SGU. "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen
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- Bernd Becke
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1 SGU "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen Wichtige Telefonnummern im Werk Notrufnummer Unfall/Brand 7112 oder 0112 Betriebsärztlicher Dienst 3360 Arbeitssicherheit und Umweltschutz 1500 Abfallbeauftragter 1500 Vermittlung/Pforte 1101 Koordinator Kienle+Spiess... Die nachfolgenden SGU-Vorschriften für Fremdfirmen gelten für alle Fremdfirmen, Unternehmer sowie Einzelpersonen, die innerhalb Kienle+Spiess tätig sind oder sich auf dem Werksgelände aufhalten. Die Vorschriften sind Vertragsbestandteil und somit verbindlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich über die Vorschriften die für die Arbeiten maßgeblich sind zu informieren und seine Mitarbeiter zu unterweisen, bevor er die Arbeit bei Kienle + Spiess aufnimmt. Die Unterweisung ist gegenüber Kienle+Spiess mit der Seite 5 nachzuweisen. Seite 1 von 5
2 1. Allgemeines Die Fremdfirmen, insbesondere deren Mitarbeiter verpflichten sich: über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. für Ordnung und Sauberkeit in seinem Verantwortungsbereich zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten und derer der Fa. Kienle+Spiess zu gewährleisten. die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften, sowie die Brandschutz- und Umweltvorschriften die BGVs und sonstige betrieblichen und gesetzliche Auflagen zu beachten. dafür zu sorgen, dass auf dem Werksgelände weder das Personal, noch die technischen Einrichtungen und die Produktion gefährdet oder beschädigt werden. Sachschäden sind bei dem Koordinator (internen Auftraggeber) zu melden. mit dem Koordinator (internen Auftraggeber) in allen Fragen des technischen Ablaufes seines Auftrages, sowie der Sicherheit und des Umweltschutzes zu besprechen und diese SGU zu befolgen. Diese SGU enthält allgemeine Verhaltensregeln für Fremdfirmen auf dem Firmengelände und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller für die Fremdfirma/den Auftragnehmer infrage kommenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen usw. 2. Es gelten folgende Regelungen: Der Auftragnehmer hat u. a. folgende zusätzliche Sicherheitsauflagen zu befolgen: Beim Betreten und verlassen des Werkes am Eingang/Pforte an- bzw. abmelden. Nur mit dem Koordinator (interner Auftraggeber), oder in Absprache mit diesem, das Werk betreten. Beim Verlassen des Werkes beim Koordinator (interner Auftraggeber), und bei der Anmeldung abmelden. Nur über die offiziellen Zugänge das Werk betreten und verlassen (Ausnahme akute Gefahr). Die Vorgaben zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Werk muss beachtet werden. Im Produktionsbereich muss eine geeignete Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe getragen werden. Der Koordinator (interner Auftraggeber), hat die Fremdfirma beim Arbeiten in sensiblen Bereichen speziell zu unterweisen. Es wird keinerlei Haftung für mitgebrachte Geräte u. Werkzeuge übernommen. Die mitgebrachten elektrischen Geräte müssen nach BGV A3 geprüft und mit einem Prüfnachweis versehen sein. Die mitgebrachten Fahrzeuge, Gabelstapler, Leitern und Gerüste usw. müssen sich in einem mangelfreien und geprüften Zustand befinden. Der Aufenthalt ist nur in definierten und zugewiesenen Arbeitsbereichen erlaubt. Verboten sind: Alkohol, Rauchen, Waffen, bzw. Sprengmittel, Tiere, private Besuche, Fotografieren und Filmen (Ausnahmen sind vorher bei der Werksleitung genehmigen zu lassen), parteipolitischer Tätigkeit, Verbreiten von Druckschriften und Sammlungen, Glücksspiele. Nach Beendung der Arbeitszeit unverzüglich das Werk verlassen. Baustellen im Produktions- und Lagerbereich gut abschirmen bzw. absperren. Tätigkeiten, die Verunreinigungen hervorrufen, sind vor Arbeitsbeginn anzumelden und mit dem Koordinator (interner Auftraggeber) abzustimmen. Gilt speziell für den Serverraum: Sollten in diesem Raum Arbeiten durchgeführt werden, ist eine separate Unterweisung zur CO2-Löschanlage erforderlich. Herzschrittmacher: In folgenden Bereichen dürfen sich Personen mit Herzschrittmacher NICHT aufhalten: Im Bereich der Laser, im Bereich der Lastmagnete der Enerconfertigung und in den Trafostationen. Seite 2 von 5
3 3. Brandschutz und Arbeitssicherheit Notfallmaßnahmen müssen bekannt sein (Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz, Verhalten bei Unfällen und Bränden, Standort Feuerlöschgeräte, Verbandskasten). Sicherheitskennzeichnungen beachten. Rauchverbot beachten, ebenfalls das Verbot von feuergefährlichen Arbeiten in explosions- und feuergefährdeten Bereichen. Feuererlaubnisschein SD0033x im Falle von Schweiß-, Brenn- und Flexarbeiten VOR Arbeitsbeginn beim Koordinator (interner Auftraggeber) ausfüllen. Bei einer Arbeitshöhe höher 2 Meter ist ein Erlaubnisschein Hochgelegene Arbeiten SD0026x VOR Arbeitsbeginn beim Koordinator (interner Auftraggeber) auszufüllen. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist ein Sicherheitscheck SD0078x und wenn notwendig die Arbeitserlaubnis für sonstige Arbeiten mit besonderen Gefährdungen SD0169x durch den Koordinator (interner Auftraggeber) mit der Fremdfirma durchzuführen. Bei sämtlichen Arbeiten der Demontage am Stromnetz/Anlagen ist das Dokument Freischalten von Anlagen TSD0014x beim Koordinator auszufüllen. Zudem sind die 5 Sicherheitsregeln einzuhalten. Arbeiten an Schaltschränken und Anlagen sind gemäß den VDE Vorschriften durchzuführen. Die Freigabe ist zeitlich begrenzt für die Tätigkeit und für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen gesondert auszustellen. Von der Instandhaltung können automatische Brandmeldeanlagen vor Beginn von Schweiß-, Brenn- und Flexarbeiten abgeschaltet werden. Hat der Auftragnehmer (Fremdfirma) derartige Arbeiten vorher bei der Instandhaltung nicht angemeldet und es kommt zu einer Alarmierung der Feuerwehr, so trägt der Auftragnehmer (Fremdfirma) die entstehenden Kosten. Arbeiten im Deckenbereich: Brandmelder sind außer Betrieb zu nehmen. Umgang mit den Feuerlöschgeräten und Leistung der Ersten Hilfe muss bekannt sein. Auf Dachflächen dürfen Arbeiten mit offenem Feuer nur nach Absprache mit der Instandhaltung Koordinator (interner Auftraggeber) und unter Gestellung einer Brandwache durchgeführt werden. Auf Dachflächen gilt generelles Rauchverbot. Im gesamten Werksgelände Sicherheitsschuhe tragen. Werkzeuge und Geräte müssen sich in einem mangelfreien Zustand befinden. Es sei besonders bei Erdarbeiten auf mögliche unterirdische Versorgungsleitungen für Erdgas, Wasser, Strom, usw. hingewiesen, die u. U. nicht erkennbar sind und bei deren Beschädigung Gefahren und unübersehbare Schäden entstehen können. Erdarbeiten müssen vor Beginn der Tätigkeit mit dem Koordinator (interner Auftraggeber) abgestimmt werden. Beachtung der allgemein geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Nutzung von Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen unseres Hauses nur nach Rücksprache mit dem Koordinator (interner Auftraggeber). 4. Umweltschutz (Stoffverwendung, Abfälle, Abwasser) Die in dieser SGU genannten Verhaltensregeln bilden lediglich Schwerpunkte für ein umwelt- und arbeitssicherheitsgerechtes Handeln. Der Unternehmer/ Die Fremdfirma ist darüber hinaus zusätzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter sowohl generell als auch arbeitsspezifisch über mögliche Gefahren für die Umwelt bei den durchzuführenden Tätigkeiten zu unterweisen und diesbezüglich zu beaufsichtigen. Anfallende Abfälle sind gemäß dem Arbeitsauftrag nach Ende des Auftrages mitzunehmen oder nach Rücksprache mit dem Koordinator über das innerbetriebliche Abfallsammelsystem zu entsorgen. Seite 3 von 5
4 Sämtliche Abfallkleinmengen (bis 2 kg/liter) können in Abstimmung mit der Instandhaltung und dem Abfallbeauftragten über den innerbetrieblichen Entsorgungsweg entsorgt werden. Abfälle, für die es keine Abfallsammelbehälter gibt, dürfen nur nach Rücksprache mit dem internen Abfallbeauftragten innerbetrieblich entsorgt werden. Einleitung von flüssigen Stoffen sind nur nach Rücksprache mit Abteilung Instandhaltung und dem (interner Auftraggeber) Koordinator erlaubt. Waschen von Behältern, Maschinenteile u.a. ist nur mit Rücksprache durch den Koordinator (interner Auftraggeber) und bei Zuweisung eines Waschplatzes erlaubt. Die Lagerung von mitgebrachten wassergefährdenden Flüssigkeiten ist nur auf Schutzvorrichtungen (Auffangwannen) zulässig. Es sind nur Stoffe und Materialien einzusetzen, welche keine oder wenn dies nicht möglich ist, die geringstmöglichen Umweltbeeinträchtigungen verursachen, sowie den geringsten Ressourcenverbrauch haben. Ökologisch bedenkliche Stoffe dürfen nur nach Rücksprache mit dem Koordinator (interner Auftraggeber) eingesetzt werden. Gemäß 17 GefahrstoffVO meldet die Fremdfirma vor Aufnahme der Arbeiten, welche Gefahrstoffe er beabsichtigt auf dem Gelände einzusetzen oder zu lagern. Des Weiteren stellt er der Fa. Kienle+Spiess die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, sowie die Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung unaufgefordert zur Verfügung. Die folgenden Punkte kennzeichnen u.a. unsere Unternehmensleitbild: - Ständige Verbesserungen - Umweltbelastungen senken - Umweltrecht einhalten - Null Arbeitsunfälle Wir erwarten von unseren beauftragten Fremdfirmen dies zu beachten. Seite 4 von 5
5 5. Bestätigung Hiermit bestätigen wir die Kenntnisnahme der vorgenannten SGU und versichern, dass alle Mitarbeiter, die im Unternehmen eingesetzt werden, entsprechend nachweislich unterwiesen sind und gemäß dieser Vereinbarung handeln. Unklarheiten oder Fragen zu den oben aufgeführten Punkten werden vor Arbeitsaufnahme mit dem (interner Auftraggeber) Koordinator geklärt. Von der Fremdfirma/Subunternehmer auszufüllen: Name der Fremdfirma/Subunternehmer Adresse: Straße PLZ und Ort Land Tel. Nr. Fax Nr. Berufsgenossenschaft : Name des Unterweisers: Name des Unterwiesenen: Datum: Unterschrift: Von dem Koordinator der Fa. Kienle+Spiess auszufüllen: Name des Koordinators (Fa. K+S): Datum, Unterschrift des Koordinators (Fa. K+S): Auftragsart: Ausführungszeitraum: Sonstige Vereinbarungen und Absprachen: Nach vollständigem ausfüllen der Seite 5 kopieren und an die Arbeitssicherheit weiterleiten. Seite 5 von 5
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