Die Zukunft aktiv gestalten!
|
|
- Kristin Becke
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Zukunft aktiv gestalten! Zukunft der Versicherungen Antworten und Angebote des BWV Dr. Katharina Höhn Berufsbildungswerk der der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v.
2 2
3 3
4 4
5 5
6 6
7 7
8 8 Regulierung: Herausforderung und Chance
9 Die EU- Vertriebsrichtlinie (IDD) Am 23. Februar 2016 in Kraft getreten In Deutschland soll Gesetz zum 23. Februar 2018 in Kraft treten. Zeit zur Umsetzung in deutsches Recht: 24 Monate Seite 9
10 Die Zielgruppen der IDD Versicherungsunternehmen Versicherungsvermittler Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit ein Unternehmen im Sinne des Artikels 13 Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates einschl. der Angestellten, die die Tätigkeit des Versicherungsvertriebs ausüben. auch Direktversicherer Seite Natürliche oder juristische Person, die kein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen oder ihre Angestellten und kein Versicherung-vermittler in Nebentätigkeit ist und die Versicherungsvertriebstätigkeit gegen Vergütung aufnimmt oder ausübt. Ein- und Mehrfirmenvertreter, Makler, Kreditinstitute Natürliche oder juristische Personen, wenn Versicherungsvertrieb nicht hauptberuflich jedoch kein Kreditinstitut oder Wertpapierfirma Vertrieb nur bestimmter Versicherungen, die eine Ergänzung zu einer Ware oder Dienstleitung sind und keine Lebens- oder Haftpflichtrisiken, es sei denn die Deckung ergänzt nur die hauptberuflich angebotene Ware oder Dienstleistung. Entspricht in etwa Annexvermittler i. S. v. 34d Abs. 3 GewO
11 Wie definiert die IDD Versicherungsvertrieb? 11 IDD-Definition Versicherungsvertrieb die Beratung, das Vorschlagen oder Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen, das Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall, einschließlich der Bereitstellung von Informationen über einen oder mehrere Verträge aufgrund von Kriterien, die ein Kunde über eine Website oder andere Medien wählt, sowie die Erstellung einer Rangliste von Vprodukten, einschl. eines Preis- und Produktvergleichs, oder ein Rabatt auf den Preis eines Vvertrags, wenn der Kunde einen Vvertrag direkt oder indirekt über eine Website oder ein anderes Medium abschließen kann. Seite
12 Berufliche Weiterbildung gefordert IDD Art. 10 Abs. 2 Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler vertreibende Angestellte von Versicherungsvermittlern und vertreibende Angestellte von Versicherungsunternehmen Nicht Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit Seite
13 EU-Vertriebsrichtline IDD fordert europaweit 15 Stunden Weiterbildung (Art. 10 Abs. 2) Die Herkunftsmitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler sowie Angestellte von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und Angestellte von Versicherungsvermittlern den Anforderungen ständiger beruflicher Schulung und Weiterbildung genügen, um ein angemessenes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten, das den von ihnen wahrgenommenen Aufgaben und dem entsprechenden Markt entspricht. Hierfür richten die Mitgliedstaaten Mechanismen zur wirksamen Kontrolle und Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten ( ) auf der Grundlage von mindestens 15 Stunden beruflicher Schulung oder Weiterbildung pro Jahr ein und veröffentlichen sie. Dabei berücksichtigen sie die Art der verkauften Produkte, die Kategorie der Vertreiber, die Aufgaben, die sie wahrnehmen, und die Tätigkeit, die innerhalb des Versicherungs- oder Rückversicherungsvertreibers wahrgenommen wird. Seite
14 gut beraten und IDD-Umsetzung
15 Die Basis für gute Beratung solide Erstqualifikation regelmäßige Weiterbildung Seite
16 Die Ziele der Initiative gut beraten Vertriebskodizes der Verbände mit Leben füllen Berufsstand weiterhin professionalisieren Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie II vordenken + = Kunden noch besser beraten
17
18 Weiterbildungskonten in gut beraten Im 1. Quartal 2016: weitere Teilnehmer
19 Rechnerisch im Durchschnitt 39 WP / Vermittler in 10 Monaten (Annahme: Vermittler) Stand:
20 Vermittler nehmen regelmäßige Weiterbildung sehr ernst
21 Mein Zwischenfazit Ziel Wir geben Impulse für mehr Fach - und Beratungskompetenz! Eine Kultur der selbstverantwortlichen Weiterbildung wird entwickelt! Der Anspruch der EU - Vertriebsrichtlinie (IDD) wird erfüllt! Jeder Vermittler kann gegenüber seinen Kunden seine regelmäßige Weiterbildung nachweisen! erreicht! Beteiligung ist überwältigend hoch. Jeder Vermittler kennt gut beraten Über die Hälfte beteiligt sich aktiv. Manche warten noch bis Weiterbildung vorgeschrieben ist. teilnehmende Vermittler nehmen Weiterbildung sehr ernst gut beraten erfüllt die IDD - Vorgabe schon heute und geht sogar darüber hinaus nämlich 30 Stunden im Jahr anstatt mindestens 15 Stunden. Die Nachweise der Weiterbildung werden von den Vermittlern geschätzt. Viele weisen ihre Kunden von sich aus auf ihre Teilnahme an der Initiative hin. Es ist legitim und gewünscht, dass sich solchermaßen aktive Vermittler von ihren Mitbewerbern positiv abheben möchten. Seite
22 Die Trägerverbände von gut beraten: Der gut beraten-standard wird in unserer Initiative fortgeführt!
23 Mein Appell: Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie sich bei gut beraten für Ihre Weiterbildung engagieren. 23
24 24 Regulierung: Herausforderung und Chance
25 Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie Am 21. März 2016 trat das Gesetz in Kraft Gewerbeordnung 34i: Wer gewerblich den Abschluss von Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen vermitteln oder dazu beraten will ist Immobiliardarlehensvermittler und bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wir warten noch auf Verordnung (ImmVermV) Seite 25
26 Bisher 34c der GewO Wer gewerbsmäßig» den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,» den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Erlaubnisvoraussetzungen:» Zuverlässigkeit» geordnete Vermögensverhältnisse Seite 26
27 Ihr To Do, wenn Sie eine Erlaubnis 34 c haben Seit dem 21. März 2016 gilt für Inhaber einer Erlaubnis 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Vermittlung von Darlehensverträgen, außer Immobiliardarlehen)» Sie dürfen bis Immobiliardarlehensverträge an Verbraucher vermitteln» Sie müssen bis eine Erlaubnis 34 i beantragen Bei IHK oder Gewerbeamt (je nach Bundesland) VSH-Bestätigung Qualifikation (alter Hase, anerkannter Abschluss oder Sachkundeprüfung) Seite 27
28 Begriffsdefinition Verbraucherdarlehensverträge Entgeltliche Darlehensverträge zwischen Unternehmer als Darlehensgeber und Verbraucher als Darlehensnehmer Allgemein-Verbraucherdarlehen ( 491 Abs. 2 BGB) Immobiliar-Verbraucherdarlehen ( 491 Abs. 3 BGB) 1. die durch Grundpfandrecht besichert sind oder 2. für Erwerb/Erhaltung des Eigentums an Grundstücken, bestehender/ errichtender Gebäude oder grundstücksgleicher Rechten dienen. Seite 28
29 Wer benötigt eine Erlaubnis nach 34i GewO? Jeder, der gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät bedarf einer Erlaubnis nach 34i GewO. Erlaubnisvoraussetzungen» Zuverlässigkeit» geordnete Vermögensverhältnisse» Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung» Sachkundenachweis Wer benötigt keine Erlaubnis nach 34i GewO:» Kreditinstitute, mit einer Erlaubnis nach 32 Absatz 1 KWG Seite 29
30 Wer benötigt einen Sachkundenachweis nach 34i GewO? Jeder, der eine Erlaubnis beantragt! Angestellte des Gewerbetreibenden:» Mitarbeiter, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken,» einschließlich Personen in leitender Position, die eine wichtige Rolle bei der Vermittlung/Beratung spielen ACHTUNG Erweiterung gegenüber 34f und 34d GewO Der Gewerbetreibende muss bei diesen Personen den Nachweis der Sachkunde sicherstellen und die Zuverlässigkeit prüfen. Seite 30
31 Übergangsregelung gem. 160 GewO Bereits tätige Vermittler nach 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1» müssen bis im Besitz einer Erlaubnis nach 34i GewO sein.» müssen sich und ihre Angestellten nach 34i Abs. 8 GewO bis im Register eintragen lassen.» Es wird auf die Prüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse verzichtet (vereinfachtes Erlaubnisverfahren) Angestellte des Gewerbetreibenden» müssen bis den entsprechenden Sachkundenachweis erwerben oder» eine ununterbrochene Tätigkeit seit nachweisen. Seite 31
32 Wie kann der Sachkundenachweis gem. 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO erbracht werden? Der Sachkundenachweis kann erfolgen durch: 1 Sachkundeprüfung vor der IHK ( 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO) 2 gleichgestellte Berufsqualifikationen (ImmVermV-E) 3 langjährige Tätigkeit ( 160 Abs. 3 GewO) Seite 32
33 1 Prüfungsverfahren IHK-Sachkundeprüfung kann bei jeder IHK abgelegt werden kann beliebig oft wiederholt werden mind. 50% der Punkte in allen Prüfungsteilen bestanden Schriftlicher Prüfungsteil Prüfungsfragen nicht öffentlich geschlossene Fragen Papierprüfung oder über PC Praktischer Prüfungsteil Voraussetzung: Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils Simulation Kundenberatungsgespräch Grundlage: Fallvorgaben und Bewertungsbogen DIHK Befreiungsmöglichkeit für Versicherungsfachmann, Finanzanlagen- Fachmann Seite 33
34 1 Prüfungsverfahren IHK-Sachkundeprüfung Schriftlicher Prüfungsteil Praktischer Prüfungsteil Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung 40 Prüfungsfragen 60 Minuten Prüfungszeit Finanzierung und Kreditprodukte 60 Prüfungsfragen 90 Minuten Prüfungszeit Seite 34
35 1 Prüfungsverfahren Praktischer Prüfungsteil - Befreiungsmöglichkeit Der praktische Prüfungsteil ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling besitzt. eine Erlaubnis nach 34d Abs. 1 (Versicherungsvermittler) eine Erlaubnis nach 34e Abs. 1 (Versicherungsberater) eine Erlaubnis nach 34f Abs. 1 (Finanzanlagenvermittler) eine Erlaubnis nach 34h Abs. 1 (Honorar-Finanzanlagenberater) einen Sachkundenachweis im Sinne des 34d Abs. 2 Nr. 4 (Prüfung vor IHK) einen nach 19 Abs. 1 VersVermV gleichgestellten Sachkundenachweis (Versicherungsfachmann/-frau BWV) einen Sachkundenachweis im Sinne des 34f Abs. 2 Nr. 4 (Prüfung vor IHK) einen Sachkundenachweis im Sinne des 34h Abs. 1 Satz 4 (Prüfung vor IHK) Seite 35
36 1 Bundesweit geplante IHK-Prüfungstermine für Juni Juli September Oktober November 2016 Für das Jahr 2017 sind voraussichtlich 8 Prüfungstermine vorgesehen. Seite 36
37 Wie kann der Sachkundenachweis gem. 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO erbracht werden? Der Sachkundenachweis kann erfolgen durch: 1 Sachkundeprüfung vor der IHK ( 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO) 2 gleichgestellte Berufsqualifikationen (ImmVermV-E) 3 langjährige Tätigkeit ( 160 Abs. 3 GewO) Seite 37
38 2 Voraussichtliche Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen (1/3) Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger sind als Nachweis der erforderlichen Sachkunde gleichgestellt: 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung a) als Immobilienkaufmann oder -frau, b) als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau, c) Als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung, wenn die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde oder die Abschlussprüfung nach der ab dem 01. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragssteller die Wahlqualifikationseinheit private Immobilienfinanzierung und Versicherungen gewählt hat, Seite 38
39 2 Voraussichtliche Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen (2/3) Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger sind als Nachweis der erforderlichen Sachkunde gleichgestellt: 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung d) als Geprüfter Immobilienfachwirt oder -wirtin e) als Geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin f) als Geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung g) als Geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen Seite 39
40 2 Voraussichtliche Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen (3/3) 2. Abschlusszeugnis als geprüfter Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen 2-jährige Berufserfahrung im Bereich Immobiliardarlehensvermittlung 3. Der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Immobiliardarlehensvermittlung 4. Ein vor dem 21. März 2016 abgelegter Abschluss nach dem Standard des gemeinsamen Lernzielkatalogs der deutschen Bausparkassen, des Berufsbildungswerks der Bausparkassen e.v., der IHK Potsdam/ Nord Westfalen, der Sparkassenakademie Niedersachsen/Schloss Waldthausen/Baden-Württemberg, der Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein NL Lübeck oder der BFZ gemeinnützige GmbH. Seite 40
41 Wie kann der Sachkundenachweis gem. 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO erbracht werden? Der Sachkundenachweis kann erfolgen durch: 1 Sachkundeprüfung vor der IHK ( 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO) 2 gleichgestellte Berufsqualifikationen (ImmVermV-E) 3 langjährige Tätigkeit ( 160 Abs. 3 GewO) Seite 41
42 3 Langjährige Tätigkeit gem. 160 Abs. 3 GewO Bestandsschutzregelung/ Alte-Hasen-Regelung Unselbständige oder selbständige Tätigkeit ununterbrochen seit , wenn dies nachgewiesen werden kann. (z. B. Selbständige durch Prüfberichte, Angestellte durch Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse, Bestätigung des Arbeitgebers) Seite 42
43 Lieber spät als nie: Einschulung mit 84 Für Bildung ist es nie zu spät. Das bewies auch der Kenianer Kimani Ng ang a Maruge. Er meldete sich mit 84 Jahren für die erste Klasse an, hatte den großen Traum, die Bibel selbst lesen zu können und Tierarzt zu werden. Er schaffte es bis zur siebten Klasse. Dann starb er an einem Krebsleiden Seite 43
44 Wir setzen uns für Sie ein! Dr. Katharina Höhn Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Arabellastraße München Telefon: Mail:
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Stand Gesetz vom 19.02.2016 Stand ImmVermV vom 22.04.2016
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Stand Gesetz vom 19.02.2016 Stand ImmVermV vom 22.04.2016 Zeitplan zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichlinie 2016 2017 Febr. März April Juni Sept. Dez.
MehrMERKBLATT SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE FACHFRAU/GEPRÜFTER FACHMANN FÜR IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLUNG IHK WER BENÖTIGT EINEN SACHKUNDENACHWEIS?
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE FACHFRAU/GEPRÜFTER FACHMANN FÜR IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLUNG IHK nach 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung Am 21.3.2016 wurde die europäische
MehrSachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/- mann für Immobiliendarlehensvermittlung
Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/- mann für Immobiliendarlehensvermittlung Peter Nagel, Geschäftsführer Aus- und Weiterbildung Sachkundeprüfung (1) Durch das Bestehen der Sachkundeprüfung erbringt
MehrNeue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler
Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler I. Einführung 1. Was gilt bisher? Wer als Selbstständiger gewerbsmäßig Darlehen vermittelt oder vermitteln möchte, muss das Gewerbe nach 14 Gewerbeordnung
MehrD I E S A C H K U N D E
Stand: 29. Juni 2012 D I E S A C H K U N D E Inhalt 1. Wer benötigt den Sachkundenachweis?...1 2. Wann ist kein Sachkundenachweis zu erbringen?...2 3. Welche Berufsqualifikationen werden als Sachkundenachweis
MehrNeue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO Stand: September 2017 Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von grundbuchlich abgesicherten Immobiliardarlehen aufgrund von europrechtlichen
MehrDer Kreisausschuss des Landkreises Gießen
Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachbereich Service, Sicherheit und Ordnung FD 14 - Aufsichts- und Ordnungswesen Sie möchten Immobiliardarlehen vermitteln? Was ist zu tun? Sie benötigen eine
MehrD A S E R L A U B N I S - U N D R E G I S T R I E R U N G S V E R F A H R E N F Ü R K R E D I T I N S T I T U T E
Stand: Juli 2012 D A S E R L A U B N I S - U N D R E G I S T R I E R U N G S V E R F A H R E N F Ü R K R E D I T I N S T I T U T E 1. Wie wird ein Kreditinstitut in das Versicherungsvermittlerregister
MehrDAS ERLAUBNIS- UND REGISTRIERUNGSVER- FAHREN FÜR KREDITINSTITUTE
Stand: Februar 2018 DAS ERLAUBNIS- UND REGISTRIERUNGSVER- FAHREN FÜR KREDITINSTITUTE 1. Wie wird ein Kreditinstitut in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen?... 1 2. Wer ist erlaubnis- und registrierungspflichtig?...
MehrIHK-Informationsveranstaltung: Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler. - Sachkundeprüfung - am 19. Dezember 2012
IHK-Informationsveranstaltung: Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler - Sachkundeprüfung - am 19. Dezember 2012 Marco Rieso Leiter des Referates Handel und Dienstleistung Prüfungen in den Bereichen: Investmentfonds
MehrSachkundenachweis im Rahmen des Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler und - berater
Die IHK informiert: Merkblatt Sachkundenachweis im Rahmen des Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler und - berater I. Wer benötigt den Sachkundenachweis? Seite 1 II. Wann ist
Mehrmöglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt
Finanzanlagenvermittlungsverordnung () Seite 1 / 6 Ich bin seit Sachkundeprüfung oder gleichgestellte Berufsqualifikation Anlageberater gem. 34 c und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr.
MehrAktuelle Themen - Neuordnung 34 i Immobilienkreditvermittlung. Neuordnung 34i GewO
Neuordnung 34i GewO Neuordnung des 34 i und die Auswirkungen für die Vermittler bisher Nur Gewerbeanmeldung bei Kommunalbehörde Versicherungsvermittlung Finanzanlagevermittlung Wohnimmobilien Kreditvermittlung
MehrNeue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler
Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler Wer selbständig als Gewerbetreibender den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln
MehrDie Vorschriften zur Durchführung der Sachkundeprüfung treten zum 01.11.2012 in Kraft.
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE/R FINANZANLAGENFACHFRAU/-MANN IHK EINLEITUNG Mit dem durch Artikel 5 des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
MehrMerkblatt Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler
Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6.12.2011 (BGBl. I Nr. 63 vom 12.12.2011) und der Verordnung zur Einführung einer
MehrÜbergangsfrist, Sachkundeprüfung & Co.: 6 Fakten, die angehende 34i-Vermittler kennen sollten
Übergangsfrist, Sachkundeprüfung & Co.: 6 Fakten, die angehende 34i-Vermittler kennen sollten Ab sofort können Vermittler die Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Welche Fristen
MehrInformationen zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
Seite 1 / 5 Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne
MehrDie Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK
Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK Stand: Mai 2013 Ansprechpartner: Christoph Müller Rechtsassessor, Bereich Recht und Steuern Telefon 07121 201-285 oder E-Mail: c.mueller@reutlingen.ihk.de
MehrNeue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO Stand: Dezember 2015 Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher können sich bei den folgenden Informationen noch
MehrDie Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu?
Die Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu? 13. CHARTA-Marktplatz in Neuss Ass. jur. Sebastian Greif IHK Mittlerer Niederrhein Folie
MehrSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
MehrMerkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler
Merkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler (Stand: Juli 2013) Einleitung Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom
MehrImmobiliardarlehensvermittler ( 34i Gewerbeordnung)
Immobiliardarlehensvermittler ( 34i Gewerbeordnung) Grundsätzliches Wer selbstständig als Gewerbetreibender Verbraucherdarlehen für Immobilien oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermittleln
MehrSachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen sein. Voraussetzung
MehrHinweis: Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives pdf-formular, das am PC ausgefüllt werden kann.
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht & Steuern Kerschensteinerstraße 9 Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives pdf-formular, das am PC ausgefüllt
MehrHonorar-Finanzanlagenberater
Ihr Ansprechpartner Honorar-Finanzanlagenberater Müller, Christoph (Rechtsassessor) E-Mail: c.mueller@reutlingen.ihk.de Tel. 07121 201-198 Zum 1. August 2014 wird zu den bereits bestehenden Regelungen
MehrVorname/-n (Rufname bitte unterstreichen):
(Absender) Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular nach Möglichkeit online über www.ihk-muenchen.de/versicherungsvermittler/ ein.* Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives
Mehr- für natürliche Personen -
Absender / Antragsteller: Telefon: Ort/Datum: Industrie- und Handelskammer Siegen Helen Förster Koblenzer Str. 121 57072 Siegen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung und
MehrIndustrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV München
(Absender) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV 80323 München Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 2 Nummer
MehrSachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 3401542 Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen
MehrSachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 3401542 Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen
MehrIndustrie- und Handelskammer Aachen Versicherungsvermittlerregister Theaterstraße Aachen
Industrie- und Handelskammer Aachen Versicherungsvermittlerregister Theaterstraße 6-10 52062 Aachen Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 5 Satz
MehrHerzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler 28.2.2013
Herzlich willkommen Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler Vermittlertreff Chart-Nr. 1 Agenda I II III Das neue Finanzanlagenvermittlerrecht: Überblick und Fragen aus der Praxis
MehrImmobiliardarlehensvermittler Honorar Immobiliardarlehensberater
Immobiliardarlehensvermittler Honorar Immobiliardarlehensberater Am 21. März 2016 ist die Gewerbeordnung (GewO) geändert worden. Seitdem dürfen mit einer Erlaubnis nach 34c GewO Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
MehrRegeln für Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO)
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Regeln für Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO) Wer an Verbraucher Immobiliardarlehen vermittelt, braucht seit dem 21. März
MehrERLAUBNISVERFAHREN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER
Stand: Januar 2017 ERLAUBNISVERFAHREN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER 1. Was ist unter Erlaubnispflicht zu verstehen?... 1 2. Wer benötigt eine Erlaubnis?... 1 3. Wer bedarf keiner Erlaubnis, wird aber registriert?...
MehrDie Verordnung veranlasst weder beim Bund noch bei den Ländern und Kommunen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
Bundesrat Drucksache 586/16 11.10.16 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - Wi Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten
MehrFinanzanlagenvermittler und -berater. Die Sachkunde
Finanzanlagenvermittler und -berater Die Sachkunde IHK Ostwürttemberg die regionale Selbstverwaltung der Wirtschaft Die IHK Ostwürttemberg ist die regionale Selbstverwaltung der Wirtschaft im Landkreis
MehrNACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG
NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG Sie können dieses interaktive Formular als PDF-Dokument von der IHK-Internetseite (www.wuppertal.ihk24.de > Recht
MehrAntrag auf Änderung/Löschung Nachweise gemäß Checkliste einreichen
IHK Pfalz Tel.: 0621 5904-2041 oder - Versicherungsvermittlerregister - 0621 5904-2042 Ludwigsplatz 2 4 67059 Ludwigshafen Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise gemäß Checkliste einreichen 1. Füllen Sie
MehrAbsender: 1. selbst Versicherungen vermitteln oder über Versicherungen beraten oder
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht & Steuern Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen
MehrAktuelle Themen - Neuordnung 34 i Immobilienkreditvermittlung
Neuordnung 34i GewO Grundsätzliches Übergang 34c auf 34i Voraussetzungen zum Erwerb 34i Übergangsregelungen Qualifikation 34i Erstellen eine Tätigkeitsnachweises Prüfung bei der IHK und Vorbereitung Anmeldung
MehrEU-Wohnimmobilien- Kreditrichtlinie 34i
EU-Wohnimmobilien- Kreditrichtlinie 34i Ab dem 21. März 2016 startet die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie Die Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge
MehrSACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER
MERKBLATT SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER ALLGEMEINES Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die
MehrMerkblatt. Vermittlung von Immobiliardarlehen nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Die Rechtslage ab
Merkblatt Vermittlung von Immobiliardarlehen nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Die Rechtslage ab 21.03.2016 1. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach 34 i GewO Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
MehrREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER
Stand: Dezember 2018 REGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER 1. Welche Regelungen gelten für Versicherungsvermittler? Die selbständige Vermittlung von Versicherungen unterliegt seit dem 22. Mai 2007 grundsätzlich
MehrRegeln für Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO)
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Regeln für Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO) Ihr Ansprechpartner: Malina Zudrop Telefon: 0521 554-211 Fax: 0521 554-420
MehrEs gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Stand: 22. November 2011 Die Sachkunde 1. Wer benötigt die Sachkunde? Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
MehrAntrag auf Änderung Nachweise gemäß Checkliste einreichen
IHK Pfalz Tel.: 0621 5904-2041 oder - Versicherungsvermittlerregister - 0621 5904-2042 Ludwigsplatz 2 4 67059 Ludwigshafen Antrag auf Änderung Nachweise gemäß Checkliste einreichen 1. Füllen Sie das Formular
Mehr(Absender) 1. Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG):
(Absender) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV 80323 München Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34e Absatz 2 i.
MehrNeue Erlaubnispflicht nach 34 i GewO-E (Immobiliardarlehensvermittler)
Seite 1 / 5 Bisher war die gewerberechtliche Erlaubniserteilung für die Kreditvermittlung insgesamt über den 34 c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Wer speziell Kredite für Immobilien vermittelt, benötigt
MehrWeiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland
Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland 06/2013 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft Die Basis fu r gute Beratung solide Erstqualifikation regelmäßige Weiterbildung Erlaubnis für
MehrVoraussetzungen der Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 1 und 2 GewO
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Voraussetzungen der Erlaubniserteilung
MehrErteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Absatz 1 GewO (Regelverfahren)
(Absender) IHK zu Essen Am Waldthausenpark 2 45127 Essen Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Absatz 1 GewO (Regelverfahren) Eintragung
MehrHerzlich willkommen. Informationsveranstaltung für Immobilardarlehensvermittler. Birgit Lohn 04. Mai 2016
Herzlich willkommen Informationsveranstaltung für Immobilardarlehensvermittler Birgit Lohn 04. Mai 2016 Überschrift Was erwartet Sie heute? Derzeitige Situation der Tätigkeit gem. 34 c GewO Überblick über
MehrVoraussetzungen der Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 1 und 2 GewO
Voraussetzungen der Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 1 und 2 GewO Sowohl Versicherungsvermittler, als auch Versicherungsberater müssen für die Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 5 GewO nachweisen: persönliche
MehrAntragstellung. Angaben zur Person. An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.
An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich 40.80 Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Erläuterungen Bei Bedarf bitte Beiblätter benutzen Gewerbeordnung = GewO Industrie- und
MehrErteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Absatz 1 GewO (Regelverfahren)
(Absender) IHK zu Essen Am Waldthausenpark 2 45127 Essen Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Absatz 1 GewO (Regelverfahren) Eintragung
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Gewerbeordnung Immobiliardarlehensvermittler
An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich 40.80 Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Kontaktdaten Herr Honcamp Fon 06172/999-4842 Fax 06172/999-9800 ordnungsrecht@hochtaunuskreis.de
MehrDelegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO
Firma/Name IHK Kundennummer IHK Reutlingen VVR Hindenburgstr. 54 72762 Reutlingen Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO 1. Angaben zum Antragsteller
MehrERLAUBNISVERFAHREN FÜR UNGEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER
Stand: 9. Mai 2007 ERLAUBNISVERFAHREN FÜR UNGEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER 1. Was ist unter Erlaubnispflicht zu verstehen?...1 2. Wer benötigt eine Erlaubnis?...1 3. Wer bedarf keiner Erlaubnis, wird
Mehr2. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung?
Stand: Juni 2014 DIE SACHKUNDE 1. Allgemeines zum Sachkundenachweis Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
MehrAnlage 5 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen
(Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Recht und Steuern Kerschensteinerstraße 9 Anlage 5 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen Angaben zur Person des/der
Mehr13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001. Verordnungsentwurf. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001 Verordnungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten
MehrIm Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht eingetragener Name mit Rechtsform. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht:
Industrie- und Handelskammer Fulda Recht und Steuern Heinrichstraße 8 36037 Fulda Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 5 Satz 4 GewO für Versicherungsvermittler
MehrIndustrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV München
(Absender) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV 80323 München Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler
MehrStadtverwaltung Mainz Standes-, Rechtsund Ordnungsamt
Abs. Stadtverwaltung Mainz Standes-, Rechts- und Kaiserstraße Mainz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliar-Darlehensvermittler/in oder Honorar-Immobiliardarlehensberater/in nach 34i Abs. 1
MehrErlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler
Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Unter den Sammelbegriff Versicherungsvermittler fallen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter.
MehrDie Basis für gute Beratung
Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Pressegespräch Berlin Eine Initiative der Versicherungswirtschaft Die Basis für gute Beratung solide Erstqualifikation regelmäßige Weiterbildung
MehrAntrag auf Änderung/Löschung Nachweise wie beschrieben einreichen
IHK Pfalz Tel.: 0621 5904-2041 oder - Versicherungsvermittlerregister - 0621 5904-2042 Ludwigsplatz 2 4 67059 Ludwigshafen Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise wie beschrieben einreichen 1. Füllen Sie
MehrNeue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO)
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO) Ihr Ansprechpartner: Malina Zudrop Telefon: 0521 554-211 Fax: 0521 554-420 Was galt bislang? Stand: 12/2016 Gesamt:
MehrErteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Absatz 1 GewO (Regelverfahren)
(Absender) Am Waldthausenpark 2 45127 Essen Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Absatz 1 GewO (Regelverfahren) Eintragung in das
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater
1 (Absender Antragsteller/in) Stadtverwaltung Kaiserslautern Referat Recht und Ordnung 67653 Kaiserslautern Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater
MehrVorname/-n (Rufname bitte unterstreichen): Staatsangehörigkeit/-en:
Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Versicherungsvermittler Schillerplatz 7 55116 Mainz Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach 34d
MehrMerkblatt. Vermittlung von Immobiliardarlehn nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Neue Rechtslage ab
Stand 08/2016 Merkblatt Vermittlung von Immobiliardarlehn nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Neue Rechtslage ab 21.03.2016 1. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach 34 i GewO Wer gewerbsmäßig den Abschluss
MehrHinweis: Hinweis: 1/8. (Absender)
(Absender) Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular nach Möglichkeit online über www.ihk-muenchen.de/versicherungsvermittler/ ein.* Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives
MehrUmsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Neue Regeln für Vermittler und Berater
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Neue Regeln für Vermittler und Berater 34i GewO 1. Erlaubnis 2. Registrierung 3. Zeitplan / Rechtsverordnung 1. Wer ist betroffen? a.) Betroffene Personen:
MehrAbsender: Antragsteller/in: Natürliche Person (Einzelfirma) vertretungsberechtigte Person einer Personengesellschaft (z. B.
Eingangsvermerk durch die Behörde Absender: Stadtverwaltung Mühlhausen FD Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten Ratsstraße 25 99974 Mühlhausen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Gewerbeordnung
MehrIm Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht:
Industrie- und Handelskammer Limburg Geschäftsbereich Recht & Fair Play Walderdorffstraße 7 65549 Limburg Allgemeine Änderungen (juristische Person) Registrierungsnummer: Angaben zum Unternehmen (Gesellschaft):
MehrVersicherungsvermittler mit Erlaubnis
GEWERBERECHT G52 Stand: März 2013 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Versicherungsvermittler mit Erlaubnis Im Zuge der Umsetzung
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 5 Satz
MehrVoraussetzungen der Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 1 und 2 GewO
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Voraussetzungen der Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 1 und 2 GewO Sowohl Versicherungsvermittler, als auch Versicherungsberater müssen für die Erlaubniserteilung
MehrAfW: Häufig gestellte Fragen zur Regulierung der Finanzanlagenvermittlung
AfW - Pressemeldung 07.05.2012 AfW: Häufig gestellte Fragen zur Regulierung der Finanzanlagenvermittlung Unabhängige Finanzdienstleister erleben die Regulierung ihres Berufsstandes durch den Gesetzgeber.
Mehrals Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Absatz 1 GewO (Regelverfahren) als Honorar-Immobiliardarlehensberater im Sinne von 34i Absatz 5 GewO
Industrie- und Handelskammer Aachen Immobiliardarlehensvermittlerregister Theaterstr. 6-10 52062 Aachen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und Eintragung in das Vermittlerregister nach 34i Absatz 8 i.
MehrVVR-Formular 4 - Delegation des Sachkundenachweises
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht & Steuern Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg VVR-Formular 4 - Delegation des Sachkundenachweises Hinweis: Im Falle der
MehrAntragsteller/in natürliche Person: Anschrift der Wohnung des Antragstellers: Straße, Hausnummer: Telefon: Fax:
(zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 S. 2 GewO sowie 34 d Abs. 2 GewO und Eintragung in das Vermittlerregister
MehrAbsender: Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives pdf-formular, das am PC ausgefüllt werden kann.
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht & Steuern Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Hinweis: Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives pdf-formular,
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf
Mehr