Herzlich willkommen zur Schulung. Vorbereitung einer Schlichtungsverhandlung. Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden

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1 Herzlich willkommen zur Schulung Vorbereitung einer Schlichtungsverhandlung Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden

2 Gliederung des Vortrages Erreichbarkeit Ausgangsbasis Schlichtungsanfrage Ortsbesichtigung Tür- und Angelgeschäfte Einleitung des Schlichtungsverfahrens Kostenvorschuss Verhandlungstermin bestimmen Ladungen Vorbereitung der Verhandlung

3 Ausgangsbasis Niedersächsisches Schiedsämtergesetz NSchÄG vom , in der Fassung des Änderungsgesetzes vom Niedersächsisches Schlichtungsgesetz - NSchlG Vom Einführung der obligatorischen Streitschlichtung nach 15a der ZPO Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz NNachbG vom , in der Fassung vom Vordrucke vom BDS-Server für Schlichtungsverfahren Stand:

4 Streitschlichtung auf der Bedürfnisebene Antragsteller Anspruchsebene Recht und Gesetz Ich will haben Antragsgegner Bedürfnisebene Wieso, weshalb, warum will ich Schiedsamt

5 Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1351/01 im Jahr 2007 ausdrücklich unseren Wahlspruch Schlichten statt Richten mit folgenden Zitaten bestätigt: Führt eine Streitschlichtung zu einer Lösung, die in der Rechtsordnung so nicht vorgesehen ist, die von den Betroffenen aber als gerecht empfunden wird, dann deutet auch dies auf eine befriedende Konfliktbewältigung hin. und weiter Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.

6 Ablauf eines Schlichtungsverfahrens VERGLEICH Vollstreckbarkeit Erfolglosigkeit Kostenrechnung Streitfall nicht öffentliche Verhandlung Schiedsamt Antragstellung Vorschuss Terminfestlegung Ladungen Erscheinungspflicht Ordnungsgeld

7 Erreichbarkeit Sprechstunde / Sprechzeiten Erreichbarkeit Adresse (Wohnung / Amtsraum / Firma) Telefonnummer (Festnetz / Handy) Adresse (Privat / Firma) Homepage (eigene) Über die Gemeinde (Zeitung) Über die Amtsgerichte Über die Polizeidienststellen Über das Internet

8 Schlichtungsanfrage den Sachverhalt vom Antragsteller schildern lassen die Adressen der Parteien erfragen beraten über das Schlichtungsverfahren die Daten aufschreiben beteiligte Personen Adressen Telefonnummer Sachverhalt das weitere Vorgehen abstimmen das Datum für einen Ortstermin festlegen Schiedsamt Bovenden Bovenden, Am Stollen 4 Datum:... Telefon: 0551 / oder 0170 / Schlichtungsanfrage Herr Frau Vorname Name, ggf. Geburtsname oder Firma Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon gegen Herr Frau Vorname Name, ggf. Geburtsname oder Firma Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon Gesprächstermin: Datum Urzeit Straße, Hausnummer PLZ Ort Anspruch bzw. Beschuldigung: hilfreich das nebenstehende Formular im Internet zum herunter laden folgende Lösung wurde ohne eine Sühneverhandlung erzielt:

9 Schiedsamt Bovenden Bovenden, Am Stollen 4 Datum: Telefon: 0551 / oder 0170 / Schlichtungsanfrage Herr Frau Rudi Bahnholz Vorname Name, ggf. Geburtsname oder Firma Bremer Winkel Bovenden 0551/20534 Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon gegen Herr Frau Franz und Antonia Hasenfuss Vorname Name, ggf. Geburtsname oder Firma Bremer Winkel Bovenden 0551/ Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon Gesprächstermin: Bremer Winkel Bovenden Datum Urzeit Straße, Hausnummer PLZ Ort Anspruch bzw. Beschuldigung: Herr Hasenfuss hat 1996 im Abstand von 0,5 Meter von der Grenze 5 Fichten Gepflanzt. Sie waren damals einen Meter hoch und sind inzwischen drei Meter hoch. Herr Bahnholz sprach mit dem Ehepaar Hasenfuss und forderte, die Fichten zu kürzen. Ehepaar Hasenfuss lehnte das ab und Frau Hasenfuss bezeichnete Herrn Bahnholz als einen pingeligen Idioten , S folgende Lösung wurde ohne eine Sühneverhandlung erzielt: Ich habe mir die Grenze angeschaut und Herrn Bahnholz die rechtliche Situation erläutert. Danach habe ich mit dem Ehepaar Hasenfuss gesprochen und ebenfalls die rechtliche Situation erklärt. Ehepaar Hasenfuss wird die 5 Fichten zurückschneiden und Frau Hasenfuss entschuldigt sich in meinem Beisein bei Herrn Bahnholz, was dieser akzeptiert.

10 Ortsbesichtigung vor Ort den Sachverhalt in Augenschein nehmen o wichtig bei Nachbarschaftsstreitigkeiten Zuhören, Beratung über den Streit o aufzeigen der Möglichkeiten Erläuterung eines Schlichtungsverfahrens o Aufgabe der Schiedsperson o Schlichten statt richten Angebot mit dem Nachbarn zu sprechen Tür-und Angelgeschäft oder ein Schlichtungsverfahren empfehlen

11 Tür- und Angelgeschäfte Mit dem Antragsteller den Streit besprechen Sichtweise des Antragstellers Forderungen Mit dem Antragsgegner Kontakt aufnehmen Die Darstellung des Antragstellers wiedergeben Sichtweise des Antragsgegners Forderungen Vermittlung zwischen den Parteien Einigung herstellen Nur im Ausnahmefall Tür-und Angelgeschäfte kleine Differenzen z.b.: Mittagsruhe besser ist ein Schlichtungsverfahren

12 Örtliche Zuständigkeit Niedersächsisches Schlichtungsgesetz 2 NSchlG wo der/die Antragsgegner/in eine Wohnung einen Sitz oder eine Niederlassung hat o in demselben Landgerichtsbezirk oder o aneinander angrenzenden AG-Bezirken 1 NSchlG bei mehreren Antragsgegnern in verschiedenen Bezirken wählen der/die Antragsteller/in das Schiedsamt aus schriftlich oder zu Protokoll das Schiedsamt vereinbaren Niedersächsisches Schiedsämtergesetz 14 NSchÄG wo der/die Antragsgegner/in eine Wohnung hat Wohnung ist jede Haupt- und Nebenwohnung Schriftlich oder zu Protokoll das Schiedsamt vereinbaren Parteien wohnen nicht im gleichen Schiedsamtsbezirk

13 Bovenden, den Bahnholz

14 Sachliche Zuständigkeit Bürgerliche Rechtstreitigkeiten 13 NSchÄG für die nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind vor ordentlichen Gerichten nach ZPO Schlichtungsverfahren über: vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie aus Ehrverletzungen Strafsachen 37 NSchÄG Vergleichsbehörde im Sinne 380 Abs. 1 StPO Hausfriedensbruch, Beleidigung Verletzung des Briefgeheimnisses Körperverletzung, Bedrohung Sachbeschädigung Vollrausch

15 Sachliche Zuständigkeit Gemischte Streitigkeiten NSchÄG Wenn zugleich Strafsache und vermögensrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird z.b.: Schadenersatz, Körperverletzung In erster Linie nach dem Strafrecht verfahren Obligatorische Streitschlichtung 1 NSchlG Erst zum Schiedsamt, danach zum Gericht Streitigkeiten über Ansprüche o nach 910, 911 und 923 BGB o wegen Einwirkungen nach 906 o Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz o Verletzung der persönlichen Ehre o Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Abschn. 3 Kein Sühneversuch nach Absatz 3

16 Ausschließungsgründe Ausschluss kraft Gesetzes 16 NSchÄG Schiedsperson ist vom Amt ausgeschlossen In denen sie selbst Partei ist oder zu einer Partei im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten, Regresspflichtigen Ehegatte/in, Verlobten, Lebenspartner besteht oder bestand In gerader Linie verwandt, verschwägert oder in Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war Als Prozessbevollmächtigter oder Beistand einer Partei bestellt oder gesetzlicher Vertreter einer Partei ist oder war Wo sie gegen Entgelt beschäftigt ist oder Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates oder ähnliches tätig ist

17 Wird nicht (weiter) oder soll nicht tätig werden Nicht tätig werden 17 NSchÄG Schiedsperson wird nicht oder nicht weiter tätig Notarielle Form der Vereinbarung Identität nach Unterbrechung nicht nachgewiesen Bedenken der Geschäfts- oder Verfügungsfähigkeit oder gegen die Legitimation der Vertreter/innen Schiedsperson soll nicht tätig werden, wenn: Der Streit ist bei Gericht anhängig (*) Einigungsstellen berufsständischer Körperschaften oder vergleichbarer Organisationen Schieds-, Schlichtungs- Einigungsstellen eingerichtet sind Dies gilt nicht bei Einverständnis zum Schlichtungsverfahren wenn sich beide Parteien schriftlich zustimmen (*) Schiedsperson darf die Tätigkeit nicht ablehnen dies bestimmt 3 NSchlG

18 Ablehnungsgründe Antrag ablehnen 18 NSchÄG Die Schiedsperson kann einen Antrag ablehnen (*) streitige Angelegenheit ist zu weitläufig oder zu schwierig erscheint oder wegen einer Person besonders schwierige Verfahrensgestaltung zu erwarten ist Antrag ist erkennbar ohne Einigungsabsicht oder offensichtlich missbräuchlich gestellt ist Leitlinien zu 18 wenn Rechtsprobleme im Vordergrund stehen wenn der Streitwert höher als 5000 ist (*) Schiedsperson darf den Antrag nicht ablehnen dies bestimmt 3 NSchlG

19 Antrag auf Schlichtungsverhandlung Die Schiedsperson leitet das Schlichtungsverfahren ein Auf Antrag einer Partei (Antragsteller/in, RA) zu Protokoll erklären oder schriftlich einreichen Wer hat wann wo was getan, wie womit und (warum) Der Antrag kann zurückgenommen werden nach Beginn der Verhandlung nur, wenn der/die Antragsgegner/in nicht widerspricht Keine Vereinbarung: neuer Antrag nur bei schriftlicher Zustimmung des/der Antragsgegner/in Wohnen die Parteien nicht in den gleichen Bezirken Schiedsperson nimmt den Antrag zu Protokoll Protokoll wird an das zuständige Schiedsamt gesandt Eintragung in das Vorblatt zum Protokollbuch Spalte 1 bis 3 (Lfd.-Nr., Namen und Adressen)

20 Rudi Bahnholz Schwitters

21 Kostenvorschuss einfordern Die Schiedsperson soll erst tätig werden nach Zahlung Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten (Gebühren, Auslagen, Dolmetscher) darf vom Vorschuss absehen nur bei Besonderheiten des Einzelfalles Vorschuss unverzüglich nach Eingang eintragen Vorblatt zum Protokollbuch, Spalte 4 Kostenschuldner wer Tätigkeit der Schiedsperson veranlasst hat oder wer in der Vereinbarung die Kosten übernimmt oder wer kraft Gesetzes für einen anderen haftet

22 Schwitters

23 Schwitters

24 Verhandlungstermin festlegen 22 Die Schiedsperson bestimmt: den Ort der Verhandlung das Datum und die Uhrzeit Ladungsfrist mindestens zwei Wochen Auf eine Woche kann verkürzt werden o Angelegenheit ist dringlich o weitere Verkürzung, Zustimmung beider Parteien Sinnvoll ist Abstimmung des Verhandlungstermins mit den Parteien den Beiständen (RA) dem Dolmetscher, Zeugen, Sachverständigen

25 Ladung der Parteien Die Schiedsperson erstellt die Ladungen (jede Person) Antrag auf Schlichtungsverhandlung, Anlagen, Bilder Zustellung der Ladungen persönlich gegen Empfangsbekenntnis Zustellungsurkunde per Post Einschreiben mit Rückschein Beistände (RA), Dolmetscher oder Bevollmächtigte ( 5 NSchlG) oder ( 27 SchÄG) Benachrichtigung oder Ladung Verhinderung (Gründe prüfen) Ortsabwesenheit, Krankheit, berufliche Verhinderung, sonstige wichtige Gründe Unverzüglich mitteilen Spätestens eine Woche nach dem Termin Terminverlegung bei begründeter Verhinderung

26 Antragsteller Antragsgegner Schwitters Schwitters

27 Informationen für Antragsteller und Antragsgegner Was ist geschehen? Einer Person wurde von einer anderen Person etwas zugefügt, sie möchte einen Schaden ersetzt haben oder sie möchte, dass die andere Person etwas tut oder unterlässt. Wann muss / sollte vor Klageerhebung ein Sühneversuch stattfinden? Privatklagedelikte das sind: Hausfriedensbruch - Beleidigung - Üble Nachrede - Verleumdung - Körperverletzung Verletzung des Briefgeheimnisses - Bedrohung - Sachbeschädigung - Rauschtaten Zivilrechtsstreitigkeiten das sind: Vermögensrechtliche Ansprüche wenn es um die Zahlung von Geld geht, oder es sich um eine auf Geld schätzbare Leistung handelt Obligatorische Streitschlichtung Nachbarschaftsstreitigkeiten z.b.: Überhang (Äste, Wurzeln), Überfall (Laub, Früchte), Grenzbaum, Grenzabstand von Pflanzen, Einfriedung, Lärm, Gase, Gerüche, Tiere etc. Verletzung der persönlichen Ehre Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Was ist zu tun? Die geschädigte Person stellt bei dem Schiedsamt einen Antrag auf Durchführung einer Schlichtungsverhandlung Bei der Antragstellung ist ein Vorschuss von 50 zu entrichten (damit sind in der Regel alle anfallenden Kosten des Schlichtungsverfahren abgedeckt) Zuständig ist die Schiedsperson, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt Der Schiedsmann / die Schiedsfrau ist unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet Ladung der Parteien Die Antragstellende Partei und die Gegenpartei werden zur Schlichtungsverhandlung geladen Die Parteien müssen persönlich erscheinen Bei unentschuldigtem Ausbleiben muss ein Ordnungsgeldes verhängt werden Schlichtungsverhandlung Einigung Es gibt keinen Zwang sich zu einigen, aber gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist es ratsam sich zu einigen, denn Nachbarn müssen weiterhin zusammen leben Die Schlichtungsverhandlung ist mündlich und nichtöffentlich Wenn sich die Parteien gütlich in der Verhandlung einigen, wird ein Vergleich geschlossen. Der Vergleich wird in einem Protokoll festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben Ein Vergleich ist rechtsverbindlich Niemand wird verurteilt es gibt keine Verlierer Im Vergleich wird auch vereinbart, wer die Verfahrenskosten bezahlt Der Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar Erfüllt eine Partei den Vergleich nicht, so kann die andere die Zwangsvollstreckung betreiben Auf Verlangen können die Parteien eine (kostenpflichtige) Abschrift des Protokolls bekommen Keine Einigung Wenn die Parteien sich nicht einigen, so bekommt die Antragstellende Partei von Amts wegen oder auf Verlangen: eine (kostenpflichtige) Bescheinigung über das Ergebnis der Schlichtungsverhandlung. Die Antragstellende Partei kann damit bei Gericht Klage erheben. Mehr Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter: Wenn sie ein Vorgespräch mit mir wünschen, rufen sie mich bitte an wegen einer Terminabsprache

28 Schwitters

29 Vorbereitung der Schlichtungsverhandlung Protokoll Eintragungen ergänzen Protokoll ausdrucken handschriftlich vervollständigen Kostenrechnung ausfüllen soweit es möglich ist Kostenrechnung ausdrucken o vorerst nur Blatt 1-3 am Schluss handschriftlich ergänzen Überlegungen zur Vorbereitung zutreffende Gesetzestexte nachlesen wie kann ich eine Einigung erzielen Kompromissmöglichkeiten überlegen

30

31 Schiedsamt Bovenden Vorblatt-Nr.: Bovenden Am Stollen 4 Kosten Berechnung Datum in der Sache Bahnholz gegen Hasenfuss Dokumentenpauschale Bezeichnung (je Seite 0,50 ) Antrag auf Schlichtungsverhandlung 4,00 Portoauslagen Telefonkosten Fahrtkosten (0,30 /km) Fahrtkosten (km) 10 3,00 Einforderung Vorschuss 2,00 0,55 1. Ladung Antragsteller 2. Ladung Antragsteller Schreiben an Antragsteller Abschrift des Protokolls Sühnebescheinigung Terminverlegung 1. Ladung Antragsgegner 2. Ladung Antragsgegner Schreiben an Antragsgegner Abschrift des Protokolls Sühnebescheinigung Terminverlegung 1,00 0,55 2,00 6,90 Benachrichtigung Rechtsanwalt Ladung Dolmetscher Schreiben an Dolmetscher Terminverlegung Auslagen: 18 Seiten 9,00 8,00 3,00 Kostenteilung: Schlichtungsverfahren Vergleich erhöhte Gebühr Auslagen 20,00 20,00 20,00 Verhandlung 15,00 25,00 50,00 Gesamtkosten 35,00 45,00 70,00 Vorschuß 50,00 50,00 50,00 zu erstatten 15,00 5,00-20,00 Antragsteller je 50% 22,50 35,00 zu erstatten bei 50% 27,50 15,00 Antragsgegner je 50% 22,50 35,00

32 Vielen Dank!

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