Ulrich Bielefeld Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA BGHplan, Kaiserstr.15, Trier

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1 Ulrich Bielefeld Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA BGHplan, Kaiserstr.15, Trier Vortrag auf der Insel Vilm: Vorsorgende Berücksichtigung des Landschaftsbildes - auf beiden Stufen der Bauleitplanung (Rheinland-Pfalz) - bei der regionalen und örtlichen Windparkplanung (Eifel, Schwarzwald) In Rheinland-Pfalz besteht seit 1987 für Gemeinden eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung von Landschaftsplänen sowie zu Ihrer Berücksichtigung / Integration in die Flächennutzungs- und Bebauungspläne ( 17 Landespflegegesetz). Dies schließt eine Pflicht zur Umweltprüfung von Vorhaben wie auch die Anwendung der Eingriffsregelung ein. Die Neuregelung des BauGB 2004 bringt lediglich ergänzende Pflichten mit sich. Landschaftspläne dieser Generation liegen nahezu flächendeckend in RP vor. Zum Schutzgut Landschaftsbild werden wie zu anderen Schutzgüter in den Landschaftsplänen nach Erfassung und Bewertung spezifische und in die Entwicklungskonzeption integrierte Zielvorstellungen flächendeckend dargestellt. Auf der Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung kommen bei der Bewertung heute i.d.r. nutzerunabhängige Verfahren zum Einsatz. In unser Büro wurde die Methodik der Nutzwertanalyse 2. Generation mit ordinalen Wertskalen zu leitbildorientierter Betrachtung von Erlebnisräumen weiterentwickelt. Der Ablauf ist i.d.r. folgender: - Bildung von Reliefklassen als räumlich-visuelle Grundeinheiten (z.b. Hochebene, Kerbtal) - Definition örtlicher / naturraumtypischer Leitbilder für die Räume / Grundeinheiten (z.b. Strukturdichte, Biotoptypen, Kulturelemente) - Definition von räumlichen Indikatoren für die Leitbild-Ausprägung / Wertstufen (z.b. Flächenanteile spez. Biotoptypen) - Ermittlung der Raumvielfalt (kleinräumiger Wechsel verschiedener Raumtypen) - Überlagernde Darstellung von Beeinträchtigungen (z.b. Immissionszonen) - Ermittlung von Nachfrageräumen für die Nah-/ Regionale Erholung - Ableitung von Zielprioritäten für Erhaltung/Entwicklung/Sanierung von Räumen 1

2 Auf der Stufe der verbindlichen Bauleitplanung kommen verstärkt Sichtbarkeitsanalysen und Visualisierungen zu Einsatz, z.b. zur Überprüfung von Gebäudehöhen, Farbgebung, Abschirmungswirkung durch Wälle, Bepflanzung etc. Das Landschaftsbild wurde durch kaum eine Entwicklung so stark betroffen wie durch die zunehmende Nutzung der Windenergie. Auch nach Berücksichtigung vieler ausschließender Restriktionen wie Lärmschutzzonen um Siedlungen, Schutz- und FFH-Gebiete verblieben z.b. in der Eifel noch sehr viele Potentiale, die zu einer zu hohen Anlagendichte führen könnten, wenn keine weiteren öffentlichen Belange aus örtlicher Sicht der allgemeinen Privilegierung dieser Anlagen entgegengehalten werden können. Der Aspekt des Orts- und Landschaftsbild ist das wichtigste Kriterium für die örtliche Ebene, rechtssichere Argumente gegen eine Überlastung durch WKA vorzubringen. In den letzten Jahren konnten mit Hilfe vorliegender Bewertungen durch die Landschaftsplanung und zusätzlicher Analysen nach Art der Risikoanalyse große zusammenhängende Räume wie die Schneifel und sein Vorland freigehalten werden. Mit Hilfe von zusätzlichen Sichtfeldanalysen und Fotomontagen konnten Risiken von Summationswirkungen aufgedeckt bzw. überhaupt erst vorstellbar gemacht werden. Erforderlich sind flächendeckende Gesamtkonzeptionen, wenn Konzentrationszonen für Windkraft ausgewiesen und rechtssichere Ausschlusswirkung außerhalb dieser Zonen erzielt werden soll. In allen Kommunen der Eifel, die eine umfassende Konzeption zur Steuerung der Windenergie beauftragt hatten, konnten die anfänglichen kontroversen Positionen, die bis zur weitgehenden Entscheidungsunfähigkeit der Kommunalpolitik reichten, mit Hilfe der Landschaftsbildanalyse soweit versachlicht werden, dass am Ende von Planungsprozessen einmütige Entscheidungen gefunden wurden. Computersimulation Zur Überprüfung der Wirkungen Dominanz, Maßstäblichkeit, Symbolgehalt 2

3 Im Schwarzwald ist der Konflikt mit Nutzungsansprüchen der Windkraft später als in anderen Regionen angekommen. Es handelt sich um einen Raum, der von der Landschaft lebt, wie kaum ein anderer in der BRD. Die Fremdenverkehrswirtschaft fürchtet bei Installation der Windenergie in ähnlichem Umfang wie anderenorts Einbußen im Fremdenverkehr um bis zu 20%, was einem Verlust von Arbeitsplätzen entspricht. Im politischen Raum ist daher die Windenergie weitgehend unerwünscht. Allerdings bewirkt der Privilegierungstatbestand ein Erfordernis zu umfassender Planung, da anders eine ungeordnete Entwicklung rechtlich nicht abgewehrt werden kann. Im Auftrag des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein, Freiburg wurde eine Studie erarbeitet, wie das Thema Landschaftsbild bei der Regionalplanung zur Windenergie verankert werden soll. Die herausragende Qualität gegenüber anderen Räumen besteht in den oft sehr weitreichenden Sichtbeziehungen, bis zu 80 km zwischen Hochlagen im Schwarzwald und den Vogesen, bis zu 250 km zu den Alpen, wobei das Panorama von der Zugspitze bis zum Mont Blanc reicht. Technische Anlagen in solchen Sichtkorridoren wirken sich besonders störend aus, vor allem auch, weil bei Fernsichtbeziehungen Objekte am Horizont vom Auge wesentlich (bis zu 4fach) größer wahrgenommen werden (psychologisches Phänomen der Mondtäuschung ). Phänomen der Mondtäuschung Ziel der Regionalplanung ist es, mit Hilfe der Landschaftsbildanalyse zu erreichen, - Sichtkorridore zu den Alpen und den Schwarzwaldhöhen weitgehend freizuhalten - Windparkgrößen von nur max. 5-7 Anlagen zuzulassen - Mindestabstände von Windparks festzulegen (mind.5 km), damit die Schwarzwaldlandschaft nur kleinflächig von technischen Anlagen dominiert werden kann. Das hierfür entwickelte Bewertungsverfahren ist dem nachfolgenden Ablaufschema zu entnehmen. 3

4 Methodenentwicklung zur Beurteilung der Landschaftsbild-Verträglichkeit raumbedeutsamer WKA in der Region Südlicher Oberrhein Gliederung Abgrenzung des Wirkraumes eines WKA-Standortes Untergliederung des sichtbetroffenen Raumes Arbeitsschritte Definition / Abstufung von Wirkzonen Naturräumliche Einheiten großräumige Untergliederung (Topografie) kleinräumige Untergliederung Raumbewertung großräum. Erlebnisqualität kleinräum. Erlebnisqualität aktuelle Erholungsnutzung Konfliktanalyse Vorbelastung visuelle Verletzbarkeit großräumige visuelle kleinräumige visuelle Erholung Risiko / Konfliktintensität Verknüpfung mit Wirkfaktoren / Wirkzonen Risikoflächen in ha, qualitat. Einzelaspekte großräum. Risiko / Konflikt kleinräum. Risiko / Konflikt Risiko für aktuelle Erholung Summationswirkungen Überlagerung von Risikoflächen anderer Standorte Visualisierungen Überprüfung der Ergebnisse mittels Fotosimulationen Rangstufe Einstufung der Konfliktintensität Vergleich mit Risikoflächen anderer Standorte Konflikt mit Landschaftsbild / Erholung gering mäßig hoch - sehr hoch 4

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