.: Runder Tisch Straßenbaufinanzierung Schulzentrum Am Spalterhals
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- Fanny Hochberg
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1 .: Runder Tisch Straßenbaufinanzierung Schulzentrum Am Spalterhals
2 .: Runder Tisch Straßenbaufinanzierung Themen: 1. Einführung 2. Straßenbautechnik 3. Beitragsfinanzierung 4. Auswirkungen auf den Haushalt 5. Thesen des AK Sraßenbaufinanzierung 6. Ausblick
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5 .: Straßenbautechnik Maßgebend für die Bemessung des Aufbaus einer Straße ist die RStO auf Grundlage des Baugrundgutachtens. RStO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) RStO = Stand der Technik!
6 .: Straßenbautechnik
7 .: Straßenbautechnik
8 .: Straßenbautechnik Bei Busverkehr (Stadtbus) gilt generell min. Bk1,8:
9 .: Straßenbautechnik Barsinghausen = Frosteinwirkungszone II Barsinghausen
10 .: Straßenbautechnik Bestimmung der Mindestdicke des Straßenaufbaus: In Barsinghausen liegen i.d.r. sehr frostempfindliche Böden vor:
11 .: Straßenbautechnik In Barsinghausen i.d.r. eine Erhöhung von 10cm
12 .: Straßenbautechnik Bemessungstabelle der RStO:
13 .: Straßenbautechnik Kostenvergleich beim Ausbau des Knappenweges
14 .: Straßenbautechnik Mehrkosten durch örtliche Bedingungen: PAK-haltige Deckschicht: Mehrkosten ca. 20 /m² Belasteter Boden (Z2 nach LAGA): Mehrkosten ca. 40 /m² Nicht tragfähiger Baugrund (fast immer in Barsinghausen!): Mehrkosten: ca. 5 /m² Mehrkosten durch örtliche Verkehrsbelastung: Busverkehr (stärkerer Asphaltaufbau): Mehrkosten ca. 5 /m²
15 .: Straßenbautechnik Innovative Bauweisen Einbau auf vorhandener Befestigung ( Hocheinbau ) gem. RStO 2012 Aufbau frostfrei?? Kostenersparnis??
16 .: Straßenbautechnik Querschnittsgestaltung: Grundlage: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Begegnungsfall PKW LKW in Barsinghausen ausreichend Gesetzliches Haltverbot vermieden, da die gem. StVO erforderliche Durchfahrbreite von 3,05m bei am Fahrbahnrand parkenden PKW s eingehalten wird
17 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Wird eine Straße erweitert, verbessert oder erneuert entstehen Beiträge auf Grundlage des Nds. Kommunalabgabensetz Das NKAG setzt keinen kommunalen Mindestanteil fest. Stattdessen: Bemessung der Beiträge nach Vorteilen ( 6 Abs. 5 NKAG)
18 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Die Grundlage im Nds. Kommunalabgabensetz 6 Abs. 1 Satz 1 Nds. Kommunalabgabensetz: Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet...
19 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beispiel Ausbau der Straße Knappenweg Beitragsrechtliche Situation und Kosten für die Anlieger Stadt Barsinghausen
20 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beitragspflichtige Grundstücke
21 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beitragsgrundlagen 1. Anlageklassifizierung 2. Grundstücksgröße 3. Vollgeschossfaktor 4. Nutzungszu- und Abschläge 5. Kosten
22 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus 1. Anlageklassifizierung Anliegerstraße Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Kostenanteil der Anlieger 75% Beitragsgrundlage
23 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beitragsgrundlage 2. Grundstücksgröße Grundstücksgröße gemäß Grundbuch
24 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beitragsgrundlage 3. Vollgeschossfaktor Der Vollgeschossfaktor wird in Gebieten ohne Bebauungsplan durch die Anzahl der tatsächlichen Vollgeschosse bestimmt. Multiplikation der Grundstücksgröße bei 1 Vollgeschoss = 1,00 2 Vollgeschosse = 1,25
25 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beitragsgrundlage 4. Nutzungszu- und -abschläge Zuschläge z.b. wegen überwiegend gewerblicher Nutzung Abschläge z.b. für Waldgrundstücke
26 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus 5. Kosten Umlagefähige Ausbaukosten ca EUR Anteil der Stadt (25% der Ausbaukosten) ca EUR Damit wird nach der Gesetzessystematik die Inanspruchnahme der Straße durch die Allgemeinheit abgegolten. Anteil der Anlieger ca EUR
27 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Wiederkehrende Beiträge In Niedersachsen bislang nicht zulässig. Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages spricht sich aktuell für die Einführung aus. Der zweite Teil des NKAG regelt die zulässigen Abgaben abschließend. Darin sind anders als in z.b. Schleswig- Holstein oder Thüringen keine wiederkehrenden Beiträge genannt.
28 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Wiederkehrende Beiträge wären mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden. Es müssten in jedem Jahr Beitragsverfahren für ein zu definierendes Teil des Stadtgebietes durchgeführt werden und zwar für jedes Grundstück in dem definierten Stadtgebiet. In Thüringen ist bislang jede Kommune mit ihrer Satzung vor dem OVG gescheitert. Problem: Definition der Teile des Stadtgebietes.
29 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus In Schleswig-Holstein sind vor der letzten Landtagswahl wiederkehrende Beiträge eingeführt wurden. Nach Kenntnissen vom März 2014 hat bislang keine Kommune dieses Instrument eingeführt. Ein finanzieller Vorteil entsteht für die Grundstückseigentümer nicht, weil die Zahlung über Jahre ähnliche Summen ergibt, wie eine einmalige Zahlung.
30 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Stadthäger Modell : Keine bestehende Satzung Keine bekannte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Keine bekannte dopische Haushaltssystematik Konsens über einen Finanzierungsanteil während einer Ratsperiode
31 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beitragsfolgen bei nicht regelkonformen Straßenaufbau Bei der Verbesserung einer Straße können Mängel in der Bauausführung die Beitragsfähigkeit nur hindern, wenn bei Beendigung der Baumaßnahme die Ungeeignetheit der Verbesserung offensichtlich ist. Bei der Erneuerung einer Straße kann es an der durchgreifenden Sanierung fehlen, so dass die Maßnahme nicht abrechnungsfähig ist. In jedem Fall: Wird durch Mängel in der Bauausführung die Straße vorzeitig erneuerungsbedürftig, ist die dann folgende Erneuerung nicht beitragsfähig. Nach Stand der Rechtsprechung ist bei Fahrbahnen eine Erneuerung in aller Regel nach 25 Jahren umlegbar.
32 .: Finanzierung Straßenausbau I. Haushalt II. Klassische Finanzierung III. Finanzierung aus Steuern IV. Exkurs Stadthäger Modell Fachdienst Haushalt und Abgaben
33 .: I. Haushalt Ergebnishaushalt (lfd. Ressourcenverbrauch) Erträge Steuern etc. Auflösung SoPo.... Aufwendungen Abschreibungen Zinsen.. Finanzhaushalt (Investitionen) Einzahlungen Beiträge Kredite Eigenmittel.. Auszahlungen Straßenbau Tilgung.. = Überschuss Fachdienst Haushalt und Abgaben
34 .: II. Klassische Finanzierung Investitionsjahr (nur Finanzhaushalt) Auszahlungen Straßenbau./. Einzahlungen Beiträge = Finanzierungsbedarf Folgejahre (Ergebnishaushalt = Ressourcenverbrauch) Abschreibungen (4 %)./. Auflösung SoPo (4 %) = Ergebniswirksam Schuldendienst Deckung Finanzierungsbedarf Möglichst Eigenmittel Kreditaufnahme Deckung Ergebnisbelastung Erträge u.a. Steuern Nicht berücksichtigt: Unterhaltung etc.!!! Fachdienst Haushalt und Abgaben
35 .: III. Finanzierung aus Steuern Investitionsjahr Folgejahr!! (nur Ergebnishaushalt) Finanzhaushalt: Auszahlungen Straßenbau keine Einzahlungen Beiträge = Finanzierungsbedarf 100% Abschreibungen (4 %) keine Auflösung SoPo = AfA 100 % Ergebniswirksam Deckung Finanzierungsbedarf Kreditaufnahme (Nein: Zukunftsvertrag) Erhöhung Grundsteuer (Ergebnishaushalt) Deckung Ergebnisbelastung Kompensationspflicht (Zukunftsvertrag) Erhöhung Grundsteuer Erhöhung Grundsteuer i.h. d. Beitragsausfalls: ca. 50 % der Investitionssumme Erhöhung Grundsteuer i.h. d. fehlende Aufl. SoPo: 2 % p.a. der Investitionssumme Fachdienst Haushalt und Abgaben
36 .: III. Finanzierung aus Steuern Es wird in den Folgejahren weiter investiert Folgejahre (nur Ergebnishaushalt) Abschreibungen Investitionen Vj. Abschreibungen Neuinvestition Finanzbedarf Neuinvestition Deckung Ergebnisbelastung Weitere Erhöhung Grundsteuer jew. i.h.d. fehlenden Aufl. SoPo 2 % p.a. der Investitionssumme Fachdienst Haushalt und Abgaben
37 .: III. Finanzierung aus Steuern Notwendige Hebesatzerhöhung Kompensationsbetrag: EUR p.a. Grundsteuer B Mögl. neuer Hebesatz Anstieg in % 710 v.h. 26,8 In den folgenden 25 Jahren muss der Hebesatz in jedem Jahr um 5 v.h. bis auf 830 v.h. erhöht werden. Berlin Hannover Laatzen Hebesätze im Vergleich 810 v.h. 600 v.h. 600 v.h. Barsinghausen 550 v. H. (560 v.h. ab 2015) Fachdienst Haushalt und Abgaben
38 .: IV. Stadthäger Modell Investitionsjahr Finanzhaushalt: Auszahlungen Straßenbau keine Einzahlungen Beiträge = Finanzierungsbedarf 100% Deckung Finanzierungsbedarf Erhöhung Grundsteuer (Ergebnishaushalt) Folgejahr (nur Ergebnishaushalt) Abschreibungen (4 %) keine Auflösung SoPo = AfA 100 % Ergebniswirksam Deckung Ergebnisbelastung Erhöhung Grundsteuer Stadthagen berücksichtigt die Auswirkungen auf die Folgejahre ausdrücklich nicht Schon wegen der Verpflichtungen aus dem Zukunftsvertrag (Pflicht zur vollständigen Einnahmeerhebung) keine Lösung für Barsinghausen!!! Fachdienst Haushalt und Abgaben
39 .: Zusammenfassung These 1: Prioritätenliste Die Verwendung einer öffentlichen Prioritätenliste zur Reihenfolge der Straßenerneuerungsmaßnahmen bereits zur Bürgerbefragung kann erforderlich sein, um eine unsachgemäße Abwägung zu vermeiden. Für die Darstellung der nächsten 4 Jahre könnte die mittelfristige Finanzplanung der Verwaltung hierfür herangezogen werden, da hierin sowohl die Ergebnisse der vorhandenen Straßenbefahrung und aktuelle Zustandsergebnisse, als auch die vorliegenden Kanaluntersuchungen berücksichtigt wurden. Nachträgliche Verschiebungen in dieser Prioritätenliste sind aufgrund von veränderlichen Randbedingungen (Verkehrssicherungspflicht, Kanalbau, Witterungsbedingungen, aktuelle Substanzveränderungen) jedoch weiterhin zu erwarten und werden bei der jeweiligen Maßnahmenbeantragung dargestellt.
40 .: Zusammenfassung These 2: Kalkulation von Ausbaukosten Die Höhe der Ausbaukosten hängen im Wesentlichen von den Ergebnissen der möglichen Querschnittsausbildung auf Basis eines Baugrundgutachtens inkl. evtl. Schadstoffanalyse ab. Eine angemessene Kostenplanung ist insofern nur auf Basis der Planungsstandards möglich.
41 .: Zusammenfassung These 3: Technischer Ausbaustandard Es besteht Konsens darüber, dass vom Stand der Technik zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen, für eine wirtschaftliche Bauausführung und zur Sicherstellung der optimalen Nutzungsdauer nicht abgewichen wird!
42 .: Zusammenfassung These 4: Innovative Bauweisen: Auch bei innovativen Bauweisen, wie z.b. Hocheinbau müssen die Bedingungen der technischen Regelwerke und anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
43 .: Zusammenfassung These 5: Querschnittsgestaltung: Es wird eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00m angestrebt, um ein gesetzliches Haltverbot, welches nicht beschildert werden muss, zu vermeiden.
44 .: Zusammenfassung These 6: Kosten Die gemeinsame Durchführung von Kanalbau mit einem zeitnah erforderlichen Straßenbau ist wirtschaftlich, da hier Synergien entstehen und z.b. doppelte Baustelleneinrichtungen vermieden werden.
45 .: Zusammenfassung These 7: Finanzierung Straßenausbau über Grundsteuer Im AK wurde ausgehend von einer jährlichen Investitionssumme von 3 Mio. für Straßensanierungsarbeiten die bei dieser Variante zur Finanzierung erforderliche Steigerung des Grundsteuerhebesatz zunächst um ca. 19,6% von 560 v.h. (Basis 2015) auf 670 v.h. exemplarisch dargestellt. Um u.a. abschreibungsrelevante Folgen der fehlenden Einnahmen (durchschnittlich etwa 50% der Kosten) aus Straßenausbaubeiträgen in den Folgejahren auszugleichen, müsste zu dem in den kommenden 25 Jahren der Grundsteuerhebesatz jeweils um 1% (5 v.h.) p.a. auf 790 v.h. erhöht werden. Zur dauerhaften Sicherung des ca. 120 km langen kommunalen Straßennetzes sind jedoch mindestens 4 Mio. (ohne folgende Preissteigerungen) erforderlich, um theoretisch einmal in 60 Jahren jede Straße grundlegend zu sanieren. Dadurch würde sich zunächst der Hebesatz einmalig im 1. Jahr von 560 v.h. auf 710 v.h. (= + 26,8 %) erhöhen sowie im Jahr jeweils um weitere 5 v.h. bis auf 830 v.h.
46 .: Zusammenfassung These 8: Stadthäger Modell Dieses Modell stammt noch aus Zeiten des alten kameralen Haushaltsrechts und berücksichtigt die Auswirkungen des Ausfalls der Straßenausbaubeiträge auf die Haushalte künftiger Jahre ausdrücklich nicht. Angesichts der aktuell geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften und insbesondere vor den Bestimmungen des Zukunftvertrages (Pflicht zur vollständigen Einnahmeerhebung) stellt es daher keine Lösung für Barsinghausen dar.
47 .: Zusammenfassung These 9: Wiederkehrende Beiträge Wiederkehrende Beiträge sind in Niedersachsen als Variante nicht im NKAG enthalten und somit aktuell nicht zulässig. Hiervon unabhängig erzeugt diese Variante einen dauerhaft hohen Verwaltungsaufwand mit einer hohen Klagefähigkeit.
48 .: Ausblick Exemplarischer Maßnahmenablauf mit Bürgerbeteiligung Projektierungsbeschluss Ausbaubeschluss
49 .: Ausblick 2 Modelle Beiträge vs. Steuerfinanzierung Nach 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG werden Beiträge von Grundstückseigentümern erhoben. Bei einer Finanzierung über Grundsteuern wäre eine Umlage auf Mieter möglich, die eine Abkehr von der vorteilsbezogenen Finanzierung (z.b. K,L oder B Straße), darstellt. Steuererhöhungen limitieren die Möglichkeiten anderer Finanzierungsanpassungen
50 .: Ausblick 2 Modelle Beiträge vs. Steuerfinanzierung Auswirkungen auf die Finanzierung von erstmaligen Straßenbauten Für die erstmalige Herstellung einer Straße entstehen weiterhin Beiträge nach 127 BauGB. Erstmalig hergestellte Straßen entstehen in Neubaugebieten; sie existieren aber auch in der vorhandenen Bebauung (Beispiel Wellenkamp).
51 .: Ausblick Bürgerbeteiligung im März 2015 (?) Alle Abstimmungsberechtigten erhalten per Post: ein Anschreiben eine Benachrichtigung über die Abstimmungsberechtigung ( zugleich Abstimmungsschein mit eidesstattlicher Versicherung) einen Stimmzettel einen Stimmzettelumschlag einen Antwortumschlag ein Informationsblatt
52 .: Ergebnisse Anmerkungen aus dem Runden Tisch Straßenbaufinanzierung: Das Beifügen einer Prioritätenliste kann das Abstimmungsverhalten erheblich beeinträchtigen (je nach Art der Betroffenheit - Straßenausbau vor der Haustür) ist ein unterschiedliches Votum zu erwarten. Vor der Bürgerbefragung sollte noch einmal deutlich auf die hieraus resultierende nicht zwingende Bindung für das Abstimmungsverhalten der Politik hingewiesen werden.
53 .: Ergebnisse Anmerkungen aus dem Runden Tisch Straßenbaufinanzierung: Sollte die Entscheidung ein Beibehalten der Straßenausbaubeitragssatzung bedeuten, sind folgende Modifikationen zu überdenken: 1. Die Klassifizierung der einzelnen Straßentypen ist anhand einer vergleichbaren Kategorisierung darzustellen. 2. Die prozentuale Aufteilung der Kosten zwischen Anliegern und Stadt ist innerhalb der gesetzlichen Regelungen zu diskutieren 3. Die Regelungen zur Stundung sollten aktualisiert werden
54 .: Ergebnisse Anmerkungen aus dem Runden Tisch Straßenbaufinanzierung: Sollte die Entscheidung eine Steuerfinanzierung ermöglichen, sind die notwendigen Bindungen des vorhandenen Rates und der folgenden Ratsperioden entsprechend rechtssicher zu vereinbaren. Der Rat limitiert sich bei der Steuerfinanzierung in der Möglichkeit aus anderen politischen Erwägungen Grundsteuern zu erhöhen, z.b. wegen wegbrechender anderer Einnahmen.
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