S P S / I P C / D r i v e s N o v e m b e r
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- Clemens Falk
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1 Prinzipien des Marktzugangs in der Welt ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. Abteilung Dr. Markus Winzenick S P S / I P C / D r i v e s N o v e m b e r SPS Drives 28. November 2012 Dr.-Ing. Jörg Hartge, Abteilung
2 Europa früher Unterschiedliche Bestimmungen unterschiedliche Produkte Frankfurt, 8. November 2012 Folie 2
3 Lösung im EU-Vertrag M a a s t r i c h t L i s s a b o n Artikel 26 (1) Die Union erlässt die erforderlichen Maßnahmen, um nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten. (2) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist. Artikel 114 (1) Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. EG-Richtlinien und EU-Verordnungen Frankfurt, 8. November 2012 Folie 3
4 Ergebnis: Einheitlicher Binnenmarkt + 4 EFTA-Staaten Frankfurt, 8. November 2012 Folie 4
5 Ergebnis: Maschinenrichtlinie Einheitliche Sicherheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Maschinen im EWR nach den Prinzipien des New Approach seit 1998: Grundlegende Sicherheitsanforderungen nach Anhang I Ausgestaltung durch harmonisierte Normen mit Vermutungswirkung Normanwendung freiwillig (abweichende Lösungen möglich) Konformitätserklärung (statt Drittsellenzertifikat) CE-Kennzeichnung (statt Prüfzeichen) Pflicht zur Hinzuziehung einer Drittstelle ( benannte Stelle ) nur bei bestimmten Risikoprodukten Rolle des Staates: Marktüberwachung und was gilt im Rest der Welt? Frankfurt, 8. November 2012 Folie 5
6 Typische Marktzugangsmodelle Liberaler Marktzugang in Hersteller-Eigenverantwortung Beispiel: Europäischer Wirtschaftsraum Restriktiver Marktzugang Produktzulassung mit Pflichtzertifizierung Pflicht zur Normeinhaltung oder anderer technischer Spezifikationen Staat kontrolliert (nur) beim Markteintritt (Zoll) Beispiel: Elektroprodukte in China, Indien Offener Marktzugang, aber strenge Regeln im Arbeitsschutz Keine Produktanforderungen beim Import und Vertrieb! Keine Marktüberwachung! Aber: Bei Inbetriebnahme Prüfzeichen einer Prüfstelle nötig (Betreibervorschrift) Evtl. Zusatzanforderungen lokaler Arbeitsschutzbehörden Beispiel: USA Frankfurt, 8. November 2012 Folie 6
7 Marktzugangsbedingungen für wesentliche Elektroprodukte Europa China USA Russland Indien Pflichtzertifizierung mit Zeichen (-) + (+) + + (Quasi-)Monopol der Zertifizierstelle Verpflichtende Werksinspektionen (mit Folgeinspektionen) Schutzrechte in Normen möglich - + (+) (-) (-) (-) + (+) (+) + (-) - + Spezifisch nationale Normen anstelle von internationalern Normen (-) (+) + (+) (-) Nichtanerkennung von Prüfergebnissen Öffentliche Schwarze Liste (-) (+) (+) (-) (-) (-) (+) (+) Frankfurt, 8. November 2012 Folie 7
8 Vor- und Nachteile von Marktzugangssystemen System Herstellererklärung + Unbürokratisch + Keine zusätzlichen externen Verwaltungskosten + Schneller Markteintritt + Flexibel + Fachwissen bleibt beim Hersteller - Umfassende Prüfkompetenz beim Hersteller nötig - Gut funktionierende Marktkontrolle notwendig - CE Kennzeichnung ist unklar System Zertifizierung - Erhöhte Bürokratie - Erhöhte Verwaltungskosten - Zeitlich verzögerter Markteintritt, - Geringe Flexibilität - Fachwissen wandert zum Zertifizierer + Hersteller benötigt weniger eigene Prüfkompetenz + Mögliche Reduzierung der Verantwortung bei Schadensfällen (Mithaftung des Zertifizierers?) + Unsichere Produkte werden an der Quelle aufgehalten (aber nicht bei schwarzen Schafen ) Frankfurt, 8. November 2012 Folie 8
9 Diskussionspunkte ZVEI-Position: Das liberale Verfahren der Konformitätserklärung in Herstellerverantwortung ist ein Erfolgsmodell Dennoch heterogene Diskussionen: Auf dem Weltmarkt herrscht trotz WTO Ungerechtigkeit: Drittland-Hersteller profitieren vom liberalen Marktzugang in die EU, nicht aber der europäische Hersteller beim Export Das In-Verkehr-Bringen in die EU ist einfach: Haben es schwarze Schafe und Billigheimer zu einfach? Müssten die Anforderungen reformiert werden? Welche Rolle kann/soll die Zertifizierung haben? Frankfurt, 8. November 2012 Folie 9
10 Kontakt: Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.v. Lyoner Straße Frankfurt am Main Telefon: Telefax: hartge@zvei.org Frankfurt, 8. November 2012 Folie 10
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