14. Evangelische Landessynode

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1 ISSN Evangelische Landessynode Schwäbisch Gmünd, 23. Oktober :30 Uhr 52. Sitzung unter dem Vorsitz der Präsidentin Hausding, Dr. Christel, des Stellv. Präsidenten Schubert, Gerhard und des Stellv. Präsidenten Widmann, Beatus Anwesend vom Oberkirchenrat: Landesbischof July, Dr. h. c. Frank O.; Direktorin Rupp, Margit; Prälatin Wulz, Gabriele; Prälat Stumpf, Harald; Oberkirchenräte Baur, Werner; Duncker, Hans-Peter; Heckel, Prof. Ulrich; Kastrup, Dr. Martin; Kaufmann, Dieter; Traub, Wolfgang; Hartmann, Erwin; Kirchenrat Eberhardt, Georg Sprecher der Landeskirche: Fehlende Synodale: Gäste: Hoesch, Oliver Benz, Markus; Bräuning, Heiko; Deitigsmann, Fritz; Dolde, Marc J.; Eckert, Paul; Feneberg, Kai; Kretschmer, Dr. Harald; Küstermann, Marlene; Quellmalz, Patricia Schuldekan i. R. Neugart, Horst, Präsident der 13. Landessynode

2 Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober 2013 Inhaltsübersicht: Seite Seite I. Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 65) Stellv. Präsident Widmann, Beatus Direktorin Rupp, Margit II. Erhöhung Ausbildungsplätze für Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarramt - B e r i c h t e - Stellv. Präsident Schubert, Gerhard Gabler, Dorothea mit Antrag Nr. 44/ Raab, Ingeborg A u s s p r a c h e - Stellv. Präsident Schubert, Gerhard Brenner, Markus Dalferth, Dr. Winfried Mehne, Dr. Ulrike Hirsch, Ulrich Mühlbauer, Sr. Margarete Oberkirchenrat Traub, Wolfgang Abstimmung (Annahme) III. Hochschule für Kirchenmusik - B e r i c h t - Stellv. Präsident Schubert, Gerhard Dalferth, Dr. Winfried mit Antrag Nr. 48/ A u s s p r a c h e - Stellv. Präsident Schubert, Gerhard Schneider, Inge Höschele, Robby Böhler, Matthias Stocker-Schwarz, Franziska Hanßmann, Matthias Gabler, Dorothea Mühlbauer, Sr. Margarete Schäffer, Andreas Hirsch, Ulrich Klingler, Harald Landesbischof July, Dr. h. c. Frank O Abstimmung (Annahme) V. Haushaltsberatungen a) Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2012 b) 3. Nachtragshaushalt 2013 (Beilage 60) c) Plan für die kirchliche Arbeit 2014 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - B e r i c h t e - Stellv. Präsident Schubert, Gerhard , 2540 Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin mit Antrag Nr. 42/ Schneider, Inge mit Antrag Nr. 41/ Fritz, Michael A l l g e m e i n e A u s s p r a c h e - Präsidentin Hausding, Dr. Christel Leitlein, Hans Gröh, Anita mit Antrag Nr. 50/ Kafka, Reinhard Munzinger, Markus Haar, Horst Plümicke, Prof. Martin Bleher, Andrea Ruffner-Käpplinger, Petra Gabler, Dorothea Schäffer, Andras Schubert, Gerhard Fritz, Michael Ehrmann, Axel Dangelmaier-Vinçon, Elke Teich, Volker Raab, Ingeborg Oberkirchenrat Traub, Wolfgang Abstimmung Antrag Nr. 50/13 (Ablehnung) Abstimmung Antrag Nr. 42/14 (Annahme) VI. a) Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2012 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Antrag Nr. 41/13 Abstimmung (Annahme) VII. b) 3. Nachtragshaushalt 2013 (Beilage 60) - 1. und 2. Lesung - Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) VIII. c) Plan für die kirchliche Arbeit 2014 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - A u s s p r a c h e - Präsidentin Hausding, Dr. Christel

3 14. Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober E i n z e l b e r a t u n g e n - Allgemeine Planvermerke, Planvermerke zu den Stellenplänen, Allgemeine Regelung der Stellenzulagen Seite Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Kirchensteuern Budget 07 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Kirchensteuern Budget 11 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Kirchensteuern Budget 07 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Kirchensteuern Budget 11 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung Budget 01 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung Budget 07 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung Budget 07 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Kirchengemeinden Budget 01 Seite Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Kirchengemeinden Budget 06 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Kirchengemeinden Budget 07 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Kirchengemeinden Budget 08 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Bleher, Andrea Hermann, Stefan Abstimmung (Annahme) Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Kirchengemeinden Budget 01 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Kirchengemeinden Budget 06 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Kirchengemeinden Budget 07 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Kirchengemeinden Budget 08 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme)

4 Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober 2013 Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 01 Aufgabenbereich 11 Seite Präsidentin Hausding, Dr. Christel Gabler, Dorothea Schäffer, Andreas Oberkirchenrat Heckel, Prof. Ulrich Hanßmann, Matthias Stocker-Schwarz, Franziska Bretzger, Dr. Waltraud Bleher, Andrea Mehne, Dr. Ulrike Abrell, Dieter Raab, Ingeborg Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 01 Aufgabenbereich 12 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ruffner-Käpplinger, Petra Schäffer, Andreas Oberkirchenrat Heckel, Prof. Ulrich Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 01 Aufgabenbereiche 13, 15 und 16 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Brändl. Dr. Martin Stern, Walter Dorn, Gertrud Hermann, Stefan Hanßmann, Matthias Oberkirchenrat Heckel, Prof. Ulrich Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 01 Aufgabenbereich 17 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Gabler, Dorothea Schäffer, Andreas Bleher, Andrea Oberkirchenrat Heckel, Prof. Ulrich Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 01 Aufgabenbereich 18 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Stocker-Schwarz, Franziska Böhler, Matthias Oberkirchenrat Heckel, Prof. Ulrich Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 01 Aufgabenbereich 19 Seite Präsidentin Hausding, Dr. Christel Aufgabenbereich X2 Tagungsstättenmanagement (Anteil Budget 1) Präsidentin Hausding, Dr. Christel König, Kurt Klingler, Harald Ehrmann, Axel Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 02 Aufgabenbereiche 21, 22 und 23 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Klinger, Harald Veit, Hans Höschele, Robby Jahn, Siegfried Schäffer, Andreas Oberkirchenrat Baur, Werner Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 02 Aufgabenbereich 24 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Klingler, Harald Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 02 Aufgabenbereich 25 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Mergenthaler, Helmut Hettinger, Anne Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 02 Aufgabenbereich 26 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Dorn, Gertrud

5 14. Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 02 Aufgabenbereich 27 Seite Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 02 Aufgabenbereich 28 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Klingler, Harald Oberkirchenrat Baur, Werner Aufgabenbereich X2 Tagungsstättenmanagement (Anteil Budget 2) Präsidentin Hausding, Dr. Christel Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 03 Aufgabenbereiche 32 und 33 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Gabler, Dorothea Mehne, Dr. Ulrike Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 03 Aufgabenbereiche 34 und 35 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 05 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Aufgabenbereich 51 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Aufgabenbereich 52 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Seite Aufgabenbereich 53 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 06 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Aufgabenbereich 62 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Aufgabenbereich S63 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 07 Aufgabenbereich 71, 72 und S74 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 08 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Höschele, Robby Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 09 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Beck, Roland

6 Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober 2013 Seite Seite Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 10 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 12 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 13 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Bretzger, Dr. Waltraud Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Präsidentin Hausding, Dr. Christel Ordentlicher Haushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 14 Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 01 Aufgabenbereich 11 Aufgabenbereich 12 Aufgabenbereich 13 Aufgabenbereich 15 Aufgabenbereich 17 Aufgabenbereich 18 Aufgabenbereich 19 Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 02 Abstimmung (Annahme) Aufgabenbereich 21 Aufgabenbereich 22 Aufgabenbereich 23 Aufgabenbereich 25 Aufgabenbereich 26 Aufgabenbereich 27 Aufgabenbereich 28 Aufgabenbereich X2 Tagungsstättenmanagement (Anteil Budget 2) Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden

7 14. Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober Seite Seite Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 03 Abstimmung (Annahme) Aufgabenbereich 32 Aufgabenbereich 33 Aufgabenbereich 34 Aufgabenbereich 35 Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 05 Abstimmung (Annahme) Aufgabenbereich 52 Aufgabenbereich 53 Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 06 Abstimmung (Annahme) Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 07 Aufgabenbereich 71 Aufgabenbereich 72 Aufgabenbereich S74 Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 08 Abstimmung (Annahme) Aufgabenbereich 82 Aufgabenbereich 86 Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 09 Abstimmung (Annahme) Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden

8 Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober 2013 Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 10 Seite Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 12 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 13 Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Aufgabenbereich Kostenstellen, die nicht auf einzelne Aufgabenbereiche verrechnet werden Präsidentin Hausding, Dr. Christel Vermögenshaushalt Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche Budget 14 Seite Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) Bausteine Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme) IX. Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr und 2. Lesung - Präsidentin Hausding, Dr. Christel Abstimmung (Annahme)

9 14. Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober Stellv. Präsident Schubert, Gerhard: Einen schönen guten Morgen, liebe Synodale, und dem Synodalen Professor Dr. Eckstein ein ganz herzliches Dankeschön für die Morgenandacht! Wir treten ein in die Tagesordnung. Frau Rupp hat ums Wort gebeten. Ich erteile es ihr. Direktorin Rupp, Margit: Herr Präsident, sehr geehrte Synodale! Ich spreche zu Tagesordnungspunkt 24, Antrag Nr. 04/13: Beihilferecht des Landes familienbelastende Reduzierungen. Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss verwiesen und dort beraten. Über den Beratungsverlauf und über die Argumentation des Oberkirchenrats hat der Rechtsausschussvorsitzende ausführlich berichtet. Ebenso hat er die rechtlich notwendigen Konstruktionen zur Umsetzung des Antrages erläutert. Die dringende Bitte des Rechtsausschusses aufnehmend, hat der Oberkirchenrat im Rechtsausschuss einen Gesetzentwurf vorgestellt. Es war vorgesehen, dass dieser im Anschluss an den Beschluss über Antrag Nr. 04/13: Beihilferecht des Landes familienbelastende Reduzierung in die Synode eingebracht wird. Dabei ist der Oberkirchenrat nach den Vorberatungen im Rechtsausschuss davon ausgegangen, dass der Antrag eine breite Mehrheit findet. Die förmliche Abstimmung über den Antrag Nr. 04/13: Beihilferecht des Landes familienbelastende Reduzierung erbrachte gestern keine Mehrheit. Damit ist für den Oberkirchenrat, die Geschäftsgrundlage für die Einbringung des Gesetzentwurfs und des Tagesordnungspunktes (im untechnischen Sinne) entfallen, dies mit der Konsequenz, dass der Oberkirchenrat keine Veranlassung sieht, die weiteren zum Gesamtpaket der Umsetzung des Antrags gehörenden Rechtsverordnungen, die auch im Rechtsausschuss vorgestellt wurden, zu erlassen. (Tagesordnungspunkt 25: Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenbeamten-besoldungs- und versorgungsgesetzes) Stellv. Präsident Schubert, Gerhard: Damit haben wir auch den von gestern noch offenen Tagesordnungspunkt 25 erledigt und kommen nun zum Tagesordnungspunkt 27: Erhöhung Ausbildungsplätze für Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarramt. Wir hören zunächst den Bericht des Theologischen Ausschusses. Gabler, Dorothea: Herr Präsident, hohe Synode! Bei der Sommersynode wurde der Antrag Nr. 36/13: Erhöhung Ausbildungsplätze für Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarramt eingebracht und an den Theologischen Ausschuss verwiesen. Der Antrag lautet: Die Landessynode möge beschließen: Der Oberkirchenrat wird gebeten, die Ausbildungsplätze für die berufsbegleitende Ausbildung in den Pfarrdienst von 6 auf 10 Teilnehmenden pro Kurs zu erhöhen. Begründung: Die PSP zeigt, dass die Einsparungen der AG Zukunft im Pfarrdienst durch die Vorruhestandsregelungen und das Nichterreichen der geplanten 46 Personen in den Vorbereitungsdienst bereits erreicht wird. Der Theologische Ausschuss hat über diesen Antrag Nr. 36/13: Erhöhung Ausbildungsplätze für Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarramt in September 2013 beraten. Oberkirchenrat Traub hat uns anhand der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst (PSPP) dargelegt, dass es im Hinblick auf die Pensionierungswelle der Jahre 2019 bis 2029 sinnvoll ist, im Sinne des Antrags die Zahl der Teilnehmenden an den Kursen für die Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarramt (BAiP) von sechs auf zehn zu erhöhen. Voraussetzung ist natürlich, dass genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, die die Aufnahmevoraussetzungen gemäß der geltenden Verordnung des Oberkirchenrats erfüllen. Personen, die am 1. September 2016 mit der Berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarramt beginnen, werden am 1. März 2019 in den Unständigen Dienst aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt gehen gemäß der PSPP 75 Personen in den Ruhestand. In den Jahren 2016 bis 2019 ist gemäß der PSPP mit 175 Personen zu rechnen, die in den Ruhestand eintreten. Zusätzliche Pfarrerinnen und Pfarrer aus der BAiP können dazu beitragen, dass die Versorgung der Gemeinden verbessert und die Pfarrerschaft entlasten wird. Oberkirchenrat Traub machte darauf aufmerksam, dass sich durch eine Erhöhung der Teilnehmerzahl an der BAiP natürlich die Bruttopersonalkosten im Vergleich zur Berechnung in der PSPP 2013 erhöhen, aber trotzdem mittelfristig rückläufig bleiben. Bei einer Erhöhung ab dem Jahr 2016 bedeutet dies für die Pfarrbesoldungsrücklage eine Veränderung von 31,76 Mio. auf 29,51 Mio.. Eine Erhöhung der Zahl der Teilnehmenden an der BAiP hat auch Auswirkungen im Rahmen der Ausbildung im Pfarrseminar auf die Kleingruppenarbeit z. B. bei Predigtbesprechungen oder der Betreuung der liturgischen Übungen, bei der Arbeit an Rollenprofilen etc., und damit auf die benötigte Personalkapazität, der Ausbilder am Pfarrerseminar ist. Eine mögliche Veränderung wird in die Evaluation der neuen Studienordnung für die Vikarsausbildung miteinbezogen, ggf. muss man im Pfarrerseminar den einen oder anderen Personalposten erweitern. Es zeigte sich also: Angesichts der PSPP ist die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze in der BAiP von sechs auf zehn Teilnehmende pro Kurs im Zeitraum von 2016 bis 2025 sinnvoll. Für den Theologischen Ausschuss sowie den Oberkirchenrat bleibt die Zugangsvoraussetzung zum Pfarrdienst das Theologiestudium. Deshalb soll Engpässen aufgrund des demografischen Wandels insbesondere auch durch gezielte Werbemaßnahmen für das Theologiestudium entgegengewirkt werden. Wir hatten das bei dieser Synode ja schon. Es ist dem Theologischen Ausschuss ein großes Anliegen, dass jährlich mindestens 46 Personen in den Vorbereitungsdienst der Landeskirche aufgenommen werden können, also das ganz normale Vikariat machen. Die Erhöhung der Ausbildungsplätze für die BAiP ist eine ergänzende Maßnahme, mit dem Ziel, den Pfarrdienst für Personen zu ermöglichen, die sich im Dienst der Evangelischen Kirche, ihrer Diakonie oder Mission bewährt haben. Solche erfahrenen Mitarbeitenden sind eine Berei-

10 Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober 2013 (Gabler, Dorothea) cherung für den Pfarrdienst und für die Gemeinden. (Beifall) Diese Option für Diakoninnen und Diakone setzt aber auch voraus, dass die Theologie in der Ausbildung zum Diakonat weiterhin einen hohen Stellenwert hat. (Beifall) Der Theologische Ausschuss hat sich aus den genannten Gründen einstimmig für die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze in der BAiP ausgesprochen und bringt daher den konkretisierten Antrag Nr. 44/13: Erhöhung der Ausbildungsplätze für die Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP) ein, der den Antrag Nr. 36/13: Erhöhung Ausbildungsplätze für BAiP ablöst. Über den Antrag Nr. 44/13: Erhöhung der Ausbildungsplätze für die Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP) ist sofort zu beschließen, er lautet: Die Landessynode möge beschließen: Der Oberkirchenrat wird gebeten, die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze in der Berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP) von sechs auf zehn Teilnehmende pro Kurs im Zeitraum von 2016 bis 2025 zu erhöhen. Der Theologische Ausschuss bittet um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag Nr. 44/13: Erhöhung der Ausbildungsplätze für die Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP)! nie einer und werde auch keiner werden. Ich bin nur ein armer einfacher Arbeiter, im wahrsten Sinne des Wortes ein Gärtner, im ehrenamtlichen Weinberg des Herrn. Zweitens: Kirche für morgen ist kein Gesprächskreis von frustrierten Jugendreferenten, die gerne Pfarrer werden wollen oder wollten, wie uns bei den derzeitigen Wahlaktivitäten immer vorgeworfen wird. Bei den Gründungsvätern von Kirche für morgen war nur ein Jugendreferent dabei, übrigens ein Drittel der Kirche für morgen Eltern waren Pfarrer. Daher kann ich jetzt ganz neutral hier vorne stehen und für die Erhöhung der Ausbildungsplätze für die berufsbegleitende Ausbildung zum Pfarramt werben. Kirche für morgen spricht sich einstimmig für diese Erhöhung dieser Ausbildungsplätze BAiP, aus; nicht nur, weil es natürlich der Versorgung von Gemeinden mit Pfarrern gut tut, sondern auch, weil es unserer Kirche gut tut. Wir sind zutiefst überzeugt, dass diese ergänzende Maßnahme eine Bereicherung für den Pfarrdienst und die Gemeinden ist. Eine zusätzliche Bereicherung auch, weil diese Frauen und Männer eine etwas andere Vorgeschichte haben, in einer etwas anderen Lebenswelt aktiv waren und dies für ihr zukünftiges Profil nutzen können. Ohne einen Pfarrer und seiner Qualität, der diesen angesprochenen Ausbildungsweg gegangen ist, würde ich hier jetzt nicht stehen; ohne seine wertschätzende Begleitung, auch für meine spezielle Situation, wäre ich nicht im KGR, KBA und dieser schönen Synode gelandet. (Ohhh) Stellv. Präsident Schubert, Gerhard: Wir hören den Bericht des Finanzausschusses, den die Synodale Raab geben wird. Raab, Ingeborg: Frau Präsidentin, Hohe Synode! Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am darüber in aller Kürze beraten, nachdem der Theologische Ausschuss bereits einen Beschluss dazu gefasst hat. Frau Gabler hat das Thema ausführlich erläutert. Die Finanzierung ist gesichert. Die im Rahmen der AG Zukunft beschlossenen Einsparungen im Pfarrdienst werden durch diese Maßnahme nicht aufgehoben. Die Erhöhung wirkt sich nicht auf den Plan für die Kirchliche Arbeit 2014 aus. Der Finanzausschuss empfiehlt der Landessynode, die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze in der Berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP) von sechs auf zehn Teilnehmende pro Kurs im Zeitraum von 2016 bis 2025 zu erhöhen. Von dieser Maßnahme werden fünf Kurse umfasst; sie wird regelmäßig im Rahmen der Personalstrukturplanung überprüft. Herzlichen Dank. Stellv. Präsident Schubert, Gerhard: Wir treten ein in die Aussprache, und ich bitte um Wortmeldungen. Brenner, Markus: Verehrter Herr Präsident, Hohe Synode! Zuerst möchte ich gerne zwei Vorwürfe berichtigen. Erstens: Ich, Markus Brenner, bin immer noch kein Jugendreferent, wie immer unterstellt wird. Ich war noch Das zweite Beispiel dieser Spezies sitzt seit sechs Jahren neben mir und ich konnte dies somit gut und hautnah miterleben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen nenne ich jetzt nicht seinen Namen, ich bin aber zutiefst überzeugt, dass er für den Pfarrdienst berufen ist, und über die Maßen dafür befähigt ist. Deshalb Ja zu der Erhöhung dieser Ausbildungsplätze. Und ja, es ist gut zu wissen, Gott beruft nicht die Fähigen, sondern befähigt die Berufenen. (Beifall) Dalferth, Dr. Winfried: Herr Präsident, liebe Mitsynodale! Ich bitte Sie sehr, diesem Antrag Nr. 44/13: Erhöhung der Ausbildungsplätze für die Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP) zuzustimmen. Wir brauchen diese Persönlichkeiten, die über den berufsbegleitenden Weg ins Pfarramt kommen. Das ist eine solche Bereicherung in der Praxis, ein neuer Blickwinkel, eine neue Denke, die auch den Theologenköpfen, den Studierten, manchmal ausgesprochen gut tut und diesen Nährbodencharakter hat. Von daher freue ich mich jedes Mal, wenn ich solche Pfarrerinnen und Pfarrer im Team der Theologinnen und Theologen habe. Eine Anmerkung gestatte mir noch die Mitsynodale Frau Gabler zu ihren Ausführungen. Sie sagt zu Recht, diese Option für Diakoninnen und Diakone setzt aber voraus, dass die Theologie in der Ausbildung zum Diakonat weiterhin einen hohen Stellenwert hat. Aber den Nachsatz möchte ich hinzufügen: Die diakonischen oder sozialdiakonischen Studieninhalte sollten dabei dennoch in der Überzahl bleiben. Danke. (Beifall)

11 14. Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober Mehne, Dr. Ulrike: Ich unterstreiche es noch einmal ganz deutlich: Auch ich möchte mich sehr für die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze aussprechen. Es ist immer noch nur eine kleine Gruppe. Diese Seiteneinsteiger tun unserer Landeskirche und ihrer Pfarrerschaft gut. Vielen Dank. (Beifall) Hirsch, Ulrich: Herr Präsident, liebe Synode! Auch ich kann nur begrüßen, dass es hier erweitert wird und wir haben einen kostbaren Schatz in unserer Mitte, den wir an dieser Stelle herzlich willkommen heißen, ihn ins Pfarramt aufzunehmen. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten an der Stelle ergänzend auch schon darüber gesprochen, ob wir nicht noch eine andere Erweiterung vornehmen können, nämlich Menschen mit einem großen Berufs- und Lebenserfahrungsschatz aus der Industrie und Arbeitswelt auch die Möglichkeit zu geben, ins Pfarramt zu gehen. Dies gab es in unserer Landeskirche, der alte Riedenberger Kurs war ein solches Modell. Es ist die Frage, ob wir da nicht weiter nachdenken. Ich weiß nicht, wie weit die Überlegungen gediehen sind. Es ist die Frage: Gibt es Überlegungen. Ansonsten würde ich es sehr begrüßen und anregen, dass wir da weiter denken und es Menschen ermöglichen, die einen großen Lebenshorizont und viel berufliche Erfahrung haben und geeignet sind und sich für diese Aufgabe gut qualifizieren. Wir haben Erfahrungen und wir sollten sie auch weiterdenken. (Beifall) Mühlbauer, Schwester Margarete: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Synodale! Ich kann mich dieser Aussage von Herrn Hirsch anschließen, und ich hätte gern eine Information. Wie sind derzeit die Zugänge zu dieser Ausbildung? Gibt es die Möglichkeit, dass auch aus anderen Berufen diese Ausbildung gemacht werden kann oder dürfen es nur Diakoninnen und Diakone sein? Ich dachte, es wäre für alle Berufe offen. Von daher hätte ich gerne eine Antwort. Stellv. Präsident Schubert, Gerhard: Im Moment liegen mir keine Wortmeldungen vor. Es ist die Frage, ob die Frage von Schwester Mühlbauer vom Oberkirchenrat beantwortet werden kann. Oberkirchenrat Traub, Wolfgang: Den alten Riedenberger Kurs gibt es derzeit nicht. Aber es wurde auch schon gestern bei der Synode darauf hingewiesen, dass es die Pfarrverwalterausbildung an der Augustana-Hochschule gibt. Das ist eine Möglichkeit für Menschen aus anderen Berufen, eine Ausbildung zu machen. Diese Wege werden wir weiter verfolgen. (Beifall) Stellv. Präsident Schubert, Gerhard: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Nr. 44//13: Erhöhung der Ausbildungsplätze für die Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP). Wenn Sie diesem Antrag zustimmen möchten, dann bitte ich um ihr Handzeichen. Das ist eine sehr große Mehrheit. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Bei einer Enthaltung ist dieser Antrag Nr. 44/13: Erhöhung der Ausbildungsplätze für die Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP) angenommen. Die nächsten Tagesordnungspunkte Nr. 28 und 29 haben wir erfreulicherweise gestern schon erledigen können. Deshalb werden wir so verfahren, wie ich Ihnen vorgeschlagen habe, und in die Tagesordnungspunkte 31 bis 33, Haushaltsberatungen, einsteigen. Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 31: Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2012 Tagesordnungspunkt 32: 3. Nachtragshaushalt 2013 (Beilage 60) Tagesordnungspunkt 33: Plan für die kirchliche Arbeit 2014 (mit Haushaltgesetz und Haushaltsplan) Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Synodale! Im verflixten siebten Jahr gehen angeblich besonders viele Beziehungen in die Brüche, zumindest seit 1955, dem Jahr in dem Billy Wilders Verfilmung mit Marilyn Monroe herauskam. Wurde deswegen eine Synodalperiode von sechs Jahren gewählt? Auf jeden Fall haben Sie und auch die Landeskirche mit der jetzigen Herbstsynode die Zeit seit 2007 weitgehend unbeschadet überstanden. Trotzdem waren die vergangenen sechs Jahre nicht ohne. Darum will ich wie noch einige Redner auf dieser Synodaltagung den Blick zurückschweifen lassen, natürlich mit dem finanziellen Fokus. Sie haben fünf (und demnächst hoffentlich sechs) Pläne für die kirchliche Arbeit verabschiedet: Für 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und Ich will Ihnen einführend einen kurzen Rückblick geben, was dies eigentlich bedeutet hat: Insgesamt haben Sie über 11,5 Mrd. entschieden, allerdings vor Konsolidierung, d. h., vor Berücksichtigung der kircheninternen Verrechnung zwischen verschiedenen Haushaltsbereichen. Nimmt man diese heraus, muss man etwa 60 % kürzen. In Wirklichkeit haben Sie also nur über etwa 4,5 Mrd. entschieden, aber auch dies ist eine recht stolze Summe. Für den von Ihnen letztverantwortlich begleiteten Haushaltsbereich der Landeskirche im engeren Sinne lag das beschlossene Volumen bei 5,2 Mrd., das tatsächliche verteilte Volumen abzüglich der Verrechnungen über sechs Jahre bei 2,1 Mrd.. Innerhalb Ihrer sechsjährigen Synodalzeit gab es eine U-förmige Bewegung bei den Kirchensteuereinnahmen: In 2008, bei Beginn der Finanzkrise, lagen die Kirchensteuern bei einem Allzeithoch von 595 Mio., dann rauschten sie 63 Mio. nach unten, um sich anschließend zu erholen und in 2012 das alte Hoch zu toppen erwarten wir einen neuen Kirchensteuerrekord von gut 620 Mio., vielleicht 625 Mio. oder 628 Mio.. Dies sind die nominalen Zahlen. Etwa 9 % muss man Ende 2013 abziehen, um den Kaufkraftverlust zu berücksichtigen, der während Ihrer Synodalperiode entstanden ist. Dann stehen 2013, in der Kaufkraft von 2008, noch etwa 565 Mio. zur Verfügung. Der Zwang zu strukturellen Anpassungen bleibt daher spürbar.

12 Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober 2013 (Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin) In den letzten sechs Jahren gab es zum einen Rückenwind für die Finanzen der Kirche: Wegen der Finanzkrise kam es in dieser Zeit zu keiner Steuerreform mit Abbau der kalten Steuerprogression. Zudem profitierten die Kirchen davon, dass personenstarke Mitgliederjahrgänge in das Alter 45 bis 60 vorgerückt sind, eine Lebensphase mit relativ hohem Kirchensteueraufkommen. Auf der anderen Seite gab es aber auch schwierige Entwicklungen: Die holprige Einführung der Abgeltungsteuer führte zu Kirchensteuereinbußen. Außerdem lagen die Mitgliederverluste bei knapp 1 % pro Jahr. In Summe: bei Menschen in sechs Jahren. Saldiert man Eintritte und Austritte, Taufen und Todesfälle sowie Weg- und Zuzüge ergeben sich folgende Anteile am Mitgliederrückgang: 46,7 % Austrittssaldo, 38,3 % demographischer Wandel, 15,0 % negativer Wanderungssaldo. Tendenziell wächst die Bedeutung des demographischen Wandels insbesondere aber durch die rückläufigen Taufen, während die steigende Lebenserwartung den Mitgliederverlust im höheren Alter kaum ansteigen ließ. Die Austrittszahlen sanken zuletzt wieder ein wenig. Wie haben sich nun die Budgets in den vergangenen sechs Jahren verändert: Der Kirchensteuerverteilbetrag an die Kirchengemeinden wurde dauerhaft um insgesamt 14 % erhöht. Hinzu kamen diverse Sonderzahlungen und Sonderfinanzierungen wie z. B. für Energiesanierungen, Ausbau von Kindertagesstätten für unter 3-Jährige, PC im Pfarramt, Substanzerhaltungsrücklagen oder Restrukturierungsmaßnahmen. Die Budgets der Landeskirche vergrößerten sich während der 14. Landessynode um immerhin 12 %. Dass diese Steigerung nicht gleich groß wie bei den Kirchengemeinden ausgefallen ist, hängt damit zusammen, dass der Umfang der neben den Budgets stehenden Maßnahmen sich deutlich erhöht hat: Mit unserer neuen systematischen Maßnahmenplanung haben wir erst in 2009 begonnen, also nicht ganz zu Anfang der Synodalperiode; die Daten aus 2008 sind daher etwas unvollständig. Trotzdem sind die Volumina beeindruckend: In gut fünf Jahren wurden außerhalb des Budgets 237,1 Mio. an Sondermaßnahmen zusätzlich zu den Budgetsteigerungen beschlossen. Nicht darin enthalten sind die Mittel für Planüberschreitungen sowie Mittel für die ein oder andere außerhalb der Reihe hineingeschobene Maßnahme. Insgesamt sprechen wir über 363 zusätzlich genehmigte und finanzierte Maßnahmen. Das sind etwa 50 % der insgesamt gestellten und bearbeiten 721 Maßnahmenanträge. Von den 237,1 Mio. waren 43,5 Mio. für neue Dauerfinanzierungen, 58,1 Mio. für Projekte, 65,0 Mio. für landeskirchliche Bauprojekte und 70,5 Mio. für sonstige Investitionen. Das gesamte Bauvolumen in sechs Jahren lag bei 106,8 Mio., da Investitionen im Bereich Seminarstiftung, Schulstiftung oder Mütterkurheime unter sonstige Investitionen liefen und einige bereits vor 2008 genehmigte Bauprojekte erst im betrachteten Zeitraum abgewickelt wurden. Was wurde in den sechs Jahren bei der Landeskirche zurückgelegt? Die Landeskirche hat ihren Anteil der Versorgungsstiftung von 2008 bis 2013 um ca. 80,4 Mio. aufgebaut. Dies sind im Durchschnitt 13,4 Mio. pro Jahr. Alle übrigen landeskirchlichen Rücklagen, insbesondere die Ausgleichsrücklage, stiegen in der Summe um 150,3 Mio.. Einerseits 230,7 Mio. zurückgelegt, andererseits 237,1 Mio. für Sondermaßnahmen sowie zusätzliche Mittel für 12 % jährliche Budgetsteigerungen ausgegeben. Ich hoffe, ich kann mit diesem Verhältnis den immer wieder geäußerten Eindruck, der Finanzdezernent würde die evangelische Landeskirche in Württemberg kaputtsparen, etwas zurechtrücken. (vereinzelt Heiterkeit) Es bleibt zu hoffen, dass die verausgabten Mittel alle so segensreich eingesetzt wurden, dass die Landeskirche für die nicht leichter werdenden Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet ist. So viel zur fast abgeschlossenen 14. Synodalperiode. Ich will nun zur Jahresübersicht überwechseln und die drei Jahre 2012 mit dem Rechnungsabschluss, 2013 mit dem Nachtrag und 2014 mit der neuen Planung genauer beleuchten. Wie in den Vorjahren stehen dazu die wichtigsten Informationen in dem an Sie verteilten Vorbericht. Rechnungsabschluss der Landeskirche in 2012 Wesentlich für den Jahresabschluss 2012 ist eine Entwicklung: Mit 598 Mio. wurde das bisherige Rekordjahr 2008, also die Einnahmensituation vor der Finanzkrise, wie bereits erwähnt, zumindest nominal getoppt. Kirchengemeinden wie Landeskirche erhielten dadurch jeweils Zuführungen, die 21,4 Mio. höher lagen als geplant. Diese Mittel flossen im Wesentlichen in die Ausgleichsrücklagen: Zum befanden sich 228,3 Mio. in der Ausgleichsrücklage der Landeskirche, 221,0 Mio. in der Gemeinsamen Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden. Beide Rücklagen werden im Plan 2014 z. T. sehr deutlich in Anspruch genommen. Mehr dazu gleich musste erstmals seit langem die Clearing-Rücklage temporär um 13,6 Mio. abgesenkt werden, um die erhöhten Clearing-Vorauszahlungen abdecken zu können. Dies ist aber undramatisch. Über die zukünftig erwarteten Clearing-Rückzahlungen soll sukzessive eine Wiederaufstockung auf das bisherige Niveau von 48 bis 50 Mio. erfolgen. Weiterhin erfreulich bleibt die Entwicklung der Versorgungsstiftung für Kirchenbeamte und Angestellte. Die Summe wuchs durch das gute Zinsergebnis für die landeskirchlichen Mitarbeitenden um 23 Mio. überdurchschnittlich an. Der landeskirchliche Deckungsgrad liegt damit bei knapp 70 %. Für die kirchengemeindlichen Angestellten führte eine zusätzliche Sonderaufstockung sogar zu einer Erhöhung des Stiftungskapitals um fast 30 Mio. in Die angestrebte Kapitaldeckung der Versorgungsansprüche im kirchengemeindlichen Bereich von 50 % wird damit bald erreicht sein, und damit ist die Zielgröße bald erreicht, und eine Ausschüttung der Erträge unter Beachtung des jeweils aktuellen Versorgungsgutachtens möglich werden. Voraussetzung ist die Zustimmung der Synode zur Wiederanlage der Zinserträge. Der Antrag Nr. 42/13: Zuführung Erträge Evang. Versorgungsstiftung 2012 lautet dementsprechend:

13 14. Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober (Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin) Die Landessynode möge beschließen: Die Landessynode verzichtet nach 2 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Evangelische Versorgungsstiftung Württemberg auf die sofortige wie auch eine spätere Ausschüttung des Anteils der Gesamtheit der Kirchengemeinden der direkt zugeordneten Zinserträge 2012 in Höhe von ,82 und auf die Ausschüttung der Erträge aus der Vermietung Augustenstraße 124 in Stuttgart in Höhe von ,90 somit insgesamt auf eine Ausschüttung in Höhe von ,72 aus der Evangelischen Versorgungsstiftung Württemberg und bittet den Oberkirchenrat, diese Erträge dem Stamm des Vermögens zuzuführen. Wenn die Landessynode heute gebeten wird, den Rechnungsabschluss insgesamt zur Kenntnis zu nehmen und die durch den Allgemeinen Planvermerk I Ziffer 1-5 nicht abgedeckten Planabweichungen in Höhe von 68,3 Mio. zu genehmigen, können Sie auch dies guten Gewissens tun. Die wesentlichen Planabweichungen sind unkritisch: Im Haushaltsbereich Kirchensteuern waren ,70 höhere Rücklagenzuführungen aufgrund höherer Erstattungen aus dem Clearingverfahren zu verbuchen. Um 28,5 Mio. ( ,66 plus ,99) wurden die beiden Ausgleichsrücklagen allein durch Kirchensteuermehraufkommen erhöht, anstatt sie, wie ursprünglich vorgesehen, abzusenken. In der Geldvermittlungsstelle gab es um ,74 höhere Bonusausschüttungen sowie höhere Rücklagenzuführungen aufgrund höherer Zinseinnahmen. Auch in unseren Stiftungen mit ,46 und der Pfarrbesoldungsrücklage mit ,03 gab es höhere Rücklagenzuführungen aufgrund höherer Zinserträge. Die Stiftung Kirche und Kunst hat für den 1. kirchlichen Kunstpreis durch erhöhte Zuschüsse und Zinsen ,62 mehr als geplant verausgabt. Ebenso wurden zusätzlich erwirtschaftete Zinsen in Höhe von ,64 der Projektrücklage des Projekts Personalentwicklung und Chancengleichheit zugeführt. Erhöhte Mittelzuweisungen ( ,47 ) aus der dafür angesammelten Investitionsrücklage gab es für das schneller als geplant voranschreitende Projekt PC im Pfarramt. Auch beim nahezu fertigen Hospitalhof benötigte man aus der dafür angesammelten Investitionsrücklage einen früheren Zuschuss von ,77 für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes. Die mit ,55 höhere Entnahme aus der Investitionsrücklage von Dezernat 1 ist deshalb ebenfalls genehmigungspflichtig gewesen. Buchungstechnischer Mehraufwand entstand v. a. durch die Neubewertung des Stifts Bad Urach und des Bernhäuser Forsts in Höhe von ,07. Diesem steht aber ein entsprechender Mehrertrag entgegen, so dass das Kostenstellenergebnis im Ordentlichen Haushalt null ist. Der verzögerte Verkauf eines Gebäudes in Reutlingen führte zu ,36 höheren Bewirtschaftungskosten und ,37 höheren Ersätzen. Insgesamt konnte das direkte Ergebnis aber im Vergleich zum Plan übertroffen werden. Bei der Pflege christlich-jüdischer Beziehungen gab es in der Tagungsarbeit erhöhte Mehraufwendungen in Höhe von ,45, die über entsprechende Erträge überkompensiert werden konnten. Schließlich wurde die Bürgschaftsrücklage um ,00 erhöht, um die Übernahme von zwei Bürgschaften abzusichern. Aus unserer Sicht sind das alles recht unproblematische Fälle. Veränderungen durch den 3. Nachtragshaushalt 2013 Spannender ist die Entwicklung im Nachtrag. Anders als erhofft, musste noch ein 3. Nachtrag aufgestellt werden, um wichtige Dinge, bei denen sich Entscheidungen zum Teil bis Ende September, ich darf sagen: bis Anfang Oktober, verzögert hatten, noch Ende 2013 in die Wege zu leiten. Nachdem im ersten und zweiten Nachtrag bereits zusätzliche Mittel in Höhe von 2,0 Mio. bzw. 9,5 Mio. genehmigt wurden, werden im dritten Nachtrag bis Ende 2013 weitere aus Kirchensteuermitteln benötigt: 1. Die zweitgrößte Position betrifft 1,4 Mio. Soforthilfe für Flüchtlinge durch die Landeskirche mit Unterstützung durch das Diakonische Werk. Mit sollen syrische Flüchtlinge vor Ort unterstützt werden, dienen der Flüchtlingshilfe in Württemberg. Damit will die Landeskirche ein Zeichen setzen und dort ihre Kräfte bündeln, wo sie kompetent helfen kann. Die Landeskirche wirkt dabei immer nur komplementär. Wir können und wollen staatliche Verpflichtungen im Bereich Flüchtlingshilfe nicht übernehmen, sondern in guter Partnerschaft unseren Beitrag zu einer humanen und von christlichen Werten getragenen Zivilgesellschaft leisten. (Beifall) werden zusätzlich für die Einführung des Dokumentenmanagements benötigt. Drei Gründe sind hierfür ausschlaggebend: a) Die Kompetenz der in Elternzeit befindlichen Projektleiterin konnte nur durch eine externe Projektleitung ersetzt werden. b) Der Kaufpreis des vier Jahre alten Software-Angebots zurzeit der Finanzkrise, das als Kalkulationsgrundlage für den Haushaltsantrag verwendet wurde, konnte in der aktuellen Ausschreibung nicht wieder erreicht werden. c) Es erschien aufgrund der Geschäftsprozessanalysen sinnvoll, die ursprünglich vorgesehenen Anforderungen deutlich zu erweitern: Die Landeskirche wird zukünftig nicht nur elektronisch ablegen, sondern auch zunehmend Geschäftsprozesse elektronisch bearbeiten. 3. Auch auf Wunsch vieler Synodaler soll das gesamte Hauptdienstgebäude mit einem leistungsfähigen WLAN für so bald wie möglich ausgestattet werden.

14 Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober 2013 (Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin) 4. Es werden Mittel für das Projekt Zukunft des Finanzwesens bereitgestellt. 7 Mio. werden von der Ausgleichsrücklage einer Projektrücklage zugeführt. Davon werden in 2013 verwendet, um in diesem Jahr noch eine Stelle einzurichten und über Verpflichtungsermächtigungen auch in kommenden Jahren absichern zu können. Voraussetzung für die sonstige Mittelverwendung ist eine Entscheidung in Abstimmung mit dem alten Finanzausschuss im November/Dezember dieses Jahres, der gemeinsam mit dem Oberkirchenrat in bis zu zwei Sondersitzungen 2013 das Gesamtkonzept zum Abschluss bringen will. 5. Hierfür haben Sie ein gesondertes Änderungsblatt zum Nachtrag erhalten. Ich hoffe, es ist schon verteilt. Statt einer Aufhebung mit Freiwerden ist für die Pfarrstelle St. Michael und Katharina in Schwäbisch Hall nur eine Absehung von der Ausschreibung in einem Stellenplanvermerk vorzusehen. Das ist finanziell nicht wirksam, sondern hat andere Bedeutung. Plan für die kirchliche Arbeit 2014 Ich komme zum Plan für die kirchliche Arbeit Wie Sie wissen, fließen jedes Jahr grob gesprochen 10 % unserer Kirchensteuereinnahmen über das Clearing an andere Kirchengemeinden oder die staatliche Finanzverwaltung, 10 % sind für Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung bestimmt und jeweils um die 40 % gehen an die Landeskirche und an unsere Kirchengemeinden für deren Aufgaben. Genauere Zahlen finden Sie wie jedes Jahr im Finanzströmediagramm, das als letztes Blatt Ihrer Tischvorlage beigefügt sein müsste und bei dem ich mich wie immer von links nach rechts vorarbeite.

15 14. Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober (Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin) Finanzströme 2014 Haushaltsbereich Kirchensteuern (RT 0009) ohne Verrechnungen Deckungsausgleich Haushaltsbereich Aufgaben der Kirchengemeinden (RT 0003) ohne Verrechnungen Deckungsausgleich Erträge Aufwendungen Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche (RT 0002) Zinsen des Ausgleichsstocks Kirchensteuerzuweisung für Aufgaben Erträge Deckungsbedarf der Kirchengemeinden i. e. S. Kirchensteuer für Aufgaben Theologie, Gemeinde u. Weltweite Kirche Kirchensteuer für Aufgaben der der Landeskirche Kirchengemeinden Kirchliche Verwaltungsstellen Kirche und Bildung Zinsen der Ausgleichsrücklagen Ausgleichsstock Zinsen allgemeiner Rücklagen Theologie und Kirchliche Ausbildung Globale Minderausgaben Sonstiges (u.a. Inv.,Umweltprüfung) Globale Minderausgaben Allg. Recht, Geschäftsleitung OKR Erträge Aufwendungen Entnahme aus der Ausgleichsrücklage * Dienst- und Arbeitsrecht Kirchensteuerein- Kirchensteuerverwendung Erträge Geldvermittlungsstelle Aufwand Geldvermittlungsstelle nahmen brutto für Aufgaben der Kirchengemeinden Finanzmanagement und Entnahme aus der Versicherungsverträge u. Informationstechnologie Kirchensteuerverwendung Ausgleichsrücklage Berufsgenossenschaftsbeiträge für Aufgaben der Landeskirche Bauwesen, Gemeindeaufsicht, Ersätze u. Auflösung Sonderposten Zuführung zu Stiftungen Immobilienwirtschaft Kirchensteuerverwendung für Zwecke des kirchlichen Ersätze von Landeskirche Telefonseelsorge Diakonie Entwicklungsdienstes Innere Verrechnung Betreuung und Erziehung in Kigärten Arbeitsrechtl. Kommission Kirchensteuerverwendung für gesamtkirchliche Aufgaben Zuführung vom Vermögenshauhalt PC im Pfarramt Landeskirchliche MAV aus sonstigen Rücklagen Aufwand staatl. Verwaltung Zuführung zum Vermögenshaushalt Landessynode für Ausgleichsrücklagen Saldoneutral im Budget Theologie Erträge Kirchensteuerverwaltung Aufwand kirchl. Verwaltung und weltweite Kirche Zentrales Gebäudemanagement Erträge Rechnungsprüfung Globale Minderausgabe Rechnungsprüfung Haushaltsbereich Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung (RT 0006) Einzelsalden innerhalb der Budgets insgesamt Rücklagenentnahme Werbemaßnahmen ohne Verrechnungen Deckungsausgleich Entnahme aus sonst. Rücklagen Verstärkungsmittel Erträge Aufwendungen Kirchensteuer für den kirch-... außerhalb Württembergs Staatsleistungen Zuf. zum VmH für Ausgleichsrücklage Kirchensteuer von anderen, lichen Entwicklungsdienst die Württemberg zusteht... an die Militärseelsorge... in Württemberg Ablieferung Pfarreistiftung Mittel für Investitionen Zinsen der... an andere Kirchen Kirchensteuer für gesamt-... in der Evangelischen Zuführung zu Rücklagen aus Budgets Clearingrücklage kirchliche Aufgaben Kirche in Deutschland u.a Zuführung zu Stiftungen Entnahme aus der Zuführung zur Zuführung vom Vermögenshaushalt Clearingrücklage Clearingrücklage aus sonstigen Rücklagen... im Lutherischen Weltbund Zuführung zu Substanzerhaltungsrückl Zinsen und Ersätze Unterstützung finanzschwacher Landeskirchen (Angaben in Euro, gerundet und zusammengefasst) Stand: 31. Juli 2013 Der Weg zum Kirchensteuernetto brutto... Kirchengemeinden 45,03% Netto-Aufwand Clearing... Landeskirche 45,03% Aufwand staatl. Verwaltung... Gesamtkirchliche Zwecke 7,66% Netto-Aufwand kirchl. Verwaltung... kirchl. Entwicklungsdienst 1,78% Werbemaßnahmen... RPA 0,51% Kirchensteuer-Netto 2014 Summe 100,00% Ausgleichsstock 6% des hälftigen Netto Verwendung des Kirchensteuernettos für... * Die Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage erfolgen direkt bei den inhaltlichen KSt (siehe auch Erläuterung bei KSt , S. 603)

16 Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober 2013 (Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin) Der Haushaltsbereich Kirchensteuern (Rechtsträger 0009) ist mit knapp 570 Mio. veranschlagt. Diese Zahl fußt, wie immer seit der Finanzkrise, auf einer vorsichtigen Schätzung des Kirchensteuereingangs; denn die finanzwirtschaftlichen Probleme sind weder im Euroraum noch weltweit ausgestanden, geschweige denn gelöst. Im Falle einer besseren Konjunkturentwicklung fließen Mehrerträge, die der Landeskirche zustehen, zunächst in die Ausgleichsrücklage. Dort können sie im Rahmen von Nachträgen oder in Folgehaushalten zur Finanzierung neuer Aufgaben verwendet werden. Für Mehrerträge, die den Kirchengemeinden zustehen, wurde in 3 Absatz 5, Satz 2ff. des Haushaltsgesetzes eine neue Regelung aufgenommen. Sie stellt sicher, dass neben der Befüllung der Gemeinsamen Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden möglichst bereits in 2014 die 50-prozentige Kapitalabdeckung der kirchengemeindlichen Versorgungsverpflichtungen in der Evang. Versorgungsstiftung in Württemberg erreicht wird. Ab 2015 könnte dann bereits eine Ausschüttung aus der Versorgungsstiftung an die Kirchengemeinden erfolgen, um deren Haushalte zu entlasten. (Beifall) Von den 570 Mio. (genauer: ) fließen je 230 Mio. in die Kirchengemeinden und an die Landeskirche, 48 Mio. sind für Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung vorgesehen und ca. 62 Mio. verbleiben im Haushaltsbereich Kirchensteuer, a) im Rahmen des Clearings für andere Gliedkirchen, b) als Verwaltungskosten für die externe und interne Steuerverwaltung, c) für die Rechnungsprüfung und d) für Werbemaßnahmen. Über letztere Werbemaßnahmen wird erstmalig auch die von der Synode bereits 2013 beschlossene zweite Fundraisingstelle finanziert. Zu Mehrkosten bei dieser Position kommt es zudem, weil ab 2014 der Jahresbericht der Landeskirche hier erstmals vollständig und transparent abgerechnet wird. Die 48,7 Mio. des Haushaltsbereichs Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung sind nahezu identisch mit dem 2013 zur Verfügung gestellten Betrag von 48,5 Mio.. Mit 25,3 Mio. dienen mehr als die Hälfte dieser Mittel der Unterstützung finanzschwacher Gliedkirchen in Ostdeutschland. Ein gutes Viertel der Mittel, nämlich 12,8 Mio., erhält die EKD. Neu eingeschlossen in diesen Betrag sind die Kosten für die Übernahme der Datenschutzaufgaben in unserer Landeskirche. Die weiteren Mittel entfallen auf die kirchliche Entwicklungshilfe mit 9,1 Mio. sowie den Lutherischen Weltbund (LWB) mit 1,5 Mio.. Dadurch findet die landeskirchliche Entwicklungsarbeit über drei Kanäle statt: 1. Der mit 6,5 Mio. größte Anteil trägt zur Finanzierung des neuen Evangelischen Zentrums für Diakonie und Entwicklung (EZDE) bei, zu dem auch Brot für die Welt gehört. 2. In Württemberg wird eine Mehrzahl von Missionswerken unterstützt, das größte davon das Evangelische Missionswerk in Solidarität (EMS). 3. Aufgrund der neuen Satzung des Deutschen Nationalkomitees des LWB (DNK-LWB) verpflichtete sich die Landeskirche zu einem höheren Finanzierungsanteil bei der sogenannten Liste des Bedarfs, mit der im Wesentlichen Hilfsprojekte finanziert werden. Der Haushaltsbereich Aufgaben der Kirchengemeinden in der oberen Mitte des Finanzströmediagramms ist mit 270,9 Mio. ca. 7,5 Mio. größer als im Vorjahr. 230 Mio. davon sind Kirchensteuermittel. Daneben sind Zinserträge aus Ausgleichsrücklagen in Höhe von 3,6 Mio. sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Ersätzen der Landeskirche,für die Kirchlichen Verwaltungsstellen, und inneren Verrechnungen mit insgesamt 7,5 Mio. vorgesehen. Die geschätzten Erträge und Aufwände der Geldvermittlungsstelle, dieses Jahr jeweils 8,9 Mio., sind wie immer nur ein durchlaufender Posten und gedanklich auszuklammern. Von Bedeutung ist aber, dass 20 Mio. Rücklagen aufgelöst werden müssen. Davon stammen 19 Mio. aus der Gemeinsamen Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden und 1 Mio. aus sonstigen Rücklagen. Sind die Kirchensteuereingänge in 2014 höher als geplant, reduziert dies die Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage. Ab Kirchensteuermehreinnahmen von etwa 50 Mio., also ab etwa 620 Mio., kann sogar auf Entnahmen aus der Gemeinsamen Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden verzichtet werden. Sie sehen damit, dass wir im Bereich der Kirchengemeinden erst ab Kirchensteuereinnahmen von etwa 620 Mio. eine schwarze Null erreichen. Das will ich einfach einmal festhalten. Das heißt, hier gibt es trotz guter Kirchensteuereingänge keinen unendlich großen Puffer. Nun ein Blick auf die Aufwendungen. Die interessanteste Größe ist der Verteilbetrag. Er ist gegenüber dem Vorjahr um 16 Mio. auf 216,8 Mio. gestiegen; dies sind genau 8 %. 3 % sind als dauerhafte Budgetsteigerung vorgesehen, 5 % oder 10 Mio. als Sonderzuschlag ohne Zweckbindung wegen eines sehr guten Kirchensteuerjahres Auf das Haushaltsjahr 2013 werden wir im Haushalt 2015 ggf. in ähnlicher Weise reagieren. Die Landeskirche überweist die für die Kirchengemeinden individuell auf Basis des gültigen Verteilverfahrens berechneten Beträge in einer ersten Stufe an die Kirchenbezirke. Die Weiterleitung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Kirchenbezirkssatzung über einen Beschluss der zuständigen Bezirkssynode. Hier gibt es durchaus Unterschiede bei den in den Kirchengemeinden ankommenden Verteilbeträgen. Darum will ich nochmals explizit betonen, dass Oberkirchenrat und Landessynode großen Wert auf weitestgehendes Durchreichen der Mittel, insbesondere der 10 Mio. Sonderzuschlag, legen. Eine landeskirchlich wirklich einheitliche Vorgehensweise ist allerdings nur durch die Bereitstellung und Anwendung einer Musterkirchenbezirkssatzung durchzusetzen. Daneben finden wie jedes Jahr die bekannten Vorwegabzüge statt: 12,2 Mio. zur Finanzierung der kirchlichen Verwaltungsstellen, 16,2 Mio. für den Ausgleichsstock, 4,2 Mio. für Versicherungen und Berufsgenossenschaftsbeiträge, eine Zuführung an die Versorgungsstiftung sowie die Telefonseelsorge. Zudem gibt es eine befristete Finanzierung im Rahmen zweier Projekte: Von den bisher nicht verbrauchten Fördermittel für die Betreuung und Erziehung in Kindergärten werden in 2014

17 14. Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober (Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin) 1 Mio. zur Verfügung gestellt. Das Projekt PC im Pfarramt wurde auf allseitigen Wunsch bereits im Nachtrag 2013 auf die Pfarramtssekretärinnen ausgeweitet und begonnen. Für dieses Projekt wird eine Dauerfinanzierung nach Abschluss der Einführungsphase angestrebt. Nehmen wir nun die rechte Seite des Finanzströmediagramms, den Haushalt der Landeskirche im engeren Sinn, in den Blick. Erträge und Aufwendungen bewegen sich sehr nahe an den Vorjahresergebnissen. Die Summe von 234,7 Mio. gibt allerdings nur die Deckungslücke in den einzelnen Budgets wieder, die durch Kirchensteuerund Zinseinnahmen abzudecken sind. Das tatsächliche Bruttovolumen des landeskirchlichen Haushalts finden Sie im Vorbericht auf den Seiten 25 und 26. Das Gesamtvolumen des landeskirchlichen Haushaltsbereichs beträgt 406,1 Mio.. 56,7 % der Erträge stammen aus der Kirchensteuer. Die Umsatzerlöse der Landeskirche, die an verschiedenen Stellen z. B. bei Tagungsstätten und Bildungseinrichtungen, anfallen, zu denen allerdings auch die ERK-Zahlungen, die wir von der Evangelischen Ruhegehaltskasse bekommen, zählen und die eine Höhe von etwa 60 Mio. haben, sind mit 17,8 % bedeutender als die Staatsleistungen mit 9,9 % und die staatlichen Vergütungen für den Religionsunterricht mit 3,0 % zusammen. Nicht zu vernachlässigen sind die Beiträge des Vermögens: entweder als Vermögenserträge direkt, d. h. Zinsen und Dividenden, oder als Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt. Insgesamt sind sie mit 6,4 % eingeplant, wobei die Vermögenserträge finanzmarktbedingt noch höheren Schwankungen als die Kirchensteuer unterworfen sind. Auf der Aufwandsseite entsprechen die Aufwendungen für den Pfarrdienst zufällig fast genau den Kirchensteuerzuweisungen an den landeskirchlichen Haushaltsbereich: 230,1 Mio. oder 56,7 %. Hinzu kommen 59,3 Mio. oder 14,6 % Personalaufwand für Kirchenbeamte und Angestellte der Landeskirche, sodass insgesamt 71,3 % des Haushalts durch direkte Personalkosten belegt sind. Auch in den Zuweisungen und Zuschüssen an Dritte stecken erhebliche Personalkosten der selbstständigen Einrichtungen, sodass insgesamt von 75 % Personalkostenanteil gesprochen werden kann. Das sind natürlich relativ fixe Kosten, und das bedeutet ein sehr hohes Risiko bei Kirchensteuerrückgängen. Material-, Sach- und Betriebsaufwand machen hingegen nur 7 % des Aufwands aus. Schließlich übertreffen die Zuführungen an den Vermögenshaushalt mit 34,6 Mio. die Entnahmen aus dem Vermögen um fast 20 Mio., was als Signal der Stabilität gewertet werden kann. Allerdings wird im Vermögenshaushalt auch heftig umgeschichtet, worauf ich gleich noch zu sprechen kommen werde. Auf Seite 25 des Vorberichts erhalten Sie einen Überblick, wofür die landeskirchlichen Mittel verwendet wurden. Grundsätzlich wurden alle Budgets um 2,5 % erhöht. Dies sind 0,5 % weniger als im kirchengemeindlichen Bereich, weil gleichzeitig mit einer Vielzahl von Sondermaßnahmen neue Schwerpunktsetzungen vorgenommen worden sind. Dominant bleiben natürlich der Gemeindepfarrdienst und die gemeindenahen Seelsorgedienste, die 30,21 % des Haushalts beanspruchen. Die Versorgung des Pfarrdienstes verursacht mit 23,72 % oder fast 100 Mio. bereits die zweithöchsten Kosten. Sie wird in den kommenden Jahren schneller wachsen als der Finanzbedarf für den aktiven Pfarrdienst, ist allerdings in erheblichen Anteilen durch die Zahlungen der Evangelischen Ruhegehaltskasse refinanziert; ich habe darauf hingewiesen. Derzeit sind es etwa 30 Mio.. Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Verwaltung des Pfarrdienstes vervollständigen das Aufgabenspektrum von Dezernat 3, das immerhin 57,2 % des Gesamthaushalts beansprucht. Neu genehmigt wurden im Bereich Dezernat 3 Mittel für die Personalförderung im Pfarrdienst sowie ein Übergangsgeld für Geistliche, die in den Landesdienst übergeleitet werden. Das ist ja gestern geschehen. Zudem gibt es im Versorgungsbereich wesentliche Veränderungen: Für das langfristige Darlehen zum Einkauf in die ERK ist die letzte Tilgungsrate fällig. Gleichzeitig wird die Pfarrbesoldungsrücklage zur Pfarrbesoldungs- und Versorgungsrücklage erweitert, da die Besoldungskosten aufgrund des Personalrückgangs ab 2019 rückläufig sein werden, während die Zahl der Ruheständler sowie deren Versorgungs- und Beihilfeansprüche deutlich steigen. Ggf. wird es 2014 zu einer weiteren Aufstockung dieser Rücklage kommen, sofern eine rückwirkende Auszahlung von Erfahrungsstufenzuschlägen nicht geleistet werden muss. Auf den Seiten 91 bis 106 des Vorberichts finden Sie die strategisch relevanten Informationen aus Dezernat 3 in Aufgabenbereichen zusammengefasst. Entsprechende Informationen gibt es im Vorbericht auch zu allen anderen Dezernaten. Der zweitgrößte Kostenblock auf Seite 25 des Vorberichts lässt sich Dezernat 2 zuordnen, das die Religionspädagogen sowie die personalintensiven Bereiche der Evangelischen Hochschule in Ludwigsburg, der kirchlichen Schulen oder des Jugendwerks verantwortet. Insgesamt setzt die Landeskirche für die acht Aufgabenbereiche im Bildungs- und Jugendsektor 62,7 Mio. oder 15,4 % ihrer Mittel ein. Mit enthalten ist auch die Finanzierung zahlreicher neuer Aufgaben: Für den Diakonat wurde ein ganzes Maßnahmenpaket beschlossen, das von einem neuen Kompetenzzentrum Diakonat über Stellenschaffungen bis zur Flexibilisierung von Anstellungen reicht. Im Bereich Religionsunterricht sind Vakaturvertretungen, der Versorgungslastenausgleich zwischen Land und Kirche sowie das Projekt Inklusion im Religionsunterricht zusätzlich zu finanzieren. Mit Sanierungsarbeiten am Kloster Blaubeuren sowie einem landeskirchlichen Zuschuss zum weitgehend fremdfinanzierten Forum Lichtenstern in Sachsenheim kommen zwei große Bauinvestitionen hinzu. Weitere Projekte und Stellen gibt es in der Jugendarbeit, der Männerarbeit, den Evangelischen Fachschulen für Sozialpädagogik sowie beim Evangelischen Schulwerk. Von besonderer Bedeutung ist der befristete Studiengebührenerlass an der Hochschule Ludwigsburg, der bereits im Nachtrag 2013 beschlossen wurde. Auch Dezernat 1 untergliedert sich in acht Aufgabenbereiche. Hierfür stehen insgesamt 36,3 Mio. oder 8,6 % der gesamten landeskirchlichen Mittel zur Verfügung. Maßnahmen aus der Mittelfristplanung konzentrie-

18 Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober 2013 (Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin) ren sich auf die Öffentlichkeitsarbeit und das Reformationsjubiläum 2017: Das Medienhaus erhält Mittel, um den TV-Bereich sowie das Dienstleistungsportal weiter zu entwickeln. Der Jahresbericht wird zukünftig vollständig aus dem Haushaltsbereich 0009 refinanziert. Zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums wurden eine Pfarrstelle und Mittel für Tagungen kirchenleitender Gremien der Kirchengemeinden eingeplant. Erhöhte Zuweisungen gibt es auch an den Landesverband für Kindergottesdienst, für zusätzliche Abschreibungen in Hohebuch, für Gemeinden anderer Sprache und Herkunft, für die Stelle eines Klimaschutzmanagers sowie für Möbel der Dienststellen in der Innenstadt. In Dezernat 7 werden die Entnahmen aus dem Vermögenshaushalt verbucht, die fast 20 Mio. oder 4,8 % ausmachen. Hinzu kommen eine Reihe von Vermögensumschichtungen aus der Ausgleichsrücklage: Die Bildung einer Absicherungsrücklage für landeskirchliche Finanzrisiken in Höhe von 31,7 Mio.. Die Bildung einer Rücklage für den Fall einer gerichtlichen Entscheidung in Bezug auf die rückwirkende Auszahlung von Erfahrungsstufenzuschlägen in Höhe von 15,7 Mio.. Eine Aufstockung unserer Oikocredit-Beteiligung um Zudem sind Mittel für die externe Unterstützung im Asset Management vorgesehen. Die Diakonie als fünftgrößte Position erhält brutto 13,2 Mio.. Davon sind 8,6 Mio. Kirchensteuermittel und 3,8 Mio. Vermögenserträge, z. B. aus dem Diakoniefonds. Sonderzuweisungen an das DWW sind für das Projekt 1+1 sowie das Projekt Arbeitslosenhilfe vorgesehen. Das Tagungsstättenmanagement setzt 9,9 Mio. um, kann sich aber zu gut 70 % refinanzieren. Zusätzliche Belastungen entstehen ab 2014 durch erhöhte Substanzerhaltungsrücklagen beim Stift Urach, beim Haus Birkach und beim Bernhäuser Forst. Die Volumina aller anderen Aufgabenbereiche, die insbesondere Kirchenverwaltungen beinhalten, sind mit insgesamt 22,2 Mio. oder 5,5 % überschaubar. Der Oberkirchenrat erhält Sondermittel für die Steuerung und Sanierung von Staatspfarrhäusern die Prävention von sexualisierter Gewalt den BSI-Grundschutz zur Verbesserung der Datensicherheit sowie eine Personalaufstockung zur verbesserten Unterstützung kaufmännisch buchender Einrichtungen. Ebenfalls Unterstützung gibt es für die Öffentlichkeitsarbeit des Archivs, die Schaffung eines Ausbildungsplatzes in der Bibliothek, die Wiederauffüllung der Stiftung Kirche und Kunst, die Arbeitsrechtliche Kommission durch Entfristung einer Stelle, die Anmietung von Räumen für die landeskirchliche Mitarbeitervertretung und die verbesserte EDV-Ausstattung der neuen Synode. Aus allen genannten Budgets werden drei Dienstleistungsbereiche in Höhe von insgesamt 20,8 Mio. vollständig refinanziert: Das Zentrale Gebäudemanagement (10,9 Mio. ), die IT (6,5 Mio. ) und die Gehaltsabrechnung (3,4 Mio. ). Diese Aufgabenbereiche sind in dem gesonderten Kreisdiagramm auf Seite 25 des Vorberichts abgebildet. In den Bereich des ZGM fallen auch 2014 zahlreiche Bauprojekte. Betroffen sind das Evangelische Stift, die Evangelischen Fachschulen in Herbrechtingen und Schwäbisch Hall, das Karl-Heim-Haus, das Stift Urach, Verwaltungsgebäude in der Gänsheidestraße sowie drei Wohngebäude. Gesamthöhe 10,8 Mio., davon allein 7,5 Mio. für das Wohngebäude Pappelweg 12/14 in Bad Boll (6,95 Mio. ) und die Ecklenstraße 20 (0,47 Mio. ), beide mit Sperrvermerk. Das muss noch einmal durch einen Finanzausschuss gehen. Zudem steht der Ausbau der Stufen 2 und 3 des ZGM an. Nachdem ich Sie durch die wesentlichen Positionen und Änderungen des vorliegenden Haushalts geführt habe und selbst gerne fertig wäre, muss ich Ihre Aufmerksamkeit leider noch ein bisschen länger beanspruchen: In den vergangenen Wochen gab es weitere Ergänzungen, die zu zwei Änderungsblättern führten. Das erste Änderungsblatt konnte mit dem Finanzausschuss am 2. Oktober abgestimmt werden, das zweite Änderungsblatt wurde am Montag am Rande der Synode beraten und liegt Ihnen daher nur als Tischvorlage vor. Sollten Sie sich an dieser Stelle die Frage stellen, ob man im Finanzwesen Aufwand reduzieren kann, so ist meine Antwort eindeutig ja. Bevor man aber über Doppelhaushalte nachdenkt, muss es uns gelingen, die Planungsqualität so zu erhöhen, dass man auf Nachträge und Änderungsblätter verzichten kann. Die Synode wird im ersten Änderungsblatt gebeten, noch folgende Ergänzungen im Plan für die kirchliche Arbeit 2014 mit zu beschließen: (1) Eine Zuweisung an die Evangelische Frauen- und Mütterkurklinik in Bad Wurzach in Höhe von , zur brandschutztechnischen und energetischen Sanierung des Objekts. (2) Ein Zuschuss an den Landesverband Sinti und Roma Baden-Württemberg e. V. (3) Die Aufnahme von 8 Stellen, die in Abhängigkeit von den Entscheidungen zur Neugestaltung des Finanzwesens besetzt werden. Die Finanzierung erfolgt aus der im dritten Nachtrag 2013 gebildeten Projektrücklage. (4) Die Übertragbarkeit der Sondermittel für syrische und andere Flüchtlinge auf 2014 und Folgejahre. (5) Die Höherbewertung einer 75 %-Stelle im Haus Birkach von EG 3 nach EG 5. (6) Die Finanzierung der Einführung des Dokumentenmanagements in Höhe von in Ergänzung zu den im Nachtrag für 2013 beantragten Mitteln. Das zweite Änderungsblatt bezieht sich weitgehend auf weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 und umfasst folgende Anträge:

19 14. Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober (Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin) 3,0 Mio. für eine Kampagne in Form eines Ideenwettbewerbs zur Mitgliederbindung und -gewinnung sollen auf der Projektkostenstelle Reformationsjubiläum 2017 zur Verfügung gestellt werden werden benötigt für den am Montag beschlossenen Fonds zur Unterstützung innovativer Aufbrüche. Weitere 1,5 Mio. können aus der verbleibenden Rücklage für innovative Maßnahmen, nach Zustimmung der zuständigen synodalen Ausschüsse, zur Finanzierung weiterer Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum entnommen werden. Schließlich kommt die gestern beschlossene, auf vier Jahre befristete Stelle eines zweiten Weltanschauungsbeauftragten hinzu. Sollte sich bei Ihnen der Eindruck breit machen, dass die Landeskirche in diesem Jahr durchaus großzügig mit ihren Budgetsteigerungen, Maßnahmen und Projekten verfährt, würde ich dem nicht widersprechen. Vor dem Hintergrund einer außerordentlich guten Kirchensteuersituation, aber auch dem Willen, an einige Themen nach sechs Jahren einen Knopf dran zu machen, besteht die Neigung, nicht kleinlich zu sein. Die Empfehlung von Konfuzius Wenn sich Wohlstand einstellt, brauche ihn nicht vollständig auf, wird in diesem Sinne etwas gedehnt. Wir bauen im Haushaltsplan durchaus für die Zukunft vor, müssen aber gleichzeitig die Ausgleichsrücklage der Landeskirche um über 50 Mio. reduzieren, um alle Pläne zu verwirklichen. Wenn Sie die nachfolgende Konjunkturuhr betrachten, können Sie unschwer erkennen, dass sich die deutsche Wirtschaft und damit die in Deutschland gezahlten Steuern und auch Kirchensteuern schon seit längerer Zeit im oberen rechten Quadranten, der sogenannten Boomphase, bewegen. Ein normaler Wirtschaftszyklus durchläuft auch drei andere Quadranten. Werden die in den letzten sechs Jahren bereits zurückgelegten Rücklagen ausreichen, um einen oder mehrere solcher Zyklen aufzufangen? Ich vermute, dass sich auch die 15. Landessynode mit denselben Abwägungen wie die 14. und alle Landessynoden zuvor abplagen muss, nämlich wie man die Ressourcen zwischen Gegenwart und Zukunft gerecht und nachhaltig aufteilt. Bevor ich meine diesjährige Haushaltsrede beende, darf ich noch meinen Dank aussprechen. Als erstes möchte ich Ihnen, liebe Synodale, meinen herzlichen Dank aussprechen. Ich habe die Arbeit mit der 14. Landessynode und insbesondere im Finanzausschuss als ausgesprochen sachbezogen und lösungsorientiert erlebt, auch im Verhältnis zu Zeiten, die ich nur vom Hörensagen kenne. Gesprächskreisgrenzen waren für einen außenstehenden Dritten in vielen Finanzfragen nicht zu erkennen. Häufig gab es einen übergreifenden Konsens. Dies lag nicht zuletzt auch an der Finanzausschussvorsitzenden, die sachbezogen aber unerbittlich Themen anstieß, über Jahre verfolgte und zu einem guten Ende brachte. Vielen Dank, Frau Schneider. (Beifall) Ich kann mir nur wünschen, dass diese Art der Zusammenarbeit

20 Evangelische Landessynode 52. Sitzung 23. Oktober 2013 (Oberkirchenrat Kastrup, Dr. Martin) innerhalb der Synode aber auch mit dem Kollegium in der 15. Synode bestehen bleibt. Danken möchte ich als zweites meinen Mitarbeitenden. Nach Herrn Bantleon im vergangenen Jahr ist mir in diesem Jahr Herr Nagel abhandengekommen. Mit einem neu aufgestellten Team um Herrn Jakob, der sich im Moment um sein neugeborenes Kind kümmert, Frau Kamphorst, Frau Najda und an zentraler Stelle Frau Roller ist es trotzdem gelungen, nicht nur das bisherige Niveau zu halten, sondern, gerade im Bereich kaufmännisch buchender Einrichtungen, deutlich zu verbessern. Dafür meinen herzlichsten Dank! (Beifall) Erweitern möchte ich den Dank auf die Geschäftsstellen und Bewirtschafter. Auch hier wird z. T. unter Hochdruck gearbeitet. Dass es trotz gelegentlicher Meinungsunterschiede gelingt, uns immer wieder konstruktiv zusammenzuraufen, darüber bin ich sehr froh. Der letzte und größte Dank gebührt unseren Kirchensteuerzahlern. Wenn man die Presse und das dort gepflegte Meinungsbild verfolgt, müsste man glauben, dass Kirche ein Auslaufmodell darstellt, dem kein Platz im gesellschaftlichen Mainstream mehr gebührt. Die hohe Treue unserer Mitglieder und auch unserer Kirchensteuerzahler spricht eine andere Sprache. Viele Menschen schätzen Kirche als einen Erfahrungsraum, in dem der Wert des Menschen nicht an seiner ökonomischen Leistungsfähigkeit gemessen wird, in dem Wirtschaftlichkeit zwar als ein wichtiges Kriterium respektiert, aber nicht als gesellschaftsdominierendes Leitmotiv akzeptiert wird, in dem Geben seliger denn Nehmen ist, in dem Gemeinschaft und Spiritualität gesucht und gefunden werden können. Wir danken als Landeskirche für dieses Vertrauen und sehen es als Ansporn für unsere zukünftige Arbeit an. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall) Stellv. Präsident Schubert, Gerhard: Vielen Dank, Herr Dr. Kastrup, für diesen umfassenden Bericht. Ich entlasse Sie nun in die Vormittagspause. Um 10:30 Uhr treffen wir uns wieder hier und werden den Tagesordnungspunkt 30: Hochschule für Kirchenmusik einschieben. (Unterbrechung von 10:03 Uhr bis 10:37 Uhr) Stellv. Präsident Schubert, Gerhard: Liebe Synodale, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und schieben an dieser Stelle Tagesordnungspunkt 30: Hochschule für Kirchenmusik, ein. Ich begrüße dazu die Gäste, die eigens wegen dieses Tagesordnungspunktes heute Vormittag angereist sind. (Beifall) Der in der Tagesordnung vorgesehene Bericht des Oberkirchenrats wird an dieser Stelle nicht gegeben. Es gibt stattdessen nur den Bericht des Sonderausschusses Musik in der Kirche. Ich bitte den Vorsitzenden des Sonderausschusses, den Synodalen Dr. Dalferth, um seinen Bericht. Dalferth, Dr. Winfried: Herr Präsident, liebe Mitsynodale! In seiner Sitzung am 26. Juli 2013 hat sich der Sonderausschuss Musik ausführlich mit den Prüfungsaufträgen zum Standort Tübingen der Hochschule für Kirchenmusik beschäftigt. Außer Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel waren auch Landeskirchenmusikdirektor Bernhard Reich und Hochschulrektor Christian Fischer zugegen, als Mitglieder des Senats Prof. Martin Smith und Daniel Tepper. So konnte in enger Abstimmung mit den betroffen Fachleuten beraten werden. In die Vorstellung der Arbeitsergebnisse des Sonderausschusses sind die inzwischen aufgekommenen weiteren Überlegungen, soweit möglich, mit aufgenommen. 1. Zur Fusion mit der badischen Hochschule am Standort Heidelberg wurden Personalkosten, Gebäudekosten und die Ausbildungsgänge verglichen. Die Überlegungen zur Fusion am Standort Tübingen blieben ergebnisoffen, da ein erhofftes Angebot der Karl-Schlecht-Stiftung zur benötigten räumlichen Erweiterung nicht einging. Zum Standort Tübingen sind auch die Rückmeldungen aus Baden noch nicht vollständig abgeschlossen. Auf jeden Fall soll die bisherige Kooperation der beiden evangelischen Hochschulen fortgeführt und möglichst ausgebaut werden. 2. Zur Kooperation mit der kath. Hochschule in Rottenburg wurden ebenfalls die Personalkosten, Gebäudekosten und die Studiengänge verglichen. Infolge der Gespräche dort haben sich der Verwaltungsrat und der Senat in Rottenburg auch schriftlich für eine dauerhafte und vertiefte Kooperation und deren Ausbau mit der HKM ausgesprochen. Ein erweitertes Raumangebot kann im Wilhelmstift in Tübingen und auch in den Räumen der Hochschule in Rottenburg gemacht werden. Einsparpotenziale sind erkennbar wie z. B. die Verlegung der Bibliothek nach Rottenburg. 3. Mit der Stadt Tübingen wurden die anstehenden Renovierungskosten für das Schwabenhaus eingehend geprüft und für beide Seiten als überschaubar empfunden. Angestrebt wird wieder ein langfristiger Mietvertrag über zehn Jahre. Diese Langfristigkeit ist die Voraussetzung für die Investition der Stadt Tübingen. 4. Der angedachte Standort an der Evang. Hochschule in Ludwigsburg wurde nicht weiterverfolgt, da dort derzeit kein Raumangebot existiert. Außerdem müsste die HKM dort ihre Studienplätze verdoppeln. Zudem ist Ludwigsburg für Kirchenmusik vergleichsweise kein attraktiver Studienort. 5. Einschließlich der Personalkosten bei unterschiedlichen Studienordnungen, der Aufwendungen für Gebäude und deren Bewirtschaftung, der erforderlichen Baumaßnahmen, des Umzugs und einer Interimslösung während der Renovierung, die in Heidelberg und Tübingen fällig wäre, ergibt sich bei einem Umzug der HKM nach Heidelberg nur eine Kostenersparnis von ca Das rechnet sich nicht. Was sich aber lohnt, ist, die bestehende Kooperation mit Heidelberg weiterzuentwickeln und, wo möglich, auszubauen, insbesondere im Lehrbetrieb. 6. Die Alleinstellungsmerkmale der HKM sind ihre drei Studienprofile, die auch infolge des Schwerpunkttages Musik existieren und ausgebaut werden: Kirchenmusik mit Allgemeinem Profil, Kirchenmusik mit Popularmusik- Profil und Kirchenmusik mit Pädagogischem Profil. Das

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