Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
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1 Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
2 Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung 3. Besonderheiten bei der Beschaffung von Maschinen 4. Hilfen 2
3 Rechtsgrundlagen Verkäufer Produktsicherheitsgesetz - ProdSG 3 (1) Soweit ein Produkt einer oder mehreren Rechtsverordnungen nach 8 Absatz 1 unterliegt, darf es nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es 1. die darin vorgesehenen Anforderungen erfüllt Einkäufer Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV 7 a (1) Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die a 1. solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, für neue Maschinen: Maschinenverordnung 9. ProdSV Alles CE! Alles o.k.? 3
4 Rechtsgrundlagen Beispiel Beschaffung Tischbohrmaschine DIN EN Anwendungsbereich Diese Norm behandelt sowohl manuelle als auch automatische Bohrmaschinen. Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Tischbohrmaschinen 3 Begriffe 3.1 Bohrmaschine eine Maschine, die zum Herstellen von Löchern in kaltem Metall mit rotierendem Zerspanwerkzeug gestaltet ist Bohren in Holz, Plastwerkstoffen,? 4
5 Rechtsgrundlagen Verkäufer Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Einkäufer Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV 3 4 (1) darf es nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es 2. die Sicherheit und Gesundheit von Personen bei bestimmungsgemäß äßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet. (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäß äßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. 5
6 Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung Für die Auswahl und Beschaffung einer Maschine ist deren vorgesehene Verwendung von Bedeutung. Die Gefährdungsbeurteilung beginnt nicht erst bei der Bereitstellung der Maschinen an den Beschäftigen Die Gefährdungsbeurteilung sollte bereits beim Beschaffungsprozess mit einfließen. 6
7 Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung Ablauf Beschaffungsprozess 1. Ermitteln des Bedarfs und Erstellen der Anforderungsliste 2. Auswahl der Maschine und des Lieferanten 3. Erteilen des Auftrags 4. Bereitstellen der Maschine 7
8 Beschaffungsprozess 1. Bedarfsermittlung und Anforderungsliste Informationsquellen Hinweise von Mitarbeitern, die mit der Maschine umgehen Rechtliche Anforderungen Infomaterial der Arbeitsschutzinstitutionen Branchenvergleiche 8
9 Beschaffungsprozess 1. Bedarfsermittlung und Anforderungsliste Arbeitsaufgaben Umgebungsbedingungen Aufstellungsbedingungen und Anforderungen Anschlüsse und Infrastruktur zur Stromversorgung und Versorgung mit Hilfsmedien/Medien Prozessbedingungen Sicherheitsanforderungen Kompetenz/Qualifikation der Mitarbeiter Wartungsbedingungen 9
10 Beschaffungsprozess 2. Auswahl der Maschine / des Lieferanten Beschreibung der Maschine, technische Unterlagen, Lieferund Leistungsumfänge, Betriebsanleitung, bestimmungsgemäße Verwendung, Instandsetzung und Wartung, erforderliche Prüfungen, Maßnahmen bei Installation bestehende Restgefahren Konformitätserklärung Evtl. Prüfzeichen (GS) Abgleich mit Anforderungsliste 10
11 Beschaffungsprozess 3. Erteilen des Auftrags Planungsleistungen / Terminplan Sicherheitsaspekte verschiedener Ausstattungsvarianten Annahme der Lieferung; Transportmittel, Hebezeuge, Personal Umfang und Form der Dokumentation, Betriebsanleitung Montage, Aufstellung, Anschluss Einbindung in bestehende Anlagen, Schnittstellen zu anderen Arbeitsmitteln Erforderliche Sicherheitskennzeichnung am Einsatzort Durchführung von Prüfungen, Erprobung oder Abnahme ggf. beim Lieferanten Qualifizierung des Bedienpersonals, Schulungsumfang, Ersatzteile, Wartungsvertrag 11
12 Beschaffungsprozess 3. Erteilen des Auftrags BGV A 1 5 Vergabe von Aufträgen (2) Erteilt der Unternehmer den Auftrag, Arbeitsmittel, Ausrüstungen oder Arbeitsstoffe zu liefern, so hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, im Rahmen seines Auftrags die für Sicherheit und Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen einzuhalten. 12
13 Beschaffungsprozess 4. Bereitstellen der Maschine Aufstellung Fundamente, Zugänglichkeit, Montagezugang, Sicherheitsabstände, sichere Zuführung von Energien und Medien Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter am Aufstellort bei Bedarf Koordinator zur sicherheitstechnischen Koordination bei Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach 6 Abs. 4 ArbSchG. Zusatzmaßnahmen für den Probebetrieb / Testlauf 13
14 Beschaffungsprozess 4. Bereitstellen der Maschine Bei Maschinen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt und bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme eine Prüfung durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (gemäß 10 oder 14 BetrSichV). 14
15 Beschaffungsprozess 4. Bereitstellen der Maschine Abgleich alle erforderlichen Maßnahmen vollständig und richtig umgesetzt die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Arbeitsumgebung und der tatsächlichen Ausführung der Maschine die Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für diese Maschine sowie Festlegungen zu Instandhaltung und Prüfungen. alle erforderlichen Anweisungen (z.b. Arbeits- und Betriebsanweisungen) erstellen Qualifizierung, Einarbeitung und Unterweisung der Beschäftigten 15
16 Besonderheiten Unvollständige Maschinen Hersteller liefert mit Einbauerklärung ohne CE-Kennzeichnung, z. B.: Integration unvollständiger Maschinen in bestehende Fertigungsanlagen Verknüpfung einzelner Maschinen zu einer Gesamtanlage durch Betreiber Integration von Sicherheitstechnik (Schutzzaun) durch Betreiber Betreiber kann in Herstellerverantwortung kommen Absprachen notwendig z. B.: Zulieferung von Unterlagen für die Erstellung der Risikobeurteilung für die Gesamtanlage 16
17 Besonderheiten Gebrauchte Maschinen Verkäufer Produktsicherheitsgesetz - ProdSG 3 (2) Ein Produkt darf, soweit es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Einkäufer Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV 7 a (1) Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die 2. wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, Maschine muss sicher sein 17
18 Besonderheiten Gebrauchte Maschinen Verkäufer Einkäufer Produktsicherheitsgesetz - ProdSG 3 (2) Die Möglichkeit, einen höheren Sicherheitsgrad zu erreichen, oder die Verfügbarkeit anderer Produkte, die ein geringeres Risiko darstellen, ist kein ausreichender Grund, ein Produkt als gefährlich anzusehen. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV 7 a (1) Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die 2. wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Vorschriften des Anhangs 1. Maschine muss sicher sein aber nicht auf neuestem Stand der Technik 18
19 Besonderheiten Gebrauchte Maschinen Verkäufer Produktsicherheitsgesetz - ProdSG 3 (4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, Bei gebrauchten Maschinen kann in der Regel eine deutschsprachige Betriebsanleitung erwartet werden 19
20 Besonderheiten Import gebrauchter Maschinen ProdSG 2 Begriffsbestimmungen 15. ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich Bei Kauf und Import einer gebrauchten Maschine von außerhalb des EWR (z. B. aus Amerika) muss diese evtl. entsprechend der Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nachgerüstet werden. 20
21 Hilfen Bekanntmachung BekBS XXXX Beschaffung von Arbeitsmitteln (in Vorbereitung) Ch. Barth: Auswahl von Arbeitsmitteln - Stand der Technik zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung. 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Seiten, PDF-Datei Entscheidungshilfen für den Kauf sicherer und gesundheitsgerechter Produkte mit produktspezifischen Checklisten für ausgewählte Maschinen: Praxisbeispiele/Entscheidungshilfen.html Weitere Internetseiten:
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