SCHRITTE ZUR INTEGRATION FÜR FLÜCHTLINGE IN SÜDNIEDERSACHSEN

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1 SCHRITTE ZUR INTEGRATION FÜR FLÜCHTLINGE IN SÜDNIEDERSACHSEN Sprachkursangebote für unterschiedliche Flüchtlingsgruppen Weitere aufbauende Integrationsschritte Dr. Holger Martens, Bernadette Tusch M.A. Hannover Das Projekt FairBleib Südniedersachsen-Harz wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund im Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

2 INHALT Sprachkurse kommunal geförderte Sprachkurse (kommunal unterschiedliche Formate) Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Flüchtlingen (Nds.MWK) Einstiegskurse für Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive (BA) Integrationskurse Sprach- und Orientierungskurs (BAMF) berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF) Modelle für besondere Zielgruppen (z.b. FIS/Flüchtlinge ins Studium, Nds.MWK) Sprachlernklassen/Sprachförderklassen/Sprint (Nds.MK) Sonstige Sprachförderangebote (unterschiedlich umgesetzt, finanziert) Umsetzung von Maßnahmen zur Qualifizierung für Flüchtlinge in Südniedersachsen Entwicklungsschritte einer Prozesskette zur Integration von Flüchtlingen in Südniedersachsen Aufeinander abgestimmte Integrationsschritte am Beispiel der Umsetzung in Südniedersachsen Die Rollen der Akteure in der Prozesskette Faktoren, die zum Gelingen notwendig sind: Kommunikation, Abstimmung, Beratung Seite 2

3 KOMMUNAL GEFÖRDERTE SPRACHKURSE z.b. 150 Std. Stadt Göttingen, 160 Std. LK Gö Belegung zentral koordiniert, beauftragt kommunal eigene Einrichtungen (BfGoe, VHS) Teilnahmeberechtigt: alle Flüchtlinge unabhängig vom Aufenthaltsstatus Zusätzlich Durchführungsberechtigt: keine Einschränkung, allerdings Erfahrungen in der Sprachförderung, Erfüllung BAMF-Qualitätsstandards Laufzeit: liegt in kommunaler Entscheidung Seite 3

4 FÖRDERUNG VON MAßNAHMEN ZUM SPRACHERWERB (DEUTSCH) VON FLÜCHTLINGEN (NDS.MWK) 200 Std. in der Fläche, 60 Std. in Erstaufnahmeeinrichtungen Teilnahmeberechtigt: alle Flüchtlinge unabhängig vom Aufenthaltsstatus Durchführungsberechtigt: nur nach dem Nds. Erwachsenenbildungsgesetz anerkannte Einrichtungen, koordiniert von den VHSen Laufzeit: bis Seite 4

5 EINSTIEGSKURSE FÜR ASYLBEWERBER/INNEN MIT GUTER BLEIBEPERSPEKTIVE (BA) 320 Std. (Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache) Teilnahmeberechtigt: Ausländer/innen mit zumindest einer BüMA, Förderfähig derzeit Personen aus Eritrea, Irak, Iran, Syrien Durchführungsberechtigt: derzeit keine Vorgaben Laufzeit bis (spätester Tag des Kursbeginns) Zusätzliche Infos: Die Teilnahme an der Maßnahme muss für die Eingliederung notwendig sein, d.h. die Person darf über keine oder nicht verwertbare Deutschkenntnisse verfügen. Ein Eingangssprachtest ist nicht erforderlich. Die Gruppengröße soll in der Regel 25 Teilnehmende nicht überschreiten. Seite 5

6 INTEGRATIONSKURSE SPRACH- UND ORIENTIERUNGSKURS (BAMF) Integrationskurs mit Orientierungskurs 660 Std., Spezialkurse (z.b. Alphabetisierungskurs) Std. Teilnahmeberechtigt: neben bisherigen TN, Asylbewerber aus Eritrea, Iran, Irak, und Syrien, mit Aufenthaltsgestattung (Dublin III-Verordnung beachten) oder Ausländer, die eine Duldung gemäß 60a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz oder eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz haben. Durchführungsberechtigt: beim BAMF zugelassene Sprachkursträger für Integrationskurse und/oder Alphabetisierungskurse. Laufzeit: Integrationskursverordnung Seite 6

7 BERUFSBEZOGENEN SPRACHFÖRDERUNG (ESF-BAMF KURSE) 730 Unterrichtsstunden (VZ-Kurs 6 Monate, TZ-Kurs 12 Monate) Teilnahmeberechtigt: Menschen mit Migrationshintergrund, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erhalten. Asylbewerber und Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls am ESF-BAMF-Programm teilnehmen. Durchführungsberechtigt: vom BAMF beauftragte Einrichtungen. Zusätzliche Infos: Berufsbezogenem Deutschunterricht, Fachunterricht mit Praktikum, Betriebsbesichtigungen Seite 7

8 MODELLE FÜR BESONDERE ZIELGRUPPEN (Z.B. PROJEKT SPRACHVERMITTLUNG FÜR FLÜCHTLINGE, NDS.MWK) Pilotprojekte wie Sprachvermittlung für Flüchtlinge-Flüchtlinge ins reguläre Bildungssystem (Nds.MWK) an 5 Universitätsstandorten in Göttingen Projekt Fit ins Studium, 1000 Std., B1 und Dt.Sprachprüfung für den Hochschulzugang / DSH, von der BIGS koordiniert Weitere Pilotstandorte: Hannover Lüneburg Oldenburg Osnabrück Seite 8

9 SPRINT = SPRACH- UND INTEGRATIONSPROJEKT FÜR DIE ÖFFENTLICHEN BERUFSBILDENDEN SCHULEN(NDS.MK) Die Dauer eines Durchganges beträgt maximal ein Jahr und umfasst mindestens 25 Wochenstunden. Der Wechsel in ein Regelangebot, z. B. BVJ, BEK, BFS, ist jederzeit möglich Teilnahmeberechtigt: Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr Brücke zwischen auslaufender Schulpflicht und Übergang in die Berufsund Arbeitswelt Modular aufgebaut: Spracherwerb, Einführung in die regionale Kulturund Lebenswelt, Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben Seite 9

10 SONSTIGE SPRACHFÖRDERANGEBOTE von Ehrenamtlichen durchgeführte Kurse von Studenteninitiativen durchgeführt Kurse Mobiles Sprachlabor (insbesondere Angebot für den Ländlichen Raum, Kombination Sprach- und EDV-Lernen) usw. Angebote unterschiedlich konzeptioniert und finanziert, zum Teil schon länger in der Praxis, da bis vor kurzer Zeit Angebote insgesamt fehlten Seite 10

11 UMSETZUNG VON MAßNAHMEN ZUR QUALIFIZIERUNG FÜR FLÜCHTLINGE IN SÜDNIEDERSACHSEN Entwicklungsschritte einer Prozesskette zur Integration von Flüchtlingen in Südniedersachsen Aufeinander Abgestimmte Integrationsschritte am Beispiel der Umsetzung in Südniedersachsen Rollen der Akteure in der Prozesskette Faktoren, die zum Gelingen notwendig sind: Kommunikation, Abstimmung, Beratung Seite 11

12 ENTWICKLUNGSSCHRITTE EINER PROZESSKETTE ZUR INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN IN SÜDNIEDERSACHSEN Kommunikation zwischen BA, Kommunen, Bildungsträgern und Projekt FairBleib Südniedersachsen / FBSH (stetig, seit November 2014) Schulungen in der BA zum Thema Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge (seit 2014) Bildungszielplanung der BA erwähnt Flüchtlinge als wichtige Zielgruppe Erste Abstimmung über kommunal finanzierte Sprachkurse und Entwicklung von SGB III 45er Maßnahmen (Februar 2015) Bildungsgenossenschaft lädt Bildungsträger zur Schulung über aufenthaltsrechtliche Grundlagen ein (Mai 2015) Zertifizierung von 45er Maßnahmen bei verschiedenen Bildungsträgern vor Ort (DAA Northeim, Werk-statt-schule Northeim, Bildungsvereinigung Arbeit und Leben, Beschäftigungsförderung der Stadt Göttingen und anderen) Juli 2015 Landkreis Northeim und BA laden Flüchtlinge zu einer großen Informationsveranstaltung über Sprachkurse und Qualifizierungsangebote ein (August 2015) Umsetzung erster Maßnahmen (seit August 2015) Seite 12

13 AUFEINANDER ABGESTIMMTE INTEGRATIONSSCHRITTE AM BEISPIEL DER UMSETZUNG IN SÜDNIEDERSACHSEN passender Sprachkurs (zunächst kommunal finanziert, jetzt unterschiedliche Möglichkeiten) Basismaßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) Spezialisierte Berufsorientierte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) Vermittlung in Betriebe (Praktika, Ausbildung, Beschäftigung), auch Anschluss FBW (Förderung berufl. Weiterbildung) möglich Seite 13

14 AUFEINANDER ABGESTIMMTE INTEGRATIONSSCHRITTE IN DER PROZESSKETTE Ankunft und Erstorientierun g in Unterkunft oder Wohnung Vermittlung durch Ehrenamtliche oder Regeldienste, Beratung durch Projekt FairBleib SNH und andere Multiplikat oren passender Sprachkurs Basismaßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuc h (SGB III) Spezialisierte Berufsorientiert e Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuc h (SGB III) Vermittlung in Betriebe (Praktika, Ausbildung, Beschäftigung), auch Anschluss FBW (Förderung berufliche Weiterbildung) möglich Vermittlung in die Anerkennungsb eratung des IQ Netzwerks Seite 14

15 ENTWICKLUNG VON UMSETZUNGSROUTINEN Beratung und Information über Abläufe, Begleitung Erste Kompetenzerfassung Abklären der aufenthaltsrechtlichen Situation Durch Kulturdolmetscher gestütztes Erstgespräch Zur Zeit durch FairBleib, potentiell andere Beratungsstellen Träger der Sprachkurse und Qualifizierungsmaßnahmen stimmen sich ab BIGS organisiert Treffen Einschalten der BA (zur Zeit meist durch FairBleib) Arbeitslosmeldung, Ausstellen von Gutscheinen Einstufung für passenden Sprachkurs durch Träger oder Koordinierende Stelle Kooperation Sprachkursträger zur Optimierung der Versorgung passende Maßnahmen Praktika+ Anerkennungsberatung durch IQ Netzwerk Profiling und gezielte Tests für Ausbildung Abstimmung und Information der Betriebe über Beschäftigungs- und Qualifikationsmöglichkeiten Kommunikation mit Ausländerbehörden ( Zur Zeit durch FairBleib) Seite 15

16 FAKTOREN, DIE ZUM GELINGEN NOTWENDIG SIND: Kommunikation über Finanzierungsmöglichkeiten, Rollen und Kompetenzen der Akteure Abstimmung, Planungen der Maßnahmen und Koordinierung dieser Beratung und Information der Teilnehmenden, sowie der operativen Akteure (Sprachkursdozenten, ehrenamtliche Begleiter, Ansprechpartner in Ämtern und Behörden) Transparenz über Grenzen und Möglichkeiten Begleitung an allen Schnittstellen (Sprachkursträger / BA / Maßnahmenträger / Arbeitgeber / Ausländerbehörde ) Ernstnehmen der Wünsche und Ziele der Flüchtlinge, Erklären der Spielregeln auf Augenhöhe, gute Kommunikationswege (z.b. durch Kulturdolmetscher bei der Erstaufnahme) Abfangen von Krisen, Geduld, Erwartungen aller Seiten stetig nachsteuern Seite 16

17 ROLLEN DER AKTEURE IN DER PROZESSKETTE MIT AUSBLICK AUF ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN BA testet in Modulabschlüssen TN hinsichtlich Sprach- und anderer Kompetenzen und entscheidet, ob ein neuer Gutschein ausgestellt wird, der TN schon direkt vermittlungsfähig ist oder andere Integrationsmöglichkeite n sinnvoller sind. FairBleib gewährleistet Begleitung, Information und Beratung der Flüchtlinge und der anderen Akteure (Sprachkursträger, Betriebe, Ausländerbehörde) beim Durchlaufen dieser Prozesskette, zieht sich perspektivisch aus der Scharnierfunktion zurück, da Regeldienste Abläufe optimiert haben, spezialisiertes Personal eingestellt wurde). Sprachkursträger sind miteinander abgestimmt hinsichtlich Zielgruppen und Angebot, Weiterbildungsträger entwickeln passende Maßnahmen modular und übernehmen mit den Sozialpädagogen Kompetenzerfassungen und weitere Schritte zur Integration. Seite 17

18 ZIELE Bildungsmaßnahmen für Flüchtlinge sind normaler Bestandteil der regeldienstlichen Versorgung Rechtskreiswechsel sind für den eingeschlagenen Bildungsweg unschädlich Bildungsträger entwickeln gute Maßnahmen, da sie Planungssicherheit hinsichtlich der möglichen Teilnahme haben Beratende Stellen innerhalb der Regeldienste und Projekte arbeiten Hand in Hand Hürden bei der Aufnahme von Arbeit und Ausbildung werden stetig identifiziert und konsequent abgebaut Seite 18

19 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Das Projekt FairBleib Südniedersachsen-Harz wird im Rahmen der Integrationsrichtlinie Bund durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Seite 19

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