Allgemeine Geschäftsbedingungen IT-Sulak

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen IT-Sulak 1. Präambel Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Service bzw. Wartungs- und Projektleistungen sowie Schulungen zwischen dem Auftraggeber einerseits und IT-Sulak als Auftragnehmer andererseits. 2. Leistungen der IT-Sulak 2.1. IT Sulak bietet die Pflege von Softwarelösungen sowie die Anwendungsunterstützung jener bei der Auftraggeberin beschäftigten Personen, die mit der Softwarelösung arbeiten an. Dies umfasst ausschließlich die folgenden Bereiche: - Beseitigung von Fehlern der Softwarelösung, sofern es sich nicht um gewährleistungspflichtige Mängel des Softwareprojektvertrages handelt, - die zur Verfügung Stellung und Implementierung von Updates für die Softwarelösung, - die Wartung und Instandhaltung von Servers und der PCs des Auftraggebers, - Erstellung eines Berichtes über mögliche Schwachstellen bzw. Verbesserungsvorschläge, auf Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr - Lieferung und Implementierung von neuen Hardware- und Softwaretools, - Vorschlagkonzeptierung und Umsetzung von Softwarelösungen für Anwender im Betrieb des Auftraggebers IT-Sulak stellt dem Auftraggeber Leistungen an einem vereinbarten Ort zur Verfügung. Dabei bedient sich IT-Sulak eines oder mehrerer Spezialisten (Angestellte der IT-Sulak oder dritte Subauftragnehmer) nachfolgend Mitarbeiter genannt die nach ihrer Kenntnis und ihrer Erfahrung, die für die im Vertrag angeführten Tätigkeiten geeignet sind. 3. Pflichten des Auftragnehmers 3.1. Der Auftragnehmer führt die Wartung und Pflege nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung durch und berücksichtigt hierbei den neuesten Stand der Technik. Er hat sich über Entwicklungen technischer Art, welche den Aufgaben und Interessen seines Auftraggebers entsprechen, zu informieren. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Auftragnehmer auch hinreichend qualifizierte Dritte einschalten. 4. Pflichten des Auftraggebers 4.1. Der Auftraggeber informiert IT-Sulak vor und während des vereinbarten Auftrages schriftlich über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages erforderlich und von Bedeutung sind. Der Auftraggeber stellt IT-Sulak kostenlos und termingerecht alle für die Erfüllung der Vertragsleistungen erforderlichen Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung (Unterlagen, Daten und Informationen) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ungehindert Zutritt zu den Geräten und Anlagen soweit notwendig, zu ermöglichen Er hat ferner sämtliche für die Wartung und Pflege erforderlichen Informationen und Dokumente zb Anwendungsdokumentationen, Anleitungen und Spezifikationen zu beschaffen und diese dem Auftragnehmer für die Dauer der Pflege- und Reparaturarbeiten zu überlassen. Falls der Auftraggeber diese Informationen nicht beschaffen kann, kann dies auch vom Auftragnehmer zum vereinbarten Stundensatz übernommen werden. it-sulak, Barmherzigengasse 17/5/67, 1030 Wien Seite 1 von 5

2 4.4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich von Umbauten oder Veränderungen an der vertragsgegenständlichen EDV-Anlage und der darauf installierten Software, die nicht durch den Auftragnehmer oder durch einen von ihm beauftragten Partner veranlasst oder durchgeführt worden sind, in Kenntnis zu setzen. 5. Reaktionszeiten/Fehlerklassen/Servicezeiten 5.1. Die Parteien vereinbarten die unten angeführten Fehlerklassen für die Klassifikation von Fehlern der Softwarelösung sowie deren Reaktionszeit: 5.2. Klasse I (Schwer): Die Nutzung der Softwarelösung ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Dies bedeutet ein Dienst steht keinem Benutzer zur Verfügung (zb Serverausfall, Internetausfall, es können keine s gesendet und/oder empfangen werden oa). In diesem Fall beginnen die Instandsetzungsarbeiten innerhalb von 3 Arbeitsstunden (innerhalb der Servicezeiten) nach Meldung des Fehlers jedoch spätestens um 11:00 Uhr des nächsten Arbeitstages. Das heißt bei einer Meldung bis 14 Uhr wird noch am selben Arbeitstag mit der Behebung des Fehlers begonnen Klasse II (Medium): Die zweckmäßige Nutzung der Softwarelösung ist leicht eingeschränkt. Es steht ein Dienst zb mehreren Benutzern nicht zur Verfügung. Beginn der Instandsetzungsarbeiten so früh wie möglich, spätestens jedoch 12 Arbeitsstunden (innerhalb der Servicezeiten) nach Meldung der Störung Klasse III (Leicht): Die zweckmäßige Nutzung der Softwarelösung ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Softwarelösung und lässt eine weitere Verwendung der Softwarelösung mit nur geringen Einschränkungen zu. Auch Probleme die einzelne Personen betreffen. Der Beginn der Instandsetzungsarbeiten ist so früh wie möglich, jedoch spätestens 15 Arbeitsstunden (innerhalb der Servicezeiten) nach Meldung der Störung Die Serviceszeiten sind von Montag bis Freitag, von 08:00 bis 17: Meldung einer Störung: Vorzugsweise an service@it-sulak.at (Ticketsystem). Sie bekommen innerhalb von 4 Stunden eine Nachricht mit der Priorität und dem Status Ihrer Anfrage. Alt. 1: per Telefon an Alt. 2: per Telefon an Entgelt 6.1. Grundsätzlich werden die Leistungen nach dem tatsächlich geleisteten Aufwand erbracht. Dabei bietet die IT-Sulak einen Stundensatz für einen Senior Engineer von netto EUR 85,00 von einem Junior Engineer von netto EUR 50,00 an Bei Anfahrten innerhalb von Wien wird eine Fahrtkostenpauschale von EUR 42,50 verrechnet. it-sulak, Barmherzigengasse 17/5/67, 1030 Wien Seite 2 von 5

3 6.3. Für Sonn- und Feiertage bzw. Nachtstunden (20:00 bis 08:00 Uhr) wird ein Zuschlag von 50% verrechnet, sofern die Durchführung explizit vom Auftraggeber in diesem Zeitraum gewünscht wird Alle Preise verstehen sich exklusive 20 % USt. Die Preise sind wertbeständig zu sehen (Ausgangsbasis für die Berechnung ist VPI 2005: Wert Dezember 2010 von 110,7 und werden am darauffolgenden 1. Jänner angepasst und 2 Wochen vor Gültigkeit bekannt gegeben. Pauschalen für laufende Betreuung sind jeweils am ersten des Monats im Voraus zu entrichten, Kosten für Betreuung nach Aufwand am Monatsletzten im Nachhinein Bei Werklieferungsverträgen über eine Vertragssumme, die über netto EUR 2.500,00 ist, ist ein Drittel der Gesamtvertragssumme bei Bestellung zu bezahlen, bei Lieferung ein Drittel und ein Drittel bei Abnahme Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für jede Lieferung verrechnen wir EUR 15,00 Frachtkosten und Verpackungsmaterialentsorgung Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage zuzüglich Umsatzsteuer, Abrechnungsdatum ohne Abzug und Spesenfrei Bei Zahlungsverzug ist IT-Sulak berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz (gemäß 352 UGB) zu verrechnen. Weiters ist it-sulak berechtigt, laufende Leistungen vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber übernimmt alle angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten. 7. Haftung 7.1. IT-Sulak haftet dem Auftraggeber uneingeschränkt für Körperschäden oder für Schäden, die der Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter oder Mitarbeiter in Erfüllung ihrer Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben Ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft, das heißt entspricht ihre Beschaffenheit nicht dem Vereinbarten, kann der Auftraggeber schriftlich Nacherfüllung verlangen. Dabei hat er dem Auftragnehmer ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben Im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung kann der Auftraggeber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen, den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt als gescheitert, wenn der Auftragnehmer 2 erfolglose Nacherfüllungsversuche bezüglich desselben Mangels unternommen hat. Es sei denn, aus den Gesamtumständen ergibt sich etwas anderes. Die Nacherfüllung gilt auch dann als gescheitert, wenn der Auftragnehmer die Nacherfüllung schuldhaft verweigert hat. 8. Datenschutz und Geheimhaltung 8.1. Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm aufgrund der Durchführung des Vertrages bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe und sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln. Es ist ihm untersagt, diese in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu nutzen. Speicherungen auf Datenträgern oder sonstige Aufzeichnungen und Notizen sowie die Weitergabe an Dritte sind ihm nur mit schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers gestattet. Durch geeignete Vereinbarungen sowie die it-sulak, Barmherzigengasse 17/5/67, 1030 Wien Seite 3 von 5

4 Schaffung technischer und organisatorischer Vorkehrungen hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der gleichen Geheimhaltungspflicht unterliegen. 9. Rechte an Entwicklungen/Urheberrecht 9.1. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung der Vertragsleistung zur Verfügung gestellten Werten Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen Der Auftraggeber darf die Ergebnisse erbrachter Vertragsleistungen nach Bezahlung ausschließlich für eigene Zwecke verwenden, wobei die Nutzung der Ergebnisse für Unternehmen, an denen der Auftraggeber maßgeblich beteiligt ist, einer gesonderten schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und IT-Sulak bedarf. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte in allen Nutzungsarten bei IT-Sulak Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von IT-Sulak die Weitergabe von Organisationsausarbeitungen, Schulungskonzepten und Schulungsunterlagen, Programmen oder Programmkonzepte, Angeboten, Leistungsbeschreibungen usw. oder davon abgeleitete Kopien an Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, weiterzugeben. Die erstellten Programme und Organisationsleistungen stellen ausschließlich geistiges Eigentum von IT-Sulak dar. Unabhängig davon gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung ausschließlich zu eigenen Zwecken des Auftraggebers und nur der im Vertrag bezeichneten Hardware. Jede jedoch erfolgte Weitergabe, in welcher Rechtsform immer, aber auch kurzfristiger Überlassung zur Herstellung von Reproduktionen, zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei steht, auch bei leichter Fahrlässigkeit, volle Genugtuung zu leisten Der Auftraggeber ist damit einverstanden, das die von ihm in Auftrag gegebenen Programme in die Programmbibliothek von IT-Sulak zur allgemeinen Nutzung durch die IT-Sulak Vertriebsorganisation als Gegenleistung dafür aufgenommen werden, dass seine Programme durch die Nutzung anderweitiger Erfahrungen und Unterlagen viel wirtschaftlicher und kostengünstiger erarbeitet werden konnte, als dies ohne in Anspruchnahme derartiger Hilfsmittel der Fall gewesen wäre. 10. Schlussbestimmungen Anwendbares Recht: Auf die gegenständliche Vereinbarung kommt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts zur Anwendung Gerichtsstand: Alle sich aus der gegenständlichen Vereinbarung ergebenen Rechtsstreitigkeiten, einschließlich die Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des in Wien sachlich berufenen Gerichts Schriftformerfordernis: Änderungen von Vereinbarungen bedürfen der Schriftform Salvatorische Klauseln: Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen der AGB als gänzlich oder teilweise Unwirksam herausstellen oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der ABG nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen it-sulak, Barmherzigengasse 17/5/67, 1030 Wien Seite 4 von 5

5 Bestimmung oder zur Ausfüllung Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren. it-sulak, Barmherzigengasse 17/5/67, 1030 Wien Seite 5 von 5

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