Ratgeber Betreuungsrecht
|
|
- Irma Graf
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beck-Rechtsberater im dtv 5604 Ratgeber Betreuungsrecht Hilfe für Betreute und Betreuer von Prof. Dr. Walter Zimmermann Der Autor, Dr. Walter Zimmermann, ist Vizepräsident des Landgerichts Passau, Honorarprofessor an der Universität Regensburg und Autor mehrerer Veröffentlichungen zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, darunter der dtv-band 5630»Betreuungsrecht von A - Z«. 9., vollständig überarbeitete Auflage Ratgeber Betreuungsrecht Zimmermann ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische Gliederung: Adoptions-, Betreuungsrecht, Pflegschaft und Vormundschaft über Minderjährige Verlag C. H. Beck München 2010 Verlag C. H. Beck in Internet: ISBN Inhaltsverzeichnis: Ratgeber Betreuungsrecht Zimmermann
2 Beck-Rechtsberater Ratgeber Betreuungsrecht dtv
3
4 Beck-Rechtsberater Ratgeber Betreuungsrecht Hilfe für Betreute und Betreuer Von Prof. Dr. Walter Zimmermann 9., vollständig überarbeitete Auflage Deutscher Taschenbuch Verlag
5 Im Internet: dtv.de beck.de Originalausgabe Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 1a, München Redaktionelle Verantwortung: Verlag C.H. Beck ohg Druck und Bindung: Druckerei C.H. Beck, Nördlingen (Adresse der Druckerei: Wilhelmstraße 9, München) Satz: Fa. ottomedien, Darmstadt Umschlaggestaltung: Design Concept Krön, Puchheim, unter Verwendung eines Fotos von Gettylmages ISBN (dtv) ISBN (C. H. Beck)
6 Vorwort Seit dem sind Gebrechlichkeitspflegschaft und Entmündigung abgeschafft; an ihre Stelle ist ein neues Rechtsinstitut, die Betreuung, getreten. Im Bundesgebiet ist ca. 1,2 Millionen Volljährigen ein Betreuer bestellt. Die Neuregelung wirft vielschichtige Rechtsfragen auf. Das Buch wendet sich vor allem an interessierte Laien, an Rechtsanwälte, Betroffene, Angehörige, Verfahrenspfleger, Betreuer, Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden, Sachverständige, Ärzte, Altenpfleger, Sozialarbeiter. Es versucht, rechtlich orientierte praktische Hilfen und Hinweise zu geben. Die 9. Auflage berücksichtigt Gesetzesänderungen (Inkrafttreten des FamFG anstelle des FGG, Patientenverfügungsgesetz, Abschaffung der Vormundschaftsgerichte und Einführung der Betreuungsgerichte, Änderung des 1813 BGB, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Haager Erwachsenenschutzübereinkommen, Änderung der Sozialhilfewerte, des Erbrechts usw.) und wichtige neue Rechtsprechung. Passau, im Juni 2010 Walter Zimmermann V
7
8 Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... V IX XXIII XXV 1. Kapitel Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt Kapitel Die einzelnen Aufgabenkreise des Betreuers Kapitel Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer Kapitel Öffentlich-rechtliche Unterbringung Kapitel Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt Kapitel Tod des Betreuten Kapitel Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden Sachverzeichnis VII
9
10 Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... V VII XXIII XXV 1. Kapitel Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt... 1 I. Wann kann ein Betreuer bestellt werden? Voraussetzungen im Allgemeinen... 1 a) Volljährigkeit des Betroffenen... 1 b) Unfähigkeit des Betroffenen, seine Angelegenheiten zu besorgen... 2 c) Medizinische Voraussetzungen... 2 d) Erforderlichkeit der Betreuung... 4 e) Zwangsbetreuung Betreuung auf Antrag des Betroffenen... 6 a) Anordnung der Betreuung... 6 b) Aufhebung der Betreuung Betreuung auf Antrag Dritter Überblick über die verschiedenen Aufgabenkreise... 7 II. Vorsorgevollmacht Zweck der Vollmacht Vorsorgevollmacht Form der Vollmacht a) Notariell beglaubigte Vollmacht b) Behördlich beglaubigte Vollmacht c) Notariell beurkundete Vollmacht d) Registrierung und Prüfung Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam? Wer überwacht den Bevollmächtigten? Ersatzbevollmächtigter IX
11 7. Grundverhältnis III. Betreuungsverfügung Sinn der Betreuungsverfügung Inhalt der Betreuungsverfügung Maßgeblichkeit der Betreuungsverfügung Ablieferungspflicht IV. Stellung des Betreuers Auswahl a) Wer ist zum Betreuer geeignet? b) Einzelbetreuer, Vereins- und Behördenbetreuer c) Mehrere Betreuer d) Als Betreuer ungeeignete Personen e) Bedeutung von Vorschlägen f) Feststellung der Eignung und Zumutbarkeit g) Übernahmepflicht? Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betreuers im Allgemeinen a) Persönliche Betreuung b) Pflegeleistung c) Urlaubsvertretung d) Erörterungspflichten e) Wohl und Wünsche des Betreuten f) Zwangsbefugnisse des Betreuers g) Gesetzliche Vertretung h) Betreuungsgerichtliche Genehmigungen i) Vertretung im Prozess j) Schenkungen k) Berichtspflicht l) Meldepflichten Aufwendungsersatz und Vergütung (Übersicht) a) Einzelbetreuer b) Betreuungsverein c) Vereinsbetreuer d) Betreuungsbehörde e) Behördenbetreuer X
12 4. Aufwendungsersatz Aufwandspauschale Vergütung a) Nichtberufsmäßige Betreuer b) Berufsbetreuer c) Rechtsanwälte als Berufsbetreuer d) Abrechnungsfähige Stunden Haftung des Betreuers a) Haftung gegenüber dem Betreuten b) Haftung gegenüber Dritten c) Versicherung Beratung des Betreuers a) Durch das Gericht b) Durch die Betreuungsbehörde Kontrolle des Betreuers durch das Gericht a) Aufsicht b) Zweckmäßigkeitsfragen Entlassung des Betreuers a) Auf Verlangen des Betreuers b) Von Amts wegen c) Auf Wunsch des Betreuten Rechtsmittel des Betreuers a) Erinnerung, Beschwerde b) Beschwerde im eigenen Namen c) Beschwerde im Namen des Betreuten d) Einzelfälle V. Stellung des Betreuten Im Verfahren vor Bestellung des Betreuers a) Verfahrensfähigkeit b) Anhörung c) Beauftragung eines Rechtsanwalts d) Einholung von Äußerungen Dritter e) Vollmachtserteilung f) Sachverständigengutachten g) Rechtsmittel Nach Bestellung des Betreuers XI
13 a) Geschäftsfähigkeit b) Geschäfte des täglichen Lebens c) Aufgabenkreis d) Anhörungspflicht e) Anregungen an das Betreuungsgericht f) Wechsel des Betreuers g) Aufhebung der Betreuung h) Rechtsmittel i) Beratung des Betreuten VI. Stellung der Angehörigen des Betreuten Vor Bestellung eines Betreuers Die Angehörigen als Beteiligte am Verfahren Person des Betreuers Verhältnis Betreuer/Angehörige Akteneinsicht Rechtsmittel VII. Änderungen des Aufgabenkreises Erweiterung des Aufgabenkreises a) Antrag b) Voraussetzungen der Erweiterung c) Mehrere Betreuer d) Verfahren bei der Erweiterung des Aufgabenkreises Einschränkung des Aufgabenkreises a) Antrag b) Voraussetzungen c) Mehrere Betreuer d) Verfahren bei der Einschränkung des Aufgabenkreises VIII. Verlängerung und Ende der Betreuung Verlängerung der Betreuung a) Wann wird darüber entschieden? b) Verlängerungsverfahren Ende der Betreuung a) Tod des Betreuers b) Tod des Betreuten c) Wegfall der Voraussetzungen XII
14 d) Auf Antrag des Betreuten e) Auf Antrag anderer Personen oder Stellen f) Ablauf der Überprüfungsfrist IX. Verfahren des Gerichts Zuständiges Gericht a) Internationale Zuständigkeit b) Örtliche Zuständigkeit c) Abgabe des Verfahrens d) Sachliche Zuständigkeit e) Richter oder Rechtspfleger? Antrag Verfahrensgrundsatz Anhörung des Betroffenen a) Wer muss die Anhörung durchführen? b) Wo muss die Anhörung durchgeführt werden? c) Wer darf bei der Anhörung anwesend sein? d) Was geschieht, wenn der Betroffene nicht erscheint? e) Was wird bei der Anhörung geklärt? f) Wann ist eine Anhörung entbehrlich? Bestellung und Aufgaben des Verfahrenspflegers a) Aufgaben des Verfahrenspflegers b) Wann muss ein Verfahrenspfleger bestellt werden? c) Wann ist ein Verfahrenspfleger entbehrlich? d) Wer wird zum Verfahrenspfleger bestellt? e) Bezahlung des Verfahrenspflegers f) Ende der Verfahrenspflegschaft Sachverständigengutachten a) Auswahl des Sachverständigen b) Gegenstand des Gutachtens c) Verfahren des Sachverständigen d) Inhalt des Gutachtens e) Unterbringung des Betroffenen zur Beobachtung f) Nichterscheinen zur Untersuchung g) Rechtliches Gehör zum Gutachten h) Einsichtsrecht der Angehörigen? i) Honorierung des Sachverständigen XIII
15 j) Ablehnung des Sachverständigen, neue Gutachten k) Verwertung des Gutachtens durch das Gericht l) Entbehrlichkeit des Gutachtens m) Haftung des Sachverständigen Beteiligung weiterer Personen und Stellen a) Wem ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben? b) Wie werden diese Personen angehört? c) Verwertung der Stellungnahmen Sonstige Beweiserhebungen Schlussgespräch Entscheidung des Gerichts a) Ablehnung der Betreuung b) Anordnung der Betreuung c) Sonstige Entscheidungen Wer trägt die Kosten? a) Anwaltskosten b) Gerichtskosten c) Ersatz der Zahlungen, welche die Staatskasse an den Betreuer leistete d) Ersatz der Zahlungen durch Unterhaltspflichtige e) Kostenerstattung f) Kostenbeschwerde Bekanntgabe der Entscheidung Wirksamwerden der Entscheidung Weiteres Verfahren X. Eilfälle Gewöhnliche einstweilige Anordnungen Eilige einstweilige Anordnungen Vorläufige Maßregeln XI. Rechtsmittel und Rechtsmittelverfahren Befristete Erinnerung Befristete Beschwerde a) Der Betroffene b) Betreuungsbehörde c) Angehörige XIV
16 d) Vertrauensperson e) Verfahrenspfleger f) Betreuer g) Vorsorgebevollmächtigter h) Staatskasse Sofortige Beschwerde Verfahren des Beschwerdegerichts a) Nochmalige Anhörung des Betroffenen b) Wiederholung der Begutachtung c) Zeugen, Beteiligte d) Verfahrenspfleger Rechtsbeschwerde zum BGH a) Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde b) Zulassungspflichtige Rechtsbeschwerde c) Eistweilige Anordnungen d) Frist und Form der Rechtsbeschwerde Kosten a) Gerichtskosten b) Rechtsanwaltshonorar Kapitel Die einzelnen Aufgabenkreise des Betreuers I. Vermögenssorge Ermittlung des Vermögens Sicherung des Vermögens a) Kontovollmachten b) Rückforderungsansprüche c) Freistellungsauftrag d) Sperrvermerk e) Verwaltungsunterlagen f) Einzahlung von Bargeld g) Verfügungen des Betreuten Einreichung des Vermögensverzeichnisses a) Inhalt des Verzeichnisses b) Kosten c) Stichtag XV
17 d) Unterlassen der Vermögensaufzeichnung Verwaltung des Vermögens a) Einrichtung eines Girokontos b) Kontrolle der laufenden Einnahmen c) Kontrolle der laufenden Ausgaben d) Verzinsliche Anlage des Überschusses e) Betreuungsgerichtliche Genehmigungen Rechnungslegung II. Personensorge, Aufenthaltsbestimmung III. Kündigung und Auflösung der Wohnung des Betreuten Wohnungsangelegenheiten Wenn der Betreute Eigentümer der Wohnung ist Wenn der Betreute Mieter der Wohnung ist a) Genehmigungsbedürftigkeit b) Genehmigungsvoraussetzungen Einverständliche Auflösung des Mietverhältnisses Kündigung und Räumungsklage des Vermieters a) Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung b) Mitteilung an das Betreuungsgericht c) Einzelne Kündigungsgründe Rechtsmittel IV. Ärztliche Behandlung des Betroffenen Zulässigkeit ärztlicher Behandlung im Allgemeinen Richtige Beschreibung des Aufgabenkreises Durchführung der Betreuung a) Allgemein b) Bedeutung der Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen c) Gespräch Arzt/Betreuer d) Zwangsbehandlung Bedeutung einer Patientenverfügung a) Begriff b) Voraussetzungen, Form, Beglaubigung, Registrierung c) Bindung, Reichweite der Patientenverfügung d) Auswirkungen e) Aufgabe des Betreuers bzw Bevollmächtigten XVI
18 f) Wann ist eine Patientenverfügung beachtlich? g) Rechtslage bei fehlender oder nicht einschlägiger Patientenverfügung h) Abbruch der künstlichen Ernährung ( Sterbehilfe ) Betreuungsgerichtliche Genehmigung a) Fälle, in denen eine Genehmigungsbedürftigkeit denkbar ist b) Fälle, in denen keine Genehmigung des Gerichts erforderlich ist c) Verfahren bei der Genehmigung d) Schutz des Betroffenen Arzt- und Krankenhausvertrag Organspenden Arzneimittelerprobung Schwangerschaftsabbruch Untergebrachte Patienten Eilfälle V. Sterilisation des/der Betreuten Materielle Voraussetzungen Genehmigung des Gerichts Genehmigungsverfahren des Gerichts Durchführung der Sterilisation Rechtsmittel VI. Postkontrolle Allgemeines Voraussetzungen der Anordnung Umfang der Befugnisse des Betreuers Durchführung der Kontrolle VII. Überwachung eines Bevollmächtigten Kapitel Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer I. Rechtsgrundlagen II. Was ist Unterbringung? XVII
19 1. Unterbringung im engeren Sinn Unterbringungsähnliche Maßnahmen ( 1906 Abs. 4 BGB) 212 III. Voraussetzungen der Unterbringung durch den Betreuer Aufgabenkreis des Betreuers Wohl des Betreuten a) Selbstgefährdung ( 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB) b) Notwendigkeit der Heilbehandlung ( 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB) Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit Genehmigung des Gerichts IV. Genehmigungsverfahren bei der Unterbringung durch den Betreuer Antrag Zuständigkeit des Gerichts a) Internationale Zuständigkeit b) Sachliche Zuständigkeit c) Örtliche Zuständigkeit d) Abgabe e) Funktionelle Zuständigkeit Verfahrensfähigkeit des Betroffenen Bestellung eines Verfahrenspflegers a) Voraussetzungen der Bestellung b) Unterbleiben der Bestellung c) Wer wird zum Verfahrenspfleger bestellt? d) Stellung und Aufgaben des Verfahrenspflegers Anhörung des Betroffenen durch den Richter a) Welcher Richter muss anhören? b) Wo muss angehört werden? c) Wer darf anwesend sein? d) Inhalt der Anhörung e) Wann ist die Anhörung entbehrlich? f) Vorführung des Betroffenen Beteiligung weiterer Personen und Stellen a) Mögliche Beteiligte XVIII
20 b) Anhörungsverfahren c) Unterbleiben der Anhörungen Sachverständigengutachten und ärztliches Zeugnis a) Sachverständigengutachten b) Ärztliches Zeugnis Entscheidung des Gerichts a) Inhalt der Entscheidung b) Bekanntgabe der Entscheidung c) Kosten V. Eilfälle Ein Betreuer ist schon bestellt a) Voraussetzungen einer gewöhnlichen einstweiligen Anordnung b) Voraussetzungen einer eiligen einstweiligen Anordnung. 237 c) Handeln ohne Genehmigung bei Gefahr in Verzug Es ist noch kein Betreuer bestellt Eigene Maßnahmen des Betreuungsgerichts Öffentlich-rechtliche Unterbringung VI. Verlängerung und Aufhebung der Unterbringung Verlängerung Aufhebung durch das Gericht Beendigung durch den Betreuer VII. Vollzug der Unterbringung VIII. Unberechtigte Unterbringung Feststellung der Rechtswidrigkeit Kosten des Verfahrens Schadensersatz, Schmerzensgeld IX. Rechtsmittel und Rechtsmittelverfahren Rechtsmittel a) Befristete Beschwerde b) Unanfechtbare Beschlüsse und Anordnungen c) Sofortige Beschwerde Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde a) Beschwerdeberechtigter XIX
21 b) Beschwerdeschrift c) Frist d) Entscheidendes Gericht Beschwerdeverfahren Rechtsbeschwerde Kapitel Öffentlich-rechtliche Unterbringung I. Rechtsgrundlagen II. Verfahren III. Vorläufige Maßnahmen IV. Vollzug Kapitel Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt I. Sinn des Einwilligungsvorbehalts II. Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts Betreuerbestellung Erhebliche Gefahr und Erforderlichkeit a) Erhebliche Gefahr b) Gefahr für den Betreuten c) Erforderlichkeit d) Psychischer Zustand III. Folgen der Anordnung des Einwilligungsvorbehalts Geschäftsfähiger Betreuter a) Vertragsschluss b) Geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens c) Taschengeld d) Rechtlicher Vorteil e) Verjährung von Ansprüchen f) Arbeit XX
22 g) Einseitige Rechtsgeschäfte ohne Einwilligung des Betreuers h) Gegenüber dem Betreuten abgegebene Willenserklärungen Geschäftsunfähiger Betreuter IV. Auswirkungen im Erbrecht Testament a) Errichtung b) Widerruf Erbvertrag V. Auswirkungen im Eherecht VI. Weitere vorbehaltsfreie Willenserklärungen VII. Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts Dauer des Einwilligungsvorbehalts Aufhebungsvoraussetzungen Wirksamkeit von zwischenzeitlichen Rechtsgeschäften VIII. Verfahrensfragen Einheitliches Verfahren Isoliertes Verfahren Entscheidung Einstweilige Anordnungen Rechtsmittel Kapitel Tod des Betreuten I. Beendigung der Betreuung II. Fortführung der Geschäfte bei Gefahr in Verzug III. Anregung einer Nachlasspflegschaft IV. Auftrag zur Nachlassregulierung V. Herausgabe des Vermögens VI. Organspende XXI
23 VII. Haftung der Erben für Betreuerkosten der Staatskasse Kapitel Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden I. Betreuungsvereine Anerkennungsvoraussetzungen Verein als Betreuer Vereinsbetreuer als Betreuer Vergütungen und Aufwendungsersatz II. Betreuungsbehörde Stellung und Aufgaben der Betreuungsbehörde Behörde als Betreuer Behördenbetreuer als Betreuer Vergütung und Aufwendungsersatz Sachverzeichnis
Weiterführende Literaturhinweise... 10
Inhaltsverzeichnis Rechtliche Grundlagen... 10 Weiterführende Literaturhinweise... 10 I. Was ist eine Betreuung und wie unterscheidet sich die Betreuungsverfügung von der Vollmacht und der Patientenverfügung?...
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Vorwort zur dritten Auflage 5 Bearbeiterverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 33 Einleitung 39 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung
MehrDas neue Betreuungsrecht
Das neue Betreuungsrecht Eine systematische Gesamtdarstellung 2. Auflage Andreas Jürgens Detlef Kroger Rolf Marschner Peter Winterstein Verlag C.H.Beck München Bearbeiterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrBetreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o.
Betreuungsrecht Kommentar von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Susanne Sonnenfeld Professorin an der Fachhochschule für Verwaltung
MehrBetreuungsrecht. 5. neu bearbeitete Auflage 2011 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING - BIELEFELD
Betreuungsrecht von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Susanne Sonnenfeld Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
MehrBayerisches Unterbringungsgesetz
Bayerisches Unterbringungsgesetz Praxiskommentar Dr. Walter Zimmermann Vizepräsident des Landgerichts Passau Honorarprofessor an der Universität Regensburg 2., neu bearbeitete Auflage, 2005 RICHARD BOORBERG
MehrVorwort 5 Abkürzungen 15 Literaturverzeichnis 19. Teil A Unterbringung und Unterbringungsverfahren 23
Vorwort 5 Abkürzungen 15 Literaturverzeichnis 19 Teil A Unterbringung und Unterbringungsverfahren 23 I. Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW 25 A. Materiellrechtliche Voraussetzungen der Unterbringung
MehrPsychKG NRW. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten. Praxiskommentar
PsychKG NRW Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten Praxiskommentar Georg Dodegge Richter am Amtsgericht Essen und Dr. Walter Zimmermann Vizepräsident des Landgerichts Passau
MehrMichael Herzog 2011 09. Sozialamt
Sozialamt 1 Grundzüge des Betreuungsrechts Kein Volljähriger wird mehr entmündigt (Vormundschaft und Pflegschaft sind abgeschafft). Stattdessen wird vom Betreuungsgericht eine Betreuung angeordnet. Eine
MehrDas Betreuungsrechtsänderungsgesetz und die Wege einer Strukturreform des Betreuungsrechts
Berichte aus der Rechtswissenschaft Verena Rode Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz und die Wege einer Strukturreform des Betreuungsrechts Shaker Verlag Aachen 2002 VII Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis
MehrA. Einleitung. 15. B. HauptteäL.,,...,,,...,..., 19
Inhaltsverzeichnis A. Einleitung. 5 B. HauptteäL.,,...,,,...,..., 9 I.Kapitel: Die Stellung des Betreuers... 9 (. Die Auswahl des Betreuers 9. Die verschiedenen Betreuerkategorien 9 2. Die Rangfolge der
MehrUnterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG)
Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG) Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker Praxiskommentar Dr. Walter Zimmermann Vizepräsident des Landgerichts Passau Honorarprofessor an der Universität
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis Entscheidungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Einleitung 1
Literaturverzeichnis Entscheidungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XVII XXIX XXXV Einleitung 1 I. Kapitel: Betreuungsrecht A. Vorbemerkung 3 I. Altes Recht 3 1. Entmündigung, Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft.3
MehrBayerisches Unterbringungsgesetz
Bayerisches Unterbringungsgesetz Praxiskommentar von Dr. Waker Zimmermann Vizeprasident des Landgerichts Passau Honorarprofessor an der Universitat Regensburg RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München
MehrDie Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht Was darf der Bevollmächtigte? von Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prof. Dr. Bernhard Knittel 1. Auflage Die Vorsorgevollmacht Bayerischen Staatsministerium
MehrBeck-Rechtsberater im dtv 50708. Vorsorgeregelungen. Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Beck-Rechtsberater im dtv 50708 Vorsorgeregelungen Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung von Nina Lenz-Brendel, Julia Roglmeier 1. Auflage Vorsorgeregelungen Lenz-Brendel / Roglmeier
MehrAlte und neue Regelungen im Vergleich eine Arbeitshilfe für die Praxis
Die FGG-Reform Alte und neue Regelungen im Vergleich eine Arbeitshilfe für die Praxis Konkordanzliste relevanter Regelungen für Betreuungs- und Unterbringungssachen I. FGG FamFG Erster Abschnitt Allgemeine
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 1. Auflage. Kapitel 1 Was bedeutet Betreuung? 1
Vorwort zur 4. Auflage V Vorwort zur 1. Auflage VII XI Kapitel 1 Was bedeutet Betreuung? 1 1. Betreuung als Abschaffung der Entmündigung 2 2. Das Wesen der Betreuung 4 Kapitel 2 Notwendigkeit einer Betreuung
MehrEhevertrag und Scheidungsvereinbarung in Frage und Antwort
Beck-Rechtsberater im dtv 50681 Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung in Frage und Antwort Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinn richtig regeln von Andrea Peyerl 1. Auflage Ehevertrag
MehrAktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden
Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden Aktuelle Themen des Betreuungsrechts: Feststellung der
MehrII. Was ist eine Patientenverfügung? 2 III. Ist eine Patientenverfügung für Ärzte und Gerichte verbindlich? 3
Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis V VII XVII I.Kapitel Die Patientenverfügung 1 I. Klug sein heißt: Vorsorge treffen! 1 II. Was ist eine Patientenverfügung? 2 III. Ist eine Patientenverfügung
MehrDas neue Betreuungsrecht
Das neue Betreuungsrecht Eine systematische Gesamtdarstellung 3., neubearbeitete Auflage Andreas Jiirgens Detlef Kroger Rolf Marschner Peter Winterstein Verlag C. H. Beck Miinchen Bearbeiterverzeichnis
MehrBetreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v.
Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Vortragsaufbau Grundzüge des Betreuungsrechts Vorsorgevollmacht
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. Juni in der Betreuungssache. BGB 1908 b Abs. 1; FamFG 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 43/11 BESCHLUSS vom 8. Juni 2011 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BGB 1908 b Abs. 1; FamFG 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 a) Sieht das Betreuungsgericht
MehrDie rechtliche Betreuung im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Bevormundung
Petra Henn-Baier Die rechtliche Betreuung im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Bevormundung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung 11 I. Teil: Entstehung und Aufgabe
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis Entscheidungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Einleitung 1
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Entscheidungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIX XXXIX XLVII Einleitung 1 I. Kapitel: Betreuungsrecht 3 A. Vorbemerkung 3 I. Altes Recht 4 1. Entmündigung, Vormundschaft
MehrDie Betreuung Volljähriger
Bernd Peters Die Betreuung Volljähriger Die Reform des zivilrechtlichen Fürsorgerechts für Volljährige aus der Sicht des Betreuers Verlag P.C.O. Bayreuth III EINLEITUNG 1 ERSTEH TEIL : 3 S 1 Die bisherige
MehrErbrecht in Frage und Antwort
Beck-Rechtsberater im dtv 50637 Erbrecht in Frage und Antwort Vorsorge zu Lebzeiten, Erbfall, Testament, Erbvertrag, Vollmachten, Steuern, Kosten von Bernhard F. Klinger 3. Auflage Erbrecht in Frage und
MehrII. 14 Betreuungsrecht
II. 14 Betreuungsrecht Sinn & Zweck 1. Betreuung dient dazu, Rechtshandlungen im Namen des Betreuten zu ermöglichen, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann, und wird zeitlich und sachlich für entsprechende
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Februar in der Betreuungssache
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 465/17 BESCHLUSS vom 14. Februar 2018 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja FamFG 276, 278; GG Art. 103 Abs. 1 a) Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren,
MehrVormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige
Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige Herausgegeben von Prof. Dr. Helga Oberloskamp Bearbeitet von Markus Band, München; Hans-Otto Burschel, Schenklengsfeld; Martin Filzek, Husum;
MehrArbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine
Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer für den Rhein-Erft- Kreis e.v. Kämischhof - Erftstadt-Gymnich Das Betreuungsrecht Inhalt Grundlagen des Betreuungsrechts
MehrInhaltsverzeichnis Verzeichnis der wichtigsten verwendeten Abkürzungen
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der wichtigsten verwendeten Abkürzungen Literatur IX XVI XVII A. Einleitung der Betreuung 1 B. Änderungen im Betreuungsbedarf 38 C. Betreuerwechsel 52 D.
MehrBetreuung - wer, wie, wann in welcher Form?
Schön, dass alles geregelt ist! in welcher Form? Vortrag für den 12. Kölner Vorsorgetag durch RAG ad Harald Reske!1 zur Person: Der Referent ist heute als Rechtsanwalt zugelassen und in einer Kanzlei mit
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Was wir heute besprechen Das gesetzliche Sorgerecht und seine Grenzen.
Mehr18 werden mit Behinderung
18 werden mit Behinderung -Vorsorgevollmacht -gesetzliche Betreuung Jutta Hertneck-Rechtsanwältin In den Ziegeläckern 8 in 71332 Waiblingen kanzlei@hertneck.com Rechtsanwältin Jutta Hertneck - 2016 1 Vollmacht
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 270/12 BESCHLUSS vom 21. November 2012 in der Betreuungssache - 2 - Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die
MehrBetreuungsrecht. Dr. Andreas Jurgeleit (Hrsg.) Handkommentar
Dr. Andreas Jurgeleit (Hrsg.) Betreuungsrecht Handkommentar Roberto Bude, Richter am Landgericht Bochum Kai-Uwe Deusing, Ministerialrat. Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Dresden Andrea Diekmann,
MehrPsychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB. Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention
Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention Ralph Sattler, Betreuungsverein Ludwigshafen im DW Pfalz Dr. Jörg Breitmaier,
MehrScheidungsberater für Männer
Beck-Rechtsberater im dtv 50661 Scheidungsberater für Männer Seine Rechte und Ansprüche bei Trennung und Scheidung von Dr. Gunter Schlickum 2. Auflage Scheidungsberater für Männer Schlickum schnell und
MehrSynopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: (Bundestagsbeschluss vom
Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: 18.01.2013 (Bundestagsbeschluss vom 17.01.2013) 1906 BGB Geltende Fassung 1906 BGB Neue Fassung 1906 Genehmigung
MehrBetreuungs- und Unterbringungsrecht in der Praxis
Karl-Dieter Pardey Betreuungs- und Unterbringungsrecht in der Praxis - Ein Studienbuch - Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 1. Einführung 15 1.1 Geschichtliches
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis 13
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 13 1 Einleitung 21 A. Reform des Verjährungsrechts 21 B. Reform des Erbrechts 23 I. Regelungsbedürftigkeit des Pflichtteils 23 II. Grenzen der Reform des Pflichtteilsrechts
MehrMein Recht bei Prüfungen
Beck-Rechtsberater im dtv 50647 Mein Recht bei Prüfungen Grundlagen, Anfechtung, Rechtsschutz von Dr. Christian Birnbaum 1. Auflage Mein Recht bei Prüfungen Birnbaum wird vertrieben von beck-shop.de Thematische
MehrBetreuungs- und Unterbringungsverfahren
Betreuungs- und Unterbringungsverfahren für die Praxis der Gerichte, Anwälte, Behörden und Betreuer von Dr. Martin Probst Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig ERICH SCHMIDT
MehrVorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:
Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,
MehrTEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht
TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht Margrit Kania Betreuungsrecht, Überörtliche Betreuungsbehörde Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 25. April 2013 1
MehrDie wichtigsten Änderungen: 1901a BGB Patientenverfügung
Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM SKM - Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland - Bundesverband e.v. Blumenstraße 20, 50670 Köln 0221/913928-86 dannhaeuser@skmev.de MERKBLATT
MehrInhaltsverzeichnis. B. Änderungen im Betreuungsbedarf B.1 Anregung des Betroffenen zur Einschränkung einer bestehenden Betreuung
Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der wichtigsten verwendeten Abkürzungen... Literatur..... XIX XXI A. Einleitung der Betreuung A.1 Anregung eines nahen Angehörigen zur Betreuerbestellung...... 1 A.2 Anregung
MehrInhalt. Vorwort 5. XIV. Welche Kosten entstehen bei der Errichtung einer Patientenverfiigung? 26 XV. Formulierungsbeispiel: Patientenverfiigung 27
Inhalt Vorwort 5 A. Die Patientenverfügung 15 /. Klug sein heißt: Vorsorge treffen! 15 //. Was ist eine Patientenverfügung? 16 ///. Ist eine Patientenverfiigung für Ärzte und Gerichte verbindlich? 16 IV.
MehrGütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen Handbuch von Andreas Serwe 1. Auflage Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen Serwe schnell und portofrei
MehrRechtsfragen zu Ehe und Lebenspartnerschaft
Beck-Rechtsberater im dtv 50611 Rechtsfragen zu Ehe und Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten, Unterhalt, Vermögensrecht und Verträge von Dr. Dr. Herbert Grziwotz 4., vollständig überarbeitete Auflage
MehrBetreuungsrecht. Kommentar. Bearbeitet von Prof. Dr. Werner Bienwald, Prof. Susanne Sonnenfeld, Uwe Harm, RAin Dr.
Betreuungsrecht Kommentar Bearbeitet von Prof. Dr. Werner Bienwald, Prof. Susanne Sonnenfeld, Uwe Harm, RAin Dr. Christa Bienwald 6. Auflage 2016. Buch. XXIX, 1537 S. Hardcover ISBN 978 3 7694 1134 8 Format
MehrSynopse zum Ref-Entwurf des BMJ vom (Betreuungsrecht) - E. Ewers
1 Synopse zum Ref-Entwurf des BMJ vom 18.7.2012 (Betreuungsrecht) - E. Ewers Bislang gültiger Text (Artikel 1) FamFG: 279 Anhörung der sonstigen Beteiligten, der Betreuungsbehörde und des gesetzlichen
MehrSo gründe und führe ich eine GmbH
Beck-Rechtsberater im dtv 5278 So gründe und führe ich eine GmbH Vorteile nutzen, Risiken vermeiden von Dr. Wolfram Waldner, Erich Wölfel 9. Auflage So gründe und führe ich eine GmbH Waldner / Wölfel schnell
Mehr10 BESONDERHEITEN ANDERER AUFGABENKREISE...9
INFORMATIONEN FÜR BETREUERINNEN UND BETREUER BETREUUNGSBEHÖRDE des Landkreises Südliche Weinstrasse Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Sorgen und Pessimismus bestimmen in diesen Tagen allenthalben die
MehrBetreuungs- und Unterbringungsrecht
NomosPraxis Betreuungs- und Unterbringungsrecht Bearbeitet von Von Karl-Dieter Pardey, DirAG i.r., und Peter Kieß, VRiLG 6. Auflage 2018. Buch. 238 S. Kartoniert ISBN 978 3 8487 4388 9 Recht > Zivilrecht
MehrMerkblatt für die Betreuerinnen und Betreuer
Merkblatt für die Betreuerinnen und Betreuer Das Amtsgericht Betreuungsgericht hat Sie zur Betreuerinnen bzw zum Betreuer bestellt. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen kurzen allgemeinen Überblick über Ihre
MehrMuster: Vollmacht. Ich,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -Vollmachtgeber(in), meine Vertrauensperson,, (Name, Vorname, Geburtsdatum)
Muster: Vollmacht Ich,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -Vollmachtgeber(in), bevollmächtige meine Vertrauensperson,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -bevollmächtigte Person, mich in allen
MehrBetreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt
D R. C H R I S T O P H D Ö B E R E I N E R N O T A R 84137 Vilsbiburg, Stadtplatz 32/I Telefon (08741) 94948-0 Telefax (08741) 3577 notar@notariat-doebereiner.de Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
MehrMeine Rechte bei Trennung und Scheidung
Beck-Rechtsberater im dtv 5647 Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Unterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht und Umgang, Zugewinn- und Versorgungsausgleich von Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab, Dr. Monika Görtz-Leible
MehrBearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI. A. E inleitung. B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung
141InSeite Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI A. E inleitung Rn. II. 111 B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung Krankheit/Behinderung... 12 1. Psychische
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. November in der Betreuungssache
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 296/12 BESCHLUSS vom 21. November 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja FamFG 26, 280 Hat das Betreuungsgericht vor Anordnung der Betreuung kein Sachverständigengutachten
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 23. September in der Betreuungssache
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 225/15 BESCHLUSS vom 23. September 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BGB 1896 Abs. 2 Satz 2; FamFG 26 Eine Betreuung ist nur dann gemäß 1896 Abs.
MehrRatgeber für Bauherren
Beck-Rechtsberater im dtv 50631 Ratgeber für Bauherren Ohne Ärger planen und bauen von Clarissa Blum-Engelke, Dr. Friedrich Wilhelm Lepiorz 2., aktualisierte Auflage Ratgeber für Bauherren Blum-Engelke
MehrBetreuungsfall - was nun?
Beck kompakt Betreuungsfall - was nun? Ratgeber für Angehörige und Betroffene von Maria Demirci 1. Auflage Betreuungsfall - was nun? Demirci schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrBetreuungsrecht. Kurs LFA Pforzheim
Betreuungsrecht Kurs LFA Pforzheim Altes Vormundschaftsrecht Entmündigung Verstoß gegen die Menschenwürde Vermögenssorge Personensorge Verwaltung ohne Kontakt Rechtlich schwierige Regelungen Hartmut Vöhringer
MehrJugendhilferechtliche Fälle für Studium und Praxis
Jugendhilferechtliche Fälle für Studium und Praxis von Dr. jur. Helga Oberloskamp Professorin an der Katholischen Fachhochschule NW, Abteilung Köln und Ursula Adams Professorin an der Katholischen Fachhochschule
MehrOBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS
20 W 52/06 5 T 704/05 Landgericht Darmstadt 50 XVII 448/05 Amtsgericht Darmstadt OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS In dem Betreuungsverfahren hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober in der Betreuungssache
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 313/18 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2018 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BGB 1897, 1908 b; FamFG 294 Abs. 1 Ergeben sich in einem Verfahren auf Aufhebung
MehrInhaltsübersicht. 1 Vorsorgevollmachten Patientenverfügung Die Betreuungsverfügung Wertvorschriften 111. Literaturverzeichnis 119
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis 11 1 Vorsorgevollmachten 17 2 Patientenverfügung 75 3 Die Betreuungsverfügung 91 4 Wertvorschriften 111 5 Hinterlegung 115 Literaturverzeichnis 119 Stichwortverzeichnis
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis. Verzeichnis der wichtigsten verwendeten Abkürzungen. Literatur. A. Einleitung der Betreuung 1
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der wichtigsten verwendeten Abkürzungen Literatur IX XVII XXI A. Einleitung der Betreuung 1 B. Änderungen im Betreuungsbedarf 51 C. Betreuerwechsel 68 D.
MehrHandbuch der Testamentsvollstreckung
Handbuch der Testamentsvollstreckung von Prof. Dr. Manfred Bengel, Dr. Hans-Hermann Klumpp, Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Prof. Dr. Detlev J. Piltz, Prof. Dr. Ulrich Haas, Dr. Bernhard Schaub, Heinrich Eckelskemper,
MehrTeil 1 Der Betreuer als Vertreter des Steuerpflichtigen
Vorwort 11 Abkürzungen 13 Literatur 17 Teil 1 Der Betreuer als Vertreter des Steuerpflichtigen I. Allgemeines 21 II. Umfassende Pflichten 22 1. Steuererklärungen 22 2. Zahlung der Steuerschulden 22 3.
MehrIch, (Vollmachtgeber/in)
Vollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax, E-Mail erteile hiermit Vollmacht an: (bevollmächtigte Person) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse
MehrGesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige Datum: 12. September 1990 Fundstelle: BGBl I 1990, 2002 Textnachweis ab:
MehrVorwort Weitere kommentierte Vorschriften im Überblick Herausgeber und Autoren Abkürzungen Literatur
Vorwort Weitere kommentierte Vorschriften im Überblick Herausgeber und Autoren Abkürzungen Literatur V XV XVII XXI XXV Teil 1 Kommentar zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
MehrRechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte
MehrErster Teil Allgemeines 39 1 Anwendungsbereich; Grundsätze für den Umgang mit psychisch kranken Menschen 39 2 Träger 46
Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 17 Literaturverzeichnis 23 Teil A: Die Geschichte des schleswig-holsteinischen PsychKG 31 Teil B: PsychKG-Kommentar 37 Erster
MehrRechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament
Rechtliche Vorsorge für s Alter Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Hinweis Es handelt sich hier um rechtlich komplizierte Vorgänge, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben
MehrMeine Rechte und Pflichten als Vater
Beck-Rechtsberater im dtv 50692 Meine Rechte und Pflichten als Vater Vaterschaft - Sorgerecht - Umgang - Namensrecht - Unterhaltsfragen - Erbrechtliche und Steuerrechtliche Fragen von Beate Wernitznig
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 29. Juni in dem Betreuungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 19/11 BESCHLUSS vom 29. Juni 2011 in dem Betreuungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja FamFG 276, 294; BGB 1908 d a) Ein Verfahrenspfleger ist im Betreuungsverfahren
MehrKretz/Band/Dohrn. Formularbuch Betreuungsrecht. von. Jutta Kretz Direktorin des Amtsgerichts Heidelberg. Markus Band Rechtsanwalt in München.
Kretz/Band/Dohrn Formularbuch Betreuungsrecht von Jutta Kretz Direktorin des Amtsgerichts Heidelberg Markus Band Rechtsanwalt in München und Dr. Heike Dohrn Richterin am Landgericht Koblenz 3. überarbeitete
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5. Autoren- und Bearbeiterverzeichnis 17. Literaturverzeichnis 19. Teill Kommentarteil
Vorwort 5 Autoren- und Bearbeiterverzeichnis 17 Literaturverzeichnis 19 Teill Kommentarteil 1 Der Anwalt des Kindes": Vom Verfahrenspfleger" zum Verfahrensbeistand" - Grundlagen und Grundlegung 21 I. Einleitende
MehrKölner Vorsorgetag Harald reske
Kölner Vorsorgetag 2014 Betreuung 1896 Abs. 1 BGB.. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.. 280, 281, 282 FamFG 280: Vor der Bestellung eines
MehrIhr Recht Gut vertreten!
Ihr Recht Gut vertreten! Gesetzliche Betreuung und rechtliche Vorsorge bei psychischer Erkrankung im Alter Referent: Holger Koch, Dipl. Soz.arb, M.A. VERANSTALTUNGSTITEL 14.10.2013 2 Inhalte 1. Gesetzliche
MehrHFH Stammtisch Stuttgart, Manuela Laouani
HFH Stammtisch Stuttgart, 09.02.2017 Manuela Laouani 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen 2 Pflegebedürftigkeit 3 Die neuen 5 Pflegegrade 4 Einleitung der gesetzlichen Betreuung 5 Ziele des Betreuungsrechts
MehrBetreuungszahlen
Betreuungszahlen - Amtliche Erhebungen des Bundesamtes für Justiz, der Sozialministerien der Bundesländer, der überörtlichen Betreuungsbehörden, der Bundesnotarkammer sowie des Statistischen Bundesamtes
MehrDer betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin
Der betreute Mensch als Patient Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf Antrag des
MehrBeck-Ratgeber. Richtig vorsorgen. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung. von Nina Lenz-Brendel, Julia Roglmeier. 1.
Beck-Ratgeber Richtig vorsorgen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung von Nina Lenz-Brendel, Julia Roglmeier 1. Auflage Richtig vorsorgen Lenz-Brendel / Roglmeier schnell und portofrei
MehrInformationsveranstaltung Vorsorgevollmacht. Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte,
Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte, 17.07.2013 Rechtlicher Hintergrund I. Erteilung einer Vorsorgevollmacht II. Umfang
Mehr3. Zugewinnausgleich II. Vertragliche Güterstände Gütertrennung Gütergemeinschaft III. Güterrechtsregister
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI Einleitung... 1 1. Kapitel. Verwandtschaft... 3 A. Verwandtschaft/Schwägerschaft... 3 I. Verwandtschaft...
MehrRechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren von Dr. Peter Link, Dr. Tomas A. van Dorp 1. Auflage Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren Link / Dorp schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrPatientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen
Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügung Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt?
MehrDer betreute Mensch als Patient
Der betreute Mensch als Patient Regensburg, 9. Oktober 2017 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf
MehrThema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Thema Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben nicht nur im Alter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Mehr