Rahmendaten der Entgelte 2014

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1 Beschluss der Vertragskommissionen nach 78f SGB VIII und für ambulanten Erziehungshilfen Sitzung vom 29. November 2013

2 1. Divisoren Divisor Fachleistungsstunde (je Vollstelle) Divisor Tagessatz (je Platz) 365 Auslastungsquoten Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder 19 95,00% Sonstige Hilfen zur Erziehung 27 (2) 96,20% (sofern über die Fachleistungsstunde finanziert) Erziehungsberatung 28 96,20% Soziale Gruppenarbeit 29 95,50% Ambulant betreutes Wohnen (außer Krisenwohnungen) 30 95,00% Krisenwohnungen 30 85,00% Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer 30 96,20% Sozialpädagogische Familienhilfe 31 96,20% Erziehung in einer Tagesgruppe 32 95,00% Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 95,50% Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 95,50% Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 35a (2) 1 96,20% (sofern über die Fachleistungsstunde finanziert) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 35a (2) 2 95,50% Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 35a (2) 4 95,50% Beschluss der Vertragskommissionen nach 78f SGB VIII und für ambulante Erziehungshilfen vom Seite 2 von 9

3 2. Personalkostengrunddaten Personalkostenwerte Funktion Arbeitnehmerbrutto Leitung ,00 Leitung (JUGENDHILFEZENTREN) ,00 Verwaltung ,00 Pflegerische Tätigkeit ,00 Erzieherische Tätigkeit ,00 Sozialpädagogische Tätigkeit ,00 Med./Therap. Tätigkeit ,00 Hauswirtschaft ,00 Hausmeister ,00 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (AGA) 19,28% Aufschläge auf Personalkostenwerte zzgl. AGA Arbeitgeberanteil an zusätzlicher Altersvorsorge 2,50% Arbeitgeberanteil an den Personalnebenkosten 2,00% Zuschlag bei 24-Stunden-Betreuung im Schichtbetrieb ( 19, 34) 4,68% Beschluss der Vertragskommissionen nach 78f SGB VIII und für ambulante Erziehungshilfen vom Seite 3 von 9

4 3. Sachkostenpauschalen 19 und Betrag jährlich pro Platz Mütter Kinder Minderjährige/Volljährige Grundpauschale gem. Anlage , , ,00 28, 30, 31 (Fachleistungsstunde) 30, Betrag jährlich pro Vollstelle Betreuung Betreuungsaufwand 1.609, ,00 sächl. Verwaltungsaufwand 3.440, ,00 Inventarinstandhaltung und -abschreibung (Büro) 158,00 158,00 Inventarinstandhaltung und -abschreibung (Gruppe) 0,00 842,00 Wirtschaftsaufwand, Reinigung 1.348, ,00 Abgaben und Versicherungen 94,00 166,00 Summe 6.649, ,00 30 (Bezirkliche Jugend- / Krisenwohnung) mit ext. Betreuung ohne ext. Betreuung Betrag jährlich pro Platz Wirtschaftsaufwand/Reinigung-Büro 153,00 76,00 sächl. Verwaltungsaufwand incl. zentr. Verw. 699,00 398,00 Betreuungsaufwand 366,00 366,00 Abgaben und Versicherungen (ohne Büro) 67,00 48,00 Inventarinstandhaltung (Büro) 28,00 Inventarinstandhaltung (Gruppe) 276,00 276,00 Summe 1.589, ,00 Zuschlag für die Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge in Bezirklichen Jugendwohnungen nach 30 mit ext. Betreuung ohne ext. Betreuung täglich pro Platz für Dolmetscher/Honorare 3,50 3,50 Beschluss der Vertragskommissionen nach 78f SGB VIII und für ambulante Erziehungshilfen vom Seite 4 von 9

5 29, Soziale 32 Tagesgruppe 32 Tagesgruppe Betrag jährlich pro Platz Gruppenarbeit "klassisch" "integrativ" Betreuungsaufwand 359, ,00 735,00 sächl. Verwaltungsaufwand 288, ,00 860,00 Inventarinstandhaltung und -abschreibung (Büro) 13,00 35,00 40,00 Inventarinstandhaltung und -abschreibung (Gruppe) 61,00 320,00 Wirtschaftsaufwand, Reinigung 168,00 732,00 337,00 Abgaben und Versicherungen 11,00 55,00 23,00 Summe 900, , ,00 35 außerhalb der eigenen Familie Betrag jährlich pro Platz Betrag monatlich pro Platz Betrag täglich pro Platz Betreuungsaufwand 908,00 0 auslastungsabhängig sächl. Verwaltungsaufwand 623,00 0 auslastungsabhängig Inventarinstandhaltung und -abschreibung (Büro und Gemeinschaftsräume) 230,00 0 auslastungsabhängig Wirtschaftsaufwand, Reinigung 407,00 0 auslastungsabhängig Abgaben und Versicherungen 28,00 0 auslastungsabhängig Inventarinstandhaltung der persönlichen beweglichen Ausstattung 27,00 0 auslastungsabhängig Hilfe zum Lebensunterhalt (incl. Barbetrag zu persönliche Verfügung) auslastungsunabhängig 364,84 11,99 Bekleidungsergänzung auslastungsunabhängig 60,86 2, ,00 425,70 13,99 Beschluss der Vertragskommissionen nach 78f SGB VIII und für ambulante Erziehungshilfen vom Seite 5 von 9

6 4. Investitionswerte %-Sätze für Instandhaltung und Abschreibung %-Satz Instandhaltung 19, 28, 30, 31, 34 SGB VIII 2% Instandhaltung 29, 32 SGB VIII, Gruppeninventar 3% Instandhaltung 29, 32 SGB VIII, Büro- und Kücheninventar 2% Abschreibung 19, 28, 30, 31, 34 und 35 SGB VIII 10% Abschreibung 29, 32 SGB VIII, Gruppeninventar 12% Abschreibung 29, 32 SGB VIII, Büro- und Kücheninventar 10% Inventarwiederbeschaffungswerte Die Inventarwiederbeschaffungswerte sind die Basiswerte für die Bemessung der jährlich pro Platz bzw. Vollstelle Betreuung (wie im Folgenden angegeben) geltenden Beträge für Instandhaltung, Abschreibung sowie die Höhe der Pauschale für Erstausstattung neu geschaffener Plätze bzw. neu geschaffener Vollstellen Betreuung. Die Pauschale für Erstausstattung wird auf Initiative des Trägers einer Einrichtung im Entgelt berücksichtigt. Die Laufzeit wird individuell durch den Träger fest gelegt. Erhaltene Förderungen aus öffentlichen Mitteln für Ersatzinvestitionen werden auf die in den Entgelten zu berücksichtigenden Pauschalbeträge für Abschreibung in voller Höhe angerechnet. 19 und 34, pro Platz Basiswert Instandhaltung Abschreibung Einbettpersonalzimmer 3.904,00 78,08 390,40 Einbettbewohnerzimmer 2.940,00 58,80 294,00 Mehrbettplätze 2.722,00 54,44 272,20 Kleinkinderbettplätze usw ,00 47,50 237,50 35 außerhalb der eigenen Familie, pro Platz Basiswert Instandhaltung Abschreibung Gemeinschaftsräume und persönliche bewegliche Ausstattung 1.350,00 27,00 Gemeinschaftsräume 1.519,00 30,38 151,90 Büroinventar 400,00 8,00 40,00 Die bewegliche persönliche Ausstattung wird gem. Beschluss der Vertragskommission vom 27. Juni 2008 gesondert pauschal (1.350 ) finanziert. Der Basiswert für den Abschreibungsbetrag reduziert sich um diesen Pauschbetrag. Beschluss der Vertragskommissionen nach 78f SGB VIII und für ambulante Erziehungshilfen vom Seite 6 von 9

7 Tagesgruppen 32 / SGA 29, pro Platz Basiswert Instandhaltung Abschreibung Tagesgruppe "klassisch", Gruppeninventar 2.136,00 64,08 256,32 Soziale Gruppenarbeit, Gruppeninventar 406,00 12,18 48,72 Tagesgruppe "klassisch", Büro- und Kücheninventar 294,00 5,88 29,40 Tagesgruppe "integrativ", Büro- und Kücheninventar 331,00 6,62 33,10 Soziale Gruppenarbeit, Büro- und Kücheninventar 109,00 2,18 10,90 Bezirkliche Jugend- / Krisenwohnung 30, pro Platz Basiswert Instandhaltung Abschreibung mit ext. Betreuung, Gruppeninventar 2.305,00 46,10 230,50 ohne ext. Betreuung, Gruppeninventar 2.305,00 46,10 230,50 mit ext. Betreuung, Büroinventar 238,00 4,76 23,80 Fachleistungsstunde 28, 30, 31, je Vollstelle Basiswert Instandhaltung Abschreibung Büroinventar 1.317,00 26,34 131,70 Fachleistungsstunde 28, je Vollstelle Basiswert Instandhaltung Abschreibung Inventarinstandhaltung und -abschreibung, Gruppeninventar 7.013,00 140,26 701,30 Pauschale für automobile Transportmittel sofern in LV festgelegt Betrag jährlich pro Platz 187,00 Beschluss der Vertragskommissionen nach 78f SGB VIII und für ambulante Erziehungshilfen vom Seite 7 von 9

8 Gebäudewiederbeschaffungswert = Feuerkassenwert (1914) x Baupreisfaktor Baupreisfaktor 13,63 Gebäude- und Außenanlageninstandhaltung (ohne Gartenpflege und Wartung der maschinellen Anlagen) Basis: Gebäudewiederbeschaffungswert bis zu 25 Jahre alte Gebäude 1,0 % über 25 Jahr alte Gebäude 1,3 % Aufschlag bei außergewöhnlicher Abnutzung 0,3 % Obliegt dem Träger bei angemieteten oder unentgeltlich überlassenen Gebäuden nicht die gesamte bauliche und dekorative Unterhaltung der Gebäude und Außenanlagen, so werden die Instandsetzungsaufwendungen entsprechend herabgesetzt. Mit der Pauschale für den Instandhaltungsaufwand ist auch der Personalaufwand für diejenigen Arbeitskräfte abgegolten, denen überwiegend Instandhaltungsarbeiten obliegen. Bei Neubauten werden bis zur Festsetzung des Feuerkassenwerts 50 Prozent der Baukosten als Gebäudewiederbeschaffungswert angesetzt. Gebäudeabschreibung Basis: Gebäudewiederbeschaffungswert Auf den Gebäudewiederbeschaffungswert wird die Mindestabschreibung von 1,4% zuzüglich der Tilgungsanteile aus Fremdkapitalmitteln bis zu einer maximalen Abschreibungsrate von 2,2% angewendet. Die Mindestabschreibung wird auch angewandt, wenn ein Träger einer Einrichtung zwar selbst nicht Eigentümer eines Gebäudes ist, dieses ihm aber unbefristet oder langfristig zur Nutzung überlassen wurde mit der Verpflichtung, die Bausubstanz zu erhalten und sämtliche Erneuerungsarbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen aus eigenen Mitteln durchzuführen. Die Abschreibung mindert sich entsprechend, soweit der Eigentümer einen Teil dieser Ausgaben selbst trägt. Beschluss der Vertragskommissionen nach 78f SGB VIII und für ambulante Erziehungshilfen vom Seite 8 von 9

9 Anlage zum Beschluss der Vertragskommissionen nach 78f SGB VIII und für ambulante Erziehungshilfen vom Mit der vereinbarten Grundpauschale sind folgende Kosten abgegolten: 1 Lebensmittelaufwand a) innerhalb der Einrichtung verbrauchte Lebensmittel, b) Fremdversorgung durch Küchen außerhalb des Heims oder durch Tiefkühlkost, c) Selbstversorgung. d) Aufwendungen nach der Lebensmittelhygieneverordnung HACCP. 2 Medizinischer und therapeutischer Sachaufwand a) Arznei- und Heilmittel, b) sonstigen medizinischen Bedarf wie Verbrauchsmaterial und kleine Instrumente, c) hygienischen Bedarf einschließlich Pflegebedarf, d) Therapien. 3 Aufwand für Wasser, Energie und Brennstoffe a) Wasser, Abwasser (Siel), b) elektrischen Strom, Fernheizung, c) Heizmaterial: feste Brennstoffe, Öl, Gas. 4 Wirtschaftsaufwand a) Reinigungs- und Putzmaterial einschließlich Scheuertücher, Schrubber, Besen u. ä., b) Fensterreinigung, Gebäudereinigung, c) Reinigung und Pflege der Heimwäsche einschließlich Reinigungs- und Pflegeverbrauchsstoffe, d) Hausverbrauchsmittel, Hausschmuck, e) Treibstoffe und Schmierstoffe für stationäre Anlagen und Geräte (außer Fuhrpark), f) Gartenpflege einschließlich Pflanzen und Sämereien, g) Grubenentleerung, h) Desinfektion, i) Tierhaltung, j) Wartung maschineller Anlagen, k) Schutzkleidung, l) Instandhaltung medizinischer und therapeutischer Spezialgeräte, soweit ihr Wert ein Drittel des Anschaffungswerts nicht übersteigt. 5 Fuhrparkaufwand a) Treibstoff, b) Schmiermittel, c) Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen, - kaskoversicherungen und -steuer, d) TÜV- und ASU-Gebühren, e) Instandhaltung. 6 Sächlicher Verwaltungsaufwand a) Aufwand für Bürobedarf wie Drucksachen, Vordrucke, Schreibmaterialien, b) Aufwand für Porti und Kleinfracht, Postscheck- und Bankgebühren, c) Fernsprech-, Fernschreib-, Telefax- und Telegrammgebühren, d) Reisekosten, Fahrgelder, Kilometerentschädigungen, e) Werbe- und Personalbeschaffungsaufwand, f) Aufwand für Fachliteratur, g) Verbands- und Organisationsbeiträge (ohne Beiträge an Berufsgenossenschaften), h) Gerichts- und Anwaltsgebühren, i) Mahn- und Beitreibungskosten, j) Prüfungs- und Beratungskosten, K) Aufwand für Buchhaltung und Abrechnung einschließlich Automatischer Datenverarbeitung. 7 Betreuungsaufwand a) Gemeinschaftsveranstaltungen im Hause, b) Beschäftigungsmaterial, z.b. für Werken, Musizieren, Hobbygruppen, c) Tagesausflüge, Wanderungen, d) Material und Geräte für Spiel und Sport, soweit nicht aktivierungspflichtig, e) Bücherei, Zeitschriften, Tageszeitungen (außer Fachliteratur), f) Schallplatten, Tonbänder, Ton- und Bildkassetten, g) Rundfunk- und Fernsehgebühren, GEMA- Gebühren, h) Film-Mietgebühren, i) Vortragshonorare bei Veranstaltungen im Hause, j) Arbeitsbelohnungen und -prämien. k) Körperpflege, l) Bekleidungsergänzung, -pflege und - instandhaltung, m) Schule (ohne Fahrgeld), z.b. Lehr- und Lernmaterial, Nachhilfeunterricht, Klassentagesausflüge, Kochgeld, n) Fahrtkosten für gelegentliche Fahrten mit dem ÖPNV, o) Geschenke für die Betreuten, p) Ferienmaßnahmen mit der Einrichtung, q) pädagogisches und psychologisches Testmaterial, r) Veranstaltungen außerhalb des Hauses wie Kino, Theater-, Konzertbesuche, s) Beiträge für Sportvereine, t) Zeltmaterial, u) Fahrradpflege. 8 Abgaben und Versicherungen a) Grundsteuer, Mehrwertsteuer auf die steuerpflichtigen Erträge wie aus der Abgabe von Verpflegung, b) öffentliche Gebühren wie für Straßenreinigung, Müllabfuhr und Schornsteinfeger, c) gesetzliche Überwachungsgebühren, d) Feuer-, Wasser-, Haftpflicht-, Unfall-, Diebstahl-, Glas-, Hagel-, Sturmschadenund sonstige Versicherungen (ohne Kraftfahrzeughaftpflicht- und - kaskoversicherungen). 9 Sonstige geringwertige Wirtschaftgüter Seite 9 von 9

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