Risikoanalyse und Brandschutzbedarf. Stadt Seeland

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1 Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Einheitsgemeinde Stadt Seeland Salzlandkreis Auftraggeber Ersteller Risikoanalyse Stadt Seeland Lindenstraße Stadt Seeland Brandschutz Consult Dipl.-Ing. Rainer Walther Torgauer Platz Leipzig Stand Das Dokument umfasst 58 Seiten und 3 Anlagen. ZERTIFIZIERT ISO 9001:2008 TÜVRheinland ID Brandschutz Consult Geschäftsführerin: Dipl.-Phys. Monika Rosemann HRB 7102 Amtsgericht Leipzig Postanschrift: Postfach Leipzig Hausanschrift: Torgauer Platz Leipzig Telefon (03 41) Fax (03 41) info@bcl-leipzig.de U-ID-Nr. DE Sparkasse Leipzig IBAN: DE SWIFT-BIC: WELADE8LXXX

2 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen / Feuerwehrbezeichnungen BrSchG MindAusrVO-FF FwDV AGBF DIN Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrdienstvorschrift Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutsches Institut für Normung e.v. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. VdS VdS Schadenverhütung GmbH Kennzeichnung der Feuerwehrfahrzeuge Bedeutung der Buchstaben innerhalb der Normbezeichnung Kurzzeichen DLK 23/12 ELW GW-G KdoW LF 8/6 MTW TLF 16/25 TSF TSF-W Bedeutung Drehleiter mit Korb Einsatzleitwagen Gerätewagen Kommandowagen Löschgruppenfahrzeug Mannschaftstransportwagen Tanklöschfahrzeug Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasserbehälter Bedeutung der Zahlen innerhalb der Normbezeichnung Kurzzeichen Bedeutung LF 16/12 Nennförderstrom der Feuerlöschpumpe in 100 l/min TLF 16/25 Wasservorrat im Löschmittelbehälter in 100 l DLK 23/12 Nennrettungshöhe in m DLK 23/12 Nennausladung in m Seite 2 von 58

3 Bedeutung der Buchstaben innerhalb der Fahrzeugkennzeichnung von Sonderfahrzeugen Kurzzeichen Bedeutung HLF20/16 Hilfeleistungslöschfahrzeug KLF Kleinlöschfahrzeug Erläuterung: Die Kennzeichnung der Feuerwehrfahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der zurzeit gültigen DIN-Normen und kann von regionalen Festlegungen abweichen. Bedeutung von Funktionsbezeichnungen der Feuerwehrangehörigen und anderen Abkürzungen aus dem Feuerwehrtätigkeitsbereich Abkürzung Funktionsbezeichnung VF Verbandsführer ZF Zugführer GF Gruppenführer Tf Truppführer Trm Truppmann SF Sprechfunker EK Einsatzkraft ASGT Atemschutzgeräteträger Ma Maschinist Seite 3 von 58

4 Inhaltsverzeichnis A. Gemeindestruktur Allgemeine Informationen Verkehrswege Gebäude und Einrichtungen besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung Besondere Gefährdungen Löschwasserversorgung Löschwasserbereitstellung Nicht abgedeckte bebaute Fläche B. Feuerwehrstruktur Feuerwehr der Gemeinde (Summe aller Feuerwehren) Feuerwehrangehörige insgesamt Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung Vorhandene Feuerwehrfahrzeuge in der Gemeinde Ausrückebereich Gemeindekarte mit Feuerwehrhäusern und Ausrückebereichen der Ortsfeuerwehren Ortsfeuerwehren Feuerwehrangehörige Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung Durchschnittliche Einsatzstärke bei Alarmierung Vorhandene Feuerwehrfahrzeuge in der Ortsfeuerwehr Ausrückebereich Sonstige Angaben zur Gemeinde Einsatzstatistik der Gemeindefeuerwehr Nachbarschafts- und überörtliche Hilfe durch Feuerwehren anderer Gemeinden und dem Landkreis C. Bewertung der Leistungsfähigkeit Gemeindefeuerwehr Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? Ist die Gemeindefeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle? Ist die Gemeindefeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle? Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? Seite 4 von 58

5 2 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehren Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? Ist die Ortsfeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle innerhalb des zugewiesenen Ausrückebereiches? Die Ortsfeuerwehr kam in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr im Rahmen der gleichzeitig alarmierten Kräfte der Gemeindefeuerwehr außerhalb ihres zugewiesenen Ausrückebereiches zum Einsatz? Ist die Ortsfeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle innerhalb des zugewiesenen Ausrückebereiches? Die Ortsfeuerwehr kam in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen im Rahmen der gleichzeitig alarmierten Kräfte der Gemeindefeuerwehr außerhalb ihres zugewiesenen Ausrückebereiches zum Einsatz? Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? D. Individuelle Bewertung des Risikos - Ermittlung des Brandschutzbedarfs Brandeinsätze - einschließlich Löschwasserversorgung Technische Hilfeleistung Gefahrstoffeinsätze Strahlenschutzeinsätze Fahrzeugausstattung für den überörtlichen Einsatz Folgende Feuerwehrfahrzeuge der Gemeinde sind vom Landkreis in der Feuerwehrbereitschaft für den überörtlichen Einsatz eingeplant: Fahrzeuge für mehrere Gemeinden aufgrund der interkommunalen Zusammenarbeit Fahrzeugkonzeption - Zusammenfassung Personalkonzeption - Zusammenfassung Ausstattungskonzeption - Zusammenfassung Zusammenfassung Seite 5 von 58

6 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Übersicht zu den Feuerwehrangehörigen der Ortsfeuerwehren Übersicht über die in den Ortsfeuerwehren vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge Zur Löschwasserversorgung 3.1 Beratungsprotokoll vom Schreiben Stadtwehrleiter vom Pläne Hydrantenstandorte in den Ortsteilen 3.4 Nutzungsvertrag Seite 6 von 58

7 Vorbemerkung Das folgende Dokument wurde durch den Unterzeichner als Vertreter des Auftragnehmers, der Brandschutz Consult, im Auftrag der Einheitsgemeinde Stadt Seeland, im folgenden Gemeinde genannt, erstellt. Die Gemeinde ist als Träger der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtet, eine Risikoanalyse zu erstellen und den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung festzustellen. Diese Aufgabe wurde als fachliche Spezialaufgabe und Ingenieurleistung für die erste Fortschreibung vergeben. Auf der Grundlage der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben und den Eindrücken der Befahrung aller Feuerwehrstandorte am wird die Risikoanalyse fortgeschrieben und der Brandschutzbedarf für die Gemeinde bestimmt. Wenn nicht anders ausgewiesen, bezieht sich die vorliegende Ausarbeitung auf den Stand (Redaktionsschluss). Mit dem Dokument wird ein Arbeitspapier für die Gemeinde geschaffen, um der Anforderung gerecht zu werden, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Das Dokument ist fachlich mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und durch den Gemeinderat zu beschließen. Es ist nicht Gegenstand der durch den Unterzeichner vorgenommenen Bewertung, die tatsächliche praktische Leistungsbereitschaft der Feuerwehr zu überprüfen und die Umsetzung von Anforderungen der zuständigen Unfallkasse der Feuerwehr im Detail einzuschätzen. Entsprechend dem Runderlass werden die Risikoanalyse und der Brandschutzbedarf unter Verwendung des vorgegebenen Musters fortgeschrieben. Das Dokument ist eine Überarbeitung der bestehenden Fassung vom auf der Grundlage der Forderung und gegebenen Hinweise der Kommunalaufsicht (Schreiben vom ). Seite 7 von 58

8 A. Gemeindestruktur 1 Allgemeine Informationen a) Einwohnerzahl: Einwohner b) Ortsteile: Ortsteile Einwohner Friedrichsaue 193 Frose Gatersleben Hoym Nachterstedt Schadeleben 667 Gesamt c) Ansiedlung im Außenbereich: Fläche, gesamt: Fläche, bebaut: davon Wohnfläche Gewerbegebiet ca. 78,9 km² Max. Nord-Süd-Ausdehnung 13,3 km Max. Ost-West- Ausdehnung 11,6 km ca. 11 km² ca. 2,7 km² ca.1,5 km² d) Waldgebiet: ca. 5,8 km² e) Landwirtschaftliche Fläche: ca. 49 km² f) Wasserfläche: ca. 5 km² Seite 8 von 58

9 2 Verkehrswege a) Landes- und Kreisstraße: Bezeichnung Zusammensetzung Länge K 1358 von Schadeleben Stadt Hecklingen 3,152 km K 1361 von Kreisgrenze Harz Gatersleben Kreisgrenze Harz 4,739 km K 1368 von Kreisgrenze Harz Frose Nachterstedt - Gatersleben 9,325 km K 1369 von Kreisgrenze Harz - Hoym 1,924 km K 1370 Hoym Frose Anbindung L 73 8,806 km L 73 von Kreisgrenze Harz Friedrichsaue 7,504 km Schadeleben - Aschersleben L 75 von Kreisgrenze Harz Hoym - Nachterstedt 2,766 km L 85 von Kreisgrenze Harz Hoym - Aschersleben 10,101 km b) Bundesstraße: Bezeichnung Zusammensetzung von Quedlinburg Ost Hoym B6n Aschersleben West Länge 16,20 km c) Bundesautobahn (BAB): Es verläuft keine BAB im Gemeindegebiet. d) BAB- Anschlussstellen: Es gibt keine BAB-Anschlussstellen im Gemeindegebiet. Die BAB 38 ist über die L 178 erreichbar. Die Entfernung beträgt ca. 12 km. e) Bahn-Strecken: Halberstadt Ascherleben Es handelt sich um eine eingleisige, nicht elektrifizierte Strecke. Seite 9 von 58

10 Die Strecke wird von der DB AG und HEX betrieben. Es verkehrt stündlich mindestens ein Zugpaar. An der Strecke befindet sich folgende Bahnhöfe/Haltepunkte Frose, Gatersleben und Nachterstedt/Hoym Die Streckenlänge beträgt ca. 10 km. Es gibt mehrere schienengleiche Übergänge mit Sicherungsanlagen. f) Wasserstraße: Im Gemeindegebiet gibt es keine Wasserstraßen. g) Flugplatz: Im Gemeindegebiet befindet sich ein Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge. Betreiber ist Ultraleichtflugschule Hoym Ostharz Peter Eckstein. h) See: Concordia See, Tagebaurestloch Frose, zurzeit keine Nutzung, 400 ha i) Sonstige Verkehrsanlagen: Es gibt keine sonstigen Verkehrsanlagen (z. B. Häfen, Seilbahnen, Straßenbahnen) im Gemeindegebiet. 3 Gebäude und Einrichtungen besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung a) Gewerbe- und Industriebetriebe ohne besondere Gefahren: In der Gemeinde gibt es ohne besondere Gefährdungen. 463 Industrie- und Gewerbebetriebe Erläuterung: Industrie- und Gewerbebetriebe ohne besondere Gefährdungen sind in der Regel kleinere Objekte, die keine erhöhte Brand- und/oder Explosionsgefahr beinhalten und die im Ereignisfall grundsätzlich mit dem Kräfte und Mittelansatz des Standardereignisses durch die Feuerwehr beherrschbar sind. Seite 10 von 58

11 b) Gewerbe- und Industriebetriebe mit besonderen Gefahren: Im Folgenden werden die Betriebe und Einrichtungen aufgelistet, in denen besondere Gefahren vorhanden sind. Die besonderen Gefahren werden ausschließlich gemäß vorgegebenem Muster ohne Wertung erfasst. Betriebsname Hoch u. Tiefbau Hoym, Froser Straße 35 Lindig Malermeister, Wasserstr. 14, OT Hoym Hoymer Agrargenossenschaft mbh, Ballenstedter Str. 24 Landwirtschaft Bormann, Neustädter Str. 5, OT Hoym FAG Fahrzeugtechnik ASL, Kampstr. 11, OT Hoym Möbel Schumann, Ascherslebener Str., OT Hoym Druckguss Hoym GmbH, Selkeaue 1, OT Hoym Interfer Stahl GmbH, Kampstr. OT Hoym NP Markt, Domäne 4, OT Hoym Aldi Markt, Nachterstedter Straße, OT Hoym Edeka Markt, Nachterstedter Straße, OT Hoym Shell Tankstelle, Ascherslebener Str., OT Hoym Gulf Tankstelle, Reinstedter Str., OT Hoym JU Metall, Hoymer Str. 10, OT Nachterstedt Lig Technik, Gaterslebener Str., OT Nachterstedt Besondere Gefahr Lagerung von Treibstoffen und techn. Gasen Lagerung von Holz Lösungsmittellagerung Lagerung von Düngemittellagerung Betriebstankstelle Tierhaltung Lagerung von Düngemittellagerung Betriebstankstelle Tierhaltung Durchführung von Schweißarbeiten Lagerung technischer Gase Lagerung von Lacken und Farben 6000 l Flüssiggas Möbel flüssiges Metall - Aluminium + techn. Gase und Öle Durchführung von Schweißarbeiten Lagerung technischer Gase + Holz hohe Menschenkonzentration Dachkonstruktion mit anschließenden Wohngebäudeflächen hohe Menschenkonzentration Dachkonstruktion hohe Menschenkonzentration Dachkonstruktion Treibstofflagerung + Gas Treibstofflagerung + Gas Durchführung von Schweißarbeiten Lagerung technischer Gase Heizöl ca l Durchführung von Schweißarbeiten Lagerung technischer Gase Seite 11 von 58

12 Betriebsname Netto Markt, Hoymer Str., OT Nachterstedt Novelis GmbH, Gaterslebener Str. 1, OT Nachterstedt Tischlerei A. Engelmann, Hoymer Str., OT Frose Fa. Kürbis, Domänenstr. OT Frose Biotech-Campus Gatersleben Im Komplex integriert: Biotech-Gründerzentrum Biopark SunGene IPK Gatersleben GkU, Gaterslebener Str., OT Gatersleben JCB Vibromax, Schäferberg 1, OT Gatersleben Chem. Laboratorium Dr. Vorbrodt GmbH, Bahnhofstr. 3-5, OT Gatersleben Gero Biogasanlagen Fond Nr. 4, An der Fasanerie, Feldweg Richtung Wedderstedt, OT Gatersleben Tischlerei A. Lindau, Bauernstr., OT Schadeleben Tischlerei N. Kern, Cochstedter Str., OT Schadeleben Tischlerei Hartmann, Königsauer Str., OT Schadeleben Schulze-Niehoff Landwirt, Chausseestr. 14, OT Friedrichsaue Tischlerei Brune, Brunnenstr., OT Friedrichsaue Frank Machemehl, Gasfüllanlage, Chausseestr. 16, OT Friedrichsaue Agrargesell. Hedersleben, OT Friedrichsaue Besondere Gefahr hohe Menschenkonzentration Dachkonstruktion Aluminiumverarbeitung - Schmelzbetrieb Holzlagerung, Holzstaub und andere Holzabfälle Tiefbauunternehmen, Lagerung von Treibstoffen und techn. Gasen Pflanzenforschung Genlaboratorien radioaktive Stoffe; Isotopenlabor Holzlagerung und Produktlager Durchführung von Schweißarbeiten Lagerung technischer Gase Farbgebung Lagerung von Lacken und Farben Chemische Laboratorien Radioaktiver Strahler in Gaschromatograph Biogas Holzlagerung, Holzstaub und andere Holzabfälle Holzlagerung, Holzstaub und andere Holzabfälle Holzlagerung, Holzstaub und andere Holzabfälle Lagerung von Düngemittellagerung Betriebstankstelle Tierhaltung Holzlagerung, Holzstaub und andere Holzabfälle Lagerung und Abfüllung verschiedener technischer Gase Lagerung von Düngemittellagerung Betriebstankstelle Tierhaltung Stand: Seite 12 von 58

13 Erläuterung: Gewerbe- und Industriebetriebe mit besonderen Gefahren sind Objekte bei denen nutzungsbedingt eine erhöhte Brand- und oder Explosionsgefahr vorliegt und bei einem Ereignis mit einem erhöhtem Kräfte- und Mittelansatz gegenüber dem Standardereignis zu rechnen ist. c) Sonderbauten nach Landesbauordnung aa) Krankenhaus In der Gemeinde ist kein Krankenhaus vorhanden. bb) Pflegeheim und Altenheim Ortsteil Benennung Kapazität Hoym Schloss Hoym Stiftung ca. 230 Bewohner cc) Schulen / Kindertagesstätten Schulen (Stand: 04/2013) Ortsteil Benennung Anzahl Schüler Frose Grundschule 46 Gatersleben Grundschule 63 Hoym Grundschule 66 Nachterstedt Grund- und Sekundarschule 279 Kindertagesstätten / Horte (Stand: 04/2013) dd) Hochhäuser Ortsteil Benennung Kinderanzahl Frose Kita 84 Gatersleben Kita 125 Hoym Kita 105 Nachterstedt Kita 111 Schadeleben Kita 49 In der Gemeinde sind keine Hochhäuser vorhanden. ee) Tiefgaragen In der Gemeinde sind keine Tiefgaragen vorhanden. Seite 13 von 58

14 ff) Versammlungsstätten (> 200 Personen gemäß VStättVO) Ortsteil Benennung max. Personenzahl Nachterstedt Dorfgemeinschaftshaus 600 (unbestuhlt) gg) Hotels / Pensionen (> 12 Betten gemäß BStättVO) Ortsteil Benennung Anzahl Betten Gatersleben Hotel Schäferberg 12 Schäferberg 1 Nachterstedt Hotel Zum Schwan 65 Lindenstraße 2 Wohnungsgesellschaft Vorharzer Heimstätte 35 d) Historische Gebäude und Kulturstätten Die folgende Aufstellung wurde aus der bestehenden Risikoanalyse übernommen: - Rathaus OT Hoym - Alte Pfarrhaus OT Hoym, Kirchgasse - Fachwerk - Mittelmühle OT Hoym - Prinzenhaus OT Hoym - Alte Apotheke OT Hoym - Fachwerk - Kirche OT Hoym - Karl-Liebknecht-Str. 11, OT Hoym, Altbau - Markt 1, OT Hoym, Altbau - Kirche Nachterstedt, Lindenstr. - Wohnhaus, Am Anger 3, OT Gatersleben - Wohnhaus, Lange Str. 52, OT Gatersleben - Institut, Corrensstr. 3, OT Gatersleben - Scheune, Hühnerbrücke, OT Gatersleben - Wohnhaus, Kapellenteich 6, OT Gatersleben - Wohnhaus, Kapellenteich 7, OT Gatersleben - Wohnhaus, Kapellenteich 7A, OT Gatersleben - Wirtschaftsgebäude, Lange Str. 44, OT Gatersleben - Gutshof, Lange Str. 7-8, OT Gatersleben - Wohnhaus, Lange Str. 17, OT Gatersleben - Wohnhaus, Lange Str. 26, OT Gatersleben - Bauernhof, Lange Str. 34, OT Gatersleben - Bauernhof, Lange Str. 41, OT Gatersleben - Bauernhof, Lange Str. 43, OT Gatersleben - ehem. Peterhof, Lange Str. 50, OT Gatersleben - Wohnhaus, Lange Str. 55, OT Gatersleben Seite 14 von 58

15 - ehem. Post, Lange Str. 54, OT Gatersleben - Häusergruppe, Liebigweg 5, OT Gatersleben - Häusergruppe, Liebigweg 5A, OT Gatersleben - Mühle, Mühlenweg 8, OT Gatersleben - Gasthof, Neuer Weg 1, OT Gatersleben - Wohnhäuser, Neuer Weg 19-20, OT Gatersleben - Stall, Neuer Weg 23, OT Gatersleben - Wohnhaus, Neuer Weg 6, OT Gatersleben - Wohnhäuser, Quedlinburger Str. 21 u. 23, OT Gatersleben - Wohnhäuser, Mühlenweg u , OT Gatersleben - Gutshof, Schmiedestr. 1, OT Gatersleben - Wohnhäuser, Schmiedestr. 8-12, OT Gatersleben - Wohnhaus, Schulstraße 1, OT Gatersleben - Wohnhäuser, Schulstraße 3-5, OT Gatersleben - Wohnhäuser, Schulstraße 10, OT Gatersleben - evang. Kirche, Schulstraße 11, OT Gatersleben - Stellwerk, Unterdamm, OT Gatersleben - Bauernhof, Wasserstr. 4, OT Gatersleben - Evang. Kirche, Kirchberg, OT Frose - Kath. Kirche, Jägergasse, OT Frose - Wasserturm, Hinter dem Dorf, OT Frose - Begegnungsstätte, Königsauer Str., OT Frose - Saal, Bauernstraße, OT Schadeleben - Evang. Kirche, Kirchberg, OT Schadeleben - Evang. Kirche, Chausseestr., OT Friedrichsaue e) Abgelegene Gebäude und Höfe Ortsteil Objekt Entfernung Einwohner [km] Friedrichsaue Schützenhaus 1 keine mit Schießstand Gatersleben Hoymer Str Kläranlage 2 keine Ultraleichtflugplatz 1 keine Hoym Fraubornmühle 2 1 Kläranlage 1,5 keine Nachterstedt Gaterslebener Str. 1 1,5 2 Schadeleben Ferienhaussiedlung 1 3 Reiterhof 3 Seite 15 von 58

16 4 Besondere Gefährdungen a) Überschwemmungsgebiete Ortsteil Name Größe davon bebaut [km²] Friedrichsaue / / / Gatersleben Selke 0,91 km² 0,75 km² Hoym Selke 0,24 km² 0,16 km² Auszug aus der Karte der Überschwemmungsgebiete (unmaßstäblich) Seite 16 von 58

17 b) Überschwemmungsgefährdete Gebiete Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind in der Gemeinde nicht vorhanden. c) Einflugbereich von Flughäfen / -plätzen Die Stadt Seeland liegt mit dem Ortsteilen Friedrichsaue, Gatersleben und Schadeleben im Einflugbereich des Flughafen Cochstedt. Starts und Landungen sind auf S/L 26 und auf S/L 8 möglich. Hauptstart- und Landerichtung meteorologisch bedingt S/L 26 (meist Westwind), somit hauptsächlich Landeanflug aus Richtung Osten, Starts hauptsächlich in Richtung Westen. An- und Abflugsektor erstreckt sich im Osten bis Förderstedt und im Westen bis Ditfurt. => Die Bereiche der Ortsteile Friedrichsaue, Gatersleben und Schadeleben wären nur bei Ostwind im Bereich des An- und Abflugsektor des Flughafens Cochstedt betroffen. Auszug aus der Flughafenkarte Magdeburg/Cochstedt (unmaßstäblich); blau Start- und Landefläche Seite 17 von 58

18 d) Ölfernleitungen und Gasfernleitungen Ölfernleitungen sind in der Gemeinde nicht vorhanden. Gasfernleitungen sind in einer Länge von ca. 14,26 km vorhanden. Auszug aus dem MITGAS Übersichtsplan (unmaßstäblich) Seite 18 von 58

19 5 Löschwasserversorgung 5.1 Löschwasserbereitstellung Die nachfolgend aufgeführten Informationen wurden dem Unterzeichner zur Erstellung des Dokumentes als Ausgangsangaben für eine Bewertung (vgl. D.1) zur Verfügung gestellt: a) Trinkwasserversorgung nach dem Arbeitsblatt W 405, herausgegeben durch den Verein Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. oder ähnliches: Ortsteil Friedrichsaue Frose Gatersleben Hoym Nachterstedt Schadeleben Hydrantennetz (Trinkwasserleitung) Abdeckung bebaute Fläche in v. H b) Brunnen: Ortsteil Brunnen Abdeckung bebaute Fläche in v. H. Friedrichsaue Frose Gatersleben Hoym Nachterstedt Schadeleben keine keine keine keine keine keine / / / / / / c) Zisternen oder Löschteiche: Ortsteil Zisternen/Löschteiche Abdeckung bebaute Fläche in v. H. Friedrichsaue Frose Gatersleben Hoym Nachterstedt Schadeleben keine keine keine Wasserturm keine keine / / / 5 / / Seite 19 von 58

20 d) Entnahmestellen offenes Gewässer: Ortsteil Offene Gewässer Abdeckung bebaute Fläche in v. H. Friedrichsaue Frose Gatersleben Hoym Schadeleben Hauptseegraben Tagebaurestloch Frose Selke, Hauptseegraben Selke Concordia See 1 ) ; ) Nutzung nur in Abstimmung mit der LMBV Weitere Informationen sind in der Anlage 3 enthalten. 5.2 Nicht abgedeckte bebaute Fläche Das Hydrantensystem im Bereich der Stadt Seeland soll zeitnah durch die Ortsfeuerwehren überprüft werden, da die vorhandenen Hydrantenpläne der MIDEWA Unstimmigkeiten aufweisen. Die Stadt Seeland schätzt die derzeitige Löschwasserversorgung für ausreichend ein. Seite 20 von 58

21 B. Feuerwehrstruktur 1 Feuerwehr der Gemeinde (Summe aller Feuerwehren) 1.1 Feuerwehrangehörige insgesamt Der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Seeland gehören insgesamt an, davon in 296 Feuerwehrangehörige a) Einsatzabteilung: 137 b) Jugendfeuerwehr: 41 c) Kinderfeuerwehr: 49 d) Alters- und Ehrenabteilung: 69 e) Musikzug: 22 f) weitere, sonstige Abteilung: Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung a) Einsatzkräfte: 137 davon tagsüber in der Regel verfügbar: b) Verbandsführer, Zugführer und Gruppenführer: 5 / 1 / 24 davon tagsüber in der Regel verfügbar: c) Maschinisten: 72 davon tagsüber in der Regel verfügbar: d) Atemschutzgeräteträger: 45 davon tagsüber in der Regel verfügbar: Durchschnittliche Einsatzstärke bei Alarmierung a) Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr: 48 b) Montag bis Freitag von 18 bis 6 Uhr sowie Samstag, Sonntag und Feiertag: Vorhandene Feuerwehrfahrzeuge in der Gemeinde a) Löschfahrzeuge Typ Anzahl TSF-W 2 LF 8 (Robur) 1 Seite 21 von 58

22 Typ Anzahl LF 16 W50 2 LF 16 TS 1 LF16/12 1 HLF 20/16 1 TLF 16 W50 1 TLF 16/25 1 b) Hubrettungsfahrzeuge Typ Anzahl DLK 23/12 1 c) Rüst- und Gerätewagen Typ Anzahl RW 1 1 d) Sonstige Fahrzeuge und Anhänger Typ Anzahl KdoW 1 MTW 5 Dekon P 1 TSA 3 A 3 SBA 4,5 2 PG CO 2 -Anhänger 2 AL 18 1 Sonstige Anhänger Ausrückebereich a) Fläche des Ausrückebreiches: ca. 79 km² b) Feuerwehrhäuser: 6 c) Durchschnittliche Ausrückezeit (Gruppe): 6 min Seite 22 von 58

23 d) Durchschnittliche Eintreffzeit (Gruppe): 12 min e) nicht abgedeckte Fläche: 0 km² 1.5 Gemeindekarte mit Feuerwehrhäusern und Ausrückebereichen der Ortsfeuerwehren Seite 23 von 58

24 2 Ortsfeuerwehren 2.1 Feuerwehrangehörige Die Übersicht für alle Ortsfeuerwehren ist in der Anlage 1 enthalten. 2.2 Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung Die Übersicht für alle Ortsfeuerwehren ist in der Anlage 1 enthalten Durchschnittliche Einsatzstärke bei Alarmierung Die Übersicht für alle Ortsfeuerwehren ist in der Anlage 1 enthalten. 2.3 Vorhandene Feuerwehrfahrzeuge in der Ortsfeuerwehr Die Übersicht für alle Ortsfeuerwehren ist in der Anlage 2 enthalten. 2.4 Ausrückebereich Der Ausrückebereich der Ortsfeuerwehren ist das gesamte Gemeindegebiet, wobei in erster Linie eine Zuordnung der Ortsteilterritorien erfolgt. Dies stellt sich wie folgt dar: Ortsfeuerwehr Fläche [km²] Feuerwehrhäuser Durchschnittl. Ausrückezeit [min] Durchschnittl. Eintreffzeit [min] Friedrichsaue 4, Frose 12, Gatersleben 16, Hoym 20, Nachterstedt 8, Schadeleben 16, Gesamt 78,84 6 6,3 12,3 Seite 24 von 58

25 3 Sonstige Angaben zur Gemeinde 3.1 Einsatzstatistik der Gemeindefeuerwehr Gesamtanzahl Einsätze: davon: der letzten fünf Jahre Durchschnitt je Jahr a) Brandeinsätze: b) Technische Hilfeleistungen: c) Tiere und Insekten: d) Notfalleinsätze: e) Fehlalarme: f) Sonstige Einsätze: davon: aa) im Gebiet Stadt Seeland bb) außerhalb des Gebietes Stadt Seeland im Rahmen der Nachbarschaftshilfe: Nachbarschafts- und überörtliche Hilfe durch Feuerwehren anderer Gemeinden und dem Landkreis a) Hubrettungsfahrzeug: FF Aschersleben DLK 23/12 min. 25 min b) Gefahrstoff: Landkreis Gefahrgutzug min. 40 min c) Strahlenschutz: Landkreis Gefahrgutzug min. 60 min d) Technische Hilfeleistung: FF Aschersleben RW 2 min. 25 min Seite 25 von 58

26 e) Löschwasserförderung: FF Aschersleben SW 2000 min. 25 min f) Atemschutz: FTZ GW-L min. 60 min g) Führung: FF Aschersleben ELW 1 min. 25 min C. Bewertung der Leistungsfähigkeit 1 Gemeindefeuerwehr 1.1 Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? Ist die Gemeindefeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle? Von 85 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 40 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/8/9 erreicht Ist die Gemeindefeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle? Von 85 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 45 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/8/9 erreicht. 1.2 Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? In der Stadt Seeland wird eine Drehleiter DLK 23/12 vorgehalten, die am Standort Hoym stationiert ist. Da die Mindestanforderungen im vorgegebenen Muster und den Arbeitshinweisen Risikoanalyse nicht formuliert sind, folgende Betrachtung: Eine Mindestanforderung, ob ein Hubrettungsgerät vorzuhalten ist, ergibt sich aus der vorhandenen Bebauung. Insbesondere die Rettungswegsituation (Gewährleistung des ersten und zweiten Rettungsweges in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen) bestimmt diese Mindestanforderung maßgeblich. Seite 26 von 58

27 Für Gebäude, wo der zweite Rettungsweg nicht baulich gesichert ist (notwendiger Treppenraum), führt der zweite Rettungsweg in der Regel über Rettungsgeräte der Feuerwehr. Für Brüstungshöhen > 8 m muss die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräteverfügen. In der Landesbauordnung (vgl. 32 (3) BauO LSA) heißt es dazu: erforderliche Rettungsgeräte wie Hubrettungsgeräte. Es ist bekannt, dass die Landesbauordnung ebenfalls Mindestanforderungen beschreibt. Da in den Ortsteilen Hoym und Nachterstedt Gebäude ohne zweiten baulichen Rettungsweg mit Brüstungshöhen > 8 m vorhanden sind, ergibt sich für die Stadt Seeland als eine Mindestanforderung: die Vorhaltung von Hubrettungstechnik. Bei diesen Gebäuden in Hoym und Nachterstedt handelt es sich nicht um Einzelobjekte und die Landesbauordnung fixiert keinen Ermessensspielraum, ab wann die Anforderung umzusetzen ist, so dass mit der vorhandenen Vorhaltung die eine Mindestanforderung erfüllt wird und zu erfüllen ist. Eine weitere Mindestanforderung ergibt sich hinsichtlich der Eintreffzeit. Empfohlen wird, dass das Hubrettungsmittel mit den ersteintreffenden Kräften möglichst auch nach 12 Minuten vor Ort ist. Eine gesetzliche Regelung für die Eintreffzeit des Hubrettungsmittels besteht nicht. Wird in der täglichen Einsatzpraxis sichergestellt, dass das vorhandene Hubrettungsgerät gleichzeitig mit den örtlich zuständigen Kräften und Mitteln für die Brandbekämpfung alarmiert wird, wird das Hubrettungsgerät in einer angemessenen Zeit nach diesen Kräften und Mitteln vor Ort sein. Aufgrund der vorhandenen Daten ist davon auszugehen, dass das Hubrettungsgerät im ungünstigsten Fall (Betrachtung auf der Grundlage der Entfernung) max. 7 min nach den ersteintreffenden Kräften vor Ort sein kann (Schadeleben). Nachterstedt (begründetes Vorhaltungserfordernis) kann innerhalb 12 Minuten Eintreffzeit erreicht werden. Es wird eingeschätzt, dass mögliche Ereignisorte innerhalb des Stadtgebietes so erreicht werden, dass die Mindestvoraussetzung hinsichtlich der Zeit ebenfalls erfüllt ist. Seite 27 von 58

28 2 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehren 2.1 Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? Ist die Ortsfeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle innerhalb des zugewiesenen Ausrückebereiches? Friedrichsaue Von 2 Einsätzen in Jahren 2012 wurden bei 0 Einsatz die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht. Frose Von 12 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 3 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht. Gatersleben Von 26 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 12 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht. Hoym Von 30 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 12 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/8/9 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht. Nachterstedt Von 8 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 0 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht. Schadeleben Von 7 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 0 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht Die Ortsfeuerwehr kam in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr im Rahmen der gleichzeitig alarmierten Kräfte der Gemeindefeuerwehr außerhalb ihres zugewiesenen Ausrückebereiches zum Einsatz? Friedrichsaue Von 2 Einsätzen in Jahren 2012 wurden 1 Einsätze außerhalb des Ausrückbereiches erledigt. Seite 28 von 58

29 Frose Von 12 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 2 Einsätzen außerhalb des Ausrückbereiches die Mannschaftsstärke: 1/5/6 erreicht. Gatersleben Von 26 Einsätzen im Jahr 2012 wurden 0 Einsätze außerhalb des Ausrückbereiches erledigt. Hoym Von 30 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 7 Einsätzen außerhalb des Ausrückbereiches die Mannschaftsstärke: 1/8/9 erreicht. Nachterstedt Von 8 Einsätzen im Jahr 2012 wurden 2 Einsätze außerhalb des Ausrückbereiches erledigt. Schadeleben Von 7 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 1 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht Ist die Ortsfeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle innerhalb des zugewiesenen Ausrückebereiches? Friedrichsaue Von 2 Einsätzen in Jahren 2012wurden bei 0 Einsatz die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht. Frose Von 12 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 2 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht. Gatersleben Von 26 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 12 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht. Hoym Von 30 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 8 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/8/9 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht. Seite 29 von 58

30 Nachterstedt Von 8 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 3 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht. Schadeleben Von 7 Einsätzen im Jahr 2009 wurde bei 3 Einsätzen die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht Die Ortsfeuerwehr kam in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen im Rahmen der gleichzeitig alarmierten Kräfte der Gemeindefeuerwehr außerhalb ihres zugewiesenen Ausrückebereiches zum Einsatz? Friedrichsaue Von 2 Einsätzen in Jahren wurden bei 1 Einsatz die Mannschaftsstärke: 1/5/6 innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle erreicht. Frose Von 12 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 5 Einsätzen außerhalb des Ausrückbereiches die Mannschaftsstärke: 1/5/6 erreicht. Gatersleben Von 26 Einsätzen im Jahr 2012 wurden 2 Einsätze außerhalb des Ausrückbereiches erledigt. Hoym Von 30 Einsätzen im Jahr 2012 wurde bei 3 Einsätzen außerhalb des Ausrückbereiches die Mannschaftsstärke: 1/8/9 erreicht. Nachterstedt Von 8 Einsätzen im Jahr 2012 wurden 3 Einsätze außerhalb des Ausrückbereiches erledigt. Schadeleben Von 7 Einsätzen im Jahr 2012 wurden 3 Einsätze außerhalb des Ausrückbereiches erledigt. 2.2 Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? Siehe Ausführungen unter C/1.2 Seite 30 von 58

31 D. Individuelle Bewertung des Risikos - Ermittlung des Brandschutzbedarfs 1 Brandeinsätze - einschließlich Löschwasserversorgung Für die Gewährleistung der Gefahrenabwehr bei der Lösung der der Gemeinde übertragenen Brandschutzaufgaben ist es notwendig, eine allgemeine Schutzzielbestimmung vorzunehmen. Prinzipiell legen die Schutzziele für die Gefahrenabwehr fest, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Art und Weise und mit welchen Mitteln eingegriffen werden soll, um der eingetretenen Situation entgegenwirken zu können. Für den Feuerwehreinsatz sind festzulegen: die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen, in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke), in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll. Erläuterung: Einheiten der Feuerwehr sind Löschgruppenfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge, die für den Einsatz zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Jede Einheit besteht aus der Mannschaft und den Einsatzmitteln. Die Mannschaftsstärke für die Einheiten ist festgelegt. Sie besteht aus einer Führungskraft und weiteren speziell ausgebildeten Feuerwehrangehörigen (z. B. Löschgruppenfahrzeuge 1:8). Die Prioritäten für den Feuerwehreinsatz sind dabei wie folgt zu setzen: 1. Menschenrettung 2. Tierrettung, Bergung von Sachwerten und Schutz der Umwelt, 3. weitere Schadensbegrenzung. Bei der Bemessung der Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Erläuterung: Für die Gewährleistung der Menschenrettung müssen mindestens 4 speziell ausgebildete Feuerwehrangehörige (Atemschutzgeräteträger) bei den zuerst eintreffenden Kräften der Feuerwehr dabei sein. Im Weiteren folgen einige Betrachtungen zur Schutzzielfestlegung für die Brandbekämpfung: Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass die Erträglichkeitsgrenze des Menschen für Kohlenmonoxid bei 13 Minuten liegt. Die Reanimationsgrenze liegt bei 17 Minuten. Seite 31 von 58

32 Von diesen Werten lässt sich ableiten, dass die vermisste Person (Modell kritischer Wohnungsbrand ) spätestens nach 17 Minuten gerettet sein muss. CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit der Verbrennungsdauer (Quelle: ORBIT- Studie Kapitel Bild 915) Festgelegt ist in Sachsen-Anhalt die Eintreffzeit. Auf der Grundlage 2 (2) BrSchG müssen die erste hilfeleistende Einheit, eine Gruppe oder Kräfte im Gruppengleichwert, nach 12 Minuten vor Ort sein. Zeitvorgaben für weitere Kräfte gibt es seitens des Gesetzgebers nicht. Unter Berücksichtigung bekannter Festlegungen anderer Bundesländer ist neben der Gruppe eine weitere Staffel als Reserve für ein Standardereignis an die Einsatzstelle zu schicken. Grundsätzlich muss jede Gemeinde in der Lage sein, dass Standardereignis kritischer Wohnungsbrand mit eigenen Kräften und Mitteln in der vorgegebenen Zeit zu beherrschen. Die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Gemeinde insbesondere durch eine Freiwillige Feuerwehr bedingt, dass der Erreichungsgrad der Schutzzielerfüllung kleiner 100 % sein kann. Das belegen die vorliegenden Ausgangsangaben (vgl. Anlage 1, Spalte 19). Diese Aussage steht nicht im Widerspruch zum Landesbrandschutzgesetz, da ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung der 12-minütigen Eintreffzeit am Ereignisort nach Alarmierung ausgeschlossen ist (vgl. 2 (2) BschG LSA). Seite 32 von 58

33 Für die Schutzzielfestlegung bei der Technischen Hilfeleistung wird Folgendes ausgeführt: Die Standardhilfeleistung ist eine alltäglich Schadenslage im Bereich des Straßenverkehrs. Wesentliche Einsatzmerkmale sind: Unfall mit einer verletzten Person; die Person ist eingeklemmt; Betriebsstoffe treten aus. Eine Standardhilfeleistung ist kräftemäßig so abzusichern, dass die Ersteinsatzmaßnahmen durch eine Ortsfeuerwehr abgesichert werden. Dazu gehören die ersten drei Phasen der Rettung (Sichern, Zugang schaffen, lebensrettende Sofortmaßnahmen), die mit der Standardbeladung der Löschfahrzeuge abgesichert werden können. Die nachrückende Einheit muss die Sondertechnik zur Durchführung der Standardhilfeleistung mitführen. Dies sind u. a.: hydraulisches Rettungsgerät; Trennschleifer. Mit dieser Technik muss die vierte Phase der Rettung (Befreien) realisiert werden. Diese Geräteausstattung ist beispielsweise auf einem Löschgruppenfahrzeug (LF) mit Zusatzbeladung oder einem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) vorhanden. Gemeinden haben eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Die Brandbekämpfung ist neben der technischen Hilfeleistung eine grundlegende Aufgabe der Feuerwehr einer Gemeinde. Die Stadt Seeland hat eine Freiwillige Feuerwehr. Diese Freiwillige Feuerwehr besteht aus 6 Ortsfeuerwehren. Diese müssen den abwehrenden Brandschutz im Gemeindegebiet sicherstellen. Alle Ortsfeuerwehren haben Bestand. Diese Aussage ergibt sich auf der Grundlage des Landesbrandschutzgesetzes. Im 8 (4) BrSchG LSA heißt es dazu: Freiwillige Feuerwehren, einschließlich ihrer Ortsfeuerwehren, dürfen nur mit Zustimmung des Ministeriums des Innern oder einer von ihm bestimmten Behörde aufgelöst werden. Seite 33 von 58

34 Für die Brandbekämpfung stehen die in der Anlage 1 aufgelisteten Kräfte sowie in der Anlage 2 dargestellten Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung. Aufgrund der Anordnung und Verteilung der vorhandenen Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet ist eine Brandbekämpfung im gesamten Gemeindegebiet grundsätzlich innerhalb der nach Landesbrandschutzgesetz vorgegebenen Frist von 12 Minuten (vgl. 2 (2) BrSchG LSA) möglich. Diese Aussage wird durch die folgende Darstellung untermauert, wo die ermittelten Fahrtzeiten zwischen den Ortsfeuerwehrstandorten dargestellt sind. Um die Einhaltung der Frist zu gewährleisten, ist auf eine Minimierung der Ausrückezeit aller Ortsfeuerwehren hinzuwirken. Darstellung der ermittelten Fahrzeiten zwischen den Feuerwehrstandorten Diese allgemeine Aussage wird durch die Verfügbarkeit eingeschränkt. Auf der Grundlage der vorhandenen Ausgangsangaben wird eingeschätzt, dass insbesondere am Tage die Einhaltung nicht flächendeckend sichergestellt ist (vgl. Abs. D.7). Durch die Ortsfeuerwehren Friedrichsaue und Schadeleben wird die Mindestanforderung, eine Staffel zum Einsatz zu bringen, nicht sichergestellt. Seite 34 von 58

35 Außerhalb der Tageseinsatzbereitschaft erfüllen alle Ortsfeuerwehren die personelle Mindestanforderung. Generelle Einschränkungen der Leistungsbereitschaft für die Brandbekämpfung bestehen in den Ortsfeuerwehren Friedrichsaue und Schadeleben, da hier keine bzw. keine ausreichende Anzahl an Atemschutzgeräteträgern zur Verfügung steht (vgl. Abs. D.7). Tagsüber bestehen für den qualifizierten Brandeinsatz in allen Ortsfeuerwehren Einschränkungen. Im Bereich der benannten Ortsfeuerwehren ist immer Nachbarschaftshilfe notwendig. Diese muss aus der Gemeinde (andere Ortsfeuerwehren) kommen oder überörtlich (andere Gemeindefeuerwehren) erfolgen. Tagsüber ist für einen qualifizierten Brandeinsatz zurzeit immer die gesamte Gemeindefeuerwehr zum Einsatz zu bringen. Für die Stadt Seeland sind die entsprechenden Festlegungen in der Alarm- und Ausrückeordnung zu formulieren. Die insgesamt vorhandenen Kräfte und Mittel der Freiwilligen Feuerwehr gewährleisten, dass die Mindestanforderung gemäß 2 (1) MindAusrVO-FF für die Gemeinde erfüllt wird. Für die Gemeinde steht zur Gewährleistung des Grundschutzes mindestens eine Gruppe zur Verfügung. Erläuterung: Eine Gruppe ist die Mannschaft, die ein Löschgruppenfahrzeug besetzt. Die Gruppe besteht aus dem Gruppenführer als Führungskraft, dem Melder, dem Maschinisten und 3 Trupps. Diese sind der Angriffs-, der Wasser- und der Schlauchtrupp. Jeder Trupp besteht aus einem Truppführer und einem Truppmann. Entsprechend der unterschiedlichen Einsatzaufgaben und Dienststellung in der Gruppe benötigen die Feuerwehrangehörigen eine spezielle Ausbildung. Kommen Ortsfeuerwehren zum Einsatz, die nicht über ein Löschgruppenfahrzeug verfügen, sind weitere Lösch- und Sonderfahrzeuge bei einem Ereignis zum Einsatz zu bringen, die gewährleisten, dass der Einsatzwert mindestens eines Löschgruppenfahrzeuges erreicht wird. Für staffelbesetzte Löschfahrzeuge bedeutet dies, das mindestens weitere 3 Einsatzkräfte an den Ereignisort herangeführt werden müssen. In der Stadt Seeland trifft diese Aussage für die Ortsfeuerwehr Nachterstedt in jedem Fall zu, da an diesem Standort nur ein TSF-W stationiert ist. Erläuterung: Gruppe Staffel 1 Gruppenführer 1 Staffelführer 1 Maschinist 1 Maschinist 1 Melder 2 Truppführer 3 Truppführer 2 Truppmänner 3 Truppmänner Seite 35 von 58

36 Mit den vorhandenen Kräften und Mitteln kann die o. a. Mindestanforderung für den Grundschutz in der Gemeinde nach MindAusrVO-FF erfüllt werden, es stehen zurzeit insgesamt 6 Löschgruppenfahrzeuge und 6 Lösch- und Sonderfahrzeuge, die sich im Gemeindeeigentum befinden, zur Verfügung. Ereignisse in Bereichen (vgl. Abs. A.3 Buchstabe b) können aufgrund der Brandausbreitung, Nutzungsart oder der Anzahl der Nutzer Ausmaße annehmen, die über dem Standardereignis / -fall liegen, und mehr Kräfte und Mittel erfordern. Die Ereignisse in den Bereichen der Industrie und des Gewerbes mit besonderen Risiken lassen keine besondere Einsatzhäufigkeit erkennen. Für diese Risiken wird keine spezielle Technik (Sondertechnik) vorgehalten. Es kommt ausschließlich die vorhandene Technik der Ortsfeuerwehren zum Einsatz. Die Lösch- und Sonderfahrzeuge sind für die Brandbekämpfung im benannten Bereich geeignet und unter Beachtung der zukünftigen Strukturierung ausreichend (2 Züge). Die zurzeit vorhandene Tageseinsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehren hat zur Folge, dass tagsüber Einsätze über dem Standardeinsatzfall nicht durch die Gemeindefeuerwehr allein beherrscht werden können. Grundsätzlich ist davon auszugehen, in solchen Einsatzfällen weitere Kräfte und Mittel überörtlich anzufordern. Der Sachverhalt ist in der Alarm- und Ausrückeordnung zu regeln. Außerhalb der Tageseinsatzbereitschaft ist es möglich, die vorhandenen Kräfte und Mittel so zu strukturieren, dass 2 Züge gebildet werden können. Erläuterung: Der Zug ist eine taktische Einheit im Feuerwehreinsatz. Er wird aus dem Zug Trupp (3 Feuerwehrangehörige), einer Gruppe (9 Feuerwehrangehörige), ei ner Staffel (6 Feuerwehrangehörige) und einer Truppbesatzung (3 Feuerwehr angehörige) unter Führung des Zugführers gebildet und besteht aus 22 Feuerwehrangehörigen. Der klassische Zug bei der Feuerwehr besteht aus ELW, LF, TLF, DLK 23/12. Es sind auch andere Zusammenstellungen an Fahrzeugen möglich. Unter Berücksichtigung der territorialen Voraussetzungen kommt eine Nord- Süd-Struktur zustande. Zweckmäßig ist folgende Strukturierung: Nord Gatersleben, Friedrichsaue, Schadeleben; Süd Hoym, Nachterstedt, Frose. Seite 36 von 58

37 Konservativ betrachtet, kann mit dieser Struktur ein Einsatz mit bis zu 6 C- Rohren durchgeführt werden, d. h. alle möglichen Brandereignisse sind im Wesentlichen zu beherrschen. Größere Brandereignisse werden unter Inanspruchnahme überörtlicher Hilfe realisiert. Eine wesentliche Voraussetzung für wirksame Löscharbeiten ist eine ausreichende Löschwasserversorgung. Diese ist durch die Gemeinde sicherzustellen. Die Anforderung begründet sich auf der Grundlage 2 (2) Ziffer 1 BrSchG. Darin heißt es: 2 Aufgaben der Gemeinden (2) Die Gemeinden haben dazu insbesondere 1., sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen. Um die Anforderung an die Löschwasserversorgung hinsichtlich der bereitzustellenden Löschwassermenge im Bereich des Grundschutzes zu quantifizieren, steht derzeit nur das Arbeitsblatt des DVGW W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung zur Verfügung. Die erforderlichen Löschwassermengen für den Grundschutz sind in der Tabelle 1 des Arbeitsblattes (s. u.) ausgewiesen. Für die Gemeinde ergeben sich grundsätzlich zwei Löschwassermengen 48 m³/h (800 l/min); 96 m³/h (1.600 l/min), die für die Dauer von zwei Stunden bereitzustellen sind. Die genaue Menge ist in Abhängigkeit von der Bebauung und der Nutzung festzulegen. Für die abgelegene Bebauung (Ansiedlungen von 2 bis 10 Anwesen) gilt ungeachtet der Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung die Anforderung von für die Dauer von zwei Stunden. 48 m³/h (800 l/min) Aufgrund der Bebauung und der Gefahr der Brandausbreitung ist im überwiegenden Gemeindegebiet eine Löschwassermenge von 48 m³/h (800 l/min) bereitzustellen. Höhere Mengen werden nur in Teilen der Ortsteile Gatersleben, Hoym und Nachterstedt notwendig. Seite 37 von 58

38 Bauliche Nutzung nach 17 der Baunutzungsverordnung Zahl der Vollgeschosse (N) Geschossflächenzahl (GFZ) Baumassenzahl (BMZ) reine Wohngebiete (WR) allgem. Wohngebiete (WA) besondere Wohngebiete (WB) Mischgebiete (MI) Dorfgebiete (MD) Gewerbegebiete (GE) Kerngebiete (MK) Industriegebiete (GI) N 3 N > 3 N 3 N = 1 N > 1-0,3 GFZ 0,7 0,7 < GFZ 1,2 0,3 GFZ 0,7 0,7 < GFZ 1 1 < GFZ 2, BMZ 9 - Löschwasserbedarf bei unterschiedlicher Gefahr der Brandausm³ / h m³ / h m³ / h m³ / h m³ / h m³ / h breitung *) klein mittel groß *) Gefahr der Brandausbreitung klein mittel groß überwiegende Bauart feuerbeständige, hochfeuerhemmende oder feuerhemmende Umfassungen, harte Bedachungen Umfassungen nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend, harte Bedachungen oder Umfassungen feuerbeständig oder feuerhemmend, weiche Bedachungen Umfassungen nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend; weiche Bedachungen, Umfassungen aus Holzfachwerk (ausgemauert). stark behinderte Zugänglichkeit, Häufung von Feuerbrücken usw. Tabelle 1 - Richtwerte für den Löschwasserbedarf Bereitzustellende Löschwassermengen > 96 m³/h (z. B. Industriebauten) sind im Verantwortungsbereich der Gemeinde für das Industriegebiet Hoym zutreffend. Hinsichtlich der Abdeckung des Löschwasserbedarfs aus dem öffentlichen Trinkwassernetz stehen, folgende Informationen zur Verfügung, die die folgenden Grundaussagen zum Hydrantennetz zulassen: Ortsteil Anzahl Fördermenge Bemerkung [m³/h] Friedrichsaue Nur 2 Hydranten liefern > 48 m³/h; Alle Hydranten zur Löschwasserentnahme geeignet Frose ,5 Nur 2 Hydranten liefern > 48 m³/h Gatersleben % der Hydranten liefern > 48 m³/h Seite 38 von 58

39 Ortsteil Anzahl Fördermenge Bemerkung [m³/h] Hoym % der Hydranten liefern > 48 m³/h 2,5 % der Hydranten liefern > 96 m³/h Nachterstedt % der Hydranten liefern > 48 m³/h 6 % der Hydranten liefern > 96 m³/h Schadeleben % > 48 m³/h Eine Sicherstellung der Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz ist nicht umfassend gewährleistet. Aufgrund fehlender detaillierter quantitativer Aussagen seitens des Wasserversorgers MIDEWA muss eine abschließende Bewertung im Fortschreibungszeitraum organisiert werden. Dazu ist es notwendig, dass vom Wasserversorger Ausflussmengenbestimmungen vorliegen und diese auf geeignetem Kartenmaterial dargestellt werden. Grundlage sollten die Karten (siehe Anlage 3.3) bilden. Diese Darstellung ist durch abhängige und unabhängige Löschwasserentnahmemöglichkeiten zu ergänzen, so dass im Ergebnis substanziell dargestellt werden kann, wo Defizite bestehen und wie groß diese sind. Aus dieser Ist-Zustandsanalyse kann der Bedarf an Löschwasserbereitstellungsmaßnahmen bestimmt werden. Gleichzeitig wird es möglich sein, den Bedarf an Tanklöschfahrzeugen hinsichtlich Anzahl und Größe (Löschwasservorrat) und Logistik-Komponenten (früher Schlauchwagen) abschließend zu bestimmen. Als Sofortmaßnahme zur Absicherung des Löschwasserbedarfs im Bereich der Agrargenossenschaft Hoym wurde eine Vereinbarung zur Löschwasserbereitstellung getroffen (vgl. Anlage 3.4). Im Haushalt 2014 wurden Mittel zur Instandsetzung für den Löschteich eingeplant. Für die umfängliche Sicherstellung des Löschwassers im Gewerbegebiet Hoym plant die Stadt Seeland für 2014 Haushaltmittel zur Verlängerung der Löschwasserleitung vom Wasserturm in alle Bereiche des Gewerbegebietes. Ein neuer Hydrant wurde in der Reinstedter Straße im Ortsteil Frose Anfang des Jahres 2014 gesetzt. Somit ist in diesem Bereich die Löschwasserversorgung abgesichert. Im Bereich des Reiterhofes Schadeleben liegt die Hauptversorgungsleitung (150 mm) für die Ortsteile Schadeleben und Friedrichsaue. Dort befindet sich ein Unterflurhydrant, der bei Einsatzzwecken genutzt werden kann. Seite 39 von 58

40 2 Technische Hilfeleistung Grundsätzlich führen alle Ortsfeuerwehren die Geräteausstattung für den Ersteinsatz bei der Standardhilfeleistung mit. Diese Mindestausstattung besteht aus: Geräten für die einfache technische Hilfeleistung (z. B. Handwerkzeug); Sanitäts- und Wiederbelebungsgeräten (z. B. Verbandskasten); Beleuchtungs- und Signalgeräten. Diese Ausrüstung ist auf jedem normgerechten Löschfahrzeug und auch auf alter DDR-Technik vorhanden. Für die Standardhilfeleistung wird für die nachrückenden Kräfte weiteres Rettungsgerät zur Absicherung der Phase 4 des Einsatzes benötigt. Dieses Gerät ist an folgenden Standorten stationiert: Ortsfeuerwehr Fahrzeug Gerät Gatersleben HLF 20/16 Hydr. Rettungsgerät 1992 Rettungszylinder 2009 HD Hebekissen 2008 Hoym LF 16/12 Hydr. Rettungsgerät 1993 RW 1 Hydr. Rettungsgerät 2006 Rettungszylinder 2008 HD Hebekissen 2010 Rettungsplattform Rettungssäge Für die technische Hilfe auf der Straße steht mit der Technik an den Standorten Gatersleben und Hoym in beiden Strukturbereichen Technik für die nachrückenden Kräfte und zur Durchführung aller Phasen der technischen Hilfeleistung zur Verfügung. Aufgrund der Lage der Abfahrt fällt die B6n in den Verantwortungsbereich der Ortsfeuerwehren Hoym und Nachterstedt. Insbesondere die Ortsfeuerwehr Hoym besitzt mit der vorhandenen Technik (LF 16/12 und RW 1) eine bedarfsgerechte Ausstattung für Einsätze auf diesem Verkehrsweg. Es wird sichergestellt, dass zwei hydraulische Rettungsmittel vor Ort sind. Da das Risiko für Einsätze im Bereich der DB AG aufgrund des vorhandenen organisierten Betriebsablaufes auf der sicherheitstechnisch modernisierten Strecke sehr gering ist, ergibt sich kein Erfordernis Sondertechnik durch die Einheitsgemeinde vorzuhalten. Unter Berücksichtigung des Runderlasses - Einsatzrichtlinie Eisenbahn vom wird diese Vorhaltung von den Gemeinden nicht erwartet. Seite 40 von 58

1.2 Im Interesse einer einheitlichen und vergleichbaren Erfassung und Bewertung ist dazu das nachfolgende Muster (Anlage) zu verwenden.

1.2 Im Interesse einer einheitlichen und vergleichbaren Erfassung und Bewertung ist dazu das nachfolgende Muster (Anlage) zu verwenden. Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs RdErl. des MI vom 3. 8. 2009 43.21-13002-1 1. Allgemeines 1.1 Einheits- und Verbandsgemeinden haben gemäß 1 Abs. 3 MindAusrVO-FF vom 13. Juli 2009 (GVBl.

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