Die Regulierung der Kapitalanlagevermittlung
|
|
- Gerburg Walter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Regulierung der Kapitalanlagevermittlung Neue rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen an Ausbildung und Personalentwicklung in der Finanzwirtschaft Referent: Ronald Perschke 1
2 Ihre Kontaktwege zu uns Dudenstraße 10, Berlin Tel (030) Fax (030) Jetzt aktualisiert: Qualifikations-Check unter Wir freuen uns auf Sie! 2
3 Einige harte Fakten zu GOING PUBLIC! Seit 1990 am Markt tätig Eines der marktführenden Unternehmen vollkommen produktunabhängig, da ausschließlich in privater Hand > 30 angestellte Mitarbeiter in der Unternehmensgruppe, 110 Dozenten/Trainer 1993 ersten Lehrgang zum Versicherungsfachmann/-frau durchgeführt Längst mögliche Erfahrung mit Vorbereitungsstudiengängen zum Fachberater für Finanzdienstleistungen und Fachwirt für Finanzberatung Derzeit ca Teilnehmer pro Jahr Spezielle Inhouse-Konzepte Mitarbeit in verschiedenen IHK- und DIHK-Gremien Fachbücher Versicherungsfachmann/-fachfrau, Praxiswissen Finanzdienstleistungen, Finanzberatung für gewerbliche Kunden 3
4 Koalitionsvertrag 2009 Regulierung Finanzberatung VVR "Wir wollen deshalb die Anforderungen an Berater und Vermittler insbesondere in Bezug auf Qualifikation, Registrierung, und Berufshaftpflicht in Anlehnung an das Versicherungsvermittlergesetz vereinheitlichen." Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, Zeilen 1905 bis 1907 Regulierung der Finanzierung kann noch folgen! 4
5 Was bisher geschah Herbst 2008: BMELV startet Qualitätsoffensive Herbst 2009: Koalitions -vertrag März / Mai 2010: Gesetzentwurf BMF AnlegerschutzG Sept. 2010: BMF und BMWi einigen sich Kabinettsbeschluss Okt./Nov. 2011: Verabschiedung 34f im Bundestag/-rat VO folgt im Frühjahr 2012 (Entwurf liegt schon vor) 5
6 Um wen geht es? Freie Vermittler / Berater 6
7 Regulierung der Finanzberatung Aktien, Renten, Zertifikate geschlossene Fonds offene Fonds Anlegerschutzgesetz (+ WpHGMaAnzV) Vermittlung: KWG BaFin-Aufsicht Vertrieb nur unter einem Haftungsdach ursprünglicher BMF-Vorschlag BMWi-Vorschlag (Gesetz ist so verabschiedet) Bereichsausnahme KWG Vermittlung: GewO Aufsicht durch Gewerbeämter unabh. Vertrieb weiter möglich Haftungsdach übernimmt Haftung regelm. interne Qualifikationen VSH übernimmt Haftung IHK-Sachkundeprüfung 7
8 Exkurs 1: Vermittler unterm Haftungsdach Mitarbeiteranzeigeverordnung 4 WpHGMaAnzV Juristen Einschlägiger Hochschulabschluss Bank-/ Sparkassenbetriebswirt Einschlägiger Hochschulabschluss Bankkaufmann o.ä. Bankfachwirt/ Fachwirt für Finanzberatung/Fachberater für Finanzdienstleistungen Einschlägiger Hochschulabschluss Bankkaufmann o.ä. Bankfachwirt/ Fachwirt für Finanzberatung/ Fachberater für Finanzdienstleistungen Compliance Beauftragte Leitung (Vertriebsbeauftragte) Mitarbeiter im Vertrieb (Mitarbeiter in der Anlageberatung) 8
9 Exkurs 2: Vermittler unterm Haftungsdach Berater können Investmentfonds und Geschlossene Fonds nur unter einem Haftungsdach vermitteln. Vermittler könnten jetzt beginnen, sich nach einem neuen Haftungsdach mit passenden Angebot an Geschlossenen Fonds umzusehen. 9
10 Was wird reguliert? Investmentfonds inklusive Riester-Produkte Geschlossene Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft 10 Sonstige Vermögensanlagen Geschlossene Fonds (außer KG-Form) Genossenschaftsanteile Stille Beteiligungen Genussrechte Namensschuldverschreibungen Änderung: Private Placements zukünftig hier (nicht mehr in 2) 34f GewO Anlageberatung und Vermittlung Teilerlaubnisse möglich
11 Vermittlung nur mit Erlaubnis Zuverlässigkeit Ordentliche Vermögensverhältnisse 34c-Inhaber Müssen innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten den 34f beantragen. Keine Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse nach 34f Absatz 2 Nummer 1 und 2. Gewerbeämter oder IHKn VSH Sachkunde 11
12 Beratung Informations-, Beratungsund Dokumentationspflichten des WpHG Gewerberechtliche Verordnung 6. Abschnitt WpHG 1:1 Übernahme GewR Laut Gesetzentwurf Details noch unklar, da Verordnung noch im Stadium des Diskussionsentwurfs Berufsausübung wie unter KWG: Anlegerund anlagegerechte Beratung 12
13 Aktuelle Veröffentlichung 30 seitige Praxisbroschüre veröffentlicht in Kooperation mit: GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Dudenstrasse 10, Berlin Tel (030) Online zu bestellen über: 13
14 Sachkunde öffentlich rechtlich Keine Ausnahmen Wichtig: Sachkundepflicht gilt auch für Angestellte Anerkennung Fachberater + Fachwirt modular 14
15 Modular Spezialisierung für Basisprüfung zzgl. Teilprüfungen: A + B getrennt möglich; C nur gemeinsam mit B + 15
16 Gleichgestellte Abschlüsse Teil 1 (VO-Entwurf) Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger: 1. Abschlusszeugnis a) als geprüfter Bankfachwirt oder wirtin (IHK), b) als geprüfter Fachwirt oder wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), c) als geprüfter Investment-Fachwirt oder wirtin (IHK), d) als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK), e) als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder frau, f) als Kaufmann oder frau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung oder g) als Investmentfondskaufmann oder frau 16
17 Gleichgestellte Abschlüsse Teil 2 (VO-Entwurf) 2. Abschlusszeugnis a) eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) oder b) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) bei abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und vermittlung vorliegt, 3. Abschlusszeugnis als Fachberater oder beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und -vermittlung vorliegt. 17
18 Gleichgestellte Abschlüsse Teil 3 (VO-Entwurf) Eine Prüfung, die ein mathematisches Studium, wirtschaftswissenschaftliches Studium oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde beim Antragsteller vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagevermittlung oder beratung nachgewiesen wird. 18
19 Alte-Hasen-Regelung? Neu: Sachkundepflicht gilt auch für Angestellte 19
20 Alte-Hasen-Regelung? 34c GewO ununterbrochen lückenlos alle Prüfberichte Online Qualifikations-Check auf 20
21 Zeitplan Umtauschphase : 34f gegen 34c Februar/ April 2011: BMF + BMWi veröffentlichen gemeinsamen Gesetzentwurf 2011 Q3 : Verabschiedung durch die Bundesregierung Gesetzfindung und -gebung 2011 Q4: Verabschiedung durch Gesetzgeber + Verkündung : Inkrafttreten = Beginn der Übergangsfrist für 34c- Inhaber : Nach 6 Monaten: Erlaubnis und Registereintrag für 34c-Inhaber muss vorliegen : Ende der Übergangsfrist. Sachkundeprüfung muss vorliegen. bis 2011Q bis Jahre Umstellungszeitraum ab 2015 Q1 Volle Gültgkeit Berufsstarter ab benötigen zu Beginn Ihrer Vermittlertätigkeit die Erlaubnis nach 34f GewO (unter Nachweis der VSH und Qualifikation) Vorgezogene Prüfmöglichkeit ab November 2012! 21
22 Ihre Termine Beginn der Umtauschfrist für 34c-Inhaber Berufsstarter müssen alle Bedingungen des 34f erfüllen Ende der Umtauschfrist für 34c-Inhaber Ende der Übergangsfrist für den Sachkundenachweis 22
23 Qualifizierungsoptionen Anlage Sachkundeprüfung Mindestqualifikation Keine Vernetzung MC-Prüfung Mindeststandard, um in den Teich zu dürfen Fortbildung Fachberater/ Fachwirt Fortbildung Vernetzung Offene Prüfung Voraussetzung auch für andere Bereiche Anerkennung auf weitere Qualifizierungen kann richtig schwimmen 23
24 Bundesweites Lehrgangsangebot : Finanzanlagenfachfrau/-mann (IHK) 3 Tage 3 Tage Modul 1 Recht und Beratung : Kundenberatung und Vertrieb Finanzprodukte Modul 2 Investmentfonds Grundlagen zu Wertpapieren Termine siehe going-public.edu 3 Tage Modul 2b Geschlossene Fonds in KG-Form Alle Erlaubnisbereiche werden angeboten 3Tage 2 Tage Modul 2c Sonstige Vermögensanlagen Modul 3 Schriftl. Prüfung offene Fonds - 1 Tag Mündliche Prüfung - 2 Tage Finanzanlagenfachfrau/-mann (IHK) 24
25 Blended-Learning-/Medien-Konzept FAF Üben durch elearning Anlagevermittler 3 Tage + Investmentfonds 3 Tage Geschlossene Fonds 3 Tage Sonstige Vermögensanlagen 2 Tage + + Beratungsgrundlagen Abschlusstraining schriftl. 1 Tag mündl. 2Tage Minimum 1 aus 3 25
26 Lehrgangsangebote FINANZANLAGENFACHFRAU/-MANN (IHK) oder VOLLSTÄNDIGE DURCHFÜHRUNG DURCH GP! INDIVIDUELLE AUFTEILUNG: Ihre Dozenten übernehmen einige Module + Nutzung aller GP!-Unterlagen/ elearning-tools in Ihrem Unternehmensdesign INTENSIV- LEHRGÄNGE MIT elearning ( Klassik ) elearning + ABSCHLUSS- TRAINING ( mytraining ) TRAINER- SUPPORT- KONZEPT: Ausbildung Ihrer Dozenten + Nutzung aller GP!-Unterlagen/ elearning-tools in Ihrem Unternehmensdesign OPTIONEN FÜR TEILNEHMER OPTIONEN FÜR UNTERNEHMEN OFFENE LEHRGÄNGE. BUNDESWEIT. REGELMÄSSIGE STARTS. RABATTE FÜR GRUPPEN MÖGLICH. INHOUSE-ANGEBOTE: ERHALTEN SIE IHRE EIGENE AKADEMIE IN NUR WENIGEN STUNDEN. INDIVIDUELLE PLANUNGEN, ORTE UND ZEITEN MÖGLICH. 26
27 elearning und Lehrgangsorte elearning Unterstützung Talking Pictures (Wiederholung der Themenschwerpunkte) Trainingscenter Prüfungssimulationen Fachforen (dozentenbetreut) Hamburg Paderborn Dortmund Köln Frankfurt/M Stuttgart Berlin Leipzig Dresden Regensburg München 27
28 Alternativen: Fachberater/Fachwirt Grundlagenteil Versicherungsprodukte für priv. Haushalte +Kapitalanlageprodukte +Bausparen und Immobilien +Recht für Finanzdienstleister +Steuern für Finanzdienstleister +Grundlagen VWL + BWL +Kundenberatung = Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) 20 Präsenztage 28 Abschluss des Studiengangs Vertiefungsteil +Unternehmensfinanzierung +Versicherungsprodukte für gewerbl. Kunden +Baufinanzierung +Geschlossene Fonds +Betriebliche Altersvorsorge +Führung und Organisation = Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) 20 Präsenztage
29 29 Ihr Erfolgsweg
30 Der Bachelor s Degree Akademischer Grad: Bachelor of Economics Schwerpunkt Financial Advisory Services in nur 1,5 Jahren berufsbegleitend für IHK- Fachwirte (auch ohne Abitur) nur 21 Präsenztage 180 ECTS-Punkte An der West Pomeranian Business School, University of Applied Sciences, Fakultät Financial Advisory and Management in Berlin Akkreditiert vom State Accreditation Committee 30
31 Master of Financial Sales Management Studiendauer & Präsenzphasen Das Studium erfolgt im Rahmen einer dualen Weiterbildung in 4 Semestern 13 Präsenzphasen à 3 (Donnerstag Samstag) Eine Blockwoche als Kick-off zu Beginn des Studiums Inhalte Themenbereich I: Unternehmensführung & Finanzwirtschaft Themenbereich II: Spezialisierung Financial Sales Management Masterthesis und Colloquium Kernziele Vermittlung von Expertenwissen im Bereich Vertriebsmanagement und Marketing der Finanzwirtschaft Führungskräfte Auf- und Ausbau Branchen-Know-How auf höchsten Niveau Studienanbieter Durchführung des Studiums durch die in Kooperation mit GOING PUBLIC! 31
32 Fördertaler Meister BAföG Bildungsprämie regionale Förderungen 32
33 Ihre Kontaktwege zu uns GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG Dudenstraße 10, Berlin Tel (030) Fax (030) Wir freuen uns auf Sie! 33
Neue staatliche Regulierung im Anlagevertrieb. Regulierung der Finanzberatung und Zukunftschancen
Neue staatliche Regulierung im Anlagevertrieb Teil 2 die Qualifikation 1 Kontaktdaten, Referent Dudenstraße 10, 10965 Berlin Tel (030) 68 29 85-0 Fax (030) 68 29 85 22 info@going-public.edu www.going-public.edu
MehrMERKBLATT SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE FACHFRAU/GEPRÜFTER FACHMANN FÜR IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLUNG IHK WER BENÖTIGT EINEN SACHKUNDENACHWEIS?
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE FACHFRAU/GEPRÜFTER FACHMANN FÜR IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLUNG IHK nach 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung Am 21.3.2016 wurde die europäische
MehrIHK-Informationsveranstaltung: Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler. - Sachkundeprüfung - am 19. Dezember 2012
IHK-Informationsveranstaltung: Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler - Sachkundeprüfung - am 19. Dezember 2012 Marco Rieso Leiter des Referates Handel und Dienstleistung Prüfungen in den Bereichen: Investmentfonds
Mehrmöglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt
Finanzanlagenvermittlungsverordnung () Seite 1 / 6 Ich bin seit Sachkundeprüfung oder gleichgestellte Berufsqualifikation Anlageberater gem. 34 c und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr.
MehrMerkblatt Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler
Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6.12.2011 (BGBl. I Nr. 63 vom 12.12.2011) und der Verordnung zur Einführung einer
MehrMerkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler
Merkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler (Stand: Juli 2013) Einleitung Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom
MehrDie Vorschriften zur Durchführung der Sachkundeprüfung treten zum 01.11.2012 in Kraft.
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE/R FINANZANLAGENFACHFRAU/-MANN IHK EINLEITUNG Mit dem durch Artikel 5 des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
MehrHonorar-Finanzanlagenberater
Ihr Ansprechpartner Honorar-Finanzanlagenberater Müller, Christoph (Rechtsassessor) E-Mail: c.mueller@reutlingen.ihk.de Tel. 07121 201-198 Zum 1. August 2014 wird zu den bereits bestehenden Regelungen
MehrSachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/- mann für Immobiliendarlehensvermittlung
Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/- mann für Immobiliendarlehensvermittlung Peter Nagel, Geschäftsführer Aus- und Weiterbildung Sachkundeprüfung (1) Durch das Bestehen der Sachkundeprüfung erbringt
MehrD I E S A C H K U N D E
Stand: 29. Juni 2012 D I E S A C H K U N D E Inhalt 1. Wer benötigt den Sachkundenachweis?...1 2. Wann ist kein Sachkundenachweis zu erbringen?...2 3. Welche Berufsqualifikationen werden als Sachkundenachweis
MehrDer Kreisausschuss des Landkreises Gießen
Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachbereich Service, Sicherheit und Ordnung FD 14 - Aufsichts- und Ordnungswesen Sie möchten Immobiliardarlehen vermitteln? Was ist zu tun? Sie benötigen eine
MehrZertifizierte/r Spezialist/in für Compliance Bankgeschäft und Kapitalanlage (FH) Ein exklusives IFA Schulungsangebot in Kooperation mit
Zertifizierte/r Spezialist/in für Compliance Bankgeschäft und Kapitalanlage (FH) Ein exklusives IFA Schulungsangebot in Kooperation mit Ihr Ansprechpartner Dudenstraße 10, 10965 Berlin Tel (030) 68 29
MehrSachkundenachweis im Rahmen des Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler und - berater
Die IHK informiert: Merkblatt Sachkundenachweis im Rahmen des Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler und - berater I. Wer benötigt den Sachkundenachweis? Seite 1 II. Wann ist
MehrD A S E R L A U B N I S - U N D R E G I S T R I E R U N G S V E R F A H R E N F Ü R K R E D I T I N S T I T U T E
Stand: Juli 2012 D A S E R L A U B N I S - U N D R E G I S T R I E R U N G S V E R F A H R E N F Ü R K R E D I T I N S T I T U T E 1. Wie wird ein Kreditinstitut in das Versicherungsvermittlerregister
MehrAfW: Häufig gestellte Fragen zur Regulierung der Finanzanlagenvermittlung
AfW - Pressemeldung 07.05.2012 AfW: Häufig gestellte Fragen zur Regulierung der Finanzanlagenvermittlung Unabhängige Finanzdienstleister erleben die Regulierung ihres Berufsstandes durch den Gesetzgeber.
MehrSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
MehrErforderliche Unterlagen zur Erlaubniserteilung bei Gewerbeanmeldung 34 f GewO
Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34f GewO (Stand: Juli 2013) Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung (GewO) kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller persönlich zuverlässig ist,
MehrUmsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Stand Gesetz vom 19.02.2016 Stand ImmVermV vom 22.04.2016
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Stand Gesetz vom 19.02.2016 Stand ImmVermV vom 22.04.2016 Zeitplan zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichlinie 2016 2017 Febr. März April Juni Sept. Dez.
MehrDAS ERLAUBNIS- UND REGISTRIERUNGSVER- FAHREN FÜR KREDITINSTITUTE
Stand: Februar 2018 DAS ERLAUBNIS- UND REGISTRIERUNGSVER- FAHREN FÜR KREDITINSTITUTE 1. Wie wird ein Kreditinstitut in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen?... 1 2. Wer ist erlaubnis- und registrierungspflichtig?...
MehrDie Zukunft aktiv gestalten!
Die Zukunft aktiv gestalten! Zukunft der Versicherungen Antworten und Angebote des BWV Dr. Katharina Höhn Berufsbildungswerk der der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. 2 3 4 5 6 7 8 Regulierung:
MehrÜbergangsfrist, Sachkundeprüfung & Co.: 6 Fakten, die angehende 34i-Vermittler kennen sollten
Übergangsfrist, Sachkundeprüfung & Co.: 6 Fakten, die angehende 34i-Vermittler kennen sollten Ab sofort können Vermittler die Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Welche Fristen
MehrIndustrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV München
(Absender) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV 80323 München Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 2 Nummer
MehrInformationen zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
Seite 1 / 5 Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne
MehrFinanzanlagenvermittler und -berater. Die Sachkunde
Finanzanlagenvermittler und -berater Die Sachkunde IHK Ostwürttemberg die regionale Selbstverwaltung der Wirtschaft Die IHK Ostwürttemberg ist die regionale Selbstverwaltung der Wirtschaft im Landkreis
MehrAnlage 5 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen
(Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Recht und Steuern Kerschensteinerstraße 9 Anlage 5 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen Angaben zur Person des/der
MehrNACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG
NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG Sie können dieses interaktive Formular als PDF-Dokument von der IHK-Internetseite (www.wuppertal.ihk24.de > Recht
MehrAbsender: 1. selbst Versicherungen vermitteln oder über Versicherungen beraten oder
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht & Steuern Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet Geschäftsbereich Recht und Steuern Ostring 30 32 44787 Bochum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in:
MehrNeue Regeln für Finanzanlagenvermittler. Neue Regeln für. Finanzanlagenvermittler
Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler Themen 1. Einführung 2. Erlaubnis 3. Sachkunde 4. Register 5. Verhaltensregeln 1. Einführung Ziele des neuen Rechts Inhalt des neuen Rechts: - Neue Erlaubnispflicht
MehrIndustrie- und Handelskammer Aachen Versicherungsvermittlerregister Theaterstraße Aachen
Industrie- und Handelskammer Aachen Versicherungsvermittlerregister Theaterstraße 6-10 52062 Aachen Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 5 Satz
Mehr(Absender) 1. Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG):
(Absender) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV 80323 München Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34e Absatz 2 i.
MehrNeue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler
Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler I. Einführung 1. Was gilt bisher? Wer als Selbstständiger gewerbsmäßig Darlehen vermittelt oder vermitteln möchte, muss das Gewerbe nach 14 Gewerbeordnung
MehrIm Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht eingetragener Name mit Rechtsform. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht:
Industrie- und Handelskammer Fulda Recht und Steuern Heinrichstraße 8 36037 Fulda Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 5 Satz 4 GewO für Versicherungsvermittler
MehrVorname/-n (Rufname bitte unterstreichen):
(Absender) Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular nach Möglichkeit online über www.ihk-muenchen.de/versicherungsvermittler/ ein.* Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives
MehrMERKBLATT. Grauer Kapitalmarkt erneut reguliert Änderungen für Finanzanlagenvermittler ab dem 22. Juli 2013
MERKBLATT Grauer Kapitalmarkt erneut reguliert Änderungen für Finanzanlagenvermittler ab dem 22. Juli 2013 Vermittler von Finanzanlagen des so genannten grauen Kapitalmarktes müssen sich ab dem 22. Juli
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Gewerbeordnung Immobiliardarlehensvermittler
An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich 40.80 Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Kontaktdaten Herr Honcamp Fon 06172/999-4842 Fax 06172/999-9800 ordnungsrecht@hochtaunuskreis.de
MehrVVR-Formular 4 - Delegation des Sachkundenachweises
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht & Steuern Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg VVR-Formular 4 - Delegation des Sachkundenachweises Hinweis: Im Falle der
MehrDie Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK
Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK Stand: Mai 2013 Ansprechpartner: Christoph Müller Rechtsassessor, Bereich Recht und Steuern Telefon 07121 201-285 oder E-Mail: c.mueller@reutlingen.ihk.de
MehrAntragstellung. Angaben zur Person. An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.
An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich 40.80 Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Erläuterungen Bei Bedarf bitte Beiblätter benutzen Gewerbeordnung = GewO Industrie- und
MehrNeue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO Stand: Dezember 2015 Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher können sich bei den folgenden Informationen noch
MehrNeue Regeln für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler Stand 3. Januar 2013 Einleitung Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerund Vermögensanlagenrechts vom
MehrIm Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht:
Industrie- und Handelskammer Limburg Geschäftsbereich Recht & Fair Play Walderdorffstraße 7 65549 Limburg Allgemeine Änderungen (juristische Person) Registrierungsnummer: Angaben zum Unternehmen (Gesellschaft):
MehrDie neue Regulierung von Beteiligungen
Die neue Regulierung von Beteiligungen Beteiligungen sind seit dem 01.06. Finanzinstrumente Vertriebspartner und, Anleger, werfen die Frage auf, welche Folgen dies für Ihre Beteiligung und den Vertrieb
MehrNeue Regeln für Finanzanlagenvermittler
Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler Einleitung Rechtsgrundlage sind das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I Nr. 63 vom 12.
MehrSACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER
MERKBLATT SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER ALLGEMEINES Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die
MehrDelegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO
Firma/Name IHK Kundennummer IHK Reutlingen VVR Hindenburgstr. 54 72762 Reutlingen Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO 1. Angaben zum Antragsteller
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 5 Satz
MehrDie Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Gewerbeordnung (GewO) kann nur erfolgen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34f GewO (Stand: Dezember 2017) Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Gewerberdnung (GewO) kann nur erflgen, wenn die flgenden Vraussetzungen erfüllt sind: 1.
MehrFür mich doppelt praktisch: Mit Beruf zum Bachelor ApS Ausbildung plus Studium in der Versicherungswirtschaft
Für mich doppelt praktisch: Mit Beruf zum Bachelor ApS Ausbildung plus Studium in der Versicherungswirtschaft Eine Branche macht Bildung 2 Schon während der Ausbildung stellen Sie die Weichen für die Zukunft
MehrRegeln für Finanzdienstleister
Regeln für Finanzdienstleister Was gilt bisher? Wer als Selbstständiger Finanzanlagen, beispielsweise Investmentfonds, vermitteln oder über Finanzanlagen beraten möchte, musste das Gewerbe nach 14 Gewerbeordnung
MehrNeue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO Stand: September 2017 Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von grundbuchlich abgesicherten Immobiliardarlehen aufgrund von europrechtlichen
MehrREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER
Stand: Dezember 2018 REGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER 1. Welche Regelungen gelten für Versicherungsvermittler? Die selbständige Vermittlung von Versicherungen unterliegt seit dem 22. Mai 2007 grundsätzlich
MehrSachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler*
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 99579 Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler* Seit dem 1. Januar 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis und müssen
Mehr34f. -Vertreibung aus dem Paradies? Der Ausweg liegt vor Ihnen. Andreas Och
Die Finanz-Zukunft beginnt jetzt! 34f -Vertreibung aus dem Paradies? Der Ausweg liegt vor Ihnen. 19. April 2012 Andreas Och Partnermanagement Ausgangslage Qualifikation / Sachkundenachweis Testatpflicht
MehrTermine und Anmeldung
Seminare für Finanzdienstleister Informationen zu Lehr- Studiengängen erhalten Sie online unter www.akademie-fuer-finanzberatung.de Termine Anmeldung Kontakt: GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung
MehrDie Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu?
Die Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu? 13. CHARTA-Marktplatz in Neuss Ass. jur. Sebastian Greif IHK Mittlerer Niederrhein Folie
MehrWelcome to the Jungle. Gesetzliche Neuregelungen Vermögensanlagengesetz Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Welcome to the Jungle Gesetzliche Neuregelungen Vermögensanlagengesetz Finanzanlagenvermittlungsverordnung Schwetzingen April 2012 Themenübersicht 1. Kapitalanlagen Beratung und Vermittlung / gesetzliche
MehrSachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater*
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 24756 Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater* 34d GewO Mit Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales
MehrEU-Wohnimmobilien- Kreditrichtlinie 34i
EU-Wohnimmobilien- Kreditrichtlinie 34i Ab dem 21. März 2016 startet die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie Die Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge
MehrAntrag auf Änderung/Löschung Nachweise wie beschrieben einreichen
IHK Pfalz Tel.: 0621 5904-2041 oder - Versicherungsvermittlerregister - 0621 5904-2042 Ludwigsplatz 2 4 67059 Ludwigshafen Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise wie beschrieben einreichen 1. Füllen Sie
MehrSachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen sein. Voraussetzung
MehrNeue Regelungen für Finanzanlagenvermittler
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler Die jeweils aktuellen Informationen finden Sie auf unserer Homepage http://www.ostwestfalen.ihk.de unter
MehrRegelungen für Finanzanlagenvermittler
Regelungen für Finanzanlagenvermittler Grundsätzliches Seit dem 1. Januar 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Beratung zu bzw. die Vermittlung von Finanzanlagen
MehrNeue Regeln für Finanzanlagenvermittler
Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler Einleitung Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I Nr.
MehrEs gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Stand: 22. November 2011 Die Sachkunde 1. Wer benötigt die Sachkunde? Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
MehrNeue Regeln für Finanzanlagenvermittler
Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler Einleitung Dieses wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6.12.2011 (BGBl. I Nr. 63 vom 12.12.2011)
MehrERLAUBNISVERFAHREN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER
Stand: Januar 2017 ERLAUBNISVERFAHREN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER 1. Was ist unter Erlaubnispflicht zu verstehen?... 1 2. Wer benötigt eine Erlaubnis?... 1 3. Wer bedarf keiner Erlaubnis, wird aber registriert?...
MehrHinweis: Hinweis: 1/8. (Absender)
(Absender) Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular nach Möglichkeit online über www.ihk-muenchen.de/versicherungsvermittler/ ein.* Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives
MehrDas Gewerbe-ABC geht weiter. 34i Gewo-E Was kommt auf Sie zu?
Das Gewerbe-ABC geht weiter 34i Gewo-E Was kommt auf Sie zu? Zur Person Geboren 1969 in Stuttgart Ausbildung zum Bankkaufmann (IHK) Fortbildung zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Vorstand der GOING
MehrDas Haftungsdach als Alternative zum neuen 34 f GewO
Das Haftungsdach als Alternative zum neuen 34 f GewO Der neue 34 f GewO Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (06.04.2011) Regulierung
MehrIndustrie- und Handelskammer Aachen Versicherungsvermittlerregister Theaterstraße Aachen
Industrie- und Handelskammer Aachen Versicherungsvermittlerregister Theaterstraße 6-10 52062 Aachen Allgemeine Änderungen (juristische Person) Registrierungsnummer: Angaben zum Unternehmen (Gesellschaft):
MehrVorname/-n (Rufname bitte unterstreichen): Staatsangehörigkeit/-en:
Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Versicherungsvermittler Schillerplatz 7 55116 Mainz Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach 34d
MehrNeue Regeln für Finanzanlagenvermittler
Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Im Dezember 2011 wurde das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
MehrAktuelle Themen - Neuordnung 34 i Immobilienkreditvermittlung. Neuordnung 34i GewO
Neuordnung 34i GewO Neuordnung des 34 i und die Auswirkungen für die Vermittler bisher Nur Gewerbeanmeldung bei Kommunalbehörde Versicherungsvermittlung Finanzanlagevermittlung Wohnimmobilien Kreditvermittlung
MehrHinweis: Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives pdf-formular, das am PC ausgefüllt werden kann.
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht & Steuern Kerschensteinerstraße 9 Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives pdf-formular, das am PC ausgefüllt
Mehr(Absender) Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht eingetragener Name mit Rechtsform
(Absender) Bitte reichen Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Erlaubnisantrag nach Möglichkeit online über www.ihk-muenchen.de/versicherungsvermittler ein*. Hinweis: Bei diesem Formular handelt
Mehruro Take-Off 2011 - Künftige Regulierung der Finanzberater -
uro Take-Off 2011 - Künftige Regulierung der Finanzberater - Präsentation der Rechtsanwälte GSK Stockmann + Kollegen GSK Stockmann + Kollegen Dr. Christian Waigel Karl-Scharnagl-Ring 8, 80539 München E-Mail:
MehrSachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 3401542 Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen
MehrSachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 3401542 Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen
MehrHerzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler 28.2.2013
Herzlich willkommen Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler Vermittlertreff Chart-Nr. 1 Agenda I II III Das neue Finanzanlagenvermittlerrecht: Überblick und Fragen aus der Praxis
MehrCheckliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34 f GewO für natürliche Personen
Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34 f GewO für natürliche Personen Ab dem 1. Januar 2013 benötigen gewerbliche Finanzanlagenvermittler und berater eine Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung (GewO).
MehrAntrag auf Änderung/Löschung Nachweise gemäß Checkliste einreichen
IHK Pfalz Tel.: 0621 5904-2041 oder - Versicherungsvermittlerregister - 0621 5904-2042 Ludwigsplatz 2 4 67059 Ludwigshafen Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise gemäß Checkliste einreichen 1. Füllen Sie
MehrAntrag auf Änderung Nachweise gemäß Checkliste einreichen
IHK Pfalz Tel.: 0621 5904-2041 oder - Versicherungsvermittlerregister - 0621 5904-2042 Ludwigsplatz 2 4 67059 Ludwigshafen Antrag auf Änderung Nachweise gemäß Checkliste einreichen 1. Füllen Sie das Formular
MehrVoraussetzungen der Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 1 und 2 GewO
Voraussetzungen der Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 1 und 2 GewO Sowohl Versicherungsvermittler, als auch Versicherungsberater müssen für die Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 5 GewO nachweisen: persönliche
MehrErlaubnis für Finanzanlagenvermittler gemäß 34f Gewerbeordnung (GewO)
Stand: Sep. 2014 Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler gemäß 34f Gewerbeordnung (GewO) Dieses Merkblatt basiert auf dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts und
MehrCheckliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34 f GewO für juristische Personen
Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34 f GewO für juristische Personen Ab dem 1. Januar 2013 benötigen gewerbliche Finanzanlagenvermittler und berater eine Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung (GewO).
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet Geschäftsbereich Recht und Steuern Ostring 30 32 44787 Bochum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung Antragsteller/in: Juristische
MehrDie Verordnung veranlasst weder beim Bund noch bei den Ländern und Kommunen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
Bundesrat Drucksache 586/16 11.10.16 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - Wi Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten
MehrErteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO
IHK Karlsruhe Geschäftsbereich 5 - Recht Postfach 34 40 76020 Karlsruhe Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO sowie auf Eintragung in das Vermittlerregister
MehrLEITFADEN DER WEG ZUM WERTPAPIERVERMITTLER
LEITFADEN DER WEG ZUM WERTPAPIERVERMITTLER Wien, Mai 2014 I. ALLGEMEINES Das Gewerbe zum Wertpapiervermittler (WPV) ist nunmehr seit 1. September 2012 in Kraft. Es ersetzt rechtlich das Gewerbe des Finanzdienstleistungsassistenten
MehrImmobiliardarlehensvermittler ( 34i Gewerbeordnung)
Immobiliardarlehensvermittler ( 34i Gewerbeordnung) Grundsätzliches Wer selbstständig als Gewerbetreibender Verbraucherdarlehen für Immobilien oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermittleln
Mehr