Musterkonzeption für ein bezirkliches Rahmenkonzept zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe Wichtig:

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, bt und Musterkonzeption für ein bezirkliches ahmenkonzept zur ooperation von Schule und Jugendhilfe ie vorliegende Musterkonzeption für ein bezirkliches ahmenkonzept basiert auf der Grundlage des Projektberichtes Gesamtstruktur Schule- Jugendhilfe (vgl. Mitteilung zur enntnisnahme an das bgeordnetenhaus zu den rucksachen 16/2284, 16/2736 und 16/2922), die den darin beschriebenen umfassenden nsatz zur ooperation aufnimmt, d.h. sich nicht nur auf eilbereiche oder einzelne Programme bezieht. Hiermit wird eine beispielhafte Verfahrensdarstellung zur ufstellung und bstimmung eines bezirklichen ahmenkonzeptes vorgelegt. arüber hinaus sind nmerkungen und Erläuterungen enthalten, die auch auf bestimmte inhaltliche Fragestellungen und ufgaben hinweisen sollen. ie bereits in den Bezirken vorhandenen und gut arbeitenden Strukturen sollen nicht aufgelöst, sondern in die Strukturen des bezirklichen ahmenkonzeptes überführt werden. ie Musterkonzeption kann auf bezirklicher Ebene entsprechend den dortigen nforderungen angepasst werden. ies betrifft auch nzahl, nhalt und bfolge der vorgeschlagenen Phasen und insbesondere die Zusammensetzung der jeweils vorgesehenen Gremien, die je nach Fragestellung und ahmenbedingungen auch weitere Personen hinzuziehen können (z.b. Schulpsychologie, Gebietsbeauftragte aus dem Bereich der ahmenstrategie Soziale Stadt, den Bereich der indertagesbetreuung und Familienförderung, Musikschulen, Volkshochschulen, Sportvereine, Migrantenselbstorganisationen, usw.). usgangspunkt des ahmenkonzeptes ist die klassische Schrittfolge mit Bestandserhebung, Bedarfsfeststellung und Maßnahmenplanung auf Grundlage des erweiterten Bildungsverständnisses. anach ist ganzheitliche Bildung für alle Schülerinnen und Schüler nur als Verbindung von informellen, formalen und nonformellen Bildungsangeboten möglich (vgl. Bericht vom , S. 4). usgehend von einer übergreifenden Bildungsplanung werden die ahmenbedingungen des jeweiligen Sozialraums und der spezifische Bedarf von indern und Jugendlichen am rt Schule bezüglich der Leistungsangebote, S, (siehe nmerkung in Phase 1) der Jugendhilfe betrachtet und bewertet. 1 Welche Schulen vorrangig berücksichtigt werden, entscheidet die bezirkliche strategische Steuerungsrunde aufgrund eines selbst aufgestellten riterienkatalogs. as bezirkliche ahmenkonzept mündet in sozialraumbezogenen Vereinbarungen über angelegte ooperationsprojekte an den konkreten Schulen für die Laufzeit des jeweiligen ahmenkonzeptes. arüber hinaus sind Hinweise/Verweise für ommunikationsstrukturen für nachträglich notwendige (kurzfristige) Projekte sowie der Zusammenarbeit im Einzelfall enthalten. as ahmenkonzept soll in regelmäßigen bständen auf Änderungsbedarfe geprüft und fortgeschrieben werden. Hierbei sind die haushalterischen Erfordernisse zur Ermöglichung mehrjähriger Laufzeiten der Projekte zu schaffen (Verpflichtungsermächtigungen). Bei der Umsetzung der bezirklichen ahmenkonzepte zur ooperation von Schule und Jugendhilfe sind die Grundlagen der zukünftig von den Bezirken umzusetzenden Verfahrensabläufe einer integrierten Stadtteilentwicklung ( Bezirksregion) zu berücksichtigen. ies betrifft sowohl die Zusammenarbeit mit bezirklichen ämterübergreifenden oordinierungs- und rbeitsgremien - der zukünftigen rganisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination wie einer ämterübergreifenden bezirklichen rbeitsgruppe - als auch die Berücksichtigung der Grundlagen für integrierte Stadtteilentwicklung, die raumbezogen und ämterübergreifend bearbeitet werden sollen. ngesichts der hohen nteile von Schüler/innen mit Migrationshintergrund sollte zudem bei der Umsetzung der bezirklichen ahmenkonzepte das Querschnittsthema interkulturelle Öffnung in der konzeptionellen usgestaltung auf allen Ebenen und Phasen berücksichtigt werden. Wichtig: Es braucht eine verantwortliche Person, die für die Phasen 1-4 neben der Geschäftstellenfunktion (Einladungen, Protokolle, Beschluss- und okumentenmanagement) auch die fachliche Vorbereitung, Begleitung und oordinierung übernimmt. iese Person kann entweder bei der Schulaufsicht oder im Bezirk (Schulamt oder Jugendamt) angesiedelt werden. n diesem Zusammenhang wird auf die Überlegungen zur Einrichtung einer sozialraumorientierten Planungskoordination im Bereich der sozialen Stadtentwicklung und auf die bereits tätigen Fachkräfte im Jugendamt im Bereich der ooperation Schule-Jugendhilfe hingewiesen. Übergangsweise kann ein/eine oordinator/in auf Honorarbasis beschäftigt werden, so dass im ahmen von Projektmitteln diese ufgabe zunächst sichergestellt wird. 1 Hierbei ist zu beachten, dass die Leistungen mit unterschiedlichen ormqualitäten und Verfahren ausgestalten sind. uf Leistungen der 27 ff. SGB V besteht ein individueller echtsanspruch der eines ntrages bedarf und eine Entscheidung des zuständigen Jugendamtes erfordert (V Hilfeplanung). Zuständig ist in der egel das Jugendamt des Wohnsitzes der Eltern. äheres über die Zuständigkeiten ist in der V ZustJug ( ) geregelt. ngebote nach 11 SGB V sind gruppenbezogene ngebote, die keinen ntrag erfordern und auch vom Jugendamt am rt Schule verantwortet werden können. Leistungen nach 13 sind ebenfalls gruppenbezogene Leistungen oder Leistungen,, die eine individuelle ntragstellung und Entscheidung des für den jungen Menschen zuständigen Jugendamtes erfordert. Bei Unsicherheiten über das zuständige Jugendamt sind die Beteiligten gehalten, sich gegenseitig im Sinne der Vermeidung von Verfahrensverzögerungen zu unterstützen. 1

2 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, bt und ufgabenfeld/ufgaben Gremien/Verantwortlichkeiten nmerkungen Phase 1: Entwicklung / Fortschreibung eines bezirklichen ahmenkonzeptes rbeitsplanung/zielvorgabe erstellen Laufzeit des ahmenkonzeptes beschließen Lenkung und Sicherstellung der kooperativen essourcen Bildung von ndikatoren unter Berücksichtigung der ernindikatoren der Bezirksregionenprofile (BZP) zur uswahl von regionalen Schwerpunkten und Schulen, insbesondere in sozialen Brennpunkten uftragserteilung an die operative Ebene für den jeweiligen Sozialraum bzw. Planungsraum Bezirkliche Steuerungsrunde auf der strategischen Bezirksstadträte Schule und Jugend Leitung der Verwaltung des bezirklichen Jugendamtes, eferatsleiter/innen der regionalen Schulaufsicht, Vertreter/innen des Jugendhilfeausschusses, des Schulausschusses, der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und des Schulamtes, ntegrationsbeauftragte/r; eine Vertretung für Belange behinderter inder- und Jugendlicher ieses Gremium sollte sich eine Geschäftsordnung geben, in der u.a. die ständigen und die optionalen Mitglieder benannt werden. Vorbereitet durch: Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung bezogen auf die Vorschläge der ndikatoren unter Berücksichtigung der ernindikatoren und der Ergebnisse der jeweiligen BZP (nalyse und Ziele) für ein anking und ein Bedarfsprofil (ngebote nach / S oder ) der jeweiligen Schule im Sozialraum. = ngebote, die allgemein für alle Schülerinnen und Schüler vorhanden sind wie z.b. die schulbezogene Jugendarbeit S = Soziale zielgruppenorientierte Betreuungsangebote wie z.b. schulbezogene Jugendsozialarbeit, das Programm Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen und Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung (hier kann auch als berbegriff von Schulsozialarbeit gesprochen werden) = ntensive, Familienunterstützende Betreuungsangebote aus dem Bereich der Leistungen der Hilfen zur Erziehung nach 27 ff SGB V wie z.b. agesgruppen 2

3 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, bt und Phase 2: Bestands- und Bedarfserhebung st-nalyse in gemeinsamer Verantwortung atenerfassung unter Berücksichtigung der ndikatoren Erhebung und Zuordnung eines Bedarfsprofils und Erstellung einer Prioritätenliste für die Schulen im Sozialraum (Prognoseraum) und quantitative Zusammenfassung je nach Projektart nach ngeboten der ategorien / S und/oder Entwicklung eines Vorschlags zu einer abgestimmten sozialraumbezogenen Bildungsplanung an der ahtstelle Schule-Jugendhilfe und in diesem ahmen die planerische Festlegung der nzahl der Schulen, für die kooperative ngebote auf-, aus- oder umgebaut werden sollen unter Berücksichtigung der ngebotsstrukturen der SS und der Programme Jugendsozialarbeit an Schulen (JS) und der zentralen Landesmittel für Jugendarbeit an Schulen Entwurf der Gesamt-Zielvereinbarung zum Einsatz und Steuerung des essourceneinsatzes und des ufbaus kooperativer ngebote in den jeweiligen regionalen Planungsräumen unter Einbeziehung des Querschnittsziels interkulturelle Öffnung Festlegung der riterien unter Berücksichtigung der ernindikatoren der Bezirksregionenprofile (BZP), ndikatoren und ennzahlen für Evaluation von Projekten sowie uswertung der entsprechenden Einzelevaluationen Steuerungsrunden auf der operativen je eine Steuerungsrunde für die durch den Bezirk festgelegten regionalen Planungsraum egionalleitung im andem mit regionaler Schulaufsicht Vertreter/innen des JP und JG, Vertreter/innen der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, des Schulamtes, der regionalen sozialen ienste (S) und Vertreter/innen der Schulleitungen der jeweiligen Schularten, ntegrationsbeauftragte/r; eine Vertretung für Belange behinderter inder- und Jugendlicher; Vertreter/innen im Sozialraum tätiger räger der freien Jugendhilfe, insb. Vertreter/innen bestehender G nach 78 SGB V Zu berücksichtigen sind z.b.: Schulen, die bereits mit rägern der freien Jugendhilfe zusammen arbeiten, z.b. im ahmen des Schulhortes o. der schulbezogenen Jugendsozialarbeit Ergebnisse der jeweiligen BZP (nalyse und Ziele), darunter essourcen in der Bezirksregion, z.b. Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereine, Musikschulen, Ehrenamt Erkenntnisse der Fallteams und im Sozialraum besonders erfahrener räger der freien Jugendhilfe ngebote der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung und andere Bundesprogramme sowie ESF-Förderung ernindikatoren der Bezirksregionenprofile atenquellen, z.b. Monitoring Soziale Stadtentwicklung, Sozialatlas, atenpool Soziale Stadt Schulbezogene aten (z.b. Größe der Schule, nteil inder nichtdeutscher Herkunftssprache, von Zuzahlung zu Lernmitteln befreite Schülerinnen und Schüler, nzahl der Gewaltmeldungen) nhalt der Zielvereinbarung: egionale inhaltliche Zielstellungen alkulation der notwendigen essourcen auf Grundlage der Beschreibung der nzahl der ooperationen in den Leistungskategorien, S und bstimmung/npassung bzgl. des Einsatzes der Mittel aus dem Programm JS und der zentralen Landesmittel für Jugendarbeit an Schulen Beispiel: Sozialraum : X Grundschulen: ngebote Y berschulen: ngebote und S 3

4 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, bt und Phase 3: Steuerungsrunde auf der strategischen Hinweis: ückkopplung mit der strategischen bschluss der Gesamt-Zielvereinbarungen Zielvereinbarung anpassen und fortschreiben Phase 4: uswahl und Beschreibung der Projekte: Verständigung über die uswahl der in Frage kommenden räger der freien Jugendhilfe ngemessene Einbeziehung auch von ehrenamtlichen ngeboten, auch ngebote von Sportvereinen uswahl der konkreten Schulen, insbesondere in sozialen Brennpunkten uswahl der räger in Zusammenarbeit mit den betroffenen Schulen Umsetzung der Projekte: okumentation brechnung ückmeldungen egelmäßige ückkopplung der Ergebnisse an Steuerungsrunde auf der operativen Ebene Bezirksstadträte Schule und Jugend Leitung der Verwaltung des bezirklichen Jugendamtes, eferatsleiter/innen der regionalen Schulaufsicht, Vertreter/innen des Jugendhilfeausschusses, des Schulausschusses, der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und des Schulamtes, ntegrationsbeauftragte/r; eine Vertretung für Belange behinderter inder- und Jugendlicher Steuerungsrunde auf der operativen egionalleitung im andem mit regionaler Schulaufsicht Vertreter/innen des JP und JG, Vertreter/innen der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, des Schulamtes, der regionalen sozialen ienste (S) und Vertreter/innen der Schulleitungen der jeweiligen Schularten, ntegrationsbeauftragte/r; eine Vertretung für Belange behinderter inder- und Jugendlicher; Vertreter/innen im Sozialraum tätiger räger der freien Jugendhilfe, insb. Vertreter/innen bestehender G nach 78 SGB V Projekt-/ngebotsebene: Schule, räger der freien und öffentliche Jugendhilfe und ggf. andere außerschulische Partner, wie z.b. Migrantenselbstorganisationen as Verfahren der ückkopplung (ggf. schriftliches Umlaufverfahren) soll in Phase 1 vereinbart und festgelegt werden. Hinweis: er ooperationsvertrag kann bei Bedarf auch eine längere Laufzeit als das bezirkliche ahmenkonzept haben mplementierung/fortschreibung: Strukturierende, auch gruppenbezogene ngebote am ort Schule in den ategorien,s und 4

5 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, bt und rbeitsplanung, Zielvorgaben und ückkopplung Bezirkliche strategische Steuerungsrunde Bezirksstadträtinnen und räte für Schule und Jugend Jugendamtsleitung, eferatsleitung Schulaufsicht und Schulamtsleitung Vertretungen des Jugendhilfe- und Schullausschusses Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung u. a. Steuerung über die Evaluationsauswertung Laufzeitplanung für das ahmenkonzept Lenkung und Sicherstellung der ooperativen essourcen Festlegung von riterien, ndikatoren, ennzahlen uftragserteilung für die operative Ebene Zielvereinbarungen Überprüfung anhand der ndikatoren perative Steuerungsrunden egionalleitung und Schulaufsicht Leitung des JP und JG Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung u. a. ennzahlen zur Evaluation Bedarfserhebung und Priorisierung Projekt- und rägerauswahl Freie und Öffentliche räger der Jugendhilfe ooperationsverträge Schulen mit konkretem Projekt außerschulische Partner 5

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