htelbetriebe in absteigender Reihenflge unter Beliebtheit aufzulisten, wenn die Htelbetriebe durch Entgeltzahlungen auf das Ranking Einfluss nehmen können (LG Berlin, Beschl. v , Az.:16 O 418/11
35 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe
36 Impressum, Marketing und andere Abmahngründe TIPP: Impressum, Identität und Marketing Transparenz, Transparenz, Transparenz Möglichst eigene Impressumshinweise, Verlinkung möglich aus Inf / Über mich, maximal 2 Klicks! Keine Vermischung vn Werbung und redaktinellen Teilen hne deutliche Hinweise Werbung mit fremden Marken genau prüfen, Anzeigen immer deutlich sichtbar buchen
37 Scial Media Guidelines Mögliche Inhalte Wer darf Aussagen über / für das Unternehmen in szialen Netzwerken treffen Ausdrückliche Kennzeichnung der Beiträge Vereinbarungen über Herausgabe vn Kntaktdaten bei beruflich genutzten Accunts (z.b. XING) Knw-Hw-Regelungen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (Hierarchie?) Generelle Nutzung elektrnischer Medien am Arbeitsplatz inklusive Scial Media Plicy 87 I Nr.1, 6 BetrVG beachten: Privatverhalten nicht kntrllierbar... Geistiges Eigentum an Beiträgen Mari Basler: Jede Seite hat zwei Medaillen.
38 Scial Media Guidelines Wann ist Scial Media privat, wann beruflich? Micrsft Scial Media Guideline Web 2.0 Nettiquette Ihr werdet immer als Vertreter vn Micrsft wahrgenmmen! Seid Euch dessen bei Euren Einträgen und Kampagnen bewusst. Macht deutlich, wenn Ihr als Privatpersn schreibt, behaltet aber immer im Hinterkpf, dass der Nutzer Euch auch weiterhin als Micrsft- Mitarbeiter ansehen könnte und wird. Sei authentisch und transparent. Mache erkenntlich, dass Du für Micrsft arbeitest und erkläre die Zielsetzung Deines Accunts. Infrmiere Dich über die Regeln der Cmmunity und halte Dich daran. Sei interessant und biete einen Mehrwert.
39 Scial Media Guidelines Wann ist Scial Media privat, wann beruflich? Micrsft Scial Media Guideline Web 2.0 Nettiquette Achte aber darauf, Geheimes geheim und Internes intern zu lassen! Pflege Deinen Accunt und Deine Beziehung zur Cmmunity. Das bedeutet, auf Anfragen zu antwrten und aktiv am Geschehen teilzunehmen. (...) Und das Wichtigste: Sei Dir bewusst, dass alles sfrt öffentlich ist und im schlimmsten Fall vm gesamten Wrld Wide Web gelesen wird.
40 Scial Media Guidelines Verantwrtung für übereifrige Mitarbeiter Das Landgericht Hamburg (Urteil vm O 715/11) hat einen Fall entschieden, in welchem in einer Scial Media Plattfrm zugunsten eines Unternehmens eine vermeintlich private Äußerung getätigt wurde. Nachdem festgestellt wurde, dass der Blgbeitrag vn einer IP-Adresse des begünstigten Unternehmens kam, wurde dies als Verstß gegen 4 Nr. 3 UWG gewertet: Der geschaltete Beitrag ist überaus psitiv zugunsten der Antragsgegnerin, s dass davn auszugehen ist, dass Ra. die Antragsgegnerin, seine Arbeitgeberin, mit dem Beitrag fördern wllte. Es widerspricht jeder Lebenswahrscheinlichkeit, dass ein Arbeitnehmer vn seinem Arbeitsplatz aus einen Blgbeitrag, der massiv zugunsten seines Arbeitgebers ist, schaltet, und sich dabei rein privat äußert. Da dem Beitrag nicht zu entnehmen ist, dass Ra. Mitarbeiter der Antragsgegnerin ist, der diese fördern will, sndern der Beitrag vn einem neutralen Versicherungsnehmer der Antragsgegnerin, der mit dieser gute Erfahrungen gemacht hat, zu stammen scheint, wird der werbliche Charakter des Beitrags verschleiert.
41 Scial Media Guidelines Kündigungsgrund Scial Media Aktivität? Mehrere Beleidigungen über den Vrgesetzten und einen Kunden geäußert hatte (ArbG Hagen, Urteil vm Ca 2597/11) ( dfmann, ein faules schwein der nch nie gearbeitet hat. Vn den 70 Facebk-Freunden des Arbeitnehmers, die die Äußerungen lesen knnten, stammten 36 aus seinem Betrieb.
42 Scial Media Guidelines Andere Tendenz VGH Bayern, Entscheidung vm , Az. AN 14 K ) Die Mitarbeiterin hatte auf Facebk gepstet: Bah ktzen die mich an vn O2, da sperren sie einfach das Handy, bwhl schn man schn bezahlt hat und dann behaupten die es wären keine Zahlungen da. Slche Penner Naja ab nächsten Mnat habe ich einen neuen Anbieter VGH: Unter der Geltung des Grundgesetzes entscheidet allein die Klägerin (sprich die Arbeitnehmerin), was sie anktzt und was nicht.
43 Scial Media Guidelines Zulässige Aktivitäten sind daher Auftritte/Beiträge auch vn Mitarbeitern, die nicht zum Marketing gehören. Es gilt als typische Begleiterscheinung vn Scial Media Plattfrmen, dass auch Mitarbeiter anderer Abteilungen nach außen in Erscheinung treten, sweit die Unternehmenszugehörigkeit deutlich wird; Auftritte vn Mitarbeitern auf einem als slchem gekennzeichneten Unternehmens-Accunt; Auftritte vn Mitarbeitern auf ihrem eigenen Accunt, wenn die Zugehörigkeit zum Unternehmen klar ersichtlich ist
44 Scial Media Guidelines Unzulässige Aktivitäten sind dagegen Auftritte/Beiträge vn Mitarbeitern auf eigenen Accunts, bei denen das Erscheinungsbild des Unternehmens in Szialen Medien psitiv beeinflusst wird, hne dass dies nach außen klar erkennbar wird (Lben, Gefällt mir, Tell-a-friend zu differenzieren ) Das rganisierte Mtivieren vn Mitarbeitern zur Nutzung ihrer privaten Accunts für werbende Zwecke des Unternehmens.
45 Scial Media Guidelines TIPP: Gestaltung vn Scial Media Guidelines Ziel des Auftritts und der Mitarbeitereinbindung prüfen Bei der Nutzung eines unternehmenseigenen Accunts sllte bereits der Accunt-Name auf die Unternehmenszugehörigkeit hinweisen; Ergibt sich bei der Nutzung eines eigenen Mitarbeiteraccunts die Zugehörigkeit nicht aus dem Auftritt selbst, sllte der Mitarbeiter selbst eine deutliche Kennzeichnung in seinem Beitrag vrnehmen; Bei einem Blg-Beitrag eines Mitarbeiters wird es für ausreichend gehalten, im Blg-Kmmentar die Firma des Unternehmens zu nennen Die Aktivität vn Mitarbeitern zur Steigerung des Reputatin auf Szialen Plattfrmen sllte nicht mit irgendwelchen Maßnahmen unterstützt werden, die zu verschleierter Werbung führen. Zu vermeiden sind insbesndere Systeme, bei denen die private Tätigkeit vn Mitarbeitern im Bereich des viralen Marketings durch berufliche Vrteile belhnt wird.
46 Datenschutz Dateschutzgrundsatz: Einwilligung immer dann ntwendig, wenn Daten nicht erkennbar zur Vertragsabwicklung benötigt werden Daneben UWG zu unverlangter Werbung beachten Oft unklar auf Plattfrm selbst Daneben: Scial Media Plugins und Analysetls prblematisch
47 Datenschutz Einsatz des Gefällt-mir -Buttn außerhalb facebk ULD S-H, Thil Weichert: ( Auffrderung zur Abschaltung aller Fanpages und Scial Plug- Ins vn Facebk Datenweitergabe vn Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA Zwei Jahre Tracking durch Facebk Zulässige Einbindung laut ULD? Ja, über vrgeschaltete infrmierende Einwilligungsseite des Webseitenbetreibersmit eigenem Skript Nur gegenüber Webseitenbetreiber, nicht gegenüber Facebk wirksam Keine wirksame Gestaltung vn Fanpages möglich
48 Datenschutz Einsatz vn Ggleanalytics: Aufgrund der Persnenbeziehbarkeit der IP-Adresse ist dies nach deutschem Datenschutzrecht nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung des Besuchers zulässig. Liegt eine slche Einwilligung nicht vr, ist die IP-Adresse vr jeglicher Auswertung s zu kürzen bzw. zu annymisieren, dass eine Persnenbeziehbarkeit ausgeschlssen ist. Nach den jetzt vllzgenen Anpassungen durch Ggle sll künftig nur eine gekürzte IP-Adresse an Ggle übertragen werden; der einzelne Besucher einer Webseite kann mittels dieser Adresse nicht mehr identifiziert werden. Weiterhin wurde vn Ggle ein sg. Add- On ( für die gängigen Internet-Brwser entwickelt, mit dem das Setzen eines Ckies zum Zweck der Reichweitenanalyse unterbunden werden kann.
49 Minderjährige Angebtsabhängig hher Anteil Minderjähriger als Kunden Verträge nur wirksam bei Genehmigung durch Eltern Taschengeldparagraph Ähnliche Regelungen bei betreuten Seniren
50 Minderjährige in Scial-Media-Netzwerken rechtliche Herausfrderungen Gefahren für Minderjährige! Gefahren durch Minderjährige!
51 Minderjährige TIPP: - Besndere Vrsicht bei User Generated Cntent - Persnalausweissperren meist nicht hilfreich - Unterschiedliche Altersgrenzen bei Datenschutz und Vertragsschluß beachten - Stückelung der Angebte auf Taschengeldhöhe kann nützlich sein
52 Scial Media einkaufen? SMM/SEO Harte Tatsachen bei Marketingverträgen Quantitativ Pstings / Tweets Registrierungen / Fans Qualitativ Prfessinalität der Psts Sentiment Analyse Methdisch Scial Media Mnitring Tls zur Messung vn Quantität und Qualität Einbeziehung aller wesentlichen Plattfrmen Ständige Aktualisierung der Methde
53 Scial Media einkaufen? Harte Tatsachen bei Marketingverträgen LG Düsseldrf, Urt. v , 19 S 47/09 Verweis auf Scial Media Mnitring Tl- Ergebnisse zum Beleg geschalteter Anzeigen ist zulässiger Inhalt eines SMM-Vertrags, Individuelle Auswertung ist nicht erfrderlich Eine gewisse Unbestimmtheit hinsichtlich der Aufwendungen ist dem Online-Marketing- Vertrag immanent Vertrag ist daher nicht mangels Unbestimmtheit unwirksam
54 Scial Media einkaufen? TIPP: Regelung der meßbaren Leistungsanteile Abklärung der Leistungsinhalte nach quantitativer und qualitativer Meßbarkeit Ausstiegsptinen und Anpassungen der Gegenleistung regeln
55 Empfehlungen/Ausblick Ausblick: EU-Datenschutzverrdnung - Recht auf Vergessenwerden - Schutz vn Minderjährigen - Recht auf Datenübertragbarkeit - Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Vreinstellungen Verschiedene Urteile erwartet - BGH -> EuGH Framing u.a.
56 Überblick: Empfehlungen/Ausblick - Namens- und Keywrdcheck vrab - Impressum möglichst exakt abbilden - Vrsicht bei Einbindung fremder Inhalte in eigenen Auftritt - User generated cntent durch Rechtsrahmen absichern - Keinen Verlckungen zur Verschleierung nachgeben - Datenschutz bebachten, siehe Empfehlungen ULD - Mitarbeiterregelungen ernst nehmen, Außendarstellung beachten (Vrsicht vr der Vermischung privater und beruflicher Auftritt) - SMM, SEO & C: Klare Regelungen helfen beiden Seiten -. - Ratgeber nutzen, z.b. - IHK Leitfaden Scial Media - Bitkm Leitfaden Scial Media Guideline
57 Scial Media rechtssicher gestalten Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?
wesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.
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