Nur erneuerbare Energien haben Zukunft. Dr. Hermann Scheer begeistert beim Energiesymposium des Kreises

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1 amtsblatt Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises, der Städte Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg 28. November 2007_Nr. 21_14. Jahrgang Nur erneuerbare Energien haben Zukunft Dr. Hermann Scheer begeistert beim Energiesymposium des Kreises Öffnungszeiten Bürgerbüro Saalfeld Mo. bis Do Uhr Freitag Uhr Bürgerbüro Rudolstadt Mo. und Mi Uhr Di. und Do Uhr Freitag Uhr _Saalfeld (mo). Das bestehende Energiesystem, bei dem die fossilen Rohstoffe wie Öl, Gas, Kohle oder Uranerz eingesetzt werden, ist heute auf einem fragwürdigen Höhepunkt angekommen, beschreibt Dr. Hermann Scheer, Träger des alternativen Nobelpreises, die kritische Lage in den Industrienationen. Beim Symposium Erneuerbare Energien machte der Referent vor zwei Wochen in der Stadthalle Bad Blankenburg vor über 400 Teilnehmern die Zukunftsunfähigkeit des heutigen Energiesystems mit drastischen Worten deutlich. Um zwei zentrale Elemente handele es sich: Erstens reichten die Rohstoffe bestenfalls nur noch wenige Jahrzehnte. Und zweitens sei die Belastbarkeit der Ökosphäre bereits vorher erschöpft. In dem von Landrätin Marion Philipp initiierten und gemeinsam mit Bundestagsabgeordnetem Dr. Gerhard Botz und der Wirtschaftsförderagentur des Landkreises Wifag veranstalteten Symposium beschrieb die Landrätin in ihrer Einführung, wie der Landkreis mit der Herausforderung umgeht: Wir setzen zum einen auf größtmögliche Energieeinsparung und zum anderen auf die schrittweise Ablösung der herkömmlichen Energieträger. Solarexperte Scheer prangerte die Nicht-Nutzung der Erneuerbaren Energien als Versäumnis des vergangenen Jahrhunderts an. Zugleich plädierte er für ein völlig neues Energiesystem, von dem die gesamte Gesellschaft profitieren werde. Das ist die größte zivilisatorische Herausforderung in den nächsten Jahrzehnten: Die Ablösung der bisherigen konventionellen Energieträger durch erneuerbare Energien. Dies ergebe ein Wachstumspotenzial für die regionale Wirtschaft. Land- und Forstwirtschaft als Rohstoffproduzenten, die technikproduzierende Industrie und das mittelständische Handwerk würden zu neuer Bedeutung gelangen. Energiesparende Techniken, die dezentral installiert würden, führten zu neuen Chancen für Maschinenbauer, Baustofflieferanten und die elektrochemische Industrie insgesamt zu einer Erneuerung Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in Saalfeld-Beulwitz Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr der Industriegesellschaft. Wie weit man im Technologiedreieck Jena-Rudolstadt- Ilmenau bereits mit praktischen Anwendungen gekommen ist, zeigten die Unternehmen Sommmer Verfahrenstechnik aus Saalfeld, die Storimpex Bioenergie GmbH aus Glinde mit ihrer Filiale in Lehesten sowie das TITK Thüringisches Institut für Textil- und Kunststoffforschung aus Rudolstadt mit seiner anwendungsorientierten Forschung. Der zweite Hauptreferent, Dr. Gerald Thalheim, erläuterte die Möglichkeiten der Erzeugung aus Biomasse im ländlichen Raum auf. Mehr als 400 Besucher - unter ihnen viele Schüler - waren beeindruckt von den Ausführungen von Dr. Hermann Scheer. Fotos: Peter Lahann Ämtersprechzeiten im Landratsamt Dienstag und Donnerstag und Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Ein Förderprogramm für jedermann Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Einsatz erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Senkung von Energieverbrauch und Kosten betreffen jeden - Verwaltung, Unternehmen und Sie persönlich. Wir haben in unseren Verwaltungsgebäuden und Schulen unsere Heizungen optimiert und unsere Fassaden und Dächer gedämmt - sind bewusst mit Energie umgegangen. So konnten wir bei den landkreiseigenen Gebäuden seit Prozent beim Gasverbrauch und 17 Prozent beim Stromverbrauch einsparen. Beim Neubau von Gebäuden setzen wir auf erneuerbare Energien. Unternehmen des Landkreises wie die Sommer Verfahrenstechnik, die Storimpex Bioenergie GmbH und das TITK bereiten mit ihren innovativen Produkten den Weg zu einem regionalen Energiekreislauf und sichern unserer Industrie weiterhin eine führende Rolle bei zukunftsorientierten Technologien. Aber auch der Einzelne kann viel unternehmen: Mit dem Programm Bauen - Wohnen - Energie der Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt die Bundesregierung erhebliche Fördermittel zur Energieoptimierung im Wohnungs- und Gewerbebau zur Verfügung. Leider sind diese Möglichkeiten bis heute nur wenigen bekannt. Die Wirtschaftsförderagentur plant deshalb im März des kommenden Jahres im IGZ in Rudolstadt eine Infoveranstaltung für unsere Bürger, um diese Defizite abzubauen. Denn nur gemeinsam kann es uns gelingen, in unserem Landkreis regionale Energiekreisläufe aufzubauen und unseren Kindern hier eine Zukunft in einem lebenswerten Umfeld zu sichern. Jeder kleine Baustein ist ein Schritt hin zu einem dringend notwendigen zukunftsfähigen Energiesystem. Machen Sie mit!

2 2_28. November 2007_Amtsblatt Jahresablesung der Wasserzähler 2007 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Wir werden auch dieses Jahr unseren Kunden Unterlagen zur Selbstablesung der Wasserzähler zusenden. Unsere Bitte ist, die in den Unterlagen aufgeführten Wasserzähler möglichst zeitnah per abzulesen, den Zählerstand in den dafür vorgesehenen Formularabschnitt einzutragen und an den ZWA zurückzusenden. Die anfallenden Portokosten übernimmt der Zweckverband. Für die vertrauensvolle Unterstützung möchten wir uns bereits jetzt bedanken. In den Stadtgebieten Saalfeld und Rudolstadt sind weiterhin unsere Ableser im Zeitraum vom bis unterwegs. Die Ablesung der Wasserzähler im Ortsteil Unterwellenborn der Gemeinde Unterwellenborn wird vom bis erfolgen. Wir bitten alle Hauseigentümer und Verwalter, den Mitarbeitern des ZWA den Zutritt zu den Wasserzählern gemäß Satzung des Zweckverbandes (Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung des ZWA 17 Absatz 5 vom ) zu Euro Kreiszuschuss für Kirchensanierung Landkreis unterstützt drei Baumaßnahmen in Dörnfeld a. d. Heide, Oberweißbach und Breitenheerda gewährleisten. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, sich mit ihrem Betriebsausweis zu legitimieren. Falls kein Zählerstand durch unsere Mitarbeiter ermittelt werden kann, wird für Sie eine Karte hinterlegt, auf der Sie bitte den Zählerstand selbst eintragen. Bitte senden Sie diese Karte umgehend zurück. Erhalten wir keine Nachricht, behalten wir uns vor, Ihren Verbrauch zu schätzen (lt. Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung 5 Absatz 2 vom ). Anträge auf Erlass von Abwasser gemäß 4 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des ZWA vom bitten wir, bis spätestens einzureichen. Gleichzeitig möchten wir unsere Kunden auf die Zahlung der 4. Vorauszahlung 2007 des Vorauszahlungsbescheides der Gebühren für Trinkwasser und Abwasser hinweisen (Fälligkeit lt. Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des ZWA 8 vom ist der ). Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises _Saalfeld (AB). Für denkmalpflegerische Maßnahmen an den Kirchen Dörnfeld a. d. Heide (im Bild), Oberweißbach und Breitenheerda ist in diesem Jahr ein Zuschuss von Euro aus Mitteln des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt bewilligt worden. Zur Sanierung des Kirchturms der Kirche Dörnfeld a. d. Heide werden Euro bereitgestellt. Den gleichen Betrag erhält die Hoffnungskirche Oberweißbach für die malermäßige Instandsetzung und Restaurierung der Emporenbrüstung Euro werden für die Restaurierung des neugotischen Rosettenfensters im Chorraum der Kirche Breitenheerda ausgereicht. Wir haben auch im Haushaltsentwurf 2008 wieder Euro für die Kirchensanierung bei uns im Landkreis eingeplant, so Landrätin Marion Philipp. Dr. Angela Hartmann Bauaufsicht/Denkmalschutz Beim Feuerwerk beachten Verwendung und Verkauf pyrotechnischer Erzeugnisse _Saalfeld (AB). Mit Ausklingen des Jahres rücken die Feierlichkeiten zum Jahreswechsel mit traditionellem Abbrennen von Silvesterfeuerwerken näher. Damit diese Stunden für jeden Bürger mit Vorfreude und Frohsinn verbunden bleiben, müssen die vom Gesetzgeber erlassenen Vorschriften für den Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Erzeugnissen von allen Beteiligten unbedingt eingehalten werden; nicht zuletzt auch deshalb, um Gefahren für die Allgemeinheit abzuwehren und die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu erhalten. Nachfolgend werden die sprengstoffrechtlichen Vorschriften hierzu auszugsweise wiedergegeben: Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Gebrauch dieser Gegenstände generell untersagt. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten. Die Herstellerhinweise auf den Verpackungen sind unbedingt zu beachten. Nach 21 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dürfen in diesem Jahr pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) in der Zeit ab 28. bis einschließlich an den Verbraucher feilgeboten oder überlassen werden. Ein Verkauf außerhalb dieses Zeitraumes ist nicht gestattet. In Vorbereitung der Verkaufsaktivitäten ist darauf zu achten, dass der Vertrieb pyrotechnischer Erzeugnisse mindestens zwei Wochen vorher beim Fachdienst Gewerbe im Landratsamt, Schloßstraße 24, Saalfeld, unter Angabe der verantwortlichen Person anzuzeigen ist ( 14 Sprengstoffgesetz). Für Gewerbetreibende der Städte Saalfeld und Rudolstadt sind die Gewerbebehörden der jeweiligen Stadtverwaltungen für die Entgegennahme dieser Anzeige zuständig. Verkaufseinrichtungen, die bereits in den vergangenen Jahren den jährlich wiederkehrenden Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände angezeigt haben, müssen lediglich einen Wechsel der verantwortlichen Person erneut anzeigen. Die Gewerbebehörden bestätigen den Empfang der Anzeige schriftlich. Pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II dürfen nur in Verkaufsräumen und nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Der Verkauf aus einem Kiosk oder Verkaufswagen ist nach 22 Abs SprengV nicht zulässig. Im Reisegewerbe ist der Verkauf von Pyrotechnik der Klasse II (explosionsgefährliche Stoffe) verboten ( 22 Abs. 4 Sprengstoffgesetz). In Räumen von Selbstbedienungseinrichtungen ist der Verkauf so zu organisieren, dass nur durch das Verkaufspersonal die Waren an den Kunden übergeben werden können. Die verantwortlichen Personen haben dazu die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, dass pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II nicht in den Besitz Unbefugter gelangen können. Für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse I und II gelten die vom novellierten Höchstlagermengen, über die die Gewerbebehörden nähere Auskunft erteilen. Eine Aufbewahrung über die vorgeschriebenen Höchstlagermengen hinaus bedarf der Genehmigung des zuständigen Thüringer Landesbetriebes für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, Regionalinspektion Gera, Otto-Dix-Straße 9, Gera, Tel. 0365/ Sigrid Pfeifer-Leeg Fachdienstleiterin Gewerbe Impressum: Herausgeber: Landkreis, vertreten durch Landrätin Marion Philipp, Schloßstraße 24, Saalfeld Stadt Bad Blankenburg, vertreten durch Bürgermeister Frank Persike, Markt 1, Bad Blankenburg Stadt Rudolstadt, vertreten durch Bürgermeister Jörg Reichl, Markt 7, Rudolstadt Stadt Saalfeld, vertreten durch Bürgermeister Matthias Graul, Markt 1, Saalfeld Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Das Amtsblatt erscheint in der Regel zweimal monatlich jeweils am Mittwoch. Es wird an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare bei Verlag + Druck Linus-Wittich GmbH, In den Folgen 43, Langewiesen, zum Einzelpreis von 2,23 EUR (inklusive Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck Linus Wittich GmbH, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / Verantwortlich für die kostenlose Verteilung: Verlag + Druck Linus Wittich GmbH, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 12. Dezember 2007.

3 Schulaufnahme zum Schuljahr 2008/2009 im Landkreis Anmeldung vom 10. bis zum 20. Dezember 2007 in der zuständigen Grundschule bzw. im Förderzentrum Amtsblatt_28. November 2007_3 _Saalfeld (AB). Alle Kinder, die am 1. August 2008 sechs (6) Jahre alt sind (bis 1. August 2002 und früher geboren), unterliegen der Schulpflicht und sind zum Schulbesuch für das am 21. August 2008 (erster Schultag) beginnende Schuljahr anzumelden. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung/geistige Entwicklung) können durch die Eltern direkt in Förderzentren angemeldet werden. Bei Anmeldung entscheidet der Schulleiter auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens über die Notwendigkeit und Form einer sonderpädagogischen Förderung. Kinder, die zurückgestellt waren oder aus einem anderen Grund die Schule nicht besuchen, sind ebenfalls schulpflichtig und somit anzumelden. Das Befürwortungsschreiben zur Zurückstellung ist mitzubringen. Auch Kinder ausländischer Eltern unterliegen der Schulpflicht und sind anzumelden. Ein Kind, das am 30. Juni 2008 mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern für das am 21. August 2008 beginnende Schuljahr vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der/die Schulleiter/in im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme. Die Anmeldung erfolgt gemäß 119 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) vom 20. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. April 2004 (GVBl. S. 494) in den örtlich zuständigen Grundschulen bzw. Förderzentren. Die Anmeldung kann in der Regel im Zeitraum vom Dezember 2007 erfolgen. Genauere Festlegungen hierzu werden durch den/die Schulleiter/in der zuständigen Schule in ortsüblicher Weise bekannt gegeben. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Gern können Sie Ihre Kinder zur Anmeldung mitbringen. Gemäß 14 (1) Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) i.d.f. der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 238) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) legt der Schulträger im Einvernehmen mit dem Thüringer Kultusministerium für jede Schule einen abgegrenzten Schulbezirk fest. Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Schulbezirk der Wohnsitz des Schülers liegt. So sind auch die Schulbezirke der Grundschulen und Förderzentren in der Trägerschaft des Landkreises eindeutig festgelegt. Nachfolgend die Schulbezirke der Grundschulen und Förderzentren in Trägerschaft des Landkreises Saalfeld Rudolstadt: Schulbezirke der Staatlichen Grundschulen: Grundschule Bad Blankenburg Stadt Bad Blankenburg mit den Ortsteilen Großgölitz, Kleingölitz, Watzdorf, Böhlscheiben, Cordobang, Fröbitz (zum Anmeldetermin siehe untenstehenden Text) Grundschule Dittrichshütte Arnsgereuth, Bernsdorf, Birkenheide, Braunsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda/A., Lositz/Jehmichen, Oberwirbach, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wickersdorf, Wittmannsgereuth, Witzendorf Grundschule Gräfenthal Stadt Gräfenthal mit den Ortsteilen Buchbach, Creunitz, Gebersdorf, Großneundorf, Lichtenhain, Lippelsdorf, Sommersdorf Grundschule Kamsdorf Kamsdorf, Langenschade, Oberwellenborn, Unterwellenborn Grundschule Katzhütte Katzhütte mit Ortsteil Oelze, Mellenbach-Glasbach Grundschule Kaulsdorf Altenbeuthen, Breternitz, Drognitz, Eichicht, Fischersdorf, Hockeroda, Hohenwarte, Kaulsdorf, Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda, Weischwitz Grundschule Königsee Barigau, Dörnfeld a. d. Heide, Dröbischau, Egelsdorf, Garsitz, Horba, Königsee, Lichta, Oberköditz, Oberschöbling, Unterköditz, Unterschöbling, Allendorf, Aschau, Bechstedt, Hengelbach, Leutnitz, Milbitz/R., Paulinzella, Quittelsdorf, Rottenbach, Solsdorf, Storchsdorf, Thälendorf Grundschule Könitz Birkigt, Bucha, Goßwitz, Könitz, Lausnitz Grundschule Lehesten Stadt Lehesten mit den Ortsteilen Brennersgrün, Röttersdorf, Schmiedebach Grundschule Leutenberg Dorfilm, Herschdorf, Hirzbach, Kleingeschwenda/L., Landsendorf, Leutenberg, Löhma, Munschwitz, Schweinbach, Skt. Jakob, Steinsdorf Grundschule Meuselbach Cursdorf, Deesbach, Lichtenhain/Bergbahn, Meuselbach, Schwarzmühle, Oberweißbach Grundschule Probstzella Arnsbach, Döhlen, Großgeschwenda, Kleinneundorf, Königsthal, Laasen, Lichtentanne, Limbach, Marktgölitz, Oberloquitz, Pippelsdorf, Probstzella, Reichenbach, Roda, Schaderthal, Schlaga, Unterloquitz, Zopten Grundschule Remda Altremda, Ammelstädt, Breitenheerda, Clöswitz, Eschdorf, Geitersdorf, Haufeld, Heilsberg, Kirchremda, Milbitz/T., Remda, Sundremda, Tännich, Teichel, Teichröda, Treppendorf Grundschule Schmiedefeld Lichte, Piesau, Reichmannsdorf, Gösselsdorf, Schmiedefeld Grundschule Uhlstädt (Ganztagsschule) Beutelsdorf, Catharinau, Dorndorf, Engerda, Etzelbach, Großkochberg, Heilingen, Kleinkochberg, Kleinkrossen, Kirchhasel, Kolkwitz, Kuhfraß, Mötzelbach, Naundorf, Neusitz, Niederkrossen, Oberhasel, Oberkrossen, Partschefeld, Röbschütz, Rödelwitz, Rückersdorf, Schmieden, Teichweiden, Uhlstädt, Weißbach, Weißen, Weißenburg, Zeutsch Grundschule Unterweißbach Döschnitz, Mankenbach, Meura, Neu Leibis, Oberhain, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzendorf, Unterhain, Unterweißbach, Wittgendorf Schulbezirke der Staatlichen regionalen Förderzentren Förderzentrum Rudolstadt Johann Heinrich Pestalozzi Schulbezirke der Staatl. Grundschulen Bad Blankenburg, Dittrichshütte, Katzhütte, Königsee, Meuselbach, Remda, Uhlstädt, Unterweißbach sowie aller Rudolstädter Grundschulen Förderzentrum Saalfeld Johann Heinrich Pestalozzi mit dem Förderschwerpunkt Lernen Schulbezirke der Staatl. Grundschulen Gräfenthal, Kamsdorf, Kaulsdorf, Könitz, Lehesten, Leutenberg, Probstzella, Schmiedefeld sowie aller Saalfelder Grundschulen Förderzentrum Saalfeld mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Schulbezirke der Staatl. Grundschulen Gräfenthal, Kamsdorf, Kaulsdorf, Könitz, Lehesten, Leutenberg, Probstzella, Schmiedefeld sowie aller Saalfelder Grundschulen Jettina-Schule, Förderzentrum Rudolstadt mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Schulbezirke der Staatl. Grundschulen Bad Blankenburg, Dittrichshütte, Katzhütte, Königsee, Meuselbach, Remda, Uhlstädt, Unterweißbach sowie aller Rudolstädter Grundschulen Jürgen Lämmer Fachdienstleiter Schulverwaltung Schulaufnahme zum Schuljahr 2008/2009 in Bad Blankenburg Bekanntgabe der Anmeldetermine im Dezember _Bad Blankenburg (AB). Alle Kinder, die bis zum 1. August 2008 das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind mit Beginn des Schuljahres 2008/09 schulpflichtig. Die Anmeldung im Schulbezirk Bad Blankenburg kann in der Grundschule Bad Blankenburg, Bähringstraße 10, am Montag, 10. Dezember von 14 bis 18 Uhr und am Dienstag, 11. Dezember, von 14 bis 19 Uhr erfolgen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder bei der Anmeldung vorzustellen und Geburtsurkunde oder Familienstammbuch mitzubringen. Marion Wehner Schulleiterin

4 4_28. November 2007_Amtsblatt Amtliche Bekanntmachungen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

5 der Kreissparkasse Land Thüringen Amtsblatt_28. November 2007_5

6 6_28. November 2007_Amtsblatt

7 Amtsblatt_28. November 2007_7 Lagebericht der Kreissparkasse Geschäftsjahr 2006 A. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage 1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen 1.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft vollzog 2006 einen spürbaren Aufschwung. Im Gesamtjahr betrug die reale Erhöhung der Wirtschaftsleistung ca. 2,5 %. Zuvor war über fünf Jahre hinweg eine fast wachstumslose Phase zu verzeichnen, die erheblich länger als ein gewöhnlicher konjunktureller zyklischer Rückschlag angedauert hatte und von einer Stagnation der Binnennachfrage sowie insbesondere von einer Investitionszurückhaltung geprägt war. In Thüringen wuchs die Wirtschaftsleistung um 2,6 % und lag damit knapp über dem Bundesdurchschnitt sowie im Vergleich aller Bundesländer auf dem fünften Rang. Das Bruttoinlandsprodukt - die Summe aller produzierten Waren und Dienstleistungen - erreichte einen Wert von 45,8 Milliarden Euro.Thüringen erwirtschaftete damit zwar nur zwei Prozent des gesamtdeutschen Inlandsprodukts, profitierte aber insgesamt von der angesprungenen Konjunktur in Deutschland. Als Wachstumslokomotive erwies sich die Industrie. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage weitete sich insgesamt aus. Die seit Jahren von hoher Staatsverschuldung, Abgabenlast und Arbeitslosigkeit verunsicherten deutschen Verbraucher waren 2006 jedoch noch zögerlich. Das Überspringen auf den privaten Konsum machte sich daher erst in Ansätzen bemerkbar. Der Kaufkraft-Index verbesserte sich im Landkreis gegenüber 2005 um 0,3 %-Punkte auf 77,8 %, liegt aber noch immer hinter dem Thüringendurchschnitt von 80,4 %. Die Bevölkerungsentwicklung war nach wie vor von Abwanderung und Geburtenrückgang gekennzeichnet, so dass mit der Verringerung der Einwohnerzahl auch eine Alterung der Gesellschaft einhergeht. Der seit 1995 anhaltende jährliche Bevölkerungsrückgang in unserem Landkreis setzte sich 2006 weiter fort und führte bis zum Ende des dritten Quartals zu einer Reduzierung um auf Einwohner. Im Landkreis waren Gewerbeanmeldungen und 890 Gewerbeabmeldungen zu verzeichnen. Die Zahl der Insolvenzen ist gegenüber dem Vorjahr infolge zunehmender Privatinsolvenzen angestiegen. Die Entwicklung der Arbeitslosenquote liegt leicht über dem Thüringendurchschnitt von 15,6 %, zeigt aber die Tendenz, dass die konjunkturelle Belebung langsam den Arbeitsmarkt erreicht. Jahr beantragte Unternehmens- Arbeitslosenquote, insolvenzverfahren bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen im Jahresdurchschnitt ,8 % ,4 % ,0 % Die Kapitalmärkte wiesen im Jahr 2006 anders als in den Jahren zuvor eine sehr heterogene Entwicklung auf, wurden dabei aber weiterhin von der hohen Überschussliquidität beeinflusst. Diese führte in nahezu allen Asset-Klassen zu einem Abschmelzen der Risikoprämien. Während der Aktienmarkt infolge einer sich verbessernden Konjunkturentwicklung und günstigerer Konjunkturerwartungen sowie stetiger Mittelzuflüsse auf Jahressicht nochmals deutliche Kursgewinne vorweisen konnte, belasteten die Leitzinserhöhungen der EZB die Rentenmärkte stark. Innerhalb des Jahres 2006 waren dabei sowohl der Aktien- als auch der Rentenmarkt starken Schwankungen unterworfen. Im zweiten Quartal führten aufkeimende Inflationsängste temporär zu einem Einbruch des deutschen Aktienmarktes um ca. 15 %. Die Korrektur war aber nur von kurzer Dauer, so dass der Aktienmarkt gegen Ende des Jahres bereits neue zyklische Höchststände vorweisen konnte. Der Rentenmarkt verzeichnete einen großen Teil seiner Verluste im ersten und zweiten Quartal 2006, nachdem die EZB ihrem begonnenen Leitzinserhöhungspfad mit der Warnung vor bestehenden Inflationsrisiken weiteren Nachdruck verlieh. Die Erholung des Rentenmarktes im zweiten Halbjahr wurde gegen Jahresende schnell beendet und das Jahr 2006 im Bereich der (Kurs-)Tiefststände aus dem zweiten Quartal geschlossen. Auf Kursbasis war eine Anlage im Rentenmarkt im Jahr 2006 demnach mit Verlusten verbunden. Die Geldmarktzinsen stiegen entsprechend den Leitzinserhöhungen der EZB und damit stärker als die Kapitalmarktrenditen an, so dass eine deutliche Verflachung der Renditestrukturkurve zu verzeichnen war. Dies führte zu einem Rückgang der Erträge aus Fristentransformationsgeschäften. Die vorgenannten Rahmenbedingungen prägten 2006 maßgeblich die Entwicklung unserer Sparkasse. 1.2 Branchensituation Der Wettbewerb war weiterhin von einem Preiskampf geprägt. Insbesondere durch Direktbanken wurde der Druck auf Margen und Preise verstärkt. Gemessen an der Giromarktkennziffer von 59,3 % (Girokonten im Verhältnis zur Bevölkerung ab zwölf Jahren) konnten

8 8_28. November 2007_Amtsblatt wir unsere Position als Marktführer im Landkreis behaupten. Gegenüber dem Vorjahr sank die Giromarktkennziffer leicht um 0,4 %. Die Ertragslage der deutschen Kreditinstitute stabilisierte sich nach der Erholung im Vorjahr im Jahr 2006 weiter; spürbare Ertragszuwächse im operativen Geschäft konnten insbesondere aus der Entwicklung des Provisionsüberschusses und des Handelsergebnisses realisiert werden. Rückläufige Unternehmensinsolvenzen begrenzten auf der Aufwandsseite den Risikovorsorgebedarf. Die Stabilität des deutschen Finanzsystems hat sich nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank im letzten Jahr erneut verbessert. Die Risikolage deutscher Kreditinstitute war entspannt, während gleichzeitig die Risikotragfähigkeit deutlich gestiegen ist. Die deutsche Kreditwirtschaft profitierte maßgeblich vom kräftigen konjunkturellen Aufschwung und den anhaltend günstigen Finanzierungsbedingungen. Im internationalen Vergleich besteht allerdings für die deutschen Kreditinstitute hinsichtlich der Ertragskraft nach wie vor Nachholbedarf. Die Eigenkapitalausstattung des deutschen Bankensektors liegt mit einer durchschnittlichen Eigenkapitalquote von 13,3 % zum Ende des Jahres 2006 deutlich über dem für alle Institute vorgeschriebenen Mindestwert von 8 %. Neben dem eigentlichen Bankgeschäft bildet für die deutschen Kreditinstitute die Umsetzung verschiedener neuer und erweiterter aufsichtsrechtlicher Anforderungen einen weiteren Schwerpunkt ihrer Arbeit. So veröffentlichte die BaFin am 20. Dezember 2005 die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) - ein modular strukturiertes Gesamtwerk als Regelungsrahmen für die neue qualitative Aufsicht in Deutschland. In den MaRisk sind die Anforderungen an das Management aller wesentlichen Risiken festgeschrieben. Sie verlangen unter anderem, dass alle Institute angemessene Strategien entwickeln und interne Kontrollen einrichten. Gleichzeitig wurden die bisher geltenden Regelwerke - MaK, MaH und MaIR - modernisiert in die neuen MaRisk überführt. Am 1. Januar 2007 begann die Anwendung der neuen Basel-II-Eigenkapitalregeln in Deutschland. Mit den zu diesem Termin in Kraft getretenen Änderungen im Kreditwesengesetz (KWG) wurden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der EG-Richtlinien umgesetzt und die Rechtsgrundlagen für die Solvabilitätsverordnung (SolvV) und die Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) geschaffen. Im Kern geht es darum, die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom ökonomischen Risiko abhängig zu machen und neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie im Risikomanagement zu berücksichtigen. Die neuen Regelungen zielen auf größere Sicherheit und Solidität des Finanzsystems ab, indem die internen Kontrollsysteme und die Geschäftsführung der Banken, die Überprüfung durch die Aufsicht und die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten. Im Mai 2007 wird der deutsche Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente verabschieden. Damit wird die sogenannte Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) in innerstaatliches Recht umgesetzt sein. Die Kreditinstitute haben die Aufgabe, die neuen Anforderungen der MiFID an das Wertpapiergeschäft bis zum 1. November 2007 in der Praxis zu implementieren. Die Sparkassen und Landesbanken werden erhebliche Anpassungen ihrer Prozessabläufe, DV-Systeme und internen Organisationen vornehmen müssen. Ebenso wird sich im Wertpapiervertrieb die Beziehung zum Kunden verändern. Mehr Informationen und eine aufsichtsrechtlich vorgegebene Servicequalität sind Eckpunkte des von der MiFID verfolgten Regelungsprogramms. 1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen Die Kreissparkasse ist eine mündelsichere, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saalfeld. Die Sparkasse hat gemäß ihrer Satzung die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Weiterhin dient sie der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmer, der Wirtschaft, speziell des Mittelstandes und des Handwerks, sowie der öffentlichen Hand. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Saalfeld- Rudolstadt. Die Sparkasse führt ihre Geschäfte auf der Grundlage der Thüringer Sparkassenverordnung nach kaufmännischen Grundsätzen und ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen- Thüringen. Die Sparkasse ist über den regionalen Sparkassenstützungsfonds im Rahmen eines Haftungsverbundes aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Sparkassen-Finanzgruppe übernimmt durch den Haftungsverbund Verantwortung für den Bestand ihrer Institute und sichert die Einlagen aller Kunden vollständig aus eigener Kraft ab. Der Haftungsverbund bietet auch nach der Neuregelung der Anstaltslast und dem Auslaufen der Gewährträgerhaftung ab dem 19. Juli 2005 den Kunden ein Höchstmaß an Schutz. Zur weiteren Erhöhung der Stabilität der Institute der Sparkassen- Finanzgruppe wurde der Haftungsverbund durch die zum 1. Januar 2006 in Kraft getretenen neu gefassten Satzungen fortentwickelt. Die Kernelemente des Haftungsverbundes sind: Aufstockung des Haftungsvolumens um 50 % Ausbau des Systems zur Früherkennung potenzieller Risiken durch ein Risikomonitoring Einführung einer risikoorientierten Beitragsbemessung Ausweitung der Handlungsmöglichkeiten der Sicherungseinrichtungen. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Neuen Verbundkonzeptes - einem Geschäftsmodell der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen- Thüringen - ein weiterer Reservefonds eingerichtet, der zusätzlich zum regionalen Sicherungsfonds von den Sparkassen in Hessen und Thüringen sowie der Landesbank Hessen-Thüringen aufgefüllt wird. Das Neue Verbundkonzept geht unverändert von rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Sparkassen aus. Die gemeinsame Risikostrategie soll dabei allen Verbundinstituten als Handlungsrahmen eine einheitliche Zielrichtung vorgeben, um das Risikoprofil des Verbundes schrittweise zu verbessern. 1.4 Darstellung der Geschäftsentwicklung Bilanzsumme und Geschäftsvolumen Im Geschäftsjahr 2006 blieb die Bilanzsumme der Sparkasse mit 972,5 Mio EUR in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Weder im Kundengeschäft noch im Geschäft mit Kreditinstituten kam es dabei zu bemerkenswerten Bestandsveränderungen. Bei den Eventualverbindlichkeiten war ein leichter Zuwachs gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten) blieb im Berichtsjahr mit 986 Mio EUR konstant. Kreditgeschäft Die Position Forderungen an Kunden stieg gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,6 Mio EUR auf 608,5 Mio EUR. Dabei erhöhte sich die Position öffentliche Schuldscheindarlehen um 10 Mio EUR auf 190 Mio EUR, wogegen die Entwicklung des originären Kreditvolumens in den Bereichen Unternehmens- und Privatkredite aufgrund der verhaltenen Kreditnachfrage rückläufig verlief. Teilerfolge konnten wir im Rahmen des Vertriebs sogenannter Leuchtturmprodukte mit gezielten Kampagnen im Bereich der Privatkredite erreichen. Die unwiderruflichen Kreditzusagen an Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen betrugen am 31. Dezember 2006 insgesamt 10 Mio EUR (Vorjahr: 18 Mio EUR). Dies entspricht einem Rückgang von 44,5 %. Das gesamte Kreditvolumen (inklusive der Treuhandkredite und der unwiderruflichen Kreditzusagen) reduzierte sich gegenüber dem Jahr 2005 um 1,3 % auf 621,1 Mio EUR.

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