Technikpädagogik. Studienplan Allgemeiner Teil. Diplom-Aufbaustudiengang. Abschluss: Diplom-Gewerbelehrer/-in. Universität Stuttgart

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1 Universität Stuttgart Institut für Erziehungswissenschaft und Psychologie Diplom-Aufbaustudiengang Technikpädagogik Abschluss: Diplom-Gewerbelehrer/-in Studienplan Allgemeiner Teil Stand: August 2008

2 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. EINFÜHRUNG Struktur des Studienplans Lehrveranstaltungen Prüfungen und sonstige Leistungsnachweise Zuständigkeiten und Ansprechpersonen 8 2. STUDIUM Pflichtfach Erziehungswissenschaft/Berufspädagogik Affines Wahlpflichtfach Bildung der Gesamtnote (Diplom) 13 ÜBERSICHT ANHANG: 14

3 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite 3 Liebe Studierende, herzlich willkommen im Diplom-Aufbaustudiengang Technikpädagogik an der Universität Stuttgart. Sie haben einen Studiengang gewählt, der aufgrund der möglichen Fächerkombination sehr vielseitig ist. Um Ihnen zumindest in Fragen der Studienorganisation den Einstieg zu erleichtern, haben wir uns bemüht, in diesem Studienplan die wichtigsten Informationen zusammenzufassen und zu erläutern. Wir hoffen, es ist uns gelungen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, zunächst die Einführung in den Studienplan sorgfältig zu lesen. Sie soll das Verständnis der nachfolgenden Abschnitte erleichtern. Falls dennoch Fragen für Sie offen bleiben, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung an der Abteilung für Berufs-, Wirtschafts- und Technikpädagogik (BWT). Dort wird auch gerne konstruktive Kritik entgegengenommen, die wir bei der nächsten Auflage des Studienplans berücksichtigen können. Wir wünschen Ihnen einen guten Start und ein erfolgreiches Studium! Ihre Studienberatung am BWT 1. EINFÜHRUNG Der Diplom-Aufbaustudiengang Technikpädagogik setzt sich aus dem Pflichtfach (PF) Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik sowie einem Wahlpflichtfach (WPF) zusammen und schließt mit dem Diplom ab. Zulassungsvoraussetzung ist ein einschlägiges technisches Studium an einer Fachhochschule, Berufsakademie oder Universität. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. Für Antragsteller, deren Erststudium z.b. aufgrund zu geringer Technikanteile keine Zulassung ermöglicht, besteht die Möglichkeit, zunächst im grundständigen Studiengang fehlende Leistungen zu erbringen und dann in den Aufbaustudiengang zu wechseln. Studienbegleitend müssen zwei Schulpraktika zu je 2 Wochen absolviert werden. Ist die Diplomprüfung bestanden, verleiht die Universität Stuttgart den akademischen Grad Diplom-Gewerbelehrerin oder Diplom-Gewerbelehrer (abgekürzt: Dipl.-Gwl. ). Der gesamte Diplomstudiengang wird von der Abteilung für Berufs-, Wirtschafts- und Technikpädagogik betreut. Die Abteilung gehört der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Fak. 10) an; die immatrikulierten Studierenden in Technikpädagogik sind daher ebenfalls Mitglieder dieser Fakultät. Rechtsgrundlage für den Diplom-Aufbaustudiengang Technikpädagogik ist die Studien- und Prüfungsordnung für den Diplom-Aufbaustudiengang Technikpädagogik vom 1. Juli Der Studienplan basiert auf den Vorgaben der Prüfungsordnung. Die Anforderungen sind allerdings ausführlicher erläutert und die Lehrveranstaltungen detaillierter aufgelistet als in der Prüfungsordnung.

4 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite Struktur des Studienplans Für alle Studierenden im Aufbaustudiengang wird ein allgemeiner Studienplan herausgegeben, der Informationen zum Pflichtfach Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik enthält. Die Informationen zu den Wahlpflichtfächern sind entsprechenden Anhängen zu entnehmen. Die Wahlpflichtfächer werden wie folgt unterteilt: Affine WPF: Es wird ein Vertiefungsgebiet aus der Bautechnik, der Elektrotechnik oder des Maschinenwesens gewählt. Diese können nur gewählt werden, wenn die entsprechenden Grundlagen durch ein verwandtes Erststudium gewährleistet sind. Beispiel: Im Bereich Maschinenwesen kann zu einem FH- Erststudium Fertigungstechnik das Vertiefungsgebiet Fahrzeugtechnik als WPF hinzu genommen werden (vgl. Anhang A) Hinweis: Bei der Wahl affiner Wahlpflichtfächer ist zu beachten, dass diese Kombination nur in Baden-Württemberg und wenigen anderen Bundesländern für das Lehramt an beruflichen Schulen akzeptiert wird. Halbaffine WPF: Fächer, die mit den Ingenieurwissenschaften verwandt sind: Informatik, Mathematik oder Physik (vgl. Anhang C) Nicht affine WPF: Fächer, die keine Nähe zu Ingenieurwissenschaften aufweisen: Deutsch, Englisch, Ethik, Politikwissenschaften (Geschichte/Gemeinschaftskunde), Sport, kath./ev. Theologie oder Wirtschaftswissenschaften (vgl. Anhang D) Hinweise zur Auswahl des Wahlpflichtfachs: Die Wahl eines affinen Wahlpflichtfachs ist nur möglich, wenn das Erststudium einschlägig war, da umfassende Grundlagenkenntnisse vorausgesetzt werden. Studiert wird im affinen Wahlpflichtfach eine komplementäre Vertiefung zum Erststudium. Beachten Sie hierzu den Hinweis in der obigen Gegenüberstellung. Ggf. ist auch darauf zu achten, dass die Fächerkombination für das Lehramt an beruflichen Schulen geeignet ist. Prüfungsleistungen: Das Studium schließt mit der Diplomprüfung ab. Die Diplomprüfung besteht aus Prüfungsleistungen in Erziehungswissenschaft/Berufspädagogik, und in einem Wahlpflichtfach sowie der Diplomarbeit. Bis auf eine Einschränkungen (WPF Physik) kann die Diplomarbeit im Pflichtfach sowie im Wahlpflichtfach geschrieben werden. Über eventuelle Anerkennungen von Diplomarbeiten des FH/BA-Studiums entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach einer Gleichwertigkeitsprüfung durch einen entsprechenden Fachprüfer.

5 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen an der Universität werden unterschieden in Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Seminare (S), Praktika, Tutorien, Kolloquien und Projekte. In Vorlesungen wird der Stoff von einem Dozenten oder einer Dozentin dargeboten. Sie sollen einen Überblick vermitteln und müssen von den Studierenden vor- bzw. nachbereitet werden. Zu einigen Vorlesungen werden Übungen angeboten, um die Studierenden bei der Vertiefung der Inhalte zu unterstützen. Es gibt Gruppenübungen im kleineren Kreis oder Vortragsübungen im Vorlesungssaal. Beispiel: Zur Vorlesung Einführung in die Berufs- und Wirtschaftspädagogik finden Gruppenübungen statt. In den Gruppenübungen werden Übungsaufgaben behandelt, die eine vertiefte Erarbeitung der Vorlesungsinhalte sichern. Der Erwerb von Übungsscheinen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Seminare finden in kleinerem Rahmen statt. Eine aktive Beteiligung der Studierenden ist erforderlich. In der Regel werden einzelne Schwerpunkte des Seminars von Studierenden vorbereitet und den Mitstudierenden im Seminar vorgestellt und erläutert (schriftliches Referat und Vortrag). Entsprechen die Leistungen den Vorgaben, wird dafür ein qualifizierter Schein vergeben. Je nach Fachbereich ist dieser Schein benotet. Manchmal muss ein qualifizierter Schein auch über eine bestandene Klausur erworben werden. Man kann sich die Teilnahme an Seminaren auch durch einen Teilnahmeschein bestätigen lassen. In den Studienplänen wird zum Teil differenziert zwischen Seminaren, Proseminaren und Hauptseminaren. Hauptseminare sind Seminare für Studierende im Hauptstudium. Sie können daher i. d. Regel erst nach dem Vordiplom oder nach Bestehen einer Aufnahmeklausur besucht werden. So setzt die Teilnahme am berufspädagogischen Hauptseminar z.b. die bestandene Grundlagenprüfung in Berufs- und Wirtschaftspädagogik voraus. Die Verwendung der Bezeichnung Proseminar ist nicht einheitlich geregelt. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Institut. Praktika, die durch Lehrveranstaltungen der Universität abgedeckt werden, sind den Studienplänen der einzelnen Fächer zu entnehmen. Sie dienen zur Veranschaulichung und Vertiefung von Lehrinhalten. Sie sind vor allem in den Studienplänen der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächer enthalten. In Kleingruppen werden Versuche durchgeführt, Messdaten aufgenommen und ausgewertet. Die Teilnahme an Praktika wird durch Testate bestätigt. Einige Institute machen die Teilnahme vom Bestehen eines Eingangstests (mündlich oder schriftlich) abhängig, um festzustellen, ob sich die Studierenden ausreichend auf das Praktikum vorbereitet haben. Das vierwöchige Schulpraktikum (2x2 Wochen) findet an beruflichen Ausbildungsschulen statt und wird im Rahmen von berufspädagogischen Lehrveranstaltungen vor- und nachbereitet (vgl. Studienplan Erziehungswissenschaft/ Berufspädagogik Abschnitt 2.1). Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen sind weitere 6 Wochen Schulpraktikum nachzuweisen. Diese können bereits während aber auch nach dem Studium absolviert werden, da sie nicht Bestandteil des Studiums sind.

6 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite 6 Tutorien werden ähnlich wie Übungen zur Unterstützung des Selbststudiums oder zum Erwerb von methodischen Kenntnissen angeboten. In der Regel werden sie von Studierenden aus höheren Semestern mit betreut. In einigen Fächern ist die Teilnahme an Tutorien Pflicht. Kolloquien sind Veranstaltungen zum wissenschaftlichen Diskurs. In Kolloquien werden häufig Vorträge von externen Referenten angeboten. In einigen Fachbereichen (z.b. Chemie oder Bautechnik) müssen die Studierenden selbst ihre Kenntnisse in einem Kolloquium unter Beweis stellen, um die Zulassung zu einem Praktikum oder einen Schein zu erwerben. Dies dient dann auch als Vorübung für mündliche Prüfungen. Projekte sollen eine Lernmöglichkeit außerhalb der systematisch-lehrgangsförmigen Lehrangebote bieten. Es wird zu einem Schwerpunkthema gearbeitet, zum Teil fachübergreifend. Die Mitarbeit erfordert von den Beteiligten in der Regel einen höheren Aufwand. Die im Studienplan aufgeführten Lehrveranstaltungen können in der Regel dem allgemeinen Vorlesungsverzeichnis (VZ) der Universität Stuttgart entnommen werden. Dieses Vorlesungsverzeichnis wird jedes Semester neu herausgegeben und ist ca. 1 Monat vor Vorlesungsbeginn im Buchhandel zu erwerben. Es liegt auch an den einzelnen Standorten der Universitätsbibliothek aus. Einige Lehrveranstaltungen finden nur im Jahresturnus statt; sie sind daher nicht immer im aktuellen Vorlesungsverzeichnis angeboten. In diesem Fall sind sie im Verzeichnis des darauf folgenden Semesters zu finden. Beispiel: Die Vorlesung Berufs- und Wirtschaftspädagogik I wird nur im Vorlesungsverzeichnis des Wintersemesters, und die Vorlesung Berufs- und Wirtschaftspädagogik II nur im Vorlesungsverzeichnis des Sommersemesters aufgeführt. Bis zum Beginn der Vorlesungszeit können sich Änderungen ergeben. Es ist daher sinnvoll, sich in der ersten Vorlesungswoche noch einmal an den Informationstafeln der Fachbereiche von der Richtigkeit der Angaben zu überzeugen. Von einigen Instituten werden auch eigene Vorlesungsverzeichnisse herausgegeben, in denen die Inhalte der Lehrveranstaltungen zusätzlich kommentiert sind ( Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis ). Sie können gegen ein kleines Entgelt direkt bei den Instituten erworben, oder über das Internet abgegriffen werden. Die Lehrveranstaltungen im Pflichtfach Erziehungswissenschaft/Berufspädagogik werden mit Ausnahme der Veranstaltungen in Pädagogischer Psychologie und Soziologie von der Abteilung für Berufs-, Wirtschafts- und Technikpädagogik angeboten. Sie sind im allgemeinen Verzeichnis unter der Rubrik Berufspädagogik aufgeführt. Das Institut gibt jedoch auch jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis mit Hinweisen auf alle im Pflichtfach geforderten Veranstaltungen heraus (ca. 1 Monat vor Beginn der Vorlesungen). Erziehungswissenschaftliche Lehrveranstaltungen werden speziell für Studierende im Diplomstudiengang Technikpädagogik angeboten und unabhängig vom Hauptfach von allen Studierenden gemeinsam besucht. Die Studieninhalte der affinen Wahlpflichtfächer orientieren sich weitgehend an den entsprechenden Diplomstudiengängen. Die Lehrveranstaltungen werden auch in der Regel gemeinsam mit den Studierenden der jeweiligen Ingenieurstudiengänge besucht. Bis auf wenige Ausnahmen sind die im Studienplan aufgeführten Lehrveranstaltungen dem Vorlesungsverzeichnis der Universität Stutt-

7 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite 7 gart für den jeweiligen Fachbereich zu entnehmen. Ausnahmen sind im Studienplan durch Fußnoten gekennzeichnet. Die Lehrveranstaltungen in halbaffinen und nicht affinen Wahlpflichtfächern orientieren sich an den entsprechenden Magister-, Lehramts- oder Diplomstudiengängen und werden auch gemeinsam mit Studierenden dieser Studiengänge besucht. Die Lehrveranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis unter der entsprechenden Rubrik zu finden. Beispiel: WPF Physik siehe unter Physik, WPF Deutsch siehe unter Germanistik, WPF Wirtschaftswissenschaft siehe unter Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre. Im Studienplan zu diesen Wahlpflichtfächern (vgl. Anhang C und Anhang D) sind die zuständigen Ansprechpersonen für das Fach aufgeführt. Falls sich darüber hinaus Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung beim Institut für Berufs-, Wirtschafts- und Technikpädagogik. 1.3 Prüfungen und sonstige Leistungsnachweise Die wichtigsten Leistungsnachweise im Studium sind Prüfungen. Sie können schriftlich, mündlich oder eine Kombination aus beidem sein. In welcher Form die einzelnen Prüfungen abgehalten werden und welche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen ist fachspezifisch geregelt. Das gesamte Prüfungsverfahren ist durch die Studien- und Prüfungsordnung für den Diplom- Aufbaustudiengang Technikpädagogik (PO) festgelegt. Es wird unterschieden zwischen Fachprüfungen und Teilprüfungen. Fachprüfungen sind Prüfungen für ein gesamtes Fach, wie z.b. das Pflichtfach und das Wahlpflichtfach. Im Pflichtfach Erziehungswissenschaft/Berufspädagogik findet eine Fachprüfung zum Ende des Studiums (Diplomprüfung) statt. Die Fachnote im affinen Wahlpflichtfach setzt sich dagegen aus unterschiedlichen Teilprüfungen zusammen, die sukzessive nach jedem Semester abgelegt werden. Alle Teilprüfungen werden unabhängig voneinander durchgeführt, jede einzelne Teilprüfung muss bestanden werden. Die Note jeder Teilprüfung wird im Zeugnis aufgeführt. Die Fachnote errechnet sich aus den Einzelnoten der Teilprüfungen, entsprechend den Vorgaben der PO. Die Gesamtnote des Diploms errechnet sich aus den einzelnen Fachnoten, entsprechend den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung. Prüfungsanmeldung: Für die Anmeldungen von Prüfungen ist das Zentrale Prüfungsamt zuständig. Die Anmeldefristen werden im Vorlesungsverzeichnis abgedruckt, die Prüfungstermine werden vom Zentralen Prüfungsamt bekannt gegeben. Prüfungsergebnisse werden ebenfalls beim Zentralen Prüfungsamt registriert. Es gibt auch Klausuren, die zentral über das Prüfungsamt organisiert werden (z.b. Experimentalphysik). Auch hier muss die Teilnahme beim Prüfungsamt angemeldet werden. Das Prüfungsamt gibt vor Beginn der Anmeldefristen eine Liste der meldepflichtigen Prüfungsveranstaltungen heraus.

8 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite 8 Rücknahme einer Prüfungsanmeldung: Die Anmeldung zu einer Prüfung kann bis zu 7 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angaben von Gründen zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist dem Prüfungsamt schriftlich mitzuteilen. Ausnahme! Wiederholungsprüfungen können nicht abgemeldet werden (s.u.). Wiederholung von Prüfungen: Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungen können einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss zum nächsten Prüfungstermin abgelegt werden. Wird eine schriftliche Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so findet in unmittelbar zeitlichem Zusammenhang eine mündliche Nachprüfung statt. Erst nach einer erfolglosen mündlichen Nachprüfung gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Erst dann ist das Prüfungsverfahren abgeschlossen. Wird ein Prüfungsverfahren nicht abgeschlossen, gilt der Prüfungsanspruch als verloren. Wichtig! Das Prüfungsverfahren gilt auch als nicht abgeschlossen, wenn man sich nach dem ersten fehlgeschlagenen Versuch exmatrikuliert. Eine zweite schriftliche Wiederholungsprüfung ist bei zwei Teilprüfungen zum Diplom zulässig. Neben Prüfungen werden im Studium weitere Leistungsnachweise gefordert. Zum Teil sind diese Leistungsnachweise als Vorleistung für die Zulassung zu einer Fach- oder Teilprüfung zu erbringen, z. B. Übungsscheine, Seminarscheine oder der Nachweis über die Teilnahme an einem Praktikum. Die Leistungsnachweise müssen dann beim zuständigen Fachprüfer bzw. der zuständigen Fachprüferin vorgelegt werden. Der Erwerb studienbegleitender Leistungsnachweise muss beim Prüfungsamt nachgewiesen werden. Studienbegleitende Leistungsnachweise werden in der Regel im Zeugnis (Vordiplom oder Diplom) mit dem Vermerk Bestanden ausgewiesen. Leistungsnachweise zum Erwerb von Scheinen können wiederholt werden, solange nicht andere Regelungen der Prüfungsordnung dem entgegenstehen (z.b. Überschreiten einer Prüfungsfrist). 1.4 Zuständigkeiten und Ansprechpersonen Die Inhalte des Studienplans und der Prüfungsordnung werden in der Studienkommission Technikpädagogik abgestimmt. Der Studiendekan ist Vorsitzender der Studienkommission. In Fragen der Auslegung der Prüfungsordnung, wie z. B. die Anerkennungen von Prüfungsleistungen, Ausschluss von Prüfungen etc., entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei Fragen an den Studiendekan oder an den Prüfungsausschuss wenden Sie sich bitte zuerst an die Studienberatung am BWT.

9 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite 9 Adressen: Studiendekan und Vorsitzender der Studienkommission: Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Studienberatung: Prof. Dr. phil. R. Nickolaus Institut für Erziehungswissenschaft und Psychologie Abteilung für Berufs-, Wirtschafts- und Technikpädagogik (BWT) Keplerstr. 17/ Stuttgart Tel.: 0711/ Fax.: 0711/ Nickolaus@bwt.uni-stuttgart.de Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. mult. U. Heisel Institut für Werkzeugmaschinen (IfW) Holzgartenstr Stuttgart Tel.: 0711/ Fax.: 0711/ Heisel@ifw.uni-stuttgart.de Allgemeine Fragen und affiner Bereich Bauwesen: OStR Frank Peglow Telefon: 0711/ Peglow@bwt.uni-stuttgart.de Allgemeine Fragen und affiner Bereich Elektrotechnik/Informatik: Dipl.-Ing. Andreas Mußotter, StR Telefon: 0711/ Mussotter@bwt.uni-stuttgart.de Allgemeine Fragen und affiner Bereich Maschinenwesen: OStR Bernhard Stolzenburg Telefon: 0711/ Stolzenburg@bwt.uni-stuttgart.de Abteilung für Berufs-, Wirtschafts- und Technikpädagogik Geschwister-SchollStr. 24D Stuttgart Sprechzeiten: nach tel. Vereinbarung

10 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite 10 Fachschaft Technikpädagogik: Heilbronner Str Stuttgart Tel.: 0711/ FS-Techpaed@faveve.uni-stuttgart.de Prüfungsanmeldung: Prüfungsamt Frau Wages NWZ II, Pfaffenwaldring 57 Tel.: 0711/ Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr Mi Uhr

11 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite STUDIUM Im Studium ist: das Pflichtfach Erziehungswissenschaft/Berufspädagogik (Umfang 30 SWS V u. Ü), und ein Wahlpflichtfach (Umfang SWS V u. Ü) zu belegen. Das Studium schließt mit dem Diplom ab. Das Diplom setzt sich aus Prüfungen in den einzelnen Fächern und der Diplomarbeit zusammen. 2.1 Pflichtfach Erziehungswissenschaft/Berufspädagogik Grundlagen: Erforderliche Studienleistungen (16 SWS) SWS Einführung, wissenschaftliche Grundfragen und personelle Aspekte des Lehrens und Lernens (BWP I), Vorlesung u. Übung 4 Lehren und Lernen unter organisatorisch-institutionellen Aspekten (BWP II), Vorlesung und Übung 4 Pädagogische Psychologie (Entwicklungs-/Lernpsychologie) 2 Empirische Forschungsmethodik 1; 1 4 Didaktische Übungen zum Schulpraktikum I 2 Zulassungsvoraussetzungen zur Grundlagenprüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind, die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen zur Einführungsvorlesung (BWP I) oder den Übungen zur Vorlesung Organisatorisch-institutionelle Aspekte beruflicher Bildung (BWP II) und die Teilnahme an den Didaktischen Übungen zum Schulpraktikum I (Vorbereitung und Nachbereitung) einschließlich eines zweiwöchigen Beobachtungsschulpraktikums an beruflichen Schulen. Grundlagenprüfung Das Grundlagenstudium schließt mit einer zweistündigen schriftlichen Prüfung ab, die sich auf die Inhalte der berufspädagogischen Lehrveranstaltungen des Grundlagenstudiums erstreckt. Studienvorleistungen zur Diplomprüfung Erforderliche Studienleistungen (14 SWS) SWS Didaktik u. Methodik der beruflichen Bildung I und II (BWP III und IV) 4 Lehren und Lernen unter historisch-politischen Aspekten (BWP V) 2 1 Der Schein kann nach Absprache in allen forschungsmethodischen Lehrveranstaltungen der Fachbereiche Berufspädagogik, Pädagogik, Politikwissenschaft und Soziologie erworben werden.

12 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite 12 Technikdidaktik 2 Didaktische Übungen zum Schulpraktikum II 2 ein berufspädagogisches Seminar (Wahlbereich) 2 ein berufspädagogisches Hauptseminar 2 Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind, die bestandene Grundlagenprüfung ein Schein in einer berufspädagogischen Lehrveranstaltung (Seminar/Übung), ein Schein in einem berufspädagogischen Hauptseminar, ein Schein in Technikdidaktik, Voraussetzung für den Erwerb eines Scheines in Technikdidaktik ist jeweils die Teilnahme an beiden Vorlesungen zu Didaktik der beruflichen Bildung (BWP III und BWP IV), die Teilnahme an den didaktischen Übungen zum Schulpraktikum II einschließlich eines zweiwöchigen Schulpraktikums an beruflichen Schulen und das Schulpraktikum I, sofern dieses nicht schon im Grundstudium absolviert wurde, ein Schein in Pädagogischer Psychologie, ein forschungsmethodischer Schein (empirische Sozialforschung) 2 und die Vorlage des Übersichtsplans Erziehungswissenschaft/Schwerpunkt Berufspädagogik Diplomprüfung Die Prüfung besteht aus einem vierstündigen schriftlichen und einem ca. dreißigminütigen mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden vier Themen aus den berufspädagogischen Lehrveranstaltungen zur Wahl gestellt, wovon zwei zu bearbeiten sind. Eines der zu bearbeitenden Themen muss aus dem Bereich der Didaktik stammen. In der mündlichen Prüfung werden mit den Prüfenden Schwerpunkte aus den Bereichen, 1. Didaktik und Methodik beruflicher Bildung, 2. Berufsbildungspolitik und Sozialgeschichte der Berufserziehung, 3. Bildungsforschung, Sozialisations- und Professionalisierungsforschung und 4. Vergleichende Berufspädagogik, Sonderberufspädagogik oder Betriebspädagogik, 2 Für Studierende, die einen forschungsmethodischen Schein außerhalb des Pflichtfaches Erziehungswissenschaft/Berufspädagogik (z. B. im Rahmen des Wahlpflichtfaches Politikwissenschaft) erworben haben, kann dieser Schein entfallen, wenn alternativ ein anderes berufspädagogisches Seminar besucht und ein Schein nachgewiesen wird.

13 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite 13 vereinbart. Das Thema der Diplomarbeit und die in der schriftlichen Prüfung bearbeitete Aufgabe können nicht Schwerpunkt der mündlichen Prüfung sein. Freiversuch Erstmals nicht bestandene Diplomteilprüfungen, die nach ununterbrochenem Fachstudium vor dem Ende des vierten Semesters abgelegt wurden, gelten auf Antrag als nicht unternommen. Bei der Berechnung der maßgeblichen Semester bleiben Zeiten der Beurlaubung wegen Krankheit sowie wegen eines studienbedingten Auslandsaufenthaltes bis zu drei Semestern unberücksichtigt. Gewichtung der Prüfungsleistungen Die Prüfungsleistungen der schriftlichen und mündlichen Teilprüfung werden jeweils gleich gewichtet. Diplomarbeit Sofern Studierende die Diplomarbeit im Fach Erziehungswissenschaft (Schwerpunkt Berufspädagogik) anfertigen möchten, müssen hierfür die obigen Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprüfung erbracht sein. 2.2 Affines Wahlpflichtfach Bei einschlägigem Vorstudium kann ein zu den Ingenieurstudiengängen Bautechnik, Elektrotechnik oder Maschinenwesen affines Wahlpflichtfach gewählt werden. Nähere Informationen hierzu befinden sich im Anhang A. 2.3 Bildung der Gesamtnote (Diplom) Zur Ermittlung der Gesamtnote im Studiengang TECHNIKPÄDAGOGIK werden die Fachnoten wie folgt gewichtet. Wahlpflichtfachnote Erziehungswissenschaft/BP Diplomarbeit Die Gesamtnote lautet dann: bei einem Durchschnitt bis 1,5 bei einem Durchschnitt bis 2,5 bei einem Durchschnitt bis 3,5 bei einem Durchschnitt bis 4,0 1fach 1fach 1fach = sehr gut = gut = befriedigend = ausreichend Die Einzelnoten werden als Dezimalzahlen mit einer Stelle hinter dem Komma berücksichtigt. Bei einem Durchschnitt bis 1,2 kann der Prüfungsausschuss das Gesamturteil "mit Auszeichnung bestanden" erteilen.

14 Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG allgemeiner Teil Seite BETRIEBSPRAKTIKUM: Spätestens bis zur Ausgabe des Themas der Diplomarbeit muss ein 24-wöchiges Betriebspraktikum abgeleistet werden. Nähere Bestimmungen sind den Praktikumsrichtlinien zu entnehmen. Personen mit einschlägiger Berufsausbildung sowie Personen mit FH/BA-Abschluss wird das Betriebspraktikum erlassen. Praktika, die im Rahmen des vorangegangenen Studiums abgeleistet wurden, werden i.d.r. anerkannt. Zuständig für die Anerkennung von Praktika ist das Praktikantenamt der Abteilung Berufs-, Wirtschafts- und Technikpädagogik. Hinweis: Zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen in Baden- Württemberg ist der Nachweis von 42 Wochen (vgl. Praktikumsrichtlinien des Ministeriums für Kultus und Sport) zu erbringen. Dieser Nachweis ist durch das FH/BA-Studium i.d.r. erbracht. Die Anerkennung ist beim zuständigen Regierungspräsidium zu beantragen. Übersicht Anhang: Teil A: Affine Wahlpflichtfächer Anhang A1: Bautechnik Fachspezifische Regelungen Anhang Teil B: Vertiefungsgebiete Anhang A2: Elektrotechnik Fachspezifische Regelungen Anhang Teil B: Vertiefungsgebiete Anhang A3: Maschinenwesen Fachspezifische Regelungen Anhang Teil B: Vertiefungsgebiete Teil C: Halbaffine Wahlpflichtfächer Teil D: Nicht affine Wahlpflichtfächer Teil F: Praktikumsrichtlinien für das Schulpraktikum Teil G: Formulare Die Anhänge Teil E bis G können dem grundständigen Studiengang entnommen werden.

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