Rechtliche Rahmenbedingungen Chancen und Fallstricke jenseits von 27 EEG

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1 Rechtliche Rahmenbedingungen Chancen und Fallstricke jenseits von 27 EEG Berlin, Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock, Mag. rer. publ.

2 Über uns BBH gibt es als Sozietät seit Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern - mit Ingenieuren und weiteren Experten in unserer Becker Büttner Held Consulting AG. Über 500 Mitarbeiter, darunter mehr als 250 Berufsträger, arbeiten für Sie. Wir betreuen über Mandanten. Wir sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Tatsächlich sind wir das. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren, Intermediäre sowie die Politik, z. B. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften u. v. a. m. schätzen BBH /

3 Dr. Martin Altrock, Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Partner (seit 2006) Kontakt: Tel.: 030/ Geboren 1968 in Kassel, Abitur 1987 in Kassel 1989 bis 1995 Jurastudium in Heidelberg und Leiden (NL), 1992/1996 stud. wiss. Mitarbeiter Universität Heidelberg, 1995/1997 Referendariat beim OLG Karlsruhe 1996 bis 1997 Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Magister der Verwaltungswissenschaften 1997 bis 2000 wissenschaftlicher Angestellter an einem staats- und verwaltungsrechtlichen Lehrstuhl der Universität Heidelberg (Prof. Dr. Haverkate) 2001 Promotion an der Universität Heidelberg (Dissertation zum EEG 2000) Seit 2000 Rechtsanwalt bei BBH und seit 2006 Partner Geschäftsführender Mitherausgeber der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) Tätigkeit als Sachverständiger bei den Novellierungen des EEG 2004, 2009 und 2012 Publikationen im Bereich der Erneuerbaren Energien, u.a. Mitherausgeber des Kommentars zum EEG, erschienen im C.H.Beck Verlag (aktuell 4. Auflage in Vorbereitung für 04/13) Tätigkeitsschwerpunkte: projektleitend im gesamten Bereich der Erneuerbaren Energien tätig (Projektbegleitung Biomasse, Wind, PV, Netzintegration, Prozessvertretung, Politikberatung, Bundesweiter Ausgleich, Sonderfragen Biogas, uvm.) 3

4 Inhaltsübersicht I. Überblick zum Leitfaden II. KWKG-Förderung für Wärmespeicher III. Flexibilitätsprämie IV. BGH-Entscheidung zum Anlagenbegriff V. Strom- und Energiesteuer 4

5 I. Überblick zum Leitfaden Kapitel 3: Rahmenbedingungen für Biomethan-BHKW Das EEG als Förderinstrument Nr.1 für Biogas Erschließung von Wärmesenken mittels Biomethan-KWK Weiterführende Förderungs- und Optimierungsmöglichkeiten Optimierung von Netzentgelten und Umlagen Energie- und stromsteuerrechtliche Optimierungsmöglichkeiten Grünstromprivileg Verbesserung des Primärenergiefaktors Teilnahme am Regelenergiemarkt KfW-Förderung 5

6 II. KWKG-Förderung für Wärmespeicher Der Neu- und Ausbau von Wärmespeichern wird nach 5b KWKG durch Zuzahlung zu den Investitionskosten gefördert Nicht erforderlich ist, dass die angeschlossenen KWK-Anlagen auch nach dem KWKG gefördert werden, auch EEG-Anlagen können an den Wärmespeicher angeschlossen werden 2 Satz 2 KWKG soll lediglich die Doppelförderung von Strom verhindern Der Neu- oder Ausbau darf nicht vor dem begonnen haben Neubau ist die erstmalige Errichtung/Ausbau einer bestehenden Anlage In beiden Fällen gilt grundsätzlich: aus fabrikneuen Komponenten Antrag auf Förderung gemäß 6b KWKG bis zum des auf die Inbetriebnahme folgenden Jahres Im Übrigen: Unterschiedliche Antragsvoraussetzungen je nach Größe des Speichers 6

7 III. Flexibilitätsprämie Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen: 33i EEG Anreiz, bedarfsgerecht Strom zu erzeugen Gilt für Biogasanlagen, die den gesamten Strom nach 33b Nr. 1 und 3 EEG direkt vermarkten Die Bedeutung der flexiblen Erzeugung dürfte zunehmen Vorgaben im Koalitionsvertrag: Große EEG-Anlagen sollen einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen Verpflichtende Direktvermarktung für alle Anlagen ab 2017 Keine Entschädigung nach 12 EEG für Abregelungen von bis zu 5 % der Jahresarbeit KWK-Anteil soll bis 2020 auf 25 % der Stromerzeugung steigen Zudem zusätzliche Netzreserve über Ausschreibungen auf ÜNB-Ebene Und Regionalisierung der Reservekraftwerksverordnung 7

8 IV. BGH-Entscheidung zum Anlagenbegriff Legaldefinition in 3 Nr. 1 EEG 2012: Jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien Wortgleich zu 3 Nr. 1 EEG 2009 Abzugrenzen zur Verklammerung nach 19 EEG 2012 (12 Monate) Enger Anlagenbegriff: Empfehlung Clearingstelle EEG (2009/12): Einrichtung bereits dann eine Anlage, wenn sie über Komponenten verfügt, die zur Erzeugung von Strom zwingend erforderlich sind Weiter Anlagenbegriff setzt sich durch: BGH Urteil vom Az VIII ZR 262/12) Stromerzeugungseinheiten werden bei baulich-technischer Verbindung zu einer Anlage zusammengefasst (hier: über gemeinsamen Fermenter) Gilt das auch bei gemeinsam genutzten Gasnetzanschluss? BMU nimmt wohl an, dass Gaszugangsleitung keine solche Verbindung schafft Auswirkungen des BGH-Urteils: Eine IBN für Generator, eine IBN für Anlage Zubau zu Altanlage möglich, ABER: Degression beachten Eigene Laufzeit des Generators, 21 Abs. 1 EEG

9 V. Strom- und Energiesteuerbefreiung (1) Input-Entlastung (Energiesteuerrecht) Output-Befreiung (Stromsteuerrecht) Biomethan BHKW Strom 9

10 V. Strom- und Energiesteuerbefreiung (2) Energiesteuer: Z.B.: 53 EnergieStG für die Verwendung von Energieerzeugnissen für die Stromerzeugung sowie 53a EnergieStG und 53b EnergieStG bei Verwendung in KWK-Anlagen Stromsteuer: Z.B: Dezentrale Stromversorgung nach 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, grüner Strom in grünen Netzen nach 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG Befreiung nach 9b StromStG oder 10 StromStG für Nutzung des Stroms zu gewerblichen Zwecken möglich, wenn Anlagenbetreiber als EVU und damit auch als UdPG gilt Achtung: Seit 2013 muss für eine Befreiung nach 10 StromStG durch das UdPG ein Energiemanagementsystem eingeführt werden, um Einsparungen beim Verbrauch nachzuweisen 10

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock, Mag. rer. publ. BBH Berlin Magazinstraße Berlin Tel.: Fax: BBH München Pfeuferstraße München Tel.: Fax: bbh@bbh-online.de BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel.: Fax: bbh@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße Stuttgart Tel.: Fax: bbh@bbh-online.de BBH Brüssel Avenue Marnix Brüssel/Belgien Tel.: Fax.: bbh@bbh-online.de BBH Hamburg Kaiser-Wilhelm-Str Hamburg Tel.: Fax: bbh@bbh-online.de

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