Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH.

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1 Die Stadtwerke Mainz Netze GmbH betreibt Stromverteilungsnetze und stellt diese auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes vom 07. Juli 2005, geändert am 21. Juli 2014, sowie der dazugehörigen Verordnungen allen Kunden und Einspeisern für die Nutzung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien zur Verfügung. Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH. Alle Preise sind soweit nicht anders ausgewiesen Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für die Mehrbelastungen, die sich aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), der Umlage aus der Belastung nach 19 Abs. 2 StromNEV, der Offshore-Haftungsumlage nach 17 f Abs. 5 EnWG-E und der AbLaV-Umlage nach 18 Abs. 1 AbLaV ergeben. Abweichungen vom genannten Leistungsumfang bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit der Stadtwerke Mainz Netze GmbH. Ihre Ansprechpartner für Fragen der Netznutzung: Ralf Fischer Michael Rappolt (Tel.: / ), ralf.fischer@stadtwerke-mainz.de (Tel.: / ), michael.rappolt@stadtwerke-mainz.de An- und Abmeldungen der Netznutzung erfolgen unter enrm-7763@es-edifact.de Übersicht: Preisblatt 1 Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Preisblatt 4 Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Netzreservekapazität Preisblatt 5 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Messeinrichtungen Preisblatt 6 Entgelte für Blindstrom Preisblatt 7 Grund- und Ersatzversorgung Preisblatt 8 Konzessionsabgaben Preisblatt 9 Sperrung im Auftrag des Lieferanten Preisblatt 10 Dienstleistungen Preisblatt 11 Mehr- und Mindermengen Preisblatt 12 KWK-Aufschlag nach 9 Abs. 4 KWK-G Preisblatt 13 Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV i. V. m. 9 KWK-G Preisblatt 14 Offshore-Haftungsumlage nach 17f Abs. 5 EnWG i. V. m. 9 KWK-G Preisblatt 15 AbLaV-Umlage nach 18 Abs. 1 AbLaV i. V. m. 9 KWK-G Stand 12/2014 Seite 1 von 6

2 Preisblatt 1 Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Jahresleistungspreissystem Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Leistungspreis /kwa Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a >= 2500 h/a Leistungspreis /kwa Hochspannung (HS) 7,02 /kw 2,28 61,38 /kw 0,10 Umspannung Hoch-/ Mittelspannung (USp. HS/MS) 8,50 /kw 2,72 73,00 /kw 0,14 Mittelspannung 2 (MS) 11,62 /kw 3,19 81,12 /kw 0,41 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 12,40 /kw 3,37 85,40 /kw 0,45 Niederspannungsnetz (NS) 14,65 /kw 3,39 74,15 /kw 1,01 2 Erfolgt die Erfassung der an dem Entnahmepunkt des Kunden entnommenen elektrischen Energie unterspannungsseitig, erhöhen sich Arbeit und Leistung um jeweils 2,5 %. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung 1 Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis /a Niederspannung (NS) 16,80 /a 5,11 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung 3 Niederspannung (NS) 2,00 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, (z.b. Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung 3 Niederspannung (NS) 2,00 3 Setzt entsprechende technische Einrichtungen gemäß den Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB NS) der Stadtwerke Mainz Netze GmbH sowie zusätzliche Mess- und Steuereinrichtungen voraus. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Monatspreissystem Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Leistungspreis /kw und Monat Hochspannung (HS) 10,23 /kw u. Monat 0,10 Umspannung Hoch-/ Mittelspannung (USp. HS/MS) 12,17 /kw u. Monat 0,14 Mittelspannung 2 (MS) 13,52 /kw u. Monat 0,41 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 14,23 /kw u. Monat 0,45 Niederspannungsnetz (NS) 12,36 /kw u. Monat 1,01 2 Erfolgt die Erfassung der an dem Entnahmepunkt des Kunden entnommenen elektrischen Energie unterspannungsseitig, erhöhen sich Arbeit und Leistung um jeweils 2,5 %. 1 zzgl. Abgaben und gesetzlicher Zuschläge Stand 12/2014 Seite 2 von 6

3 Preisblatt 4 Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Netzreservekapazität 0 bis 200 h/a 200 bis 400 h/a 400 bis 600 h/a /kwa /kwa /kwa Hochspannung (HS) 17,54 /kw 21,04 /kw 24,55 /kw Umspannung Hoch-/ Mittelspannung (USp. HS/MS) 21,32 /kw 25,58 /kw 29,84 /kw Mittelspannung 2 (MS) 29,26 /kw 35,11 /kw 40,96 /kw Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 31,21 /kw 37,45 /kw 43,69 /kw Niederspannungsnetz (NS) 40,66 /kw 48,79 /kw 56,92 /kw 2 Erfolgt die Erfassung der an dem Entnahmepunkt des Kunden entnommenen elektrischen Energie unterspannungsseitig, erhöhen sich Arbeit und Leistung um jeweils 2,5 %. Preisblatt 5 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Messeinrichtungen mit Leistungsmessung Messung Messstellenbetrieb Abrechnung HS - Hochspannung (einschließlich Umspannung HöS/HS) 198,00 /a 980,40 /a 222,00 /a Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 218,00 /a MS - Mittelspannung (einschließlich Umspannung HS/MS) 198,00 /a 807,00 /a 222,00 /a Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 218,00 /a NS - Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) 198,00 /a 355,20 /a 222,00 /a Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz Preisabschlag für kundenseitige gestellten Telekommunikationseinrichtung 38,00 /a 26,90 /a Preisabschlag für monatliche Datenbereitstellung 60,00 /a Wird vom Kunden kein Telefonanschluss bereitgestellt, beantragt die Stadtwerke Mainz Netze GmbH einen Telefonanschluss oder setzt ein GSM-Modem ein. Hierfür wird ein Aufpreis in Höhe von zur Zeit 13,50 /Monat in Rechnung gestellt. Entgelte für Messung ohne Leistungsmessung Jährlich Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich Eintarifzähler 3,50 /a 7,00 /a 14,00 /a 42,00 /a Zweitarifzähler 6,00 /a 12,00 /a 24,00 /a 72,00 /a Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 6,00 /a 12,00 /a 24,00 /a 72,00 /a 2-Tarif-2-Richtungszähler 9,90 /a 19,80 /a 39,60 /a 118,80 /a ohne Leistungsmessung Entgelte für Abrechnung Jährlich Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich Eintarifzähler 13,80 /a 27,60 /a 55,20 /a 165,60 /a Zweitarifzähler 13,80 /a 27,60 /a 55,20 /a 165,60 /a Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 13,80 /a 27,60 /a 55,20 /a 165,60 /a 2-Tarif-2-Richtungszähler 13,80 /a 27,60 /a 55,20 /a 165,60 /a Pauschalanlagen 13,80 /a 27,60 /a 55,20 /a 165,60 /a Stand 12/2014 Seite 3 von 6

4 ohne Leistungsmessung Entgelte für Messstellenbetrieb bei allen Vorgangsarten Eintarifzähler Zweitarifzähler Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 2-Tarif-2-Richtungszähler Wandlersatz Steuereinrichtung (Tarifsteuerung, Last- und Einspeisemanagement) 4 Telekommunikationskomponente Funk-Modem z.b. (GSM) 9,90 /a 9,90 /a 40,00 /a 9,90 /a 30,00 /a 20,00 /a 80,00 /a Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 25,00 /a 4 Für den Einbau entstehen weitere Kosten gemäß Preisblatt Netzanschluss und Montage Preisblatt 6 Entgelte für Blindstrom Entnahme für Blindstrom cos ϕ < 0,9 induktiv ct/kvarh Blindstrom Kapazitiv ct/kvarh mit Leistungsmessung 0,92 ct/kvarh 0,92 ct/kvarh Preisblatt 7 Grund- und Ersatzversorgung 5 Die Grund- und Ersatzversorgung von Kunden erfolgt durch die örtlichen Grundversorger ENTEGA GmbH & Co. KG oder eprimo GmbH oder Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach oder EWR AG. Es gilt hierbei der jeweils gültige Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung der ENTEGA GmbH & Co. KG oder der eprimo GmbH oder der Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach oder der EWR AG. Die vier Grund- und Ersatzversorger finden Sie unter 5 Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden, d.h. Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) oder für den einen Jahresverbrauch von kwh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Ersatzversorgung liegt vor, sofern Letztverbraucher über das Stromversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Strom beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Preisblatt 8 Konzessionsabgaben Mit den Gemeinden im Netzgebiet der Stadtwerke Mainz Netze GmbH sind die zulässigen Höchstsätze nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung KAV) vom 9.Januar 1992 in der jeweils geltenden Fassung vereinbart. Stand 12/2014 Seite 4 von 6

5 Preisblatt 9 Sperrung im Auftrag des Lieferanten Sperrung im Auftrag des Lieferanten (ohne Leistungsmessung) 135,09 Erfolgloser Sperrversuch (z.b. kein Zutritt gewährt, Kunde nicht angetroffen usw.) 64,58 Sperrung im Auftrag des Lieferanten (mit Leistungsmessung) Nach Aufwand Preisblatt 10 Dienstleistungen Unterjährige Ablesung durch die Stadtwerke Mainz Netze GmbH 30,00 Preisblatt 11 Mehr- und Mindermengen Die Vergütung und das Entgelt für den Mengenausgleich von synthetischen Lastprofilen erfolgen je Kunde für die im Abrechnungszeitraum (Jahresabrechnung) ermittelten Mengen. Als Preis für die Abrechnung der Mehr- oder Mindermengen wird ein Marktpreis verwendet. Er wird aus den Jahresdurchschnittswerten der an der EEX-Strombörse registrierten und dokumentierten Phelix-Baseload- Preise und Phelix-Peakload-Preise für das jeweilige Abrechnungsjahr ermittelt. Es werden die vom BDEW veröffentlichten Preise für Mehr- und Mindermengen übernommen. Den monatlichen Abrechnungspreis finden Sie unter Preisblatt 12 KWK-Aufschlag nach 9 Abs. 4 KWK-G Die Mehrkosten, die sich aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 ergeben, werden den Netzentgelten hinzugerechnet. Aufschlag bei einer Jahresarbeit < kwh/a bis kwh/a oberhalb kwh/a bis kwh/a oberhalb kwh/a 0,254 0,254 0,051 0,254 0,025 Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie für Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, deren Stromkosten im vergangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben (Nachweis durch Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers). Stand 12/2014 Seite 5 von 6

6 Preisblatt 13 Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV i. V. m. 9 KWK-G Aufschlag bei einer Jahresarbeit < kwh/a kwh/a bis kwh/a kwh/a bis kwh/a 0,237 0,227 0,050 0,227 0,025 Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie für Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, deren Stromkosten im vergangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben (Nachweis durch Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers). Preisblatt 14 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f Abs. 5 EnWG i. V. m. 9 KWK-G Aufschlag bei einer Jahresarbeit < kwh/a Aufschlag bei einer Jahresarbeit > kwh/a Aufschlag bei einer Jahresarbeit > kwh/a bis kwh/a bis kwh/a -0,051-0,051 0,050-0,051 0,025 Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie für Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, deren Stromkosten im vergangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben (Nachweis durch Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers). Preisblatt 15 AbLaV-Umlage nach 18 Abs. 1 AbLaV i. V. m. 9 KWK-G Aufschlag auf jedes kwh/a 0,006 Stand 12/2014 Seite 6 von 6

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