Risikovorsorge aus Sicht der Versicherungsichungswirtschaft
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- Walther Lichtenberg
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1 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Risikovorsorge aus Sicht der Versicherungsichungswirtschaft Erster Hochwassertag Baden-Württemberg Dr. Olaf Burghoff Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Stuttgart, 5. Mai 2014
2 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Schadenbilanz 2013
3 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Schäden durch Naturgefahren 2013 Ereignis Schadenaufwand Sach in Mio. EUR Summe Flutkatastrophe 05-06/2013 Hagelereignisse 07-08/2013 Stürme Herbst ,5 Mrd. EUR Sach + 1,5 Mrd. EUR Kraftfahrt Zum Vergleich: Sturm Kyrill Flutkatastrophe Orkan Lothar Münchener Hagel
4 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Übersicht Flutschäden 2013 Sachsen stark betroffen Verteilung des Schadenaufwandes Junihochwasser 2013 Rund 85 % der Schäden sind außerhalb der ZÜRS Zone 4 (HQ 10) aufgetreten 15,2% 17,9 % 13,3% 7,9 % 50,1 % 18,3% 53,3% ZÜRS-Zone 1 ZÜRS-Zone 2 ZÜRS-Zone 3 ZÜRS-Zone 4 4,9 % 15,6 % Selbst in ZÜRS Zone 1 betrug der Durchschnittsschaden mehr als 6.000,- EUR ZÜRS-Zone 4 ZÜRS-Zone ZÜRS-Zone ZÜRS-Zone
5 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Was kann versichert werden?
6 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Elementarschadenversicherung ist mehr als Hochwasserdeckung Versicherte Naturgefahren: Sturm (WohngebäudeV) Hagel (WohngebäudeV) Überschwemmung Rückstau Starkregen Lawinen Schneedruck Erdbeben Vulkanausbruch Erdsenkung Erdrutsch
7 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Elementarschadenversicherung ist mehr als Hochwasserdeckung Versicherte Naturgefahren: Sturm (WohngebäudeV) Hagel (WohngebäudeV) Überschwemmung Rückstau Starkregen Lawinen Schneedruck Erdbeben Vulkanausbruch Erdsenkung Erdrutsch
8 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Was wird versichert?
9 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Entwicklung seit 2010: Versicherungsdichte steigt stärker an Alle Bundesländer Hinweis: Versicherungsdichte Sturm / Hagel 93%
10 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Elementarversicherungsdichte bundesweit weiter gestiegen + 2 % + 3 % 17 % 16 % 22 % + 1 % + 2 % 13 % 24 % + 3 % + 2 % 15 % 29 % + 1 % + 2 % 33 % 40 % + 2 % + 2 % + 2 % 22 % 21 % 42 % + 2 % 44 % + 2 % + 2 % 14 % 23 % + 2 % +/- 0 % 95 % Stand: März 2014
11 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Die Gefahr Ausuferung
12 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Hochwasser Text: Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch aa) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; bb) Witterungsniederschläge Quelle: VGB 2010
13 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Hochwasser August 2010 Bild August 2002 Juni 2013
14 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Hochwasser Heute: Größter Einzelschaden an EFH: EUR Größter Einzelschaden an EFH: EUR
15 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Hochwasser Heute: ZÜRS Geo: GK 4, hohe Gefährdung: HW statistisch mindestens 1mal in 10 Jahren (ohne Inseln: 1,3%) GK 3, mittlere Gefährdung: HW statistisch mindestens 1mal in Jahren (0,9%) GK 2, geringere Gefährdung: HW statistisch mindestens 1mal in Jahren (und Risiken hinterm Deich) (9,2%) GK 1, sehr geringe Gefährdung: HW statistisch seltener als 1mal in 200 Jahren (88,4%)
16 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Hochwasser Morgen: Hinweise Unterstellung, zukünftig unveränderte Empfindlichkeit wie heute: Deiche und Retentionsflächen unverändert Unveränderte ZÜRS-Zonen Unveränderte Verteilung der Risiken auf die ZÜRS-Zonen Unveränderte Bauweise (z.b. Frage Schadengrad) Unveränderte Bestandsverteilung Auch durch zukünftige Änderungen in der Flächennutzung und der Bauweise kann das Risiko sinken (Freihaltung von Flächen, Technik nicht im Keller) aber auch steigen (Bauen in Überschwemmungsgebieten, Ausbau Keller)
17 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Hochwasser Morgen: Jährliche Schäden per Klimamodell und Realisation in Gesamtdeutschland Quelle: PIK
18 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Die Gefahren Starkregen und Rückstau
19 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Starkregen Text: Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch aa) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; bb) Witterungsniederschläge Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Quelle: VGB 2010
20 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Starkregen Bild: Starkregen Dortmund 26. Juli 2008 Quelle: AXA
21 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Starkregen Heute: Größter Einzelschaden an EFH: EUR Größter Einzelschaden an EFH: EUR Größter Einzelschaden an EFH: EUR
22 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Starkregen Morgen: Quelle: CSC
23 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Die Gefahr Sturm
24 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Sturm Text: Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass aa) die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann. Quelle: VGB 2010
25 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Sturm Bild: Kyrill 18. / 19. Januar 2007
26 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Sturm Heute: Größter Einzelschaden an EFH: EUR Größter Einzelschaden an EFH: EUR
27 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Sturm Morgen: Hinweise Unterstellung, zukünftig unveränderte Empfindlichkeit bzgl. Sturm (und Hagel) Auch durch zukünftige Änderungen in der Bauweise kann das Risiko sinken (bessere Dachbefestigungen) aber auch steigen (hagelempfindliche Wärmedämmung)
28 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Sturm Morgen: Dynamisches Sturmschadenmodell der FU Berlin Aussagen zu künftigen Änderungen der Schäden durch Winterstürme möglich Relative Änderungen im A1B-Szenario gegenüber simulierten Schadensätzen Globales Klimamodell ECHAM5 Quelle: FU Berlin
29 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Die Gefahr Hagel
30 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Hagel Text: Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Quelle: VGB 2010
31 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Hagel Bild: Bert 26. August 2011 Quelle: Provinzial Rheinland
32 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Hagel Heute: Beispiele für Einzelereignisse im Sommer (mit Schadenaufwand Sach) Größter Einzelschaden an EFH: EUR Größter Einzelschaden an EFH: EUR
33 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Hagel Morgen: Statistisches Schadenmodell Sturm/-Hagel des PIK Räumliche Verteilung der Schadensätze und deren Änderungen im A1B-Szenario gegenüber ; Mittelwerte des 30-jährigen Zeitraums Ø: 15 % Ø: 47 % Quelle: PIK
34 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Die Gefahr Erdbeben
35 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Erdbeben Text: Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass aa) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann. Quelle: VGB 2010
36 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Erdbeben Heute: Regionale Differenzierung Grundlage: GFZ
37 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Möglichkeiten der Prävention
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